Wikiup:Richtlinien Wirtschaft

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Regeln für das Schreiben von Artikeln

Grundprinzipien
Neutraler Standpunkt · GNU-FDL · Urheberrecht · Belege und Quellenangaben · Keine Theoriefindung · Artikel über lebende Personen · Wikiquette

Inhalt
Was Wikipedia nicht ist · Gute Artikel schreiben · Literatur · Artikel illustrieren · Diskussionsseiten

Formatierung
Wie gute Artikel aussehen · Rechtschreibung · Typografie · Zitate · Fremdwörter · Zahlen · Datumsangaben · Formatvorlagen

Links
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Systematik
Namenskonventionen · Begriffsklärung · Personendaten · Kategorien · Listen

Relevanzkriterien

Es gelten die allgemeinen Relevanzkriterien und für Wirtschaftsunternehmen ferner folgende Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen.

Umsatz

Relevanz wird ab einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro angenommen. Hierbei gilt:

  • Der Umsatz ist der Umsatz gemäß dem geprüften und testierten Jahresabschluss des Unternehmens, welches im Lemma beschrieben wird. Eigenangaben des Unternehmens (z.B. in Presseerklärungen) sind typischerweise als Quelle ungeeignet.
  • Wählt das Unternehmen eine Rechtsform, die keine Pflicht zur Veröffentlichung der Umsatzzahlen vorsieht, so kann eben dieses Relevanzkriterium nicht herangezogen werden
  • Umsatzschätzungen (z.B. "Bei 5 Millionen Kunden brauchen die nun einen Umsatz von 20 € pro Kunde um die 100 Mio € zu erreichen") sind typischerweise WP:TF und damit unerwünscht. Dies gilt mindestens dann, wenn der so geschätzte Umsatz nur knapp über den geforderten 100 Millionen liegt.
  • Einmaleffekte, z.B. aus dem Verkauf von Anlagen, Immobilien, Tochtergesellschaften oder ähnlichem sind keine Umsätze im Sinne der Relevanzkriterien
  • Sofern es sich um einen Konzern handelt, ist der konsolidierte Konzernabschluss heranzuziehen.
  • Eine Addition von (unkonsolidierten) Umsatzzahlen einer Unternehmensgruppe oder von Schwestergesellschaften ist nicht möglich
  • Bei Teilkonzernen kann der Umsatz des Teilkonzerns Relevanz schaffen, wenn das Unternehmen die Teilkonzernbilanz/GuV veröffentlicht und der Teilkonzern eigenständig am Markt auftritt
  • Zwischengeschaltete Holding-Gesellschaften, die eigenständig den notwendigen Jahresumsatz erreichen, sind sinnvollerweise bei der Muttergesellschaft darzustellen, wenn sie nicht eigenständig am Markt auftreten
  • Bei Einkaufsgemeinschaften ist nicht der Außenumsatz (also die Summe des Umsatzes der Mitgliedsunternehmen) sondern der tatsächliche Umsatz (die Provisionen der Einkaufsgemeinschaft) heranzuziehen. Dies gilt auch bei Zentralregulierung. Es ist also nicht der Außenumsatz, der durch Zentralregulierung bei der Einkaufsgemeinschaft verbucht wird heranzuziehen. Analoges gilt für Vermittler, Makler o.ä..

Anforderungen an enzyklopädische Artikel

An einen enzyklopädischer Artikel in der Kategorie:Wirtschaft werden in der Konkretisierung von WP:WSIGA folgende Anforderungen gestellt:

  • Der Artikelgegenstand ist enzyklopädisch relevant.
  • Der Artikel enthält eine Einleitung, die das Lemma definiert, damit der Leser weiß, worum es überhaupt geht.
  • Der Artikel benutzt eine weitgehend wertungsfreie Darstellung im Sinne von WP:NPOV und WP:KTF:
    • Enthält der Artikel Wertungen (insb. Kritik), so muss dargestellt werden, dass diese Wertungen nicht vom Autor des Artikels, sondern aus einer selbst relevanten und reputablen Quelle stammen, die nachvollziehbar zu referenzieren ist.
    • Artikel, in denen der Autor selbst einen Sachverhalt bewertet und/oder interpretiert, sind kategorisch unenzyklopädisch.
    • Werden durch die gewählte Darstellung Zusammenhänge zwischen Einzelaspekten suggeriert, so ist im Zweifelsfall – neben den Einzelaspekten selbst – auch der Sachzusammenhang zu belegen.
  • Der Artikel bietet eine Erläuterung der thematischen Bedeutung und eine Einordnung in den Kontext:
    • Es reicht nicht aus, dass ein Artikel einen Artikelgegenstand bis ins Genaueste beschreibt. Viel wichtiger ist es herauszustellen, warum dieses Thema wichtig und damit relevant im enzyklopädischen Sinne ist. Ein Artikel zu einem Handymodell wird beispielsweise erst dann „enzyklopädisch“, wenn auf Verbreitung und Resonanz in der Öffentlichkeit eingegangen wird.
  • Der Artikelinhalt ist durch die durchgängige Verwendung und sorgfältige Referenzierung nachvollziehbarer, relevanter, überprüfbarer und möglichst unabhängiger Quellen belegt (WP:QA).
  • Der Artikel bietet einen konkreten Mehrwert für den Leser:
    • Die im Artikel enthaltenen Darstellungen sollten über das hinaus gehen, was auf dem offensichtlichen Wege zu finden ist. Beispiel: Bei einem Artikel über ein Produkt muss dieser mehr enthalten, als die vom Hersteller selbst bereitgestellte Werbeinformation. Genauso sollte ein Artikel über ein literarisches Werk mehr enthalten als die ohnehin bereits auf dem Klappentext genannten Informationen. Dieses Kriterium ergibt sich bei sorgfältiger Beachtung vorstehender Aufzählung meist von selbst.
  • Artikel, die noch bestehende Unternehmen zum Gegenstand haben, sollten die Vorlage:Infobox Unternehmen verwenden.

Zusatzkonventionen für wirtschaftswissenschaftliche Artikel

Ein Artikel in der Kategorie:Wirtschaftswissenschaft sollte auf die Standardanforderungen aufbauend folgende Elemente enthalten:

  • zeitliche Einordnung/Entwicklung (z. B. wann kam der Begriff/die Methode auf? Wer gilt als „Schöpfer“?),
  • fachliche Einordnung in das Fachgebiet (z. B. Controlling im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre),
  • wesentliche Bestandteile, Strömungen oder/und Formen sowie Bewertung durch andere wirtschaftswissenschaftliche Strömungen
  • Literaturhinweise (auf Standardwerke und grundlegende Fachbeiträge),
  • Quellen: Rezipierten wissenschaftlichen Quellen ist bei der Artikelarbeit im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich unbedingter Vorrang zu geben. Im Dissensfall sind rezipierte wissenschaftliche Belege des strittigen Inhalts Pflicht. Die Beweislast liegt bei dem, der den umstrittenen Inhalt im Artikel haben möchte.
  • alle Artikelinhalte müssen belegbar sein. Beleglosigkeit ist ein Löschgrund für wirtschaftswissenschaftliche Artikel.
  • ggf. Einfügen von Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen mittels {{Rechtshinweis}}.

Zusatzkonventionen für Artikel über Unternehmen

Artikel über Unternehmen sind besonders sensibel, da diese zum einen ein erhöhtes Risiko aufweisen, zu Werbezwecken missbraucht zu werden und zum anderen die Quellenlage vielfach schlecht ist. Daher gelten ergänzend zu den allgemeinen Regeln für Artikel in der Wikipedia folgende Konkretisierungen:

Quellen

Alle Aussagen in Unternehmensartikeln bedürfen geeigneter Quellen gemäß WP:Q. Bei Quellen für Unternehmensartikel ergibt sich die Problematik, dass die Angaben über Unternehmen typischerweise immer ursprünglich aus dem Unternehmen selbst stammen. Daher gilt als Grundsatz:

  • Die Quellen müssen so ausgewählt sein, dass ein geeigneter Dritter (z.B. Wirtschaftsprüfer, Wissenschaftler, Journalist) die Inhalte bewertet oder geprüft hat
  • Ist ausnahmsweise eine Information nur durch das Unternehmen selber bereitgestellt, ist die Angabe als Eigenangabe des Unternehmens deutlich zu kennzeichnen.

