Gerichtsbezirk Eisenerz
Ehemaliger Gerichtsbezirk
Eisenerz | |
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Basisdaten | |
Bundesland | Steiermark |
Bezirk | Leoben |
Sitz des Gerichts | Eisenerz |
zuständiges Landesgericht | Leoben |
Fläche | 253,90 km2 (1991) |
Einwohner | 9.824 |
Aufgelöst | 1. Juli 2002 |
Zugeteilt zu | Leoben
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Der Gerichtsbezirk Eisenerz war ein dem Bezirksgericht Eisenerz unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste Teile des politischen Bezirks Leoben und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Leoben zugeschlagen.
Geschichte
Der Gerichtsbezirk Eisenerz wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die sieben Gemeinden Eisenerz, Hieflau, Krumpenthal, Minichthal, Radner und Trofeng.[1][2]
Der Gerichtsbezirk Eisenerz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Leoben und Mautern den Bezirk Leoben.[4]
Der Gerichtsbezirk Eisenerz blieb während seines Bestehens flächenmäßig nahezu unverändert. Betrug seine Fläche 1910 248,61 km²,[5] so wies er 1991 eine Fläche von 253,90 km²auf.[6] Der geringe Flächengewinn ist auf die Abtretung eines Teils der Gemeinde Landl des Gerichtsbezirks Sankt Gallen an den Gerichtsbezirk Eisenerz zurückzuführen, der per 1. Jänner 1932 erfolgte.[7]
Per 1. Juli 2002 wurde das Bezirksgericht Eisenerz aufgelöst, wodurch auch die Gemeinden Eisenerz, Hieflau und Radmer an den Gerichtsbezirk Leoben fielen.[8]
Gerichtssprengel
Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung mit den drei Gemeinden Eisenerz, Hieflau und Radmer den nördlichen Teil des Bezirks Leoben.
Einzelnachweise
- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- ↑ k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917
- ↑ Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1991. Steiermark 1. Teil. Wien 1993
- ↑ Statistisches Amt für die Reichsgaue der Ostmark (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für die Reichsgaue der Ostmark auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 1940. Wien 1940²
- ↑ BGBl. II Nr. 82/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)
Literatur
- Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Steiermark. 2. Teil. Leibnitz, Leoben, Liezen, Mürzzuschlag, Murau, Radkersburg, Voitsberg, Weiz. Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF; 967 kB)
- Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1991. Steiermark 1. Teil. Wien 1993