Wikiup:Löschkandidaten/5. August 2019

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
< Wikiup:Löschkandidaten
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. August 2019 um 21:38 Uhr durch imported>Kein Einstein(481711) (Letzter...).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
1. August 2. August 3. August 4. August 5. August 6. August Heute

Vorlage:Löschkandidaten/Erledigt
Alle Einträge zu Benutzerseiten, Metaseiten, Vorlagen, Listen und Artikeln auf dieser Seite sind erledigt. Etwaige noch nicht abgeschlossene Kategoriediskussionen können durch Anklicken von „Kategorien“ bearbeitet werden. --Kein Einstein (Diskussion) 23:37, 31. Aug. 2019 (CEST)


{{Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2019/August/5}}

Benutzerseiten

Benutzer:Zxmt/Wie man richtig gute Artikel in kürzester Zeit schreibt (bleibt)

Katastrophale Trollerei über LGBTIQ. So etwas schadet dem Ansehen der Wikipedia und hat nichts hier verloren. --μg 22:08, 5. Aug. 2019 (CEST)

Bitte unbedingt behalten. Diese Trollerei zeigt sehr deutlich auf, dass Zxmt keinen Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit hat. Nachdem wir es nicht schaffen, ihm den Ausgang zu zeigen, sollten wir uns zumindest immer dessen bewusst sein, welche Leute wir hier so ihren Spaß ausleben lassen. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 00:17, 6. Aug. 2019 (CEST)
Als Benutzerunterseite behalten. M. E. ebenso wertvoll wie das Fakemuseum oder en:Wikipedia:Rouge admin. -- Peter Gröbner -- 08:26, 6. Aug. 2019 (CEST)
Nach WP:HA verschieben :-) --Sewepb (Diskussion) 08:32, 6. Aug. 2019 (CEST)
Noch besser! -- Peter Gröbner -- 08:47, 6. Aug. 2019 (CEST)

Danke für den LA, ohne den ich von dem ganzen Theater gar nichts mehr mitbekommen hätte. Grüße --Okmijnuhb (Diskussion) 08:53, 6. Aug. 2019 (CEST)

Unsinns-LA. Pfui-Argument ist keine Löschbegründung. Kann schnellbehalten werden, der nächste kann gem. einhelligem Diskussionsverlauf LAE. Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 08:55, 6. Aug. 2019 (CEST)
So sehr ich für behalten bin, nach nicht einmal 12 Stunden „den Nächsten“ zu LAE aufzurufen halte ich für verfrüht, Peter Gröbner -- 09:26, 6. Aug. 2019 (CEST)
Behalten. Finger weg vom BNR!!! Den LA-stellenden Arbeitsaccount gerne zur infiniten Türe geleiten. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 11:08, 6. Aug. 2019 (CEST)
keinesfalls löschen. Ob die ganze Aktion von Zxmt was bewirken soll? oder ob das nur eine BNS-Aktion war? MMn schon grenzwertig, uns damit zu belästigen/beschäftigen. --Hannes 24 (Diskussion) 17:24, 6. Aug. 2019 (CEST)
löschen: Zeigt zwar das Zxmt keinen Willen zur enzyklopädischen Mitarbeit hat, ist aber trotzdem eine Trollerei---WikiBayer 👤💬 Kenst du scho de boarische Wikipedia? 09:39, 8. Aug. 2019 (CEST)
ist eine Unterseite des BNR, verbotenes steht nicht, er „zitiert“ eine LD, also? Wenn er glaubt, das schreiben zu müssen? --Hannes 24 (Diskussion) 15:51, 8. Aug. 2019 (CEST)
Natürlich ist es Trollerei. Aber auf diese Weise stellt er sich selbst bloß und man kann darauf verlinken um aufzuzeigen, wen wir da trotz allem immer noch hier mitmachen und uns allen auf die Nerven gehen lassen. Wenn wir es schon nicht schaffen, ihn endlich mal infinit zu sperren, obwohl er geradezu darum bettelt, dann sollten wir wenigstens die Zeugnisse seines Wirkens aufheben. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 21:20, 8. Aug. 2019 (CEST)
'Behalten. Hände weg von anderer Leute BNS. Ins Humorarchiv passt es nicht. Es ist nicht lustig.--Chief tin cloudIm Zweifel für den Artikel 13:13, 10. Aug. 2019 (CEST)
Leider enthält die Zxmt-Seite ausgesprochen berechtigte Kritik – wie ein kurzer Blick auf die grotesken LDs zeigt – in der allein schon mehr potentiell wertvolle enzyklopädische Mitarbeit steckt, als ich im Gesamtschaffen der den Benutzer hier persönlich Angreifenden auszumachen vermag; nicht alles was man nicht verstehen kann oder will ist "Trollerei". Aber ‚eigentlich‘ völlig einerlei, wie die Seite inhaltlich eingeschätzt wird, da es völlig selbstverständlicher Usus ist, im BNR Meinungsäußerungen, Reflexionen und persönliche Betrachtungen mit Projektbezug zu tolerieren, sofern sie keine schweren Verstöße gegen die WP-Grundprinzipien enthalten und davon ist und kann hier keine Rede sein: bitte behalten. --Trollflöjten αω 15:05, 14. Aug. 2019 (CEST)
Achso, grottige Artikel als IP anlegen, von denen man selbst überzeugt ist, dass sie gelöscht werden müssen, mit dem Zweck, zu testen, wie die Community damit umgeht, und sich nachher im eigenen BNR damit rühmen und diese Community vorführen ist keine Trollerei? Aber wir verstehen das alle einfach bloß nicht... :D -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 15:33, 14. Aug. 2019 (CEST)
Bleibt. Die auf dieser Seite dokumentierten Tätigkeiten mögen Trollerei gewesen sein - was ich hier nicht beurteile - die Seite selber ist aber sicher keine Trollerei. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 16:48, 14. Aug. 2019 (CEST)

