Wikiup:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/05
Schlager von Robert Katscher
Auf Youtube gibt es nach dem Artikel hier einige Hörbeispiele. Nachdem Gatscher schon 1942 gestorben ist,sollten die doch frei sein und von Youtube transferiert werden können. Oder liege ich da falsch? --K@rl 10:33, 7. Mai 2016 (CEST)
- Bei Ton- und Filmaufnahmen ist immer der letzte Überlebende des Kreativteams zu betrachten, bei einem Lied also z.B. Komponist, Sänger, Musiker, ggf. Produzent, Toningenieur. Wahrscheinlich habe ich da noch wen vergessen, jeder, der schöpferisch tätige war, ist zu berücksichtigen. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 13:06, 7. Mai 2016 (CEST)
- okay, danke dann wird es doch nix ;-) --K@rl 23:19, 7. Mai 2016 (CEST)
- Der Vollständigkeit halber: Die gegebene Antwort ist nicht richtig. Eine solche Anknüpfung an den „letzten Überlebenden“ gibt es nur beim Schutz von Filmwerken. Bei Audioaufnahmen bestehen (nur) verschiedene Schutzrechte nebeneinander, der Werkschutz liegt aber nur beim Komponisten und bloß ausnahmsweise zusätzlich als Bearbeiterurheberrecht bei einem sehr frei interpretierenden ausübenden Künstler (bei Schlagermusik kaum vorstellbar). Die anderen zu berücksichtigenden Schutzrechte (Schutz des ausübenden Künstlers, des Tonträgerherstellers, ggf. des Veranstalters) laufen anders als dieser Werkschutz insbesondere nicht bis 70 Jahre nach dem Tod des Verantwortlichen, sondern sind i.d.R. – teilweise deutlich – kürzer. Hier müsstest du (Karl Gruber) aber die jeweiligen Daten angeben (namentlich das Jahr der Herstellung und des Erscheinens der Aufnahme), dann könnte man darüber nachdenken, ob das geht. Eine allgemeingültige Pauschalantwort kann ich, ohne übermäßigen Aufwand betreiben zu müssen, nicht geben, da die Schutzfristen immer wieder verlängert, verkürzt, der Anknüpfpunkt geändert etc. wurde und insofern für Altwerke deutliche Abweichungen zu den modernen Schutzdauern möglich sind, sodass vielzählige Fallkategorien zu berücksichtigen wären – das müsste man eben im Einzelfall durchdenken. — Pajz (Kontakt) 22:11, 8. Mai 2016 (CEST)
- @Pajz:: Die Angaben findet man bei den Hörbeispielen bei Robert_Katscher#Hörbeispiele eh, bei jeden einzelnen Platten - wie soll man da weiter vorgehen um sie auf Commons zu bekommen? --K@rl 11:20, 15. Mai 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: K@rl 23:19, 7. Mai 2016 (CEST)
Beleg für Bildlizenz online nicht mehr erreichbar
Ich wurde heute mit einem Löschantrag auf ein von mir hochgeladenes Bild konfrontiert, der mich in eine schwierige Situation gebracht hat, für die ich keine Lösung habe. Es geht um diesen Löschantrag. Das fragliche Bild habe ich vor rund zehn Jahren hochgeladen. Damals war auf der Quell-Website eine Freigabe bei Nennung des Fotografen angegeben. In der Zwischenzeit hat sich die Website aber geändert und der Beleg ist nicht mehr zu sehen. Ich habe versucht, über die Wayback Machine und Tin Eye einen Ersatz für den Beleg zu finden, war aber nicht erfolgreich. Nun stehe ich vor der Situation, dass der Upload damals korrekt war, aber die Korrektheit jetzt beim Löschantrag nicht mehr zu beweisen ist. Ist das Bild damit verloren oder gibt es noch eine Lösung? Ich sehe ein, dass die Zweifel nachvollziehbar sind, möchte aber ungern auf das Bild verzichten. --MSchnitzler2000 (Diskussion) 22:39, 5. Mai 2016 (CEST)
- Eine mögliche Lösung ist natürlich immer eine ausdrückliche Freigabe für das betroffene Bild. Du könntest bei den Rechteinhabern anfragen, ob sie das Bild freigeben und eine Einverständniserklärung ans OTRS schicken mögen... Gestumblindi 00:29, 6. Mai 2016 (CEST)
- Dieser Passus "Veröffentlichung rechtefrei", der in der Beschreibung zitiert wird, ist eigentlich nach heutigem, "modernem" Wissensstand auch immer ein Hinweis auf Presseprodukte, die zwar journalistisch kostenlos verwendet werden können, aber damit wegen der Kollision mit der Wiki-Forderung nach uneingeschränkter kommerziellen Wiederverwendbarkeit hier nicht gehostet werden dürfen. Gerade vor 10 Jahren waren Copyleft-Lizenzen und Verwandte deutlich weniger verbreitet als heute, weswegen auch wegen der bei Abwesenheit konkreter Vereinbarungen greifender UrhG-Grundregel, dass nur die für eine Nutzung absolut erforderlichen Rechte übertragen werden, davon auszugehen ist, dass der Rechteinhaber einer freien Lizenzierung nicht zugestimmt hat. Ohne explizite Freigabe wird das wohl nichts mehr... Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 01:16, 6. Mai 2016 (CEST)
- Auf Commons gibt es für solche Fälle von Flickr auch ein Bestätigungssystem, um ursprüngliche Freigaben für die Zukunft zu dokumentieren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:49, 6. Mai 2016 (CEST)
- Dieses System ist nicht nur für von Flickr stammende Bilder vorgesehen, letztendlich gilt Commons:Lizenzprüfung für alle externen Quellen. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:36, 7. Mai 2016 (CEST)
- Auf Commons gibt es für solche Fälle von Flickr auch ein Bestätigungssystem, um ursprüngliche Freigaben für die Zukunft zu dokumentieren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:49, 6. Mai 2016 (CEST)
- Dieser Passus "Veröffentlichung rechtefrei", der in der Beschreibung zitiert wird, ist eigentlich nach heutigem, "modernem" Wissensstand auch immer ein Hinweis auf Presseprodukte, die zwar journalistisch kostenlos verwendet werden können, aber damit wegen der Kollision mit der Wiki-Forderung nach uneingeschränkter kommerziellen Wiederverwendbarkeit hier nicht gehostet werden dürfen. Gerade vor 10 Jahren waren Copyleft-Lizenzen und Verwandte deutlich weniger verbreitet als heute, weswegen auch wegen der bei Abwesenheit konkreter Vereinbarungen greifender UrhG-Grundregel, dass nur die für eine Nutzung absolut erforderlichen Rechte übertragen werden, davon auszugehen ist, dass der Rechteinhaber einer freien Lizenzierung nicht zugestimmt hat. Ohne explizite Freigabe wird das wohl nichts mehr... Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 01:16, 6. Mai 2016 (CEST)
Problem mit einem Logo
Hallo,
heute wurde ich durch einen Bot benachrichtigt, dass es Probleme mit einem von mir hochgeladenen Logo gibt (siehe hier). Kann jemand, der sich dort rechtlich besser auskennt, mal drüberschauen? Meiner Meinung nach sind hier die Kriterien der PD-Textlogo erfüllt und das Bild ist somit *nicht* schutzwürdig.--Jack O'Neill [ ¿Å? ] 09:45, 1. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Jack O'Neill, der Datei fehlt aktuell überhaupt noch ein echter Lizenzbaustein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:51, 6. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Gnom, das verstehe ich nicht. Die Vorlage:Bild-LogoSH wird doch verwendet, diese ist in der Kategorie Lizenz für Bilder enthalten. Oder verstehe ich hier jetzt etwas falsch? --Jack O'Neill [ ¿Å? ] 11:27, 7. Mai 2016 (CEST)
- Ergänzung: Die Frage, ob Schöpfungshöhe vorliegt, ist noch offen. Commons verweist zur Klärung dieser Frage auf diese Seite. Ansonsten könnte man das strittige Bild ja auf Commons übertragen.--Jack O'Neill [ ¿Å? ] 11:32, 7. Mai 2016 (CEST)
- Sorry, Jack O'Neill, ich bin mit diesen Bausteinen auch nicht firm. Martin K. und Pajz können da besser weiterhelfen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:35, 7. Mai 2016 (CEST)
- Ergänzung: Die Frage, ob Schöpfungshöhe vorliegt, ist noch offen. Commons verweist zur Klärung dieser Frage auf diese Seite. Ansonsten könnte man das strittige Bild ja auf Commons übertragen.--Jack O'Neill [ ¿Å? ] 11:32, 7. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Gnom, das verstehe ich nicht. Die Vorlage:Bild-LogoSH wird doch verwendet, diese ist in der Kategorie Lizenz für Bilder enthalten. Oder verstehe ich hier jetzt etwas falsch? --Jack O'Neill [ ¿Å? ] 11:27, 7. Mai 2016 (CEST)
