Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Beschwerde über Check-User-Abfrage durch Bdk

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Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Problemschilderung

Hiermit erhebe ich Beschwerde über diese Check-User-Abfrage durch Benutzer:Bdk.

Begründung

Wie ich schon in meiner Stellungnahme auf der entsprechenden Diskussionsseite angemerkt habe, steht der mit der Check-User-Abfrage verbundene Eingriff in den Datenschutz in keinem angemessenen Verhältnis zum Zweck der Abfrage. Bdk hat selbst festgestellt, daß die Benutzer Rescha und Noname02, auf die sich der Antrag bezog, zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gesperrt waren. Eine Projektstörung oder andere schwerwiegende Gründe, die eine CU-Abfrage rechtfertigt hätten, waren daher nicht gegeben. Ausdrücklich erklärtes und höchst fragwürdiges Ziel des Antrags war es, der in meiner Adminbeschwerde beantragten Aufhebung meiner Sperre nachzukommen und mich gleich anschließend wieder mit "korrekterer" Begründung erneut zu sperren. Da meine Adminbeschwerde jedoch ohne inhaltliche Bearbeitung "ausgesessen" wurde, war dieses Ziel hinfällig und damit die CU-Abfrage sinnlos.

Bdk hat weiter ausgeführt, es stünde ein "Grundverdacht" bezüglich Benutzer:Manfred Riebe im Raum, und diesen zum Gegenstand der Abfrage gemacht, obwohl dieser Verdacht im Antrag nicht erhoben wurde. Zwar wurden von verschiedenen Seiten wie leider üblich und gemeinhin geduldet entsprechende üble Nachreden geführt, doch gab es keine tatsächlichen konkreten Anhaltspunkte, die einen diesbezüglichen Anfangsverdacht und eine dadurch motivierte CU-Abfrage rechtfertigt hätten.

Anträge

Da erkennbar kein sinnvoller und hinreichender Grund für die Durchführung einer CU-Abfrage und den damit verbundenen Eingriff in den Datenschutz bestand, betrachte ich die trotzdem durchgeführte Abfrage durch Bdk als groben Mißbrauch der CU-Rechte. Ich beantrage daher:

  1. Verwarnung von Bdk und Entzug der CU-Berechtigung;
  2. Vollständige Löschung der durch die mißbräuchliche CU-Abfrage gewonnenen Daten.

Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache

Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.

Beteiligte Benutzer

durch den Antragsteller benannte Benutzer
Benutzer benachrichtigt? einverstanden?
Benutzer:Rescha (Antragsteller) Rescha 19:00, 7. Jul. 2007 (CEST)
Benutzer:Bdk [1] Im Rahmen der SG-Zuständigkeit, ja. Ansonsten siehe Stellungnahme unten. --:Bdk: 12:54, 9. Jul. 2007 (CEST)
weitere Benutzer, die vom Schiedsgericht als beteiligt angesehen werden wenn diese damit einverstanden sind
Benutzer benachrichtigt? einverstanden?
Benutzer:Achates Statement bereits abgegeben Ich schließe mich BDK an. -- Achates Differenzialdiagnose! 16:23, 8. Jul. 2007 (CEST) (überarbeitet -- Achates Differenzialdiagnose! 22:11, 11. Jul. 2007 (CEST))

Stellungnahmen der beteiligten Benutzer

Jeder der beteiligten Benutzer kann hier eine Stellungnahme zu seiner Rolle im Fall abgegeben. Bitte den Benutzernamen/IP (ohne Link) in die Überschrift schreiben und den Beitrag signieren.

Benutzer:Achates

Ich bin derjenige, der über 50% der indefiniten Sperren verhängt und den Checkuser beantragt hat. Der Checkuser belegte, dass der begründete Anfangsverdacht, richtig war und es sich bei dem Benutzer Rescha sowie Rescha1 ff. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den bereits vor geraumer Zeit gesperrten Benutzer Noname02 samt Reinkarnationen handelte. Die Abfrage erfolgte in Einklang mit Nr. 4 der Policy zur Herausgabe von aus den Logfiles erzeugten Daten, die für alle Nutzer des Standard-Skins in der Fußzeile jeder Seite unter dem Punkt Datenschutz verlinkt ist und meines Erachtens durch fortgesetztes Editeren (Konkludentes Handeln) anerkannt wird. Ich bitte das Schiedsgericht, diese Anfrage abzulehnen, auch weil andere Lösungsmöglichkeiten vorher nicht genutzt wurden. Es liegt kein Missbrauch durch Bdk vor, sondern vielmehr sollte der Missbrauch Rescha durch Sperrumgehung durch Sockenpuppen und die fortlaufenden Störungen geahndet werden, dazu bitte ich das Schiedsgericht sich von Bdk die gewonnen Daten für eine Providerbeschwerde aushändigen zu lassen. -- Achates Differenzialdiagnose! 22:29, 7. Jul. 2007 (CEST) überarbeitet -- Achates Differenzialdiagnose! 20:55, 8. Jul. 2007 (CEST)

