Parlamentarisches Kontrollgremium

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Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist ein Gremium des Deutschen Bundestags zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Es kontrolliert den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.

Funktion und Aufgaben

Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte (§ 2 Abs. 1 PKGrG) und bestimmt dessen Mitgliederzahl, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise (§ 2 Abs. 2 PKGrG). Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Es wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Es gibt sich eine Geschäftsordnung (§ 3 Abs. 1 PKGrG). Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums verlangen (§ 3 Abs. 2 PKGrG).

Soweit das Recht auf Kontrolle des PKGr reicht, kann es von der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben und in Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln. Ihm ist jederzeit Zutritt zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes zu gewähren (§ 5 Abs. 1 PKGrG). Es kann Angehörige der Nachrichtendienste, Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung sowie Beschäftigte anderer Bundesbehörden nach Unterrichtung der Bundesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Die anzuhörenden Personen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen (§ 5 Abs. 2 PKGrG).

Soweit zwingende Gründe des Nachrichtenzugangs oder der Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter dies erfordern oder wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist, kann die Bundesregierung sowohl die Unterrichtung des PKGr über allgemeine Tätigkeiten und Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie die Herausgabe von Akten und Übermittlung von Dateien verweigern, als auch den Mitarbeitern der Nachrichtendienste des Bundes verbieten, Auskünfte zu erteilen. Beides ist von der Bundesregierung dem PKGr gegenüber zu begründen (§ 6 Abs. 2 PKGrG).

Die PKGr-Mitglieder erhalten regelmäßig durch die Bundesregierung Einblick in die Arbeit der Nachrichtendienste des Bundes. Da deren Wirken naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des PKGr zur Verschwiegenheit – auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags – verpflichtet (§ 10 Abs. 1 PKGrG). Weil sich das parlamentarische Fragerecht auch auf den Bereich der Nachrichtendienste erstreckt, sind die Bundesregierung sowie das PKGr verpflichtet, zu dringenden Angelegenheiten Auskunft zu erstatten. Die Begründung der Bundesregierung, nachrichtendienstliche Themen seien ausschließlich im PKGr zu erörtern und nicht zu veröffentlichen, ist deshalb laut dem Urteil 2 BvE 5/06[1] des Bundesverfassungsgerichts unzulässig.[2] Über die Sitzungen des PKGr wird eine Niederschrift in drei Exemplaren gefertigt.[3]

Mitarbeiter der Nachrichtendienste des Bundes sind berechtigt, sich in dienstlichen Angelegenheiten sowie bei innerdienstlichen Missständen, ohne Einhaltung des Dienstweges, unmittelbar an das Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden (wie es etwa im Falle von Soldaten beim Wehrbeauftragten möglich ist). Aufgrund einer Eingabe dürfen sie nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. An den Deutschen Bundestag gerichtete Eingaben von Bürgern über ein sie betreffendes Verhalten der Nachrichtendienste des Bundes können dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Kenntnis gegeben werden (§ 8 PKGrG).

Im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit üben auch der Innen- und der Verteidigungsausschuss über das BfV bzw. den MAD eine gewisse Kontrolle aus.

Geschichte

Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG)

Vorläufer des Parlamentarischen Kontrollgremiums war das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG). Es wurde 1956 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert und trat zwischen 1956 und 1960 lediglich dreimal zusammen.[4] Nach der letzten Sitzung 1958 tagte das Gremium am 4. September 1963 anlässlich der Verurteilung des BND-Mitarbeiters und KGB-Spions Heinz Felfe vom 23. Juli. Reinhard Gehlen, damaliger Präsident des BND, und seine engsten Mitarbeiter berichteten über den Fall, das Personal und die Sicherheitsstandards.[5]

Mitte 1976 fand die letzte Sitzung des PVMG statt.[6] Bei seiner Gründung war das PVMG allein für die Kontrolle des BND zuständig. 1965 erweiterte sich die Zuständigkeit auch auf das BfV und den MAD.[7]

Parlamentarische Kontrollkommission (PKK)

Im Jahre 1978, nach zwei Jahren Pause, wurde das PVMG durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst.[6] Im Gegensatz zum PVMG erhielt das PKK eine gesetzliche Grundlage, das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes.

Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)

Im Jahr 1999 wurde die Parlamentarische Kontrollkommission – unter anderem wegen der Abkürzung PKK, die die Allgemeinheit eher mit der als verfassungsfeindlich geltenden Arbeiterpartei Kurdistans verbindet – in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt. Seit 2009 ist das PKGr auch verfassungsrechtlich in Art. 45d GG verankert – dem einzigen Artikel des Grundgesetzes mit amtlicher Überschrift. Am 29. Juli 2009 wurde zudem das Gesetz neu gefasst.

Besondere Diskussionen löste das PKGr aus, als Parteien, die von anderen Parteien für unzuverlässig oder extremistisch gehalten werden, einen Platz darin beanspruchten. Dies war in den 1980er und 1990er Jahren bei den Grünen der Fall, seit 1990 bei der PDS, 2018 auch bei der AfD[8].

Der parteilose, seit 2005 für die Partei Die Linke dem PKGr angehörige Wolfgang Nešković wurde im Dezember 2009 zunächst nicht vom Bundestag bestätigt, ein bis dahin einmaliger Vorgang. In einer zweiten Abstimmung am 20. Januar 2010 wurde Nešković in namentlicher Abstimmung dann mit 320 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen wieder in das PKGr gewählt.[9] Nach Austritt aus seiner Fraktion schied er im Dezember 2012 aus dem PKGr, sein Nachfolger wurde Steffen Bockhahn.

Der von der AfD vorgeschlagene Berliner Leitende Oberstaatsanwalt Roman Reusch verfehlte im ersten Wahlgang am 18. Januar 2018 zunächst die notwendigen 355 Stimmen, nachdem Politiker der anderen Parteien Bedenken gegen Reusch geäußert hatten.[10] Im zweiten Wahlgang wurde Reusch schließlich in das PKGr gewählt.[11]

2013 brachte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Folge des NSA-Skandals, bei dem unter anderem durch Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden bekannt wurde, dass auch deutsche Nachrichtendienste an verbotenen Überwachungsmaßnahmen beteiligt waren, eine Reform des Kontrollgremiumgesetzes auf den Weg,[12] woraufhin am 1. Juli 2014 über mehrere Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle der Nachrichtendienste berichtet wurde:[13][14][15] So wurde u. a. ein Ständiger Bevollmächtigter („Geheimdienstbeauftragter des Bundestages“) zur Unterstützung des PKGr eingerichtet.[16]

Mitglieder

20. Wahlperiode

Aktuelle Zusammensetzung des PKGr (Stand: Juni 2022)
Name Fraktion Funktion
Konstantin von Notz
B90/Grüne
Vorsitzender
Roderich Kiesewetter
CDU
stellvertretender Vorsitzender
Uli Grötsch
SPD
Sebastian Hartmann
SPD
Ralf Stegner
SPD
Marja-Liisa Völlers
SPD
Alexander Hoffmann
CSU
Christoph de Vries
CDU
Irene Mihalic
B90/Grüne
Konstantin Kuhle
FDP
Alexander Graf Lambsdorff
FDP
André Hahn
Linke

Der 20. Deutsche Bundestag setzte am 24. März 2022 das Parlamentarische Kontrollgremium ein und legte die Mitgliederzahl auf 13 fest; vier mehr als in der vorherigen Legislaturperiode. Das Gremium wählte am selben Tag Konstantin von Notz (Grüne) zum Vorsitzenden und Roderich Kiesewetter (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Gewählt wurden außerdem Uli Grötsch, Sebastian Hartmann, Ralf Stegner und Marja-Liisa Völlers für die Fraktion der SPD, Alexander Hoffmann und Christoph de Vries als weitere Mitglieder für die Unionsfraktion, Irene Mihalic als weiteres Mitglied für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Konstantin Kuhle und Alexander Graf Lambsdorff für die FDP-Fraktion gewählt. Die Vorschläge der AfD-Fraktion und Fraktion der Linken, dem ehemaligen Generalleutnant Joachim Wundrak bzw. André Hahn, verfehlten die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen, sodass das Gremium mit 11 Mitgliedern tagte.[17] André Hahn wurde am 28. April 2022 vom Bundestag als Mitglied des Gremiums gewählt.[18] Kiesewetter war zuvor Vorsitzender, von Notz sein Stellvertreter. Neben diesen beiden und Uli Grötsch gehören alle Mitglieder erstmalig dem Gremium an.

