Loïk Le Floch-Prigent

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Loïk Le Floch-Prigent (1999)

Loïk Le Floch-Prigent (* 21. September 1943 in Brest, Département Finistère) ist ein ehemals hochrangiger französischer Manager. Er wurde insbesondere bekannt als Vorstandsvorsitzender von Elf Aquitaine zwischen 1989 und 1993, danach als Präsident der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF vom Dezember 1995 bis Juli 1996, als die Untersuchungen der Elf-Affäre begann. Er ist Neffe des bretonischen Poeten Maodez Glanndour.

Karriere

Le Floch-Prigent bestand 1967 sein Examen am Institut national polytechnique de Grenoble (INPG). Von 1981 bis 1982 war er Kabinettsdirektor des Industrieministers Pierre Dreyfus. Zwischen 1982 und 1986 war er als Vorstandsvorsitzender des Pharmaunternehmens Rhône-Poulenc tätig. Als er nach einem Regierungswechsel diese Position verlor, erhielt er am 28. Juni 1989 durch Vermittlung seiner „rechten Hand“ Alfred Sirven den Posten als Vorstandsvorsitzender des größten französischen Unternehmens, der ehemals staatlichen Mineralölgesellschaft Elf Aquitaine – eine Funktion, die er bis zum 3. August 1993 behielt. Vom 4. August 1993 bis zum 2. Januar 1996 arbeitete Le Floch-Prigent als Präsident der staatlichen Gaz de France. Am 20. Dezember 1995 wechselte er zur staatlichen französischen Eisenbahngesellschaft SNCF, wo er bis zum 4. Juli 1996 als Präsident fungierte. Zwischen 1997 und 2003 bot Le Floch-Prigent sich international als Energie- und Transport-Consulter an.

Ehrungen

Offizier der Ehrenlegion und des nationalen Ordens le Mérite. Beide Orden sind aberkannt.

Urteile und Untersuchungen

Im Rahmen des Prozesses Roland Dumas/Christine Deviers-Joncour am 29. Januar 2003 wurde Le Floch-Prigent zu 30 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von zwei Millionen Franc verurteilt. Zwei Tage später trat er die Strafe in Fresnes (Val-de-Marne) an.

Im Rahmen des Prozesses um die Elf-Affäre wurde er am 4. Juli 1996 inhaftiert und war sechs Monate in Untersuchungshaft bis zum 23. Dezember 1996, als er gegen eine Kaution von 500.000 Franc freigelassen wurde. Am 12. November 2003 wurde er zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 375.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er keine Berufung ein. Am 8. April 2004 wurde er aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gefängnis entlassen.