Gerichtsbezirk Fehring

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Fehring
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Feldbach
Sitz des Gerichts Fehring
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  LGS Graz
LGZ Graz
Fläche 170,08 km2
(1971)
Einwohner 14.495
Aufgelöst 1. Oktober 1976
Zugeteilt zu Feldbach


Der Gerichtsbezirk Fehring war ein dem Bezirksgericht Fehring unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste Teile des Bezirks Feldbach und wurde 1976 dem Gerichtsbezirk Feldbach zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Fehring wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen. Ursprünglich umfasste er die 27 Gemeinden Aigen, Bairisch Kölldorf, Fehring, Frutten, Gießelsdorf, Gutendorf, Habegg, Hatzendorf, Hochenbrugg, Hochstraden, Höflach, Jam, Johnsdorf, Kapfenstein, Klappzing, Mahrensdorf, Pertlstein, Petersdorf, Petzelsdorf, Plesch, Risola, Schiefer, Stang, Unterlamm, Waltra, Weinberg und Windisch Kölldorf.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Fehring bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Feldbach, Fürstenfeld und Kirchbach den Bezirk Feldbach.[4]

Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Fehring umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[5] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[6]

Im Zuge der Zusammenlegung mehrerer Gerichtsbezirke wurden die Gerichtsbezirke Kirchbach in Steiermark und Fehring per 1. Oktober 1976 aufgelöst und mit dem Gerichtsbezirk Feldbach verschmolzen.[7] Im Zuge der sogenannten Reformpartnerschaft zwischen SPÖ und ÖVP wird der Gerichtsbezirk bzw. politische Bezirk Feldbach ab 2013 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk bzw. Bezirk Radkersburg den Bezirk Südoststeiermark bilden.[8]

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Fehring umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die zehn Gemeinden Bairisch Kölldorf, Fehring, Frutten-Gießelsdorf, Hatzendorf, Hohenbrugg-Weinberg, Johnsdorf-Brunn, Kapfenstein, Pertlstein, St. Anna am Aigen und Unterlamm.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Gratz)
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. „VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350 / 1938)
  6. StGBl. Nr. 47/1945
  7. BGBl. Nr. 353/1976: „Verordnung: Auflassung der Bezirksgerichte Arnfels, Fehring, Friedberg, Kirchbach in Steiermark, Oberzeiring, Pöllau, Sankt Gallen und Vorau sowie Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Feldbach, Hartberg, Judenburg, Leibnitz und Liezen“
  8. ORF Steiermark „Weitere Bezirksfusionen: Aus 6 werden 3“, 19. April 2012

Literatur