Vorlage Diskussion:Infobox Gesetz

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ZU übertragen wären noch die Erläuterungen von Wikipedia:Formatvorlage Gesetz. --C.Löser Diskussion 23:14, 12. Okt. 2006 (CEST)

Namensgebung

Der Name „Infobox Rechtsquelle“ wäre etwas umfassender gewesen. Die Infobox wird ja auch für andere Rechtsquellen als Gesetze benutzt. --JotW 02:45, 20. Aug. 2007 (CEST)

Problem

Die Infobox bereitet Probleme, wenn das Gesetz mehr als ein Rechtsgebiet betrifft, siehe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. --Forevermore 18:47, 21. Okt. 2006 (CEST)
Kannst Du das konkretisieren? -- zOiDberg (δ·β) 20:35, 21. Okt. 2006 (CEST)

Ich werd's mal umstellen. --C.Löser Diskussion 20:43, 1. Nov. 2006 (CET)

Nennung von GESTA-Nr und Link zu GESTA.online mit aufnehmen?

Was hält die versammelte Runde davon, eine weitere Zeile (o.ä.) "Materialien" mit aufzunehmen in der die GESTA-Nummer (samt Link) zu dem jeweiligen Gesetz bzw. Änderungs-Gesetz genannt ist? Als Beispiel das neue Telemediengesetz (Materialien: GESTA 16/E018)

GESTA ist das amtliche Informationssystem zum Stand der Gesetzgebung des Bundes (GESTA). Es wird vom Deutschen Bundestag (Referat Sach- und Sprechregister) gepflegt und dokumentiert alle im Bundestag und im Bundesrat eingebrachten Gesetzesvorhaben einschließlich deren parlamentarischer Behandlung. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel wöchentlich.

Über GESTA ist das Gesetzgebungsverfahren einschließlich sämtlicher Gesetzgebungsmaterialien (Entwürfe, Stellungnahmen, Parlaments-Protokolle, sogar zugrundeliegende EU-Richtlinien) gut aufbereitet einsehbar. Vor allem sind alle Fundstellen auf einen Klick verfügbar. Wenn jemand "Tiefenforschung" zu einem Gesetz betreiben will, wäre dies ein prima Einstieg...

Meinungen dazu? --wiknic 22:33, 10. Mär. 2007 (CET)

