Naturschutzgebiet Töckelhausener Bachtal
Naturschutzgebiet Töckelhausener Bachtal
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Quellteich in Töckelhausen | ||
Lage | Wermelskirchen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
Fläche | 10,76 ha | |
Kennung | GL-043 | |
Geographische Lage | 51° 10′ N, 7° 15′ O | |
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Einrichtungsdatum | 2000 | |
Rahmenplan | Landschaftsplan Wermelskirchen | |
Verwaltung | Untere Landschaftsbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis |
Das Naturschutzgebiet Töckelhausener Bachtal liegt zwischen Oberstraße bei Bergisch Born und der nördlichen Kreisgebietsgrenze am Eschbach in der Stadt Wermelskirchen im Rheinisch-Bergischen Kreis.[1]
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet umfasst hauptsächlich die Sohle des Bachtales bis zur Mündung in den Eschbach einschließlich dessen linksseitiger Aue.[1]
Schutzzwecke
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines überwiegend naturnahen Bachtales mit seinem vielfältigen Mosaik aus zum Teil brachgefallenem Feuchtgrünland, Auenwaldresten, Röhrichten und kleinen Amphibien- Laichgewässern, zur Sicherung der Wasserqualität der Eschbachtalsperre sowie zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der an diese Lebensräume gebundenen Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
- Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche und mit Verbindungselementen,
- Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit,
- Schutz, Pflege und Entwicklung des überwiegend bewaldeten und naturnahen Bachtales der Bergischen Hochfläche mit einem vielfältigen Mosaik aus Feuchtgrünland, Feuchtgrünlandbrachen und Auenwaldresten sowie des im Wesentlichen naturnahen Biotopkomplexes,
- Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche und mit Verbindungselementen als Lebensraum für gebietstypische Pflanzen- und Tierarten sowie als Vernetzungsbiotop zwischen den besiedelten Bereichen und dem Eschbachtal,
- Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender, charakteristischer und bemerkenswerter Tier- oder Pflanzenarten,
- Erhaltung und Sicherung der geschützten Biotope: naturnahe Quellbereiche sowie artenreiche Magerwiesen und -weiden.[1]
Verbote
Zur Erreichung und Erhaltung der Schutzzwecke ist es verboten, den Grundwasserspiegel zu verändern oder Bewässerungs-, Entwässerungs- oder andere den Wasserhaushalt verändernde Maßnahmen vorzunehmen.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Landschaftsplan Wermelskirchen S. 42 - 43 Abgerufen am 25. November 2017