Nater (Thurgauer Familienname)
Zur Herkunft der Thurgauer Nater (Familienname)
Der Name
Nach Ernst Leisi begannen einige Konstanzer Bürger schon um 1200 Familiennamen zu führen. Die freien Bauern und die Hörigen folgten, um 1300 setzten sich die Familiennamen auch bei Frauen durch. Die Bischofsstadt Konstanz übte oft eine Vorreiterrolle aus; im Gebiet der deutschen Schweiz kommen die bürgerlichen Familiennamen in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts auf.
Häufig wurden Berufsbezeichnungen zu Familiennamen, so auch in diesem Fall. Im Idiotikon, dem Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache, steht: Nâter m. Schneider, Kürschner.[1] Nach einem Gutachten von Stefan Sonderegger (siehe unten) hat sich der Name Notter mundartlich aus der alt- und mittelhochdeutschen Bezeichnung nâtar, nâter für Schneider oder Kürschner entwickelt, d. h. aus der Berufsbezeichnung dessen, der die Naht macht. Daraus wurde dann ein Familienname, was man in der Regel daran erkennt, dass der Artikel „der“ zwischen Vor- und Beinamen entfällt. Er taucht als Berufsbezeichnung in der Form Nâter (mit Artikel) in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts erstmals auf (Zürich: 1265–87, St. Gallen: 1284, Bern: 1295 und wohl auch im habsburgischen Rheinstädtchen Diessenhofen, vgl. TU4, Nr. 1412, 13. Februar 1338).
Auf dem Lande gab es noch keine Schneider, erst recht nicht Kürschner; die Kleider wurden von den Bauern selber angefertigt oder erworben von fahrenden Händlern oder auf dem Markt. Allenfalls kamen vielleicht städtische Schneider auf die Stör. Ländliche Handwerkszünfte treten erst in der Neuzeit auf. Aus der Berufsbezeichnung der Nater mit Artikel wurde der Eigenname Nater ohne Artikel. Die ältesten Belege für Nater als Familiennamen (ohne Artikel) haben wir in Bern 1295 (FRB3, S. 604. Nr. 612), Zürich 1314 (UZ9, S. 132f., Nr. 3261), Freiburg im Üechtland 1312 (FRB4, S. 504, Nr. 479), in Berlingen TG ab 1317, Schaffhausen 1334, in Thun 1336.
Die Berufsbezeichnung Nater geriet bald nach dem Aufkommen der Familiennamen in der deutschen Sprache ausser Gebrauch zugunsten von Schneider und Kürschner. Offenbar war mit dem Eindringen der Mode in bürgerliche Kreise das Zuschneiden wichtiger geworden als das Nähen, das jede Frau beherrschte. In der französischen Sprache ist dagegen der semantisch gleich abgeleitete couturier, die couturière, lebendig geblieben bis hinauf in die haute couture.
Im Laufe der Zeit ging das Wissen um die Herkunft des Namens völlig verloren, weil auch die Berufsbezeichnung Nâter verschwunden war. Dies zeigt auch die Wahl eines „sprechenden“ Wappens mit einer Natter.
Der Familienname Nater, auch mit der Rundung zu Notter, ist in der deutschen Schweiz und in Süddeutschland bis heute weit verbreitet. Eine Kontinuität über Jahrzehnte, wohl eine Familie, ist erstmals in Berlingen – in den frühen Quellen ,Berwang‘ – belegt. Das Kloster auf der gegenüberliegenden Reichenau hatte hier noch 1504 einen Dinghof; vielleicht gehörte ihm einmal das ganze Dorf.
Die Nater in Berlingen
Von Berlingen 1317 bis 1375 erscheint ein Ulrich oder Ueli Nater von Berlingen in den Reichenauer Akten, es dürfte sich um zwei Generationen gleichen Vornamens handeln, z. B. die erste zwischen 1317 und 1343 ist nur als Nachbar erwähnt, die zweite von 1343 bis 1375, ist im Besitz von Weingärten, welche sie mit Erlaubnis des Reichenauer Abtes belastet.
Der Name Nater kann sich kaum in Berlingen aus der Berufsbezeichnung für Schneider/Kürschner entwickelt haben. Viel plausibler ist der umgekehrte Fall, dass die Nater als vermögliche Konstanzer – (Schulte I, S. 211) zählt sie zu den alten „auch in andern Reichsstädten verbreiteten“ Geschlechtern – in Berlingen und anderswo am Untersee, wo sie auftreten, Grundbesitz erwarben, beispielsweise Rebberge, deren Ertrag leicht per Schiff nach Konstanz gebracht werden konnte. Berlingen stand mit der Stadt Konstanz im Burgrecht, d. h. seine Bürger galten als Ausbürger der Stadt. Das bedeutete, dass die Berlinger sich dort ohne Einkaufsgebühr niederlassen und im Kriegsfall den Schutz der Stadt geniessen konnten. Für initiative Berlinger brachte dieses Burgrecht ausgezeichnete Aufstiegsmöglichkeiten.
Der Vorname des aktenkundigen Nater in Berlingen ist bemerkenswerterweise häufig Ulrich. St. Ulrich ist der Patron des Klosters Kreuzlingen. Dieses lag damals noch nahe vor der Stadt Konstanz und war in deren religiöse Gebräuche einbezogen. Für einen Einwohner aus dem Einzugsbereich des Klosters war es sehr leicht, in die Stadt zu wechseln und sich dort zu integrieren.
Der erste Berlinger Nater wird nur als rebenbesitzender Nachbar genannt, nämlich der Güter des Dompropsts Konrad von Klingenberg. Der Dompropst hatte diese Güter teilweise von Ritter Dietegen von Kastell erworben, dem Bruder des Abtes der Reichenau. Mit dieser Nachbarschaft sind wir an der Spitze der Nomenklatur.
Im Gegensatz zum ersten, treffen wir den zweiten Ulrich Nater sehr oft in Urkunden, nämlich 13–14 Mal und es spricht alles dafür, dass es sich dabei um eine einzige Person handelt. Er hat eine Schwester Margareth, die teilweise Mitbesitzerin seiner Güter ist. 1348 wird auch seine Frau mit dem seltenen (recht städtischen) Namen Euphemia und sein Sohn Hermann genannt. Dieser muss zu diesem Zeitpunkt volljährig (d. h. mindestens etwa 15-jährig) sein, sonst hätte er einen Beistand. Einen solchen, nämlich Hans Schedler, hat die Frau Euphemia (s. Anhang II), was wohl bedeutet, dass sie eigenes Gut in die Ehe eingebracht hat z. B. ein Widum, worüber ihr Gatte nicht verfügen darf ohne ihre Zustimmung. Seine Schwester Margareth ist verheiratet mit Konrad Sunnentag, einem reichen Konstanzer Patrizier.
Es geht in diesen Urkunden (s. Anhang II) fast immer um Güter, meist Weinberge, in Berlingen, deren Verpfändung und die Sicherung der dafür der Reichenau geschuldete Zinsen. Wenn Ulrich Nater Güter verpfändet, bedeutet das nicht notwendigerweise, dass es ihm finanziell schlecht geht, eher dass er die Liquidität anderswo einsetzen will, z. B. im Handel; zudem geht es um vergleichsweise geringe Beträge und der Weinbau ist kapitalintensiv.
Nach 1375 finden wir am Untersee nach keine Nater mehr in den Urkunden; Abt Eberhard von Brandis, zu dem die Nater offenbar gute Beziehungen unterhielten, starb 1379. Seine Nachfolger konnten (oder wollten) ihre Rechte immer weniger durchsetzen, d. h. man holte ihre Zustimmung zu solchen Geschäften wie obigen gar nicht mehr ein, sondern liess sie sich, wenn nötig, von einer Konstanzer Amtsstelle bekräftigen, die keine Quellen hinterlassen hat.
Ueli Nater in Konstanz
Ueli Nater finden wir von 1376 bis 1391 im Konstanzer Rat (KR Bl 1 SA-379). Da die früheren Ratslisten nicht erhalten sind, darf man davon ausgehen, dass er schon vorher im Rat sass, denn er gehört offensichtlich nicht zu den aufständischen Zünften, sondern zu den Patriziern der Gesellschaft ‚zur Katz‘. Ulrich war nicht gerade ein seltener Vorname, dennoch waltet eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Angehörigen derselben Familie handelt, der wir in Berlingen begegnet sind, der Name wird in den Quellen Nater, Nâter und Näter geschrieben.
Nach den Konstanzer Quellen hat Uli Nater mit dem Leinwandgewerbe zu tun: 1388 ist Uli Näter Leinwandschauer (Wielandt 1, S. 136), d. h. einer der Zuständigen, die auf dem Markt die Qualität der Leinwand begutachten. Das Amt gab es erst seit 1376, die Funktion hat er vielleicht schon früher ausgeübt. Der Schwager des Berlinger Naters, Konrad Sunnentag (auch Sonnentag oder Sonntag geschrieben), wird in der Urkunde als Gewandschneider bezeichnet, worunter ein Leinwandhändler zu verstehen ist. Er war Patrizier und verwandt mit der Familie Ehinger, die ursprünglich aus Überlingen stammte und dort Bürgermeister stellte; auch in Konstanz bekleideten mehrere Ehinger das Amt des Stadtammanns, einer gar des Oberbürgermeisters, einige von ihnen durch Kaiser Sigismund geadelt (Oberbadisches Geschlechterbuch 1, S. 286). Mit den Ehinger waren aber auch die Nater verwandt, weswegen ihr Wappen in der Chronik der Familie Schulthaiß figuriert.
Die reichen Konstanzer, Adelige, Kaufleute, ferner einige Zünfter, gehörten zur Gesellschaft „zur Katz“, die auch eine politische Rolle spielte und sich um 1424 neu konstituierte. Namen und Wappen der damaligen Mitglieder wurden aufgezeichnet und sind in einer Kopie aus dem 16. Jahrhundert überliefert, der sog. Konstanzer Wappenrolle, hier stehen die Wappen Sunnentag und Ehinger neben einander gleich zu Beginn der letzten Reihe der ersten Tafel, ein paar Plätze vor dem Naterwappen (vgl. Kapitel Nater-Wappen).
Auf der Liste der 105 reichsten Konstanzer, die 1388 mindestens 1400 Pfund Heller Vermögen besassen, figuriert Ueli Nater nicht (Nuglisch, S. 363). 1391 erscheint Uli Nater letztmals in den Quellen, wohl weil die folgenden Ratslisten nicht mehr erhalten sind. Ueli Nater wird in den Ratslisten meist vor Lütfrid Muntprat aufgeführt, was andeutet, dass er zu dessen Umkreis gehörte; er dürfte ausgangs des 14. Jahrhunderts schon Teilhaber von Muntprats Handelsgesellschaft gewesen sein. Lütfried II. Muntprat vereinigte um 1408 seine Handelsgesellschaft mit der seit etwa 1380 bestehenden Ravensburger Gesellschaft der Mötteli und den Humpis zur Grossen Ravensburger Handelsgesellschaft (Schulte I, S. 17f.).
Für diese, heisst es, habe Philipp Nater, wohl ein Verwandter Ueli Naters, an einem unbekannten Ort eine Niederlassung geführt (Schulte I, S. 27). Auf der Wappenrolle der Gesellschaft ‚zur Katz‘ befindet sich das Nater-Wappen gleich vor dem der Mötteli: vielleicht hatte ein Nater die Ravensburger Mötteli in die Gesellschaft „zur Katz“ eingeführt.
Im Steuerregister von 1418 ist er mit 2550 Pfund Heller eingetragen; (Luitfrid Muntprat mit 62'000, Hainrich Muntprat mit 10'000, Peter Sunnentag mit 9200, bei einem Gesamttotal von 129'170). Das Durchschnittsvermögen eines Bürgers betrug 260 Pfund Heller. Am 10. Februar 1419 verlor er das Siegel der Muntprat zwischen Ravensburg und Konstanz, wie es scheint ohne schwerwiegende Folgen, vermutlich war er ebenfalls Teilhaber der Gesellschaft (Schulte I, S. 193).
Nachdem er schon 1420/21 mit etwa 30 Standesgenossen nach Überlingen übersiedelt war, 1425 verliess er Konstanz, um sich anderswo niederzulassen. 1425 hat er wegen des Fernhandelsverbots Konstanz verlassen (Joos, S. 39 mit Anm. 49).
Philipp Nater war verheiratet mit Magdalena von Roggwil. Magdalenas Bruder Ulrich sass zwischen 1436 und 1464 im Konstanzer Rat. Philipp und Magdalena hatten nur drei Töchter, die älteste hiess Ursula, heiratete 1443 Walter Mötteli und erhielt vom Vater die ausnehmend beträchtliche Mitgift von 4200 rheinischen Gulden. Möglicherweise bewohnten die Mötteli – sie nannten sich auch Möttelin von Rappenstein – zu dieser Zeit schon die Burg Roggwil. Rudolf Mötteli der Alte war 1397 bis 1419 Chef der Großen Ravensburger Handelsgesellschaft gewesen. 1422 erwarb er um 8000 Goldgulden Schloss und Stadt Arbon. Der Bischof von Konstanz, dem diese einst gehört hatten, beeilte sich, ihn damit zu belehnen. Sein Sohn Hans war 1425–1441 dort bischöflicher Vogt, gleichzeitig wurde er Bürger von St. Gallen und stellte Stadt und Feste Arbon in deren Schutz. 1441 löste der Bischof das Pfand über Arbon ein. Hans Mötteli wohnte auf dem Schloss Roggwil, dem einstigen Stammsitz des gleichnamigen Geschlechtes. Er war ein Onkel von Walter, dem Schwiegersohn Philipp Naters. 1452 spalteten sich die Mötteli von der Großen Ravensburger Gesellschaft ab und gründeten eine eigene. Möglicherweise bewohnten die Mötteli zu dieser Zeit schon die Burg Roggwil (bis 1578); sie spielten in der Thurgauer, ja eidgenössischen Geschichte noch eine namhafte Rolle, war es doch Junker Joachim Mötteli vom Rappenstein zu Pfyn zu verdanken, dass der Thurgauer Gerichtsherrenstand von den Eidgenossen als Körperschaft anerkannt wurde (Lei, S. 20f.)
Magdalena versteuerte 1466 2120 Pfund. Am Donnerstag nach St. Bartholomäustag 1468 vermachte sie als Witwe verschiedene Legate, zu verfahren nach der Ordnung der Gesellschaft (Schlichte I, S. 196). Laut dem Konstanzer Gemächtebuch wurden aufgrund eines Zettels mit seinem Testament eine ganze Anzahl Stiftungen als Seelgerät entrichtet, darunter eine an die Kirche Berlingen – was eine Verbindung mit diesem Ort beweist und die Annahme bekräftigt, dass wir es immer noch mit demselben Stamm zu tun haben.
Die restlichen Güter vermachte Philipp Nater «sinem tochterkind ob es im leben ist», was offenbar zu diesem Zeitpunkt der Fall war, aber zur Zeit der Abfassung des letzten Willens noch nicht klar war, sowenig wie Name und Geschlecht dieses Kindes, vermutlich war es dannzumal noch nicht geboren. Als Testamentsvollstrecker werden genannt die Brüder der Witwe: Ulrich und Heinrich von Roggwil sowie Rudolf Muntprat. Erwähnt ist ferner eine Schwester Elsyn und deren Tochter. Wahrscheinlich starb mit Philipp dieser Familienzweig im Mannesstamm aus. Nach dem Oberbadischen Geschlechterbuch (II, S. 109) hatte auch Walter Mötteli nur Töchter, eine Ursula, die 1515 kinderlos starb, eine Elisabeth, die Rudolf Muntprat heiratete und eine Barbara, die mit Georg Ehinger von Gutenau verheiratet war.
Von Konstanz zurück aufs Land
Von 1428 ist wieder ein Konstanzer Steuerbuch erhalten, darin findet sich eine „Naeterin“ (a mit übergeschriebenen e) mit folgendem Vermögen in Pfund Heller: 950 in liegendem, 2400 in fahrendem, zahlte 8‘ (Schillinge) Steuern (KSt I, S. 69, Nr. 574). Das ist immerhin beträchtlich; sie wohnte beim „Snetztor“, dem heute noch stehenden Schnetztor, wo auch Ludwig Muntprat gewohnt hatte, der 1418 freilich mit 3200 Pfund Heller liegendem, 5000 fahrendem Vermögen zu Buche stand und dafür 18‘ steuerte (KSt I, S. 102, Nr. 575). Im folgenden Steuerbuch, 1433, hat sie ihr Vermögen deutlich vermehrt: 1100 Pfund Heller liegendes, 4472 fahrendes, Steuerbetrag 13,18‘. Dann ist sie offenbar aufs Land gezogen: 1440 finden wir sie als Ausbürgerin unter der Schuhmacherzunft, was nicht heisst, dass sie zu diesem Beruf gehörte, sondern dort steuerte, denn die Ausbürger bezahlten die Steuer für den Erhalt des Bürgerrechtes. Es sind nur noch 2‘ und 6‘‘ (Heller oder Pfennige, bei 100 Pfund Heller liegendem Vermögen (KSt I, S. 152, Nr. 1739), wahrscheinlich hatte sie bereits an ihre Kinder verteilt. 1450 steht: „Naetarin (sy ist tod).“ Darunter folgt mit der nächsten Nummer: „ir sun Hans Naettar“ besitzt 100 Pfund Heller und bezahlt 3‘ 6‘‘ (KSt I, S. 192, Nr. 2177). Im Jahr 1460 finden wir diesen Hans Nätter als Ausbürger bei der Fischerzunft, ohne Beträge.
Es könnte sich bei dieser Naeterin um die Witwe eines Uli Nater handeln, die wohl nach dem Tod ihres Mannes 1428 nach Konstanz zurückkehrte, wo sie noch haushäblich war. Es ist nicht überliefert, wo sie und dann ihr Sohn Hans auf dem Lande wohnten. Wahrscheinlich war es in der Bischofshöri.
Eine weitere Naterin wird ein paar Jahre später im Siebnergerichtsprotokoll aktenkundig. Sie wurde von einer Nachbarin verklagt, ihren Brunnen zum Schaden dieser auszuschöpfen. Das Gericht entschied, sie dürfe das sooft und so viel sie wolle, der Klägerin erwachse dadurch kein Schaden (Bussbuch, Nr. 118a). Es ist nicht bekannt, wo diese Naterin wohnte, sie erscheint nicht im Steuerbuch.
Klar ist dies hingegen bei einem weiteren Nater im selben Bussbuch: Ein Nachbar hatte im eigenen Garten Stangen so hingelegt, dass sie in den Gang des Hans Nätter von Harperswile hineinragten. Auch er erhielt Recht: Der Nachbar solle die stangen abhowen oder dannen tun als for si dem natter jn den sinen gang und in damit ungeirt laussen söllen (Bussbuch, Nr. 152). 1459 erhält dieser Hans Nater von Haperswil vom Kloster Reichenau den Kelnhof Hugelshofen zu Lehen (K-R 1, Nr. 1945). 1463 verpflichtet er sich diesem Kloster gegenüber zu einer Zinsleistung (GLA 5/706, Nr. 945). Im Konstanzer Steuerbuch von 1460 ist er vermerkt als Ausbürger unter den Brotbeken und Weinschenken mit 410 Pfund Heller liegendem Vermögen und einem Steuerbetreffnis von 14 Schillingen (KSt I, S. 228, Nr. 2735). Ausser ihm figuriert dort noch ein Hans Nätter als Ausbürger bei den Fischern ohne Beträge (KSt I, S. 228, nr. 2821), vielleicht hat er gar nicht bezahlt. 1470 ist vermerkt: Hans Nater wib von Harperswil mit 210 Pfund Heller liegendem Vermögen, was 7 Schillinge Steuern ausmachte (KSt II, S. 32, Nr. 1737). 1480 folgt derselbe Eintrag nochmals ohne Betrag (KSt II, S. 59, Nr. 1690). Von 1490 an verschwindet der Name Nater in den Konstanzer Steuerbüchern, doch nicht aus den Reichenauer Akten: In der Reformationszeit musste ein Hans Nater von Happerswil dem Abt Martin von Reichenau Urfehde, weil er als Hintersasse und Dienstmann zu Hegne (auf dem Bodanrück) den Gehorsamseid gebrochen und ohne Vorwissen der Oberkeit bei der Empörung zwischen den fünf christlichen Orten auch denen von ZH, BE, und ihrem Anhang Kriegsdienst auf Seiten der Thurgauer geleistet und an sein Schwert ein Schweizerkreuz gemacht habe (K-R 1, Nr. 2940, 12. September 1531).
Happerswil – in den Quellen auch Halperswil, Harppeschwil, sogar Harprechtswil geschrieben – gehört heute zum Bezirk Weinfelden, die historischen Bezüge (z. B. Kirchenzugehörigkeit) weisen jedoch nach Kreuzlingen, d. h. in Richtung Konstanz, von dort wird 1450 noch ein Haine Nater und 1486 ein Vlrich Nâter in den Konstanzer Quellen erwähnt. Möglich, dass dieser Hans Nätter identisch war mit dem Sohn der Naeterin, die wir als Witwe Uli Naters zu erkennen glauben, zumal 1486 erst noch ein Vlrich Nâter von Harperschwil aktenkundig wird – dann dürften wir die eigentliche Heimat der Nater in Happerswil suchen (Stadtarchiv Konstanz, Landgerichts-Auslagebücher, CV 12, S. 93; CV 16,. S. 19).
Von Happerswil nach Hugelshofen
1459 erhielt Hans Nater von Happerswil von den Pflegern der vier Raitinen zu Konstanz den Kelnhof zu Hugelshofen als Erbzinslehen (K-R 1, Nr. 1904, 2. Juni 1459). Damit verlagerte sich mindestens ein Zweig dieses Stammes nach Hugelshofen, das zur Bischofshöri, dem Eigentum des Bistums gehörte. Die „Bischofshöri“, vermutlich eine Schenkung König Dagoberts, reichte von unterhalb Gottlieben bis gegen Berg nach oberhalb Münsterlingen. „Sie wurde zum wirtschaftlichen Hinterland des Bischofssitzes, und die spätmittelalterliche Vogtei Eggen, die räumlich mit der Bischofshöri und der gleichfalls spätmittelalterlichen Herrschaft Castell weitgehend identisch ist, sollte Grundlage für den Versuch der späteren Bürgerstadt bilden, hier, in dem südlich an die Stadt anschließenden Thurgau, ein Territorium aufzubauen.“ Die Bauern der Bischofshöri waren dem Bistum zinspflichtig. Sie lieferten der Bischofsstadt Lebensmittel und Holz und waren dafür noch im 15. Jahrhundert berechtigt, bei Kriegsgefahr sich hinter den Stadtmauern in Sicherheit zu bringen. Ursprünglich gehörten sie sogar zur Konstanzer Pfarrei St. Stephan, dann entstanden in Tägerwilen und Alterswilen eigene Pfarreien, in Kreuz- und Münsterlingen besassen die Klöster Pfarreirechte, in Bernrain, Oberhofen, Altishausen und Illighausen bestanden Filialkirchen oder -kapellen (Maurer, Konstanz, S. 28f.).
Vom 16. Jahrhundert an sind Nater dort reichlich belegt. Der Ortshistoriker Hans Nater schrieb: „Im Archiv Hugelshofen befinden sich noch eine grössere Anzahl Zehntbriefe, meist auf geistliche Herren des Klosters Konstanz lautend.“ Ihr Verbleib ist ungewiss. Nach den Reichenauer Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe ist ausser vom Bollhof (mitte 16. Jh.) noch von weitern Gütern die Rede, welche Nater in Hugelshofen als Erbzinslehen von Münster-Pfründeninhabern bis zur Revolutionszeit innehatten (letzte Urkunde 1795) und weiter mit Darlehen bei andern geistlichen Institutionen der Bischofsstadt belasteten. Man kann davon ausgehen, dass die Nater, sofern sie aus der Bischofshöri stammten, nicht freien Standes, sondern Leibeigene waren, wie ja die allermeisten Landbewohner. Die Regel: „Stadtluft macht frei“, galt in Konstanz nur bedingt, jedenfalls nicht dem Bischof als Stadtherrn gegenüber. Doch liess der Bischof seine Leibeigenen heiraten und wegziehen, beharrte nur auf der Entrichtung einer kleinen Gebühr, sodass man meist auf einen Loskauf verzichtete, zumal die Leibeigenschaft einem Aufstieg in der Stadt in keiner Weise hinderlich war. So verwundert es nicht, dass sich ein Josef Nater aus Hugelshofen erst 1605 aus der Leibeigenschaft des Konstanzer St. Stephansstiftes freikaufte (Nater, Alt Hugelshofen, S. 10f.)
Hugelshofen gehörte ursprünglich zum Kirchsprengel Alterswilen, in dessen Gebiet nach der Reformation konfessionell gemischt blieb. Während des Dreissigjährigen Krieges liess der Stadt Zürich ein „Verzeichnus Aller Pfarrkinder und Seelen der gantzen Reformiert-Catholischen Gemeind Alterswÿllen samt dero beeden zugewandelten Filialen Hugelshoffen und Aetischausen genant, im Oberen Thurgöü gelägen“, anlegen (StAZH E II 700.143 bzw. E II 212). In Alterswilen selber gab es von 1634 bis 1694 keine reformierten Nater, heute finden sich auf dem dortigen Friedhof einige Natergräber und laut dem Familiennamenbuch der Schweiz (S. 83) gibt es dort alteingesessene Nater. Einige Nater sind im Weiler Krachenburg verzeichnet, 1640 ein Dutzend; Wenige in Lybetschwyl (Lippoldswilen). Weitaus am meisten reformierte Nater gab es von 1634 bis 1694 in Hugelshofen, wobei der Vorname Ulrich noch ziemlich oft vorkommt. Es ist anzunehmen, dass es auch katholische Nater gab (StAZH E II 218a, [1640, 1643], EII 229a [1670], E II 243 [1682], E II 252a [1694]).
In Dotnacht (Bezirk Kreuzlingen) kann der Lokalhistoriker Hans Nater seit dem Ende des 15. Jahrhunderts Namensvetter nachweisen, im 19. Jahrhundert zahlreiche (Nater, Dotnacht, S. 41 und 163). Jedenfalls haben sich die Nater weit verbreitet. Laut Familiennamenbuch (S. 83) gibt es in folgenden Thurgauer Gemeinden Nater mit Bürgerrecht mindestens seit 1800: Alterswilen, Dotnacht, Engishofen, Frauenfeld, Hugelshofen und Lippoldswilen. All diese Orte liegen zwischen Bodensee und Frauenfeld. Am Untersee finden sich keine.
Nater-Wappen
Ernst Leisi hielt 1941 bezüglich der Namensträger Nater fest: Ein Nater ist ein Mann, der sich mit nähen beschäftigt, also ein Schneider. Wenn ein Träger dieses Namens sich ein Wappen hat machen lassen, in dem eine Ringelnatter vorkommt, so hat er sich in der Bedeutung seines Namens getäuscht. Jedoch ist es deswegen nicht nötig, daß er sein Wappen abändert; denn es gibt Tausende von Wappen, die nach dem ungefähren Klang des Namens gemacht sind, statt nach seiner ursprünglichen Bedeutung. Man nennt solche Wappen „sprechendes Wappen“ (Leisi, S. 9).
Auf der sog. Wappenrolle der Gesellschaft „zur Katz“ im Konstanzer Rosgartenmuseum figuriert ein Wappen mit der Beschriftung: Näter. Da Philipp Nater allem Anschein nach sein Konstanzer Bürgerrecht 1425 aufgegeben und die Stadt verlassen hat, muss das Wappen vorher aufgezeichnet worden sein, wahrscheinlich dasjenige jenes Nater, der als Erster in die Gesellschaft aufgenommen wurde. Dies könnte schon im 14. Jahrhundert erfolgt sein. Darauf deutet die Form des Kübel- bzw. Stechhelms. Anderseits könnte die Teilung bereits ein Abweichen von einem ursprünglich ungeteilt roten Wappen bedeuten im Sinne einer Unterscheidung von einem andern Familienzweig.
Das Wappen ist fünffach silber-rot geteilt mit pfahlrecht dreifach gewundener bekrönter brauner Schlange. Die Schlange ist wegen ihrer mehrheitlich negativen Konnotation im Alten Testament ein sehr seltenes Wappentier. Balken, bzw. balkenartige Teilungen in einem Wappen waren wohl ursprünglich bloss Holzlatten oder Eisenspangen, womit der Schild befestigt war. Auf Französisch «pièces honorables», auf Deutsch Heroldszeichen genannt, werden sie sehr oft gewählt als Unterscheidung eines Wappenhalters von andern Trägern bzw. andern Zweigen derselben Familie. Solches könnte auch im Konstanzer Nater-Wappen der Fall sein. Die späteren Nater im Thurgau führen die Natter in ungeteiltem rotem Schild.
Interessant ist ferner die Helmzier, auf der die Natter zwischen zwei Mauerwänden erscheint. Das könnte eine Anspielung sein auf Besitz in Verbindung mit einem Turm oder Tor. Wohnte er in einem alten Adelsturm, deren es in Konstanz über zwei Dutzend gab? (Maurer, Konstanz, S. 145 f.). Trotz dezimierter Konstanzer Quellen, bzw. zu zeitaufwändiger Suche findet sich ein Hinweis, dass die vermutete Witwe Ueli Naters (Naeterin) beim Schnetztor wohnte, vielleicht sogar darin, denn seit der Entstehung der Vorstädte war die Stadt auf dieser Seite längst durch das vorgeschobene Kreuzlinger oder Emmishofer Tor bewacht. Damit wäre auch die Helmzier erklärbar.
Das Oberbadische Wappenbuch von Kindler von Knobloch (III, S. 188) bezieht sich für das Nater- bzw. Naeterwappen ausdrücklich auf die Konstanzer Wappenrolle, bildet jedoch statt des Stechhelms von vorne mit voller Decke, einen Spangenhelm von der Seite gesehen ab, mit nur kurzer Decke, und lässt die Schlange in der Helmzier über die Mauerwände hinauswachsen, statt zwischen ihnen ringeln. Offensichtlich stand ihm dafür eine andere Quelle Pate (Stadtarchiv Konstanz Abt. A I, Bd. 17), nämlich die Familienchronik Schulthaiß. Der Patrizier Jakob Schulthaiß (1517–1553) schuf sie 1551, um den Aufstieg der Bürgermeister-Familie in den Adel zu zeigen, belegt durch die Wappen der mit ihr verbundenen Familien. Diese Wappen sind schön gemalt und grösser als diejenigen der Wappenrolle, alle mit Helmzier und Spangenhelm, d. h. der Entstehungszeit entsprechend, nicht dem Alter des betreffenden Geschlechtes. Darunter befindet sich auch ein Nater-Wappen (Maurer, Wappen, S. 103), und zwar mit einigen nicht unwichtigen Abweichungen gegenüber demjenigen der Wappenrolle, das Schulthaiß als Mitglied der Gesellschaft „zur Katz“ natürlich kannte:
- hier ist der Schild zu sieben, statt zu sechs Plätzen von Silber nach Rot geteilt, d. h. der Schildfuss ist silbern statt rot;
- die Schlange ringelt sich quer in zwei Windungen, statt pfahlrecht dreien, ihre Farbe ist am Rücken grau, am Bauch silbern, statt braun mit Schatten;
- die Schlange trägt eine vier- statt dreizackige Krone, wobei die vier Zacken wohl goldene Knöpfe besitzen;
- in der Helmzier ist eine Mauerzinne, bzw. eine zinnenbekrönte Turmspitze statt zwei freistehenden Mauerwänden;
- die Schlange windet sich, auf das Zinnenfenster abgestützt, an der heraldisch rechten, roten Zinne empor, statt pfahlrecht zwischen zwei silbernen, verbindungslosen Mauerwänden zu steigen; (ihre Krone hat beide Male nur drei Zacken).
Daraus kann geschlossen werden, dass es in Konstanz wohl nicht nur eines, sondern mindestens zwei Nater-Wappen gab, wobei dasjenige der Wappenrolle vermutlich das ältere, also von Ueli Nater, dasjenige der Schulthaiß-Chronik das jüngere sein dürfte, also der Generation von Philipp Nater zuzuordnen wäre. Das Nater-Wappen tritt in der Chronik im Gefolge der Verbindung von Elisabeth Schulthaiß mit Johann Jakob Ehinger von 1518 auf und gehört in die Abstammung des letzteren; auf dessen Stammtafel kommt der Name allerdings nicht vor, ebenso wenig wie derjenige von Sonnentag, dessen Wappen auch in diesem Gefolge figuriert, es sind nur neun Namen (ausser Schulthaiß), aber 13 Wappen da (Maurer, Wappen, S. 102).
Auffallend ist, dass die Thurgauer Familie Natterer ebendiese Helmzier übernommen hat, und zwar nicht nur als solche, sondern sogar ins Wappen: Von Rot eine blaue Schlange zwischen silbernen Mauerwänden (Binder, S. 73). Die angehängte Endung -er bedeutet einen sekundären Zusammenhang mit einem Geschlecht ohne diese, in unserem Fall mit einem Nater-Geschlecht.
In der Wappensammlung von Grünenberg fehlt das Naterwappen, obschon auch dieser Sammler der Gesellschaft ‚zur Katz‘ angehörte. Ein Naterwappen ist auch unter den rund 600 Wappen der Konstanzer Chronik des Ratsherrn Gebhard Dacher oder den rund 500 Wappen in der Reichenauer Chronik des Kaplans Gallus Öhem nicht vorhanden. In der Kirche von Hugelshofen gab es Naterwappen an den Kirchenbänken. Um 1900 sind sie verschwunden, als die Kirche neu gebaut wurde. Immerhin kennen wir das Wappen der dortigen Nater: die Schlange auf rotem Grund.
In der Kirche St. Johann in Frauenfeld-Kurzdorf gab es seit der Chorbestuhlung von 1681 bis 1689 Plätze wurden mit wappengeschmückten Blechschilden, darunter eines der Familie Nater: Von Rot mit silberner Schlange in grünem Baum, versehen mit der Inschrift: „16/89 // Hanß / Felix // Nater“. Mehr noch: 1916 stiftete Alfred Nater eine Wappenscheibe mit diesem Wappen, gestaltet durch einen Maler Albrecht, in die neue Kirche, sie ist hinten rechts unter der Empore noch zu sehen. Noch ein drittes Nater-Wappen aus Frauenfeld–Kurzdorf ist überliefert, nämlich durch eine Frauenfelder Schützentafel von 1882: Von Rot mit goldenem Hammer, umwunden von zwei schwarzen Schlangen (Thurgauer Wappenbuch, S. 54).
Zusammenfassung
Der Name Nater entstand aus der Berufsbezeichnung für Schneider oder Kürschner: einer der die Naht macht. Nater als Berufsbezeichnung erkennt am in der Regel am vorausgehenden Artikel. Im Raum Ostschweiz – Zürich finden wir sie vom letzten Drittel des 13. Jahrhunderts an, im Aargau bis ins 15. Jahrhundert.
Nater als Familiennamen begegnet uns im Thurgau erstmals 1317 mit einem Ulricus, dictus Nater, als Nachbar von Weingütern in Berlingen TG. Von 1344 bis 1375 tritt ein Ulrich Nater ziemlich häufig als Weingartenbesitzer in Berlingen in Reichenauer Urkunden auf, es geht meist um die Erlaubnis, darauf Pfänder aufzunehmen bei Sicherung der geschuldeten Zinsen. Ulrich Nater hat eine Frau Euphemia (Mye), Schwester des Konstanzer Patriziers und Leinenhändler Konrad Sonnentag, eine eigene Schwester Margreth und einen Sohn Hermann.
Von 1375 an verschwindet Ulrich Nater aus Berlingen, dafür erscheint ein Ueli Nater in den Konstanzer Quellen. Er hat ebenfalls mit dem Leinenhandel zu tun, sitzt im Rat und ist wohl Mitglied der Herren-Gesellschaft „zur Katz“. In der Grossen Ravensburger Gesellschaft leitet ein Philipp Nater wohl als Teilhaber eine Niederlassung, verliert 1419 das Siegel der Muntprat zwischen Ravensburg und Konstanz und gibt 1425 wegen des Fernhandelsverbots das Konstanzer Bürgerrecht auf. Er ist verheiratet mit der Konstanzer Patrizierin Magdalena von Roggwil, hinterlässt ihr 1468 ein ansehnliches Vermögen, woraus sie nach seinem Willen u. a. ein Seelgerät an die Kirche von Berlingen stiftet. Seine Tochter Ursula brachte 1443 Walter Mötteli in die Ehe; er stammte aus einer der Gründerfamilien der Gesellschaft, führte aber dann in Roggwil und Arbon ein Landjunkerleben; seine Nachkommen spielten im Thurgau noch eine namhafte Rolle. In den Konstanzer Quellen erscheint in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts noch eine wohlhabende Witwe Nater, die dann mit ihrem Sohne Hans nach Happerswil zieht, von wo aus dieser noch lange aktenkundig wird. Die Vermutung liegt nahe, dass hier die eigentliche Heimat der Nater zu suchen ist. 1459 erhält er den Kelnhof zu Hugelshofen als Erbzinslehen. An diesem Ort sind verschiedene Nater bis in die Revolutionszeit als Lehensinhaber und Darlehensnehmer geistlicher Konstanzer Institutionen belegt. Hugelshofen ist seit dem 17. Jahrhundert der Schwerpunkt der Nater, die sich weit verzweigen.
Ihre Wappen zeigen alle eine Natter, aus einem Missverständnis des Anklanges im Namen. Die beiden ältesten auf der sog. Konstanzer Wappenrolle und in der Schulthaiss-Chronik (beide 15. Jh.) führen die Natter stehend auf mehrfach rotweiss geteilten Balken, alle späteren auf einheitlich rotem Grund, was wohl die ursprüngliche Wappenfarbe sein dürfte.
Zur Herleitung des Familiennamens Notter
Stefan Sonderegger, emeritierter Ordinarius für germanische Philologie an der Universität Zürich, schreibt in einem Gutachten:
- Die bisherigen Erklärungen des Namens, soweit sie mir bekannt geworden sind, lassen sich sprachwissenschaftlich nicht vertreten:
- Herkunftsname von Naters (Wallis): müsste Naterer, Naterner oder ähnlich lauten, jedenfalls nicht Nater, Noter, Notter
- Ableitung von notarius: dann wären alte Belege mit -o- und nicht mit -a- zu erwarten, also Noter von Anfang an
- Ableitung vom althochdeutschen Rufnamen Notker, dessen Nachleben im Spätmittelalter als Nogger, Nögger bekannt ist: dann wären alte Belege mit -o- und nicht mit -a- zu erwarten, auch wären Formen mit der konsonantischen Assimilation -gg-, -k- zu erwarten; ausserdem ist der Name Notker relativ eng begrenzt auf die Nordostschweiz (typisch für das alte St. Gallen).
- Ausgangspunkt für die Erklärung des Familiennamens Notter sind die ältesten Belege aus dem Spätmittelalter, d. h. noch der mittelhochdeutschen Zeit:
- die reichen Belege aus dem Kt. Aargau seit der 1. Hälfte des 14. Jh. (Natere, Nater, weibliche Form Katherina Naterra, später Natter)
- aus dem Kt. Zürich z. B.
(1) H. dictus Nâter de Wintertur 1265–1287 (Urbare und Rödel der Stadt und Landschaft Zürich, bearbeitet von Werner Schnyder, Zürich 1963, 62)
(2) H., der nater 1296–1297, hier aber Nachtrag Anfang des 14. Jh. (ebenda S. 132)
(3) Peter Nater 1366, 1369 und weitere Nennungen 1370 (Nater), 1376 Demut Nattera, Katherin Natterin, alles Personen in der Stadt Zürich Auf Dorf (= Oberdorf) (Die Steuerbücher von Stadt und Landschaft Zürich des XIV. und XV. Jahrhunderts, 1. Bd., Zürich 1918, 147, 209, 253, 374, 468, 470).
Aus den Schreibformen dieser ältesten Belege geht hervor, dass erstens eine Form mit ursprünglichem langen -fi- in der Stammsilbe anzusetzen ist (1265–1287 H. dictus Nâter) und zweitens ein Beiname vorliegt, welcher mit dictus oder in Kombination mit Rufname + der nater (z. B. AG vf Hermans des Naters hus, Ruodolf der Natere, ZH H. der nater) eingeführt wird. Dies ist vor allem bei ursprünglichen Berufsbezeichnungen, sogenannten Berufsnamen der Fall. Diese können auch eine feminine Form bilden, wie in den Belegen Katherina Naterra (AG), Demut Nattera, Katherin Natterin (ZH). Drittens ist darauf hinzuweisen, dass Formen mit -tt- jünger und seltener sind, auch nicht durchgehend bleiben (z. B. noch 1567 Nater AG), so dass sie als jünger anzusehen sind. Viertens zeigen sich Formen mit -o- (Noter, Notter u. ä.) offenbar erst seit der älteren Neuzeit, so dass diese die jüngsten Formen darstellen. - Gemäss unserer sprachlichen Beleganalyse einer Grundform nâtere, nâter im Sinne eines Beinamens kommt als Etymon für die Erklärung des Namens nur mittelhochdeutsch nâter, älter nâtaere „sartor“ (Lexer, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch 11, Sp. 39), d. h. „Schneider“, feminine Form nâtaerinne f., Ableitung von nât f. „Naht“ in Betracht, eine Berufsbezeichnung, die bereits in althochdeutscher Zeit als nâtari m., natare, natere „sartor“ gut bezeugt ist und z. B. in der an Berufsnamen reichen Sammlung des sog. Summarium Heinrici (nach 1000, Oberrhein) als Synonym zu snîdari „Schneider“ erscheint. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in städtischen Belegen mittelhochdeutsch nâter auch „Pelzmäher, Kürschner“ bedeuten kann. Diese Bedeutung ist auch für das ältere Schweizerdeutsche belegt: Nâter m. 'Schneider, Kürschner' (Idiotikon IV, 849, mit Belegen 1335, 1343 und der vermutungsweise geäusserten Angabe 'hieher wohl auch der Familienname Nater TG, sonst auch geschrieben Natter WS'). In der nördlichen deutschen Schweiz hat sich aus dem langen -â- der ursprünglichen Form Nâter mit sogenannter Verdumpfung Nôter (mit dumpfem o), mit Kürzung (vor allem vor -er-Ableitung) Notter entwickelt.
- Zusammenfassend kann also bestimmt gesagt werden, dass im Namen Notter, älter Nâter, die alt- und mittelhochdeutsche Berufsbezeichnung nâtari, nâtaere, nâtere, nâter im Sinne eines ursprünglichen Beinamens 'Schneider, auch Pelznäher, Kürschner' vorliegt. Dies geht sowohl aus den älteren Belegen des Namens wie aus dessen mundartlicher Weiterentwicklung hervor.
Quellen und Belege
Quellen (zitiert mit den fettgedruckten Abkürzungen)
- Chartularium Sangallense. Bearb. von Otto P. Clavadetscher, Bd. IV (1266–1299). St. Gallen 1985. = AS
- Chartularium Sangallense. Bearb. von Otto P. Clavadetscher. Bd. VI (1327–1347). St. Gallen 1993. = CS6
- Chartularium Sangallense. Bearb. von Otto P. Clavadetscher. Bd. VII (1348–1361). St. Gallen 1993. = CS7
- Die Rechtsquellen des Kantons Aargau Bd. 4: Die Stadtrechte von Bremgarten und Lenzburg, bearb. von Walther Merz, Aarau 1909, S. 30, Nr. 7, Stadtrotel Bremgarten, Urkunde 4, Pergamenthandschrift aus der 1. Hälfte des 14. Jhs.
- Die Steuerbücher der Stadt Konstanz: Teil I. 1418–1460. Bearb. vom Stadtarchiv Konstanz. Konstanz 1958. = KSt I
- Die Steuerbücher der Stadt Konstanz: Teil II. 1470–1530. Bearb. von Peter Rüster. Konstanz 1963. = KSt II
- Fontes Rerum Bernensium
- 3. Bd. Bern 1880 = FRB 3
- 4. Bd. Bern 1889 = FRB 4
- 6. Bd. Bern 1891 = FRB 6
- 7. Bd. Bern 1893 = FRB 7
- 8. Bd. Bern 1903 = FRB 8
- 10. Bd. Bern 1956 = FRB 10
- Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe. = GLA
- Abt. 1: Konstanz-Reichenau:
- Bd. 1: Urkunden mit Selektenbestand. (Franziska Geiges-Heindl, Karl Mommsen, Martin Salzmann) Zürich 1982. = K–R 1
- Bd. 2: Bücher. (Franziska Geiges-Heindl, Karl Mommsen, Martin Salzmann) Zürich 1981. = K-R 2
- Bd. 3: Akten, Nachträge. (Josef Brülisauer, Franziska Geiges-Heindl, Peter Hoppe, Martha Salzmann) Zürich 1894. = K–R 3
- Bd. 4: Gesamtregister. (Franziska Geiges-Heindl, Martin Salzmann) Zürich 1990.
- Stadtarchiv Konstanz: Repertorium K II, Bussbuch des Baumeisters 1452–1470, Bd. 1 = Bussbuch
- Stadtarchiv Konstanz: Konstanzer Ratsbuch 1376–1391. = KR
- Thurgauisches Urkundenbuch, bearb. von Friedrich Schaltegger und Ernst Leisi. Bd. 4, 1300–1340, Frauenfeld 1931. = TU4
- Thurgauisches Urkundenbuch, bearb. von Friedrich Schaltegger und Ernst Leisi. Bd. 5, Frauenfeld 1937. = TU5
- Thurgauisches Urkundenbuch, bearb. von Ernst Leisi. Bd. 6, Frauenfeld 1950. = TU6
- Thurgauisches Urkundenbuch, bearb. von Ernst Leisi. Bd. 7, Frauenfeld 1961. = TU7
- Urbar des Klosters Hermetschwil AG, Staatsarchiv Aarau, AA 4532 = UH
- Die Urkunden des Stadtarchivs Bremgarten bis 1500, hg. von Walther Merz, Aarau 1938. = URB
- Urbare und Rödel der Stadt und Landschaft Zürich, bearb. von Werner Schnyder, Zürich 1963, = URZ
- Urkundenbuch der südlichen Teile des Kantons St. Gallen (Gaster, Sargans, Werdenberg) 11. Bd. 1285–1340, bearb. von F. Perret. Rorschach 1982.
- Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich.
- Bd. 6, 1288–1296 Hg. J. Escher und P. Schweizer. Zürich 1905. = UZ6
- Bd. 8, Hg. Escher und P. Schweizer. Zürich 1911. = UZ8
- Bd. 9, Hg. Escher und P. Schweizer. Zürich 1915. = UZ9
- Nabholz, Hans und Hegi, Friedrich: Die Steuerbücher von Stadt und Landschaft Zürich des XIV. und XV. Jahrhunderts. 1. Bd. Die Steuerrödel des XIV. Jahrhunderts 1357–1376. Zürich 1918. = ZS1
- Nabholz, Hans und Hauser, Edwin: Die Steuerbücher von Stadt und Landschaft Zürich des XIV. und XV. Jahrhunderts. 2. Bd. Steuergesetzgebung und Steuerrödel 1401–1450. Zürich 1939. = ZS2
- Rieder, Karl: Regesta Episcoporum Constatiensium. 1384–1436, 3. Bd. Innsbruck 1926. S. 303 Urkunde 9322 vom 21. Juli 1430.
- Wappenrolle der Geschlechtergesellschaft „zur Katze“ in Konstanz 1547. Festgabe der Stadt Konstanz zur 35. Jahres-Versammlung des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung am 31. Juli und 1. August 1904. Original im Rosgarten Museum Konstanz.
Lexika und Sekundärliteratur (zitiert nach dem fettgedruckten Kurztitel)
- Binder, Max: Konstanz als Stadt der Wappenkunst und das Wappenbuch des Ritters Konrad von Grüneberg, in: "Das schöne Konstanz", Konstanz 1939.
- Familiennamenbuch der Schweiz, bearb. im Auftrag der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung, Zürich (3. Aufl.) 1989.
- Joos, Edi: Die Unruhen der Stadt Konstanz 1300–1450, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 116 (NF 77), 1968, S. 31–58.
- Kirchgässner, Bernhard: Das Steuerwesen der Reichsstadt Konstanz 1418–1460, Konstanz 1960.
- Lei, Hermann: Der thurgauische Gerichtsherrenstand im 18. Jahrhundert. Ein Beispiel korporativer Freiheit in einer Gemeinen Herrschaft der Alten Eidgenossenschaft (Diss.), Frauenfeld 1963.
- Leisi, Ernst: Die Entstehung unserer Familien-Namen, in: Veröffentlichung der Heimatvereinigung am Untersee, Heft 2, 1941.
- Maurer, Helmut: Die Wappen der Schulthaissischen Familienchronik. Festgabe des Stadtarchivs Konstanz zu seinem Einzug in den Konventbau des Klosters Petershausen, Konstanz 1984.
- Maurer, Helmut: Konstanz im Mittelalter, Bd. 1: Von den Anfängen bis zum Konzil, Konstanz 1989.
- Nater, Hans: Alt Hugelshofen. Eine Dorfgeschichte, Bürglen 1963.
- Nater, Hans: Dotnacht, der Weg zur Einheit. Eine Dorfgeschichte, Zollikon 1970.
- Nuglisch, A.: Die Entwicklung des Reichtums in Konstanz von 1388 bis 1550, in: Conrads Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, 3. Folge, Bd. 32, Jena 1906.
- Oberbadisches Geschlechterbuch, bearb. von J. Kindler von Knobloch und O. Freiherr von Stotzingen, 3. Bde., Heidelberg 1898–1919.
- Schulte, Aloys: Geschichte der Grossen Ravensburger Handelsgesellschaft 1380–1530, Bde. 1–3, Stuttgart 1923.
- Schweizerisches Idiotikon, Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache, Frauenfeld 1881–1990.
- Thurgauer Wappenbuch, bearb. und hrsg. von Julius Rickenmann, Genf 1940.
- Wielandt, Friedrich: Das Konstanzer Leinengewerbe; 1. Geschichte und Organisation; 2. Quellen (Konstanzer Stadtrechtsquellen, hrsg. vom Stadtarchiv Konstanz), Konstanz 1950.
Belege für Nater als Berufsbezeichnung für Schneider oder Kürschner
- 1265–87: „S. dictus Nâter de Winterthur“ Zürich 1265–87. > URZ, S. 62.
- 1284: „Volki dir Nater“ (Bürge) St. Gallen 13. Mai 1284 > AS, S. 273, Nr. 2122: „Baldebert von Andwil verkauft dem Spital St. Gallen den Ödenhof und stellt Bürgen dafür, dass seine Nichten und die Schwestern in Wil ihre Rechte daran dem Abt von St. Gallen aufgeben.“
- 1293: „... hern Dietrichs seligen wirtin, des Naters“, Zürich 19. Aug. 1293, Nr. 2248. > UZ6, S. 209. Dazu Anmerkung: In dieser Form kommt der Name bisher nicht vor. Da übrigens Nater auch Schneider heissen kann und 1264 ein Dietrich Sartor civis Thuricensis vorkommt (III. Nr. 1279) „... ist wohl dieser gemeint. Nater hiessen sonst die Kürschner und das Stadtbuch erwähnt zum Jahr 1835 ein Kürsenhaus auf dem Münsterhof, vgl. Stadtbücher, ed. Zeller, I, p. 83 und Altes Zürich, I, p. 490, wonach es an Stelle des späteren Zunfthauses zum Kämbel, d.h. das Haus des Herrn Sattler Locher-Wolf neben der Meise stand. Doch ist dieses Naters Haus, wie die Anstösse zeigen nicht identisch mit dem Kämbel.“
- 1295: „Uol. Nâter“, 3. Feb. 1295, Bern [Mitglied des Grossen Rates]. > FRB 3. Bd. Bern 1880, S. 604, Nr. 612.
- 1312: „Petter dictus Nattere“, April 1312, Freiburg im Üechtland [Grundbesitzer in Nydre-Churchilon]. > FRB 4. Bd. Bern 1889, S. 504, Nr. 479.
- 1314: „...das Heinrich des Naters“ Zürich 4. März 1314. > UZ9 S. 132f. Nr. 3261. Dieses Nater-Haus lag gerade links neben dem erwähnten Zunfthaus zum Kämbel („Kameel“), das 1335 auch „Kürsenhaus“ genannt wurde. > UZ7, S. 449.
- 1316: „Johans des Naters“, Konventbruder. Zürich 10. Mai 1316. > UZ8 S. 123, Nr. 2836.
- 1328: „Brueder Johans, des Naters“ Heinrich zum Rheintor, Bürger von Diessenhofen, verkauft dem Kloster St. Katharinental zwei Äcker im Raithard, welche Johan der Natter zu Lehen hat, um 41 lb. alter Brisger. Diessenhofen 12. Feb. 1328. > TU4 S. 528, Nr. 1412.
- 1335: „Johans der Natter und seine Frau Agnes“ von Diessenhofen werden von Abt Rudolf von Stein mit einer Hofstatt in Stein belehnt um 10 Schilling Pfennig jährlich, unter der Bedingung, dass er daselbst "gadmer" unter der Erde baue als Vorratsräume, und nid darob ; dass er und sein Gesind nicht dort wohne, sondern nur arbeite; dass niemand dort bei einem Weibe liege. Stein am Rhein 3. April 1335. > TU4, S. 657, Nr. 1531. [Dieselbe Urkunde im Urkundenregister für den Kanton Schaffhausen. Hg. vom Staatsarchiv, 1. Bd., Jahr 987–1469. Schaffhausen 1906. S. 72, Nr. 573.1].
- 1349, Sept. 12.: Abt Eberhard v. R. verspricht seinem Leibeigenen Jakob Habernäsch dem Nater, Bürger von Konstanz, ihn weder zu vertauschen, zu verkaufen noch zu verpfänden und hat von ihm 8 £ d. erhalten. Sabbati post Nativitatis b. M. > Kopie GLA Reichenau Lehenbuch 1, Nr. 1104, 1105, S. 223/224
Bremgarten
- 1. H. 14. Jh.: „ein wacht sol sin vf Hermans des Naters hus“, 1. Hälfte 14. Jh. > Die Rechtsquellen des Kantons Aargau, Bd. 4: Die Stadtrechte von Bremgarten und Lenzburg, bearb. von Walther Merz, Aarau 1909, S. 30, Nr. 7. Stadtrotel Bremgarten, Urkunde 4: Pergamenthandschrift aus der 1. Hälfte des 14. Jhs. (vgl. unten Var. Natters in den Handschriften RII und RIII).
- ca. 1474: „ein wacht sol sin vf Hermans des Natters hus“, wohl 1474 und Ende 15. Jh. > Die Rechtsquellen des Kantons Aargau, Bd. 4: Die Stadtrechte von Bremgarten und Lenzburg, bearb. von Walther Merz, Aarau 1909, S. 30, Nr. 7. Stadtrotel Bremgarten: R II = Urkunde 5: Pergamenthandschrift wohl von 1474, R III = Urkunde 6: Pergamenthandschrift vom Ende des 15. Jhs.
Belege für Nater als Eigennamen
Berlingen (Bezirk Steckborn TG)
- 1317: „... de vineis prope villam Bernang = Berlingen ... Ulricus, dictus Nater“ (Nachbar), Konstanz, 20. November 1317. > TU4, S. 369, Nr. 1241. Dompropst Konrad von Klingenberg schenkt dem Frauenkloster Feldbach den Hof Hagenbuch und andere Güter bei Feldbach, die er zum Teil von Ritter Dietegen von Kastell, Sohn weiland Ritter Walters, erkauft hat. [S. 371: Dietegen von Kastell war der Bruder des Abtes Diethelm von Reichenau, der Dompropst Konrad von Klingenberg der jüngste Bruder des Bischof Heinrich II. von Konstanz, dessen Mutter Williberg von Kastell.]
- 1343: „Ulrich Naters Weingärten“ Nachbar in Berlingen, Reichenau 8. Dezember 1343. > TU5, S. 62, Nr. 1730 a + b.
- [o.I.]: „Ulrich Nater von Berlingen“, Zeuge April 23. > TU5, S. 69, Nr. 1741.
- 1344: „Ulrich Nater von Berlingen“ Abt Eberhard [R.] erklärt, das Ulrich Nater zu Berlingen (Bernang) mit seiner Zustimmung einen Zins von einem Viertel Wein ab seinem Weingarten unter Sandegg gelegen, den er versetzt hat, auf seinem Weingarten genannt Sendli zu B. oberhalb des Dorfes überträgt. Reichenau 23. August 1344. > K-R 2, Nr. 543, S. 112. > GLA 67/1105. > TU5, S. 93, Nr. 1778 vom 20. August 1344. [Datum!]
- 1346: Ulrich Nater u. andere verpfänden vor Abt Eberhard von Reichenau Güter zu Berlingen, Steckborn und Feldbach um 25 lb dem Juden Maigerlin zu Konstanz hälftig auf Martini dieses und des nächsten Jahres rückzahlbar, oder 2 d pro lb Nachzins pro Woche. Konstanz 16. Januar 1346. > K-R 2, Nr. 607, S. 118. > GLA 67/1105, S. 625–627 & 404. > TU5, S. 143, Nr. 1842.
- 1346: „Ulrich der Nater von Bernang“ verkauft zwei Saum Weisswein aus seinen Weingarten genannt das Hinder Loe zu Berlingen an Katharina von Gossau als Leibgeding gegen 10 lb Pfennig Konstanzer Währung. Konstanz 19. April 1346. > K-R 2, Nr. 611, S. 119. GLA 67/1005, S. 628f. > CS6, S. 507f., Nr. 3976.
- 1346: Ulrich Nater von Berlingen kauft von Abt Eberhard einen jährl. Zins von 2 Saum Weisswein ab seinen Weingärten zu B. um 10 lb als Leibgeding an Katharina von Gossau, Jungfrau der Adelheid Sträuli (Strölin) zu Konstanz. 20. April 1346. > K-R 2, Nr. 611. > GLA 67/1105.
- 1348: Ulrich Nater von Berlingen und seine Schwester Margreth verpfänden mit Erlaubnis des Abtes Eberhard von Reichenau Mühle, Haus, Torggel, Baumgarten und Hofraiti für 25 lb Pfennig Konstanzer Währung. Konstanz 4. Januar 1348. > K-R 2, Nr. 663, S. 124. > GLA 67/1105, S. 638. > TU5, S. 210, Nr. 1916.
- 1348: Ulrich Nater von Berlingen verpfändet mit Erlaubnis des Abtes Eberhard von Reichenau Weingärten in Berlingen um 3 lb Schilling Konstanzer Münze. Konstanz 18. Februar 1348. > K-R 2, Nr. 669, S. 124. > GLA 67/1105. > TU5, S. 214f., Nr. 1922.
- 1348: „Ulrich Naters Weingärten“ (Nachbar, mit Erlaubnis Eberhards von Reichenau). 8. Mai 1348. > TU5, S. 218f., Nr. 1929.
- 1348: „Ulrich Nater von Berlingen“ und seine Frau Euphemia (Mye) mit ihrem Vogt Hans Schedler, sein Sohn Hermann und seine Schwester Margreth verkaufen einen Zins von 7 Mütt Kernen, Konstanzer Mass um 29 lb Pfennig Konstanzer Währung (zahlreiche Güter) an Konrad Egli, Bürger zu Konstanz. Reichenau 8. Dezember 1348. > K-R 2, Nr. 694. > GLA 67/1104. > TU5, S. 249, Nr. 1956.
- 1348: „Ulrichen den Nater von Bernang“ (es geht um denselben Zins). Konstanz 13. Dezember 1348. > TU5, S. 250, Nr. 1957.
- 1353: „Uli Nater“ kauft mit Erlaubnis des Abtes Eberhard von Reichenau einen Weingarten ob dem Berlinger Tor. 8. Januar 1353. >K-R 2, Nr. 807, S. 138. > GLA 67/1104. > TU5, S. 416, Nr. 2140.
- 1353: „Ulrich Naters“ Güter, Nachbar, mit Erlaubnis des Abtes Eberhard von Reichenau. Konstanz wohl 17. August 1353. > TU5, S. 442, Nr. 2171.
- 1365: „Ulrich Nater“ Der Gewandschneider Konrad Sunnentag, Bürger zu Konstanz, verpflichtet sich in einem Revers gegenüber dem Abt Eberhard von Reichenau, der ihm die Güter seines Schwähers Ulrich Nater von Berlingen pfandweise geliehen hat, für den Fall, daß die Güter vollständig in seinen Besitz kämen, dem Gotteshaus Reichenau alle Dienste mit Steuern und andern Dingen zu tun, die Empfänger zu denselben Diensten anzuhalten. Konstanz 16. Dezember 1365. > TU6 S. 382, Nr. 2847.
- 1375: „Ulrich Nater von Berlingen“ und seine Schwester Margret verpfänden drei Weingärten zu Berlingen um 52 lb an Hug in der Bünd den Jüngeren, Bürger von >Konstanz. Reichenau, 3. Februar 1375. > K-R 2 Nr. 1139, S. 175. > GLA 67/1104, S. 472–475. > TU5, S. 551 Nr., 2296 [Datum in TU5 unrichtig!].
- 1375: „Ulrich Nater von Berlingen“ mit Zustimmung der Schwester Margrethe und sein Sohn Hermann verpfänden mit Erlaubnis des Abtes Eberhard von Reichenau zwei Weingärten um 20 lb Pfennig Konstanzer Münze an Lienhard von Hof, Bürger zu Konstanz, rückzahlbar am nächsten Martinstag. Reichenau 17. März 1375. > K-R 2, 1201, S. 175. > GLA 67/1104. > TU6, S. 764, Nr. 3313.
Konstanz – Umgebung – Bischofshöri
Konstanz
[Die Ratslisten vor 1376 und nach 1391 sind nicht erhalten]
- 1376: „V°li natter“ [1. Sp. Mitte]: Namen der Mitglieder Grossen Rats (Sp. 1–3 = je 35): und Kleinen Rats (34) > Stadtarchiv Konstanz: Konstanzer Ratsbuch 1376–1391. BI 1 S. 11 > KR,11
- 1377: „V°li Nater“ [1. Sp. 14, vor Lütfrid Mumprat] > KR,12
- 1378: „V°li Nat‘“ [1. Sp. 14, vor Lütfrid Mumprat] > KR,23
- 1379: „V¨li nater“ [1. Sp. 18. teilw. zerstört] > KR,35
- 1380: „Üli Natt‘“ [1. Sp. 13, vor Lütfrid Mumprat] > KR,50
- 1381: „Nater“ [1. Sp. 14, vor Lütfrid Mumprat] > KR,62
- 1382: „Nater“ [1. Sp. 11, vor Lütfrid Mumprat] > KR,79
- 1383: „Nater“ [vor Lütfrid Mumprat] > KR,91
- 1384: „V¨li Nater“ [1. Sp. 11] > KR,125
- 1385: „Ueli Nater“ > KR,132
- 1386: „Neter“ [1. Sp. 12] > KR,143
- 1387: „nat/Lütfrid Mumprat“ [1.Sp. 14, vor] > KR,155
- 1390: „Nater } phender die auch im grossen Rat sind“ > KR,363
- 1391: „V¨li Nâter“ [1. Sp. 13] > KR,379
- 1388: „U°li Naeter“, Leinwand-Schauer und Unterkäufer. S. 345 > Wielandt, Friedrich: Das Konstanzer Leinengewerbe. Bd. II. Quellen. Konstanz 1953. S. 10.
- 1452–: Naterin > Bußbuch des Baumeisters 1452–1470, Nr. 121, Naterin > K II, Bd. 1, Nr. 118a
- 1497: Nater, Clain Hans, 1497. > Bürgerbuch A IV 2, S. 12 Nater, Groß Hans, 1497. > Bürgerbuch A IV 2, S. 12
- 1511: Naterin, Barbara von Wiher aus dem Allgäu. 1511. > Bürgerbuch A IV 4, S. 37
- 1551: Naterin, Margreth, Witwe des Thomas Huetlin, des Alten, 1551. > Bürgerbuch A IV 9, S. 2
- 1564: Naterin, Margretha, von Hugeltzhoven 1564. > Bürgerbuch A IV 7, S. 98
- 1566: Nater, Blesi und Clainfund von Hupperschwil, Nater Jerg, ein Kammerknecht im Spital 1566 > Abzugbuch A IV 10, S. 70
- 1568: Naterin, Barbara von Hugelshofen verh. mit Hans Frey von Petershausen 1568 > Bürgerbuch A IV 11, S. 293, S. 295; 1569 > 12b.
- 1569: Nater, Barbara, von Hugelshofen. > Bürgerbuch A IV 7, S. 137f.
Emmishofen (Bezirk Kreuzlingen TG)
- 1486: „Cuonrat Nâter“ > Stadtarchiv Konstanz, CV 16, Landgericht Auslagebuch, S. 14.
- 1532: Friedrich Näter von Emmishofen verkauft Max Blarer, des Rats zu K. einen Zins > GLA 67/511 Nr. 2672, von 3. November 1532.
Happerswil (Bezirk Weinfelden TG)
- 1428: „Hans Nater von Halperswil“. > Dikenmann: Die Stellung der Stadt Konstanz in der Landgrafschaft Thurgau 1417–1499, (zitiert aus dem Steuerbuch der Stadt Konstanz).
- 1450: „Haine Nater“ von Harppeschwil (Zeuge). > Stadtarchiv Konstanz C V 12, Landgericht S. 93
- 1463: Hans Nater von Happerswil verpfl. für Zins > GLA 5/706, Nr. 945, von 3. Juli 1463
- 1450–72: „Hans Nättr von Harperswile“ > Stadtarchiv Konstanz, Bußbuch des Baumeisters 1452–1470 Nr. 122, und K II, Bd. 1, Nr. 152
- 1486: „Vlrich Nâter von Harperschwil“. > Stadtarchiv Konstanz, CV 16, Landgerichts-Auslagebuch S. 19.
- 1531: Hans Nater v. H.? schwört Abt Martin von Reichenau Urfehde, weil er als Hintersasse und Dienstmann zu Hegne den Gehorsamseid gebrochen und ohne Vorwissen der Oberkeit bei der Empörung zwischen den 5 katholischen Orten auch denen von ZH, BE, und ihrem Anhang Kriegsdienst auf Seiten der Thurgauer geleistet und an sein Schwert ein Schweizerkreuz gemacht habe. > K-R 1, Nr. 2940 vom 12. September 1531. > GLA 5/229.
Hugelshofen (Bezirk Weinfelden TG)
- 1459: „Hans Nater von Happerswil“ gibt den Pflegern der vier Raitinen zu Konstanz Revers für die Belehnung mit dem Kelnhof zu Hugelshofen als Erbzinslehen. Konstanz, 2. Juni 1459. > K-R 1, Nr. 1904, S. 256 > GLA 5/670.
