Wikiup Diskussion:Löschantrag entfernen

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen an der Projektseite „Löschantrag entfernen“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Löschung nicht durchführen

Das Max Planck-Gymnasium ist ein renomiertes Gymnasium in Delmenhorst, des es gerechtfertigt ist in Wikipedia aufgeführt zu werden. Schaut man sich die Webseite www.maxe-online dieser Schule an, so muss man erkennen das es sich hier um eine sehr arrangierte Schule handelt. Sicherlich ist die Seite noch nicht vollständig, aber das soll sich in der nächsten Zeit ändern.

Dann brauchst du einen Beleg dafür, dass eine erneute Löschdiskussion gerechtfertigt ist und musst deinen Einspruch unter den SLA schreiben. Dann wird ein Admin entscheiden, ob 7 Tage diskutiert wird oder die Löschung sofort erfolgt, weil darüber bereits entschieden wurde. Sollte das geschehen, dann bitte tun, was ich dir auf deiner Diskussionsseite mitgeteilt habe: An die WP:LP wenden. --Ein fröhlicher Franke (Diskussion H7) 13:42, 13. Jan. 2018 (CET)

LAE durch IP

Die Regel sagt: "Jeder Benutzer, der hier ernsthaft mitarbeitet und genug Erfahrung besitzt, um die obigen Fälle erkennen und einordnen zu können". Daher kommt es praktisch nicht vor, dass (variable) IPs LAEs setzten. Denn weder ist bekannt, ob sie ernsthaft mitarbeitet und genug Erfahrung besitzt, noch ist nachvollziehbar, ob nicht Spezial-POV vorliegt, noch ist die (variable) IP für Rückfragen (zB Einspruch o. Löschprüfung) greifbar. Ich leugne nicht, dass der LAE sachlich korrekt sein kann; jedoch beim leisesten Zweifel (wenn zB der letzte Admin-Edit in der LD lautet "bin hin- und hergerissen") treten die oben genannten Probleme auf. Ich beantrage daher, die obige Regelauslegung zu ändern: "Jeder Benutzer, der Sichterrechte hat" - was dasselbe, nur präziser, ist wie "der hier ernsthaft mitarbeitet und genug Erfahrung besitzt". --Logo 20:02, 6. Apr. 2018 (CEST)

Argumente gegen dynamische IP aufführen um am Ende auf Sichter zu beschränken? Warum diese weitergehende Einschränkung? 89.204.139.125 20:10, 6. Apr. 2018 (CEST)
M. E. grenzt es übrigens an einen Missbrauch der Admin-Rechte, beim Widerspruch gegen LAE von einer „administrativen Entscheidung“ zu sprechen. ‑‑Mupa280868 • Disk. • Tippsp. 20:14, 6. Apr. 2018 (CEST)
Ägypten? Wovon redest Du? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 20:17, 6. Apr. 2018 (CEST)
@Sänger: Auf der Disk der IP hat Logograph von einer „administrativen Entscheidung“ gesprochen, die es keinesfalls war. ‑‑Mupa280868 • Disk. • Tippsp. 20:20, 6. Apr. 2018 (CEST)
Ich habe gar keinen Einspruch gegen LAE eingelegt, sondern nur gegen den LAE durch eine IP. LDs werden von Admins entschieden. Der Bescheid, dass eine LD noch zwei Tage laufen kann, ist selbstverständlich ebenfalls administrativ, wenn ich nicht an Artikel oder LD beteiligt bin. Ich habs nur der IP dazugesagt, weil der das vielleicht nicht klar ist - anders als Benutzern, dacht ich ... --Logo 20:29, 6. Apr. 2018 (CEST)
Wo steht, dass du das administrativ darfst? ‑‑Mupa280868 • Disk. • Tippsp. 20:30, 6. Apr. 2018 (CEST)
Also versteh mich nicht falsch, du darfst natürlich dem LAE widersprechen, aber ich störe mich an dem „administrativ“. ‑‑Mupa280868 • Disk. • Tippsp. 20:32, 6. Apr. 2018 (CEST)
Hat nix mit meinem Vorschlag zu tun. Wenn du nicht weißt, was administrativ bedeutet, komm auf meine Disk oder frag woanders. --Logo 20:38, 6. Apr. 2018 (CEST)
Klingt kurz und prägnant, und sagt im Prinzip das gleiche wie die lange Altversion. Mach'et, Otze! Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 20:17, 6. Apr. 2018 (CEST)

Ich sehe keinen Grund, hier IPs auszunehmen. Wenn die Begründung einer IP gut genug ist, dann wird LAE allgemein akzeptiert, wenn es Zweifel und damit stichhaltige Gründe eines anderen Benutzers gegen LAE gibt, dann bleibt der LA drin und ein Admin entscheidet. Ergänzenden Regelungsbedarf sehe ich nicht. Dass manche LAE-Eintrager schlecht mit Widerspruch umgehen können und dann meinen, ihren LAE per Revert durchsetzen zu müssen, ist eher ein Problem. --Wdd. (Diskussion) 20:59, 6. Apr. 2018 (CEST)

So eine Regeländerung bedarf eines MBs. Problem ist, daß LAEs ohne ausreichende Gründe erfolgen bzw daß LAEs entfernt werden ohne Begründung. Das ist kein Problem der IPs, sondern wie man sieht erfolgt das auch schon mal durch einen Admin. PG 11:02, 7. Apr. 2018 (CEST)

"weder ist bekannt, ob die IP ernsthaft mitarbeitet, noch ist nachvollziehbar, ob nicht Spezial-POV vorliegt, noch ist die IP für Rückfragen greifbar." Der Unterschied zum Account (Admin oder nicht) ist deutlich, oder? --Logo 12:55, 7. Apr. 2018 (CEST)
Das sind keine Voraussetzungen für die Mitarbeit und gilt auch für accounts mit Namen. Auch ein Admin braucht für einen revert eine Begründung. Das Wort "administrativ" gehört nicht zu den anerkannten Gründen. Du wünschst hier eine Kastenregelung, die den Prinzipen der wikipedia widerspricht. PG 13:03, 7. Apr. 2018 (CEST)

Aktuell sind IPs durch die genannte Regel eigentlich (mit der Betonung auf eigentlich) klar und deutlich ausgeschlossen, da sie die Bedingungen schlicht nicht erfüllen können. Die Kürzung der aktuell gültigen Bedingungen auf SichterInnen verengt diese auf ein rein technisches, und daher nicht auslegbares, Kriterium. Ernsthafte Mitarbeit und genügend Erfahrung sind schwammige, interpretationsfähige Begriffe. Hardcore-Inklusionisten würden ersteres bei Eingangskontrolle ausschließen, Hardcore-Exklusionisten bei Graf Umarov. Die Umformulierung auf Sichterrechte beseitigt die Schwammigkeit. Eine komplette Streichung dieser aktuellen Einschränkung würde allerdings wohl ein MB erfordern. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:04, 7. Apr. 2018 (CEST)

Ich hab im Zusammenhang mit LAE seit einiger Zeit einen Gedanken, hier mal kurz als Konzept: Wie wäre es, wenn LAEs grundsätzlich durch Admins vollzogen würden. Vorschlagen kann das im Verlauf einer LD jeder (mMn natürlich einschließlich IPs), den tatsächlichen Eintrag macht aber immer (nach einer gewissen Wartezeit, mit eventuellen Zustimmungen) ein Admin; Einsprüche könnten sofort berücksichtigt werden. Ich glaube, da könnten wir uns einigen LAE-Hick-Hack ersparen. Für die Admins wäre das zwar ein zusätzlicher Aufwand, aber der dürfte sich in erträglichen Grenzen halten, da die meisten Fälle ja deutlich sein könnten. Nur mal so als Idee. -- Jesi (Diskussion) 13:13, 7. Apr. 2018 (CEST)

Und wie widerspreche ich dann einem Admin-LAE? Muß ich einen Admin finden der meinen Einspruch ausführt? Dann besser LAE abschaffen. PG 14:32, 7. Apr. 2018 (CEST)
Na ja, das ist ein bisschen so wie bei einem SLA: Wenn im Laufe einer LD festgestellt wird, dass ein Artikel einen SLA bekommen könnte, wird dieser gestellt und (evtl.) von einem Admin vollzogen. Wenn du dann dagegen vorgehen willst, musst du den Admin ansprechen bzw. in die LP. Hier könntest du den Admin ansprechern bzw. evtl. einen erneuten LA stellen (der Artikel wurde ja nicht durch Adminentscheid behalten, sondern der Admin hat nur formal den LAE umgesetzt). Sicher wäre es sinnvoll, zwischen einem LAE-Vorschlag und dem Vollzug eine bestimmte Mindestfrist zu setzen. Über "LAE abschaffen" kann man allerdings auch nachdenken. -- Jesi (Diskussion) 14:44, 7. Apr. 2018 (CEST)
Wenn wir LAE abschaffen, wird der Rückstand bei den Löschkandidaten vermutlich noch größer. ‑‑Mupa280868 • Disk. • Tippsp. 14:46, 7. Apr. 2018 (CEST)
Ja, das ist ein gewichtiges Argument. -- Jesi (Diskussion) 15:07, 7. Apr. 2018 (CEST)
Warum sollte der Rückstand deutlich größer werden? LAE ist ohnehin nur in klaren Fällen möglich, das sind nicht die Löschdiskussionen, die liegen bleiben. -- Perrak (Disk) 18:45, 7. Apr. 2018 (CEST)

Ich finde das unnötig. LAE ist, bei begründetem Widerspruch dagegen, gemäß den Regeln unzulässig, d.h. in diesem Fall muss die übliche Frist abgewartet werden. Wird der LAE unbegründet entfernt, kann er wieder eingesetzt werden. Wird er begründet entfernt, muss er draußen bleiben, auch wenn das dem Entferner selbst nicht einleuchten sollte. Wenn sich alle an die Regeln halten, gibt es keine Probleme. Eine dynamische IP mag durchaus Erfahrung genug haben, sie kann sie ggf. nur nicht beweisen. Wer dieses Instrument nutzt, ist wohl niemals ein absoluter Neuling. Solange IPs Löschanträge stellen dürfen, ist es nur konsequent, ihnen auch das Recht zum Entfernen einzuräumen (sie könnten ansonsten nicht einmal ihren eigenen Antrag zurückziehen, da ja nicht klar ist, ob eine zweite IP tatsächlich mit dem Antragsteller identisch ist).--Meloe (Diskussion) 14:55, 11. Apr. 2018 (CEST)

Ich sehe die Argumente als passend an und bin für die Änderung. Wer auf den LK unterwegs ist, dürfte auch die LAE/LAEE-Hickhacks mit IPs kennen (gibt es auch so, aber das ist dann nachvollziehbar). Auch werden eindeutig nicht zutreffende LAs recht schnell zugemacht, das ist wenig Arbeit (egal, ob der LA-Steller eine IP oder ein Account ist). Es würde sogar am Ende Arbeit sparen, da sich wohl jeder zwei Mal überlegt, ob er einen LAE entfernt, wenn ein bekannter/erfahrener/... Account das macht. Bei IPs ... weniger. Die untere Grenze "Sichterrechte" meint übrigens was genau? Aktiver oder passiver Sichter? So oder so werden aber mal schnell angelegte Accounts damit ausgeschlossen, die von der Weidererknnung her mit den IPs gleichwertig sind. Flossenträger 10:38, 18. Apr. 2018 (CEST)

Anlässe: Abschliessend?

Aufgrund eines aktuellen Anlasses: Ist Wikipedia:Löschantrag_entfernen#Anlässe abschliessend zu betrachten?

Oder dürfen weitere LAE-Gründe hervorgezaubert werden? Beispielsweise: LA wird gestellt, da Lemma falsch gewählt ist bzw. Redundanz vorhanden ist. Da wird de facto auch LAE gemacht, da nicht durch LR gedeckt. "Nicht durch LR gedeckt" ist aber umseitig nicht aufgeführt (auf 2a oder 2c trifft ein solcher Antrag nicht zu). --Filzstift (Diskussion) 16:08, 17. Jun. 2021 (CEST)

Würde ich für abschließend halten. Aber: "Begründung des Löschantrags trifft eindeutig nicht (...) zu" ist recht weitreichend, das wäre bei Deinen Beispielen vermutlich erfüllt. -- Perrak (Disk) 18:25, 17. Jun. 2021 (CEST)
Naja, hier hätte ich mir eher einen 4. Punkt gewünscht: "Antrag ist nicht durch die Löschregeln gedeckt". Denn das ist etwas anderes als eine nicht zutreffende Begründung (z.B. du bemängelst fehlende Relevanz, dabei sin die formalen RK erfüllt; hingegen könnte ein "falsches Lemma" zutreffend sein, das ist aber nicht durch LR gedeckt). --Filzstift (Diskussion) 13:45, 22. Jun. 2021 (CEST)
Wenn Du das so siehst, spricht meines Erachtens auch nichts dagegen, es ausdrücklich mit aufzunehmen. -- Perrak (Disk) 19:19, 22. Jun. 2021 (CEST)