Metaseiten

Vorlagen

Listen

Liste von bekannten Justizirrtümern und Ermittlungsfehlern in Österreich (gelöscht)

Abschnittsüberschrift angepasst, ursprüngliches Lemma: Liste von Justizirrtümern in der österreichischen Rechtsprechung --Wikinger08 (Diskussion) 13:30, 5. Aug. 2019 (CEST)

„Liste“ mit nur einem einzigen Eintrag. Der in der Einleitung skizzierte Zuschnitt tendiert stark gegen Verstöße gegen NPOV. Also bitte im BNR ausbauen oder löschen --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:15, 5. Aug. 2019 (CEST)

Verschoben nach Listen. Wahrscheinlich Relevantes Lemma. So aber eher Nichtartikel. Zurück in den BNR und befüllen. Grüße --Tronje07 (Diskussion) 12:40, 5. Aug. 2019 (CEST)
Von den mittlerweile 3 Einträgen sehe ich eigentlich nur einen Fall von Justizirrtum beschrieben. Personen freizusprechen ist ja primär kein Justizirrtum (es sei denn, es käme später aus, dass sie trotzdem etwas damit zu tun hatten). --PaterMcFly Diskussion Beiträge 13:15, 5. Aug. 2019 (CEST)
Ich fürchte, das wird auch im BNR nichts als eine Prangerliste, da der Listenersteller darauf beharrt, dass nicht nur festgestellte Justizirrtümer aufgenommen werden (in diesem Fall wäre es derzeit "nur" in den BNR zu verschieben), sondern auch Fälle, wo bloß erhebliche Zweifel bloß zum Ermittlungsverfahren laut wurden. So löschen.--Niki.L (Diskussion) 13:22, 5. Aug. 2019 (CEST)

Die Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung gibt es bereits sehr lange, auch die Liste von Justizirrtümern außerhalb Deutschlands gab es bereits sehr lange (inklusive Fälle aus Österreich). Daher verwundert es sehr, warum es nun keine explizite Liste von Justizirrtümern in der österreichischen Rechtssprechung geben soll. Oft genug wird von Österreichern beklagte, dass österreichische Artikel in der deutschen Wikipedia nicht gesondert erstellt werden bzw. es keine österreichspezifischen Artikel gibt.--Zoellner 14:29, 5. Aug. 2019 (CEST)

Viele der Justizirrtümer, die auf der Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung aufgelistet sind, sind vor allem durch Fehler der Ermittlungsbehörden bedingt. Manche Justizirrtümer wurden nie von der Justiz korrigiert, weil zum Beispiel der Verurteilte verstarb oder Selbstmord beging, trotzdem wurden sie in der Öffentlichkeit diskutiert und sind völlig zur Recht in der List aufgenommen. Es gibt aber auch öffentlich bekannte Fehler der Ermittlungsbehörden, die nie zu einer Verurteilung führten, entweder weil Verjährung oder der Tod der Angeklagten zuvor eintrat oder weil die Fehler eben ein Gerichtsverfahren gar nicht erst bedingten bzw. möglich machten. Auch solche Fehler der Ermittlungsbehörden sind Irrtümer bzw. sogar Skandale, aber das Wort Skandal scheint für manche Wikipedianer für diese Liste zu stark zu sein und wurde gelöscht. Daraus ergibt sich aber auch, dass Fälle mit weniger Bekanntheitsgrad als ein Skandal in der Liste aufgeführt werden (dürfen).--Zoellner 14:29, 5. Aug. 2019 (CEST)

Des Weiteren finde ich die Methodik einiger der zurzeit beteiligten Wikipedianer stark irritierend, wie sie anscheinend versuchen, neue Seiten, die ein kritisches Bild zu Österreich zeichnen, zu verhindern. Vom Autor, der die Seite initiierte, wurde der beabsichtigte Inhalt der neuen Liste von Justizirrtümern in der österreichischen Rechtsprechung absichtlich durch die beiden Sätze zu Beginn etwas weiter gefasst ist als der Inhalt der bereits existierende Seite Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtssprechung war. Ohne die Angabe von nachvollziehbaren Sachgründen wurde jedoch daraufhin von anderen Wikipedianer der beabsichtigte Inhalt der neuen österreichischen Listenseite durch Änderungen der ersten beiden, den Inhalt näher definierenden Sätze, stark eingegrenzt, so dass zwei wichtige Listeneinträge plöztlich nicht mehr zur Definition des Seiteninhalts passten. Daraufhin wurde dann von weiteren Wikipedianern diese beiden Listeneinträge einfach gelöscht, weil sie nicht mehr zur geänderten Definition des Seiteninhalts passten. Mit dieser Methodik könnte man die Löschung fast jeder Wikipedia-Seite leicht erreichen: Zunächst definiert man den beabsichtigten Inhalt zu Beginn der Seite um, dann löschen Freunderln die meisten Inhalte der Seite, weil sie nicht mehr zur geänderten (falschen) Definition passen, und schließlich schlägt man die Seite zur Löschung vor. Da nun von der ursprünglichen Seite fast nichts mehr übrig ist und wichtige Informationen vernichtet wurden, wäre eine Löschung dann sogar gerechtfertigt. Mit dieser Methodik schadet man der Wikipedia erheblich!--Zoellner 14:29, 5. Aug. 2019 (CEST)

