Liste der Bodendenkmäler in Burglauer

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Wappen von Burglauer

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Burglauer zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Februar 2020 wieder und enthält fünf Bodendenkmäler.

Bodendenkmäler nach Gemarkung

Burglauer

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Friedhofstraße 14
(Standort)
Mittelalterlicher Burgstall Lure. D-6-5727-0001 BW
Auf dem Großen Höhberg nördlich der B287
(Standort)
Abschnittsbefestigung wohl des frühen Mittelalters auf einem Sporn des Großen Höhbergs. D-6-5727-0002 BW
Westlich der St2445 und nördlich der NES54
(Standort)
Bestattungsplatz mit verebneten Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Bestattungen der Hallstattzeit. D-6-5727-0003 BW
Friedhofstraße 4
(Standort)
Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul (Baudenkmal D-6-73-186-5) von Burglauer innerhalb des ummauerten Kirchhofs. D-6-5727-0094 Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit
weitere Bilder

Burglauer Wald

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Bergsporn südlich von Roth an der Saale
(Standort)
Mittelalterlicher Burgstall (Burg Steineck (Unterfranken)). D-6-5726-0001 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Burglauer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien