Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Durchsetzung der Belegpflicht

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Fachsprache

Was fachsprachlich richtig ist oder nicht, können doch wohl die Besitzer der Fachsprache am besten beurteilen, denn das sind diejenigen, die die betreffende Fachsprache kreiert haben, ständig ausbauen und sie täglich benutzen. Im Fall "Lithium" sind es die Chemiker... Laien mögen sonstwelche Fachbegriffe sonstwie aussprechen, die Beurteilung, was fachsprachlich korrekt ist, möge man den Fachsprachlern überlassen. Gruß --FK1954 (Diskussion) 12:30, 6. Sep. 2012 (CEST)

Das ist hier wahrscheinlich der falsche Ort, diese Diskussion fortzuführen, da die inhaltliche Frage eigentlich nicht Gegenstand des Schiedsgerichtsverfahrens ist und die Diskussion sich so auch nur unnötig noch mehr verzettelt. Weitere Äußerungen dazu also bitte entweder hier oder hier anbringen. --Abderitestatos (Diskussion) 15:55, 6. Sep. 2012 (CEST)

Inkonsistenz

Wertes SG, ich sehe eine Inkonsistenz in dem was ihr vorne schreibt: Im Abschnitt Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Durchsetzung_der_Belegpflicht#Hintergrund (letzter Absatz) stellt ihr einerseits ganz klar fest: „das ist eine inhaltliche Frage, für die das Schiedsgericht nicht zuständig ist“. Gleichzeitig wird aber Hosses Vorschlag vom 11. September als Konsenslösung bezeichnet, was als inhaltliche Stellungnahme gewertet wird. Ich denke, da solltet ihr die Formulierungen überarbeiten oder auch ggf. in der "Entscheidung" nochmals explizit etwas dazu sagen. --Mabschaaf 07:38, 4. Okt. 2012 (CEST)

Nein, die Wiedergabe des Hergangs einschließlich des gescheiterten Versuchs, sich auf einen Minimalkonsens zu einigen, stellt keine inhaltliche Stellungnahme des Schiedsgerichts dar, sondern dient ausschließlich der Information zum Ablauf der Diskussion. Das Schiedsgericht nimmt zu der inhaltlichen Frage keine Stellung. --Snevern 09:43, 4. Okt. 2012 (CEST)
Daher mein Vorschlag, das nochmal zu präzisieren, beispielsweise indem vorne "Minimalkonsens" durch "Minimalkonsensvorschlag von Hosse" ersetzt wird.--Mabschaaf 09:49, 4. Okt. 2012 (CEST)
Danke, ich hab's geändert. Hoffentlich wird es jetzt deutlicher. --Snevern 10:08, 4. Okt. 2012 (CEST)

Zur Info

Nachdem Abderitestatos hier keinen Erfolg hatte, lässt er nicht locker und will nun - unter Kritik am SG - seinen Standpunkt durch eine Verschärfung der Regeln zur Belegpflicht doch noch durchsetzen: Wikipedia Diskussion:Belege#Verschärfung. Das kann es ja wohl nicht sein. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 20:45, 4. Okt. 2012 (CEST)

Warum nicht? Das SG hat nach den geltenden Regeln entschieden, aber keine neuen festgelegt. Es bleibt nach dem Schiedsspruch jedem unbenommen, Regeländerungen anzustreben. Umgekehrt wäre es ja auch unlogisch: Abderistatos kann ja erst jetzt an einer Regeländerung interessiert sein, weil er bisher davon ausging, schon aufgrund der Auslegung der geltenden Regel vor dem SG Erfolg zu haben. Aber in der Sache wird er hoffentlich keine Regeländerung bewirken können. --Grip99 01:13, 7. Okt. 2012 (CEST)