Ich empfinde die Hinzunahme von "Urteil wird in der Öffentlichkeit von Experten stark kritisiert" als fraglich, da wenig objektivierbar, umso mehr, als es hier keine Nachweise für diese Kritik zu geben scheint, statt dessen wenig enzyklopädische Formulierungen und oben der mehr oder weniger deutliche Hinweis, hier solle eine "Seite, die ein kritisches Bild zu Österreich zeichnen" entstehen. Lemmawürdigkeit ist durchaus nicht undenkbar, in der bestehenden Form aber stark verdächtig, in nicht neutraler Weise einen vermeintlichen oder realen Missstand anprangern zu wollen. --131Platypi (Diskussion) 14:51, 5. Aug. 2019 (CEST)
+1 zu Domitius Ulpianus Rasch Ausbauen (5 Einträge/Fälle sollten es mMn schon sein) oder Löschen, 7 Tage --Hannes 24 (Diskussion) 20:27, 5. Aug. 2019 (CEST)

Listen von Justizirrtümern sind ja schön und gut, aber ab wie vielen Einträgen „lohnt“ sich das für ein konkretes Land? Es dürfte ja seine Gründe haben, dass die Hauptunterscheidung offenbar Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung vs. Liste von Justizirrtümern außerhalb Deutschlands ist (wobei man an letzterer Liste sehen kann, dass eine Liste von Justizirrtümern in der US-amerikanischen Rechtsprechung auch einen veritablen Umfang erreichen könnte). Wäre es nicht vielleicht sinnvoller, die Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung zu einer Liste von Justizirrtümern der deutschen und österreichischen Rechtsprechung zu erweitern? (Oder sogar Liste von Justizirrtümern der deutschsprachigen Rechtsprechung, aber einerseits ist unklar, wieso die Sprache ausschlaggebend für die Rechtssprechungsgruppierung sein sollte, und andererseits wohl auch fraglich, ob schweizerische Justizirrtümer sinnvoll zusammen mit deutschen und österreichischen gelistet werden können/sollten, wegen EU und so.) --77.1.31.2 12:52, 7. Aug. 2019 (CEST)

Wenn das insinuieren soll, dass in DACH mehr Justizirrtümer passieren, dann liegt das als Grund für die Trennung falsch. Letztlich wird jedes (hinreichend große) Land eine eigene Liste bekommen können. Daran sollten wir uns nicht orientieren. --131Platypi (Diskussion) 11:04, 8. Aug. 2019 (CEST)
richtig: Deutschland und "der Rest der Welt" ist ein absolutes nogo, geht vielleicht bei der deutschen neuen rechten, aber in der wikipedia nicht. die Liste von Justizirrtümern außerhalb Deutschlands gehört weg, resp. umgebaut zu Liste von Justizirrtümern, "nach Staat" gegliedert. und wo es nötig erscheint, eine unterliste ausgelagert – bis zum schluss nurmehr eine übersichtsliste bleibt: was gäbe es da herumzudiskutieren? einzig, ob man das konzept insgesamt auf Liste von Justizirrtümern und Ermittlungsfehlern erweitert. was mir durchaus sinnvoll erscheint. das ginge aber auch implizit, ohne im lemma zu stehen. --W!B: (Diskussion) 10:28, 9. Aug. 2019 (CEST)
PS: ausserdem dürfte Liste von Justizirrtümern in der deutschen RechtsprechungListe von Justizirrtümern (Deutschland) resp Liste von Justizirrtümern und Ermittlungsfehlern (Deutschland) auch sinnvoller sein, übertrieben "pseudokorrekt"-barockes lemma. --W!B: (Diskussion) 10:32, 9. Aug. 2019 (CEST)

Die leeren Zwischenüberschriften wirken handwerklich unbeholfen. Bei den fünf genannten Beispielen sehe ich beim ersten (Postl) keinen klaren Justizirrtum (zumindest ist keiner dargestellt), beim dritten (Kaprun) wird nur "Unverständnis und starke Kritik an der österreichischen Justiz" behauptet, beim vierten (Kampusch) wird auch nicht deutlich, wieso der Fall für die Liste qualifiziert ist, und beim fünften (Neymeyer) auch nicht. In diesem Zustand hat die Liste imho im ANR nix verloren. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 19:11, 13. Aug. 2019 (CEST)

gelöscht -- Clemens 14:23, 14. Aug. 2019 (CEST)