Für oft genutzte Quellen gilt:

  • Die eigene Homepage des Unternehmens oder andere Veröffentlichungen des Unternehmens sind dabei ausschließlich für das Belegen folgender Sachverhalte allgemein akzeptiert: Name des Unternehmens (gemäß Impressum), Namen der Unternehmensleitung, Branche sowie Produkte und Dienstleistungen, die das Unternehmen anbietet.
  • Testierte und veröffentlichte Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte: Unternehmenskennzahlen sind grundsätzlich aus testierten und veröffentlichten Jahresabschlüssen zu entnehmen. Naturgemäß sind diese nicht so aktuell, wie die neuesten Quartalszahlen oder gar die Prognosen des Unternehmens für die Zukunft. Wikipedia ist aber eine Enzyklopädie und keine Tageszeitung: Qualität und Belastbarkeit sind wichtiger als letzte Aktualität. Ist es aufgrund kurzfristiger Ereignisse nicht sinnvoll, den letzten testierten Abschluss heranzuziehen, so sind zum einen andere geeignete Quellen zu nutzen als auch auf die schlechtere Qualität der Zahlen explizit hinzuweisen.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Ad-hoc-Mitteilungen sind geeignet, den Gegenstand der Ad-hoc-Mitteilung zu belegen. Dieses Instrument ist sparsam einzusetzen, da die meisten Ad-hoc-Mitteilungen Inhalte haben, die für Wikipedia-Artikel zu spezifisch sind.
  • Handelsregisterinformationen dürfen genutzt werden. Insbesondere in Bezug auf die Darstellung des Unternehmensnamens und von Konzernzugehörigkeiten ist dies sinnvoll. Da sich die Einträge dort ändern können, ist jeweils das Abrufdatum anzugeben.
  • Wissenschaftliche Werke über das Unternehmen, seine Produkte und seine Märkte sind in hohem Maße als Quellen geeignet. Dies gilt grundsätzlich auch für Werke von Lokalhistorikern, sofern diese gut recherchiert sind.
  • Werke, deren Inhalt entweder ungeprüft von den Unternehmen übernommen wird oder deren Aufnahme kostenpflichtig ist (z.B. Lexikon der deutschen Weltmarktführer oder Who is Who) sind als Quellen ungeeignet
  • Pressemitteilungen, eigene Werbeschriften, Kunden- oder Mitarbeitermagazine oder andere im Auftrag des Unternehmens erstellten Publikationen sind typischerweise als Quellen ungeeignet. Dies gilt auch für Presseberichte, die ausschließlich darauf beruhen.
  • Informationen von Kammern oder Verbänden können genutzt werden, um eine Mitgliedschaft des Unternehmens dort zu belegen. Andere Aussagen sind nur dann dadurch zu belegen, wenn die Kammer oder der Verband die zu belegenden Sachverhalte prüfen oder bewerten konnte.
  • Patentanmeldungen sind als Quellen ungeeignet

Interessenskonflikte

Mitautoren bei Unternehmensartikeln sind häufig Mitarbeiter der Unternehmen selbst (Pressestellen, Marketingabteilungen) oder beauftragte Agenturen. Diese unterliegen einem Interessenkonflikt, da die Interessen der Wikipedia, eine neutrale Enzyklopädie zu sein, sich von den Interessen des Unternehmens (sich und seine Produkte gut darzustellen) deutlich unterscheiden. Grundsätzlich ist es trotz dieser Interessenkonflikte zulässig, Artikel über das "eigene" Unternehmen zu bearbeiten. Es sind aber zwingend folgende Punkte zu beachten:


Beispielartikel

Hier eine Reihe beispielhafter Artikel im Bereich Wirtschaft:

Kategorisierung