Protektorat Böhmen und Mähren

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Protektorát Čechy a Morava
Protektorat Böhmen und Mähren
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Tschechoslowakei 1920 Tschecho-Slowakische RepublikTschechoslowakische Republik Tschechoslowakei
Status unmittelbares Reichsgebiet
Amtssprachen Tschechisch, Deutsch
Hauptstadt Prag
Einrichtung 16. März 1939
Auflösung 8. Mai 1945
Reichsprotektoren
Oberhaupt des Protektorats Emil Hácha
Fläche 49.363 km² (1939)
Einwohnerzahl 7.380.000 (1940)
Währung Krone des Protektorats Böhmen und Mähren

Das Protektorat Böhmen und Mähren (tschechisch Protektorát Čechy a Morava) war eine formal autonome Verwaltungseinheit auf tschechoslowakischem Gebiet unter nationalsozialistischer deutscher Herrschaft, die von 1939 bis 1945 bestand. Sie umfasste das Territorium der Tschecho-Slowakischen Republik, das nach der erzwungenen Abtretung des Sudetenlands ans Reich, des Olsagebiets an Polen und slowakischer Landesteile an Ungarn infolge des Ersten Wiener Schiedsspruchs im Herbst 1938 sowie nach der Sezession der Slowakei am 14. März 1939 verblieben war. Nach der slowakischen Unabhängigkeitserklärung unterzeichneten der tschechoslowakische Staatspräsident Emil Hácha und Außenminister František Chvalkovský in der Nacht vom 14. auf den 15. März 1939 unter massivem deutschen Druck einen Protektoratsvertrag. Die Wehrmacht marschierte in den frühen Morgenstunden des 15. März ein (die so genannte „Zerschlagung der Rest-Tschechei“). Das besetzte Gebiet wurde anschließend annektiert. In einem Führererlass erklärte Adolf Hitler es zu einem Teil des Großdeutschen Reiches mit begrenzter Selbstverwaltung. Der deutsche Reichsprotektor konnte jederzeit alle Beschlüsse der tschechischen Protektoratsregierung aufheben.

Mit der Errichtung des „Reichsprotektorats“ begann die Realisierung der nationalsozialistischen Expansions- und Okkupationspolitik. Viele politische Gegner, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten, sowie Emigranten und eine große Anzahl Juden wurden verhaftet. Die nationalsozialistische Herrschaft zielte kurzfristig auf die Ausbeutung der wirtschaftlichen Ressourcen und namentlich des Humankapitals der Bevölkerung durch NS-Zwangsarbeit. Langfristig war eine „Germanisierung“ des Gebietes, das in Deutschland als Inland besonderer Art galt, geplant.

Geschichte

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Aufteilung der Tschechoslowakei:
1Sudetendeutsche Gebiete werden dem Deutschen Reich angeschlossen (September/Oktober 1938);
2 – Polen besetzt Gebiete in Teschen (Oktober 1938);
3Ungarn besetzt Grenzgebiete teils ungarischer Ethnie (November 1938) sowie
4 – die ruthenischsprachige Karpatoukraine (März 1939);
5 – im März 1939 wird die „Rest-Tschechei“ von Deutschland faktisch annektiert und zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärt;
6 – von der Tschechoslowakei bleibt nur der deutsche Satellitenstaat Slowakei.

Von der Nachmünchener Republik zur schrittweisen Liquidierung der Tschechoslowakei

Durch das Münchner Abkommen vom 29. September 1938 wurden die sudetendeutschen Gebiete von der Tschechoslowakei abgespalten und dem Deutschen Reich eingegliedert: der größte Teil bildete fortan den Reichsgau Sudetenland, weitere Gebiete wie der Böhmerwald und Teile Südmährens wurden dem Gau Bayerische Ostmark (später: Bayreuth) und den Reichsgauen Ober- und Niederdonau zugeschlagen. Schon im Oktober 1938 hatte Adolf Hitler das verbleibende tschechische Gebiet in einem Führerbefehl an die Wehrmacht als „Rest-Tschechei“ bezeichnet, die es zu erledigen gelte, und damit deutlich gemacht, dass er nicht beabsichtigte, das Münchner Abkommen einzuhalten.[2]

Errichtung des Reichsprotektorats

Mit Hilfe eines Ultimatums an Jozef Tiso forcierte Hitler die Unabhängigkeitserklärung der Slowakei, die am 14. März 1939 erfolgte. Während Wehrmachtstruppen bereits Mährisch-Ostrau besetzten, reiste der tschechoslowakische Staatspräsident Emil Hácha noch am selben Abend nach Berlin, wo ihn Hitler massiv unter Druck setzte und ihm eröffnete, der Einmarsch der deutschen Truppen sei unabwendbar. Hácha unterzeichnete in den frühen Morgenstunden des Folgetages ein ihm vorgelegtes Abkommen über den Schutz des tschechischen Volkes durch das Deutsche Reich. Die Wehrmacht rückte in Brünn und Prag ein („Zerschlagung der Rest-Tschechei“). Hitler traf am Abend des 15. März in Prag ein und proklamierte am folgenden Tag das Protektorat Böhmen und Mähren, das die überwiegend tschechisch besiedelten Gebiete Böhmens, Mährens und Schlesiens[3] (das historische Land Mähren-Schlesien[4]) umfasste, als Teil des Großdeutschen Reiches.[5] Die Bezeichnung Protektorat knüpfte an die Begrifflichkeit der deutschen Kolonialpolitik der 1880er Jahre an.[6] Die Slowakische Republik unterzeichnete am 23. März 1939 einen vom Deutschen Reich diktierten „Schutzvertrag“ und wurde dadurch zum Satellitenstaat.