Das war ein völlig beliebiges Sammelsurium von fünf Fällen ohne jegliche vernünftige Eingrenzung, wo bei der Mehrheit der Einträge nicht einmal klar ist, worin der Justizirrtum bestehen soll. Gerade aufgrund der Zufälligkeit der Einträge und der Erweiterung auf (ebenfalls in der Liste nicht wirklich dargestellte) "Ermittlungsfehler" ergibt sich auch ein Verstoß gegen WP:POV. Der Text kann aber gerne in einem BNR wiederhergestellt werden , um daraus eine ordentliche und vernünftig definierte Liste zu machen. -- Clemens 14:30, 14. Aug. 2019 (CEST)

Hiermit wird mit starkem Nachdruck gegen die Löschung dieser Seite basierend auf reinen Behauptungen ohne fundierte Argumente protestiert und die sofortige Wiederherstellung der Seite verlangt! Der Benutzer Domitius Ulpianus forderte "Rasch Ausbauen (5 Einträge/Fälle sollten es mMn schon sein) oder Löschen, 7 Tage", was bereits geschehen ist. Auch wenn die Mindestzahl von 5 Fällen willkürlich erscheint, so wurden bereits 5 Fälle letzte Woche mit vielen Referenzen und Querverweisen eingetragen und eine Löschung war somit deswegen nicht mehr gerechtfertigt.--Zoellner 15:44, 14. Aug. 2019 (CEST)

Hinsichtlich dieser Fälle wurde von «« Man77 »» willkürlich behauptet , dass der Postl-Fall nicht belegt sei, obwohl es dafür schon lange eine separate Wikipedia-Seite gibt, die verlinkt ist. Für den Kaprun-Fall gibt es ebenfalls eine separate Wikipedia-Seite, die verlinkt ist und die nicht wie «« Man77 »» Behauptungen aufstellt, sondern ganz klar viele Presseartikel und Literatur etc. zitiert, die "Unverständnis und starke Kritik an der österreichischen Justiz" belegt und nachweist! Es ist irreführend von «« Man77 »», hier von reinen Behauptungen zu sprechen, obwohl es nachweislich weltweit sehr viel fundierte Kritik gab und gibt. Beim Kampusch-Fall wird angeblich "auch nicht deutlich, wieso der Fall für die Liste qualifiziert ist", aber «« Man77 »» gibt keinen einzigen Grund an, worin seine Kritik besteht. Wenn etwas "nicht deutlich" genug ist, muss man es deutlicher darstellen statt es einfach zu löschen! Auch beim Neymeyer-Fall schreibt «« Man77 »», dass etwas "nicht deutlich" wird, aber was ist dieses etwas denn? «« Man77 »» gibt keinerlei nachvollziehbare sachliche Argumente für die von ihm kritisierten Fälle.--Zoellner 15:44, 14. Aug. 2019 (CEST)

Des Weitere kritisiert Clemens eine Zufälligkeit der Einträge, ohne näher zu erklären, was für ihn zufällige Einträge sind. Im Umkehrschluss muss Clemens sehr viele Fälle kennen, die in diese Liste auf dieser Seite gehören, wenn aus der Vielzahl der Fälle nach seinen Worten nur 5 zufällig ausgewählt wurden. Ich bitte daher Clemens nachdrücklich, die ihm bekannten vielen weiteren Fälle in die Liste aufzunehmen, von denen Clemens offensichtlich wissen muss - statt wichtige Informationen zu vernichten und die ersten 5 von vielen weiteren Fällen zu löschen.--Zoellner 15:44, 14. Aug. 2019 (CEST)

Außerdem wenn man sich die Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung genauer ansieht, so wäre es auch dort durchaus gerechtfertigt, genauer und richtiger von einer Liste bekannter Justizirrtümern und Ermittlungsfehlern zu sprechen, da es eine Justiz ohne Ermittlungen nicht gibt. Viele Justizirrtümer etc. sind mit gravierenden Ermittlungsfehlern verknüpft, so dass man beides gar nicht voneinander versuchen sollte zu trennen. Insofern hat die deutsche Liste im Gegensatz zur österreichischen Liste einen sachliches Defizit und nicht die neue österreichische Liste.--Zoellner 15:44, 14. Aug. 2019 (CEST)

Auch die Behauptung, dass die "Erweiterung auf (ebenfalls in der Liste nicht wirklich dargestellte) "Ermittlungsfehler" auch ein Verstoß gegen WP:POV" ergibt, ist deswegen Unsinn. Eher müsste Clemens argumentieren, dass in der deutschen Liste die für viele Justizirrtümer maßgeblichen Ermittlungsfehler nicht klar genug genannt werden statt hier pauschal ohne die Angabe seiner Argumente über einen "Verstoß" der neuen österreichischen, genaueren Liste zu spekulieren.--Zoellner 15:44, 14. Aug. 2019 (CEST)

Artikel

Thieme & Frohberg GmbH (gelöscht)

Der Artikel klingt sehr nach Werbung, zudem ist die Relevanz fraglich. Das Rufzeichen (Diskussion) 10:26, 5. Aug. 2019 (CEST)