Zuvor war am 13. Januar 2022 die geplante Entscheidung über die Neubesetzung des Gremiums für die 20. Legislaturperiode kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden. Hintergrund soll ein Streit zwischen den Koalitionsparteien gewesen sein, ob der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch oder der Grüne Konstantin von Notz den Vorsitz übernimmt.[19] Als Kompromiss soll von Notz den Vorsitz nach der Hälfte der Legislatur im März 2024 an Grötsch abgeben.[20]

19. Wahlperiode

Das Parlamentarische Kontrollgremium des 19. Deutschen Bundestages bestand aus neun Mitgliedern und wurde am 18. Januar 2018 eingesetzt.[21] Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entsandte dabei drei Abgeordnete, die SPD-Fraktion zwei, sowie die AfD-Bundestagsfraktion, die FDP-Fraktion, die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion jeweils ein Fraktionsmitglied. Den Vorsitz hatte die CDU/CSU-Fraktion.[22] Zuletzt gehörten dem Gremium in der 19. Wahlperiode die Abgeordneten Roderich Kiesewetter (Vorsitzender, CDU), Konstantin von Notz (stellvertretender Vorsitzender, Grüne), Andrea Lindholz (CSU), Patrick Sensburg (CDU), Uli Grötsch (SPD), Thomas Hitschler (SPD), Roman Reusch (AfD), Stephan Thomae (FDP) und André Hahn (Die Linke) an. Burkhard Lischkas Mitgliedschaft endete mit dessen Mandatsverzicht am 14. Oktober 2019.[23] Als seine Nachfolgerin wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion am 7. November 2019 Eva Högl gewählt.[24] Högl wurde am 7. Mai 2020 zur Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gewählt und war damit keine Abgeordnete mehr. Als ihr Nachfolger im Parlamentarischen Kontrollgremium wurde zugleich ihr SPD-Kollege Thomas Hitschler gewählt.[25] Mit Ablauf des 9. November 2020 legte der PKGr-Vorsitzende Armin Schuster sein Bundestagsmandat nieder. Als sein Nachfolger wurde, bereits am 5. November 2020, der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter mit einer breiten Mehrheit von 541 Stimmen bei 355 erforderlichen Stimmen gewählt.[26] Das Kontrollgremium wählte Kiesewetter am 25. November 2020 zu seinem Vorsitzenden.[27]

Dem PKGr können übergangsweise Mitglieder angehören, welche keine Mitglieder des Bundestages mehr sind: Um eine ununterbrochene Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zu gewährleisten, übt das Parlamentarische Kontrollgremium seine Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages hinaus so lange aus, bis der nachfolgende Deutsche Bundestag über eine neue Besetzung entschieden hat (§ 3 Abs. 4 PKGrG). Eine solche Situation war z. B. am 24. Oktober 2013 gegeben, als im Zusammenhang mit der Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 und Hinweisen auf Lauschangriffe der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Bundeskanzlerin Angela Merkel die FDP-Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages, die für den 18. Deutschen Bundestag nicht wiedergewählt worden waren, an einer Sondersitzung des Kontrollausschusses in der Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages teilnahmen.

18. Wahlperiode

Die neun Mitglieder des Gremiums in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2013–2017) waren: Clemens Binninger (CDU) als Vorsitzender, André Hahn (Linke) als stellvertretender Vorsitzender sowie Manfred Grund (CDU), Stephan Mayer (CSU), Armin Schuster (CDU), Gabriele Fograscher (SPD), Uli Grötsch (SPD), Burkhard Lischka (SPD) und Hans-Christian Ströbele (Grüne) als ordentliche Mitglieder.[28]

17. Wahlperiode

Mitglieder des 11-köpfigen Gremiums in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2009–2013) waren: Thomas Oppermann (SPD) als Vorsitzender, Michael Grosse-Brömer (CDU) als stellvertretender Vorsitzender sowie Clemens Binninger (CDU), Manfred Grund (CDU), Hans-Peter Uhl (CSU), Michael Hartmann (SPD), Fritz Rudolf Körper (SPD), Gisela Piltz (FDP), Hartfrid Wolff (FDP), Steffen Bockhahn (Linke) und Hans-Christian Ströbele (Grüne).[29]

16. Wahlperiode

In der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2005–2009) hatte das Gremium neun Mitglieder. Diese waren: Max Stadler (FDP) als Vorsitzender, Norbert Röttgen (CDU) als stellvertretender Vorsitzender sowie Bernd Schmidbauer (CDU), Hans-Peter Uhl (CSU), Fritz Rudolf Körper (SPD), Thomas Oppermann (SPD), Joachim Stünker (SPD), Wolfgang Nešković (Linke) und Hans-Christian Ströbele (Grüne).[30]

