Vorname (Deutschland)

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In Deutschland bezeichnet der Vorname einer Person den Teil des Namens, der nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrückt (also nicht den Familiennamen), sondern sie innerhalb der Familie bezeichnet. Eine Person kann mehrere Vornamen haben. Im Deutschen stehen die Vornamen (als individuelle Namen) vor dem Familiennamen (von regionalen Ausnahmen abgesehen).

Die Vornamen eines Menschen werden dort meistens nach seiner Geburt von seinen Eltern bestimmt. Es gibt Reglementierungen, die die Freiheit der Wahl des Vornamens mehr oder weniger einschränken. Die Auswahl der Vornamen unterliegt Moden. Bei der Auswahl eines Vornamens können Eltern sich anhand der Vornamenlexika orientieren, Bücher, die laut Konrad Kunze zu den Dauerbestsellern im Buchmarkt gehören.[1]

Als Rufname bezeichnet man den (oder die) Vornamen, unter dem Personen normalerweise angesprochen werden.

Historische und geographische Entwicklung

Zur Geschichte auf den deutschen Sprachraum bezogen siehe Vorname#Deutscher Sprachraum.

Renaissance und Reformation

Zu den meistverbreiteten Vornamen in Deutschland zählten im 16. Jahrhundert: Johann/Johannes, Georg, Heinrich, Hans, Christoph, Friedrich, Philipp, Wilhelm, Andreas, Jakob/Jacob, Joachim, Hermann, Martin, Michael, Ludwig, Peter, Caspar, Paul, Anton, Christian; Anna, Maria/Marie, Elisabeth, Katharina/Catharina, Dorothea, Agnes, Magdalene/Magdalena, Sophie, Christine/Christina, Hedwig, Sibylle/Sibylla, Sophia, Barbara, Margarete/Margaretha, Johanna, Eleonore, Ursula, Charlotte, Eva.

17. und 18. Jahrhundert

Zu den meistverbreiteten Vornamen in Deutschland zählten im 17. Jahrhundert: Johann, Friedrich, Heinrich, Georg, Christian, Christoph, Wilhelm, Ludwig, Ernst, Philipp, Karl/Carl, Franz, Joachim, Hans, Anton, August, Otto, Adam, Hermann, Andreas, Bernhard; Maria/Marie, Anna, Elisabeth, Sophie, Dorothea, Charlotte, Katharina/Catharina, Eleonore, Amalie/Amalia, Christine, Magdalena, Luise, Henriette, Hedwig, Johanna, Juliane, Sibylla, Sophia, Wilhelmine, Barbara.

Zu den meistverbreiteten Vornamen in Deutschland zählten im 18. Jahrhundert: Johann, Karl/Carl, Friedrich, Georg, Wilhelm, Heinrich, Christian, Franz, Ludwig, August, Ernst, Joseph, Ferdinand, Philipp, Anton, Gustav, Christoph, Hans, Peter, Otto; Maria/Marie, Caroline/Karoline, Luise/Louise, Charlotte, Sophie, Anna, Friederike, Henriette, Amalie, Elisabeth/Elise, Johanna, Wilhelmine, Marianne, Auguste, Dorothea, Christiane, Juliane, Katharina, Julie, Therese.

19. Jahrhundert

Zu den meistverbreiteten Vornamen in Deutschland zählten im 19. Jahrhundert: Karl/Carl, Friedrich/Fritz, Wilhelm, Hans, Heinrich, Hermann, Otto, Ernst, Paul, Georg, Max, Franz, Ludwig, August, Rudolf, Adolf, Gustav, Richard, Johann, Julius, Theodor; Marie/Maria, Elisabeth/Else, Anna, Margarete, Helene, Gertrud, Luise/Louise, Hedwig, Auguste, Johanna, Sophie, Charlotte, Clara, Mathilde, Emma, Martha, Ida, Bertha, Frieda, Julie, Käthe.