Benutzer:Bdk

Grundsätzliches
  1. Dieser SG-Antrag wurde von Rescha7, nicht von Rescha gestellt, mithin also von einer „Socke einer (zuvor bereits mehrfach gesperrten) Socke“, wie Achates bereits feststellte. – Rescha7 wurde zwischenzeitlich ebenfalls gesperrt; die mit Rescha signierten Teile dieser Anfrage sind insofern nicht authentisch und sollten ggf. korrigiert werden. Sofern das SG diese Anfrage annimmt, könnte Rescha m.E. temporär mit der Auflage entsperrt werden, sich ausschließlich im Rahmen dieser Anfrage zu äußern.
  2. Das Schiedsgericht ist bzgl. CheckUser i.W. für aus CU-Ergebnissen resultierende Sperren (hier diejenigen von Achates) zuständig, nur eingeschränkt jedoch für vermeintlich missbräuchliche CU-Abfragen. Hierzu verweise ich auf die CU Ombudsman commission, deren Mitglieder auch die notwendige Einsicht ins CheckUser-Logbuch haben.
  3. Die Diensteanbieterin, d.h. die Wikimedia Foundation bzw. ein von ihr damit betrauter, sehr eng begrenzter Personenkreis, zu dem auch die CU-Berechtigten gehören, haben das Recht, jederzeit die von Projektnutzern übermittelten Daten einzusehen. Dies hat – zumindest seitens der CU-Berechtigten – nach Maßgabe der Privacy policy und der CheckUser policy zu erfolgen.
  4. Der in Reschas Stellungnahme und einer mir gestern zugegangenen E-Mail subtil mitschwingende Hinweis von Mitteleuropäer auf der CU-Anfragediskussionsseite, der sinngemäß lautet, nur Nutzer, die die „Erlaubnis“ erteilen, ihre IPs einzusehen, dürften überhaupt überprüft werden, ist zudem grob falsch. Das wäre ja so, als wenn jemand ein „Recht“ auf Schwarzfahren im ÖPNV dadurch behauptet, dass er den Kontrolleuren einfach keine „Erlaubnis erteilt“, das Vorzeigen der Fahrkarte zu verlangen bzw. diese dann anzugucken (etwas vereinfachte, aber wohl treffende Analogie).
Zur CU-Abfrage
  1. Eine über die zuvor bereits bekannten IPs hinausgehende Datenveröffentlichung hat meinerseits gar nicht stattgefunden. Erweiterte Erkenntnisse (zweite IP-Range) wurden in unspezifischer Form ohne konkrete Bereichsnennung mitgeteilt. Sonstige IP-Infos (Groblokalisation) sind für jedermann offen durch Traceroute erkennbar. Die grundlegenden Datenschutzinteressen Noname02s/Reschas sind insofern weiterhin gewährleistet.
  2. Das Ergebnis hat zuvor schon mehr oder weniger Offenkundiges hinreichend bestätigt (Wiederkehr eines gesperrten Benutzers durch eine Reihe von Sockenpuppen) und damit die Sperren der Mehrfachaccounts nachträglich untermauert sowie vorhandene Entsperrforderungen (z.B. durch Onkel Sam) auf Grund behaupteter Nicht-Identität ad absurdum geführt. Die für eine CU-Abfrage hinreichende Grund war die nachvollziehbare Sockenpuppennutzung im Rahmen der Reinkarnation mehrerer zuvor gesperrter Benutzerkonten.
  3. Eine detaillierte Niederschrift ergänzender Verdachtsmomente, die auf nicht-öffentlichem Wege (hier IRC) nachgereicht werden, ist bei bereits grundsätzlich gestellter CU-Anfrage nicht notwendig (die ergänzenden Anmerkungen meinerseits müssen ausreichen). Hier ist das Interesse derjenigen Nutzer zu berücksichtigen, die im konkreten Konflikt (langwierige und verbissene Rechtschreibreformdiskussion) unbeteiligt sind und als bloße Beobachter keinerlei Lust haben, in persönliche Fehden hineingezogen und dann mit persönlichen Angriffen überzogen zu werden.
  4. Die von Rescha7 beantragte „vollständige Löschung der […] gewonnenen Daten“ ist insofern nicht möglich, als dass keine Daten „gewonnen“ wurden, sondern lediglich auf den Servern vorhandene Logfile-Daten eingesehen wurden. Der Speicherung auf den Wikimediaservern erfolgt nach den Maßgaben der Datenschutzrichtlinie, auf die IPs bei jedem Editvorgang und registrierte Nutzer beim Anmelden deutlich hingewiesen werden.
  5. Zu beachten ist ferner die wenige Tage vorher ebenfalls von mir unter etwas anderem Vorzeichen bearbeitete erste CU-Anfrage zu Rescha.
  6. Einer vorgeschlagenen Weitergabe der detaillierten CU-Ergebnisse an die SG-Mitglieder stehe ich erstmal kritisch gegenüber. Für eine Providerbeschwerde, wenn jemand tatsächlich eine solche abfassen möchte, reichen ggf. die offen als IP getätigten Edits und ein Verweis auf das CU-Ergebnis aus. Desweiteren halte ich es auch nicht für wünschenswert, entsprechende IP-Infos mehr Personen als unbedingt nötig mitzuteilen. Weiteres bei Bedarf an anderer Stelle (das gehört ja nicht eigentlich hierher).

