Kreishauptmannschaft Dresden

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Die Kreishauptmannschaft Dresden war ein übergeordneter Verwaltungsbezirk im heutigen Sinne eines Regierungsbezirkes im Königreich Sachsen und Freistaat Sachsen.

Königreich Sachsen 1895
Siegelmarke Königliche Kreishauptmannschaft Dresden als Landessiedlungsstelle

Entstehung als Kreisdirektion

Der Bezirk der Kreisdirektion Dresden setzte sich 1835 aus fünf Amtshauptmannschaften zusammen:

Vom 1. Oktober 1838 an gliederte sich die Kreisdirektion Dresden in vier Amtshauptmannschaften mit den Ämtern Altenberg, Dippoldiswalde, Dresden, Frauenstein, Freiberg, Grillenburg mit Tharandt, Hain, Hohnstein mit Lohmen, Meißen, Moritzburg, Pirna und Radeberg mit Laußnitz. Zugleich erstreckten sich Kompetenzen einzelner Amtshauptmannschaften auch auf Gerichtsbezirke, Ortschaften, Teile von Ortschaften und einzelne Häuser angrenzender Amtshauptmannschaften. Ab 1856 war die Kreisdirektion Dresden in vier amtshauptmannschaftliche Bezirke gegliedert.

Vier amtshauptmannschaftliche Bezirke

Der erste amtshauptmannschaftliche Bezirk Dresden umfasste die Gerichtsamtsbezirke Dippoldiswalde, Döhlen, Dresden, Moritzburg, Radeburg, Schönfeld und Wilsdruff. Der zweite amtshauptmannschaftliche Bezirk in Meißen setzte sich aus den Gerichtsämtern Großenhain, Lommatzsch, Meißen, Nossen und Riesa zusammen. Die Gerichtsämter Gottleuba, Hohnstein, Königstein, Lauenstein, Neustadt, Pirna, Schandau, Sebnitz und Stolpen bildeten den dritten amtshauptmannschaftlichen Bezirk Pirna. Der vierte amtshauptmannschaftliche Bezirk Freiberg setzte sich aus den Gerichtsamtsbezirken Altenberg, Brand, Frauenstein, Freiberg, Sayda und Tharandt zusammen.

Verwaltungsreform 1873/74

1874 wurden die Kreisdirektionen, (alten) Amtshauptmannschaften und Gerichtsämter (Teil innere Verwaltung) aufgelöst. An Stelle der Kreisdirektion Dresden trat die Kreishauptmannschaft Dresden. Ihr nachgeordnet waren die neu gebildeten Amtshauptmannschaften (ab 1939 Kreise):

Es bestanden die kreisfreien Städte Dresden, Freiberg (ab 1915), Freital (ab 1924), Meißen (ab 1915), Pirna (ab 1924), Radebeul (ab 1935) und Riesa (ab 1924).

Verwaltungsreform 1932

Am 1. Juli 1932 wurden die Kreishauptmannschaft Dresden und die Kreishauptmannschaft Bautzen zu einer Kreishauptmannschaft vereinigt. Dadurch vergrößerte sich die Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen um die Amtshauptmannschaften Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau und die kreisfreien Städte Bautzen und Zittau.

Regierungsbezirk

1939 wurden die reichseinheitliche Bezeichnung Regierungsbezirk eingeführt und die Kreishauptmannschaft in Regierungsbezirk Dresden-Bautzen umbenannt. 1943 wurde diese Struktur aufgelöst.

Nachfolger

1952 wurde der Bezirk Dresden als ähnliche Territorialeinheit erneut etabliert (plus das Gebiet der Stadt Görlitz und der neuen Kreise Niesky und Görlitz als Teil der zuvor zur preußischen Provinz Schlesien bzw. Niederschlesien gehörenden preußischen Oberlausitz; ohne Freiberg), die 1990 in den Regierungsbezirk Dresden (plus der Kreise Weißwasser und Hoyerswerda) überführt wurde.

Kreishauptmann

Die Behörde wurde vom Kreishauptmann geleitet:

Literatur

  • Thomas Klein (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe B: Mitteldeutschland. Band. 14: Sachsen. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn 1982, ISBN 3-87969-129-0.

Siehe auch