Grundausbildung (Bundeswehr)

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Panzergrenadiere im Alarmposten während der Grundausbildung

Die Grundausbildung (GA) der deutschen Bundeswehr soll den neuen Soldaten, auch als Rekruten bezeichnet, die Grundlagen militärischer Fertigkeiten vermitteln. Die Grundausbildung steht am Beginn des Dienstverhältnisses als Soldat und dauert in der Regel drei Monate. Häufig wird sie in Rekrutenkompanien durchgeführt. Bis Ende 2011 hieß die Grundausbildung Allgemeine Grundausbildung (AGA).

Inhalt der Grundausbildung

Die Grundausbildung befasst sich unter anderem mit:

Verlauf

Mit erfolgter Musterung und Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. Aufforderung zum Dienstantritt hat sich der Rekrut in der Regel zum ersten Werktag des ersten Dienstmonats, in Ausnahmefällen (direkt folgender Feiertag oder Wochenende) auch einige Tage später, in seiner neuen Dienststelle zu melden. Dort werden zunächst persönliche Daten und weitere Angaben wie Bankverbindung, vorhandene Führerscheine etc. erfasst und zu den Akten genommen. Der Soldat wird einem Zug zugeordnet und bekommt eine Stube zugeteilt. Zusätzlich erhält er eine Abfassung verschiedener Gesetze (Grundgesetz, Soldatengesetz, Wehrpflichtgesetz u. Ä.), Bettwäsche, Kleiderbügel und ein Schloss für seinen Spind, sofern er kein eigenes besitzt.

Der Soldat führt in der Regel, sofern er nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wurde, den untersten Dienstgrad seiner Teilstreitkraft bzw. Truppengattung. Diese sind u. a. Schütze, Flieger, Matrose. Siehe auch: Dienstgrade der Bundeswehr

In der ersten Woche lernt der Rekrut erste Grundsätze des soldatischen Alltags, so z. B. das korrekte Antreten und Marschieren (Formaldienst), die verschiedenen Dienstgrade oder das richtige Melden an einen Vorgesetzten, z. B. beim Betreten der Stube. Eine nochmalige ärztliche Untersuchung prüft seine Wehrtauglichkeit. Es erfolgt die Einkleidung und Ausstattung mit Ausrüstung sowie die Ausgabe seines Truppenausweises und seiner Erkennungsmarke. Die ersten Wochen sind von viel Unterricht im Unterrichtsraum/Hörsaal (U-Raum), u. a. über Gelände- und Waffenkunde, rechtliche Belange oder finanzielle Angelegenheiten geprägt. Im weiteren Verlauf der Grundausbildung bekommen die praktischen Ausbildungsanteile ein höheres Gewicht.

Entsprechend dem Quartalsausbildungsplan kann durch den Einheitsführer befohlen werden, dass die Ausbildung auch am ersten Wochenende fortgesetzt wird. Höhepunkt des ersten Monats ist der Gefechtsdienst (die sog. „Gelände- oder Grüntage“), bei denen der Rekrut das erste Mal in Kampfausrüstung auf einem Standortübungsplatz die verschiedenen Bewegungsarten im Gelände lernt, Tarnung anlegt und ein Zweimannzelt errichtet. In der Regel übernachten die Rekruten in den ersten Wochen noch nicht außerhalb der Kaserne.

Jede Ausbildungswoche der Grundausbildung beinhaltet einen Schwerpunkt der Ausbildung wie Selbst- und Kameradenhilfe sowie die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A, eine Weiterentwicklung der bisherigen Ausbildung zum Helfer im Sanitätsdienst. In dieser lernt der Rekrut unter anderem mit Schussverletzungen umzugehen oder Knochenbrüche zu schienen und dies unter Gefechtsbedingungen anzuwenden. Die einsatzorientierten Ausbildungsinhalte erweitern die vormals 24-stündige Ausbildung auf 30 Stunden.[1] Gleichzeitig sollen vorherige Ausbildungsinhalte vertieft und geübt werden.