Einen Missbrauch der CheckUser-Funktion kann ich insofern nicht erkennen und wäre dementsprechend für ein klares Statement des Schiedsgerichts dankbar. --:Bdk: 12:54, 9. Jul. 2007 (CEST) 

Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. --Janneman 20:57, 11. Jul. 2007 (CEST)
  2. --Thogo (Disk.) -- Sorgen?
  3. Lecartia Δ 20:58, 11. Jul. 2007 (CEST)
  4. --Bubo 21:04, 11. Jul. 2007 (CEST)
  5. --m  ?! 21:04, 11. Jul. 2007 (CEST)
  6. --Streifengrasmaus 21:08, 11. Jul. 2007 (CEST)
  7. --Kriddl Diskussion SG 22:25, 11. Jul. 2007 (CEST)

mögliche Gründe für eine Annahme

Hier erfolgt eine Auflistung von Annahmegründen durch die Schiedsrichter. Die Diskussion hierzu erfolgt bitte auf der Diskussionsseite des Falls.

Fall wird abgelehnt von

mögliche Gründe für eine Ablehnung

Hier erfolgt eine Auflistung von Ablehnungsgründen durch die Schiedsrichter. Die Diskussion hierzu erfolgt bitte auf der Diskussionsseite des Falls.


Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Ist Benutzer:Bdk überhaupt benachrichtigt?--Kriddl Diskussion SG 20:40, 7. Jul. 2007 (CEST)
Nein. --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 21:40, 7. Jul. 2007 (CEST)
Ich kann Bdk leider nicht benachrichtigen, da die Benutzerdiskussionsseite schreibgeschützt zu sein scheint. --Rescha 21:49, 7. Jul. 2007 (CEST)
Bdkas Disku ist halb gesperrt. Die sich daraus ergebenen logischen Konsequenzen gegenüber Rescha überlasse ich dem Schiedsgericht... Marcus Cyron in memoriam Felix Gerritzen 22:39, 7. Jul. 2007 (CEST)
Bdk wurde von mir benachrichtigt, daher diese Diskussion hierher verschoben. --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 00:54, 8. Jul. 2007 (CEST)
Anm.: Jeder hier mitlesende Admin hätte die – temporär, nur für IPs und neue Accounts und übrigens nicht von mir selbst – gesperrte Benutzerdiskussionsseite wieder entsperren können. Habe dies nun selbst getan. --:Bdk: 12:54, 9. Jul. 2007 (CEST)

Inwiefern ist achates beteiligt? Der antrag bezieht sich einzig und allein auf die Check-User-Abfrage.--Kriddl Diskussion SG 21:45, 8. Jul. 2007 (CEST)

