Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Beschwerde über Check-User-Abfrage durch Bdk

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Anmerkung

Etwas allgemeinere Diskussion zu CU übertragen nach Wikipedia Diskussion:Checkuser. --:Bdk: 13:57, 9. Jul. 2007 (CEST)

Diskussion von unbeteiligten Benutzern von der Projektseite hierher verlagert

(Bezieht sich auf Tinz' Beitrag auf der Hauptseite) Ergänzend: Darf ich fragen, warum du uns nicht für zuständig hältst? --Streifengrasmaus 12:37, 9. Jul. 2007 (CEST)

Klar, Bdk hat oben schon einiges geschrieben: 1.) Ihr könnt nicht überprüfen, was genau die Checkuser überhaupt gemacht haben. Wenn die Checkuser wirklich jemals vorsätzlich missbräuchlich handeln sollte, würdet Ihr nichts davon erfahren. 2.) Es gibt keine von der Community aufgestellten Kriterien für Checkuser-Anfragen, diese dürfen also nach bestem Gewissen (und den eigenen freiwilliger Kriterien, die soweit ich weiß viel restriktiver als in anderen Projekten sind) entscheiden; falls ein CU-Beauftragter die von der Foundation aufgestellten Regeln verletzen sollte, muss man sich dort beschweren, das SG kann nicht die Foundation vertreten. 3.)Es gab und gibt keinerlei nennenswerte Kritik aus der Community an der Entscheidung im speziellen Fall, Rescha ist lediglich eine weitere Rechtschreib-Socke, die vor allem Aufmerksamkeit möchte. --Tinz 14:12, 9. Jul. 2007 (CEST)
Das Schiedsgericht ist durchaus in der Lage, sich Zugang zu den Logs oder Aussagen darüber zu beschaffen, wenn es der Ansicht ist, dass hier ausreichender Verdacht für einen Missbrauch gibt. Das Schiedsgericht kann auch darüber entscheiden, ob Missbrauch stattgefunden hat - Verletzung der Checkuser- und Datenschutzrichtlinien der Foundation gehören dazu - und CU-Berechtigten den Zugriff entziehen. sebmol ? ! 14:32, 9. Jul. 2007 (CEST)
Woraus leitest du diese Eingriffsbefugnis ab? Liesel 14:38, 9. Jul. 2007 (CEST)
hieraus jedenfalls wohl nicht. --Tinz 14:40, 9. Jul. 2007 (CEST)
Und hier finde ich auch nichts. Liesel 14:43, 9. Jul. 2007 (CEST)
Die Liste in der FAQ ist nicht exklusiv ("Mögliche Mittel sind unter anderem"), es gibt also weitere Lösungsmöglichkeiten, die nicht explizit in der Liste enthalten aber zulässig sind, wenn sie zur Konfliktlösung beitragen. Das Schiedsgericht hat bezüglich Benutzern mit Checkuser-Rechten ein Mitspracherecht ("On a wiki with a (Wikimedia-approved) Arbitration Committee (ArbCom), only editors approved by the Arbitrators may have CheckUser status.") und kann bei Missbrauch auch die Rechte entziehen ("Suspicion of abuses of checkuser should be discussed on each local wiki. On wikis with an arbcom, the arbcom can decide on the removal of access.") m:Checkuser.
Das sind nebenbei auch nur theoretische Erwägungen, da hier kein Missbrauch vorliegt. sebmol ? ! 14:49, 9. Jul. 2007 (CEST)
Das heißt, dass das SG jetzt nur noch das Offensichtliche feststellen muss?! -- Achates Differenzialdiagnose! 15:05, 9. Jul. 2007 (CEST)

@sebmol: Dafür steht beim Meinungsbild für was das SG ausschließlich zuständig ist. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen ist mit aufgeführt von Check-Usern steht da aber nichts. Die von dir aufgeführten Zitate gelten ja nur für Wikimedia-approved-ArbComs. Ist unser SG Wikimedia-approved? Gruß --Isderion 18:37, 9. Jul. 2007 (CEST)