Das kurzfristige Ziel der nationalsozialistischen Besatzungspolitik lag in der Ausbeutung der tschechischen wirtschaftlichen Ressourcen für den Krieg. Langfristig beabsichtigten Frank und Heydrich eine „Germanisierung“ des Raumes in Verbindung mit der Vernichtung des tschechischen Volkes als ethnischer Einheit.[7] Ziel der tschechischen Kollaboration war es, die eigenen Verluste so gering wie möglich zu halten; aus deutscher Sicht sollte der Widerstand der Tschechen gegen Besatzungsmaßnahmen geschwächt werden.

Widerstand gegen die deutsche Besetzung

Am 28. Oktober 1939, dem Jahrestag der tschechoslowakischen Unabhängigkeit, entlud sich der Widerstand der tschechischen Bevölkerung gegen die deutsche Besatzungsmacht in Massendemonstrationen und Streiks im ganzen Protektorat sowie insbesondere in Prag. Dabei wurde der Arbeiter Václav Sedláček erschossen und der Medizinstudent Jan Opletal schwer verwundet. Er starb am 11. November 1939 an seinen Verletzungen; bei seiner Beerdigung in Prag gab es große Unruhen. Am 17. November 1939 wurden neun Studenten von der Polizei erschossen, die der Rädelsführerschaft bei den Demonstrationen bezichtigt wurden. Über 1200 tschechische Studenten wurden im Konzentrationslager Sachsenhausen interniert, alle tschechischen Universitäten geschlossen („Sonderaktion Prag“).[8] Neurath schaffte es auch in der Folge nicht, das Protektorat im Sinne Hitlers zu befrieden.

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Der beschädigte Wagen Heydrichs nach dem Attentat (27. Mai 1942)

Der Chef des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich wurde am 27. September 1941 zum Stellvertretenden Reichsprotektor in Böhmen und Mähren ernannt. Von Neurath blieb formell Reichsprotektor, wurde aber beurlaubt. Heydrich erwarb sich durch die brutale Verfolgung des Widerstandes seinen Ruf als „Schlächter von Prag“. Nachdem er am 27. Mai 1942 durch ein Attentat in der sogenannten Operation Anthropoid schwer verwundet worden und am 4. Juni 1942 an den Folgen des Attentates gestorben war, erlebte das Reichsprotektorat eine erneute Terrorwelle durch die Nationalsozialisten, gedacht als Vergeltung für den Mord an Heydrich. 10.000 Tschechen wurden festgenommen, über 1300 getötet. Diese Zeit wird von den Tschechen die Heydrichiáda (dt. „Heydrichiade“) genannt. Besonders bekannt wurden die Massaker von Lidice (Liditz) am 10. Juni 1942 und von Ležáky am 24. Juni 1942. Die SS und Polizei zerstörten dabei ganze Ortschaften und ermordeten nahezu alle männlichen Einwohner. Die Frauen und Kinder wurden in Konzentrationslager eingeliefert. Am 3. Juli 1942 wurde der Ausnahmezustand aufgehoben, die Standgerichte zur Aburteilung verdächtiger Personen blieben jedoch auf unbestimmte Zeit weiter im Amt.

Aufschrift „Arbeit macht frei“ am Eingang des Gestapo-Gefängnisses im KZ Theresienstadt

Das Protektorat wurde gezwungen, einen großen Beitrag zur deutschen Kriegswirtschaft zu verrichten. Die gut ausgebildete Arbeiterschaft und hochentwickelte Industrie konnte von Deutschland ausgenutzt werden. Da das Protektorat knapp außer Reichweite alliierter Bomber lag, konnte die tschechische Wirtschaft bis zum Kriegsende beinahe ungestört arbeiten und wichtige Kriegsgüter liefern. Bis zum 29. Oktober 1943 wurden sämtliche nicht kriegswichtigen Betriebe geschlossen.
Zum Kriegsschauplatz wurde Böhmen erst im Frühjahr 1945. Am 14. Februar 1945 bombardierten Flugzeuge der USAAF versehentlich die Stadt Prag, wodurch 700 Menschen starben. Im März 1945 wurden die Prager Vororte Libeň und Vysočany bombardiert, dabei starben über 350 Menschen.[9] Am 25. April 1945 warfen US-Flugzeuge 638 t Brand- und Sprengbomben auf die Stadt Pilsen (Plzeň) und die dortigen Skoda-Werke. Dennoch richtete die Waffen-SS für die Ausbildung ihres militärischen Führungsnachwuchses in Prag noch im Juli 1944 eine SS-Junkerschule ein, die SS-Junkerschule Prag-Dewitz.

Böhmen und Mähren war während des Zweiten Weltkrieges Evakuierungsgebiet für die deutsche Kinderlandverschickung und Privatunterbringungen. Bevorzugte Orte für die Erweiterte Kinderlandverschickung waren die Kurorte Bad Podiebrad (Lázně Poděbrady) und Bad Luhatschowitz (Luhačovice).[10]

Bereits der Einmarsch der Wehrmacht wurde von der großangelegten „Aktion Gitter“ begleitet, bei der mehrere Tausend vermeintliche und tatsächliche politische Gegner, darunter Aktivisten der kommunistischen und der sozialdemokratischen Partei, aber auch deutsche Emigranten und zahlreiche Juden verhaftet wurden.[11]

Im Protektorat lebten zunächst 118.000 Juden, von denen viele aus dem Sudetenland stammten und nach dem Münchner Abkommen ins Landesinnere geflüchtet waren. Die tschechische Verwaltung versuchte zunächst, eine eigene antijüdische Politik zu führen, doch bald zog das Reichsprotektoramt die entsprechenden Kompetenzen an sich, in dessen Propaganda der Antisemitismus eine zentrale Rolle spielte: So wurde etwa Edvard BenešExilregierung mit der „jüdischen Weltverschwörung“ in Verbindung gebracht, einer unter Nationalsozialisten verbreiteten Verschwörungstheorie. Die konkrete Verfolgungs- und Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten folgte dann demselben Muster wie in anderen besetzten Ländern: Die Juden wurden ihres Eigentums beraubt, ab Herbst 1941 wurden sie in Ghettos und KZs deportiert, die meisten ins Ghetto Theresienstadt, von wo die Überlebenden in die Vernichtungslager weitertransportiert wurden. 30.000 tschechische Juden konnten legal oder illegal fliehen, etwa 69.000 wurden ermordet. Arisierungen und Deportationen standen immer auch im Kontext der deutschen Besatzungspolitik, die auf eine Germanisierung der böhmischen Länder abzielte.[12]

Viele der nicht der Wehrpflicht unterliegenden Tschechen wurden zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich verpflichtet. Mehrere Ortschaften wurden als „Sühnemaßnahmen“ für Überfälle von Partisanen zerstört, so die Ortschaften Lidice, Ležáky, Ploština und zuletzt Javoříčko, deren Zivilbevölkerung ermordet wurde.

