Wikiup:Richtlinien Wirtschaft
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Regeln für das Schreiben von Artikeln
Relevanzkriterien
Es gelten die allgemeinen Relevanzkriterien und für Wirtschaftsunternehmen ferner folgende Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen. |
Umsatz
Relevanz wird ab einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro angenommen. Hierbei gilt:
- Der Umsatz ist der Umsatz gemäß dem geprüften und testierten Jahresabschluss des Unternehmens, welches im Lemma beschrieben wird. Eigenangaben des Unternehmens (z.B. in Presseerklärungen) sind typischerweise als Quelle ungeeignet.
- Wählt das Unternehmen eine Rechtsform, die keine Pflicht zur Veröffentlichung der Umsatzzahlen vorsieht, so kann eben dieses Relevanzkriterium nicht herangezogen werden
- Umsatzschätzungen (z.B. "Bei 5 Millionen Kunden brauchen die nun einen Umsatz von 20 € pro Kunde um die 100 Mio € zu erreichen") sind typischerweise WP:TF und damit unerwünscht. Dies gilt mindestens dann, wenn der so geschätzte Umsatz nur knapp über den geforderten 100 Millionen liegt.
- Einmaleffekte, z.B. aus dem Verkauf von Anlagen, Immobilien, Tochtergesellschaften oder ähnlichem sind keine Umsätze im Sinne der Relevanzkriterien
- Sofern es sich um einen Konzern handelt, ist der konsolidierte Konzernabschluss heranzuziehen.
- Eine Addition von (unkonsolidierten) Umsatzzahlen einer Unternehmensgruppe oder von Schwestergesellschaften ist nicht möglich
- Bei Teilkonzernen kann der Umsatz des Teilkonzerns Relevanz schaffen, wenn das Unternehmen die Teilkonzernbilanz/GuV veröffentlicht und der Teilkonzern eigenständig am Markt auftritt
- Zwischengeschaltete Holding-Gesellschaften, die eigenständig den notwendigen Jahresumsatz erreichen, sind sinnvollerweise bei der Muttergesellschaft darzustellen, wenn sie nicht eigenständig am Markt auftreten
- Bei Einkaufsgemeinschaften ist nicht der Außenumsatz (also die Summe des Umsatzes der Mitgliedsunternehmen) sondern der tatsächliche Umsatz (die Provisionen der Einkaufsgemeinschaft) heranzuziehen. Dies gilt auch bei Zentralregulierung. Es ist also nicht der Außenumsatz, der durch Zentralregulierung bei der Einkaufsgemeinschaft verbucht wird heranzuziehen. Analoges gilt für Vermittler, Makler o.ä..
Anforderungen an enzyklopädische Artikel
An einen enzyklopädischer Artikel in der Kategorie:Wirtschaft werden in der Konkretisierung von WP:WSIGA folgende Anforderungen gestellt:
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Zusatzkonventionen für wirtschaftswissenschaftliche Artikel
Ein Artikel in der Kategorie:Wirtschaftswissenschaft sollte auf die Standardanforderungen aufbauend folgende Elemente enthalten:
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Zusatzkonventionen für Artikel über Unternehmen
Artikel über Unternehmen sind besonders sensibel, da diese zum einen ein erhöhtes Risiko aufweisen, zu Werbezwecken missbraucht zu werden und zum anderen die Quellenlage vielfach schlecht ist. Daher gelten ergänzend zu den allgemeinen Regeln für Artikel in der Wikipedia folgende Konkretisierungen:
Quellen
Alle Aussagen in Unternehmensartikeln bedürfen geeigneter Quellen gemäß WP:Q. Bei Quellen für Unternehmensartikel ergibt sich die Problematik, dass die Angaben über Unternehmen typischerweise immer ursprünglich aus dem Unternehmen selbst stammen. Daher gilt als Grundsatz:
- Die Quellen müssen so ausgewählt sein, dass ein geeigneter Dritter (z.B. Wirtschaftsprüfer, Wissenschaftler, Journalist) die Inhalte bewertet oder geprüft hat
- Ist ausnahmsweise eine Information nur durch das Unternehmen selber bereitgestellt, ist die Angabe als Eigenangabe des Unternehmens deutlich zu kennzeichnen.