Kritik

Das PKGr wird teilweise als „zahnlos“, also ohne wirkliche Macht, beschrieben. So konnten Dienststellen der Nachrichtendienste etwa in der Vergangenheit teilweise nur mit Vorankündigung besucht werden und Mitglieder des PKGr berichteten, dass Nachrichtendienst-Beschäftigte ihnen gegenüber mehrfach die Unwahrheit gesagt haben sollen.[31][32][33][34]

Das Kontrollgremiumsgesetz sieht zwar keine Sanktionen bei Nichtbeachtung der Informationspflichten durch die verantwortlichen Nachrichtendienst-Beschäftigten und die präventive Kontrolle von nachrichtendienstlichen vor. Jedoch müssen Beschränkungs-Maßnahmen nach Artikel 10-Gesetz grundsätzlich vorab durch die G 10-Kommission genehmigt werden. Das PKGr kann zwar unrechtmäßige Vorgänge nicht selbst zur Strafanzeige bringen oder die Veröffentlichung entsprechender, vertraulicher Dokumente anordnen, aber die Bundesregierung auffordern, Missstände abzustellen.

Zudem wird gefordert, das PKGr mit den Rechten eines Untersuchungsausschusses auszustatten, um Rechtsbrüche effektiv aufklären zu können (derzeit können etwa keine Beweise erhoben oder Zeugen vorgeladen werden). Allerdings hat der Deutsche Bundestag das Recht, Untersuchungsausschüsse zur Aufklärung von möglichem Fehlverhalten im Bereich der Nachrichtendienste des Bundes einzusetzen, die Beweise erheben und Zeugen vorladen können (§ 44 GG). Von diesem Recht hat der Bundestag schon zahlreich Gebrauch gemacht (siehe auch: Liste der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestags), beispielsweise die NSU-Untersuchungsausschüsse, der Untersuchungsausschuss NSA, im Fall Murat Kurnaz oder in der sogenannten Plutonium-Affäre. Der Verteidigungsausschuss kann sich selbst zum Untersuchungsausschuss erklären, um Vorgänge im MAD zu untersuchen (§ 45a Abs. 2 GG).

Organisationen wie netzpolitik.org kritisieren außerdem, dass dem PKGr etwa Daten über die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten fast vollständig vorenthalten werden.[35][36] Weiterhin wird kritisch angemerkt, dass das PKGr zwar die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert, nicht aber andere Sicherheitsbehörden, die sich ebenfalls teilweise quasi-nachrichtendienstlicher Mittel bedienen, wie etwa die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt oder die Bundeszollverwaltung. Insbesondere durch immer weitreichendere Befugnisse, was die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Strafverfolgungsbehörden betrifft, stellt sich die Frage, wer eigentlich diese Maßnahmen überwacht, zumal die eingesetzte Technologie mutmaßlich dieselbe ist (siehe auch Bundestrojaner). Der zuständige Innenausschuss des Deutschen Bundestages jedenfalls erhält aufgrund von Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung derzeit keine derartigen Informationen.[37]

Immer wieder werden Informationen aus geheimen Sitzungen des PKGr an die Massenmedien durchgestochen und dringen so an die Öffentlichkeit, unter anderem aus dem Bericht zum BND-Journalisten-Skandal. Dieses könnte dazu führen, dass die Bundesregierung öfter von ihrem Recht auf Verweigerung der Unterrichtung (§ 6 Abs. 2 PKGrG) Gebrauch macht. Somit würde das Verhalten einzelner PKGr-Mitglieder dem Kontroll-Zweck des Parlamentarischen Gremiums zuwiderlaufen. Das PKGr bat den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert im sogenannten Journalisten-Skandal seinerzeit um die Einleitung rechtlicher Schritte wegen der vermuteten Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) durch die illegale Weitergabe von Informationen.[38][12]

Vergleichbare Organe der Bundesländer

In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz, beispielsweise in Bayern das Parlamentarische Kontrollgremium zur Überwachung der Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (7 Mitglieder).[39] In Nordrhein-Westfalen ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtages in §§ 23–30 des Landesverfassungsschutz-Gesetzes geregelt.