Grundriss-Aufmaß
Moin. Ich würde gern die Aufmaßzeichnungen zumindest des Grundrisses eines historischen Bauwerks hochladen. Das Aufmaß wurde vor ca. 50 Jahren von einem heute (hoffentlich) noch lebenden Bauforscher angefertigt und zeichnerisch dargestellt, der außerdem rekonstruierte Grundriss- und Isometriezeichnungen der einzelnen Bauphasen und einen Grundrissplan mit Kennzeichnungen der noch vorhandenen Bauteile, welches zu welcher Bauphase gehört, angefertigt hat. Das Gebäude an sich dürfte weit überwiegend urheberrechtsfrei sein, die Änderungen der 1960er Jahre sind zwar eingezeichnet, dürften aber nur in der Ansichtsgestaltung Schöpfungshöhe erreichen. Die Aufmaßzeichnungen habe ich umgezeichnet, nach dem Bestand noch einige Änderungen und Zusätze vorgenommen und das Zeichnungslayout vollkommen anders gestaltet. So würde ich gern die Zeichnung des aktuellen Grundrisses und die Grundrisszeichnung mit Baualter-Kennzeichnung zur Verfügung stellen. Erste Frage: Kann es da urheberrechtliche Probleme geben? Zweite Frage: Gibt es die Möglichkeit, auf Commons bei der Lizenz die Namensnennung auch des Erstellers des ursprünglichen Aufmaßes zu "erzwingen"? Es ist mir nämlich zu Ohren gekommen, dass der Ersteller der Pläne sie eigentlich ganz gern zur Verfügung stellen würde, sie aber wohl fast komplett an irgendwelche Verlage oder Archive abgegeben hat und nur noch im Besitz weniger, nicht so geeigneter Zeichnungen sei. Andererseits werden die von ihm angefertigten Isometrien vielfach verwendet, ohne dass er genannt wird, worüber er "not amused" sei. Eine OTRS-Freigabe des Erstellers des Aufmaßes erscheint mir unter diesen Umständen (deutliche Änderung der Pläne und vor allem des Planlayouts, Originalpläne nicht verwendbar) problematisch, außerdem wäre es auch für mich schwierig, quer durch die Republik zu reisen und in persönlichem Gespräch die Freigabe schriftlich zu bekommen, zu scannen und einzuschicken (ob der Ersteller per Mail kommunizieren würde, ist mir zweifelhaft). Andererseits wäre es sicher in seinem Sinne, seine Leistung durch eine Namensnennung zu würdigen. Bei den Isometrien sehe ich derzeit nur die Möglichkeit, aufgrund des Grundrisses und der textlichen Angaben neue Zeichnungen anzufertigen, evtl. auch als perspektivische Zeichnung statt Isometrie. Das ist mir aber im Moment zu viel Arbeit. Wenn jemand Antworten auf meine obigen Fragen, urheberrechtliche Anregungen gleich welcher Art zum Thema oder womöglich Erfahrungen mit Freigaben durch den Deutschen Kunstverlag hat, immer her damit! --2003:7A:8A42:F4EF:93B:9082:9C97:F024 20:46, 6. Mai 2016 (CEST)
- Puh, das ist nicht so einfach. Bei deiner "Nachzeichnung" kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Und die Lösung des Problems des Bauforschers ist § 13 UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:20, 7. Mai 2016 (CEST)
- Also besser sein lassen und den Artikel zu dem betreffenden Bauwerk nicht ausbauen. Nichtstun schafft in diesem Fall wohl am wenigsten Probleme. Leider kann ich den konkreten Einzelfall hier nicht vorzeigen, sonst müsste ich ja nicht nur "meine" Umzeichnung, sondern auch noch einen Scan der originalen Zeichnung hochladen. Das mache ich bestimmt nicht, obwohl es anscheinend auch die Meinung gibt, die Bauaufnahme eines historischen Gebäudes sei keine schöpferische Tätigkeit und die Pläne fielen damit nicht unter das Urheberrecht. Sehr schwierig, vielleicht muss ich doch mal mit meiner Umzeichnung zu dem Bauforscher hinfahren und versuchen, eine Genehmigung zu bekommen. Das kostet aber viel Zeit, und Zeit ist bei mir ohnehin nicht so üppig vorhanden. Aber ohne Grundriss ist ein Bauwerks-Artikel nicht halb so gut, und verschiedene Bauphasen nur textlich zu erläutern bringt es auch nicht. --2003:7A:8A42:F4EF:1865:42D1:D6CA:6348 22:33, 7. Mai 2016 (CEST)
- Hm, die Freigabe durch den Bauforscher bringt möglicherweise nichts, wenn er einen Teil oder sämtliche Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten haben sollte. --2003:7A:8A42:F4EF:1865:42D1:D6CA:6348 22:55, 7. Mai 2016 (CEST)
Artikel Wasserturm Mönchengladbach
Im Artikel Wasserturm Mönchengladbach kopiert ein Benutzer unter dem Abschnitt „Denkmaleintrag“ ein Text [1], der augenscheinlich von seiner eigenen Webseite kommt [2]. Der Benutzer ist jedoch nicht verifiziert, sodass eine Urheberrechtsverletzung möglich ist. Nun bin ich unschlüssig, wie damit umzugehen ist, da der Eintrag eh wenig sachdienlich ist (Umgehung von WP:NPOV durch Zitat). Meinungen? --ICCCC (Diskussion) 10:05, 12. Mai 2016 (CEST)
- Eine URV ist nicht, da Benutzer:Huckety der Betreiber/Autor von limburg-bernd.de ist. Das geht zum einen aus den Babelboxen auf seiner Benutzerseite hervor, zum anderen stand ich mit dem Benutzer vor einigen Jahren wegen eines Massenuploade für WLM in Verbindung. — Raymond Disk. 10:12, 12. Mai 2016 (CEST)
Artikeltext aus Wikipedia in Theaterprogrammen
Wie ist das, wenn Artikeltext aus Wikipedia wörtlich in Programmheften und Internetreklame auftaucht? Die Schwiergkeit in diesem speziellen Falle ist die, dass verschiedene Schichten des Artikels verwendet wurden und zwar mit großen Auslassungen zwischendurch. Da ich an diesem Text viel mitgeschrieben habe, sind mir die Fassungen und die Einzelsätze (fast alle) bekannt. Nicht der ganze Artikeltext, sondern wichtige Sätze daraus wurden wörtlich zu einer Geschichte zusammengestellt. Ich habe schon hingeschrieben (anonym als Wikipedianer) und habe dies mitgeschickt, ohne, dass sich was getan hätte. Mit freundlichen Grüßen --Momel ♫♫♪ 23:13, 9. Mai 2016 (CEST)
- Ohne Quellenangabe: Klarer Urheberrechtsverstoß, illegal. --Laber□Disk 07:25, 12. Mai 2016 (CEST)
- Naja, Momel, es kommt sehr auf den Einzelfall an: Nämlich darauf, was für Sätze verwendet wurden und in welcher Zusammensetzung oder Bearbeitung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:03, 12. Mai 2016 (CEST)
- Theaterprogramme sollen möglichst neutral und nüchtern Fakten widergeben. Solche Texte haben meist keine Schöpfungshöhe, da keine persönliche geistige Leistung vorliegt. Dieses Streben nach Neutralität kann auch bedeuten, daß unterschiedliche Autoren gleiche Texte schreiben. Man muß den konkreten Fall sehen, das ist mitnichten klar. --Pölkkyposkisolisti 08:38, 12. Mai 2016 (CEST)
- Naja, Momel, es kommt sehr auf den Einzelfall an: Nämlich darauf, was für Sätze verwendet wurden und in welcher Zusammensetzung oder Bearbeitung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:03, 12. Mai 2016 (CEST)
- Also, die Schöpfungshöhe des P r o g r a m m textes spielt ja keine Rolle, aber die charakteristischen Sätze aus Wikipedia, die man darin leicht wiedererkennen kann. Diese setzen sich aus historischen Fakten zusammen, die bequellt sind. Es liegt also bei d i e s e n eine geistige Leistung vor. Sehe ich das richtig? Danke euch schonmal --Momel ♫♫♪ 09:41, 12. Mai 2016 (CEST)
- Ohne die konkreten Texte zu kennen, kann das niemand einschätzen. Es ist unseriös, etwas in die eine oder andere Richtung zu behaupten. --Pölkkyposkisolisti 11:43, 12. Mai 2016 (CEST)
- Also, die Schöpfungshöhe des P r o g r a m m textes spielt ja keine Rolle, aber die charakteristischen Sätze aus Wikipedia, die man darin leicht wiedererkennen kann. Diese setzen sich aus historischen Fakten zusammen, die bequellt sind. Es liegt also bei d i e s e n eine geistige Leistung vor. Sehe ich das richtig? Danke euch schonmal --Momel ♫♫♪ 09:41, 12. Mai 2016 (CEST)