Ich hab den CU beantragt, ich habe das ja angeblich nur getan, weil es mir laut ReschaX nicht um „die Verhinderung eines relevanten Mißbrauchs, der das Projekt behindert“ ging, sondern um „die Sperrung mißliebiger Benutzer sowie die Befriedigung persönlicher Neugier“. Wenn der CU einen Missbrauch darstellt, dann auch dessen Beantragung. Ich stehe hinter Bdks Entscheidung und bin bereit die selben Konsequenzen zu tragen. Ich möchte an der Stelle nochmals feststellen, dass sich der begründete Anfangsverdacht erhärtet hat und der Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestätigt wurde und es sich beim Antragsteller Benutzer:Rescha7 um die Socke einer Socke handelt. Wenn das hohe Gericht wünscht, kann jemand meinen Beitrag auch gerne hier zur Diskussion schieben, dies aber nur unter Protest. -- Achates Differenzialdiagnose! 21:55, 8. Jul. 2007 (CEST)
Nun ja, offensichtlich sieht der Antragsteller das nicht so, er möchte allein sein Problem mit Bdk behandelt wissen. Und wenn du das Verfahren sowieso ablehnst, also selbst auch gar nicht an einer Problemlösung durch das SG beteiligt sein möchtest, macht es wenig Sinn, dich als "Beteiligten" anzusehen. Du willst nicht, Rescha7 will dich nicht, damit bist du für das Verfahren eminent irrelevant. ;) --Streifengrasmaus 11:59, 9. Jul. 2007 (CEST)
Mich würde interessieren ob ein mindestens zigfach gesperrter Nutzer überhaupt antragsberechtigt ist, aber macht das schon g'scheit. Bei der Gelegenheit, ändere bitte Rescha in Rescha7, er ist der Antragsteller. -- Achates Differenzialdiagnose! 12:13, 9. Jul. 2007 (CEST)
(Ups, sorry, ich habs nicht so mit Zahlen, korrigiert.) Antragsberechtigt ist erstmal jeder, dafür haben wir uns ganz bewusst entschieden, wir sind ja die letzte Anlaufstelle, wenn sonst gar nichts mehr geht, und die sollte nicht blockiert werden. Wir behalten uns natürlich vor, Anträge abzulehnen. --Streifengrasmaus 12:26, 9. Jul. 2007 (CEST)
Gegenfrage: Seid ihr schon dran? Wurden wirklich alle Mittel bereits ausgeschöpft? -- Achates Differenzialdiagnose! 13:07, 9. Jul. 2007 (CEST)
Für die Anfechtung von durchgeführten Check-Useranfragen nach der Durchführung sind keine sonstigen Verfahren vorgesehen, da gibt es keine Checkuserbeschwerdeseite, ein MB wäre für einen Einzelfall übertrieben. Insofern sind wir schon "dran".--Kriddl Diskussion SG 13:21, 9. Jul. 2007 (CEST)
Das stimmt nicht ganz. Die CU Ombudsman commission wurde genau zu diesem Zweck eingerichtet, siehe Wikipedia:Checkuser. Sie fungiert als zentrale Anlaufstelle für Nutzer, die sich über CU-Abfragen beschweren möchten.
Grundsätzlich könnte auch das SG – adäquat zum ArbCom der en.wikipedia – über die CU-Ausübung und entsprechende Beschwerden befinden (z.B. bei aus CU-Ergebnissen resultierenden Sperren oder bei ganz offensichtlichem Missbrauch durch unnötige/unangemessene Datenveröffentlichung). Im Gegensatz zur en.wikipedia gibt es in der de.wikipedia jedoch keine personellen Überschneidungen zu den CU-Berechtigten, so dass hier keine CU-Logeinsicht besteht (was z.B. bei Beschwerden über vermutete, womöglich „aus Eigeninteresse“ ausgeführte „Geheimabfragen“ eine Rolle spielen würde) – Diese konsequente Aufgabentrennung zwischen – im übertragenen Sinne ausgedrückt – Exekutiv- und Judikativfunktionen halte ich dabei grundsätzlich für richtig. --:Bdk: 13:51, 9. Jul. 2007 (CEST)

@Schiedsrichter: vielleicht solltet Ihr diese Seite auf einen neutraleren Titel verschieben (z.B. "Umstrittene Check-User-Abfrage"), ob die Abfrage missbräuchlich war, sollt Ihr ja entscheiden, falls Ihr - was ich persönlich stark bezweifele - dafür zuständig seid. --Tinz 11:54, 9. Jul. 2007 (CEST)

Done. --Streifengrasmaus 12:06, 9. Jul. 2007 (CEST)
Danke. --:Bdk: 12:54, 9. Jul. 2007 (CEST)

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Die Anfrage an das Schiedsgericht war berechtigt, da innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia keine andere Instanz besteht, die sich mit Problemen oder Beschwerden von Check-User-Anfragen auseinandersetzt. Insofern waren bereits alle Möglichkeiten für den Antragssteller erschöpft.

Seitens Bdk ist kein Fehlverhalten oder Verstoß gegen die Policy festzustellen. Ebenso ist kein schwerwiegender Eingriff in den Datenschutz erkennbar. Personenbezogene Daten wurden nicht veröffentlicht. Die Angabe, dass es sich um IPs aus dem Großraum Frankfurt handelt, ist ohne großen Aufwand erkennbar, noch dazu weil der Nutzer selbst unter einer IP schrieb und trotzdem einen Benutzernamen hinzufügte.

Das Schiedsgericht.

Anmerkung:
Erstmal mein Dank für die Annahme des Falls und die getroffene Entscheidung. Da eben jene aber vermutlich auf längere Sicht als Präzedenzfall herhalten wird, erscheint mir ein spezifischer Korrekturhinweis notwendig („Pingeligkeit“ im Wortlaut möge man mir im Interesse der CU-Berechtigten nachsehen). Es besteht nicht für die deutschsprachige Wikipedia keine andere Instanz, sondern innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia. Bereits seit 2006 und ganz grundsätzlich ist die CU Ombudsmann-Kommission die zentrale „Institution“ für jegliche Beschwerden über den CU-Einsatz auf allen Wikimediaprojekten. --:Bdk: 01:44, 12. Jul. 2007 (CEST)

Okay, ich habe es umformuliert. Der Vollständigkeit halber, das Zitat aus der CheckUser policy im englischen Original: "Suspicion of abuses of checkuser should be discussed on each local wiki. On wikis with an arbcom, the arbcom can decide on the removal of access. [...] If necessary, and in particular in case of lack of respect towards the privacy policy, the board of Wikimedia Foundation can be asked to declare removal of access as well." (m:CheckUser policy) Es sollte also auf dem lokalen Wiki durch das Schiedsgericht diskutiert werden, es kann aber auch die Wikimedia Foundation angerufen werden. Für uns als Schiedsgericht, das nur Fälle annehmen sollte, bei denen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, ist es wichtig festzuhalten, dass die m:Ombudsman commission eine alternative und im Zweifel uns übergeordnete Instanz ist, also keine Möglichkeit, die man ausgeschöpft haben muss, bevor man uns anrufen darf. Man kann sich aber direkt dorthin wenden. --Streifengrasmaus 08:46, 12. Jul. 2007 (CEST)

Im Ergebnis (ausdrücklich auch in Hinblick auf die fehlende Instanz innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia) schließe ich mich der Entscheidung an. Ich weise auch noch darauf hin, dass die fehlende Benachrichtigung bei einer gesperrten Diskussionsseite nie ein Hinderungsgrund war. Wenn ein Admin seine Seite sperrt hat er seine Gründe und wird die Vor- und Nachteile abgewogen haben. Ein Nachteil ist die fehlende Möglichkeit ihn anzusprechen, dass ist dem Antragsteller natürlich nicht vorzuwerfen. Hier wurde die Seite wegen anderweitigem Vandalismus von einem anderen Admin gesperrt, auch da kann man dem antragsteller keinen Vorwurf machen, dass er die Benachrichtigung nicht durchführte. Auch das anfangs fehlende Einverständnis von Achates wäre nicht geeignet gewesen das Verfahren unzulässig zu machen - zunächst muss der Antragsteller entscheiden, welchen Konflikt mit wem er vor das Schiedsgericht bringt. Hier war es nicht der Konflikt mit Achates (der insofern nur indirekt teilhatte, da er die Anträge stellte, die zum Konflikt führten).--Kriddl Diskussion SG 08:56, 12. Jul. 2007 (CEST)