Schwerpunkt einer der ersten Ausbildungswochen ist die Handhabung von verschiedenen Handwaffen der Bundeswehr und Schießen auf einer Standortschießanlage (StOSchAnl).

Neben Ausbildungen in der Kaserne wird der Rekrut mehrere Tage zusammenhängend im Gelände verbringen. Dieses Übungslager, vor allem „Biwak“ genannt, dient dazu, dem Soldaten das Leben im Felde näherzubringen. Dazu gehört das Anlegen von Stellungen und Alarmposten, das Verteidigen aus Alarmstellungen, das Zurechtfinden im Gelände, u. a. mit Karte und Kompass, die Tätigkeiten als Melder, das Verhalten bei Nacht und weitere Ausbildungsinhalte. In Verbindung mit diesen Biwaks werden Märsche durchgeführt, die bis zu zwanzig Kilometer umfassen können. Selten werden in der Grundausbildung Orientierungsmärsche durchgeführt, bei denen der Soldat auf sich allein gestellt oder in der kleinen Kampfgemeinschaft (Trupp bis Gruppe) den Weg zu bestimmten Punkten finden muss.

Außerdem steht Sport auf dem Dienstplan des Soldaten. Der Basis-Fitness-Test (BFT), der zu Beginn und Ende der Grundausbildung durchgeführt wird, soll dem Soldaten zeigen, wie sich die Ausbildung auf seine allgemeine Leistungsfähigkeit ausgewirkt hat. Neben dem obligatorischen Lauftraining können je nach Möglichkeit auch Kraft- oder Ballsportarten durchgeführt werden. Im Rahmen der sog. „Military Fitness“ gehört das Überwinden der Hindernisbahn zum Sportprogramm, wo vor allem die Holzwand (Eskaladierwand) eine Herausforderung für die Rekruten sein kann.

Die Wachausbildung, in der der Soldat über seine Befugnisse als Wach- und Sicherungssoldat ausgebildet wird und lernt, Fahrzeuge und Personen anzuhalten, zu überprüfen und ggf. festzuhalten oder in welcher Situation er Schusswaffen gebrauchen darf bzw. muss, folgt zumeist im unmittelbaren Anschluss an die Grundausbildung.

Höhepunkt der Grundausbildung ist neben der „Rekrutenbesichtigung“ das Feierliche Gelöbnis, das entweder in der Kaserne selbst oder auch in der Öffentlichkeit, wie auf Marktplätzen oder größeren Freiflächen, stattfindet. Dabei ist oftmals die Familie des Rekruten anwesend und es ist ihm gestattet, den Tag mit ihr zu verbringen. Auf das Gelöbnis bereitet der Formaldienst vor, bei dem u. a. das korrekte Marschieren im Gleichschritt exerziert wird und der Verlauf des Gelöbnisses mehrmals geprobt wird. Trotz dieser Vorbereitung gibt es immer wieder Rekruten, die vor allem an heißen Tagen dem langen Stillstehen nicht gewachsen sind.

Es gibt die Möglichkeit, das Gelöbnis zu verweigern. Soldaten, die davon Gebrauch machen, müssen damit rechnen, dass sie während ihrer Dienstzeit nicht befördert werden und ihnen nach Abschluss der Grundausbildung keine sensiblen Aufgaben zugewiesen werden. Sollten Soldaten z. B. aufgrund einer Erkrankung nicht am Gelöbnis teilnehmen können, wird das Gelöbnis zu einem späteren Zeitpunkt meist im Dienstzimmer des zuständigen Disziplinarvorgesetzten nachgeholt und von ihm abgenommen.

