Naturschutzgebiet Töckelhausener Bachtal

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Naturschutzgebiet Töckelhausener Bachtal

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Quellteich in Töckelhausen

Lage Wermelskirchen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 10,76 ha
Kennung GL-043
Geographische Lage 51° 10′ N, 7° 15′ OKoordinaten: 51° 9′ 31″ N, 7° 14′ 47″ O
Einrichtungsdatum 2000
Rahmenplan Landschaftsplan Wermelskirchen
Verwaltung Untere Landschaftsbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis

Das Naturschutzgebiet Töckelhausener Bachtal liegt zwischen Oberstraße bei Bergisch Born und der nördlichen Kreisgebietsgrenze am Eschbach in der Stadt Wermelskirchen im Rheinisch-Bergischen Kreis.[1]

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet umfasst hauptsächlich die Sohle des Bachtales bis zur Mündung in den Eschbach einschließlich dessen linksseitiger Aue.[1]

Schutzzwecke

Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines überwiegend naturnahen Bachtales mit seinem vielfältigen Mosaik aus zum Teil brachgefallenem Feuchtgrünland, Auenwaldresten, Röhrichten und kleinen Amphibien- Laichgewässern, zur Sicherung der Wasserqualität der Eschbachtalsperre sowie zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der an diese Lebensräume gebundenen Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:

  • Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche und mit Verbindungselementen,
  • Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit,
  • Schutz, Pflege und Entwicklung des überwiegend bewaldeten und naturnahen Bachtales der Bergischen Hochfläche mit einem vielfältigen Mosaik aus Feuchtgrünland, Feuchtgrünlandbrachen und Auenwaldresten sowie des im Wesentlichen naturnahen Biotopkomplexes,
  • Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche und mit Verbindungselementen als Lebensraum für gebietstypische Pflanzen- und Tierarten sowie als Vernetzungsbiotop zwischen den besiedelten Bereichen und dem Eschbachtal,
  • Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender, charakteristischer und bemerkenswerter Tier- oder Pflanzenarten,
  • Erhaltung und Sicherung der geschützten Biotope: naturnahe Quellbereiche sowie artenreiche Magerwiesen und -weiden.[1]

Verbote

Zur Erreichung und Erhaltung der Schutzzwecke ist es verboten, den Grundwasserspiegel zu verändern oder Bewässerungs-, Entwässerungs- oder andere den Wasserhaushalt verändernde Maßnahmen vorzunehmen.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d Landschaftsplan Wermelskirchen S. 42 - 43 Abgerufen am 25. November 2017