Kupplung (Begriffsklärung)
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Kupplung (zu mhd. kuppeln „an die Leine legen“, „verbinden“) bezeichnet:
in der Technik:
- Übertragung von Drehmomenten:
- Kupplung als Maschinenelement
- Rutschkupplung und Schlupfkupplung
- Magnetkupplung
- Einscheiben-Trockenkupplung
- Bildung von Gespannen aus mehreren Fahrzeugen:
- Kupplung (Bahn), Einrichtung zum Verbinden von Loks und Wagen zu Zügen
- Anhängerkupplung, Vorrichtung für Kraftfahrzeuge zum Ziehen von Anhängern
- Lösbare Verbindungen zwischen Segmenten von Transportleitungen:
- Schlauchkupplung, lösbare Verbindung von Schlauchleitungen
- Feuerwehrkupplung zum Verbinden von Feuerwehrschläuchen und Armaturen
- Steckkupplung, Verbindung für verschiedene gasförmige und flüssige Medien
- Steckverbinder, Verbindung für unterschiedliche Stecker an Kabelenden
- Gleichstromkupplung, Anlage zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung
- Schleppkupplung, Einrichtung zum lösbaren Befestigen des Startseils oder Schleppseils zum Starten von Segelflugzeugen
in der Chemie:
Siehe auch:
Wiktionary: Kupplung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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