Grundversorgung (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Grundversorgung in Österreich umfasst die Versorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden durch den Staat.

Ziele der Grundversorgung

Es geht bei der Maßnahme vorwiegend darum, ein Angebot bereitzustellen, mit denen die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens gedeckt werden können.[1][2][3] Das umfasst Verpflegung, Unterbringung, Krankenversicherung, medizinische Leistungen, Leistungen für pflegebedürftige Personen, Bekleidungshilfe, Information und Rechtsberatung, Dolmetschkosten, Freizeitaktivitäten, Taschengeld, Schulbedarf, Sonderbetreuung, Betreuung unbegleiteter Minderjähriger, Kosten für Transporte, Deutschkurse, Begräbnisse sowie Verwaltungskosten.[4]

Nach positiver Erledigung eines Asylantrags und dem Ende der Grundversorgung haben anerkannte Flüchtlinge – wie die anderen Einwohner Österreichs – Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung[5], bis sie soweit integriert sind, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.

Rechtlicher Rahmen

Die Grundversorgung wird auf Bundesebene durch das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 (BGBl. I Nr. 100/2005, ehem. Bundesbetreuungsgesetz) sowie in den Ländern durch eigene Landesgesetze geregelt. Dabei ist der Bund für die Erstaufnahme zuständig (Bundesbetreuungsstellen), die Länder für die Versorgung der Asylwerbenden (Asylwohnheime und Privatquartiere), und für anerkannte und anderweitig aufenthaltsberechtigte Flüchtlinge. Die Vereinheitlichung der Grundversorgung erfolgt über die Grundversorgungsvereinbarung (Bund – Länder), eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG von 2004 (BGBl. I Nr. 80/2004). Die stellt auch die Umsetzung des EU-Asylrechts sicher. Auf Basis dieses Vertrags werden die Asylwerber nach einem Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt.

Anspruchsgrundlagen

Mit der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 hat sich Österreich dazu verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und zu versorgen. Folgende Personen sind laut der Vereinbarung zur Grundversorgung zwischen Bund und Ländern aus dem Jahr 2004 „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“, welche Anspruch auf die Unterstützung haben:

  • Asylwerber, solange das Verfahren läuft
  • Asylberechtigte, während der ersten vier Monate nach Asylgewährung. Im Anschluss haben sie Anspruch auf Sozialleistungen wie ein Österreicher (z. B. bedarfsorientierte Mindestsicherung, Familienbeihilfe usw.).
  • Personen, die aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht abschiebbar sind (wie etwa subsidiär Schutzberechtigte), falls sie die Lebensunterhaltskosten für sich und ihre Angehörigen nicht ausreichend beschaffen können und diese auch nicht von anderen Einrichtungen erhalten.

Kosten

Im Regelfall bleiben Asylwerber bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in Quartieren untergebracht, die bei einer Vollversorgung einen Tagessatz von 19 Euro pro Person für Unterbringung und Verpflegung erhalten, die der Quartiergeber erhält.[3] Zusätzlich erhalten die Asylwerber Taschengeld von 40 Euro pro Monat.[3] Der Tagessatz für unbegleitete Minderjährige in Wohngruppen beträgt 95 Euro.[6]

Bei einer Teil-Selbstversorgung[3] zahlen die Quartiergeber einen Teil der Tagessätze direkt an die Asylwerber aus (110 Euro pro Monat), welche sich dafür selbst verpflegen müssen. Zusätzlich erhalten sie Grundnahrungsmittel, Hygieneartikel und wiederum 40 Euro Taschengeld. Bei der Selbstversorgung erhalten Quartiergeber einen Tagessatz von 12 Euro, während die Asylwerber sich selbst mit 150 Euro pro Monat verpflegen.

Im Fall von selbst organisiertem Wohnraum ohne Betreuung[3] stehen den Einzelpersonen 120 Euro für die Miete zur Verfügung, Familien 240 Euro. Das Verpflegungsgeld beträgt hier für Erwachsene 200 Euro pro Person, für Minderjährige 90 Euro.

Weitere Leistungen können umfassen:[3]

  • Krankenversicherung
  • Bekleidungshilfe bis zu 150 Euro/Jahr
  • Schulbedarf bis maximal 200 Euro/Jahr
  • Fahrtkosten für den Schulbesuch

Die Versorgungskosten von Asylwerbern werden den Ländern zu 60 % vom Bund refundiert, wenn das Asylverfahren länger als 12 Monate dauert, zu 100 %.[3]

Entwicklung der Grundversorgung

Im Jahr 2014[7] waren 39.000 Menschen in der Grundversorgung der öffentlichen Hand, davon 28.000 Asylwerber, und 11.000 ehemalige Asylwerber, deren Verfahren bereits abgeschlossen war, als kurzfristige Überbrückung, und subsidiär Schutzbedürftige. Dafür wurden etwa 200 Millionen Euro aufgewendet, davon 150 für die eigentlichen Asylwerber. Diese Summen gehen teils direkt an die Quartiergeber, teils über die Versorgten in den lokalen Konsum. Pro Kopf betrug der Aufwand etwa 420 Euro monatlich, also grob die Hälfte der Mindestsicherung für Österreicher (und anerkannte Flüchtlinge).