Ende der Protektoratsherrschaft und Einzug der tschechoslowakischen Regierung in Prag

Neben der tschechoslowakischen Exilregierung in London und den Widerstandsgruppen im Protektorat beziehungsweise in der Slowakei arbeiteten unentwegt auch tschechische und slowakische Kommunisten im Moskauer Exil auf die Wiedererstehung der Tschechoslowakischen Republik (ČSR) hin. Nachdem sich im Frühjahr 1945 in Kaschau unter dem Vorsitz Zdeněk Fierlingers eine provisorische tschechoslowakische „Regierung der Nationalen Front der Tschechen und Slowaken“ konstituiert hatte, beschloss diese am 5. April 1945 ein umfangreiches Programm für den Neuaufbau der Republik, das unter Punkt VIII–XI auch Regelungen über die Bürger deutscher und ungarischer Nationalität sowie deren Behandlung vorsah.[13] Durch den Prager Aufstand, der am 5. Mai 1945 begann und sich gegen die deutsche Besatzung wandte – es waren immerhin noch 80.000 Soldaten der Heeresgruppe Mitte, mehrere SS-Divisionen und zentrale Gestapo-Dienststellen im Protektorat stationiert –, wurde die Protektoratsregierung gestürzt. Der Aufstand war de facto am 8. Mai beendet. Erst am 9. Mai 1945 marschierten die sowjetischen Truppen in Prag ein. Unmittelbar nach der Befreiung der ČSR, an der neben der Roten Armee auch US-Streitkräfte sowie tschechische und slowakische Aufständische beteiligt waren,[14] wurde diese in ihren alten Grenzen[15] unter Einschluss des Sudetengebiets wiedererrichtet,[16], jedoch musste der Staat im Juni 1945 das von der Sowjetunion beanspruchte Gebiet der Karpatoukraine abtreten.[17]

Die Westalliierten verzichteten darauf, das Protektorat zu besetzen und blieben mit ihren Truppen hinter der Linie KarlsbadPilsenBudweis. Diese Aufgabe fiel der Roten Armee zu. Am 10. Mai zog die Regierung Fierlinger in Prag ein.[18] Die Rote Armee verließ noch 1945 die Tschechoslowakei.[19]

Rechtliches

6 Todesurteile vom Sondergericht Prag, vollstreckt am 29. Juni 1944

Das Protektorat Böhmen und Mähren wurde einem Führererlass vom 16. März 1939 folgend[20] als unmittelbares Reichsgebiet dem damaligen Großdeutschen Reich einverleibt, d. h. in der nationalsozialistischen Konzeption war es integraler Bestandteil des Deutschen Reiches. Die nationalsozialistische Rechtswissenschaft hatte Mühe, das Protektorat begrifflich zu fassen und die deutsche Herrschaft zu legitimieren: Der Rechtswissenschaftler Wilhelm Grewe erörterte zwar ausführlich die rechtliche und historische Bedeutung eines Protektorates und sprach von einer „neuen Sinnerfüllung“ dieses Instituts. Eine völkerrechtliche Untermauerung des deutschen Vorgehens in Böhmen und Mähren lieferte er aber nicht, sondern rechtfertigte es lediglich durch ein angeblich natürliches Recht des Stärkeren, das auch zwischen den Staaten gälte.[21]

Ein völkerrechtliches Protektoratsverhältnis lag daher nicht vor. Die tschechoslowakische Zustimmung zu einem Protektoratsvertrag war zuvor unter Androhung militärischer Gewalt völkerrechtswidrig erzwungen worden.[22] Mithin handelte es sich um eine „atypische Erscheinungsform“,[23] welche aus einer Annexion entstand,[24] die bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 Bestand hatte. Tschechischerseits wird es auch als das „besetzte tschechische Gebiet“ bezeichnet.[25]

Die volksdeutsche Bevölkerung erhielt sofort die Reichsbürgerschaft und unterstand nur der deutschen Gerichtsbarkeit, die Nichtdeutschen (Tschechen und Juden, auch wenn Letztere deutscher Herkunft waren) hingegen wurden zu Protektoratsangehörigen mit minderen Rechten herabgestuft, die der dortigen Gerichtsbarkeit unterstellt seien.[26] Hitler erklärte, dass sich das Protektorat des Deutschen Reiches „selbst verwalte, jedoch im Einklang mit den politischen, militärischen und wirtschaftlichen Belangen des Reiches“.[27][20]