Ich wäre dafür. Wenn keine Einwände kommen würde ich die Vorlage um eine entsprechende fakultative Info erweitern. --C.Löser Diskussion 12:53, 12. Mär. 2007 (CET)
Das Problem ist, dass es pro Gesetz nicht nur einen Eintrag gibt. Da könnte man zB für das Grundgesetz mehrere Sachen auflisten. Das erscheint nicht praktikabel. Anregungen? --C.Löser Diskussion 20:28, 13. Mär. 2007 (CET)
Hhmmm, stimmt. GESTA orientiert sich nicht an den bestehenden Gesetzen sondern an neuen (gesetzesübergreifenden) Vorhaben. Wahrscheinlich müsste man den GESTA-Eintrag dann zu jedem aufgelisteten ÄnderungsG hinzunehmen (z.B. Geändert durch BGBl... (GESTA...))? --wiknic 11:02, 14. Mär. 2007 (CET)
Ich finde die Aufnahme super. Zu Änderungsgesetzen würde ich sie nur dann angeben, wenn diese einen eigenen Artikel haben (etwa Neununddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz). Sonst wird es zu mühsam... --103II 14:29, 15. Mär. 2007 (CET)
Den Vorschlag, nach eigenen Artikeln zu differenzieren finde ich eine gute 'Daumenregel'. Mir würde's letztlich eher darum gehen, ob überhaupt aussagekräftige Materialien vorhanden sind - naja, und das ist ja wohl mindestens dann der Fall, wenn der Änderung ein eigener Artikel im Änderungsgesetz gewidmet wird. Insgesamt sollte der GESTA-Eintrag aber optional bleiben (was aber wohl auch gar nicht zur Diskussion stand, oder?) --wiknic 23:54, 15. Mär. 2007 (CET)
Die GESTA-Hinweise sind ja eine ganz tolle Sache: Mit einem einzigen Link bekommt man den Zugriff auf einige Dokumente, die wesentliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Entwurfsbegründungen liefern. Nachdem wir nicht eine umfassende Dokumentation der Gesetzesänderungen (z.B. alle Änderungen zum BGB) vornehmen, wird man GESTA-Hinweise nur pragmatisch handhaben können: sie dann aufnehmen, wenn sie einen Erkenntnisgewinn versprechen. Man sollte das vielleicht nicht zu sehr formalisieren und regeln. Ich könnte mir etwa vorstellen, dass man mehrere wichtige Änderungen zum BGB in der Form aufnimmt, dass man in der Infobox zum BGB unter GESTA auch mehrere derartige Hinweise angibt, zB in der Form "GESTA: GESTA 14/E8 (Schuldrechtsreform); GESTA 16/E15 (LPartG)" (erfundenes Beispiel). --wau > 00:17, 17. Mär. 2007 (CET)
Danke für den Hinweis, wau. Ich bin aber anderer Ansicht, was die Formalisierung angeht. Ich denke, das sollte zur Vermeidung des Wildwuchses schon reglementiert sein. Deinem letzten Satz folgend würde ich vorschlagen, dass die aktuellen GESTA-Einträge aufgenommen werden. "Aktuelle" GESTA-Einträge sind Gesetzentwürfe, die noch nicht Gesetz geworden sind. Aus Praktikabilitätsgründen wird man das aber einschränken müssen. Denn ansonsten hat man gerade bei den wichtigen Stammgesetzen (GG, BGB, FGG, HGB, StGB, StPO, ZPO) das Problem, dass einfach zuviele GESTA-Nummern auftauchen. Als Schranke würde ich nur die GESTA-Nummern solcher Gesetzentwürfe einbeziehen, die wenigstens in erster Lesung des Bundestages hängen. Eine liberalere Schranke gibt es nicht, restriktiver würde bedeuten, sämtliche Oppositionsentwürfe auszuschließen. --AHK 18:48, 17. Mär. 2007 (CET) PS: Der Artikel zum 39. StrafRÄndG missfällt mir ob seiner Existenz erheblich. Andererseits räume ich ein, dass ich auch zu wenig Argumente für eine fundierte Begründung eines Löschantrages hätte.

Alte Wikipedia:Formatvorlage Gesetz

Mal was anderes: Sollte die [Wikipedia:Formatvorlage Gesetz] nicht gelöscht werden? Leider werden immer noch neue Artikel mit dieser alten Vorlage erstellt, Beispiel Bewertungsgesetz. Das muss doch eigentlich nicht sein, oder? --Forevermore 19:30, 18. Mär. 2007 (CET)

Du hast im Prinzip Recht, wo immer es geht sollte nur noch die Infobox verwendet werden. Was mich da etwas zögern lässt, ist ein Problem: Die Infobox ist insoweit unflexibel, als man nur die vorgesehenen Zeilen zur Verfügung hat. Ich könnte mir vorstellen, dass in besonderen Einzelfällen es einmal sinnvoll sein könnte, über das vorgesehene Schema hinaus zusätzliche Angaben aufzunehmen. Soweit das mit der Infobox nicht zu realisieren ist, könnte man dann die Formatvorlage als flexiblere Möglichkeit noch in Reserve behalten (vielleicht auch nur in der Form, dass man für diesen Fall eine kopierbare Ausführung der Formatvorlage hier auf der Diskussionsseite aufnimmt, und die Formatvorlagenseite im Übrigen löscht).
Ich hatte mir in der Vergangenheit schon einmal Gedanken gemacht, ob man die Infobox noch flexibler machen kann und dazu ausgeführt: Jetzt ist mir noch eine Idee gekommen. Soweit in Sonderfällen zusätzliche Eintragungen erwünscht wären, könnte man dies doch durch eine zusätzliche Zeile erreichen, die völlig frei gestaltbar ist (nur die Stelle im System wäre immer die letzte Zeile vor dem Hinweis auf die geltende Gesetzesfassung). Das wäre doch zu erreichen, wenn man für diese Zeile zwei Parameter vorsähe: "LegendeZusatz" und "EintragZusatz", die die Vorlage dann in die beiden Spalten dieser Zeile eintragen könnte. Könnte man das nicht auch so programmieren, dass die Vorlage auch funktioniert, wenn diese Parameter weggelassen werden. Dann könnte man sie nur verwenden, wenn sie ausnahmeweise nötig sind, in den übrigen 99% würden sie weggelassen und die Artikel nicht belasten. Und die bereits auf die Infobox umgestellten Artikel müssten auch nicht nachträglich noch angepasst werden. Das müsste doch machbar sein. Leider bin ich selbst mit Vorlagen nicht ganz so vertraut. Aber ich erinnere mich, beim Hochladen auf Commons verwendet man eine Vorlage für die Angabe der Daten beim Hochladen. Dabei gibt es einen Parameter "other versions" und die Vorlage funktioniert auch, wenn man den weglässt. Zu einer Realisierung eines solchen Gedankens ist es bisher nicht gekommen. --wau > 19:10, 22. Mär. 2007 (CET)
Permantlink zur alten Wikipedia:Formatvorlage Gesetz in diese Diskussion eingefügt.--michelvoss 21:08, 24. Jul. 2010 (CEST)

FNA

Gibt es das auch für Österreich? Unter Fundstellennachweis steht nicht davon. --08-15 14:54, 28. Mai 2007 (CEST)

Das weiß ich nicht. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es Neubekanntmachungen und Neufassungen in diesem Sinne gibt und falls ja, ob sie auch so heißen. Diese Infobox ist zugegebener Maßen auf deutsche Gesetze ausgelegt. Vielleicht macht es Sinn, eine eigene für österreichische und schweizerische Gesetze anzulegen? Aber da müsste man am besten einen österreichischen respektive schweizerischen Juristen befragen. --141.53.209.148 15:17, 28. Mai 2007 (CEST)
Jedenfalls wird die alte Formatvorlage problemlos auch für österreichische Gesetze benutzt (z.B. Kleingartengesetz (Österreich)), bei Umstellung auf die Infobox (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) taucht jetzt eine hässliche leere Zeile FNA auf. Vielleicht sollte man die optional machen? :) --08-15 15:27, 28. Mai 2007 (CEST)
Hast Recht, ist wohl erstmal die beste Lösung das optional zu machen. Wäre trotzdem nicht schlecht mal einen einheimischen Juristen zu fragen, wie das mit den anderen Parametern aussieht, bevor noch mehr österreichische Gesetze diese Infobox benutzen und man das dann eventuell wieder in jedem einzelnen Artikel umstellen müsste. Gruß --141.53.209.148 15:58, 28. Mai 2007 (CEST)
Antwort eines schweizerischen Juristen: Ich habe die Vorlage beispielsweise problemlos in Krankenversicherungsgesetz verwendet (wobei ich letzte Änderungen und Inkrafttreten der letzten Änderungen ziemlich mühsam finde, vor allem bei Gesetzen, die dauernd ändern ;-) ) und in die Zelle rechts von FNA ganz pragmatisch die Nummer für die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) angegeben. Der externe Link (als Ausnahme!) geht direkt auf das entsprechende Bundesgesetz. Selbstverständlich wäre es schöner, wenn FNA gleich direkt durch SR in einer Vorlage Gesetz Schweiz erscheinen würde, meine Unterstützung wäre gesichert --Alles fliesst 22:03, 30. Mai 2007 (CEST)

"Eingescanntes Original" in den Wikimedia-Commons

Die ursprüngliche Fassung des Strafgesetzbuches wurde im Reichsgesetzblatt veröffentlicht und liegt in den Wikimedia-Commons eingescannt vor. Deshalb habe ich jetzt mal in der "Infobox Gesetz" des Strafgesetzbuch-Artikels den Parameter "Ursprüngliche Fassung vom:" (DatumGesetz) um den Verweis Eingescanntes Original ergänzt. Ist das generell in Ordnung? Wenn ja, sollte noch etwas an der Bezeichnung geändert werden? Ich frage das hier direkt im Bereich der Infobox-Gestaltung, da ich mal davon ausgehe, dass die Ursprungsfassung mehrerer jetziger BRD-Gesetze im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurden und somit die jeweiligen Infoboxen mit diesem Verweis ergänzt werden könnten. Erspart Sucharbeit. -- Dominik K. 19:56, 23. Feb. 2008 (CET)

Soweit ich sehe, gehören Verweise auf den Volltext in den Abschnitt Weblinks und nicht in die Infobox. --08-15 22:40, 23. Feb. 2008 (CET)

Verweis auf Gesetzestext im Internet

Das BMJ stellt über die juris GmbH viele Gesetzestexte im Internet kostenlos zur Verfügung, siehe

 http://bundesrecht.juris.de/hinweise.html

Wäre es nicht sinnvoll, in der Vorlage ein entsprechendes Attribut zur Verfügung zu stellen? (nicht signierter Beitrag von 84.176.49.84 (Diskussion) 09:56, 3. Feb. 2009 (CET))

Bei allen mir bekannten Artikeln zu Rechtsnormen findet sich der Link zum Volltext bei Juris (oder einer alternativen Quelle) im Abschnitt "Weblinks". Das sollte doch ausreichen? Gruß --Rapober 10:35, 3. Feb. 2009 (CET)

Leerzeilen im Feld „Titel“

Im Feld „Titel“ kommt es teilweise zu unschönen Leerzeilen, siehe beispielsweise hier. Ist das ein Fehler der Vorlage oder mache ich etwas falsch? --Haschen nach Wind 16:03, 23. Mai 2010 (CEST)

Neues Beispiel: Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. --Forevermore 10:09, 5. Feb. 2012 (CET)
Nachtrag: Scheint ausschließlich (?) dann vorzukommen, wenn es keinen Kurztitel gibt. --Forevermore 17:51, 25. Feb. 2012 (CET)

Problem wurde heute gelöst. --Forevermore (Diskussion) 11:31, 4. Mär. 2012 (CET)

Rechtsgrundlage

So sehr ich es verstehe, dass es natürlich schön ist, über formellrechtliche Erwägungen Auskunft zu geben. Die Frage der Rechtsgrundlage sollte aber aus der Infobox Gesetz verschwinden. Gerade bei der (jetzt nicht mehr oder nur nach Maßgabe von Art. 84ff. GG zugelassenen) Mischverwaltung ist die Angabe kaum möglich. Sollte die Rechtsgrundlage tatsächlich streitig oder unklar sein, sollte das im Text erwähnt werden. Denn dann steht schließlich auch die verfassungsrechtliche Rechtfertigung in Frage.

Bei bestimmten Rechtsverordnungen ist ein solcher Eintrag kaum noch handhabbar. Das betrifft insbesondere die Fälle, in denen eine Querschnittsmaterie aus dem besonderen Verwaltungsrecht abgebildet wird und nicht nur mehrere Ministerien die Verordnung gemeinsam erarbeiten, sondern auch noch mehrere Verordnungsermächtigungen zu einer Gesamtkodifizierung als Verordnung dienen.

Prinzipiell liegt darin auch eine gewissermaßen verborgene Redundanz vor. Denn mit dem Eintrag in der Rechtsmaterie liegt ja die Begründung der Rechtsgrundlage vor.

0,02 Euro von mir. --AHK 14:28, 25. Sep. 2010 (CEST)

Diese Einwände treffen mitunter auf die (aktuelle) Gesetzgebung des Bundes zu. Eine Redundanz sehe ich allerdings wegen der leider nicht immer vermeidbaren Uneindeutigkeiten bei der Rechtsmaterie am ehesten noch im speziellen Fall von Verordnungen des Bundes, da dort die Rechtsgrundlage meistens über die FNA-Einordnung ersichtlich ist.
Was ist aber z. B. mit dem Landesrecht, mit Verwaltungsvorschriften oder mit historischen Rechtsquellen. Bisher wurde die Rechtsgrundlage häufig als „Kann-Vorschrift” gehandhabt. Das müsste auch weiterhin ein zumindest akzeptabler Mittelweg sein. Es sollte im Einzelfall entschieden werden, ob das Nennen der Rechtsgrundlage unbedenklich oder eher nachteilig ist. Bei Bundesgesetzen wird sie ohnehin kaum einmal angegeben. --Alros002 18:48, 30. Sep. 2011 (CEST)

Rahmen

Die Infobox hat – im Gegensatz z. B. zur Infobox Unternehmen – keinen Rahmen. Ist das beabsichtigt? --DeMonsoon 08:46, 21. Mär. 2011 (CET)

Weblink zum Gesetzestext mit aufnehmen?

Ich finde, es sollte ein Punkt "Weblink" mit aufgenommen werden, der direkt zu dem Gesetzestext (für Deutschland bspw. wie im Fließtext auf juris.de, oder gesetze-im-internet.de) verweist. Ich finde es immer umständlich, bis unten zu "Weblinks" scrollen zu müssen und in anderen Infoboxen (bspw. Vorlage:Infobox Unternehmen oder Vorlage:Infobox Zwischenstaatliche Organisation) gibt es auch einen Punkt "Website". Grüße Alleskoenner (Diskussion) 19:26, 22. Aug. 2012 (CEST)

Ich unterstütze diesen Vorschlag. Der Weblink sollte jedoch fakultativ sein (d. h. kein Leerfeld, wenn es keinen Weblink gibt), da nicht alle Gesetze im Internet erhältlich sind. --Forevermore (Diskussion) 09:01, 23. Aug. 2012 (CEST)
Klar, da stimme ich dir zu! =) Grüße Alleskoenner (Diskussion) 12:41, 23. Aug. 2012 (CEST)

Erledigt =) Grüße Alleskoenner (Diskussion) 16:55, 23. Aug. 2012 (CEST)

Grundsätzlich kann ein Weblink, sofern vorhanden und handhabbar, hilfreich sein. Weshalb aber auf einmal die sperrige und eher redundante Bezeichnung „Volltext”? In den Vorlagen wird bisher durchgängig einfach nur „Text” angewiesen. --Alros002 (Diskussion) 23:03, 28. Aug. 2012 (CEST)

Nicht amtliche Abkürzung

Sollte eine Abkürzung, die nicht amtlich ist, vielleicht eher mit Klammerzusatz an der linken Spalte gekennzeichnet werden? Also dann so: Abkürzung (nicht amtlich): JBeitrO anstatt so: Abkürzung: JBeitrO (nicht amtlich) --92.228.245.6 15:57, 12. Okt. 2013 (CEST)