Missbrauch der Checkuser-Rechte würde wohl unter "wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze" fallen. Die Frage danach, was "Wikimedia-approved" bedeutet, habe ich intern auch gerade gestellt. Die Antworten laufen wohl darauf hinaus, dass diese Kriterium keine Bedeutung mehr hat. sebmol ? ! 19:14, 9. Jul. 2007 (CEST)
Da wurde ein Stör-Sockenpuppenzoo mit zahlreichen Sperrungen enttarnt und der Delinquent versucht nun seine Enttarnung für unwirksam zu erklären. Das ist lächerlich, Beschäftigungstherapie für das SG.--Uwe G. ¿⇔? RM 02:35, 10. Jul. 2007 (CEST)

@sebmol - das wird ja immer besser, wir haben hier ein SG auf probe, das aufgrund eines meinungsbildes der community operiert, ich glaube nicht, dass man alle in der en:wp in bezug auf arbcoms gewachsenen strukturen nun 1:1 auf de:wp übertragen sollte.--poupou review? 19:11, 11. Jul. 2007 (CEST)

Sowas ähnliches wollte ich auch gerade schreiben... Wie oben schon geschrieben gibt es extra den Punkt Auseinandersetzungen um Adminfunktionen. Logisch wäre es gewesen, wenn man dann auch den Punkt Auseinandersetzungen um die Check-User-Funktion aufgenommen hätte. Hat man aber nicht. Folglich ist das SG auch nicht zuständig.
Wenn man das Kriterium Wikimedia-approved keine Bedeutung mehr hat, sollte man die entsprechenden Passagen streichen. --Isderion 20:59, 11. Jul. 2007 (CEST)
Vielleicht könnten sich auch Mitglieder des SG zu oben genannten Einwand äußern? --Isderion 23:12, 12. Jul. 2007 (CEST)
Um einen Punkt von Sebmol von oben aufzugreifen ("Das Schiedsgericht ist durchaus in der Lage, sich Zugang zu den Logs oder Aussagen darüber zu beschaffen"): Dies ist falsch. Kein SG-Mitglied hat CU-Rechte und daher Einsicht in die Logs. Da auch in den Logs datenschutzrelevantes steht, wird (hoffentlich) auch kein anderer CU-Mensch oder Server-Admin Zugang gewähren. --DaB. 23:48, 12. Jul. 2007 (CEST)
Mal ganz davon abgesehen, daß ich vollstes Vertrauen in die Integrität von Bdk und Elian habe: Sollte tatsächlich mal ein krasser Mißbrauch durch die CU-Leute stattfinden, dann gibt es sicher Mittel, Wege und Argumente für das SG, um sich der Sache anzunehmen und zumindest eine zweite Meinung einzuholen. Ich wüßte auch nicht, warum das falsch sein sollte. Vermutlich war sebmols Kommentar in diese Richtung gemeint. Wahrscheinlich können sich auch alle SG-Leute deutlich spannenderes vorstellen, als Logs zu lesen (jedenfalls trifft das auf mich zu) … --Henriette 13:39, 13. Jul. 2007 (CEST)
So war es gemeint, weshalb ich auch schrieb, dass ihr euch Zugang beschaffen könntet (also ein Einzelfallbezug und entsprechenden Bedingungen), nicht dass ihr darauf vollen Zugang hat. sebmol ? ! 14:13, 13. Jul. 2007 (CEST)

Offene Fragen

Von der Projektseite hierher verschoben von --Bubo 18:40, 12. Jul. 2007 (CEST)

Meines Erachtens hat dieses Verfahren einige Fragen offen gelassen, und zwar sowohl formaler als auch materieller Art, die ich nachfolgend vortragen möchte.