Den Abschluss der Grundausbildung bildet die „Rekrutenbesichtigung“, die meist durch den Kompaniechef (in Grundausbildungszügen einer Stabs- und Versorgungskompanie durch den Zugführer) erfolgt. In der Regel verlegt die Kompanie für mehrere Tage ins Gelände, in denen der Rekrut alle gelernten Fähigkeiten unter Beweis stellen soll. Angefangen beim Aufbau des Biwak, über verschiedene Aufgaben wie die Verwundetenversorgung, bis zum korrekten soldatischen Verhalten. Bestandteil ist meist in kleinem Rahmen das Führen des Feuerkampfs, so Überfall von Fahrzeugen oder feindlichen Gruppen oder im Zuge einer Meldebahn. Generell entscheidet das Ergebnis der „Rekrutenbesichtigung“ nicht allein darüber, ob die Grundausbildung bestanden wurde oder nicht. Wesentlich ist die Gesamtleistung in der Grundausbildung.

Nichtbestehen der Grundausbildung

Tatsächlich ist es möglich, dass man die Grundausbildung wiederholen muss, weil man wesentliche Ausbildungsinhalte verpasst hat. Krankheit ist dabei keine Entschuldigung. Es ist allerdings unerheblich, wie lange man in der Grundausbildung tatsächlich anwesend war, man muss lediglich bestimmte Ausbildungen nachweisen. Die Grundausbildung schließt mit der Zuerkennung der ATN „Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)“ ab. Diese Zuerkennung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung „Einsatzersthelfer A“
  • erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung
  • Erfüllen der Schulschießübungen G36-S-5 (Gewehr G36) und P-S-2 (Pistole) bzw.
  • Erfüllen der Schießübungen G-GL-2 und G-NB-I-5 (Gewehr G36) sowie P-GL-2 und P-NB-I-3 (Pistole), nach dem neuen Schießausbildungskonzept
  • erfolgreiche Teilnahme an der „Rekrutenbesichtigung“ (praktische Prüfung der Grundausbildung)

Die Teilnahme an der „Rekrutenbesichtigung“ setzt eine Ausbildung in den entsprechenden Ausbildungsgebieten voraus.

Wurden wegen Krankheit Ausbildungen verpasst, können wichtige Ausbildungsinhalte teilweise in der letzten Woche wiederholt und für die Soldaten angeboten werden, die sie verpasst haben. Bei Nichtbestehen oder Nichtteilnahme, z. B. der Wachausbildung, muss nicht die gesamte Grundausbildung wiederholt werden. Je nach Absprache mit der aufnehmenden Stammeinheit werden diese Soldaten versetzt und müssen dann im nächsten Quartal die entsprechenden Ausbildungen dort nachholen.

Auf der anderen Seite gab es durchaus Soldaten, die als Gefreite ausschieden und neun Monate lang in der Grundausbildung waren. Für die weitere Ausbildung als Soldat auf Zeit ist eine bestandene Grundausbildung jedoch Voraussetzung; sie kann von Zeitsoldaten einmal wiederholt werden.

Letztendlich liegt es im Ermessen des Einheitsführers, ob die Grundausbildung wiederholt wird.

Dienstpostenausbildung

An die Grundausbildung schließt sich die Dienstpostenausbildung (DpA) oder Einweisungswoche Mannschaften (EWM) an. Das Erlernen von truppengattungsspezifischen Fertigkeiten steht im Vordergrund.

Beispiele:

  • Ausbildung als Militärkraftfahrer (MKF) mit Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis – je Gruppe und Zugtrupp ein Soldat
  • Ausbildung Einsatzersthelfer B, redundante Ausbildung MKF
  • Bediener von Funkgeräten für den Truppenfernmeldeverkehr – je Zug zwei Soldaten – Fernmeldedienst aller Truppen
  • Ausbildung Zielfernrohrschütze/Gruppenscharfschütze – je Gruppe zwei Soldaten
  • Ausbildung Maschinengewehr-Schütze und Fliegerabwehr aller Truppen (zu Lande) – je Gruppe zwei Soldaten
  • Ausbildung Panzerfaust-Schütze und Soldat im Panzervernichtungstrupp – je Gruppe zwei Soldaten
  • Ausbildung ABC/SE-Soldat – je Gruppe zwei Soldaten, meist redundante Ausbildung zu Pzfst-Schütze