Formal verfügte das Protektorat damit über das Recht zur Selbstverwaltung und über eine beschränkte eigene Legislative. Selbst eine eigene Streitmacht mit dem Namen „Regierungstruppe des Protektorats Böhmen und Mähren“ wurde gegründet, die zwar nicht in die Kommandostruktur der Wehrmacht eingebunden war, aber von einem deutschen Verbindungsstab überwacht wurde. Auch blieb der bisherige Staatspräsident Hácha als nominelles „Oberhaupt der autonomen Verwaltung“ im Amt. Aber alle Maßnahmen der tschechischen Protektoratsregierung konnten vom Hitler direkt unterstellten deutschen Reichsprotektor in Böhmen und Mähren[28] aufgehoben, alle Gesetze, Verwaltungsmaßnahmen oder Gerichtsurteile ausgesetzt werden. Die tatsächliche Macht übte dennoch nicht der erste Reichsprotektor, Konstantin von Neurath, aus, sondern SS-Funktionäre wie der mit dem Titel eines Staatssekretärs bedachte Polizeichef und spätere Staatsminister Karl Hermann Frank sowie der seit September 1941 amtierende stellvertretende Reichsprotektor Reinhard Heydrich. Die tschechische Protektoratsregierung blieb auf eine begrenzte Selbstverwaltung unter deutschem Befehl beschränkt, so dass es sich beim „Protektorat“ um ein „schwach kaschiertes Besatzungsgebiet“ handelte,[29] dessen Errichtung die beginnende Realisierung der nationalsozialistischen Expansions- und Okkupationspolitik markierte.

Politik

Ministerpräsident Jaroslav Krejčí hält 1942 eine Rede in Tábor.
Protektorats-Personalausweis, 1943
Banknote im Wert von 1 Krone

Mit der Errichtung des Protektorats im März 1939 wurden alle politischen Parteien verboten und durch die „Nationale Gemeinschaft“ (Národní souručenství) als einzig zugelassener Einheitspartei ersetzt.[30] Sie wurde bis 1942 von einem Präsidium (Výbor národního shromáždění), danach von einem Führer (Vůdce) geleitet.

„Staatspräsident“ (Státní Prezident) unter deutscher Oberherrschaft war von 1939 bis 1945 der bisherige, ab November 1938 amtierende tschechoslowakische Staatspräsident Emil Hácha (1872–1945), Ministerpräsident zunächst der ab 1. Dezember 1938 amtierende Rudolf Beran (Regierung Rudolf Beran II). Er wurde am 27. April 1939 von Alois Eliáš abgelöst (Regierung Alois Eliáš). Eliáš wurde kurz nach Heydrichs Ernennung verhaftet und am 2. Oktober 1941 wegen „Hoch- und Landesverrats“ – er hatte Kontakt zu Mitgliedern der Exilregierung unter Edvard Beneš im britischen Exil – zum Tode verurteilt. Nachdem Heydrich den Folgen eines Attentats erlag, wurde das Urteil im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen am 19. Juni 1942 durch Erschießen vollstreckt. Ab 19. Januar 1942 führte Jaroslav Krejčí die Regierung. Letzter Regierungschef war von Januar bis Mai 1945 der ehemalige Prager Polizeichef Richard Bienert. Er wurde am 5. Mai 1945 auf dem Weg zum Rundfunk verhaftet, als er während des Prager Aufstands offiziell das Ende des Protektorats verkünden wollte. Bienert wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, im Mai 1947 aus der Haft entlassen und starb am 2. Februar 1949.

Alois Eliáš, General, tschechischer Ministerpräsident (Vorsitzender der Protektoratsregierung) und Innenminister in der Zeit des Protektorats (Foto April 1939)

Die tschechische Regierung im Reichsprotektorat bestand neben dem Ministerpräsidenten (Předseda vlády) und den Ministern für Inneres und Justiz aus weiteren Mitgliedern mit Ressorts für Erziehung, Finanzen, Gesundheit, Handel, Landwirtschaft und Öffentliche Arbeiten. Die Zuständigkeiten für Außenpolitik und Verteidigung blieben der Besatzungsmacht vorbehalten. Der ehemalige Außenminister der Tschechoslowakei, František Chvalkovský, wurde Minister ohne Geschäftsbereich und Ständiger Vertreter des Protektorats in der Reichshauptstadt Berlin.

Zu den übrigen Politikern des Protektorates gehörten u. a.:

  • Alois Eliáš (1890–1942, Ministerpräsident von 1939 bis 1941), ein früherer tschechoslowakischer General, der wegen des Vorwurfs von Geheimkontakten zur tschechoslowakischen Exilregierung 1941 von den Deutschen verhaftet und 1942 hingerichtet wurde
  • Ladislav Karel Feierabend (Landwirtschaftsminister von 1939 bis 1940), nach seiner Flucht aus dem Protektorat ab 1940 Minister der Londoner Exilregierung
  • Jiří Havelka (Verkehrsminister von 1939 bis 1941)
  • Josef Ježek (Innenminister von 1939 bis 1942)
  • Jan Kapras (Erziehungsminister von 1939 bis 1942)
  • Josef Kalfus (1880–1955, Finanzminister von 1939 bis 1945)
  • Josef Nebeský (Parteivorsitzender der Nationalen Union von 1939 bis 1941)
  • Josef Fousek (1875–1942, Parteivorsitzender der Nationalen Union von 1941 bis 1942)
  • Jaroslav Krejčí (1892–1956, Justizminister von 1939 bis 1945, Ministerpräsident von 1942 bis 1945)
  • Jindřich Kamenický (Verkehrsminister von 1941 bis 1945)
  • Walter Bertsch (Wirtschaftsminister von 1942 bis 1945)
  • Richard Bienert (1881–1949, Innenminister von 1942 bis 1945, Ministerpräsident 1945)
  • Adolf Hrubý (1893–1951, Landwirtschaftsminister von 1942 bis 1945)
  • Tomáš Krejčí (Führer der Nationalen Union von 1942 bis 1945)
  • Emanuel Moravec (Erziehungsminister von 1942 bis 1945)

Reichsprotektor

Die Interessen des Deutschen Reichs gegenüber der Protektoratsregierung und damit die eigentliche Regierungsgewalt im Reichsprotektorat übernahm der Reichsprotektor als direkter Vertreter Hitlers. Seine außergewöhnliche dienstliche Stellung verlor jedoch mit der Zeit an Bedeutung:[31]