Im August 2015 waren im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa rund 50.000 Asylwerber in Österreich in Grundversorgung,[3] diese Zahl war bereits während der Jugoslawienkriege einmal überschritten worden. Die Zahl der offenen Asylverfahren stieg bis Ende dieses Jahres auf knapp 80.000, blieb auch 2016 auf dieser Höhe,[8] und konnte im Laufe des Jahres 2017 unter 70.000 gebracht werden.[3][9]. Für die Situation der wieder steigenden Asylansuchen Mitte 2022 (1. August fast 42.000 bei 31.000 in der Grundversorgung) findet man ein Diagramm in der Wiener Zeitung vom 23. August 2022[10] Migrationsforscher Gerald Knaus erklärt in der „ZiB 2“ am Sonntag, Österreich sei in den Jahren 2017 bis 2021 das Land gewesen, das weltweit die meisten positiven Asyl-Entscheidungen pro Kopf getroffen habe.

Ziel der österreichischen Politik der Mitt-2010er ist, die durchschnittliche Anzahl der Versorgungstage von Personen in der Grundversorgung mit dem Status Asylverfahren in I. Instanz offen (Verfahren durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl), 175 Tage nicht überschreiten zu lassen. Im Jahr 2013 lag dieser Wert bei 172 Tagen.[11] Die Verfahren II. Instanz (Beeinspruchungen), 2015 noch 10 % der offenen Fälle, 2016 schon an die 20 %[8] können sehr viel länger dauern.[12] Daher ist man um klare Kriterien bemüht, wann Beschwerden zulässig sind.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Inneres: Asylwesen in Österreich, Grundversorgung. (abgerufen am 28. Juni 2015).
  2. Fonds Soziales Wien: Grundversorgung. (Memento des Originals vom 22. August 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/wohnen.fsw.at (abgerufen am 28. Juni 2015).
  3. a b c d e f g h i Land Steiermark: Grundversorgung von AsylwerberInnen. in: Sozialserver Steiermark (abgerufen am 28. Juni 2015, neuer Stand 28. Juni 2017) – genaue Aufschlüsselung der Zu- und Aufwendungen pro Kopf.
  4. Asyl: Der Aufwand der Steiermark. In: Kleine Zeitung online, 22. April 2015, abgerufen am 28. Juni 2015.
  5. Asyl genehmigt. Was jetzt? In: www.salzburg.com. Salzburger Nachrichten, 6. Juni 2015, archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 10. Juli 2017 (insb. Was passiert mit anerkannten Flüchtlingen? und Wie schnell erhalten Kriegsflüchtlinge Asyl?).
  6. Asyl – Mehr Geld für Minderjährige. In: noen.at. 31. Juli 2015, abgerufen am 23. Februar 2020.
  7. Facebook-Mythen und Asylrealität – Faktencheck in Zeiten des „Asylstopps“ (Eins und eins ist nicht drei). news.ORF.at, 15. Juni 2015.
  8. a b BM.I: Asylstatistik 2016. Tabelle Offene Verfahren der I. und II. Instanz von 2012 – 2016 (jeweils 31. Dezember), S. 7 (pdf, auf bmi.gv.at; weitere Dokumente zum Thema siehe ebd. Asylwesen: Statistiken).
  9. Zahl der Asylanträge in Österreich geht zurück. In: diepresse.com. 12. Juni 2017, abgerufen am 31. Juli 2019.
  10. Asylanträge und Menschen in der Grundversorgungseit 2015 im Vergleich- In: Wiener Zeitung vom 23. August 2022
  11. Bundesvoranschlag 2014. Teilheft – Untergliederung 11 – Inneres. Bundesministerium für Finanzen, 2014 (pdf, auf service.bmf.gv.at).
  12. Vergl. die Angaben zum 2014 aufgelösten Asylgerichtshof für 2011: Anfrage … betreffend jahrelange Asylverfahren. Eingelangt 25. Oktober 2011, mit Beantwortung auf offenesparlament.at (abgerufen 4. Juli 2017); auch: Länge und Qualität der Asylverfahren. Amnesty Österreich, o. D. (2011).