Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg (LfV) ist die Landesbehörde für Verfassungsschutz des Bundeslandes Hamburg. Zu den Hauptaufgaben der Landesbehörde zählt die Beobachtung von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus jeglicher Ausprägung, die Spionageabwehr und das Beobachten der Scientology-Organisation.
Rechtmäßigkeit
Das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg arbeitet mit seinen Mitarbeitern auf der Grundlage des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) und des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die Zusammenarbeit erfolgt mit den weiteren Landesbehörden für Verfassungsschutz. Durch die gesetzliche Regelung des Bundesverfassungschutzgesetzes bleibt der Datenschutz des Bürgers gewahrt und obliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen ist ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage erlaubt. Die Voraussetzung einer Überprüfung erfolgt durch die Richtlinie des Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.
Aufgaben
Als Inlandsnachrichtendienst ist primär der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Hauptaufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Sicherheit dient zudem dem Bund und den Ländern. Um diesem Schutz und der Sicherheit Rechnung zu tragen, sammelt das Landesamt für Verfassungsschutz aus offenen oder/und nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen über entsprechende Bestrebungen, die sich gegen das Rechtsgut entschieden haben. Um den Aufgaben gerecht zu sein, wird Paragraph § 4 angewandt.
Die gefilterten Erkenntnisse über den Extremismus werden beispielhaft durch den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg übermittelt, um auf entsprechende Gefahren, die durch den Extremismus hervorgerufen werden, hingewiesen und danach gesetzlich vorbereitet zu sein. Auf der Internetseite des Landesamtes werden diese Erkenntnisse der breiten Öffentlichkeit, jedem einzelnen Bürger bereitgestellt. Dieser Extremismus stellt sich überwiegend als Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus dar. Dabei wird auch das Augenmerk auf die Spionage und Sabotage gelegt.
Kontrolle
Die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt der kontinuierlichen Kontrolle des „Parlamentarischen Kontrollausschusses“ der Hamburgischen Bürgerschaft. Über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses entscheidet die G 10-Kommission der Bürgerschaft. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ebenfalls umfängliche Kontrollbefugnisse. Wie bei allen anderen Behörden ist auch das Verwaltungshandeln des Verfassungsschutzes grundsätzlich gerichtlich nachprüfbar.
Haushalt
Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 wurde der Mitarbeiterbestand des Landesamtes jährlich erhöht, für das Jahr 2008 betrug dieser 148 eingestellte Mitarbeiter. Der Mitarbeiterbestand wird durch einen Stellenplan geregelt. Die benötigten Finanzmittel stiegen ebenso jährlich und wurden für das Jahr 2008 mit insgesamt 11.589.000 € angegeben. Das Nachrichtendienstliches Informationssystem der Behörde weist 31.124 gespeicherten Personen für das Jahr 2008 auf. Bei Einbürgerungen wurden im Jahre 2008 insgesamt bei zehn Fällen durch die Landesbehörde Bedenken geäußert. Beim Aufenthaltsverfahren wurden im gleichen Jahr 21 geprüft. Auf der Grundlage des Schengener Abkommens wurden 2008 bei entsprechenden Visaverfahren 14 Fälle als bedenklich beurteilt. Der Sabotageabwehr verpflichtet unterzog die Landesbehörde 2008 am Flughafen Hamburg 9.115 Personen einer Luftsicherheitsüberprüfung. Überprüfungen erfolgten ebenfalls am Hamburger Hafen. Dabei wurde das Hafensicherheitsgesetz 2008 bei 59 Personen angewandt.
Struktur
Um alle Aufgabenfelder entsprechend optimal abzudecken, ist das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg in Abteilungen unterteilt. Die Hierarchie bildet ein Amtsleiter. Es folgen danach die Abteilungen 1 bis 3. Diese wiederum sind in Referate unterteilt.
Abteilungen und Referate
- Amtsleiter: Torsten Voß[1]
- Abteilung V1: Zentrale Aufgaben
- Referat V11: Verwaltung
- Referat V12: Zentrale IT und G10
- Referat V13: Operative Technik
- Abteilung V2: Auswertung
- Referat V201: Grundsatz, Mitwirkungsaufgaben
- Referat V21: Islamismus
- Referat V22: Rechtsextremismus, Scientology
- Referat V23: Linksextremismus, Extremismus mit Ausländerbezug
- Abteilung V3: Spionageabwehr, Geheimschutz, Recht
- Referat V31: Geheimschutz
- Referat V32: Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz
- Abteilung V4: Nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung
- Referat V41: Observation, konspirative Ermittlung
- Referat V42: Forschung, Werbung und Befragung
- Referat V43: VP-Führung
- Abteilung V1: Zentrale Aufgaben
Leitung
Zeitraum | Name |
---|---|
1969–1981 | Hans Josef Horchem (SPD) |
1981–1991 | Christian Lochte (CDU) |
1991–1996 | Ernst Uhrlau (SPD) |
1996–2002 | Reinhard Wagner (CDU) |
2002–2010 | Heino Vahldieck (CDU) |
2011–2014 | Manfred Murck |
seit 2014 | Torsten Voß (CDU)[2] |
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Neue Amtsleitung beim Verfassungsschutz (Meldung der Behörde für Inneres und Sport vom 7. August 2014)
- ↑ Hamburger Abendblatt vom 21. August 2014: Der Werdegang von Torsten Voß