  • 16. März 1939 bis 20. August 1943 Konstantin Freiherr von Neurath, ehemaliger Reichsminister des Auswärtigen und bis 1943 Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Von Neurath trat sein Amt am 5. April 1939 an und wurde am 27. September 1941 – offiziell „aus gesundheitlichen Gründen“ – beurlaubt.
Von rechts: Karl Hermann Frank, Reinhard Heydrich und Horst Böhme in Prag, 1941

Als Leiter der Protektoratsverwaltung amtierte als Staatssekretär beim Reichsprotektor bzw. (ab 1943) als Deutscher Staatsminister für Böhmen und Mähren:[32]

Deutsches Staatsministerium für Böhmen und Mähren

Das Deutsche Staatsministerium für Böhmen und Mähren wurde am 20. August 1943 errichtet, der Staatsminister Hitler persönlich unterstellt und im Rang anderen Reichsministern gleichgestellt. Er hatte „die die Wahrung der Reichsinteressen umfassenden Regierungsgeschäfte in eigener Verantwortung“ wahrzunehmen. Zugleich wurden der Reichsprotektor Konstantin Freiherr von Neurath sowie der stellvertretende Reichsprotektor Kurt Daluege ihrer Ämter enthoben und Wilhelm Frick zum Reichsprotektor ernannt. Sein Amt des Reichsprotektors verlor fast alle Kompetenzen, er fungierte nur noch als „Vertreter des Führers in dessen Eigenschaft als Staatsoberhaupt“. Der sudetendeutsche Frank behielt sein Amt als Höherer SS- und Polizeiführer.[33]

Frank sorgte nach seiner Ernennung am 25. August 1943 dafür, dass die dem Protektorat zugestandene autonome Selbstverwaltung mit einem Präsidenten („Oberhaupt des Protektorates“) und einer eigenen Regierung, die zuvor schon nur über sehr beschränkte Handlungsfreiheit verfügt hatte, völlig bedeutungslos wurde.[34]

Wehrmacht

Das Protektoratsgebiet bildete den Wehrkreis Böhmen und Mähren (Prag), dessen Befehlshaber war mit Stab in Prag stationiert; diesem unterstanden die Division z. b. V. 539 in Prag (für Böhmen) und Division z. b. V. 540 in Brünn (für Mähren), sowie die Kommandanturen Prag, Pilsen und Brünn, außerdem der „Deutsche Verbindungsstab bei der Regierungstruppe des Protektorats Böhmen und Mähren“. Der Wehrkreisbefehlshaber (Heer) war in Personalunion Wehrmachtbevollmächtigter beim Reichsprotektor.

Wehrmachtbevollmächtigter beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren
und Befehlshaber im Wehrkreis Böhmen und Mähren:

  • General der Infanterie Erich Friderici (1. April 1939 bis 31. Oktober 1941)
  • General der Infanterie Rudolf Toussaint (1. November 1941 bis 31. August 1943)
  • General der Panzertruppe Ferdinand Schaal (1. September 1943 bis 26. Juli 1944)
  • General der Infanterie Rudolf Toussaint (26. Juli 1944 bis 7. Mai 1945)

Verwaltungsstruktur und Einwohner

Das Territorium des Protektorats wurde in 35 Oberlandratsbezirke – 23 in Böhmen (země Česká) und zwölf in Mähren (země Moravská) – neu gegliedert.[35] Der Oberlandrat war die untere Ebene der deutschen Kommunalverwaltung im Protektorat. Ihre Stellen waren nach der „Zerschlagung der Rest-Tschechei“ von den Chefs der Zivilverwaltungen zunächst provisorisch als Nebenstellen des Reichsprotektors eingerichtet worden. Ab 1. September 1939 galten sie endgültig als unterste (deutsch besetzte) Stufe der Reichsverwaltung im Protektorat.[36] Jeder Oberlandratsbezirk umfasste mehrere politische Bezirke, in denen der Vorgesetzte als Kontroll- und Verwaltungsorgan der Stadt- und Bezirksbehörden tätig war. Im Laufe der Zeit wurden Deutsche sowie tschechische Kollaborateure zu Leitern in mehreren Bezirksämtern und Großstädten ernannt, weshalb die direkte Überwachung ihrer Verwaltungstätigkeiten durch die Oberlandräte nicht mehr erforderlich war. Da die Anzahl ihrer Aufgaben zurückging, legte man einige Oberlandratsbezirke zusammen: So war Böhmen im Jahr 1940 noch in zwölf und Mähren in sieben Oberlandratsbezirke gegliedert,[37] 1941 waren es in Böhmen zehn und in Mähren fünf Oberlandratsbezirke.[38]

Ab 15. Juni 1942 wurden viele Aufgaben und Befugnisse der Reichsverwaltung im Protektorat Böhmen und Mähren auf Behörden der autonomen Verwaltung in Böhmen und Mähren als Reichsauftragsverwaltung, d. h. auf die Statutarstädte, politischen Bezirke, Polizeidirektionen usw. übertragen. Alle diese tschechischen Behörden hatten mittlerweile auch die deutsche Leitung oder eine deutsche Abteilung, sodass nunmehr bis zur Bezirksebene deutsch „durchregiert“ werden konnte (z. B. Ende 1942: von 23 politischen Bezirken Mährens hatten nur fünf tschechische Bezirkshauptmänner). Die Oberlandräte bestanden fort, allerdings nur noch als reine Aufsichtsbehörden. Deshalb wurde ihre Zahl drastisch reduziert: vier in Böhmen und drei in Mähren. Reduziert wurde auch die Zahl der Bezirksbehörden.[35]

Das Gebiet des Protektorats Böhmen und Mähren hatte 1940 etwa 7.380.000 Einwohner, von denen rund 225.000 Deutsche (3,3 %) waren.

