Swissperform
SWISSPERFORM
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Rechtsform | Verein |
Gründung | 10. Februar 1993 |
Sitz | Zürich, Schweiz |
Leitung | Bernhard Andreas Wegener (Direktor) |
Mitarbeiterzahl | 21 (Ende 2015) |
Umsatz | 51.55 Mio. CHF (2015)[1] |
Branche | Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte |
Website | www.swissperform.ch |
Swissperform (Eigenschreibweise SWISSPERFORM) ist die Schweizerische Gesellschaft für die Leistungsschutzrechte in der Schweiz und in Liechtenstein.
Tätigkeit
Swissperform ist eine unter staatlicher Aufsicht stehende Verwertungsgesellschaft für die Leistungsschutzrechte (auch verwandte Schutzrechte oder Nachbarrechte genannt) in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Sie stützt sich für ihre Tätigkeit auf eine Bewilligung des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) beziehungsweise auf eine Konzession der liechtensteinischen Regierung. Swissperform verwertet Rechte von Musikern, Schauspielern, Musik- und Filmproduktionsfirmen und von Sendeunternehmen, soweit diese nicht von den Berechtigten selbst wahrgenommen werden. Die Gesellschaft handelt mit den Nutzern und ihren Verbänden Tarife aus und sorgt dafür, dass die entsprechenden Gelder eingezogen und an die Berechtigten verteilt werden. Swissperform arbeitet mit den anderen schweizerischen Verwertungsgesellschaften zusammen.
Mitglieder und Berechtigte
Berechtigt für eine Vergütung von Swissperform sind Ausübende (Interpreten) und Produzierende (von Ton- und Tonbildträgern) mit Schweizer Wohnsitz. Im Ausland ansässige Ausübende und Produzierende können in Genuss von Vergütungen kommen, falls sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Auch die Sendeunternehmen sind als Inhaber von Leistungsschutzrechten an einem Anteil der Vergütungen berechtigt (z. B. Weitersendeeinnahmen).
Über 11'305 Mitglieder sind mit Stand Dezember 2012 Mitglied bei Swissperform.
Aufsichtsbehörde
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) übt die Aufsicht über die Verwaltung der in der Schweiz tätigen Verwertungsgesellschaften, also auch von Swissperform, aus. Es prüft und genehmigt den jährlichen Geschäftsbericht von Swissperform.
Das IGE führt jedes Frühjahr ein Treffen mit den Verwertungsgesellschaften durch. Dabei werden diese über die Tätigkeit des IGE informiert und Fragen zur Verwertung der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte erörtert.
Gesetzliche Ausgangslage
Neben den Werken von Urhebern schützt das schweizerische Urheberrechtsgesetz auch die Leistungen von Interpreten (im Phono- wie auch im Audiovisionsbereich), Phonogramm- und Audiovisionsproduzierenden und Sendeunternehmen. Die Rechte dieser Berechtigtengruppen werden Nachbarrechte, verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte (LSR) genannt. Leistungsschutzrechte gibt es international in allen Staaten, die das Internationale Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (auch genannt Rom-Abkommen) oder den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ratifiziert haben.
Geschichte
Am 1. Juli 1993 ist das revidierte schweizerische Urheberrechtsgesetz, das erstmals Rechte für die ausübenden Künstler, Phonogramm- und Audiovisionsproduzierenden und Sendeunternehmen vorsieht, in Kraft getreten. Das Gesetz bestimmt, dass für die kollektiv wahrzunehmenden verwandten Schutzrechte nur eine Gesellschaft zuständig sein soll (vgl. Art. 42 Abs. 2 URG).
Die Schweizerische Interpretengesellschaft SIG (heute Schweizerische Interpretengenossenschaft), IFPI Schweiz, der schweizerische Verband für Spiel- und Dokumentarfilmproduktion (heute Swiss Film Producer’s Association), der schweizerische Verband für Auftragsfilm und Audiovision (heute Swissfilm Association), IFPI-Video und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR gründeten gemeinsam Swissperform als die Verwertungsgesellschaft für die verwandten Schutzrechte in der Form eines Vereins.
Dem ersten Vorstand gehörten Karl Knobloch (Präsident), André Amsler (Vizepräsident), Ernst Brem, Hans-Joachim Frick, Polo Hofer (vertreten durch Karl Zbinden), Heinz Marti, Marianne Sonder Stauffer, Jack Dimenstein, Ossi Drechsler, Willi Egloff, Wadek Glowacz, Peter Vosseler, Dominique Diserens, Anna Mäder-Garamvölgyi und Jürg Seiberth an. Mit der Geschäftsführung wurde von 1993 bis 2009 Yvonne Burckhardt betraut. Ab 2009 bis 2011 wurde dieses Amt von Sabine Jones ausgeübt. Aktueller Direktor von Swissperform ist Bernhard Andreas Wegener.
