Wikiup:Löschkandidaten/Bilder/4. Juli 2006
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Bild:Shinedown.jpg
Kommentar des Uploaders: „Das Bild habe ich bei google.de gefunden und ich denke, dass es in Ordnung ist, dass wir es einsetzen können.“ Ich glaube nicht, daß wir das können. ↗ Holger Thølking (d·b) 00:41, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:Bland-Altman-Plot.jpg
Eine bessere Version des Diagramms ist unter Bland-Altman-Plot.gif verfügbar Borne 09:50, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:Károly Klimo Lithographie.jpg
Künstler lebt noch, ist also noch keine 70 Jahre tot, demnach keine Möglichkeit zur Lizensierung unter GNU FDL ohne Zustimmung des Künstlers (d.h. Urhebers) selbst (Einwilligung des jetzigen Eigentümers dafür irrelevant). --Asthma 10:50, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:Tranchot-Mairie-Efferen.jpg (erledigt)
Lizensierung unter CC-by-SA, Copyright und Genehmigung zur nicht gewerbsmäßigen Veröffentlichung passen mE nicht zusammen. --jergen ? 11:05, 4. Jul 2006 (CEST)
- Copyright - Karte Tranchot/von Müffling
- Sehr geehrter Herr Horsch, gemäß § 66 des Urheberrechts-Gesetzes erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung der Kartenwerke. Somit sind wir zwar Eigentümer, dürfen Entgelte für die Herstellung von Reproduktionsunterlagen erheben, aber kein Nutzungsentgelt. Demzufolge dürfen Sie die genannte Karte kostenfrei nutzen.
- Bitte geben Sie in der Veröffentlichung folgenden Copyright-Vermerk an:
- © Landesvermessungamt NRW, Bonn.
- Ich wünsche Ihnen für Ihr Vorhaben ein gutes Gelingen.
- So nun mache ein Copy-Experte mal das Richtige daraus.
einziger Löschgrund scheint mir zu sein, dass der o.g. den Artikel Mairie Efferen gelöscht hat, mit der falschen Behauptung Angaben zu diesem Historischen Gebiet wären im Artikel Hürth enthalten. das ist nicht der Fall. Siehe meinen Protest bei Disk. Jergen. (s.o. ?) G-Michel-Hürth 11:46, 4. Jul 2006 (CEST)
- Nö, Löschantragsgrund sind die nicht stimmigen Lizenzinformationen auf der Bildbschreibung. Wenn ich das Schreiben recht interpretier, müsste es als Lizenz Vorlage:Bild-PD-alt tragen; die Informationen zu Copyright und Genehmigung zur nicht gewerbsmäßigen Veröffentlichung müssen entfernt werden. --jergen ? 11:59, 4. Jul 2006 (CEST)
- Angepasst, Benutzer informiert. LA entfernt. --Avatar 10:16, 5. Jul 2006 (CEST)
Bild:Eiffelturmnacht.jpg
Dieses Bild muß gelöscht werden da die Panoramafreiheit fuer den eiffelturm bei Nacht nicht in Frankreich gilt. Cmhofer
Bild:Cha_Yong_Kil.JPG
keine LIzenz --Ixitixel 13:45, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:Benutzer_Hitman.jpg
keine Quelle --Ixitixel 13:47, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:Cindyschuette.jpg
keine LIzenz --Ixitixel 13:58, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:Marküs_á_france.jpg
keine Lizenz --Ixitixel 14:03, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:Wolframring.jpg
Quelle Ebay aber Lizenz PD. --Catrin 14:24, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:00 1.JPG
Quelle Ebay aber Lizenz PD. --Catrin 14:26, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:Sch_Steuerung.jpg
keine LIzenz --Ixitixel 14:27, 4. Jul 2006 (CEST)
Bild:PANAMA 114.jpg
Trotz Nachfrage bei der einstellenden Benutzerin kann diese keine Einwilligung der Eltern der Kinder zur Veröffentlichung des Bildes vorweisen. ((ó)) Käffchen?!? 20:58, 4. Jul 2006 (CEST)
- Wahrscheinlich können die Eltern der Kinder nicht lesen oder schreiben und wissen auch nicht was eine "Einwilligung" sein soll. Was soll der Quatsch? Die Eltern (und die Kinder) wohnen in Panama. Die Eltern haben mit Sicherheit nichts dagegen wenn ihre Kinder in der Wikipedia abgebildet werden. Das Bild sollte nicht gelöscht werden. --Gedeon talk²me 04:37, 6. Jul 2006 (CEST)
- Interessant. Also haben Menschen, die nicht lesen und schreiben können kein Recht am eigenen Bild - was sage ich da?!? - die haben also garkeine Rechte. Und in Panama leben eh blos Wilde und *graus* Indianer... aus welchem braunen Zoo bist Du denn ausgebrochen?!? 84.63.124.9 18:31, 6. Jul 2006 (CEST)
- (quetsch) Was hat das mit "braun" zu tun? Du meinst auch als anonyme IP kann man solche Äußerungen machen! Ich glaube nicht das die Kinder oder die Eltern von ihrem Recht Gebrauch machen wollen kein Bild in der Wikipedia zu haben. Sie werden sich wohl freuen das sie in der Wikipedia abgebildet werden - auch wenn sie sich unter dem Begriff Bildrechte und Wikipedia wahrscheinlich wenig vorstellen können. Aber wer weiß das schon? Ich würde vorschlagen: <sarkasmus> Die einstellende Benutzerin solle sofort persönlich nach Panama fliegen (vielleicht kommt sie ja auch aus Panama?) und die Notariell beglaubigte Einwilligung der Eltern besorgen. Sollte diese Einwilligung nicht bis zum 10.07 vorliegen muss das Bild sofort gelöscht werden und rechtliche Schritte gegen die einstellende Benutzerin ergriffen werden. So geht es ja nicht in der "
deutschen...deutschsprachigen" Wikipedia! Hier muss schon alles richtig geregelt sein! Es gibt ja so "tolle" Gesetze in Deutschland, die man sicher hier anwenden könnte! </sarkasmus> --Gedeon talk²me 01:39, 7. Jul 2006 (CEST)- Nur weil diese Menschen arm sind haben sie dennoch ein Recht am eigenen Bild. Wer das nicht versteht, der hat nix gelernt. Und wenn sie nicht zugestimmt haben, dann ist das ein Grund das Bild zu entfernen. Das Recht dieser Menschen geht über Deinen Voyerismus! 84.63.117.96 22:08, 9. Jul 2006 (CEST)
- Bis zu welchem Lebensjahr muss in Deutschland die Einwilligung der Eltern für die Veröffentlichung vorliegen? -- Simplicius - ☺ 19:21, 6. Jul 2006 (CEST)
- (quetsch) Was hat das mit "braun" zu tun? Du meinst auch als anonyme IP kann man solche Äußerungen machen! Ich glaube nicht das die Kinder oder die Eltern von ihrem Recht Gebrauch machen wollen kein Bild in der Wikipedia zu haben. Sie werden sich wohl freuen das sie in der Wikipedia abgebildet werden - auch wenn sie sich unter dem Begriff Bildrechte und Wikipedia wahrscheinlich wenig vorstellen können. Aber wer weiß das schon? Ich würde vorschlagen: <sarkasmus> Die einstellende Benutzerin solle sofort persönlich nach Panama fliegen (vielleicht kommt sie ja auch aus Panama?) und die Notariell beglaubigte Einwilligung der Eltern besorgen. Sollte diese Einwilligung nicht bis zum 10.07 vorliegen muss das Bild sofort gelöscht werden und rechtliche Schritte gegen die einstellende Benutzerin ergriffen werden. So geht es ja nicht in der "
- Bin kein Jurist aber evtl. hilft das Stichwort "Willenserklärung und wer kann überhaupt eine gültige WE abgeben" weiter BGB §104 (Geschäftsunfähigkeit) ff / insbes. §107 (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters) - die Zustimmung zur Veröffentlichung bringt ja nicht unbedingt (nur) einen einen rechtlichen Vorteil mit sich. [1] --Btr 00:01, 7. Jul 2006 (CEST)
- Volljährigkeit habe ich mal gelesen. 84.63.117.96 22:08, 9. Jul 2006 (CEST)
- Bin kein Jurist aber evtl. hilft das Stichwort "Willenserklärung und wer kann überhaupt eine gültige WE abgeben" weiter BGB §104 (Geschäftsunfähigkeit) ff / insbes. §107 (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters) - die Zustimmung zur Veröffentlichung bringt ja nicht unbedingt (nur) einen einen rechtlichen Vorteil mit sich. [1] --Btr 00:01, 7. Jul 2006 (CEST)