Diskussion über Relevanz kann ersteinmal dahingestellt bleiben, denn derzeit wäre allein die Beleglage bzw. deren Fehlen m.E. schon locker ausreichend zum Löschen. Wenn Belege bzw. unabhängige Rezeption nachgeliefert werden, können wir dann ja ggf. uns über Relevanz unterhalten... so wie im Moment aber ein Kandidat zum Löschen...--KlauRau (Diskussion) 11:47, 5. Aug. 2019 (CEST)
Belegbaustein ist drin. Ändert aber nichts daran, dass die Relevanz eher fraglich ist. Grüße --Tronje07 (Diskussion) 12:38, 5. Aug. 2019 (CEST)
Kleinen Absatz einbauen in Thieme Gruppe und hier löschen, ggfs. Weiterleitung--Lutheraner (Diskussion) 16:15, 5. Aug. 2019 (CEST)
Für sie gelten jedenfalls die RK:Verlag. Graf Umarov (Diskussion) 16:17, 5. Aug. 2019 (CEST)
Wenn diese gelten wer baut den Artikel aus? --Leavingspaces (Diskussion) 12:30, 9. Aug. 2019 (CEST)

@Reinhard Kraasch: Wie kann es seit 4. Februar 2016 ein OTRS-Ticket geben, wenn es den Artikel erst seit August 2019 gibt? Der Erstentwurf startet gleich mit einem OTRS-Ticket, es ist mittlerweile auf die Disk geplanzt. Stammt das aus einem Vorgängerartikel? Kein Einstein (Diskussion) 15:13, 31. Aug. 2019 (CEST)

Hallo Kein Einstein, das musst du Benutzer:Brainswiffer fragen, der hat meinen Baustein von Benutzer_Diskussion:Frohberg10829/Thieme & Frohberg_GmbH nach Diskussion:Thieme & Frohberg GmbH kopiert: [1] - was er als Nicht-OTRS-Mitarbeiter eigentlich nicht darf, nebenbei gesagt. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 21:20, 31. Aug. 2019 (CEST)
Der Autor hat das ins Lemma gepflanzt, als er es anlegte - ich hab es dann nur vom Lemma auf die Disk verschoben.--Brainswiffer (Diskussion) 21:23, 31. Aug. 2019 (CEST)
So habe ich das auch oben geschildert, also hat der Erstersteller das aus dem Artikelentwurf von Benutzer:Frohberg10829 mitkopiert... Kein Einstein (Diskussion) 23:34, 31. Aug. 2019 (CEST)
Das kann gerne in der Thieme Gruppe etwas ausführlicher stehen, aber für einen eigenen Artikel fehlt eine dargestellte Relevanz. Bis auf ein schmales Zeitfenster, wo aber die Art der Verflechtung über die Person Rudolf Frohberg oder wirklich über die Firma (worauf „Rudolf Frohberg vorm. Finking-Verlag oHG“ hindeutet) nicht klar wird, ist das eindeutig kein Verlag. Die Darstellung - ohne jede externe Quelle, eigentlich nur eine 1:1-Kopie der "Imageseite" (nomen est omen) - spricht nur von Buchhandlung, Webshop und derartigem. So ist das zu löschen. Kein Einstein (Diskussion) 23:34, 31. Aug. 2019 (CEST)

Michael Hendricks (Rechtswissenschaftler) (erl., gelöscht)

Relevanzsschwelle wird mit nur einer Monographie und einer reinen Honorarprofessur klar verfehlt --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:16, 5. Aug. 2019 (CEST)

Relevanz für mich ebenfalls nicht wirklich ersichtlich....--KlauRau (Diskussion) 13:48, 5. Aug. 2019 (CEST)
Mir scheint, dass da vier Bücher drunter sind. -- Brainswiffer (Diskussion) 15:13, 5. Aug. 2019 (CEST)
als da wären? --Zweioeltanks (Diskussion) 15:52, 5. Aug. 2019 (CEST)
Alles, was da mit Verlag aufgeführt ist? -- Brainswiffer (Diskussion) 16:29, 5. Aug. 2019 (CEST)
Spielen wir "Ich sehe was, was du nicht siehst"? Führe doch einfach das auf, was du für Monographien hältst, dann können wir prüfen und durchzählen.--Zweioeltanks (Diskussion) 17:21, 5. Aug. 2019 (CEST)
Ist aber als Autor an einer ganzen Reihe von Veröffentlichungen beteiligt, wie zum Beispiel hier zu sehen, und sollte relevant sein. Behalten. --Jageterix (Diskussion) 16:34, 5. Aug. 2019 (CEST)
DNB kennt 3 Publikationen, wenn sie diese scheinbar auch 2 Autoren zuordnen, schein aber ein (typischer DNB)-Fehler zu sein. Zusammen mit seiner sonstigen Veröffentlichungsliste sollte das reichen: Behalten--Lutheraner (Diskussion) 17:20, 5. Aug. 2019 (CEST)
Lasst doch bitte diese Politik der Fehlinformation. Die DNB kennt genau eine Monographie ([2]), nämlich seine Dissertation. Weitere Monographien existieren von ihm nicht; nur noch einzelne Aufsätzchen in irgendwelchen Sammelbänden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:00, 5. Aug. 2019 (CEST)
Die RK inkludieren auch Mitautoren, soweit zum Thema "Fehlinformationen" Graf Umarov (Diskussion) 18:50, 5. Aug. 2019 (CEST)
Mitautoren von Monographien vielleicht (was sich freilich auch nicht unter den Begriff des „Hauptautors“ der RK subsumieren lässt), aber sicher nicht Beiträger zu einem Sammelband. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:10, 5. Aug. 2019 (CEST)

Mitautorschaft zählt nicht, nur Hauptautorschaft bei mindestens drei Monographien. Honorarprofessur ist keine ordentliche Professur. Was die Note der Diss in einem enzyklpädischen Artikel verloren hat, erschließt sich ebenfalls nicht. Was bleibt, ist ein bloßer Werbeeintrag für einen weiteren Rechtsanwalt. Daher bitte löschen gemäß LA.--Aschmidt (Diskussion) 19:59, 5. Aug. 2019 (CEST)

Sieht auch für mich eher nach einem Werbeeintrag aus. Honorarprofessor wird man, indem man sich um die Erteilung von Lehraufträgen an einer Hochschule bemüht, die man eifrig und sehr ordentlich ausführt. Zum Dank gibt es dafür irgendwann die Verleihung einer Honorarprofessur. Der Mann ist sicher ein guter Jurist. Er ist aber vor allem Rechtsanwalt, der gar keine Zeit hat, Monographien oder Lehrbücher zu verfassen und wissenschaftlich zu forschen wie ein ordentlicher Universitätsprofessor. Wissenschaftlich herausragende Leistungen, die ihn zu einer Person der Zeitgeschichte machen könnten, sehe ich Übrigen auch keine. Das ist insgesamt für Relevanz zu wenig. Bitte löschen. --Opihuck 21:05, 5. Aug. 2019 (CEST)

Argumentierter Exklusionismus entlang der Richtlinien ist einzuhalten. Ich sehe keine Rechtfertigung für eine Ausnahme. Löschen. --Stephan Klage (Diskussion) 00:55, 6. Aug. 2019 (CEST)
Zur Mitautorschaft: bei zwei Autoren sind beide immer noch Hauptautoren. Es gibt Leute, die nur im Team schreiben. Und Werbung hin oder her - da müssten wir 80% der Personenartikel löschen. Was wir müssen: nicht werblich schreiben und fair sein. Ausgeschlossen ist nur eine Juniorprofessur - Honorarprofessuren haben nur keinen eigenen Lehstuhl, werden aber auch nicht verschenkt, sondern man wird berufen. Das ist kein Prof. h.c. :-) Und weil die Publikationsliste lang genug ist, reicht das hier. -- Brainswiffer (Diskussion) 07:17, 6. Aug. 2019 (CEST)
Honorarprofessoren werden nicht berufen, sondern bekommen die Bezeichnung nach einer mehrjährigen Lehrtätigkeit (die in irgendeinem jährlich wiederkehrenden Wochenendkurs bestehen kann) verliehen. Das ist nichtmal gleichauf mit dem Privatdozenten. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:24, 6. Aug. 2019 (CEST)
Pardon, da gibt es einen erheblichen Unterschied: Ein Privatdozent hat sich habilitiert. Ein Honorarprofessor hat in der Regel promoviert (wie viele andere mehr) und einen Lehrauftrag, weil es (z.B. vorübergehend) keine Professur gibt, die ein bestimmtes Fach vertreten könnte, das aber trotzdem angeboten werden soll, oder weil eine Uni aus anderen Gründen mal einen Praktiker in den Unterricht hereinholen möchte. Die Gepflogenheiten sind lokal verschieden. Am Ende gibts einen Professorentitel, der dann eben auch geführt werden darf. Das ist aber nicht relevanzstiftend für eine Enzyklopädie.--Aschmidt (Diskussion) 01:39, 7. Aug. 2019 (CEST)
Was die Vorstellung betrifft, wer als Mitautor aufgetreten sei, sei „Hauptautor“: Selten so etwas Abwegiges in einer LD gelesen. Von Bedeutung wäre eine Monografie, also ein selbst verfasstes Fachbuch oder eine Hochschulschrift. Beiträge zu Sammelwerken werden wie Aufsätze behandelt und reichen daher nicht aus für die Relevanz als Autor.--Aschmidt (Diskussion) 01:58, 7. Aug. 2019 (CEST)

Niemand wird ohne weiteres Lehrbeauftragter (http://www.jura.uni-passau.de/fakultaet/lst-und-prof/lehrbeauftragte/) und erst recht nicht Honorarprofessor (http://www.jura.uni-passau.de/fakultaet/lst-und-prof/honorarprofessoren/) an der juristischen Fakultät der Uni Passau. Es gibt regionale Besonderheiten, jede Uni macht das anders und Fachhochschulen etc. sind nochmal getrennt zu betrachten. Die Honorarprofessoren werden in die Fakultät aufgenommen und viele ordentliche Professoren sehen eine der Habilitation vergleichbare Veröffentlichungstätigkeit als Maßstab an. Dabei ist man mit Praktikern, die ja nur nebenbei wissenschaftlich tätig sind, etwas großzügiger als mit echten Habilitanden. Aber der Honorarprofessor wird von Unis wie Passau nicht so verschenkt, wie hier teilweise angeklungen. Auch die Mitautorenschaft sehe ich differenzierter. Es lässt sich leicht entscheiden, wenn man einfache Kriterien hat, das stimmt natürlich. Mitautor ist aber nicht gleich Mitautor. Wer wie seinerzeit Palandt keinen wirklich inhaltlichen Beitrag leistet, ist sicher anders zu behandeln als andere. Polizei- und Ordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen ist zwar nur ein Studienbuch mit Fällen, aber schon in 3. Auflage erschienen. Mit Heide Schaumburg hat er beim Buch Steuerrechtsschutz. Köln 2018 immerhin eine VizepräsinFG a.D. als Co-Autorin, die das Buch zuvor mit einem anderen Mitautor verfasst hatte. Sie hat ihn wohl nicht nur aus Gefälligkeit auf den Titel genommen. Ich kenne den Menschen nicht, plädiere aber eher für behalten. --Lapp (Diskussion) 10:30, 7. Aug. 2019 (CEST)