Siehe auch

Literatur

  • Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
  • Friedel, Andreas: Blackbox Parlamentarisches Kontrollgremium des Bundestages – Defizite und Optimierungsstrategien bei der Kontrolle der Nachrichtendienste. Springer VS, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-25791-0.
  • Deutscher Bundestag: 19. Wahlperiode (Hrsg.): Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum November 2017 bis September 2019). Berlin 18. November 2019. BT-Drs. 19/15266
  • Deutscher Bundestag (Hrsg.): Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Dezember 2015 bis Oktober 2017). 15. Januar 2018. BT-Drs. 19/422
  • Deutscher Bundestag: Wissenschaftliche Dienste (Hrsg.): Ausarbeitung: Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Bund und Ländern. 10. Oktober 2012 (Online [PDF; 478 kB; abgerufen am 14. August 2021] WD 3 – 3000 – 108/12 (2. akt. Fassung)).
  • Deutscher Bundestag: Parlamentarisches Kontrollgremium (Hrsg.): Geschäftsordnung. 18. Mai 2018 (GO PKGr [PDF]).
  • Hansalek, Erik: Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung im Bereich der Nachrichtendienste (Kölner Schriften zu Recht und Staat Band 27). Lang, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-631-54454-9.
  • Hempel, Marcel: Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG? (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1268). Duncker & Humblot, Berlin 2014, ISBN 978-3-428-14353-5.
  • Hirsch, Alexander: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 711). Duncker & Humblot, Berlin 1996, ISBN 3-428-08823-9.
  • Hörauf, Dominic: Die demokratische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes – Ein Rechtsvergleich vor und nach 9/11 (Verfassungsrecht in Forschung in Praxis Band 88). Kovač, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8300-5729-1.
  • Neumann, Volker: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland, in: Nikolas Dörr und Till Zimmermann: Die Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland. wvb, Berlin 2007. ISBN 978-3-86573-307-8, S. 13–34.
  • Jens Singer: Praxiskommentar zum Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes: Kontrollgremiumgesetz – PKGrG. Springer, Berlin u. Heidelberg 2016, ISBN 978-3-662-46862-3.
  • Waske, Stefanie: Mehr Liaison als Kontrolle – die Kontrolle des BND durch Parlament und Regierung 1955 – 1978. VS-Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-91390-2.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BVerfG, 2 BvE 5/06 vom 1. Juli 2009.
  2. Kontrolle der Nachrichtendienste – Einführung. (Nicht mehr online verfügbar.) Deutscher Bundestag, archiviert vom Original am 2. Februar 2014; abgerufen am 22. Januar 2014.
  3. Deutscher Bundestag – Parlamentarisches Kontrollgremium – Geschäftsordnung. In: Deutscher Bundestag. Deutscher Bundestag, 18. Mai 2018, abgerufen am 12. Dezember 2018.
  4. Thomas Wolf: Die Entstehung des BND. Aufbau, Finanzierung, Kontrolle (= Jost Dülffer, Klaus-Dietmar Henke, Wolfgang Krieger, Rolf-Dieter Müller [Hrsg.]: Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945–1968. Band 9). 1. Auflage. Ch. Links Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-96289-022-3, S. 386.
  5. Bodo V. Hechelhammer: Spion ohne Grenzen. Heinz Felfe. Agent in sieben Geheimdiensten. Piper, München 2019, ISBN 978-3-492-05793-6, S. 228.
  6. a b Helmut R. Hammerich: „Stets am Feind!“ – Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990. 1. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-525-36392-8, S. 93.
  7. Helmut R. Hammerich: „Stets am Feind!“ – Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990. 1. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-525-36392-8, S. 92.
  8. mdr.de: Parlamentarisches Kontrollgremium: Bundestag wählt Geheimdienstkontrolleure. (mdr.de [abgerufen am 7. Juli 2018]). Parlamentarisches Kontrollgremium: Bundestag wählt Geheimdienstkontrolleure | MDR.DE (Memento des Originals vom 7. Juli 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mdr.de
  9. Tagesschau.de: "Geheimdienstkontrolle wieder mit der Linkspartei" (Memento vom 22. Januar 2010 im Internet Archive)