- Was davon hast du wohin geschickt? Stumpf den Link auf die Seite? Etwas freundliche Prosa drumherum geschrieben, die es, im Gegensatz zu der verlinkten Wikiseite einem Unbedarften wirklich verständlich macht, worum es geht? Hast du eine Frist gesetzt? -- Smial (Diskussion) 10:49, 12. Mai 2016 (CEST)
- Also "freundliche Prosa drumrum", dass die Wikipedianer genauso idealistisch arbeiten wie die Theaterleute selbst, und dass ich sie keineswegs verärgern wolle, habe ich geschrieben. Und dass sie nur angeben sollen, dass ihr Text aus Wikipedia sei, dazu den Link Wikipedia:Weiternutzung. Frist habe ich nicht gesetzt, sollte ich wohl lieber? --Momel ♫♫♪ 11:47, 12. Mai 2016 (CEST)
- Hi Motmel! Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage irgendjemand eine Aussage wie "Solche Texte haben meist keine Schöpfungshöhe" raushauen kann, aber das Verneinen der Schöpfungshöhe von Wikipedia-Texten wird hier von einzelnen Vertretern seit einer Weile systematisch propagiert. WP:URF behandelt nicht nur rechtliche Fakten, sondern (wiki- und rechtspolitische) Auffassungen. das muss jeder im Hinterkopf behalten.
- Hier also meine Auffassung, um die du gebeten hast: Wenn du deinen Text nicht nur anhand der Faktenzusammenstellung, sondern aufgrund sprachlicher Merkmale wiedererkannt hast, dann würde ich erstmal eine Schöpfungshöhe unterstellen. Dabei ist es egal, ob nur Auszüge deines ursprünglichen Textes verwenden wurden. Die unerlaubte Verwendung eines einzelnen originellen (!) Satzes kann deine Urheberrechte verletzen. Was ein Gericht im Einzelfall entscheiden würde, weiß hier ohnehin niemand abschließend. Das spielt aber ja auch erstmal gar keine Rolle. Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist ja noch weit vom Einleiten rechtlicher Schritte entfernt.
- Das Wikipedia-Standardschreiben hat offenbar nichts bewirkt. Als ich die WP:TV-Mustertexte für WP:WN/M noch regelmäßig verschickt habe, habe ich (falls das zutreffend war) in einem nächsten Schreiben mitgeteilt, dass ich eine der Hauptautoren/betroffenen Fotografinnen bin - und habe eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Nach dem Motto: "Leider haben Sie auf meinen freundlichen Hinweis vom... Ich bin eine der Hauptautor/innen des Wikipedia-Artikels... Daher erwarte ich eine korrekte Kennzeichnung bis..." Du kannst dich auch hier gerne bedienen. Alternativ auch hier.
- Die Kennzeichnung mit Urhebern, Lizenz und Abwandlungshinweis online sollte ja für den Nachnutzer sehr leicht zu schaffen sein. Im Druckprodukt wird's schon schwieriger. Einstampfen? Aufkleber? Lizenzgebühren? Schadenersatz? Entscheidend ist dabei auch, was du am Ende erreichen und wie weit du im Katalog der rechtlichen Möglichkeiten gehen willst. --Martina Disk. 15:02, 13. Mai 2016 (CEST)
- Danke, an inhaltlich ähnlichem hatte ich gestrickt, aber du kannst das einfach besser ;-) -- Smial (Diskussion) 17:07, 13. Mai 2016 (CEST)
- @Martina Nolte: Herzlichen Dank für deine Einschätzung der Lage und deine überzeugenden Erklärungen. Jetzt weiß ich, was ich wie mache. Bzw. kann abwägen, wie viel ich an Mühe investieren will und ob sich das lohnt. Bin sehr froh. Vielen Dank auch allen Interessierten obendrüber und schönen Abend zusammen!--Momel ♫♫♪ 23:12, 13. Mai 2016 (CEST)
- Danke, an inhaltlich ähnlichem hatte ich gestrickt, aber du kannst das einfach besser ;-) -- Smial (Diskussion) 17:07, 13. Mai 2016 (CEST)
- Also "freundliche Prosa drumrum", dass die Wikipedianer genauso idealistisch arbeiten wie die Theaterleute selbst, und dass ich sie keineswegs verärgern wolle, habe ich geschrieben. Und dass sie nur angeben sollen, dass ihr Text aus Wikipedia sei, dazu den Link Wikipedia:Weiternutzung. Frist habe ich nicht gesetzt, sollte ich wohl lieber? --Momel ♫♫♪ 11:47, 12. Mai 2016 (CEST)
Nutzung eines Bildes, das auf einem Wikipedia-Bild beruht
Das Ministerium für Staatsverwaltung und Territorialmanagement Osttimors hat für die verschiedenen Gemeinden des Landes Entwicklungspläne ausgearbeitet und im Internet veröffentlicht. Was mir auffiel, war die zahlreiche Nutzung von Bildern, die in Wikimedia Commons hochgeladen sind, natürlich ohne Herkunftsangabe, unter anderem auch von Landkarten, die von Chumwa und von mir erstellt wurden. Gut, ich persönlich bin einverstanden mit der Nutzung durch Osttimoresen. In diesem Fall interessiert mich in der Publikation der Gemeinde Aileu auf S. 3 das Bild unterhalb des Wappen Osttimors. Bei diesem handelt es sich um ein "A" aus Baumwurzeln auf der abgewandelten Karte Aileus von Chumwa und mir (natürlich OHNE Quellenangabe). Ist die Eigenleistung des Künstlers groß genug, um UR geltend zu machen oder kann man dasBild zumindest in der deWP hochladen (Natürlich mit Verweis auf die Karte als Grundlage), zumal nach dieser Diskussion § 5 Abs. 2 UrhG (D) hier ebenfalls greifen könnte? Gruß, --JPF just another user 14:21, 15. Mai 2016 (CEST)
- Hi JPF, die Wurzel ist ein Foto, also bedarf es hinsichtlich dessen Leistungsschutzrechts der Zustimmung des Fotografen der Wurzel. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:31, 15. Mai 2016 (CEST)
- Danke schön! --JPF just another user 15:37, 15. Mai 2016 (CEST)
Kein schöner Land in dieser Zeit
Ein Benutzer hat jetzt den Text eingestellt ([3]). URV? --Der wahre Jakob (Diskussion) 10:05, 24. Mai 2016 (CEST)
- Nein. --Magnus (Diskussion) 10:45, 24. Mai 2016 (CEST)
- O.K. Danke! Der wahre Jakob (Diskussion) 12:33, 29. Mai 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Der wahre Jakob (Diskussion) 12:33, 29. Mai 2016 (CEST)
Bruzzzler Logo
Für die Datei habe ich natürlich keine Genehmigung, wie geht es nun weiter? Der "Bruzzzler"-Schriftzug alleine wäre ja auf jeden Fall OK, da dort die Schöpfungshöhe nicht gegeben ist. --Laber□Disk 01:07, 7. Mai 2016 (CEST)
- Hm, Laber□, das Problem ist halt der Wiesenhof-Friesenhof :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:34, 15. Mai 2016 (CEST)
- @Gnom:: Ich habe jetzt mal urheberrechtlich unbedenkliche Versionen der Bilder erstellt: Das Textlogo von Wiesenhof und von Bruzzzler. Habe den Artikel entsprechend bearbeitet. --Laber□Disk 12:43, 19. Mai 2016 (CEST)
NASA Bilder von externen Autoren
Hallo. Ich bitte mal um Einschätzungen von Experten: Bei dieser Löschung geht es um ein Bild auf einer NASA Seite ohne einen Autor/Copyright-Vermerk das aber offenbar von einem nicht zur NASA gehörigen Künstler stammt, der es aber selber wiederum mit "courtesy of NASA" deklariert. Für mich lässt das eigentlich nur den Schluss zu dass es sich um eine Auftragsarbeit handelt bei der die Rechte auf die NASA übergegangen sind. Das wiederum müsste ja bedeuten dass es wie alle eigenen Werke in die Public domain fällt. Oder? -- itu (Disk) 21:49, 15. Mai 2016 (CEST)
PS: Die Seite http://crimzon5.wix.com/randiioliver sagt es unten sogar noch deutlicher: "All images are copyrighted and used courtesy of the clients as listed" -- itu (Disk) 22:18, 15. Mai 2016 (CEST)
- Das ist nicht der einzig mögliche Schluss. Werke, die etwa von einem contractor oder einem anderen Dritten im Auftrag der Regierung geschaffen werden, werden nicht wie originäre government works automatisch schutzlos; vielmehr können die Lizenzbedingungen im Einzelfall verhandelt werden. Insofern sind mannigfaltige Vereinbarungen denkbar. Gruß, — Pajz (Kontakt) 00:56, 20. Mai 2016 (CEST)
Bitte Prüfung Urheberrecht für den Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Terroranschl%C3%A4gen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Luftfrachtsicherheitsbeauftragter und Schulungsleiter, respektive Ausbilder für den Bereich Luftfracht.
