Wikiup Diskussion:Checkuser/Anfragen/Meier99, Gezflug, Info686

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Schwere des Missbrauchs

@HeicoH: Meines Wissens nach reicht eine Mehrfachbesockung in LD/LP nicht aus, um eine CU-Abfrage zu rechtfertigen. Vielleicht gehst du noch mal diese Liste auf CU/A durch und überlegst dir, ob du die Anfrage aufrecht erhalten bzw. nicht noch überarbeiten willst. --HZI* 09:08, 6. Apr. 2015 (CEST)

@HZI: Vielen Dank für den Hinweis.
  • Nr. 1 der Liste verweist auf WP:CU. Dort steht u. a.:
Eine CU-Abfrage wird durchgeführt, wenn nach Ansicht der CU-Beauftragten ein begründeter Verdacht vorliegt, dass ein registrierter Benutzer in regelwidriger Weise Bearbeitungen anonym oder mit Sockenpuppen vorgenommen hat. Ein missbräuchliches Vortäuschen unterschiedlicher Identitäten kann einen schwerwiegenden Regelverstoß darstellen, etwa bei einer Sperrumgehung, bei der Fälschung von Wahlen durch mehrfache Stimmabgabe oder bei Manipulation von Diskussionen durch Vortäuschen von Mehrheiten, und zu befristeten oder unbefristeten Sperren führen.
  • Sperrumgehung ist es nicht (keiner der Accounts ist gesperrt)
  • Fälschung von Wahlen ist es nicht (LD ist keine Wahl).
  • Auf Manipulation von Diskussionen durch Vortäuschen von Mehrheiten habe ich mich in meinem Antrag ausdrücklich bezogen: die LD um den vom ihm angelegten Artikel in unzulässiger Weise zu beeinflussen, in dem mehrere Behaltens-Befürworter vorgespiegelt werden. Dieser Punkt gilt auch, wenn die Abfrage ergeben sollte, dass "Gezflug" und "Info686" keine Sockenpuppen von "Meier99" sein sollten, sondern "lediglich" Sockenpuppen untereinander.
  • Weiterhin in Nr. 1 der Liste: Wenn sich eine Sperrung der fraglichen Benutzerkonten auch ohne den technischen Nachweis rechtfertigen lässt, dass es sich um Sockenpuppen handelt, ist eine Checkuser-Abfrage gewöhnlich weder nötig noch angebracht.
  • Eine Sperrung ohne technischen Nachweis halte ich nicht für gerechtfertigt. Wenn der abarbeitende CU-Berechtigte jedoch dieser Meinung ist, mag er gerne die CU so begründet ablehnen. Falls er gleichzeitig "normaler" Admin ist, kann er ja die Sperre gleich vornehmen, ansonsten den Fall zu VM überweisen.
  • Zu Nr. 3.1: Hinweise können sich etwa aus der Kombination von Merkmalen wie den bearbeiteten Themen, der zeitlichen Abfolge der Bearbeitungen oder dem Sprachstil ergeben.
  • Auf alle diese drei Faktoren habe ich mich bei meinem Antrag bezogen. Bei gegebenen Anlass werde ich das im entsprechenden Abschnitt erweitern.
  • Zu Nr. 3.2: Eine Abfrage ist dann angebracht, wenn das positive Checkuser-Ergebnis Kontensperrungen rechtfertigen würde, die ohne positives Checkuser-Ergebnis als nicht gerechtfertigt angesehen werden würden.
  • Siehe hierzu den 2. Spiegelpunkt zu Nr. 1 der Liste
  • Zum Stellen einer CU-Anfrage ist ein Anfangsverdacht notwendig, dieser ist m. E. gegeben, sonst hätte ich die Anfrage nicht gestellt. Zur Durchführung muss der CU-Berechtigte diesen Verdacht für begründet halten. Dies zu entscheiden ist alleine Sache des CU-Berechtigten.
--HeicoH Quique (¡dime!) 12:09, 6. Apr. 2015 (CEST)
Ich versuchs mal anders:
Schau mal ins CU/A-Archiv und sieh mal nach, wie viele Anfragen, die sich auf Mehrfachbesockung in LD/LP bezogen angenommen wurden. AFAIR nicht eine. Weil in LD/LP nicht nach Anzahl der Stimmen entschieden wird/werden soll, sondern nach Argumenten.
Im Klartext: Der von dir aufgezeigte (mögliche) Mißbrauch wiegt nicht schwer genug, um einen Abfrage zu rechtfertigen. Die Störung, die der WP dadurch (möglicherweise) entsteht, ist einfach zu gering, um einen derart schweren Datenschutzeingriff zu rechtfertigen. --HZI* 12:14, 6. Apr. 2015 (CEST)
Nachtrag nach BK: Natürlich darfst du eine solche Anfrage stellen. Sie wird nur mit 95%iger Wahrscheinlichkeit abgewiesen, wenn da nicht mehr kommt.
@HZI: Danke nochmal.
Natürlich hast du Recht, dass in der LD nicht nach Anzahl der Stimmen entschieden wird (so sollte es zumindest sein). Es handelt sich bei den Beiträgen der fraglichen Accounts ja auch eben nicht um eine Anzahl-Mehrheit, sondern um eine Meinungs-Mehrheit, die m. E. vorgespiegelt werden soll (das ist ja der "Trick" dabei).
Aus den Richtlinien geht nicht hervor, dass es sich um einen "schweren" Missbrauch handeln muss, damit ein Eingriff gerechtfertigt ist. Sollte dies gefordert sein, so müssten ggf. die Richtlinien entsprechend angepasst werden. CU-Anfragen sollten zwar erst zum Einsatz kommen, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind., aber andere Möglichkeiten sehe ich nicht. Falls du welche siehst, bin ich deinen Anregungen aufgeschlossen.
Zum Nachtrag: Wenn der abarbeitende CU-Berechtigte die Durchführung der Anfrage ablehnt, weil er den Anfangsverdacht für nicht begründet hält, ist das für mich ok. Wenn er jedoch die Durchführung der Abfrage ablehnt, weil (sinngemäß) "bei bisherigen Missbräuchen bei LDs auch ablehnt wurde, weil diese Missbräuche nicht "schwer" genug sind", dürfte das Grund genug sein, über das CU-System der de-WP nachzudenken und zu diskutieren, insbesondere über den so postulierten "schweren" Datenschutzeingriff. Aber das steht ja (noch) auf einem anderen Blatt.
--HeicoH Quique (¡dime!) 12:41, 6. Apr. 2015 (CEST)