Verwaltungsgliederung seit Juni 1942
Böhmen
Oberlandratsbezirk (Stand 1940) Fläche (km²) Einwohner (1930) Politische Bezirke (Stand 1939–1942)
Budweis 2.477 224.343 Budweis, Moldautein, Neuhaus, Wittingau
Deutsch-Brod 3.626 268.230 Chotieborsch, Deutsch-Brod, Gumpolds, Kamnitz an der Linde, Ledetsch an der Sasau, Pilgrams, Wlaschim
Jitschin 2.560 351.695 Horschitz, Jitschin, Jungbunzlau, Münchengrätz, Neupaka, Semil, Starkenbach, Turnau
Kladno 2.058 308.922 Beraun, Kladno, Laun, Rakonitz, Schlan
Klattau 3.476 298.262 Blatna, Klattau, Pschestitz, Schüttenhofen, Strakonitz, Taus
Kolin 3.300 385.651 Böhmisch-Brod, Kolin, Kuttenberg, Neu-Bidschow, Neuenburg an der Elbe, Podiebrad, Tschaslau
Königgrätz[39] 2.182 353.570 Königgrätz, Königinhof an der Elbe, Nachod, Neustadt an der Mettau, Reichenau an der Knieschna, Senftenberg
Melnik 1.470 205.650 Brandeis an der Elbe, Kralup an der Moldau, Melnik, Raudnitz an der Elbe
Pardubitz 2.635 358.074 Chrudim, Hohenmauth, Leitomischl, Pardubitz, Politschka
Pilsen 2.247 314.234 Horschowitz, Kralowitz, Pilsen, Rokitzan
Prag 1.296 1.048.646 Eule, Hauptstadt Prag, Prag (Land), Ritschan
Tabor 4.845 356.868 Beneschau, Mühlhausen, Pibrans, Pisek, Seltschan, Tabor
Böhmen 4.474.145
Mähren
Oberlandratsbezirk (Stand 1940) Fläche (km²) Einwohner (1930) Politische Bezirke (Stand 1939–1942)
Brünn 2.987 615.979 Landeshauptstadt Brünn, Brünn (Land), Gaya, Göding, Tischnowitz
Iglau 4.504 337.958 Datschitz, Groß-Meseritsch, Iglau, Mährisch-Budwitz, Neustadtl, Trebitsch
Mährisch-Ostrau 990 308.871 Friedberg, Friedeck, Mährisch-Ostrau
Olmütz 1.323 264.444 Mährisch-Weißkirchen, Olmütz-Stadt, Olmütz-Land, Prerau
Prossnitz 1.903 242.521 Boskowitz, Littau, Proßnitz
Kremsier 2.349 276.108 Holleschau, Kremsier, Wallachisch-Meseritsch, Wischau
Zlin 2.696 353.400 (1940) Ungarisch-Brod, Ungarisch-Hradisch, Wsetin, Zlín
Mähren 2.333.664

Wirtschaft

Verkehr

Nach der Besetzung des Landes wurde zum 17. März 1939 (in Prag zum 26. März 1939) durch eine Verordnung des Oberbefehlshabers der Rechtsverkehr eingeführt (im besetzten Sudetenland bereits im Oktober 1938). Es handelte sich dabei allerdings nur um eine etwas vorzeitige Umsetzung der Pläne der tschechoslowakischen Regierung vor der Besetzung, wie sie entsprechend den internationalen Verträgen im Gesetz 275/1938[40] zum 1. Mai 1939 ohnehin vorgesehen waren.[41]

Das Protektorat hatte mit den Českomoravské dráhy – Protektoratsbahnen Böhmen und Mähren (ČMD-BMB) eine eigene Staatsbahn, die durch Teilung der Tschechoslowakischen Staatsbahnen (ČSD) entstanden war. Sie blieb während der gesamten Protektoratszeit eigenständig, eine Eingliederung in die Organisationsstrukturen der Deutschen Reichsbahn unterblieb.

Sport

Die böhmisch-mährische Fußballnationalmannschaft bestritt im Jahr 1939 drei Länderspiele.

Siehe auch

Literatur

  • Detlef Brandes: Die Tschechen unter deutschem Protektorat. Teil I. Besatzungspolitik, Kollaboration und Widerstand im Protektorat Böhmen und Mähren bis Heydrichs Tod (1939–1942). Oldenbourg, München/Wien 1969, ISBN 3-486-43041-6.
  • Detlef Brandes: Die Tschechen unter deutschem Protektorat. Teil II. Besatzungspolitik, Kollaboration und Widerstand im Protektorat Böhmen und Mähren von Heydrichs Tod bis zum Prager Aufstand (1942–1945). Oldenbourg, München/Wien 1975, ISBN 3-486-43861-1.
  • Detlef Brandes: Umvolkung, Umsiedlung, rassische Bestandsaufnahme: NS-„Volkstumspolitik“ in den böhmischen Ländern (= Veröffentlichung des Collegium Carolinum, Bd. 125). Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-71242-1.
  • Tim Fauth: Deutsche Kulturpolitik im Protektorat Böhmen und Mähren 1939 bis 1941 (= Berichte und Studien des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung, Nr. 45). V&R unipress, Göttingen 2004, ISBN 978-3-89971-187-5.
  • Monika Glettler, Lubomír Lipták, Alena Mísková (Hrsg.): Geteilt, besetzt, beherrscht: Die Tschechoslowakei 1938–1945: Reichsgau Sudetenland, Protektorat Böhmen und Mähren, Slowakei. Klartext, Essen 2004, ISBN 978-3-89861-126-8 (= Veröffentlichungen der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission, Bd. 11; Veröffentlichungen des Instituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im Östlichen Europa, Bd. 25).
  • Wolf Gruner: Die Judenverfolgung im Protektorat Böhmen und Mähren. Lokale Initiativen, zentrale Entscheidungen, jüdische Antworten 1939–1945. Wallstein Verlag, Göttingen 2016, ISBN 978-3-8353-1910-3.
  • Miroslav Kárný, Jaroslava Milotová, Margita Kárná (Hrsg.): Deutsche Politik im „Protektorat und Mähren“ unter Reinhard Heydrich 1941–1942. Eine Dokumentation. Metropol, Berlin 1997, ISBN 3-926893-44-3.
  • Jaroslava Milotová, Miroslav Kárný: Od Neuratha k Heydrichovi [Von Neurath zu Heydrich]. Dokumenty. In: Sborník archivních prací, Ročník XXXIX, Prag 1989, Bd. 2, S. 281–394, ISSN 0036-5246Sammlung deutschsprachiger Dokumente, überwiegend aus tschechischen Archiven.
  • Marc Oprach: Nationalsozialistische Judenpolitik im Protektorat Böhmen und Mähren. Entscheidungsabläufe und Radikalisierung. Kovač, Hamburg 2006, ISBN 978-3-8300-2555-9.
  • Karel Schelle, Jaromír Tauchen: Recht und Verwaltung im Protektorat Böhmen und Mähren. Hut, München 2009, ISBN 978-3-86853-052-0.
  • Hans-Hermann Steinberg: Deutschland und das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. März 1939 bis Juni 1942. Diss. Univ. Göttingen 1953.
  • Jaromír Tauchen: Práce a její právní regulace v Protektorátu Čechy a Morava (dt. Arbeit und ihre gesetzliche Regelung im Protektorat Böhmen und Mähren). Wolters Kluwer, Prag 2016, ISBN 978-80-7552-304-4.

