Landgericht Ebermannstadt

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Das Landgericht Ebermannstadt war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Ebermannstadt im heutigen Landkreis Forchheim. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Nachdem im Reichsdeputationshauptschluss das Hochstift Bamberg aufgehoben und Pfalz-Bayern zugesprochen worden war, wurde 1804 im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Ebermannstadt aus ehemals Bamberger Orten (lediglich das Amt Streitberg gehörte vorher zum Fürstentum Bayreuth) errichtet. Die waren

Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen, dessen Hauptstadt Bamberg war. Das Bezirksamt Ebermannstadt wurde im Jahr 1862 durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Ebermannstadt und Hollfeld gebildet[2] und übernahm die administrativen Aufgaben der Landgerichte. Die Landgerichte waren aber weiter für die Rechtsprechung zuständig.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Ebermannstadt eingerichtet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Ebermannstadt war und folglich die damaligen Gemeinden Albertshof, Birkenreuth, Breitenbach, Burggaillenreuth, Burggrub, Drosendorf am Eggerbach, Drügendorf, Dürrbrunn, Ebermannstadt, Engelhardsberg, Eschlipp, Gasseldorf, Götzendorf, Hagenbach, Heiligenstadt in Oberfranken, Hetzelsdorf, Lützelsdorf, Muggendorf, Neuses, Niedermirsberg, Oberfellendorf, Oberleinleiter, Oberweilersbach, Pretzfeld, Reifenberg, Rüssenbach, Siegritz, Streitberg, Stücht, Tiefenstürmig, Traindorf, Unterleinleiter, Unterweilersbach, Wannbach, Weigelshofen, Wohlmannsgesees, Wohlmuthshüll, Wüstenstein und Zoggendorf beinhaltete.[3][4]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Johann Georg Prändel: Erdbeschreibung der gesammten pfalzbairischen Besitzungen: mit steter Hinsicht auf Topographie, Geschichte, physische Beschaffenheit, Land- und Staatswirthschaft. Die pfalzbairische Provinz in Schwaben, die beiden Fürstenthümer Bamberg und Würzburg, und das Herzogthum Berg enthaltend, 1806, S. 202 ff., Digitalisat
    Mehrfachnennungen der Orte dort wo verschiedene Ämter Rechte hatten.
  2. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 451 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 368)
  4. Landgericht Ebermannstadt. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1029–1034.