20. Jahrhundert und Gegenwart

Zu den meistverbreiteten Vornamen in Deutschland zählten im 20. Jahrhundert: Hans, Peter, Wolfgang, Klaus, Michael, Karl, Jürgen, Heinz, Thomas, Werner, Walter, Ernst, Franz, Paul, Kurt, Helmut, Herbert, Hermann, Andreas, Dieter; Barbara, Ursula, Maria, Susanne, Elisabeth, Monika, Petra, Karin, Sabine, Claudia, Renate, Eva, Gabriele, Anna, Brigitte, Helga, Christine, Gisela, Ruth, Ulrike.

Zur Zeit des Dritten Reichs spielten Vornamen eine wichtige Rolle bei der Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung. Schon 1934 waren Vorschläge umgesetzt worden, die das Ausmerzen der in der Buchstabiertafel […] enthaltenen jüdischen Namen (David, Isidor, Jacob, Nathan, Samuel und Zacharias) zum Ziel hatten. Die konkrete Umsetzung der im Rahmen der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen beschlossenen Gesetze, die der Stigmatisierung der Juden weiteren Vorschub leistete, erfolgte durch einen Runderlass des Reichsministeriums des Innern vom 18. August 1938. In den darin enthaltenen Richtlinien über die Führung von Vornamen wurde verfügt, dass Juden nur bestimmte in einer Anlage aufgelistete Vornamen gegeben werden durften, deren Verwendung anderen deutschen Staatsangehörigen nicht gestattet war. Soweit Juden keinen der in besagter Beilage aufgeführten Vornamen führten, mussten sie ab dem 1. Januar 1939 einen weiteren Vornamen annehmen, und zwar männliche Personen Israel, weibliche Sara, dessen Führung im Rechts- und Geschäftsverkehr ausdrücklich angeordnet wurde. Man muss davon ausgehen, dass bei der Zusammenstellung der vorgeschriebenen jüdischen Vornamen durch die NS-Behörden mit Absicht auch lächerlich und abwertend klingende Beispiele wie Geilchen oder Saudik gewählt wurden. Es ist sicher auch kaum Zufall, dass nicht wenige der biblischen Namen, wie der des aus der Passionsgeschichte bekannten Hohepriesters Kaiphas, für christlich sozialisierte Menschen mit extrem negativen Assoziationen verknüpft waren. Da zahlreiche Vornamen alttestamentarisch-hebräischen Ursprungs auch bei den nichtjüdischen Deutschen beliebt waren, man denke nur an Josef oder Michael, entstand die paradox anmutende Situation, dass die NS-ideologisch als jüdisch betrachteten Namen wegen ihrer weiten Verbreitung keine Aufnahme in die genannte Liste erlaubter jüdischer Namen fanden und insofern nur von nichtjüdischen Deutschen, nicht mehr aber von Juden verwendet werden durften. Der offiziell erwünschten Linie folgend empfahl die ostpreußische Autorin Hermine Lettau angehenden Eltern in ihrem im Jahre 1942 erschienenen (und 1947 in der Liste der auszusondernden Literatur aufgeführten[2]) Vornamenbuch Wie heißt Du? die Verwendung von Vornamen germanischen Ursprungs. Dagegen sollten die mit einem Stern gekennzeichneten hebräischen Vornamen, zu denen sie Gabriel, Simon, Jakob, Anne, Hanna, Elisabeth und Lilli zählte, unbedingt vermieden werden.[3]

In den geteilten Teilen Deutschlands erfreuten sich verschiedene Namen größter Beliebtheit. Mandy, Nancy, Cindy, Sindy, Sandy und Peggy werden als „DDR-Namen“ bezeichnet. Von den 1970er bis in die 1990er Jahre waren diese in Ostdeutschland recht beliebt.[4][5] Mandy taucht 1974 in der Top-Ten-Liste der beliebtesten Mädchennamen in der DDR auf, 1980 war er auf Platz sechs.[6]

Etwa 1000 zuvor noch nie vergebene Vornamen werden jährlich in Deutschland eingetragen, zuletzt vor allen Dingen Anglizismen wie Moon, Sunshine, Fox und Summer.[7]