Im Jahr 1994 erzielte Swissperform die ersten Tarifeinnahmen. Das von den Fachgruppen erarbeitete Verteilreglement wurde von der Aufsichtsbehörde, dem IGE, genehmigt. 1997 verteilte Swissperform dann zum ersten Mal Vergütungen an die Berechtigen. Im Laufe der Zeit wurde das Verteilsystem für die ausübenden Künstler von einer Verteilung, die auf dem Honorar für die Produktion von Ton- oder Tonbildträgern und Sendungen basierte, auf eine nutzungsbezogene Verteilung umgestellt. Dies brachte eine wesentliche Erhöhung der Anzahl Künstler, an welche Vergütungen entrichtet werden konnten. An einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung wurde 2009 eine vom Vorstand vorbereitete grössere Statutenrevision genehmigt. Es erfolgte die Abschaffung der Verbandsmitgliedschaft, zwei zusätzliche Personen kamen zum Vorstand hinzu und Vorstand und Fachgruppen wurden personell näher miteinander verflochten.
Organe
- Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ von Swissperform, sie besteht aus 50 Delegierten (20 Ausübende, 20 Produzierende, 10 Vertreter der Sendeunternehmen).
- Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung gewählt und kümmert sich um die Verwaltung von Swissperform. Er besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern, nämlich dem Präsidium (Präsident und Vizepräsident) und 3 Vertretern jeder Fachgruppe.
- Der Vorstandsausschuss besteht aus dem Präsidium und den fünf Fachgruppenpräsidenten. Der Vorstandsausschuss besorgt zusammen mit der Direktion die täglichen Geschäfte von Swissperform.
- Die Fachgruppen sind für die Verteilung der Einnahmen von Swissperform innerhalb der einzelnen Berechtigtengruppen, resp. das Verteilreglement, zuständig.
Nationale Kooperation
Swissperform arbeitet eng mit den Verwertungsgesellschaften SUISA, SUISSIMAGE, SSA und ProLitteris, welche die Rechte der Urheber vertreten, zusammen.
Die Zusammenarbeit bezieht sich insbesondere auf das Aufstellen gemeinsamer Tarife in gleichen Nutzungsbereichen, den Einzug der Vergütungen d. h. das Inkasso (Verhandeln von gemeinsamen Tarifen mit den Nutzerorganisationen), die Verteilung der Vergütungen, gemeinsame PR-Aktionen, z. B. Schulkampagne «respect ©opyright!» und den gemeinsamen Internetauftritt der Verwertungsgesellschaften.
Die Urheberrechtsgesellschaften SUISA, SUISSIMAGE, ProLitteris und SSA nehmen Urheberrechte wahr. Übt eine Person verschiedene Funktionen aus (z. B. Urheber, Produzent, Interpret), sind verschiedene Gesellschaften zuständig und die Person muss entsprechend bei verschiedenen Gesellschaften Mitglied werden.
Swissperform kooperiert auch mit mehreren Verbänden von Rechtsinhabern. So hat Swissperform gewisse Verteilungen an IFPI Schweiz (Tonträgerhersteller) und SIG delegiert.
Internationale Kooperation
Kooperation Swissperform ist Mitglied der Dachorganisationen SCAPR, AEPO-ARTIS und IPDA. Die Ansprüche ausländischer Berechtigter werden in erster Linie über Gegenseitigkeitsverträge oder einseitige Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, die die Berechtigten vertreten, geregelt. Wenn solche Verträge nicht möglich sind, werden die Rechte der ausländischen Rechtsinhaber im Auftragsverhältnis wahrgenommen.
Rechte der ausländischen Ausübenden Swissperform kennt zwei verschiedene Typen von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwestergesellschaften, die Interpretenrechte wahrnehmen: Typ A und Typ B.
Beim Typ-A-Vertrag werden gegenseitig die Vergütungen, auf welche die Mitglieder des Vertragspartners im Einzugsland Anspruch haben, gesamthaft an den Vertragspartner überwiesen. Dieser übernimmt die Weiterleitung der Vergütungen an die berechtigten Ausübenden.
Beim Typ-B-Vertrag verbleiben die den Mitgliedern des Vertragspartners zukommenden Vergütungen im Einzugsland. Sie werden verwendet, um die Vergütungen, auf welche die eigenen Mitglieder im Land des Vertragspartners Anspruch hätten, zu kompensieren. Diese Nichtaustauschverträge wurden in der Vergangenheit dann geschlossen, wenn wegen fehlender Nutzungs- und Berechtigungsdaten die Gesellschaften nicht in der Lage waren, Vergütungen an die ausländischen Berechtigten abzurechnen, oder wenn die Verteilregeln untereinander nicht kompatibel waren.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ SWISSPERFORM – Jahresbericht 2015. Website von SWISSPERFORM. Abgerufen am 15. Juni 2016.