Wie willst du das technisch hinbekommen? --Forevermore (Diskussion) 20:25, 13. Okt. 2013 (CEST)
Ich verstehe das eher als Frage der Richtlinie, nicht die Vorlage soll das angeben, sondern der Bearbeiter. So wird es auch bereits gehandhabt: AbkürzG <small>(nicht amtlich)</small>. Aktenstapel (Diskussion) 15:10, 14. Okt. 2014 (CEST)
Ich glaube, dass es nicht darum geht, wer was angibt, sondern ob es links oder rechts im Kästchen steht. Links wäre schöner, ist aber meiner Meinung nach technisch nicht so ohne weiteres möglich. --Forevermore (Diskussion) 22:05, 16. Okt. 2014 (CEST)
Ok, ich stimme dir zu. Wäre es dann nicht technisch lösbar durch folgende Einfügung?
|-
{{#if:{{{naAbkürzung|}}}|
{{!}} Abkürzung <small>(nicht amtlich)</small>:
{{!}} {{{naAbkürzung}}}
}}
Es bliebe noch die praktische Frage, ob das die linke Spalte nicht untragbar verbreitert (oder, falls umgebrochen, die Tabelle unangemessen verlängert). Aktenstapel (Diskussion) 13:04, 17. Okt. 2014 (CEST)
@Aktenstapel: Das wäre in der von dir vorgeschlagenen Form nicht breiter als "Fundstellennachweis", würde also weder umgebrochen noch die Tabelle verbreitern. --nenntmichruhigip (Diskussion) 16:14, 2. Sep. 2016 (CEST)
Wieso wäre? Die Änderung ist doch schon längst in der Vorlage. Die Frage ist eher, ob die Änderung angenommen wird. Beim SGB V wird sogar penetrant die Angabe <small>(amtlich)</small> immer wieder eingefügt, obwohl deren Fehlen dasselbe aussagen sollte. Aktenstapel (Diskussion) 09:39, 5. Sep. 2016 (CEST)
Weil hier nicht vermerkt wurde, dass das schon umgesetzt wurde, und ich nicht nachgeschaut habe. Aber mal doof gefragt: Bin ich zu blöd, das in der Vorlage zu finden? Sieht mir nämlich nicht so aus, als sei das "schon längst in der Vorlage", und mit der Parameterbezeichnung von oben funktioniert's auch nicht. --nenntmichruhigip (Diskussion) 16:29, 8. Sep. 2016 (CEST)
OK, dann habe ich das wahrscheinlich mit Vorlage:Infobox Verordnung (EG) verwechselt, dort gab es ursprünglich nur nichtamtliche Kurztitel, was sich mit der Datenschutz-Grundverordnung (amtlicher Kurztitel) geändert hat. Dort musste ich das na einfügen. Zurück zu hier: ich denke, dass rechts neben der Abkürzung stets mehr Platz ist als links verbleibt. Links könnte es so knapp sein, dass es bei einigen Schriftarten umbricht. Und dann ist auch die Frage, ob es angenommen würde. Die Lösung steht ja oben und könnte eingefügt werden. Aktenstapel (Diskussion) 18:28, 8. Sep. 2016 (CEST)

Datum des Gesetzes

Diese Angabe ist für Verordnungen unpassend. Wäre es hier nicht passender, die Angabe mit Erlassen am: zu kennzeichnen? Sofern es keine Einwände gibt, werde ich das mal ändern. Aktenstapel (Diskussion) 15:10, 14. Okt. 2014 (CEST)

Es ist umgesetzt. Alternativ könnte die Bezeichnung Ausfertigungsdatum lauten, was aus meiner Sicht schöner, aber länger ist. Meinungen? Aktenstapel (Diskussion) 17:48, 22. Jan. 2015 (CET)

Letzte Änderung durch

Um die Infobox lesbarer für Nichtspezialisten zu gestalten, werden die Abkürzungen, die unter dieser Angabe erscheinen, mit Erklärungen hinterlegt. Prinzipiell ist es denkbar, z. B. den Artikel eines Änderungsgesetzes automatisiert auf buzer.de zu verlinken. Das wird teilweise so von Hand eingepflegt. Ich zögere jedoch aus zwei Gründen, dies umzusetzen:

  1. die Änderungen stehen erst ein paar Tage nach Erscheinen des Bundesgesetzblattes zur Verfügung (solange wäre es ein toter Link) und
  2. buzer.de bindet nach heutigem Stand google-analytics.com ein, ohne den Nutzer frühzeitig auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen (§ 15 Abs. 3 TMG), was ordnungswidrig ist.

Aktenstapel (Diskussion) 17:48, 22. Jan. 2015 (CET)