Liste der Bodendenkmäler in Trappstadt
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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Trappstadt zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Trappstadt
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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( | )Höhensiedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung und wohl frühmittelalterliche Abschnittsbefestigung „Altenburg“. | D-6-5629-0008 | |
( | )Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Burkard von Trappstadt mit ehemals befestigtem Kirchhof. | D-6-5629-0023 | |
( | )Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich des frühneuzeitlichen „Alten Schlosses“ in Trappstadt. | D-6-5629-0024 | |
( | )Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich des frühneuzeitlichen „Neuen Schlosses“ in Trappstadt. | D-6-5629-0025 | |
( | )Siedlung der Hallstattzeit. | D-6-5729-0021 | |
( | )Siedlung der Linearbandkeramik und des Mittelneolithikums. | D-6-5729-0023 | |
( | )Abschnitte einer spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Landwehr. | D-6-5729-0025 | |
( | )Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Kilian von Alsleben mit Kirchgaden. | D-6-5729-0061 | |
( | )Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Kapelle Hl. Kreuz in Alsleben. | D-6-5729-0062 | |
( | )Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit, darunter solche von Vorgängerbauten, im Bereich der 1875 durch Blitzeinschlag geschädigten, 1876 wieder errichteten Wallfahrtskirche St. Ursula bei Alsleben. | D-6-5729-0063 |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
Commons: Baudenkmäler in Trappstadt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Trappstadt (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege