Tarnlicht
Das Tarnlicht (Bezeichnung bei der Bundeswehr: Tarnkreis) ist Teil der Beleuchtungsanlage von militärischen Landfahrzeugen. Um gegnerischen Kräften keine Anhaltspunkte zu bieten, kann nachts zur Fahrt unter Gefechtsbedingungen die Straßen-Fahrbeleuchtung von z. B. Ketten- und Radfahrzeugen durch das sogenannte Tarnlicht ersetzt werden. Bei aktiviertem Tarnlicht sind alle Funktionen der Straßen-Fahrbeleuchtung abgeschaltet. Dies gilt auch für Fahrtrichtungsanzeiger sowie die normalerweise automatisch aktivierten Rückfahrscheinwerfer, die Standard-Bremsleuchten und die Hupe.
Stufen in der Bundeswehr
Das Tarnlicht besteht in der deutschen Bundeswehr aus vier Stufen:
- Stufe 0 = völlig ohne Licht (keine Bremsleuchten)
- Stufe 1 = nur mit Leitkreuz (Tarnbremsleuchten in Betrieb)
- Stufe 2 = nur vordere Tarnscheinwerfer (keine Bremsleuchten)
- Stufe 3 = Tarnscheinwerfer, Leitkreuz, Tarnschlussleuchten, Tarnbremsleuchten in Betrieb
Eine häufig zum Erlernen der Stufen gebrauchte Eselsbrücke lautet: Stufe 1, Ran an den Feind; Stufe 2, Weg vom Feind; Stufe 3, Siegesparade.
Aufbau
Die Tarnlichtanlage besteht aus fünf Segmenten:
- Tarnscheinwerfer
Sie befinden sich an der Front des jeweiligen Fahrzeuges und sind möglichst tief, bei Lastkraftwagen in der Regel unter der Stoßstange, angebracht. Vor den Scheinwerfern ist eine Abdeckung mit Schlitzblende montiert, die Streulicht reduziert. Die Leistungsaufnahme jedes Scheinwerfers beträgt 18 Watt, die Leuchtweite liegt zwischen 1,50 und zwei Metern.
- Tarnrücklichter
Sie sind in der Regel in die normalen Rücklichter nach StVZO integriert und bestehen nur aus je einem zusätzlichen Lämpchen mit einer Leistung von vier Watt und einem Lichtpunkt von etwa 1,5 cm Durchmesser. Eine Ausnahme stellte z. B. der VW 181 dar, der über separate zylinderförmige Tarnrücklichter verfügte.
- Tarnbremsleuchten
Normalerweise zwei (bei verschiedenen Fahrzeugen z. B. Unimog 2 t auch nur eine) separate zylinderförmige Leuchten mit einer 1,5 Zentimeter durchmessenden Lichtscheibe am Heck des Fahrzeuges. Leistung: 4 Watt.
Der LKW 0,5 t Wolf hat keine zusätzlichen Bremsleuchten, die Tarnbremsleuchten sind im normalen Rücklicht integriert.
- Leitkreuz
Es befindet sich am Heck des Fahrzeuges und ist gewöhnlich etwas verdeckt angebracht. Da es nicht möglich ist, nachts zum Beispiel in einem Wald bei völliger Finsternis eine Kolonnenfahrt ganz ohne Licht durchzuführen, ist das Leitkreuz das Mindeste, was an Beleuchtung notwendig ist.
- Zweikreis-Lichtschalter mit insgesamt sieben Schaltstufen
Stufe 0
Drehen im Uhrzeigersinn: Stufe 1 = Standlicht, Stufe 2 = Fahrlicht
Entsperren mittels eines Schiebers
Drehen gegen den Uhrzeigersinn: Tarnlichtstufen 0–3
Da aus Sicherheitsgründen die Kontrollleuchten am Armaturenbrett nicht abgeschaltet werden können, besteht einerseits die Möglichkeit der Lichtreduzierung durch eine blaue Kunststoffscheibe, die über die Leuchten geklappt wird. Andererseits kann die Verdunkelung intensiviert werden, indem die blaue Scheibe durch eine weitere Klappe verdeckt wird. In dieser sind nur kleine Löcher vorhanden, über die eine Kontrolle der wichtigsten Anzeigen (Bremsdruck, Motortemperatur) erfolgt. (Bei den Fahrzeugen der ersten Generation wurde eine gelochte Abdeckscheibe über die – einzeln angebrachten – Kontrollämpchen gedreht.)