Vornamenswahl nach Region

Das Vorkommen von speziellen Vornamen in verschiedenen Regionen von Deutschland deutet auf regionale Vornamenspräferenzen hin. Die Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998[8] zeigt, dass sich die männlichen Vornamen Hauke und Carsten besonders in Norddeutschland finden, während sich Katharina und Maria vor allem in Bayern und in der Eifel finden. Gerold und Jan sind typisch für Ostfriesland, während Anton und Xaver nur in Süddeutschland vorkommen. Stefan und Alexander findet sich vor allem im Westen und Frank und Kerstin sind hauptsächlich im Osten populär. Bei einigen Namen, wie Josef und Josefa, wirkt sich die Verteilung der Konfessionen in der jeweiligen Region stark auf die Namenshäufigkeit aus.

Thüringen

In Thüringen und einigen anderen Gegenden in Deutschland war es möglich, zwei oder mehrere mitunter alle gleichzeitig lebenden Kinder derselben Familie mit demselben Vornamen taufen zu lassen. Man unterschied dann zwischen „Groß-Hans“ und „Klein-Hans“. Manchmal ist die Gleichnamigkeit nur sekundär oder scheinbar, wenn bei einem Doppelnamen wie „Johann Christoph“ ein Namensteil im praktischen Gebrauch ausfiel oder vergessen wurde und nicht selten bei der Heirat oder beim Tode dieser Person ein neuer Doppelname „erfunden“ wurde. Genealogische Nachforschungen werden erschwert (siehe auch Toter Punkt).

Ostfriesland

Im ostfriesischen Raum war es bis in die 1970er Jahre üblich, dem erstgeborenen Sohn den Namen des Großvaters väterlicherseits zu geben. Dem Großvater seinerseits wurde der als ehrenvoll empfundene Zusatz „-Ohm“ gegeben. Bei weiblichen Namen galt das gleiche, dem Mädchen wurde der Name der Großmutter gegeben, die Ahnin selbst wurde durch den Zusatz „-möh“ angesprochen. Diese Regelung wird kaum noch praktiziert.

  • Beispiel
Großvater: Hinrich, Vater: Harm, Sohn: Hinrich. Aus dem Großvater wurde „Hinrich-Ohm“.
Großmutter: Gertje, Mutter: Jantje, Tochter: Gertje. Aus der Großmutter wurde dann „Gertje-Möh“.

Süddeutschland

Im süddeutschen sowie ostsächsischen Sprachraum wird in der Umgangssprache teilweise der Rufname dem Familiennamen nachgestellt, wie „der Köhlers Werner“ oder auch „der Köhler Werner“. Obwohl der Familienmitgliedsname in diesen Fällen nicht mehr vor dem Familiennamen steht, bleibt er trotzdem der Vorname.

Rechtliche Situation

Namensgebung und -änderung

Das Recht der Namensgebung ist in Deutschland nur teilweise gesetzlich geregelt. Es handelt sich um Gewohnheits- und um Richterrecht. Ausnahmen bestehen bei Vornamensänderungen im Rahmen einer Adoption (§ 1757 Abs. 4 BGB) sowie im Rahmen des Transsexuellengesetzes (§ 1 TSG).

Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern (oder dem allein Sorgeberechtigten) bestimmt. Es gibt jedoch bestimmte Richtlinien für die Namensgebung.

Der Vorname …

  • … muss als Vorname erkennbar sein
  • … muss nicht mehr wie bis 2008 eindeutig männlich oder weiblich sein, sondern darf auch neutral sein.[9]
  • … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie durch die Namensgebung Judas oder Kain. Der Vorname Adolf ist hingegen in Deutschland trotz der starken Belastung durch den Diktator Adolf Hitler abhängig von den Beweggründen der Eltern möglicherweise eintragungsfähig.[10]
  • … darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen, zum Beispiel Christus und früher auch Jesus (durch OLG Frankfurt 20 W 149/98 als Vorname zugelassen).
  • … darf kein weitverbreiteter Orts- oder Markenname sein.
  • … darf kein Familienname sein.[11] Ausnahmen sind insbesondere bei ostfriesischen Zwischennamen (zum Beispiel „ten Doornkaat“ BGH StAZ 1959, 210 ff) und bei sehr seltenen, ungewöhnlichen Nachnamen (zum Beispiel Wannek, Birkenfeld) gemacht worden, sowie natürlich bei den Familiennamen, die hauptsächlich als Vornamen bekannt sind (wie Gerhart).
  • … darf keinen Titel wie Lord oder Prinzessin bezeichnen.
  • … muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden (§ 22 Abs. 1 Personenstandsgesetz).

Eine Person kann mehrere, muss aber mindestens einen Vornamen besitzen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes darf das Amtsgericht die Anzahl der Vornamen eines Kindes zu dessen Wohle beschränken (in diesem Fall[12] durfte die Mutter ihrem Kind statt zwölf nur fünf Vornamen geben). Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit dem die Person hauptsächlich angeredet („gerufen“) wird, als „Rufname“ bezeichnet. Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 15. April 1959 – IV ZB 286/58) steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt.

Die Namen eines Kindes müssen sich von denen seiner Geschwister unterscheiden. Wenn mehrere Vornamen vergeben werden, darf einer dem der Geschwister entsprechen (BayObLGZ 1985, 362–368). Drei Vornamen sollen nicht durch Bindestrich zu einem Vornamen verbunden werden (Jan-Marius-Severin; StAZ 1982, 46–47).

Bei der Geschlechtsgebundenheit des Vornamens wurde eine ältere Dienstanweisung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verworfen. Nach § 262 Abs. 4 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden soll der Vorname eindeutig männlich oder weiblich sein. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so soll der Standesbeamte verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird. Eine Ausnahme stellen etablierte Namen wie Toni, Sascha, Nicola, Ashley, Robin, Andrea dar. Eine seit langem bestehende Ausnahme von der Geschlechtskennzeichnung stellt die Vergabe des weiblichen zweiten Vornamen Maria an einen Jungen dar (BGHZ 30, 132–140; mittlerweile sogar mit Bindestrich zulässig: Claus-Maria, AG Traunstein 10 UR III 61/92; Johannes-Marie, AG Mönchengladbach 15 III 7/97). Das Bundesverfassungsgericht entschied dagegen 2008, dass das Gesetz keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen vorsieht.[9] Obengenannte Dienstanweisung ist daher für die Eltern nicht bindend. Die elterliche Vornamenswahl findet ihre Grenzen nur da, wo eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, von der „allenfalls dann auszugehen [ist], wenn der gewählte Vorname dem Kind offensichtlich nicht und nach keiner Betrachtungsweise die Möglichkeit bietet, sich anhand des Vornamens mit seinem Geschlecht zu identifizieren“.

In Deutschland besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, den eigenen Vornamen im Nachhinein ändern zu lassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Namenänderungsbehörde, die entweder beim Standesamt, der Kreisverwaltung oder beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Damit der Vorname geändert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung eingedeutscht werden, oder falls dies nicht möglich ist, neue Vornamen gewählt werden (Art. 47 EGBGB). Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Vornamen ändern zu lassen, wenn jemand schon immer anders genannt wurde und sich mit seinem exotischen Vornamen nicht abfinden kann.

Des Weiteren können transsexuelle Menschen nach dem Transsexuellengesetz ihren Vornamen ändern lassen, so dass er der geschlechtlichen Identität (Gender) entspricht.

Vornamen in den Personaldokumenten

In den Personalausweisen und Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland wurden und werden alle Vornamen der Person im Feld „Vornamen“, in der Reihenfolge wie sie von links nach rechts in der Geburtsurkunde stehen, eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone (MRZ; auf Personalausweisen auf der Rückseite, in Reisepässen unten auf der Vorderseite der Passkarte) wurde bis 31. Oktober 2010 hingegen nur ein Vorname eingetragen. Dies war in der Regel der erste Vorname, außer wenn der Antragsteller die Eintragung eines anderen Vornamens als „Rufname“ wünschte.[13]

Internationalen Standards, die auf Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zurückgehen, folgend wird seit Oktober 2010 die Zusammensetzung des Namens in der MRZ nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt. Mit Wirkung vom 1. November 2010 werden deshalb in der MRZ alle Vornamen der Geburtsurkunde entsprechend eingetragen. In Fällen, in denen auf Grund der begrenzten Anzahl von Zeichen in der MRZ die Eintragung aller Vornamen nicht möglich ist, werden zuerst der Familienname und dahinter die Vornamen aus der Geburtsurkunde soweit möglich eingetragen.[13]

Verwendung der Vornamen

Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen dürfen von den Namensträgern im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr nach Belieben genutzt werden und sind gleichberechtigt. Während in der Bundesrepublik Deutschland heutzutage nicht mehr zwischen Rufnamen und sonstigen Vornamen unterschieden wird, wurden in einigen Bundesländern und auch in der DDR bis zur Wiedervereinigung Rufnamen in Geburtsurkunden und Personalausweisen unterstrichen.[13] Die alleinige Verwendung des Vornamens genügt grundsätzlich nicht, wenn es um die Rechtsverbindlichkeit einer Unterschrift geht. Ausnahmen können bei Bischöfen sowie im Rechtsverkehr unter Verwandten bestehen.

Gerichtsentscheidungen über Vornamen

Positive Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
Vorname Entscheidungsinhalt Fundstelle
Aiwara als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1989, 381
Birkenfeld als männlicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 2000, 1170–1171
Büb als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2001, 110
Cheyenne Emma Katharina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1995, 300
Cosma-Shiva als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1994, 117
Danny als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2008, 108–109
Dior als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1995, 299–300
Djehad (Sprich: Dschihad) als männlicher Vorname eintragungsfähig KG, 1 W 93/07[14]
Domino Carina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1991, 321
Emanuele als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2006, 171
Emily-Extra als weiblicher Vorname eintragungsfähig Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2 W 110/03
Fanta als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1999, 147–148
Galaxina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1994, 117
Gerrit als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 322–323
Ibanez Sophie als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1997, 40
Jasmin Heide Kaur als weiblicher Vorname eintragungsfähig OLG Stuttgart 8 W 566/87
Jazz als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1999, 149–150
Jedida als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1989, 381
Kai als alleiniger Vorname für einen Jungen eintragungsfähig OLGR Hamm 2005, 51–53
Kiana Lemetri als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1999, 147
Kiran als alleiniger Vorname für beide Geschlechter eintragungsfähig BVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5. Dezember 2008
Kolle als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 127
Lafayette als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1992, 378
Latoya als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1993, 357, gegenteilige Entscheidung StAZ 1994, 195
Leines als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2001, 327
LouAnn als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2004, 45–46
Luka / Luca als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 2005, 874–876, OLGR Frankfurt 2004, 322–323
Lütke als dritter männlicher Vorname eintragungsfähig BGH Beschl. v. 30. April 2008 AZ. XII ZB 5/08 = NJW 2008, 2500–2502
Maitreyi Padma als weiblicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 1988, 74–74
Max Amos Soma Xam als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1984, 129–129
Merle als alleiniger weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 346–347
Meva als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2003/16
Michael Cougar als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1992, 144
Nicola Andrea als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1983, 15–16, NJW-RR 1995, 773–774
Nikita Katharina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1995, 298
November als Vorname für beide Geschlechter eintragungsfähig LG Bonn 4 T 202/06
Oleander als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1983, 351–352
Marie Jasmin Pepples als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1993, 356–357
Pumuckl als männlicher Vorname eintragungsfähig NJW 1984, 1360–1362
Ranjo als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1986, 355–355
Rike Leontes Klarissa als weiblicher Vorname eintragungsfähig AG Karlsruhe UR III 155/86
Roi als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 345–346
Sascha als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 1990, 9–10
Sundance als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2001, 177–178
Sunshine als weiblicher Vorname eintragungsfähig OLG Düsseldorf 3 Wx 437/88
Sweer als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 346
Tamy Sarelle als weiblicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 1988, 712–713