- 1494: „Ulrich Natter von Hugelshofen“ erhält von Remigius Karrer, Kaplan des Altars der St. Margarethen-Kapelle im Konstanzer Münster zu Erblehen die Schuppis zu Hugelschoffen zu nächst der Kirchen samt Haus und Zubehör. > Zit nach
- 1525: „Hans Nater, gen. Nasshans von Hugelshofen“ entrichtet der Bruderschaft St. Paul in Konstanz einen Zins von jährlich 10 Schilling ab Haus, Hof und Baumgarten nebst Wiese gen. Ölwiese zu Hugelshofen, alles Lehen des St. Margaretealtars im Konstanzer Münster. 18. November 1525. > K-R 3, Nr. *78d, S. 349. > GLA 66/4647, fol. 91v.
- 1543: „Weisshans Nater, gen. Wissli“ und Hans Nufer, Schmied von Mattwil, bei von Hugelshofen, stellen Revers aus gegenüber Heinrich Roder, Kaplan des Bernhardaltars im Konstanzer Münster für die Belehnung mit dem Gut gen. Bolhof zu Hugelshofen als Erblehen. 5. März 1543. > K-R, Nr. 3128, S. 412. > GLA 5/670.
- 1554: „Martin Nater von Hugelshofen“ und Hans Nufer: Bestätigung des Bollhofs zu Hugelshofen als Erblehen von Kaplan Heinrich Roder vom Bernhardsaltar im Münster Konstanz. > K-R 1, Nr. 3295, U vom 1554. > GLA 5/705.
- 1574: „Joseph Nater von Hugelshofen“ gibt einen Revers gegenüber den Kaplänen des Frauenamtes im Konstanzer Münster für die Belehnung mit Gütern zu Hugelshofen zu erbzinslehen, die zuvor sein Vater Heinrich Nater(†) als Schupflehen innegehabt hatte. 1. Juli 1574 gesiegelt vom Landvogt im TG. > K-R 1, Nr. 3611, S. 471. > GLA 5/670.
- 1703: „Jerg Nater zu Hugelshofen“ darf als Lehensträger der Raite Konstanz beim Stift St. Stephan zu K. für 150 fl (Gulden) ein Darlehen aufnehmen und damit sein Lehensgut belasten. > K-R 1, Nr. 5059, U vom 6.15.1703. > GLA 5/670
- 1718: „Georg und Kaspar Nother zu Hugelshofen“ dürfen ihr Lehensgut zu Hugelshofen für 150 fl. vom Stephansstift auf 3 J. belasten. > K-R 1, Nr. 5142U, vom 8. Januar 1718. > GLA 5/670
- 1719: „Hans Natter zu Hugelshofen“ darf sein vom Domkapitel erh. Lehensgut zu Hugelshofen für 3 J. mit 175 fl belasten. > K-R 1, Nr. 5153, vom 12. September 1719. > GLA 5/670
- 1765: „Jakob Nater“ und Daniel Wachter von Hugelshofen stellen dem Kaplan und Pfleger der Bernhardspfründe am Münster einen Revers aus für die Belehnung mit dem Bollhof zu Hugelshofen > K-R 1, Nr. 5432, U vom 6. November 1765. > GLA 5/670
- 1795: Schuldanerkennung der Brüder Hans Georg und Matthias Natter für 350 fl vom Stephansstift. 8. Dezember 1795 > K-R 1, Nr. 5592. > GLA 5/671.
- 1795: Schuldanerkennung Johann [nicht Joseph wie im Register!] Natters, Zimmermann zu Hugelshofen gegenüber dem Stephansstift für 50 fl. über die lt. Schuldbrief vom 1. September 1785 geschuldeten 150 fl. und 50 fl. vom 22. Januar 1786 hinaus erhalten zu haben und alles jeweils auf den 22.8. zu verzinsen. > K-R 1, Nr. 5593, U S. 696, Frauenfeld 8. Dezember 1795. > GLA 5/671.
Siegershausen (Bezirk Kreuzlingen TG)
- 1465: „Hans Nater von Sigrisshusen“. > Stadtarchiv Konstanz CV 14, Landgericht S. 8.
Hüttlingen (Bezirk Frauenfeld TG)
- 1380: „Nater“ (Bauer eines halben Hofes, der vom Abt Heinrich von Reichenau dem Schultheiss underm Schof zu Winterthur verliehen wird). Schaffhausen 25. September 1380. > TU7, S. 221, Nr. 3586
Hinterthurgau
Gemeinde nicht genau lokalisiert, um Sirnach, Tannegg, Fischingen, Dussnang bis Bronschhofen:
- um 1300: „der Nater gu°t xx denarios“ Isti sunt census et redditus castri in Tannegge, Nr. 59. Urbare ohne Datum, Orig. verloren, Kopie aus dem 14. Jh. > GLA Karlsruhe, Beraine 4657, S. 18–21. > TU5, S. 733, Nr. 39.
Gabris (Dorf in der Gemeinde Wuppenau, Bezirk Münchwilen TG)
- 1359: „Bertold Nater von Gabris versetzt eine Lehensschuppose des Hofes zu Heiligkreuz um 20 lb. Pfennig Konstanzer Münze seiner Frau Elisabeth, ihrem Sohn Eberhard und ihren Töchtern Mechtild und Geri.“ St. Gallen 30. Juli 1359. > TU6, S. 24, Nr. 2444. [Dieselbe Urkunde auch in: CS7 S. 455]. Daran ist ein Siegel: Siegel des Ulrich von Enne, Probst von SG. > UB SG V, Nr. 1544, 669. Abb. 196. > Bd. IV, Abb. 196: Gallus mit Bär, +S.UOLRICI.DE.ENNE.PPO1TI.MON.SCI.GALLI.
Schaffhausen
- 1334: „Heinrich Nater und Johann sein Bruder“, Bürger zu Schaffhausen, erhalten vom Kloster Allerheiligen ein Haus im Hampelngässli zu Lehen, wofür sie einen Lehensrevers ausstellen. 21. März 1334. > Urkundenregister für den Kanton Schaffhausen. Hg. vom Staatsarchiv. 1. Bd. Jahr 987–1469. Schaffhausen 1906. S. 71, Nr. 560.
- 1527: „Hans Nater“ (Urteil in einem Marchenstreit in Schaffhausen), 23. Februar 1527. > Urkundenregister für den Kanton Schaffhausen. Hg. vom Staatsarchiv. 2. Bd. Jahr 1470–1530. Schaffhausen 1907. S. 554, Nr. 4339.
Zürich
- 1366: Peter Nater 2 ß Auf Dorf Nr. 132. > ZSI, S. 147.
- 1369: Peter Nater 2 ß Auf Dorf Nr. 132. > ZS1, S. 209.
- 1370: Peter Nater 2 ß Auf Dorf Nr. 132. > ZS1, S. 253.
- 1376: Demuot Nattera l ß Auf Dorf Nr. 28. > ZS1, S. 468.
- 1376: Katherin Natterin l ß Auf Dorf Nr. 86. > ZS1, S. 470.
- [1390]: Naters Gut in Vollikon. Zürich 11. Januar [1390]. > Urkundenregesten des Staatsarchivs des Kantons Zürich *. Bd. 1385–1400. Hg. Urs Amacher und Martin Lassner. Zürich 1996, S. 102, Nr. 3401.
- 1401: Katerin Naterin l ß Auf Dorf Nr. 12. Peter Nater 2 ß Auf Dorf. > üZS2 S. 28. 1408: Katerin Naterin Auf Dorf Nr. 12. > ZS2, S. 108.
- 1410: Katerin Natrin Auf Dorf Nr. 12. > ZS2, S. 203.
[Nachher keine Nater mehr in Zürich]
- Heinrich Nater, Konventuale des Klosters Kappel am Albis wird am 21. Juli 1430 von seinem Abt Werner dem Bischof Otto [III. von Hachberg] als Pfarrer für die Kirche zu Beinwil vorgeschlagen. >Rieder, Karl: Regesta Episcoporum Constatiensium. 1384–1436, 3. Bd. Innsbruck 1926, S. 303, Urkunde 9322 [Abschrift SASG M1A4].
Raum Bern
- 1336: „einen garten gelegen an Willis Naters garten an dem Ride [in Thun].“ 20. Juni 1336. > FRB Bd. 6, Bern 1891, S. 295, Nr. 302.
- 1340: „die guotter am Naters“ in Röthenbach. Ende Juni 1340. > FRB Bd. 6, Bern 1891, S. 532, Nr. 549. [Vermutlich ist Naters ein Orts- oder Flurname, da in dieser Urkunde die Personennamen mit Vornamen aufgeführt sind.]
- 1344: „Walther Nâter, Peter Nâter, Burchart Nâter“. 23. Juni 1344. > FRB Bd. 7, Bern 1893, S. 41, Nr. 45. [Die drei Nâter sind in Gurzelen/Gürbetal, zinspflichtig, über ihren Wohnort ist nichts ausgesagt, vermutlich war es Bern wie bei den handelnden Personen der Urkunde.]
- 1351: „daz guot am Naters“, 15. Oktober 1351, Thun. > FRB Bd. 7, Bern 1893, S. 598, Nr. 630.
- 1352: „Uelli Nater“, 7. Jan. 1352, Thun. > FRB Bd. 7, Bern 1893, S. 620, Nr. 650.
- 1366: „Uoli Nauter, gesessen ze Berne“, Juni 1366, Bern. > FRB Bd. 8, Bern 1903, S. 671, Nr. 1694.
- 1376: „Burchart Nater Burger ze Berne“, 12. April 1376, Bern. > FRB Bd. 9, Bern 1908, S. 494, r. 1016.
- 1379: „Jenni Hirssi, Heini von Troeyen, Uelli Naters und Anna, wiland Jennis seligen ewirtin von Troeyen“, 3. Juli 1379, Bern. > FRB Bd. 10, Bern 1956, S. 22, Nr. 59.
- 1381: „Nicholaus Natere, burgensis de Berno“, 12. Januar 1381, Bern. > FRB Bd. 10, Bern 1956, S. 118, Nr. 212.