Weblinks

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Einzelnachweise

  1. Saul Friedländer: Die Jahre der Vernichtung. Das Dritte Reich und die Juden, Bd. 2: 1939–1945, Beck, München 2006, S. 761.
  2. NS-Archiv – Dokumente zum Nationalsozialismus: Erledigung der Rest-Tschechei, 21. Oktober 1938.
  3. Zur Bezeichnung vgl. Dorota Leśniewska, in: Christian Lübke (Hrsg.): Struktur und Wandel im Früh- und Hochmittelalter: Eine Bestandsaufnahme aktueller Forschungen zur Germania Slavica. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07114-8, S. 32; Detlef Brandes, Der Weg zur Vertreibung 1938–1945. Pläne und Entscheidungen zum „Transfer“ der Deutschen aus der Tschechoslowakei und aus Polen. 2., überarb. und erw. Aufl., Oldenbourg, München 2005, ISBN 3-486-56731-4, S. 117.
  4. Vgl. Jörg Osterloh, Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945, Oldenbourg, München 2006, S. 52.
  5. Miroslav Kárný, Protektorat Böhmen und Mähren, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, hrsg. von Benz/Graml/Weiß, dtv, München 2007, ISBN 978-3-423-34408-1, S. 717.
  6. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 4: Vom Beginn des Ersten Weltkrieges bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949. C.H. Beck, München 2003, S. 293.
  7. Miroslav Kárný: Reinhard Heydrich als Stellvertretender Reichsprotektor in Prag. In: Miroslav Kárný et al. (Hrsg.): Deutsche Politik im „Protektorat Böhmen und Mähren“ unter Reinhard Heydrich 1941–1942. Metropol, Berlin 1997, S. 16–33; Wolfgang Benz: Vorwort. In: Kárný (Hrsg.): Deutsche Politik, S. 7.
  8. Brandes, Die Tschechen unter deutschem Protektorat. 1. Teil, München 1969, S. 91 ff.
  9. Artikel auf Radio Prag (12. Februar 2005)
  10. Dietmar Haubfleisch, Dr. Alfred Ehrentreich (1896–1998). Marburg 1999.
  11. Miroslav Kárný: „Heydrichiaden“. Widerstand und Terror im Protektorat Böhmen und Mähren. In: Loukia Droulia u. Hagen Fleischer (Hg.): Von Lidice bis Kalavryta: Widerstand und Besatzungsterror. Studien zur Repressalienpraxis im Zweiten Weltkrieg. Metropol, Berlin 1999, S. 55; Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945: Deutsches Reich und Protektorat September 1939 – September 1941, Bd. 3. Bearb. von Andrea Löw. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 23.
  12. Michal Frankl: Tschechien. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart. Band 1: Länder und Regionen. De Gruyter Saur, Berlin 2010, ISBN 978-3-11-023510-4, S. 364–370, hier S. 367 f.
  13. Theodor Schieder, Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa, Bd. 4, Teil 1, S. 38.
  14. Vgl. Lenka Adámková, „… schrecklich fremd, dennoch anziehend“ (Josef Škvorecký). Zum Bild des Rotarmisten in ausgewählten Texten der tschechischen und (ost)deutschen Literatur nach 1945. Peter Lang, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-631-61326-9, S. 22 ff.; vgl. auch Rainer Karlsch, Zbynek Zeman, Urangeheimnisse. Das Erzgebirge im Brennpunkt der Weltpolitik 1933–1960, 2. Aufl., Ch. Links, Berlin 2003, S. 71, 107.
  15. Siehe dazu Heiner Timmermann, Emil Voráček, Rüdiger Kipke (Hrsg.): Die Beneš-Dekrete. Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben? (= Dokumente und Schriften der Europäischen Akademie Otzenhausen; Bd. 108), Lit Verlag, Münster 2005, ISBN 3-8258-8494-5, S. 145.
  16. Rüdiger Alte, Die Außenpolitik der Tschechoslowakei und die Entwicklung der internationalen Beziehungen 1946–1947, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2003, S. 170; Martin Zückert, Zwischen Nationsidee und staatlicher Realität. Die tschechoslowakische Armee und ihre Nationalitätenpolitik 1918–1938, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006, S. 297; Gunter Presch, Namen in Konfliktfeldern: Wie Widersprüche in Eigennamen einwandern, S. 12: „[…] CSR, die nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. April 1945 wiedererrichtet worden war (Ploetz, 1999, S. 1070)“; vgl. dazu Christine Budzikiewicz, Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung, S. 327 Rn. 473.
  17. Manfred Hellmann, Klaus Zernack, Gottfried Schramm, Handbuch der Geschichte Russlands: Von den autokratischen Reformen zum Sowjetstaat (1856–1945), A. Hiersemann, 1976, S. 990.
  18. Jörg K. Hoensch: Geschichte der Tschechoslowakei. 3. Auflage, Stuttgart 1992, ISBN 3-17-011725-4, S. 125.
  19. Bratrská vojska za hranicemi Sovětského svazu [Brüderliche Streitkräfte außerhalb der Grenzen der Sowjetunion], online auf dem Portal der Armee der Tschechischen Republik, abgerufen am 15. März 2012 (tschech.).
