Lohnkostenzuschuss

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Lohnkostenzuschüsse können in Deutschland sowohl Zuschüsse an Arbeitnehmer wie an Arbeitgeber sein. Daneben gibt es Mischformen, in denen beide Seiten bezuschusst werden wie das Hamburger Modell.

Ziel von Lohnkostenzuschüssen

Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber sollen wie Kombilöhne dazu führen, dass Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen Arbeit finden, obwohl ihre Produktivität im Vergleich zum Lohn niedriger ist als bei anderen Arbeitnehmern. Solche Hemmnisse können beispielsweise Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Qualifikation oder hohes Alter sein. Dabei wird dieser Mangel durch einen Zuschuss an den Arbeitgeber ausgeglichen.

Meist sind diese Zuschüsse befristet, da man hofft, dass die Produktivität nach einer Einarbeitungszeit steigt.

Weil sie durch Steuern oder Sozialabgaben refinanziert werden müssen, taugen sie zum Abbau von Arbeitslosigkeit nur, wenn sich diese überwiegend auf bestimmte Gruppen beschränken, wie dies heute bereits bei Eingliederungszuschussen der Fall ist.

Hamburger Modell

Das Hamburger Modell ist ein auf maximal 12 Monate befristeter Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose. Er wird zu gleichen Teilen von der ARGE Hamburg an Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgezahlt. Die Förderung beträgt ab einer im Arbeitsvertrag dokumentierten wöchentlichen Arbeitszeit von 35 oder mehr Stunden (Vollzeit) für Arbeitgeber und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils 265 Euro monatlich. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit bis 35 Stunden (Teilzeit) jeweils 132,50 Euro. Der Zuschuss ist beim Arbeitnehmer sozialversicherungs- und steuerfrei. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein von bis zu 2000,- € beantragen.

Der Arbeitgeber muss für die Förderung eine sozialversicherungspflichtige Stelle schaffen, die ortsüblichen Bedingungen entspricht (keine Subvention von Lohndumping). Der Lohn muss mindestens 451 Euro (vor dem 1. Februar 2013: 400,- €) betragen und darf 2.000 Euro (vor dem 1. Februar 2013: 1.700,- €) nicht überschreiten. Auch Ausbildungsverhältnisse werden nicht gefördert. Die Förderung wird zunächst für ein halbes Jahr gewährt, bei einer anschließenden Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für weitere 4 Monate.

Das Hamburger Modell wurde zum 1. März 2002 von der Agentur für Arbeit Hamburg gemeinsam mit der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit eingeführt. Durch die Zusammenlegung der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II wird das Hamburger Modell jetzt von einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Agentur für Arbeit und der Stadt Hamburg betreut. Somit können nur Hamburger Empfänger von Arbeitslosengeld II gefördert werden.

Im Gegensatz zum gleichzeitig gestarteten (und mittlerweile durch die Einführung von Midijobs überflüssig gewordenen) „Mainzer Modell“ ist das Hamburger Modell wenig reguliert und weist eine deutlich kürzere Förderdauer auf. Die Intention ist es, die nach langer Arbeitslosigkeit oft geringe Produktivität auszugleichen. Nach einer gewissen Zeit ist – so hofft man – die Qualifikation des ehemals Arbeitslosen gestiegen, so dass dieser einen höheren Lohn erzielen kann und seine Beschäftigung für den Arbeitgeber dennoch lohnender ist. Der Arbeitgeber soll gleichzeitig die Möglichkeit bekommen, die Einstellung eines Langzeitarbeitslosen zunächst ohne zu großes finanzielles Risiko ausprobieren zu können. Zudem hofft man, die nach langer Arbeitslosigkeit in manchen Fällen zu beobachtende "Trägheit" (Gewöhnung an die Arbeitslosigkeit) durch den finanziellen Anreiz zu überwinden.

Kritik

Wie alle Lohnkostenzuschüsse ist auch das Hamburger Modell umstritten. Kritik kommt sowohl von „links“ als auch von „rechts“. Während „linke“ Stimmen die Subventionierung der Arbeitgeber kritisieren und statt Lohnkostenzuschüssen für Arbeitnehmer höhere Löhne fordern, bemängeln wirtschaftsliberale Kritiker die Kosten und sprechen sich stattdessen für Lohnsenkungen ohne staatliche Ausgleichtransfers aus. Umstritten ist zudem, in welchem Maß Mitnahmeeffekte auftreten (Arbeitsplatz wäre ohnehin geschaffen worden). Zudem bleibt abzuwarten, inwieweit die Qualifikation der Beschäftigten tatsächlich so steigt, dass nach dem Auslaufen der Subvention eine Weiterbeschäftigung erfolgt, die ansonsten ohne Förderung unrentabel gewesen wäre. Umstritten ist auch, inwieweit der Arbeitnehmer nach Auslaufen der Förderung einen höheren Lohn erzielen kann und damit den Wegfall der Subvention ausgleicht.[1]

Seinerzeit wurde das Speenhamland-Gesetz als desaströs endender Präzedenzfall angesehen. Neuere Forschung hält diese Interpretation für falsch, lückenhaft und irreführend.[2]

Mainzer Modell

Das Mainzer Modell ist eine Variante des Lohnkostenzuschusses, bei dem der Staat einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen sowie einen Kindergeldzuschlag gewährt. Entwickelt wurde das Modell vom ehemaligen Arbeitsminister des Landes Rheinland-Pfalz und späteren Chef der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster. Seine Erprobung und Einführung war 1999 Thema beim vierten Spitzengespräch des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit, bei dem die Sozialpartner mit der Bundesregierung vereinbarten, das Modell regional zu erproben. Zum 1. März 2002 folgte die bundesweite Ausdehnung des Modells; ein Jahr später schon lief die Förderung aus. Durch die Einführung der Mini- und Midijobs im Zuge der sog. Hartz-Reformen, die verminderte Sozialversicherungsbeiträge für niedrig entlohnte Jobs vorsahen, wurde das Modell obsolet. Ein zweiter Grund für die Einstellung des Programms war, dass die Erwartungen an die Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse nicht erfüllt worden waren. So hatten nur gut 11.000 vormals Arbeitslose dieses Angebot genutzt.

Weblinks

Links zum Mainzer Modell:

Einzelnachweise

  1. Aufstiegschancen für Geringverdiener haben sich verschlechtert. IAB. 14. März 2005. Abgerufen am 22. August 2019.
  2. Block, Fred / Somers, Margaret: In the Shadow of Speenhamland: Social Policy and the Old Poor Law. Politics & Society (PAS). 2003. Abgerufen am 22. August 2019.