Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Schnelllöschungen Wählervereinigung "Für Volksentscheide"

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In den RK für Parteien heißt es: (Für eine Anlage eines Artikles spricht) erfolgte Teilnahme an Parlamentswahlen auf supranationaler (z.B. Europawahl), nationaler (z.B. Bundestagswahl) oder oberster subnationaler Ebene (z.B. Landtagswahlen in A, Kantonalwahlen in CH) nach vorheriger Zulassung durch den zuständigen Wahlausschuss (oder Äquivalent).

Der strittige Punkt ist in diesem Fall erfolgte Teilnahme. ME ist dieser Punkt redundant, da mit Zulassung durch den Bundeswahlleiter bereits eine Teilnahme an der Wahl feststeht und eine Aufnahme auf den Stimmzettel erfolgt, die Partei damit wählbar ist und somit eine Teilnahme erfolgt. Die "erfolgte Teilnahme" auf den Zeitpunkt nach der Stimmauszählung zu verlagern, macht nur dann Sinn, wenn in den RK auch ein Mindestmaß an Erfolg bei der Wahl festgestzt würde. Das ist nicht der Fall und entspricht auch nicht den bestehenden Gepflogenenheiten (vgl. Humanistische Partei). DIe RK sollten hier einfach schlüssiger formuliert werden, meinetwegen auch durch festsetzen eines minimalen Wahlerfolges.

Tatsächlich ist dies aber nur ein Nebenaspekt des Vorgangs, denn, wie von Adrian richtig bemerkt, liegt das Kernproblem in der mehrfach abgewürgten LD durch Vollzug von SLA mit dem Wiedergänger-Argument, dass sich aber letztlich aus dem Bezug auf ganz andere Artikel mit anderen Inhalten und Relevanzsituationen bezog. DIe Schnelllöschungen waren daher mE unangemessen. -- Papphase 11:33, 2. Jun. 2009 (CEST)

Zur Ablehnung von Thogo

Als Schiedsrichter hat Thogo die Übernahme des Falles abgelehnt. Dazu ist zu sagen: Es geht mir, wie ausführlich dargelegt, nicht um die inhaltliche Frage, ob es den Artikel geben soll oder nicht. Es geht mir nur, ausschliesslich und allein um den Punkt, dass hier mehrfach mit dem Wiedergängerargument schnellgelöscht und entsprechende Löschprüfungen schnellerledigt wurden. Ein Vermittlungsausschuss ist da keine Alternative. Adrian Suter 11:45, 2. Jun. 2009 (CEST)

Zu früh?

Immerhin lief bis eben eine LD und eine (damals noch) offene LP. Ist es für das SG da nicht ein wenig früh?--Kriddl SPRICH ! MICH ! AN ! 12:54, 2. Jun. 2009 (CEST)

Nein, das ist viel komplizierter. -- Achates Boom-De-Yada! 13:03, 2. Jun. 2009 (CEST)
Ich hatte mich für eine Schiedsgerichtsanfrage entschieden, weil ich Overruling und Wheelwar vermeiden wollte. Die Löschprüfung, die Du ansprichst, war zuvor bereits dreimal als erledigt markiert worden. Die Löschdiskussion wurde eröffnet, nachdem Benutzer:MBq den Artikel wiederhergestellt hat.
Andererseits... mein lautet Antrag ans Schiedsgericht lautet ja gerade so:
  • Der Artikel Für Volksentscheide wird in der letzten Version vor der Löschung wiederhergestellt.
  • Der Artikel wird mit einem regulären Löschantrag versehen.
  • Vor Ablauf der üblichen siebentägigen Diskussionsfrist darf diese Löschantrag weder entfernt noch darf der Artikel schnellgelöscht werden.
  • Nach Ablauf der Löschdiskussion entscheidet ein bisher unbeteiligter Administrator über die Löschung.
Wenn man es mal so ansieht: die ersten beiden Punkte wurden bereits umgesetzt, und wenn Konsens besteht, jetzt tatsächlich sieben Tage ohne SLA und LAE zu diskutieren und dann einen bisher unbeteiligten Admin entscheiden zu lassen, bin ich natürlich zufrieden. Adrian Suter 13:14, 2. Jun. 2009 (CEST)

Anderer Weg

Nachdem nun einige Schiedsrichter schon Ablehnung des Falls bekanntgegeben haben, würde mich Eure (gern auch private, nicht-amtliche) Meinung dazu interessieren, wie in einem Fall wie diesem korrekterweise vorzugehen wäre. Adrian Suter 16:48, 2. Jun. 2009 (CEST)

Privat? Soll ich mich erst abmelden? Wenn du dir sicher bist, dass du mit einem abgekürzten Verfahren das gleiche erreichen wirst, wie mit dem langen Weg, dann kürze ab. --MBq Disk Bew 17:26, 2. Jun. 2009 (CEST)