Wikiup:Meinungsbilder/Relevanz unveröffentlichter Filme

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

Dieses Meinungsbild soll die Frage klären, ob unveröffentlichte Filme (ab einem bestimmten Zeitpunkt) grundsätzlich als relevant gelten sollen.

Initiatoren und Unterstützer

Initiator
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Falls du dich hier bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen, falls dem Meinungsbild droht, in ungeeignetem Zustand gestartet zu werden.

Die Durchführung dieses Meinungsbilds wird befürwortet von (Stimmberechtigung überprüfen):
  1. --Michileo 20:58, 8. Mai 2011 (CEST)

Hintergrund

Aktueller Zustand

Die Relevanzkriterien gehen nur auf Filme ein, die bereits veröffentlich worden sind:

Ein Film ist relevant, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • der Film wurde im Kino aufgeführt (der Film befand oder befindet sich im Filmverleih)
  • der Film wurde auf einem relevanten Filmfestival aufgeführt (dieses schließt Filme mit ein, die noch keinen Verleih gefunden haben)
  • der Film wurde auf DVD, VHS o. Ä. veröffentlicht (dieses schließt Direct-to-DVD-Produktionen mit ein)
  • der Film wurde im Fernsehen ausgestrahlt (dieses schließt Fernsehfilme mit ein)

Zusätzlich muss der Film in der Internet Movie Database, dem All Movie Guide oder ähnlichen allgemein zugänglichen Filmdatenbanken aufgeführt sein, wobei eine Alterskontrolle keine Einschränkung im Sinne dieses Kriteriums darstellt.

Diese Kriterien gelten auch für Kurzfilme.

Problembeschreibung

Für unveröffentlichte Filme wird keine Regelung getroffen. Ein Meinungsbild im Jahr 2006 hat kein eindeutiges Ergebnis gebracht, jedoch gezeigt, dass die Mehrheit der Benutzer gegen ein generelles Verbot von Artikel zu unveröffentlichten Filmen ist. Eine Relevanz-Diskussion im letzten Jahr brachte ebenfalls keine konkreten Ergebnisse.

Der Status quo ist also, dass über jeden unveröffentlichten Film im Einzelfall entschieden werden muss. Da viele Benutzer die Relevanzkriterien als notwendige (statt als hinreichende) Bedingungen verstehen, landen solche Artikel meist bei den Löschkandidaten, wo sich in aller Regel lange Diskussionen entspinnen.

Beispiel: Der Atem des Himmels, ein österreichischer Film, der 24. August 2010 uraufgeführt wurde. Der Artikel wurde am 8. August (also 16 Tage vor der Premiere) angelegt. Er fing sich einen SLA ein, wurde daraufhin auf WP:LK diskutiert, in den Benutzernamensraum verschoben, einer Löschprüfung unterzogen, in den Artikelnamensraum zurückverschoben, auf WP:LK weiterdiskutiert und schließlich wurde am 16. August auf behalten entschieden.

Weitere Beispiele:

  • ...
  • ...

Siehe auch die beim letzten MB angegebenen Beispiele.

Vorschlag

Filme, deren Veröffentlichung in absehbarer Zeit als sicher anzusehen ist, sollen grundsätzlich als relevant gelten. Dies kann in der Regel bei Filmen angenommen werden, die abgedreht sind und nun nachbearbeitet werden (Postproduktion): Es handelt sich bei dem Film also nicht mehr nur um eine bloße Ankündigung, womit Artikel über Vaporware vermieden werden. Da „alle Szenen im Kasten“ sind, wird sich auch an der Besetzungsliste in der Regel nichts mehr ändern, und inhaltliche Änderung können sich allenfalls durch den Schnitt ergeben.

Die oben zitierten Relevanzkriterien (WP:RK#Filme) sollen um folgende Passage ergänzt werden:

Ein unveröffentlichter Film, der aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit eines der oben genannten Kriterien erfüllen wird, gilt ebenfalls als relevant; dies kann meist angenommen werden, wenn der Film abgedreht ist und sich in der Postproduktion befindet.

Ob ein Film im Einzelfall auch schon davor relevant sein kann, will dieses Meinungsbild nicht klären.

Schlechte Artikel sind natürlich weiterhin löschbar: Artikel, die Theoriefindung betreiben, den neutralen Standpunkt verletzen, unenzyklopädisch geschrieben sind oder keine Belege anbieten, können wie üblich an Qualitätssicherung oder die Löschkandidaten überwiesen werden; siehe hierzu auch Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Richtlinien.

Pro

Contra

Verfahren

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Abstimmung
Hier wird über den inhaltlichen Teil des Vorschlags abgestimmt. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat auch in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen für die Umsetzung des Vorschlags mehr Stimmen als dagegen, so ist dieses Meinungsbild inhaltlich angenommen (einfache Mehrheit). Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

Ich lehne das Meinungsbild ab

Enthaltung bezüglich der Annahme

Inhaltliche Abstimmung

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

Enthaltung bezüglich des Vorschlags

Auswertung