Das im Artikel beschriebene System bezieht sich in der Hauptsache auf die von der deutschen Bundeswehr verwendeten Fahrzeuge. Ob und wie weit die Regelungen anderer Länder hiervon abweichen, ist nicht berücksichtigt worden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die aus Überbeständen verschenkten oder verkauften Fahrzeuge (die baltischen Länder erhielten 150 Fahrzeuge des Typs VW Iltis, Finnland, Polen und Spanien (unter anderen) den Kampfpanzer Leopard 2, Ungarn kaufte 200 Fahrzeuge des Typs Unimog L 1300 usw.) nicht umgerüstet wurden und mit der bisherigen Lichtanlage weiter betrieben werden.
Nicht alle Fahrzeuge der Bundeswehr sind mit einer Tarnlichtanlage ausgestattet. Handelsübliche (z. B. VW-Busse, Fahrzeuge der Standortverwaltung) Fahrzeuge und teilmilitarisierte (t-mil) Fahrzeuge der älteren Generation (MAN 22-240 10 t 6x4 oder MB 1017 5 t) verfügen nicht über diese Art der Beleuchtung, während Teile der neueren Generation (IVECO Eurotrakker 16 t 6x4) damit ausgerüstet sind. (Die Bezeichnung handelsüblich bezieht sich nicht auf die Fahrzeuge des BW-Fuhrpark-Service.)
Für den gefechtsmäßigen Einsatz der älteren t-mil-Generation werden Segeltuchabdeckungen vorgehalten, mit denen die Lichtscheiben der Leuchtkörper abgedeckt werden können.
Die Fahrzeuge des (in den 60er Jahren bestehenden) Luftschutzhilfsdienstes der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesgrenzschutzes waren ebenfalls mehrheitlich mit Tarnlicht ausgestattet.
- Rechtliches
Jegliches Fahren mit dem Tarnlicht im öffentlichen Straßenverkehr ist aufgrund der erhöhten Unfallgefahr verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Da beim aktivierten Tarnlicht bei allen Stufen auch die eigentlichen Bremslichter ausgeschaltet sind, ist selbst das Fahren am Tag mit dem Tarnlicht nicht erlaubt. Gefahren werden darf mit dem Tarnlicht ausschließlich auf militärischen Einrichtungen wie Truppen- und Standortübungsplätzen.
Tarnscheinwerfer des A580 der Condor-Werke
US-Tarnlicht
Der US-Tarnlichtkreis besitzt im Allgemeinen 5 Stufen:[1]
- SERVICE DRIVE -- Straßen-Standardbeleuchtung inkl. Fahrlicht
- STOPLIGHT -- Straßen-Standardbeleuchtung
- OFF -- Alle Beleuchtung aus (entspricht deutscher Stufe 0)
- B.O. MARKER -- Tarnleitkreuz und Tarnbremslicht in Betrieb (entspricht deutscher Stufe 1), Instrumentenbeleuchtung automatisch aus -- B.O. steht für Blackout, Verdunkelung.
- B.O. DRIVE -- Tarnscheinwerfer, Leitkreuz, Tarnschlussleuchten, Tarnbremsleuchten in Betrieb (entspricht deutscher Stufe 3)
Eine Sperre verhindert das versehentliche Umschalten zwischen Tarn- und Standardkreis. Im Tarnkreis ist neben Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinklicht und Standard-Bremslicht auch die Hupe deaktiviert. Ein weiterer Wählschalter dimmt die Instrumentenbeleuchtung und wechselt zwischen Fahr- und Standlicht.
Siehe auch
- Notek Tarnscheinwerfer der Wehrmacht
Quellen
- Technische Dienstvorschrift (TDv) 2320/047 der Bundeswehr (LKW MAN 7 t gl) Teil 12
- Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 43/2 der Bundeswehr (Kraftfahrwesen)
Einzelnachweise
- ↑ HMMWV Driver's Training (Memento vom 21. Juli 2012 im Internet Archive) abgerufen am 11. November 2020.