Formale Fragen

  1. Gemäß Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen#Wie wird ein Fall angenommen? gilt ein Fall als angenommen, "wenn innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung mindestens fünf der zehn Schiedsrichter den Fall als zulässig signiert haben." Fraglich ist nun, welcher Zeitpunkt konkret als Zeitpunkt der Antragstellung gilt. Im vorliegenden Fall liegen nämlich zwischen dem Zeitpunkt der Einverständniserklärung des Antragstellers (19:00, 7. Jul. 2007 (CEST)) und der Annahmeentscheidung des fünften Schiedsrichters (21:04, 11. Jul. 2007 (CEST)) mehr als 72 Stunden (= 3 ganze Tage).
Generell, die 72 Stunden sind ein Anhaltspunkt. Auch danach kann ein Fall angenommen werden (aber davor kann keiner abgelehnt werden). Wir haben schließlich auch nebenbei noch paar andere Sachen zu tun. In der Regel treffen wir uns Mittwoch Abend, um zu beraten. Dann fallen in der Regel auch die Entscheidungen. --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 19:16, 12. Jul. 2007 (CEST)
  1. Der formale Ablauf des Verfahrens gemäß Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen#Wie läuft eine Verhandlung ab? ist unklar. Nach meinem Verständnis sollte nach der Annahme eines Verfahrens die inhaltliche Bearbeitung beginnen und mit einer Entscheidung des Schiedsgerichts enden. Im vorliegenden Fall liegt zwischen der Annahmeentscheidung des fünften Schiedsrichters (21:04, 11. Jul. 2007 (CEST)) und der ersten Unterschrift unter der Entscheidung des Schiedsgerichts (22:32, 11. Jul. 2007 (CEST)) gerade einmal eine Stunde und 28 Minuten. Eine inhaltliche Befassung mit dem Fall während dieser Zeit ist nicht nachvollziehbar, auch kamen die Beteiligten nicht mehr zu Wort.
Nach der Annahme des Falls begann die inhaltliche Bearbeitung (durch uns). Diese endete etwa 90 Minuten später und dann kann auch das Urteil verkündet werden. Die Beteiligten kamen für uns ausreichend zu Wort, um uns zu einer Entscheidung zu verhelfen. --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 19:16, 12. Jul. 2007 (CEST)
  1. Sollten alle Schiedsrichter, die für die Annahme eines Falles stimmen, auch an der Entscheidung beteiligt sein?
Wenn fünf Leute die Annahme unterschreiben und fünf das Urteil, ist das egal, wie es verteilt ist. In der Regel bearbeiten wir die Fälle ohnehin gemeinsam. Die Mitrichter, die irgendwo nicht unterschrieben haben, waren schlichtweg grad nicht da. --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 19:16, 12. Jul. 2007 (CEST)

Materielle Fragen

Die Frage, ob der Schiedsgerichtsantrag zulässig war, wurde m.E. ausreichend und nachvollziehbar erörtert und begründet. Die Begründung der Entscheidung zur Sache ist aber äußerst unbefriedigend und praktisch gar nicht vorhanden. Da eine Check-User-Abfrage unstrittigerweise immer auch ein Eingriff in den Datenschutz ist, der gerechtfertigt sein muß, hätten m.E. die folgenden Punkte untersucht werden müssen:

War die Durchführung der Check-User-Abfrage im vorliegenden Falle

  1. notwendig,
  2. geeignet und
  3. verhältnismäßig

zur Erreichung eines berechtigten Zieles. Es ist nicht erkennbar, ob das Schiedsgericht diesen wichtigen Fragen nachgegangen ist.

Hier wäre zunächst zu klären, worin überhaupt der Zweck bzw. das Ziel der CU-Abfrage bestanden hat. Der CU-Antragsteller hat folgendes Ziel angegeben:

  • "Vom Checkuser erhoffe ich mir einen Hinweis, dass Noname02 und Rescha den selben Provider benutzen, so dass der sperrende Admin die in der Adminbeschwerde gestellten Lösungsvorschlägen nachkommen kann, die Sperre aufhebt und abweichend davon mit korrekterer Begründung erneut sperren kann."

Zum Zeitpunkt der CU-Abfrage waren jedoch alle in Frage kommenden Benutzerkonten dauerhaft gesperrt, eine Beschwerde zur Aufhebung der Sperrung wurde ohne inhaltliche Diskussion beendet, die Sperrung wurde nicht aufgehoben. Folglich war zu dem hier angegebenen Zweck eine CU-Abfrage nicht notwendig.

In Bdk's Stellungnahme wurden folgende Ziele genannt, wobei fraglich ist, ob ein CU-Berechtigter diese nach eigenem Ermessen festlegen kann:

  1. "nachträgliche Untermauerung der Sperrungen"
  2. "Abwehr von Entsperrforderungen"
  • Zu 1.: Relevant und interessant ist hier nur die Sperrung des Benutzerkontos "Rescha", nicht aber die Sperrung der Ersatzkonten, die ausschließlich zur Stellungnahme zu den erhobenen Beschuldigungen verwendet wurden. Eine nachträgliche Untermauerung der Sperrung ist sicherlich nicht notwendig. Dadurch wird allenfalls der Eindruck verstärkt, die Sperrung sei durch die bisher vorgetragene äußerst knappe Begründung ("Störsocke") nicht gerechtfertigt gewesen.
  • Zu 2. Als berechtigtes Ziel bleibt nur die Abwehr von Entsperrforderungen, sofern dadurch eine Projektstörung verhindert werden kann; die Abwehr der Entsperrung ist aber kein Selbstzweck. Aktuell sind jedoch keine Entsperrforderungen anhängig, folglich bleibt nur die Abwehr von etwaigen zukünftigen Entsperrforderungen. Ob dafür ein Eingriff in den Datenschutz "auf Vorrat" verhältnismäßig ist, ist äußerst zweifelhaft. Selbst wenn zukünftig eine Entsperrforderung erhoben werden sollte, ist zweifelhaft, ob diese CU-Abfrage geeignet wäre, die zukünftige Entsperrforderung abzulehnen. Denn wenn sich aus den von Rescha vorgenommenen Bearbeitungen und Beiträgen eine ausreichende Begründung für eine dauerhafte Benutzersperrung ergeben würde, so wäre die CU-Abfrage nicht notwendig; wenn sich aus den Bearbeitungen und Beiträgen aber keine ausreichenden Gründe für eine Benutzersperrung ergeben würden, wäre zweifelhaft, ob die CU-Abfrage dazu geeignet wäre, eine solche Sperrung zu rechtfertigen, und zwar einerseits, weil fraglich ist, ob Sperrgründe direkt von einem Konto auf ein anderes Konto übertragen werden können, andererseits im konkreten Fall aber insbesondere auch deshalb, weil die dauerhafte Benutzersperrung von "Noname02" selbst höchst unzureichend begründet ("Verstoß gegen Wikipedia:Bitte nicht stören") und nicht objektiv in einem fairen Verfahren überprüft wurde. Eine Beschwerde gegen die entsprechende Sperrung wurde auf Veranlassung des sperrenden Administrators gelöscht. Eine darauf folgende Schiedsgerichtsbeschwerde führte weder zu einer Wiederherstellung und Bearbeitung der Beschwerde, noch hat sich das Schiedsgericht selbst mit der Frage befaßt, ob die Sperrung gerechtfertigt war. Die Durchführung einer CU-Abfrage als Ersatz für eine ausreichende Sperrbegründung ist zweifellos ein grober Mißbrauch des CU-Verfahrens.

Zur Frage der Gewinnung und Veröffentlichung von Daten merke ich an, daß auch durch den Zugriff auf bereits vorhandene Daten und deren Verarbeitung neue Daten geschaffen werden, die natürlich letztlich personenbezogen sind, und diese (teilweise) durch Darstellung des Ergebnisses der CU-Abfrage veröffentlicht werden. Bdk hat selbst festgestellt, daß das dargestellte Ergebnis der CU-Abfrage für eine Providerbeschwerde verwendet werden könnte. Das ist angesichts der Qualität der Sperrbegründung ("Störsocke") völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel. Hier mangelt es m.E. an Sensibilität sowohl seitens des Schiedsgerichts als auch seitens Bdk.

Wenn dieser Fall zu einem Präzedenzfall werden sollte, sehe ich die Gefahr, daß die "Check-User-Keule" verharmlost und weiter mißbraucht wird, um inhaltliche überzeugende Gründe für eine Benutzersperrung zu ersetzen.

Auch wenn sich das Schiedsgericht noch in einer Probephase befindet, kann man trotzdem erwarten, daß das Verfahren transparent gestaltet wird und die Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden. Wenn nur die Arbeitsweise von schnell und dauerhaft sperrenden Administratoren und von aussitzenden Administratorbeschwerdeverfahren fortgesetzt wird, macht sich das Schiedsgericht selbst überflüssig.

--Rescha 17:19, 12. Jul. 2007 (CEST) Korrektur: Beitrag stammt von Rescha8 (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch{{Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen/Vorlage|Rescha8}}) --Bubo 18:36, 12. Jul. 2007 (CEST)

Vorlage:EOD --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 20:54, 12. Jul. 2007 (CEST)