Parteienstaat
Ein „Parteienstaat“ ist ein Staat, in dem die durch imperatives Mandat an ihre Parteien gebundenen Abgeordneten („Fraktionsdisziplin“) im Parlament nur noch die bereits abseits der Öffentlichkeit in Ausschüssen oder Parteikonferenzen getroffenen Entscheidungen ratifizieren. Er hat eine besondere Struktur in der modernen westlichen Demokratie, er wird gedeutet als Ergebnis eines unumkehrbaren Strukturwandels vom liberal-repräsentativen parlamentarischen System zur parteienstaatlichen Massendemokratie. Damit geht der Charakter der selbstständigen Willensbildung und Entscheidungsfindung im Parlament verloren.[1]
Der Volks- oder Gemeinwille wird damit vor allem von den politischen Parteien geprägt. Den Parteien wird eine ausgeprägte Selbstbedienungsmentalität der Parteien und Parteipolitisierung des Beamtentums nachgesagt, zudem die Bildung eines Kartells der Parteieliten – eine „politische Klasse“, die nur aus selbstsüchtigen Gründen an der Systemerhaltung interessiert ist. Nicht wenige deuten dies als „Verfallserscheinung der Republik“ und als demokratiewidriges Emporkommen eines fast „absolutistischen Caesarismus des oder der Parteiführer“.[1]
In Deutschland gilt der Marsch der Parteien durch die Institutionen des Staates als besonders bedenklich, sie haben es sich mit staatlichen Geldern komfortabel eingerichtet; übertroffen wird dies noch von Österreich. In der Schweiz hingegen ist die Ausprägung durch die starken direktdemokratischen Elemente viel schwächer.[1]
Erläuterung
Der Parteienstaat wird zum vollständigen Parteienstaat, wenn sich die alle Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – ausschließlich in den Händen formierter gesellschaftlicher Kräfte wie der politischen Parteien befinden. Diese Art eines Gesellschaftssystems wird auch „Parteienherrschaft“ genannt.[2]
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden Tendenzen zur Parteienstaatlichkeit auch kritisiert von Erich Koch-Weser, Carl Schmitt, Othmar Spann und Oswald Spengler, hingegen in der zweiten Hälfte gerechtfertigt durch die Parteienstaatslehre des Gerhard Leibholz.
Kein Parteienstaat, sondern dessen Gegenteil wäre ein absoluter Staat mit Begleiterscheinungen wie Dominanz staatlicher Bürokratie wie im Beamtenstaat oder Bürokratenstaat. Auch eine streng basisdemokratisch organisierte Räterepublik, eine Demarchie oder eine Diktatur kann ohne Parteien auskommen.
Siehe auch
Literatur
- Hans Herbert von Arnim: Politische Parteien im Wandel – ihre Entwicklung zu wettbewerbsbeschränkenden Staatsparteien - und was daraus folgt. Duncker & Humblot, Berlin 2011, ISBN 978-3-428-13734-3 (94 S.).
- Hans Herbert von Arnim: Die Hebel der Macht – und wer sie bedient – Parteienherrschaft statt Volkssouveränität. Wilhelm Heyne, München 2017, ISBN 978-3-453-20142-2 (448 S.).
- Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien – Eine Einführung. Lehrbuch. 4. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 21.1 „Parteienstaat“, S. 356–358 (571 S., Erstausgabe: 1995).
Weblinks
- Peter Lösche: Parteienstaat in der Krise (Memento vom 13. Juli 2016 im Internet Archive), Vortrag und Diskussion einer Veranstaltung des Gesprächskreises Geschichte der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn am 19. August 1999