Für oft genutzte Quellen gilt:
- Die eigene Homepage des Unternehmens oder andere Veröffentlichungen des Unternehmens sind dabei ausschließlich für das Belegen folgender Sachverhalte allgemein akzeptiert: Name des Unternehmens (gemäß Impressum), Namen der Unternehmensleitung, Branche sowie Produkte und Dienstleistungen, die das Unternehmen anbietet.
- Testierte und veröffentlichte Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte: Unternehmenskennzahlen sind grundsätzlich aus testierten und veröffentlichten Jahresabschlüssen zu entnehmen. Naturgemäß sind diese nicht so aktuell, wie die neuesten Quartalszahlen oder gar die Prognosen des Unternehmens für die Zukunft. Wikipedia ist aber eine Enzyklopädie und keine Tageszeitung: Qualität und Belastbarkeit sind wichtiger als letzte Aktualität. Ist es aufgrund kurzfristiger Ereignisse nicht sinnvoll, den letzten testierten Abschluss heranzuziehen, so sind zum einen andere geeignete Quellen zu nutzen als auch auf die schlechtere Qualität der Zahlen explizit hinzuweisen.
- Gesetzlich vorgeschriebene Ad-hoc-Mitteilungen sind geeignet, den Gegenstand der Ad-hoc-Mitteilung zu belegen. Dieses Instrument ist sparsam einzusetzen, da die meisten Ad-hoc-Mitteilungen Inhalte haben, die für Wikipedia-Artikel zu spezifisch sind.
- Handelsregisterinformationen dürfen genutzt werden. Insbesondere in Bezug auf die Darstellung des Unternehmensnamens und von Konzernzugehörigkeiten ist dies sinnvoll. Da sich die Einträge dort ändern können, ist jeweils das Abrufdatum anzugeben.
- Wissenschaftliche Werke über das Unternehmen, seine Produkte und seine Märkte sind in hohem Maße als Quellen geeignet. Dies gilt grundsätzlich auch für Werke von Lokalhistorikern, sofern diese gut recherchiert sind.
- Werke, deren Inhalt entweder ungeprüft von den Unternehmen übernommen wird oder deren Aufnahme kostenpflichtig ist (z.B. Lexikon der deutschen Weltmarktführer oder Who is Who) sind als Quellen ungeeignet
- Pressemitteilungen, eigene Werbeschriften, Kunden- oder Mitarbeitermagazine oder andere im Auftrag des Unternehmens erstellten Publikationen sind typischerweise als Quellen ungeeignet. Dies gilt auch für Presseberichte, die ausschließlich darauf beruhen.
- Informationen von Kammern oder Verbänden können genutzt werden, um eine Mitgliedschaft des Unternehmens dort zu belegen. Andere Aussagen sind nur dann dadurch zu belegen, wenn die Kammer oder der Verband die zu belegenden Sachverhalte prüfen oder bewerten konnte.
- Patentanmeldungen sind als Quellen ungeeignet
Interessenskonflikte
Mitautoren bei Unternehmensartikeln sind häufig Mitarbeiter der Unternehmen selbst (Pressestellen, Marketingabteilungen) oder beauftragte Agenturen. Diese unterliegen einem Interessenkonflikt, da die Interessen der Wikipedia, eine neutrale Enzyklopädie zu sein, sich von den Interessen des Unternehmens (sich und seine Produkte gut darzustellen) deutlich unterscheiden. Grundsätzlich ist es trotz dieser Interessenkonflikte zulässig, Artikel über das "eigene" Unternehmen zu bearbeiten. Es sind aber zwingend folgende Punkte zu beachten:
- Interessenkonflikte allgemein
- Gewerbliche und bezahlte Bearbeitungen
- Offenlegungspflicht bei bezahlten Bearbeitungen
Beispielartikel
Hier eine Reihe beispielhafter Artikel im Bereich Wirtschaft:
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