Um den Teilnehmern die akute und aktuelle Bedrohung von Terroristischen Anschlägen zu erläutern, würde ich gerne Ihre Aufstellung der Terroranschläge unter Ihrem folgenden Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Terroranschl%C3%A4gen in unser Schulungsprogramm aufnehmen.
Auszug:
17. Mai 2016 Irak Anschlagsserie in Bagdad IS islamist. sunnit. Bomben Zivilisten mind. 70 etwa 150
15. Mai 2016 Jemen Anschlagsserie in Jemen IS islamist. Selbstmordattentäter Polizisten 31 etwa 60
15. Mai 2016 Irak Anschlag in Tadschi nahe Bagdad[1] IS islamist. Sprengstoff Gasfabrik 11 14
13. Mai 2016 Türkei Detonation in Diyarbakir[2] PKK autonomist. kurdisch Sprengstoff 4 (Angreifer) 15
11. Mai 2016 Irak Anschlagsserie in Bagdad IS islamist. Bomben Zivilisten min. 86 min. 120
10. Mai 2016 Türkei Anschlag in Diyarbakir unbekannt unbekannt Bombe Polizisten 3 45
1. Mai 2016 Türkei Anschlag in Gaziantep[3] unbekannt unbekannt Bombe in Auto Polizeistation 2 22
30. April 2016 Irak Anschlag in Bagdad IS relig. islamist. sunnit. Selbstmordattentäter Zivilisten min. 14 etwa 40
27. April 2016 Türkei Anschlag in Bursa unbekannt [4] unbekannt Selbstmordattentäterin Zivilisten
Ich bitte um Prüfung, ob hier ein Urheberrecht verzeichnet ist und um Freigabe für die Schulungsunterlagen.
Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung (nicht signierter Beitrag von 62.153.119.117 (Diskussion) 11:30, 19. Mai 2016 (CEST))
- Ich sehe bei der rein tabellarischen Darstellung keine für urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe. Weitere Meinungen willkommen. --Magnus (Diskussion) 11:31, 19. Mai 2016 (CEST)
- Grundsätzlich sind jedenfalls bestimmungsgemäß alle Inhalte in Wikipedia frei weiterverwendbar; die Lizenzbedingungen sind unter Wikipedia:Weiternutzung erklärt. Eine Weiternutzbarkeit unter Bedingungen ist also grundsätzlich stets gewährleistet. Ob im Einzelfall die von Ihnen beabsichtigte Übernahme von Inhalten erst gar keinen urheberrechtlichen Schutz aufweist und somit auf die Erfüllung der Lizenzbedingungen verzichtet werden kann, kann an dieser Stelle allerdings schon aus rechtlichen Gründen nicht zugesagt werden (siehe obiger „Intro“-Text: Diese Seite dient nicht der „Rechtsberatung“, sprich Erbringung von Rechtsdienstleistungen). Hoffe, das hilft dennoch etwas weiter. — Pajz (Kontakt) 01:06, 20. Mai 2016 (CEST)
Regelschutzfrist eines Buchs, wenn nur der Herausgeber bekannt ist
Ist es rechtlich unproblematisch, Inhaltsangaben aus dem Melitz-Opernführer zu übernehmen? Der ist 1906 erschienen, und der Herausgeber ist 1927 verstorben. Die eigentlichen Autoren der Texte sind nicht genannt. Welche Schutzfristen gelten da? Und wie ist es mit dem Scholtze-Opernführer von 1910? Hier sind anscheinend auch die Lebensdaten des Herausgebers Johannes Scholtze nicht bekannt. --Rodomonte (Diskussion) 09:11, 25. Mai 2016 (CEST)
- Rodomonte, wenn der Herausgeber 1927 verstorben ist, stehen der Nutzung hier jedenfalls von vornherein keine Urheberrechte des Herausgebers am Sammelwerk entgegen (70-jährige Schutzfrist). Die einzelnen Beiträge werden, wie du schon schreibst, regelmäßig geschützt sein (ebenfalls grds. 70 Jahre bis nach dem Tod des Urhebers). Nach § 31 LUG endete der Urheberrechtsschutz, wenn der wahre Name des Urhebers nicht bei der ersten Veröffentlichung ordnungsgemäß angegeben wurde, zunächst 30 Jahre ab Erstveröffentlichung des Werkes; die Schutzfrist wurde mit der Zeit auf 70 Jahre verlängert. Wenn man davon ausgeht, dass die Texte für diese Veröffentlichung angefertigt wurden, sollten hier vor diesem Hintergrund der Nutzung keine Urheberrechte der Textautoren mehr entgegenstehen, da das Werk nach deiner Schilderung schon 1906 erschienen ist. Der Anknüpfungszeitpunkt der Schutzfrist kann jedoch dann wieder auf das Sterbejahr des Urhebers „zurückfallen“, wenn der Urheber später namentlich genannt wird, und zwar grds. entweder in einer Neuauflage des Werkes (das sollte man also prüfen) oder in der sog. Eintragsrolle (vgl. Urheberrolle) (§ 31 Abs. 2 LUG; Allfeld, Das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, 2. Aufl. 1928, S. 283 f.). Gleiches gilt an sich auch für den Scholtze-Opernführer. Dass dir die Sterbedaten des Urhebers nicht bekannt sind, steht dessen Schutz jedenfalls grds. nicht entgegen. Allerdings werden etwaige Rechte des Herausgebers des Sammelwerkes durch die Übernahme einzelner Beiträge aus dem Führer grds. nicht tangiert; insbesondere Übernahmen „aller“ Inhalte oder ggf. auch nur eine Zusammenstellung aller dort aufgeführten Opern kann allerdings in seine – möglicherweise noch bestehenden – Rechte eingreifen. Hoffe, das hilft weiter, — Pajz (Kontakt) 18:55, 25. Mai 2016 (CEST)
- Danke für die Antwort. --Rodomonte (Diskussion) 11:42, 26. Mai 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 08:20, 31. Mai 2016 (CEST)
Import aus Salzburgwiki?
Servus,
Dürfen Artikel aus dem Salzburgwiki importiert werden? Wie geht es effizient und was muss ich beachten? Es geht mir um den Artikel Naßfeldtal.
Danke voraus.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 09:31, 29. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Ciciban, nein, das geht nicht. Die Inhalte des Salzburgwiki stehen – warum auch immer – unter einer NC-Lizenz. Inhalte auf Wikipedia müssen aber auch zu kommerziellen Zwecken weiterverwendet werden können. Du benötigst also eine Zustimmung des Urhebers, oder du musst den Text umformulieren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:41, 29. Mai 2016 (CEST)
- Danke für die Antwort.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 10:43, 29. Mai 2016 (CEST)
- Danke für die Antwort.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 08:20, 31. Mai 2016 (CEST)
Gemeinfrei oder nicht gemeinfrei?
Die nachfolgende Datei aus commons
File:Siegelmarke Königliche Bernsteinwerke - Königsberg in Preussen W0235810.jpg
habe ich in einen de.Wikipedia Beitrag hochgeladen, bin mir aber im Nachhinein nicht ganz sicher, ob das zulässig war ...?? --Hl1948 (Diskussion) 13:49, 30. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Hl1948, alles im grünen Bereich. Alle Bilder aus Commons können problemlos innerhalb von Wikipedia verwendet werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:56, 30. Mai 2016 (CEST)
- Besten Dank, das beruhigt mich --Hl1948 (Diskussion) 14:11, 30. Mai 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 08:19, 31. Mai 2016 (CEST)
Karte geschützt
Kann jemand feststellen, ob diese Karte geschützt ist? Dank.--Ratzer (Diskussion) 11:52, 23. Mai 2016 (CEST)
- @Ratzer: Karten sind so gut wie immer geschützt. Und auch diese hier erreicht ziemlich sicher die nötige Schöpfungshöhe. Wenn also ihr Urheber nicht schon seit mehr als 70 Jahren tot ist, können wir sie nur auf Basis einer entsprechenden Freigabe nutzen. // Martin K. (Diskussion) 11:59, 23. Mai 2016 (CEST)
- Danke, aber mindestens die Hälfte aller antarktischen Karten sind Public Domain, weil von einer US-Behörde erstellt. Nur zur vorliegenden Karte konnte ich die Urheberschaft nicht feststellen.--Ratzer (Diskussion) 12:01, 23. Mai 2016 (CEST)
- Ja, klar PD-Gov gibt es natürlich auch noch. Aber das sind Sonderfälle, die man ohne Informationen zur Provenienz nicht einschätzen kann. Und da Du uns nur diesen Bildschnippsel verlinkt hast, wissen wir dazu exakt garnichts ;) // Martin K. (Diskussion) 12:07, 23. Mai 2016 (CEST)
- Having said that...
- Hier ist als Bildunterschrift „Carte Expéditions Polaires Françaises – Expéditions antarctiques 1948 – 1953: « Terre-Adélie – Port-Martin », 1/20 000“ angegeben. Es scheint sich also nicht um eine amerikanische, sondern um eine französische Karte zu handeln. // Martin K. (Diskussion) 12:11, 23. Mai 2016 (CEST)
- Danke, aber mindestens die Hälfte aller antarktischen Karten sind Public Domain, weil von einer US-Behörde erstellt. Nur zur vorliegenden Karte konnte ich die Urheberschaft nicht feststellen.--Ratzer (Diskussion) 12:01, 23. Mai 2016 (CEST)
Hessentag, Foto in einer Halle
Dieser manipulierte Bankautomat ist auf dem BKA-Stand beim Hessentag (kein Eintrittspreis) aufgebaut. Müsste ich für mein Foto (für den Artikel Skimming (Betrug)) beim BKA eine Erlaubnis einholen? Hausrecht Messe/Stand? -- Cherubino (Diskussion) 11:46, 25. Mai 2016 (CEST)
- Aus urheberrechtlicher Sicht nicht. Ich wüsste auch nicht, was den dargestellten Geldautomaten äußerlich von einem beliebigen Geldautomaten, der so häufig im Außenbereich von Kreditinstituten zu finden ist, unterscheidet. --Magnus (Diskussion) 11:56, 25. Mai 2016 (CEST)
Schnittzeichnung der Lok DB-Baureihe 218
Ich habe detaillierte Schnittzeichnungen der Lok, darf ich diese hier auf Wikipedia oder Commons hochladen? Diese sind aus einer originalen "Beschreibung der Diesellokomotive 218" der Deutschen Bahn als Herausgeber aus dem Jahre 1980, als diese noch ein staatliches Unternehmen war. Vergleich hierzu Amtliches_Werk. --Bundesstefan @ 16:05, 12. Mai 2016 (CEST)
- @Bundesstefan: Nein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:18, 12. Mai 2016 (CEST)
- Eine Erklärung oder ein Beleg wären hilfreich. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:20, 12. Mai 2016 (CEST)
- Ich interpretiere den Kommentar zu §5 Absatz 2 UrhG hier so, daß a) für die Verbreitung der Zeichnungen kein vordringlicher Informationsbedarf besteht und b), falls man das Bild nun unbedingt als Teil einer Patentschrift ansehen möchte, dieses nicht verändert werden dürfte, mithin mit commons-Vorgaben nicht kompatibel ist. Just my 0,02 €. -- Smial (Diskussion) 16:56, 13. Mai 2016 (CEST)
- Hi Smial, BlackEyedLion und Bundesstefan: Nicht alle staatlichen Werke sind auch amtliche Werke im Sinne von § 5 UrhG. Und eine "Beschreibung" fällt eben nicht darunter. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:33, 15. Mai 2016 (CEST)
- Ich interpretiere den Kommentar zu §5 Absatz 2 UrhG hier so, daß a) für die Verbreitung der Zeichnungen kein vordringlicher Informationsbedarf besteht und b), falls man das Bild nun unbedingt als Teil einer Patentschrift ansehen möchte, dieses nicht verändert werden dürfte, mithin mit commons-Vorgaben nicht kompatibel ist. Just my 0,02 €. -- Smial (Diskussion) 16:56, 13. Mai 2016 (CEST)
- Eine Erklärung oder ein Beleg wären hilfreich. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:20, 12. Mai 2016 (CEST)
Ah, sowas ähnliches habe ich auch. In diesem Falle vier technische Zeichnungen der Schnellzugdampflok S3/6m Baureihe 18.521-528 A0. Das Datum im Zeichnungsfeld ist Ende 1927 bzw. Anfang 1930. Sind also über 85 Jahre alt und von unterschiedlichen Personen unterzeichnet, die vermutlich im Arbeitsverhältnis bei J.A.Maffei (1930 Konkurs) waren. Der Hersteller J.A.Maffei München existiert im Sinne eines Rechtsnachfolgers Fa.Kraus-Maffei noch. Wie sieht es in diesem Falle mit einem Hochladen in Foto-Form aus? Danke! vg baiMENTO - Bayer und Münchner mit ein wenig mehr Lenzen (Diskussion) 08:59, 29. Mai 2016 (CEST)
Goya – oder der arge Weg der Erkenntnis
Der erste Absatz im Abschnitt Hintergrund ist wörtlich von http://www.filmmuseum-potsdam.de/Konrad-Wolf-Deutschland-und-Europa_1.html kopiert. Einige meinen, das wäre so in Ordnung (siehe [4]), ich hätte gerne dritte Meinungen. --88.76.219.19 12:17, 25. Mai 2016 (CEST)
- Nach meiner Auffassung eindeutig URV. Prägnante Formulierungen wurden - seit der ersten Version - kopiert. Ich habe die betroffenen Versionen versteckt. --tsor (Diskussion) 13:13, 25. Mai 2016 (CEST)
Ernst-Wilhelm Arnoldi
Hallo. Im o.g. Artikel wurde diese Änderung vorgenommen. Da der Artikel heute auf der HS ist, wollte ich schnell nachschauen, ob ich es sichten kann. Erst dachte, ich "Prima, passt gut", bis ich merkte, dass es zu gut passte. Die Quelle bei gothaer ist zwar angegeben, aber dennoch auch ein paar ganze Sätze (+ Teilzitate) ganz übernommen. (Beginnt im Abschnitt "Ernst Wilhelm Arnoldi gründet die erste deutsche Handelsschule in Gotha").
Ich hab die Bearbeitung einfach mal rückgängig gemacht (mit Hinweis URV). Jetzt zu meinem Problem: Ich hab keine Ahnung wie ich damit direkt umgehen soll. Denn das ist das erste Mal, das ich sowas bemerke. Desweiteren bin ich jetzt schon groggy und dann heute (fast) den ganzen Tag nicht mehr on. Es wäre also großartig, wenn sich ein erfahrener Benutzer darum kümmern würde. Ist sonst nicht meine Art, die Arbeit auf andere abzuwälzen, aber wie schon gesagt... Gruß BlackSophie talk 02:44, 27. Mai 2016 (CEST)
- Hallo BlackSophie, wenn man das ein klein wenig umformuliert, ist das kein Problem. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:45, 29. Mai 2016 (CEST)
- @Gnom: Erst mal vielen Dank, für deine Antwort. Das muss dann also auch nicht versionsgelöscht werden... Ich hab da überhaupt nicht mehr durchgeblickt. Ich hätte auch gerne Benutzer Benutzer: Zimtstern1973 darauf aufmerksam gemacht, aber ich hab keine Vorlage gefunden (und an dem Tag/Nacht nicht mehr viel Zeit und Konzentration) Gruß BlackSophie talk 16:30, 29. Mai 2016 (CEST)
Ausschnitt aus DB-Netzplan
Ich hab das Bild hier in den Artikeln Saarbrücken Hbf und Nahverkehr in Saarbrücken gefunden. Ich kann zwar auf bahn.de keinen entsprechenden Netzplan finden, allerdings gibt der Uploader an, dass die Datei von dort stammt und ich bin mir ziemlich sicher, dass die DB bei ihren Netzplänen nicht auf das Copyright verzichtet. Aber vielleicht hat da jemand mehr Ahnung als ich. --etrophil44 19:48, 3. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Metrophil44, wenn die Urheberin die DB ist, muss das gelöscht werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:50, 6. Mai 2016 (CEST)
- Schöpfungshöhe? -- itu (Disk) 22:21, 15. Mai 2016 (CEST)
- Hi itu, in der Klasse der technischen Darstellungen würde ich das bejahen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:30, 15. Mai 2016 (CEST)
- Ich würde es zumindest bei diesem kleinen Ausschnitt stark bezweifeln. Der Ausdruck Klasse der technischen Darstellungen ist mir in UR-Fragen noch nicht begegnet. -- itu (Disk) 22:35, 15. Mai 2016 (CEST)
- Hi itu, man muss bei der Schutzfähigkeit vom urheberrechtlichen Werk, also vom gesamten Plan ausgehen. Zu den unterschiedlichen Maßstäben bei der Schöpfungshöhe je nach Werkart siehe Ziffer 2.2 im Almanach. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:34, 16. Mai 2016 (CEST)
- Was im Almanach steht, ist aber auch sehr dünn:
- Hi itu, man muss bei der Schutzfähigkeit vom urheberrechtlichen Werk, also vom gesamten Plan ausgehen. Zu den unterschiedlichen Maßstäben bei der Schöpfungshöhe je nach Werkart siehe Ziffer 2.2 im Almanach. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:34, 16. Mai 2016 (CEST)
- Ich würde es zumindest bei diesem kleinen Ausschnitt stark bezweifeln. Der Ausdruck Klasse der technischen Darstellungen ist mir in UR-Fragen noch nicht begegnet. -- itu (Disk) 22:35, 15. Mai 2016 (CEST)
- Hi itu, in der Klasse der technischen Darstellungen würde ich das bejahen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:30, 15. Mai 2016 (CEST)
- Schöpfungshöhe? -- itu (Disk) 22:21, 15. Mai 2016 (CEST)
2.2.3.2. Karten sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. 2.2.3.2.1. Zu den geschützten Karten gehören zum Beispiel auch Liniennetzpläne des öffentlichen Nahverkehrs.(Beleg fehlt) 2.2.3.2.2. Nicht schutzfähig sind dagegen einfachste Lagepläne.
- Hervorhebung von mir. Dass Liniennetzpläne generell geschützt sind, scheint also nicht belegt zu sein und mMn ist dieser Linienplan ein ein facher Lageplan, weil er einfach nur die lage der Linien, der einzelnen Stationen sowie der Zonen zeigt, abgesehen davon, dass die genaue Lage einzelner Stationen und Linien aus darstellungstechnischen Gründen leicht verändert wurde, was aber in diesem Beipsiel mMn noch trivial ist. --MrBurns (Diskussion) 14:44, 17. Mai 2016 (CEST)
- Wenn das hier ein Lageplan sein soll, was ist denn dann ein Liniennetzplan deiner Meinung nach? NNW 11:10, 19. Mai 2016 (CEST)
- Wie Gnom; erhebliche Abstraktionsleistung, die gerade einer möglichst übersichtlichen und stimmigen Informationsvermittlung dient. Auch m.E. ein Beispiel für eine geschützte wissenschaftlich-technische Darstellung. — Pajz (Kontakt) 01:13, 20. Mai 2016 (CEST)
- +1 Dieser Liniennetzplan ist ja keine 1:1 Abbildung der Realität, sondern weist ein sehr hohes Maß an Generalisierung auf und dürfte damit auf jeden Fall Schöpfungshöhe erreichen. @MrBurns, Itu: Ich glaube Ihr verkennt wie viel Arbeit in so einer abstrahierten Karte steckt und in welchem Umfang dabei gestalterische Entscheidungen eine Rolle spielen. Vgl. Tube map// Martin K. (Diskussion) 11:06, 20. Mai 2016 (CEST)
- @Arbeit: Da heisst es doch immer es kommt auf den "Schweiss von der Stirn" nicht an, und dann kommt er doch immer wieder als Argument. -- itu (Disk) 11:47, 20. Mai 2016 (CEST)
- Deshalb ja "gestalterische Arbeit" und die geht hier weit über das rein handwerkliche hinaus. Nur um mal zu zeigen, auf welchem Niveau so etwas stattfindet: So jemand wie Holger Schmidhuber hat damals mit MVG Liniennetzplan sein Diplom in Kommunikationsdesign gemacht und betreut das auch heute noch mit seiner Agentur. NNW kann da sicher auch noch einige Beispiele nennen. // Martin K. (Diskussion) 12:18, 20. Mai 2016 (CEST)
- @Arbeit: Da heisst es doch immer es kommt auf den "Schweiss von der Stirn" nicht an, und dann kommt er doch immer wieder als Argument. -- itu (Disk) 11:47, 20. Mai 2016 (CEST)
- +1 Dieser Liniennetzplan ist ja keine 1:1 Abbildung der Realität, sondern weist ein sehr hohes Maß an Generalisierung auf und dürfte damit auf jeden Fall Schöpfungshöhe erreichen. @MrBurns, Itu: Ich glaube Ihr verkennt wie viel Arbeit in so einer abstrahierten Karte steckt und in welchem Umfang dabei gestalterische Entscheidungen eine Rolle spielen. Vgl. Tube map// Martin K. (Diskussion) 11:06, 20. Mai 2016 (CEST)
- Wie Gnom; erhebliche Abstraktionsleistung, die gerade einer möglichst übersichtlichen und stimmigen Informationsvermittlung dient. Auch m.E. ein Beispiel für eine geschützte wissenschaftlich-technische Darstellung. — Pajz (Kontakt) 01:13, 20. Mai 2016 (CEST)
- Liniennetzpläne sind keine Selbstgänger, die nur nur so aussehen können, wie man sie vorfindet, auch wenn das in WP gerne mal behauptet wird, weil es so praktisch ist. Tatsächlich gibt es keine Grund, warum der Berliner S- und U-Bahn-Plan so aussehen muss, es geht auch so, so, so, so oder ganz anders. Das ist eindeutig schöpferische Gestaltung. Und das gilt für alle Liniennetzpläne. NNW 12:35, 20. Mai 2016 (CEST)
- Ein bei den 5 Beispielen von NNW scheint es ja mindestens bei 4 der 5 Pläne eine gröbere Abweichung von der tatsächlichen Geographie zu geben, weil da ja fast alle ziemlich anders ausschauen. Daher bei mindestens 4 dieser 5 Beispiele gibts tatsächlich eine nicht ganz triviale schöpferische Leistung. Wenn es nur kleinere Abweichungen für eine bessere Lesbarkeit gibt, schaut die urheberrechtliche Situation eventuell anders aus. Was den hier diskutierten plan angeht kann ichs nicht wirklich beurteilen, wie viel schöpferische Leistung dabei ist, weil ich die tatsächliche Geographie nicht kenne. Jedenfalls ist für mich nicht auf Anhieb eine nichttriviale schöpferische Leistung erkennbar. --MrBurns (Diskussion) 19:21, 20. Mai 2016 (CEST)
- @MrBurns: Ich befürchte da irrst Du Dich. Schon allein auf Grund der Beschränkung auf bestimmte Winkel und Fluchten und die nicht maßstabsgetreue Streckenwiedergabe unterscheiden sich Liniennetzpläne immer erheblich von der zu Grunde liegenden Geographie. Probier's einfach mal aus, indem Du diesen Plan hier auf ein Satellitenbild oder eine nicht abstrahierte Karte der Region legst.
- Und selbst wenn das Liniennetz (wie z.B. bei diesen Karten der Saarbahn) ziemlich genau der reelen Geographie folgen würden, würde die damit verbundene Generalisierung (<- Es lohnt sich diesen Artikel mal zu lesen) immer noch für einen urheberrechtlichen Schutz ausreichen. Karten sind (abgesehen von ganz wenigen wirklich trivialen Ausnahmen) „ grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.“ Da gibt es echt nichts dranrumzudeuteln.
- Kurzum: Wer eine solche Karte in der Wikipedia nutzen möchte, sollte seine Energie darein stecken, den zugehörigen Urheber um eine ordentliche Freigabe zu bitten oder eben eine ähnliche Karte selbst zu erstellen. // Martin K. (Diskussion) 19:39, 20. Mai 2016 (CEST)
- Was den Almanach betrifft: schon aus dem nächsten Punkt ergibt sich aber, dass es nicht belegt ist, dass auch Linienpläne zu den geschützten Karten gehören. --MrBurns (Diskussion) 20:42, 20. Mai 2016 (CEST)
- Du gehst immer noch von der falschen Annahme aus, dass Liniennetzpläne eine geringere Schöpfungshöhe besäßen als „normale Karten“. Das Gegenteil ist der Fall:
Auf Grund ihres großen Abstraktionsgrades ist bei der Erstellung eines Liniennetzplans ein hohes Maß an schöpferischer Eigenleistung gefordert. Man muss bei ihnen daher sogar von einer höheren Schöpfungshöhe ausgehen als bei normalen Karten. // Martin K. (Diskussion) 21:05, 20. Mai 2016 (CEST)- Ich gehe hauptsächlich davon aus, dass der Sachverhalt bei Liniennetzplänen auf Wikipedia nicht ausreichend belegt ist. --MrBurns (Diskussion) 00:34, 21. Mai 2016 (CEST)
- Und wenn Schöpfungshöhe in der Wikipedia nicht ausreichend belegt ist, dann ist sie nicht existent? NNW 09:51, 24. Mai 2016 (CEST)
- Das nicht unbedingt, aber sie ist ungeklärt und sollte geklärt werden. --MrBurns (Diskussion) 01:05, 31. Mai 2016 (CEST)
- Und wenn Schöpfungshöhe in der Wikipedia nicht ausreichend belegt ist, dann ist sie nicht existent? NNW 09:51, 24. Mai 2016 (CEST)
- Ich gehe hauptsächlich davon aus, dass der Sachverhalt bei Liniennetzplänen auf Wikipedia nicht ausreichend belegt ist. --MrBurns (Diskussion) 00:34, 21. Mai 2016 (CEST)
- Du gehst immer noch von der falschen Annahme aus, dass Liniennetzpläne eine geringere Schöpfungshöhe besäßen als „normale Karten“. Das Gegenteil ist der Fall:
- Was den Almanach betrifft: schon aus dem nächsten Punkt ergibt sich aber, dass es nicht belegt ist, dass auch Linienpläne zu den geschützten Karten gehören. --MrBurns (Diskussion) 20:42, 20. Mai 2016 (CEST)
- Ein bei den 5 Beispielen von NNW scheint es ja mindestens bei 4 der 5 Pläne eine gröbere Abweichung von der tatsächlichen Geographie zu geben, weil da ja fast alle ziemlich anders ausschauen. Daher bei mindestens 4 dieser 5 Beispiele gibts tatsächlich eine nicht ganz triviale schöpferische Leistung. Wenn es nur kleinere Abweichungen für eine bessere Lesbarkeit gibt, schaut die urheberrechtliche Situation eventuell anders aus. Was den hier diskutierten plan angeht kann ichs nicht wirklich beurteilen, wie viel schöpferische Leistung dabei ist, weil ich die tatsächliche Geographie nicht kenne. Jedenfalls ist für mich nicht auf Anhieb eine nichttriviale schöpferische Leistung erkennbar. --MrBurns (Diskussion) 19:21, 20. Mai 2016 (CEST)
- Liniennetzpläne sind keine Selbstgänger, die nur nur so aussehen können, wie man sie vorfindet, auch wenn das in WP gerne mal behauptet wird, weil es so praktisch ist. Tatsächlich gibt es keine Grund, warum der Berliner S- und U-Bahn-Plan so aussehen muss, es geht auch so, so, so, so oder ganz anders. Das ist eindeutig schöpferische Gestaltung. Und das gilt für alle Liniennetzpläne. NNW 12:35, 20. Mai 2016 (CEST)
Scan gemeinfrei?
Ist dieses Bild (aus diesem Artikel) eines Zettels mit Texten von Hans Georg Friedmann bzw. seiner Schwester (beide vor 1946 gestorben) gemeinfrei? Wenn ja, ist das Bild für Commons geeignet?
Gleiche Frage beim Titelblatt seines Buches hier: [5] und hier
Und hier ein Scan eines unvollständigen Buches, dort hat's noch mehr. --schulhofpassage 04:19, 25. Mai 2016 (CEST)
Massive "Anleihe" aus WP in Artikel in "Das Archiv" 04/2015
Hallo allerseits,
bestimmt schon tausendmal gefragt: Was ist zu tun, wenn massiv aus WP "geklaut" wurde. Es geht um einen Artikel in "Das Archiv", einer Zeitschrift der "Deutschen Gesellschaft für Post- und Telekommunikationsgeschichte". In Heft 04/2015 erschien ein Artikel von Hajo Böhme "Radio Vltava - ein Sender mit vielen Geheimnissen" (erste Seite), in dem längere Passagen wortwörtlich aus Radio Vltava übernommen wurden, ohne dass dies besonders gekennzeichnet wurde. Am Ende des Artikels wird zwar der WP-Artikel erwähnt, was aber wortwörtliche "Zitate" längerer Passagen IMHO nicht abdeckt. Was ist zu tun? Kümmert sich die WP selbst um solche Vorgänge? Schreibe ich die Redaktion der Zeitschrift an? Toleriert man den Vorgang einfach? Ein Freund riet mir: "Mach' Dich nicht unbeliebt". Sollte ich mich vielleicht doch "unbeliebt" machen? Immerhin ist Urheberrechtsverletzung kein Kavaliersdelikt sondern im engeren Sinne eine Straftat. Warum engagiere ich mich überhaupt in dieser Sache? Ich habe den Vltava-Artikel ursprünglich mal 2010 geschrieben.
Herzliche Grüße und besten Dank im voraus, --Lindi (Sag’s mir persönlich) 17:30, 25. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Lindi44, „Wikipedia“ kann sich um Urheberrechtsverletzungen schon deshalb nicht kümmern, weil die Autoren der Betreiberin keine hinreichend umfassenden Nutzungsrechte (ausschließliche Nutzungsrechte) eingeräumt haben; dies geht im Umkehrschluss damit einher, dass auch keine eigene Verfolgung allfälliger Urheberrechtsverletzungen erfolgt, weil es insoweit an der erforderlichen Legitimation fehlt. Das schließt freilich nicht aus, dass Wikipedia-Nutzer auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hinweisen können; siehe hierzu Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Print, wo derartige Kontaktaufnahmen dokumentiert sind. Unter Wikipedia:Textvorlagen findet sich auch ein Beispielanschreiben an mögliche Verletzer von Urheberrechten. Eine rechtliche Handhabe hat aber in aller Regel nur der Urheber selbst – insofern ist es auch dessen Entscheidung, was er zu tolerieren bereit ist. Allgemein sollte jedoch berücksichtigt werden, dass bei Texten häufig auch längere Übernahmen urheberrechtskonform sein dürften, weil nur dann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn der übernommene Teil für sich urheberrechtlichem Schutz zugänglich ist. Hieran fehlt es im Fall von Textinhalten anders als bei Fotografien o.Ä. oft, da bei der in Wikipedia vorherrschenden, nüchtern-sachlichen, wissenschaftlichen Ausdrucksweise in der Rechtsprechung tendenziell hohe Schutzanforderungen gestellt werden. Insofern, ohne damit zum konkreten Fall – den ich mir im Einzelnen nicht angesehen habe – Stellung zu beziehen (vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen und Intro zu dieser Seite), wird es oft ratsam sein, dies beim eigenen Vorgehen zu bedenken. Hoffe, das hilft etwas weiter, — Pajz (Kontakt) 18:18, 25. Mai 2016 (CEST)
- Herzlichen Dank für die prompte und ausführliche Antwort. Wenn ich es recht verstehe, gibt es hier wohl eine Grauzone. An eine rechtliche Verfolgung denke ich eher nicht, obwohl es mich als Hauptautor des Artikels schmerzt, wenn längere Passagen wortwörtlich übernommen und als eigene schöpferische Leistung dargestellt worden sind. Dein Hinweis auf die Textbausteine gefällt mir. In etwas abgewandelter Form werde ich unter Benutzung des Bausteins "Hinweis auf Lizenzverstoß bei Weiternutzung" freundlich an die Redaktion herantreten und auf die Anleihen aufmerksam machen. Sollen die sich mit dem Autor auseinandersetzen, damit künftig Zitate aus fremdem Quellen auch als solche kenntlich gemacht werden. Nochmals vielen Dank, und entschuldige bitte meine verspätete Reaktion. Herzlichen Gruß, --Lindi (Sag’s mir persönlich) 17:44, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Ergänzung. Mit der Redaktion von "Das Archiv" hat sich ein freundlicher Dialog entwickelt. Man hat dort eine Software erworben, mit der man die von den (Laien-) Autoren eingereichten Artikel auf ihre Herkunft hin checken kann. Man ist sich sicher, dass Plagiate, wie das von mir erkannte, sich nicht wiederholen werden. Fazit: Ein kleiner Erfolg, man muss nur miteinander reden. Die diplomatische Lösung über eines der Beispielanschreiben "Hinweis auf Lizenzverstoß bei Weiternutzung" hat hier zu einem Dialog mit nachhaltiger Wirkung geführt. Danke nochmal an Pajz für Deinen ombudsmännischen Rat. --Lindi (Sag’s mir persönlich) 13:47, 16. Jun. 2016 (CEST)
- „Wikipedia“ ist eine freie Enzyklopädie, in der sich jeder kostenlos mit Wissen versorgen darf. Andererseits kann auch jeder dazu beitragen, dieses Wissen zu vergrößern. Die Autoren tun dies unentgeltlich genau aus dem Grund, weil sie möchten, dass das Wissen frei zugänglich und verwendbar ist. Wenn ein Autor nun seinen Text als urheberrechtlich geschützt betrachtet, so sollte er dies ausdrücklich kenntlich machen oder ein anderes Medium der Veröffentlichung (z.B. eine eigene Web-Seite) wählen. — Jga_de (Kontakt) 10:32, 26. Mai 2016 (CEST)
- @Jga de: So kann man das nun aber auch nicht stehenlassen. Die Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie, die mit Freien Lizenzen arbeitet: Das heisst, sie geht davon aus, dass die Autoren hier grundsätzlich urheberrechtlich geschützte Texte verfassen. Aufbauend auf dem urheberrechtlichen Schutz wird eine freie Lizenz vergeben; bei jedem Speichervorgang stimmst du dem Text in der rot umrandeten Box zu: "Mit dem Speichern dieser Seite versicherst du, dass du den Beitrag selbst verfasst hast bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willigst ein, ihn unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen". Diese Lizenzen verlangen, dass bei einer Weiternutzung Urheber und Lizenz genannt werden. Nun kann es natürlich, wie Pajz schreibt, auch sein, dass ein ein übernommener Text gar nicht schutzfähig ist. Das wäre im Einzelfall abzuklären. Aber grundsätzlich ist doch festzuhalten, dass die Wikipedia nicht auf einer "Freibier"-Idee aufbaut, nach der man seine Inhalte hier zur völlig bedingungslosen Weiternutzung einstellt - wenn das dem einzelnen Mitarbeiter natürlich auch freisteht, wobei dies bei Bildern einfacher zu realisieren ist (z.B. durch eine CC-zero-Lizenz). Gestumblindi 14:48, 29. Mai 2016 (CEST)
Technische Zeichnung - Schnellzugdampflok S3/6m Baureihe 18.521-528
Jetzt probiere ich es mal so, nachdem scheinbar meine Frage unter Schnittzeichnung der Lok DB-Baureihe 218 übersehen wurde.
- Ah, sowas ähnliches habe ich auch. In diesem Falle vier technische Zeichnungen der Schnellzugdampflok S3/6m Baureihe 18.521-528 A0. Das Datum im Zeichnungsfeld ist Ende 1927 bzw. Anfang 1930. Sind also über 85 Jahre alt und von unterschiedlichen Personen unterzeichnet, die vermutlich im Arbeitsverhältnis bei J.A.Maffei (1930 Konkurs) waren. Der Hersteller J.A.Maffei München existiert im Sinne eines Rechtsnachfolgers Fa.Kraus-Maffei noch. Wie sieht es in diesem Falle mit einem Hochladen in Foto-Form aus? Danke! vg baiMENTO - Bayer und Münchner mit ein wenig mehr Lenzen (Diskussion) 08:59, 29. Mai 2016 (CEST)
vG baiMENTO - Baier und Münchner mit Laib und Seele (Diskussion) 14:32, 5. Jun. 2016 (CEST)
- BaiMENTO, die Schutzdauer beträgt 70 Jahre und beginnt grundsätzlich dann zu laufen, wenn der Urheber stirbt. Das ist unabhängig davon, wer der Rechteinhaber ist. Das heißt, selbst wenn Werke in einem Arbeitsverhältnis geschaffen werden und der Arbeitgeber dadurch schon Nutzungsrechte erhalten hat, dann läuft der Schutz trotzdem bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Wenn eine Zeichnung von mehreren Urhebern in Miturheberschaft geschaffen wurde, wäre hier das späteste Todesjahr maßgeblich (§ 65 Abs. 1 UrhG). Mithin müsste man sich die beabsichtigte Nutzung also vom Rechteinhaber „absegnen“ lassen (siehe Hilfe:FAQ zu Bildern#Was ist eine Erlaubnis/Permission/Freigabe/Genehmigung?). — Pajz (Kontakt) 14:19, 14. Jun. 2016 (CEST)
- Danke für die Antwort. Heißt also konkret, müsste bei der Firma (Rechteinhaber der Nutzung) jetzt eine Genehmigung einholen, bevor ich es uploade. Aber z.B. verkaufen dürfte ich die Zeichnungen. Irgendwie eine merkwürdige Sicht der Dinge. Ich weiß schon warum ich kein Jurist geworden bin ;-) vG baiMENTO - Baier und Münchner mit Laib und Seele (Diskussion) 09:06, 15. Jun. 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Pajz (Kontakt) 11:16, 24. Jun. 2016 (CEST)