  20. a b Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. März 1939, RGBl. 1939 I, S. 485 ff.
  21. Ruth Lambertz-Pollan: Auf dem Weg zu Souveränität und Westintegration (1948–1955). Der Beitrag des Völkerrechtlers und Diplomaten Wilhelm Grewe. Nomos, Baden-Baden 2016, S. 77 f.
  22. Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Mohr Siebeck, Tübingen 2004, S. 91; vgl. Andreas von Arnauld, Völkerrecht, C.F. Müller, Heidelberg 2012, S. 34. Seine internationale Isolation charakterisierend bezeichneten tschechische Historiker das „Protektorat Böhmen und Mähren“ als „im Bauch des Reichs“ liegendes Gebiet, zit. bei Jaroslava Milotová, Protektorat Böhmen und Mähren: Widerstand im besetzten tschechischen Gebiet 1939–1945, in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Handbuch zum Widerstand gegen Nationalsozialismus und Faschismus in Europa 1933/39 bis 1945, Walter de Gruyter, Berlin/New York 2011, S. 157–166, hier S. 159.
  23. Rudolf Kirchschläger, Protektorat, in: Strupp/Schlochauer (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 2, Berlin 1961, S. 808–810, hier S. 809.
  24. Andreas von Arnauld: Völkerrecht, C.F. Müller, Heidelberg 2012, S. 34.
  25. Jaroslava Milotová: Protektorat Böhmen und Mähren: Widerstand im besetzten tschechischen Gebiet. In: Gerd R. Ueberschär: Handbuch zum Widerstand gegen Nationalsozialismus und Faschismus in Europa 1933/39 bis 1945. De Gruyter, Berlin/New York 2011, S. 157.
  26. Wolf Gruner: Die Judenverfolgung im Protektorat Böhmen und Mähren. Lokale Initiativen, zentrale Entscheidungen, jüdische Antworten 1939–1945. Wallstein, Göttingen 2016, S. 14, 46.
  27. Detlef Brandes, Die Tschechen unter deutschem Protektorat. Teil 1: Die Tschechen unter deutschem Protektorat: Besatzungspolitik, Kollaboration und Widerstand im Protektorat Böhmen und Mähren bis Heydrichs Tod (1939–1942). München 1969, S. 20 f.
  28. Anweisung vom 12. Mai 1939, abgedruckt in NS-Presseanweisungen der Vorkriegszeit. Edition und Dokumentation, hrsg. von Hans Bohrmann, bearbeitet von Karen Peter, Bd. 7/I: 1939, München 2001, Dok. 1454, S. 461.
  29. Volker Zimmermann: 1939. Die nationalsozialistische ‚Neuordnung‘. In: Detlef Brandes et al. (Hrsg.): Wendepunkte in den Beziehungen zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken 1848–1989. Klartext, Essen 2007, S. 186.
  30. CoJeCo, Online-Enzyklopädie, Stichwort „Národní souručenství“ (online; tschechisch), abgerufen am 17. Februar 2018.
  31. Verordnung zum Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 22. März 1939 (RGBl. 1939 I S. 549): „§ 1 (1) Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren ist der alleinige Repräsentant des Führers und Reichskanzlers und der Reichsregierung im Protektorat.“
    Er verfügte in den ersten Jahren über weitreichende legislative und exekutive Befugnisse, bevor letztere auf den Deutschen Staatsminister übergingen. Vgl. dazu René Küpper, Karl Hermann Frank (1898–1946). Politische Biographie eines sudetendeutschen Nationalsozialisten, Oldenbourg, München 2010, ISBN 978-3-486-59639-7, S. 313 f.
  32. Erlaß des Führers über den „Deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren“ vom 20. August 1943.
  33. René Küpper: Karl Hermann Frank als Deutscher Staatsminister für Böhmen und Mähren, in: Monika Glettler, L’ubomir Lipták, Alena Míšková (Hrsg.): Geteilt, besetzt, beherrscht. Die Tschechoslowakei 1938–1945: Reichsgau Sudetenland, Protektorat Böhmen-Mähren, Slowakei. Deutsch-Tschechische und Deutsch-Slowakische Historikerkommission, Bd. 11. Essen 2004, S. 31.
  34. Jörg K. Hoensch: Geschichte der Tschechoslowakei. 3. Auflage, Stuttgart 1992, S. 105.
  35. a b Zdeňka Hledíková, Jan Janák, Jan Dobeš: Dějiny správy v českých zemích. Od počátků státu po současnost, Prag 2007, ISBN 978-80-7106-906-5, S. 406–408.
  36. RGBl. I 1939, S. 1681.
  37. Protektorat Böhmen und Mähren (territorial.de)
  38. Dislokace Schutzpolizei v protektorátu v roce 1941 (Fronta.cz)
  39. Siehe Herbert Neumann (Landrat).
  40. Zákon 275/1938 Sb. z. a n. (Gesetz 275/1938), Text (tschechisch) online auf www.epravo.cz.
  41. Historie s úsměvnými paragrafy; Hugo Theisinger, Die Sudetendeutschen. Herkunft, die Zeit unter Konrad Henlein und Adolf Hitler, Vertreibung. Ein Beitrag zur sudetendeutschen Geschichte. Obermayer, Buchloe 1987, ISBN 3-9800919-1-0, S. 257.