Günther Willms

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Das Grab von Günther Willms (rechter Stein) im Familiengrab auf dem Friedhof Frauenberg in Fulda

Günther Willms (* 25. Februar 1912 in Duisburg; † 3. Oktober 1998 in Spessart) war ein deutscher Jurist. Er war von 1953 bis 1980 Richter am Bundesgerichtshof.

Leben

Herkunft, Familie, Jugend und Ausbildung

Willms' Familie stammte aus Westfalen, sein Vater war Neuphilologe und bis zu seiner Entlassung im Jahr 1933 aus politischen Gründen als Studienrat tätig. Nach dem Besuch des humanistischen Gymnasiums in Fulda studierte Willms von 1930 bis 1933 Rechtswissenschaften in München, Bonn, Marburg und Frankfurt. Er absolvierte die Referendarausbildung im Bezirk des Oberlandesgerichtes Kassel und war anschließend Assessor in Kassel, Fulda, Hanau und Aschaffenburg. Zudem war er Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.St.V. Frankonia-Straßburg Frankfurt.

Willms engagierte sich bereits früh publizistisch, wurde aber 1934 aus der vorläufigen Schriftstellerliste gestrichen und musste sich auf gelegentliche feuilletonistische Arbeiten beschränken, die er häufig mit seinem Freund Fritz Maubach verfasste und überwiegend in der Frankfurter Zeitung veröffentlichte. Im Zweiten Weltkrieg war Willms als Reserveoffizier durchgehend an der Front eingesetzt. Zuletzt war er Hauptmann und Generalstabsoffizier (la) eines Artillerie-Kommandeurs in der Ardennenoffensive.[1]

Günter Willms heiratete und bekam zwei Töchter und einen Sohn. Sein Sohn ist der Publizist Johannes Willms.

Richterliche Tätigkeit

Willms trat bereits 1938 in den Justizdienst.[2] Nach Ende des Krieges war er Amtsrichter in Arnstein in Unterfranken. Es folgten in den Jahren 1948 und 1951 Abordnungen an das Oberlandesgericht Bamberg. Anschließend war er von 1951 bis 1953 als persönlicher Referent des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hermann Höpker-Aschoff, eingesetzt. Hier wurde er 1951 zum Oberregierungsrat und später zum Regierungsdirektor ernannt.

Danach amtierte er von 1953 bis 1980 als Richter am Bundesgerichtshof. Er gehörte bis Ende 1958 dem 3. Strafsenat (zuständig für Staatsschutzdelikte) und seit dem 1. Januar 1959 dem 1. und später dem 2. Strafsenat an. Willms 2. Strafsenat war es, der erstmals entschied, dass Sitzblockaden als Nötigung strafbar sein können. Des Weiteren erfüllte er die Funktion eines Pressereferenten des Bundesgerichtshofes fast über zehn Jahre, von der er sich jedoch 1965 entbinden ließ. Im Jahr 1980 trat er als Bundesrichter in den Ruhestand.

Daneben war er von 1971 bis 1978 Vorsitzender der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes. Willms war publizistisch vielseitig tätig und verwandte unter anderem das Pseudonym Caspar Reiserecht.

Auszeichnungen (Auswahl)

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Aufgabe und Verantwortung der politischen Parteien. C. F. Müller, Karlsruhe 1958.
  • Staatsschutz im Geiste der Verfassung. Athenäum Verlag, Frankfurt am Main, Bonn 1962.
  • Das Staatsschutzkonzept des Grundgesetzes und seine Bewährung. C. F. Müller, Karlsruhe 1974, ISBN 978-3-7880-0049-3.
  • Fulda. Jahreszeiten u. Jahrhunderte. Parzeller, Fulda 1982, ISBN 978-3-7900-0113-6. (5. Auflage)
  • Geträumte Republik. Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Verlag Herder, Freiburg im Breisgau, Basel, Wien 1985, ISBN 978-3-451-08228-3.
  • Unsere Rhön. Weite und Kleinodien. Parzeller, Fulda 1989, ISBN 978-3-7900-0183-9. (2., neu gestaltete Auflage)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Günther Willms. Munzinger-Archiv GmbH, abgerufen am 2. August 2021.
  2. Kabinettsprotokolle Online "Willms, Günther" (11.106:). Das Bundesarchiv, abgerufen am 2. August 2021.