Gut, das war jetzt ein bisschen Off-Topic. Wir sind uns doch als Juristen wahrscheinlich einig, dass eine Honorarprofessur allein nicht relevanzstiftend ist, siehe hier. Und das, was die Person als Autor vorzuweisen hat, genügt nach den Relevanzkriterien für Autoren auch nicht. Woraus soll sich dann eine Relevanz ergeben? --Opihuck 15:56, 7. Aug. 2019 (CEST)
OK, Danke für Deine Nachfrage. Bei der Erstellung der RK war ich nicht beteiligt und kenne die Intention dahinter nicht. Aus dem Begriff "Professor, nicht Juniorprofessor" habe ich keine Ausnahme für Honorarprofessoren entnommen. Aus meiner Beobachtung als Lehrbeauftragter und der Handhabung von einzelnen Fakultäten wird man Honorarprofessor in der Regel aufgrund der Habiltation vergleichbaren Veröffentlichungen und ausreichender Lehrtätigkeit an der Fakultät. Daher spricht füt mich der Honoraprofessor für Relevanz. Es kann sein, dass dies in WP mehrheitlich anders gesehen wird. Die Argumente in der Diskussion hier überzeugten mich nicht. Bei den Veröffentlichungen wird auf den Hauptautor abgestellt, der aber nicht definiert ist. Urheberrechtlich wird zwischen (Haupt-)Autor und Mitautor unterschieden. Mitautoren verfassen gemeinsam, wobei die einzelnen Beiträge nicht mehr getrennt werden können. Sind an einem Buch mehrere Autoren beteiligt, die jeweils abgrenzbare Kapitel schreiben, sind alle (Haupt-)Autoren. Was die RK mit Hauptautor meinen, weiss ich nicht genau. Meine Auffassung ist, dass man die Beiträge gewichten muss. Hat der Autor Teile geschrieben, die - einzeln veröffentlicht - den Rang einer Monografie erreichen, sind diese zu werten. Die Zusammenfassung zu einem Gesamtwerk sollte die Relevanz nicht mindern. Ob hier solche Werke vorliegen, müssten die Ersteller des Artikels belegen. Ich kenne weder den Menschen noch sein Werk und ich habe von dem Rechtsgebiet auch keine Ahnung. Sorry, das hilft vielleicht nicht weiter, aber ich wollte vor allem die Kriterien ansprechen. --Lapp (Diskussion) 17:24, 11. Aug. 2019 (CEST)
Eine LD ist nicht der Ort, um die RK insgesamt in Frage zu stellen. Vielleicht solltest du das einmal auf WD:REL zur Sprache bringen, auch um dich den Gepflogenheiten in der Community etwas weiter anzunähern und besser damit vertraut zu werden? – Was die Honorarprofessur angeht, kann ich jedenfalls auch nach deinen Bedenken und den von dir unterstellten Kriterien keine Relevanz erkennen. Eine wissenschaftliche Leistung, die einer Habilitation gleichkäme, ist hier nicht ersichtlich, und der Bereich Honorarprofessuren und Lehraufträge wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Es ist nicht möglich, das in jedem Einzelfall zu ermitteln und zu berücksichtigen, darin wird kein Einblick gewährt, deshalb berücksichtigt WP ordentliche Professuren, sonst nichts in dieser Hinsicht. Außerdem für die Relevanz einer Autorschaft Monografien, als Hauptautor, geht ja nicht anders. Alles schon gesagt. Kein Anlass, einen Artikel für den betreffenden beizubehalten. Es handelt sich m.E. nicht um eine enzyklopädische Dokumentation, sondern um Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei, die keinen Bestand haben sollte. Wikipedia führt enzyklopädische Artikel, keine Xing-Profile und keine Verzeichnisse von bestimmten Berufsträgern.--Aschmidt (Diskussion) 17:42, 18. Aug. 2019 (CEST)
+1 Alles zutreffend. --Opihuck 18:49, 18. Aug. 2019 (CEST)
Die RK habe ich weder insgesamt noch in Teilen in Frage gestellt. Es geht mir um zwei Themen. Laut RK ist ein Professor an einer anerkannten Hochschule in der Regel relevant. Professoren sind nach Hochschulrecht auch Honorarprofessoren. Diese gehören der Fakultät an wie die anderen Professoren, können Doktoranden betreuen etc. Man wird das auch nicht zum Dank für Tätigkeit als Lehrbeauftragter. Das ist notwendige, aber keineswegs hinreichende Voraussetzung. Das bedeutet, dass die Befürworter des Artikels wohl etwas zu der bedeutenden wissenschaftlichen Arbeit schreiben müssten. Dazu steht in den RK: "Die Bedeutung der Forschungsarbeit des Wissenschaftlers soll im Artikel erkennbar sein. Insbesondere ist es nicht ausreichend, ausschließlich den Lebenslauf des Forschers von Geburt über Schule und Studium bis zur Professur zusammenzufassen." Ich bin dagegen, die Relevanz an der Honorarprofessur scheitern zu lassen. Ich verstehe aber, dass die wissenschaftliche