Gerichtsbezirk Leibnitz

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Gerichtsbezirk
Leibnitz
Leibnitz
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Leibnitz
 Landesgericht LGS Graz
LGZ Graz
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Leibnitz
Sitz des Gerichts Leibnitz
Kennziffer 6101
zuständiges Landesgericht  LGS Graz
LGZ Graz
Fläche 749,97 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 86.195
(1. Jänner 2022)

Der Gerichtsbezirk Leibnitz ist ein dem Bezirksgericht Leibnitz unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Leibnitz wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 40 Gemeinden Aflenz, Altenberg, Brünngraben, Ehrenhausen, Flamberg, Gabersdorf, Gamlitz, Gerstorf, Grötsch, Heimschuh, Höch, Labuttendorf, Landscha, Lang, Leibnitz, Leitring, Lipsch, Mitteregg, Nestelberg, Neudorf, Neutersdorf, Oberfahrenbach, Oberjahring, Obervogau, Ottenberg, Ratsch, Retznei, Schirka, Seggauberg, Spielfeld, St. Nicolai in Sausal, St. Nicolai ob Draßling, St. Veit, Steinriegel, Straß, Tilmitsch, Untervogau, Wagna, Waldschach und Wielitsch.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Leibnitz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Arnfels und Wildon den Bezirk Leibnitz.[4]

1910 umfasste der Gerichtsbezirk 311,47 km²[5] und vergrößerte sich nach dem Ersten Weltkrieg auf 314,84 km²,[6] nachdem im Zuge der Abtretung der Untersteiermark Teile des Gerichtsbezirks Marburg zum Gerichtsbezirk Leibnitz gekommen waren. Dabei handelte es sich um Teile der Ortschaften Zieregg, Witschein, Podigraz, Graßnitz, St. Egidi in Windischbüheln, Speisenegg, Sulz und Sulzthal. Während aus Speisenegg und Sulzthal die Gemeinde Sulztal gebildet wurde, wurden alle übrigen Ortschaften bereits bestehenden Gemeinden zugeschlagen.[7]

Eine kleinere Gebietsvergrößerung des Gerichtsbezirkes resultierte zudem aus der per 1. Jänner 1932 in Kraft getretenen Grenzänderung zwischen der Gemeinde Gralla und den Ortsgemeinden Haslach und Ragnitz (Gerichtsbezirk Wildon) zu Gunsten von Gralla.[8]

Durch die nationalsozialistische Verwaltungsänderungen nach dem Anschluss Österreichs wurde das Gericht 1939 in Amtsgericht Leibnitz umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[9] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[10]

Im Zuge der Zusammenlegung mehrerer Gerichtsbezirke wurde der benachbarte Gerichtsbezirk Arnfels aufgelöst und per 1. Oktober 1976 mit dem Gerichtsbezirk Leibnitz verschmolzen. Dieser umfasste nach Gemeindezusammenlegungen noch die zehn Gemeinden Arnfels, Eichberg-Trautenburg, Glanz an der Weinstraße, Gleinstätten, Großklein, Leutschach, Oberhaag, Pistorf, Sankt Johann im Saggautal und Schloßberg.[11]

Durch die „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark“ der Bundesregierung wurde auch der benachbarte Gerichtsbezirk Wildon aufgelöst und dessen Gebiet mit dem Gerichtsbezirk Leibnitz vereinigt. Der Gerichtsbezirk Leibnitz vergrößerte sich dadurch um die 14 Gemeinden Allerheiligen bei Wildon, Breitenfeld am Tannenriegel, Empersdorf, Hainsdorf im Schwarzautal, Heiligenkreuz am Waasen, Hengsberg, Lebring-Sankt Margarethen, Ragnitz, Sankt Georgen an der Stiefing, Sankt Ulrich am Waasen, Stocking, Weitendorf, Wildon und Wolfsberg im Schwarzautal.[12] Durch die Auflösung der benachbarten Gerichtsbezirke wuchs das Gebiet des Gerichtsbezirkes Leibnitz auf 501,35 km² (1981) bzw. 682,69 km² (2010).

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2015 wurde der Gerichtsbezirk aufgrund der Veränderungen im Rahmen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark in der „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015“ neu definiert:[13]
Im Zuge dessen wurden die Gebiete der ehemaligen Gemeinden Mitterlabill, Schwarzau im Schwarzautal und Weinburg am Saßbach vom Gerichtsbezirk Feldbach angegliedert.

Mit Ende des Jahres 2019 wurde die Gemeinde Murfeld (Bezirk Südoststeiermark) aufgelöst und auf die beiden Gemeinden St. Veit und Straß aufgeteilt:

  • die Katastralgemeinde Seibersdorf bei St. Veit wurde in die Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark eingemeindet,
  • die Katastralgemeinden Oberschwarza, Unterschwarza, Lichendorf und Weitersfeld wurden in die Marktgemeinde Straß in Steiermark eingemeindet.[14][15]

Damit wurde das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Murfeld dem Gerichtsbezirk und Bezirk Leibnitz zugewiesen, die Einwohnerzahl des Gerichtsbezirks Leibnitz hat sich um 1671 erhöht, die Fläche des Gerichtsbezirks wurde um 24,22 km² größer.

Gerichtssprengel

Seit Jänner 2015 wird der Gerichtsbezirk über die folgenden 29 Gemeinden definiert: Allerheiligen bei Wildon, Arnfels, Ehrenhausen an der Weinstraße, Empersdorf, Gabersdorf, Gamlitz, Gleinstätten, Gralla, Großklein, Heiligenkreuz am Waasen, Heimschuh, Hengsberg, Kitzeck im Sausal, Lang, Lebring-Sankt Margarethen, Leibnitz, Leutschach an der Weinstraße, Oberhaag, Ragnitz, Sankt Andrä-Höch, Sankt Georgen an der Stiefing, Sankt Johann im Saggautal, Sankt Nikolai im Sausal, Sankt Veit in der Südsteiermark, Schwarzautal, Straß in Steiermark, Tillmitsch, Wagna, Wildon.

Er ist somit mit dem Bezirk Leibnitz deckungsgleich.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Gratz).
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  5. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917
  6. Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923. Wien 1930, S. St. 2.
  7. Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923. Wien 1930, S. St. 80 f.
  8. Landesgesetzblatt für das Land Steiermark. 1932, 8. Stück, Nr. 28: „Gesetz vom 29. Jänner 1932, betreffend die Änderung der Grenzen zwischen der Ortsgemeinde Gralla des Gerichtsbezirkes Leibnitz einerseits und den Ortsgemeinden Haslach und Ragnitz des Gerichtsbezirkes Wildon anderseits, weiters zwischen den autonomen Bezirken Leibnitz und Wildon“
  9. „VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350 / 1938)
  10. StGBl. Nr. 47/1945, vom 9. Juli 1945, S. 67–70
  11. BGBl. Nr. 353/1976: „Verordnung: Auflassung der Bezirksgerichte Arnfels, Fehring, Friedberg, Kirchbach in Steiermark, Oberzeiring, Pöllau, Sankt Gallen und Vorau sowie Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Feldbach, Hartberg, Judenburg, Leibnitz und Liezen“.
  12. BGBl. II Nr. 82/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark).
  13. Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015. BGBl. II Nr. 298/2014, ausgegeben 19. November 2014. ZDB-ID 1361921-4 S. 1.
  14. Gemeinde Murfeld wird aufgelöst. ORF, 3. März 2019, abgerufen am 3. März 2019.
  15. 46. Gesetz vom 2. April 2019 über die Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark, abgerufen am 17. Juni 2019

Literatur