Rechtsfreier Raum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als rechtsfreier Raum wird in den Massenmedien und in der Öffentlichkeit ein zeitlich, räumlich oder thematisch begrenzter Bereich bezeichnet, in dem keine Gesetze wirken, vorhanden sind, beachtet oder durchgesetzt werden. Der Begriff wird häufig von Medien als politisches Schlagwort verwendet. In vielen Fällen ist umstritten, ob ein rechtsfreier Raum besteht oder ob dies ein Problem darstellt, nicht zuletzt da in der Gesellschaft, z. B. beim Schutz geistigen Eigentums, unterschiedliche Bedürfnisse nach Regelung oder Regeldurchsetzung bestehen.

Beispiele

Inwiefern im Internet tatsächlich rechtsfreie Räume entstehen oder dies lediglich auf subjektiven Einschätzungen und Unkenntnis beruht, ist umstritten.[3]

Programmierte Fremdbestimmung

Erhebliche Gefahren und Lücken durch die 'neue' Welt vielfältiger programmierter Fremdbestimmungen wurden im Juli 2017 auf einer BMJV Konferenz "Digitales Leben Vernetzt. Vermessen. Verkauft?" in Berlin thematisiert. Verhaltenssteuerung durch Algorithmen geschehe weitgehend in einem "Arkanbereich", sei Dritten also kaum zugänglich und von der Gesellschaft schwer zu kontrollieren, stellte der ehem. Richter des Bundesverfassungsgerichts Wolfgang Hoffmann-Riem fest: "Wirksame Vorkehrungen zum Rechtsschutz" fehlen, vor allem "kollektive Gemeinwohlgüter" sind durch Selektionsmechanismen und die Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsteile gefährdet.[4]

Internet als rechtsfreier Raum

Befürworter netzpolitischer Regulierungen wie der Vorratsdatenspeicherung, des Zugangserschwerungsgesetzes oder eines härteren Vorgehens gegen Urheberrechtsverstöße kritisieren das Internet häufig als rechtsfreien Raum. Die Forderung von Politikern und Lobbyisten, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein, wurde zu einer Standardredewendung in netzpolitischen Debatten. Bürgerrechtler, Netzaktivisten und Politiker halten dem entgegen, es handele sich dabei um eine irreführende Floskel, weil im Internet bereits die gleichen Gesetze wie in der reellen Welt gelten würden und das Netz mittlerweile sogar darüber hinausgehend reguliert sei.[5][6][7]

Quellen

  1. Lenné-Dreieck - das sagenhafte Dreieck (Memento des Originals vom 6. März 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stadtforscher.com
  2. http://www.unwetter.de/pages/katast.php/
  3. http://www.jurpc.de/aufsatz/19970016.htm
  4. Algorithmen und Scoring: Maas fordert digitales Anti-Diskriminierungsgesetz heise.de, am 9. Juli 2017
  5. Phrasen-Kritik: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum Spiegel-Online vom 26. Juni 2009
  6. Das Internet - ein rechtsfreier Raum? Deutschlandfunk vom 21. August 2009
  7. Von wegen "rechtsfreier Raum" Internet Die Zeit vom 1. September 2009