Tanisha als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1996, 47
Wannek als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1992, 72
Windsbraut als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1985, 166–167
Eingeschränkt positive Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
Vorname Entscheidungsinhalt Fundstelle
Alpha als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1984, 281–282
Eike als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird NJW-RR 1989, 1030–1032
Godot als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird NJW-RR 1997, 834–835
Gor als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird OLG Düsseldorf 3 Wx 170/95
Jona/Jonah für beide Geschlechter mit weiteren geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig StAZ 2002, 42–43
London für beide Geschlechter mit weiteren geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig StAZ 2012, 244–245
Lynik als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1992, 312–313
Mikado als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1998, 209–210
Mike als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird OLGR Frankfurt 1996, 247–248
Prestige als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird MDR 1998, 416
River mit einem zweiten, geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig StAZ 1998, 208–209
Sonne als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird BayObLGZ 1994, 191–195
Tjorven als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird OLGR Hamm 2001, 195–197
Uragano als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird BayObLGR 1997, 39
Zeta als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1990, 197–198
Zooey als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 2005, 18
Negative Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
Vorname Entscheidungsinhalt Fundstelle
Ana als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1984, 129–129
Aora als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1984, 282–282
Atomfried als Vorname nicht eintragungsfähig Amtsgericht Hamburg, Februar, 1964[15]
Beauregard als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1989, 379–380
Borussia als Vorname nicht eintragungsfähig AG Kassel 765 III 56/96
Bräunche (Geburtsname der Mutter) als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1986, 286–287
Cezanne als Vorname nicht eintragungsfähig OLGR Karlsruhe 1999, 226–227
Christin als Vorname für einen Jungen auch in Kombination mit eindeutig männlichen Vornamen nicht eintragungsfähig FamRZ 1993, 357
Frieden Mit Gott Allein
Durch Jesus Christus
als männlicher Vorname einzutragen (allerdings nur, weil er im Ursprungsland Südafrika lange getragen wurde) OLG Bremen 1 W 49/95,StAZ 1996, 0086[16]
Heike als alleiniger Vorname für den süddeutschen Raum abgelehnt, da das Geschlecht nicht hinreichend zu erkennen ist NJW 1982, 2262–2262
Hemingway als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1985, 250–251
Heydrich als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 317
Holgerson als Vorname nicht eintragungsfähig, weil er in Schweden als typischer Familienname gebräuchlich ist (dort allerdings mit doppeltem s, als Holgersson) OLGZ 1992, 45–47
Jedidja als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1989, 380–381
Jenevje als Eindeutschung des französischen Vornamens „Genevieve“ als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 288
Josephin als alleiniger Vorname für ein Mädchen nicht eintragungsfähig NJW-RR 1994, 580–581
Lafayette Vangelis als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1984, 130–131
Lindbergh als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 2007, 179–180
Lord als Vorname nicht eintragungsfähig FamRZ 1993, 1242–1243
Marey als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1995, 330
Mechipchamueh als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1999, 44–45
Micha als alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1993, 355
Mika als alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 2007, 179
Moewe als Vorname nicht eintragungsfähig BayObLGZ 1986, 171–174
Moon Unit als Vorname nicht eintragungsfähig AG Schöneberg 70 III 387/87
Navajo als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1995, 45–46
Pan als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1978, 184–185
Peterson, Petersohn,
Laurens-Peterson
als Vornamen nicht eintragungsfähig StAZ 1987, 139–139
Pfefferminze als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1997, 40
Puschkin als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1983, 351–351
Ronit als alleiniger weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1993, 321–322
Rosa als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1993, 50
Rosenherz als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 118
Schröder als Vorname nicht eintragungsfähig OLGZ 1985, 154–156
Stompie als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1990, 73–74
Stone als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 195
Tom Tom als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1991, 255
Verleihnix als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1990, 200
Wegwanipiu als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1997, 380
Woodstock als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1990, 74–75

Siehe auch

Literatur

Allgemein:

