Polizeimeister

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Polizeimeister (Abkürzung PM) ist eine Amtsbezeichnung (umgangssprachlich auch als Dienstgrad bezeichnet) von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei, inklusive der Polizei beim Deutschen Bundestag. Bei der Kriminalpolizei gibt es das Äquivalent des Kriminalmeisters (Abkürzung KM). Diese Amtsbezeichnung wird im Falle der Versetzung zur Kriminalpolizei vergeben.

Status und Aufgaben

Es handelt sich um das Eingangsamt der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes. Polizeimeister werden nach bestandener Laufbahnprüfung in die Besoldungsgruppe A 7 eingereiht. Berufsanfänger im Vorbereitungsdienst bei der deutschen Polizei im mittleren Dienst führen die Dienstbezeichnung Polizeimeisteranwärter (in Bayern nach bestandener erster Ausbildungsstufe Polizeioberwachtmeister).

Eine typische Tätigkeit eines Polizeimeisters ist die eines Sachbearbeiters im polizeilichen Einzeldienst, deren Amtsinhaber jedoch nur sehr selten mit Führungseigenschaft versehen ist. Weiterhin kann eine Verwendung in geschlossenen Einheiten wie der Einsatzhundertschaft oder in Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizei erfolgen.

In Baden-Württemberg wurde das Amt des Polizeimeisters abgeschafft. Anwärter im mittleren Polizeivollzugsdienst wird nach bestandener Laufbahnprüfung sofort das Amt des Polizeiobermeisters verliehen.

Sie sind nach vierjähriger Dienstzugehörigkeit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist Polizeiobermeister (Besoldungsgruppe A 8).

Dienstgradabzeichen

Das Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei besteht aus zwei hellblauen Sternen auf dunkelblauem Grund. Bei der Wasserschutzpolizei und bei der Bundespolizei See sind zwei goldene Litzen/Streifen zu je 8 mm auf marineblauem Grund zu sehen.

Dienstgradhistorie

Vorläufer war im Deutschen Kaiserreich die Dienststellung des Polizeimeisters, vergleichbar dem Offizierstellvertreter des Heeres. Insbesondere in den Polizeitruppen der Deutschen Kolonien fungierte er als Chef einer Polizeistation und befehligte als solcher die deutschen Polizeiwachtmeister, Polizeisergeanten und einheimischen Polizeisoldaten beziehungsweise Polizeidiener. Die Besoldung entsprach der eines Polizeiwachtmeisters (Beamtenklasse 9a), die Uniform glich der der Offiziere (untergeschnallter Säbel, Schirmmütze, Schulterstücke aus vier nebeneinander genähten, schwarz-weiß-roten Mohair-Schnüren).[1]

In Deutschland selbst wurde die Bezeichnung erst 1926 als Polizei-Dienstgrad eingeführt. Bis zur Reorganisation der Laufbahnen war bei den Polizeien der Länder und beim Bundesgrenzschutz der Polizeimeister ein höherer Unterführer, da der Bundesgrenzschutz im einfachen Dienst und die Länder mit dem Amt des Polizeiwachtmeisters einstellte.

Die unter dem Polizeimeister rangierenden Amtsbezeichnungen „Polizeiwachtmeister“ (Besoldungsgruppe A 5), „Polizeioberwachtmeister“ (Besoldungsgruppe A 5 mit Amtszulage) und „Polizeihauptwachtmeister“ (Besoldungsgruppen A 6) wurden bei den deutschen Polizeien in den 1990er Jahren nach und nach abgeschafft. Einzige Ausnahme stellt die Bayerische Polizei dar. Diese verleiht die Dienstbezeichnung „Polizeioberwachtmeister“ in der Ausbildung.[2]

Siehe auch

Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei

Weblinks

Wiktionary: Polizeimeister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Koloniallexikon – „Polizeitruppen“.
  2. www.polizei.bayern.de: „Die Amtsbezeichnungen / Dienstgradabzeichen der Bayerischen Polizei“, abgerufen am 28. November 2011.