Rekrutenkompanie

Eine Rekrutenkompanie der Bundeswehr führt ganzjährig die dreimonatige Grundausbildung durch. Es werden sowohl freiwillig Wehrdienstleistende als auch Soldaten auf Zeit in der Mannschaftslaufbahn ausgebildet. Die Rekrutenkompanien bilden nicht zwangsläufig Soldaten für die Bataillone aus, denen sie unterstellt sind.

Marine und Luftwaffe führen ihre Grundausbildung an eigenen Ausbildungseinrichtungen, zumeist Schulen, durch.

Standorte

Heer

Im Heer der Bundeswehr waren vor der im Oktober 2011 veröffentlichten neuen Struktur acht Rekrutenkompanien aufgestellt:

Nach Einnahme dieser Struktur gibt es im Heer folgende sechs Rekrutenkompanien:

  • Rekrutenkompanie 1 in Seedorf
  • Rekrutenkompanie 2 in Merzig
  • Rekrutenkompanie 3 in Ahlen
  • Rekrutenkompanie 4 in Prenzlau
  • Rekrutenkompanie 5 in Gera
  • Rekrutenkompanie 6 in Stetten am kalten Markt
  • Rekrutenkompanie 7 in Hagenow (01/2015 Auflösung und Umzug nach Gera als Rekrutenkompanie 5)
  • Rekrutenkompanie 8 in Immendingen (ab 01/2015 Rekrutenkompanie 6 in Stetten am Kalten Markt)

Für Unteroffizier- und Feldwebelanwärter des Heeres und Heeresuniformträger der Streitkräftebasis gibt es folgende Ausbildungseinheiten:

Die Offizieranwärter des Heeres und der Heeresuniformträger der Streitkräftebasis werden an folgenden Standorten ausgebildet:

Luftwaffe

Die Luftwaffe führt die Grundausbildung im Luftwaffenausbildungsbataillon mit Standort in Germersheim und Roth, sowie an der Unteroffizierschule der Luftwaffe am Standort Heide durch.[3]

Marine

Die Marine besitzt drei Schulen für die Grundausbildung:

Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr

Im Sanitätsdienst findet die Grundausbildungen an folgenden Standorten statt:

Dienstgradbezeichnung

Meist wird die Grundausbildung im niedrigsten Dienstgrad absolviert. Soldaten in der Grundausbildung werden in der Bundeswehr häufig als „Rekrut“ bezeichnet.

Sonstiges

Die Bundeswehr warb Ende 2016 mit der Webserie Die Rekruten sowie ab September 2019 mit dem Nachfolger Die Rekrutinnen für eine Karriere bei der Bundeswehr.[4]

Siehe auch

Literatur

  • Dieter Stockfisch: Der Reibert. Das Handbuch für den deutschen Soldaten Heer, Luftwaffe, Marine. Verlag E.S. Mittler & Sohn, Hamburg 2004, ISBN 3-8132-0820-6.
  • Karl Helmut Schnell, Sven Korwslühr: Taschenbuch Wehrausbildung. Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg u. a. 2005, ISBN 3-8029-6205-2.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Einsatzersthelfer A, auf Bundeswehr.de, abgerufen am 2. Mai 2010
  2. Spezialausbildungskompanie 209
  3. Bundesministerium der Verteidigung, Presse- und Informationsstab: Das Luftwaffenausbildungsbataillon. Bundeswehr, 25. Juni 2013, abgerufen am 19. Juli 2013.
  4. Die Startseite. In: www.bundeswehrkarriere.de. Abgerufen am 11. Januar 2017.