  • Michael Mitterauer: Ahnen und Heilige, München 1993, ISBN 3-406-37643-6.
  • Dieter Geuenich u. Ingo Runde (Hrsg.): Name und Gesellschaft im Frühmittelalter. Personennamen als Indikatoren für sprachliche, ethnische, soziale und kulturelle Gruppenzugehörigkeiten ihrer Träger. (= Deutsche Namenforschung auf sprachgeschichtlicher Grundlage 2), Hildesheim / Zürich/New York 2006, ISBN 3-487-13106-4.
  • Dieter Geuenich, Wolfgang Haubrichs, Jörg Jarnut (Hrsg.): Nomen et gens. Zur historischen Aussagekraft frühmittelalterlicher Personennamen. Berlin u. New York 1997, ISBN 3-11-015809-4.

Vornamenlexika, deutsch:

  • Hans Bahlow: Deutsches Namenlexikon. Familien- und Vornamen nach Ursprung und Sinn erklärt. Gondrom Verlag, Bindlach 1993. ISBN 3-8112-0294-4.
  • Andreas Brosch: Unsere Vornamen – und was sie uns erzählen. 1500 Namen von biblisch bis modern, Brunnen Verlag, Gießen 2018, ISBN 978-3-7655-0995-7.
  • Margit Eberhard-Wabnitz, Horst Leisering: Knaurs Vornamen-Buch. Herkunft und Bedeutung. Lexikographisches Institut, München 1984.
  • Rosa und Volker Kohlheim (Bearbeiter): Duden. Das große Vornamenlexikon. 3., völlig neu bearbeitete Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Zürich 2007, Nachdruck 2012. ISBN 978-3-411-06083-2.

Vornamenlexika, deutsch regional:

  • Reinhold Trautmann: Die altpreußischen Personennamen. 1925.

Weblinks

Wiktionary: Vorname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. Vor- und Familiennamen im deutschen Sprachgebiet. 5., durchgesehene und korrigierte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag München 2004, Seite 13. ISBN 3-423-03266-9.
  2. Liste der auszusondernden Literatur. Erster Nachtrag nach dem Stand vom 1. Januar 1947. Hrsg. von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Zentralverlag. Berlin 1947, Nr. 2444 (online bei Datenbank Schrift und Bild 1900–1960).
  3. Hermine Lettau: Wie heißt du? 500 Vornamen und ihre Bedeutung. Pädagogische Verlagsgemeinschaft Ostpreußen, Königsberg 1942. – Vgl. dazu Iman Makeba Nick: Personal Names, Hitler, and the Holocaust. A Socio-Onomastic Study of Genocide and Nazi Germany. Lexington, Lanham 2019 ISBN 9781498525978, S. 95 (als Vorschau online bei Google Books).
  4. Gabriele Rodríguez: Namen machen Leute. Wie Vornamen unser Leben beeinflussen, 2017, S. 31
  5. Vgl. auch: Ulrich Pfeil: Die DDR und der Westen: Transnationale Beziehungen 1949–1989, Ch. Links Verlag, 2001, ISBN 3-86153-244-1, S. 18, hier S. 18
  6. https://www.mdr.de/zeitreise/ddr/ddr-vornamen116.html
  7. David Scheu: Darf das Baby Adolf heißen? In: Stuttgarter Nachrichten. Band 76, 25. Januar 2021.
  8. Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998 (Memento vom 15. Dezember 2010 im Internet Archive)
  9. a b BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss der Zweiten Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 – 1 BvR 576/07.
  10. Darf man eigentlich ...... sein Kind "Adolf" nennen? Artikel des Nachrichtensender n-tv vom 13. März 2016. Abgerufen am 23. März 2017.
  11. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 691/03 von 2005 zur Zulassung des Namens „Anderson“
  12. 1 BvR 994/98, Entscheidung von 2004 über Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto
  13. a b c Vor- und Rufnamen in Pässen und Personalausweisen. Auf: bmi.bund.de
  14. Eltern dürfen ihren Sohn „Djehad“ nennen
  15. Der Spiegel 48/1964 Sana fürs Kind, abgerufen am 30. April 2014.
  16. Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946, Namensrecht, S. 247 Online