  10. Bundestag: AfD-Kandidat fällt bei Wahl für Geheimdienstgremium durch. In: Spiegel Online. 18. Januar 2018 (spiegel.de [abgerufen am 18. Januar 2018]).
  11. Volker Müller: Roman Johannes Reusch ins Parlamentarische Kontrollgremium gewählt. In: Deutscher Bundestag. (bundestag.de [abgerufen am 1. Februar 2018]).
  12. a b Marcel Fürstenau: Machtlose Geheimdienst-Kontrolleure. Deutsche Welle (Online), 19. August 2013, abgerufen am 26. August 2013: „Außergewöhnlich ist auch die ansonsten untypische Öffentlichkeit, in der sich das Gremium seit Wochen bewegt. Schon lange vor dem Beginn der Sitzung warten Dutzende Journalisten auf die parlamentarischen Geheimdienst-Kontrolleure und Angela Merkels Kanzleramtsminister Ronald Pofalla […].“
  13. "Schnüffeln, bellen und beißen". tagesschau.de, 1. Juli 2014, archiviert vom Original am 8. Juli 2014; abgerufen am 2. Juli 2014.
  14. Taskforce soll Geheimdienste überwachen. Handelsblatt, 1. Juli 2014, abgerufen am 2. Juli 2014.
  15. „Schnüffler“ gegen Geheimdienste. taz, 1. Juli 2014, abgerufen am 2. Juli 2014.
  16. https://netzpolitik.org/2016/gesetzentwurf-zur-geheimdienst-kontrolle-grosse-koalition-will-massenueberwachung-legalisieren-und-legitimieren/
  17. Konstantin von Notz leitet das Parlamentarische Kontrollgremium. In: bundestag.de. 25. März 2022, abgerufen am 29. März 2022.
  18. André Hahn als Mitglied in das PKGr gewählt. In: bundestag.de. 28. April 2022, abgerufen am 8. Juni 2022.
  19. Felix Hackenbruch: Vertrauter von Scholz soll Posten bekommen Ampel streitet über Geheimdienst-Kontrolleure. In: Der Tagesspiegel. 13. Januar 2022, abgerufen am 14. Januar 2022.
  20. Helene Bubrowski: Parlamentarische Kontrolle ohne AfD und Linke. In: faz.net. 25. März 2022, abgerufen am 29. März 2022.
  21. Armin Schuster leitet das Parlamentarische Kontrollgremium. In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, 18. Januar 2018, abgerufen am 6. Januar 2019.
  22. 19. Wahlperiode – Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr). In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
  23. Burkhard Lischka. In: spdfraktion.de. Abgerufen am 30. Oktober 2019.
  24. Eva Högl zur Nachfolgerin von Burkhard Lischka gewählt. In: bundestag.de. 7. November 2019, abgerufen am 11. November 2019.
  25. Bundestag stimmt über die Besetzung von vier Gremien ab. Deutscher Bundestag, abgerufen am 9. Mai 2020.
  26. Roderich Kiesewetter zum neuen Mitglied gewählt. Deutscher Bundestag, 6. November 2020, abgerufen am 10. November 2020.
  27. Roderich Kiesewetter zum neuen Vorsitzenden gewählt. Deutscher Bundestag, 26. November 2020, abgerufen am 27. November 2020.
  28. 18. Wahlperiode – Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr). In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
  29. 17. Wahlperiode – Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
  30. 16. Wahlperiode – Das Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
  31. Verfassungsschutz zwischen Reform und Abschaffung. Stern, 4. Juli 2012, abgerufen am 2. Juli 2014.
  32. Geheimdienste außer Kontrolle: Wer überwacht eigentlich die Überwacher? Daniel Leisegang, Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 2. Juli 2014.
  33. Viel Stille um zu wenig Info. Süddeutsche Zeitung, 19. Mai 2010, abgerufen am 2. Juli 2014.
  34. Neumann fordert Stärkung von Parlamentarischem Kontrollgremium. Die Zeit, 14. Dezember 2005, abgerufen am 2. Juli 2014.
  35. https://netzpolitik.org/2017/gutachten-zur-geheimdienstkontrolle-wissenschaftlicher-dienst-des-bundestages-massregelt-regierung/
  36. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-ua-nsa-bericht/511680
  37. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Jimmy Schulz, Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1020 –
  38. Wolfgang Nešković: PR statt Aufklärung. Frankfurter Allgemeine Zeitung (Online), 10. August 2013, abgerufen am 26. August 2013: „Statt wie derzeit das Kontrollgremium vor allem als Wahlkampfplattform zu missbrauchen, müssen die Politiker dort ihre Kontrollaufgaben ernst nehmen und endlich von diesen Rechten Gebrauch machen.“
  39. Parlamentarisches Kontrollgremium. Bayerischer Landtag, abgerufen am 26. August 2013.