Liste der Baudenkmäler in Partenstein

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Partenstein zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält fünf Baudenkmäler.

Wappen von Partenstein

Baudenkmäler

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Schloßberg 11
(Standort)
Mühle Zweigeschossiger Satteldachbau, Erdgeschoss Rotsandstein, Obergeschoss Fachwerk, 1824. D-6-77-170-1 BW
Au
(Standort)
Burgruine Vermutlich auf rechteckigem Grundriss, geringe Mauerreste, mittelalterlich, Zerstörung 1633, danach als Steinbruch genutzt, derzeit umfangreiche Ausgrabungs- und Wiederherstellungsarbeiten D-6-77-170-5 Burgruine
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Hauptstraße 26
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Saalkirche mit Satteldach und leicht vortretendem Fassadenturm mit obeliskartigem Pyramidendach, Putzfassade mit strenger Sandsteingliederung, klassizistisch, bezeichnet mit „1831“, erbaut von Johann Schönmann nach Plänen von Johann Philipp Mattlener.[1] D-6-77-170-2 Evangelisch-lutherische Pfarrkirche
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Oberer Weg 10
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer Saalkirche mit Satteldach und Chorturm mit flachem Pyramidendach, Putzfassade mit sparsamen Sandsteinrahmungen, klassizistischer Rundbogenstil, Johann Schönmann, vermutlich ebenfalls nach einem Entwurf Johann Philipp Mattleners[2], 1836, Anbau 1972/73; mit Ausstattung. D-6-77-170-3 Katholische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer
Nähe Torweg
(Standort)
Friedhofskreuz Inschriftsockel mit Kruzifix, roter und gelber Sandstein, bezeichnet mit „1835“. D-6-77-170-4 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Einzelnachweise

Literatur

  • Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Partenstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien