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Generalversammlung der Vereinten Nationen

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Generalversammlung
der Vereinten Nationen
United Nations General Assembly

Emblem der Vereinten Nationen

Sitzungssaal der Generalversammlung
Organisationsart Hauptorgan der
Vereinten Nationen
Kürzel UNGA
Leitung Präsident
für die 77. Sitzungsperiode
2022–2023

Ungarn Csaba Kőrösi
Status aktiv
Gegründet 1945
Hauptsitz New York City, New York,
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
Oberorganisation Vereinte Nationen
Website der UN-Generalversammlung
Ein Vertreter eines UN-Mitgliedstaates hält eine Rede vor der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen, kurz UN-Vollversammlung (oder VN-Vollversammlung, englisch United Nations General Assembly - UNGA), ist die Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Sie tritt jährlich im September am UN-Hauptquartier in New York City zusammen. Jeder Mitgliedstaat darf durch bis zu fünf Personen in einer Sitzung vertreten sein. Zum ersten Mal trat die Vollversammlung, damals mit Abgesandten aus 51 Staaten, am 10. Januar 1946 in der Londoner Westminster Central Hall zusammen.[1]

Die Generalversammlung prüft und genehmigt den Haushaltsplan der Vereinten Nationen (Art. 17 I UN-Charta). Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Beratung und die Annahme von empfehlenden Resolutionen. Die Generalversammlung darf sich mit praktisch jeder Frage von internationaler Bedeutung befassen, solange sie nicht gleichzeitig vom UN-Sicherheitsrat behandelt wird (Art. 12 Paragraph 1 UN-Charta).

Im Gegensatz zu den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sind jene der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend, können jedoch dadurch politisches Gewicht haben, dass sie einen Entschluss einer Mehrheit der Mitgliedstaaten darstellen. Das heißt aber nicht, dass ihre Entscheidungen völkerrechtlich ohne Wirkung bleiben müssen: Die Resolutionen der UNGA können unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausbildung von verbindlichem Völkergewohnheitsrecht beitragen. Zudem sind die Beschlüsse der UNGA, die organisationsinterne Angelegenheiten wie Verwaltungs- oder Budgetangelegenheiten (Haushaltsplan) betreffen, für das Sekretariat bindend.

Um die Arbeit zu erleichtern, hat die Generalversammlung Komitees (Ausschüsse) zu verschiedenen Themen eingerichtet, die wiederum Arbeitsgruppen einberufen können.

Premierminister Malaysias Mahathir bin Mohamad bei einer Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 25. September 2003 in New York

Hauptausschüsse

Die Hauptausschüsse der Generalversammlung sind im Einzelnen:[2]

  1. Der Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Hauptausschuss 1)
  2. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (Hauptausschuss 2)
  3. Der Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen (Hauptausschuss 3)
  4. Der Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Hauptausschuss 4)
  5. Der Verwaltungs- und Haushaltsausschuss (Hauptausschuss 5)
  6. Der Rechtsausschuss (Hauptausschuss 6)

Abstimmung

Jeder Mitgliedstaat verfügt in der Generalversammlung entsprechend der souveränen Gleichheit der Staaten über eine Stimme (Art. 18 UN-Charta), das heißt, die Stimme jedes Staates ist gleich viel wert. Auf Kriterien wie Größe, Bevölkerungszahl oder Wirtschaftskraft kommt es nicht an. Die Beschlussfassung erfolgt bei wichtigen Fragen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden und abstimmenden Mitglieder. Zu diesen gehören etwa:

  • Empfehlungen bezüglich der Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
  • die Wahl der nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und der anderen Hauptorgane
  • die Aufnahme neuer Mitglieder
  • die Suspendierung von Rechten eines Staates aus der Mitgliedschaft
  • der Ausschluss von Mitgliedern
  • Budgetfragen

In anderen Fragen kommt eine Resolution mit einfacher Mehrheit zustande.

Bei den Abstimmungen werden Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen und Nichtabstimmung (meist wegen Abwesenheit) registriert. Teils werden auch nachträgliche Eingaben aufgezeichnet.[3]

Dringlichkeitssitzungen

Nach dem Beschluss 377A(V),[4] die durch die Generalversammlung am 3. November 1950 infolge des Koreakriegs angenommen wurde (Uniting for Peace), besteht die Möglichkeit der Einberufung von Dringlichkeitssitzungen innerhalb von 24 Stunden, wenn der UN-Sicherheitsrat nicht willens oder in der Lage ist, einen Beschluss zu fassen bzw. Aktionen zu ergreifen, um den internationalen Frieden und die Stabilität zu bewahren. Letzteres ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Sicherheitsrat uneins ist, also durch ein Veto eines oder mehrerer seiner ständigen Mitglieder blockiert wird. Derartige Dringlichkeitssitzungen werden einberufen, wenn mindestens sieben Vertreter der im UN-Sicherheitsrat vertretenen Staaten oder eine Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten dies verlangen.[5]

Die per Dringlichkeitssitzung einberufene Vollversammlung kann dann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder Maßnahmen zur Lösung einer Krise empfehlen. Dazu gehören auch militärische Maßnahmen. Allerdings haben Dringlichkeitssitzungen nicht den verbindlichen Charakter von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates.

In der Geschichte der Vereinten Nationen kam es bisher zu elf Dringlichkeitssitzungen:[5]

Dringlichkeitssitzung Gegenstand Sitzungsperiode(n)
Erste Sueskrise 1. bis 10. November 1956
Zweite Ungarischer Volksaufstand 4. bis 10. November 1956
Dritte Libanonkrise 1958 8. bis 21. August 1958
Vierte Kongokrise 17. bis 19. September 1960
Fünfte Sechstagekrieg 17. bis 18. Juni 1967
Sechste Sowjetische Intervention in Afghanistan 10. bis 14. Januar 1980
Siebte Israelisch-Palästinensischer Konflikt 22. bis 29. Juli 1980
20. bis 28. April 1982
25. bis 26. Juni 1982
16. bis 19. August 1982
24. September 1982
Achte Südafrikanische Herrschaft in Namibia 13. bis 14. September 1981
Neunte Israelische Besetzung und Annexion der Golanhöhen 29. Januar bis 5. Februar 1982
Zehnte Israelisch-Palästinensischer Konflikt, Israelisch besetzte Gebiete, Ostjerusalem 24. bis 25. April 1987, 15. Juli 1987, 13. November 1987
17. März 1998
5. bis 9. Februar 1999
18. bis 20. Oktober 2000
20. Dezember 2001
7. Mai 2002, 5. August 2002
19. September 2003, 20. bis 21. Oktober 2003, 8. Dezember 2003
16. bis 20. Juli 2004
17. November 2006, 15. Dezember 2006
15. bis 16. Januar 2009
21. Dezember 2017
Elfte Russischer Überfall auf die Ukraine 2022 28. Februar bis 2. März 2022, 23. bis 24. März 2022, 7. April 2022

Reformvorschlag

Die UN-Generalversammlung ist kein Parlament.[6] Es handelt sich um eine Versammlung von weisungsgebundenen, diplomatischen Beamten der Regierungen der UN-Mitgliedstaaten ohne eine direkte demokratische Legitimation durch Wahlen. Die Bezeichnung der UN-Generalversammlung als „Weltparlament“ ist daher irreführend.

Im Zuge von Reformbestrebungen wurde vorgeschlagen, eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen zum Nationensystem hinzuzufügen, das aus Delegierten bestehen könnte. Eine solche könnte als Nebenorgan zur Generalversammlung gemäß Art. 22 UN-Charta oder als Hauptorgan gemäß Artikel 108 derselben eingerichtet werden. Auch denkbar wäre die Einrichtung als Internationale Organisation, die durch eine Kooperationsvereinbarung an die Vereinten Nationen gekoppelt würde.[7]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Generalversammlung der Vereinten Nationen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 75. Jahrestag der UN-Generalversammlung, UNRIC 11. Januar 2021, abgerufen 31. Mai 2021
  2. Näheres dazu Geschäftsordnung der Generalversammlung (PDF; 1,3 MB), Regel 98.
  3. General Assembly Voting. In: research.un.org. 19. Juni 2019, abgerufen am 22. Juni 2019 (englisch).
  4. Uniting for Peace. Vereinte Nationen, 3. November 1950, abgerufen am 7. Januar 2018 (englisch).
  5. a b Emergency Special Sessions. (Nicht mehr online verfügbar.) UN-Generalversammlung, 14. Februar 2018, archiviert vom Original am 14. Februar 2018; abgerufen am 3. März 2022 (englisch).
  6. Näher dazu Demokratische Legitimation der Tätigkeit internationaler Organisationen (PDF; 899 kB), S. 20 ff.
  7. Die Implementierung einer UNO-Parlamentarierversammlung auf UNPA Campaign, abgerufen am 7. August 2017