Bedeutung noch nicht klar dargestellt ist. Zweites Thema ist der Hauptautor. Auch da habe ich nicht den Text der RK angezweifelt, sondern das was hier daraus gemacht wird. Hauptautor ist der, der einen Text alleine verfasst hat. Ein Buch kann mehrere Hauptautoren haben. Die Kommentierung beispielsweise von § 242 BGB im Münchender Kommentar hat durchaus den Rang einer Monografie. Daran ändert sicher die Tatsache nichts, dass andere Autoren andere Normen des BGB kommentiert haben. (keine Sorge, sie hat bereits einen Artikel) Auch hier wäre es an den Befürwortern, mehr zur wissenschaftlichen Leistung vorzutragen. Bisher sehe ich das - ohne Lektüre der Bücher und ohne Kenntnis des Fachgeboets - nicht. Wer die Werke von Hendricks kennt, könnte hier sicher etwas beitragen. --Lapp (Diskussion) 09:30, 23. Aug. 2019 (CEST)
Verzeihung, wenn ich mich da nochmals einklinke. Die RK lauten Professur an einer anerkannten Hochschule (jedoch keine Juniorprofessuren). Zutreffend ist, dass Honorarprofessoren dort nicht genannt werden. Aber Juniorprofessoren werden erwähnt und als nicht relevant ausgeschlossen. Juniorprofessoren sind Wissenschaftler mit herausragender Promotion, aber ohne Habilitation. Ich denke, dieser Personenkreis ist einem Honorarprofessor vergleichbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass manche Honorarprofessoren nicht promoviert sind. Mit Professur an einer anerkannten Hochschule ist sinngemäß das gemeint, was man im Allgemeinen unter einer ordentlichen Professur versteht: Wissenschaftler mit Promotion und Habilitation. Beste Grüße --Opihuck 18:21, 23. Aug. 2019 (CEST)
+1. Es gibt überhaupt keinen Grund, ausgerechnet in einem klaren Fall wie diesem Haare zu spalten und die RK, die seit vielen Jahren unbestritten sind und die auch klar formuliert wurden, kleinzureden. Wenn schon eine Juniorprofessur nicht ausreicht, dann reicht eine Honorarprofessur erst recht nicht aus. Ein Honorarprofessor kennt im einfachsten Fall halt jemand aus dem Kollegium der Hochschule, wird eingeladen, einen Kurs etc. zu halten, die anderen Professoren spielen mit und am Ende bekommt er einen Titel dafür. Ich habe selbst zwei Fälle kennengelernt und möchte es nicht noch deutlicher sagen. Alles weitere bitte bei WD:REL.--Aschmidt (Diskussion) 10:53, 25. Aug. 2019 (CEST)
Verzeihung, es geht weder um Haarspalterei noch um die RK an sich. Interessant, dass die Argumentation hier in diese Richtung geht. Tatsächlich geht es doch um die Anwendung der RK. Die besagen vollständig und wörtlich:Als enzyklopädisch relevant gilt ein Wissenschaftler, dessen wissenschaftliche Arbeit im entsprechenden Fachgebiet als bedeutend angesehen wird. Dies gilt zumeist für Wissenschaftler, die: - eine Professur an einer anerkannten Hochschule erreicht haben (jedoch keine Juniorprofessuren) ... Die Bedeutung der Forschungsarbeit des Wissenschaftlers soll im Artikel erkennbar sein. Insbesondere ist es nicht ausreichend, ausschließlich den Lebenslauf des Forschers von Geburt über Schule und Studium bis zur Professur zusammenzufassen.. Maßgebend ist also die Bedeutung der wissenschaftlichen Arbeit. Honorarprofessor ist damit weder automatisch relevant noch automatisch ausgeschlossen. Während Juniorprofessoren im Hinblick auf die wegen herausragender Dissertation zu erwartende (aber noch nicht erbrachte) wissenschaftliche Leistung ernannt werden, muss diese beim Honorarprofessor zur Ernennung bereits gegeben sein. Dass zwei Honorarprofessoren mit weniger Bedeutung ernannt wurden, mag ja sein. (Wer war das eigentlich und an welcher Hochschule?) Aber daraus kann man nicht auf alle Honorarprofessoren schließen. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Arbeit ist also im Artikel darzulegen. --Lapp (Diskussion) 14:38, 27. Aug. 2019 (CEST)
Ich weiß wirklich nicht, wie du auf das dünne Brett kommst, denn es ist allgemeiner Konsens, dass nur ordentliche Professoren, die also mit einem eigenen Lehrstuhl versehen sind, von den RK erfasst werden. Die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit muss darin zum Ausdruck kommen: In der Berufung auf eine ordentliche Professur. Bitte informiere dich über die Anwendung der RK. Alles übrige, was du dir überlegst, ist nicht von Belang. Damit ist alles gesagt.--Aschmidt (Diskussion) 22:23, 27. Aug. 2019 (CEST)
Das kann ich gern erklären. Die Bezeichnung "ordentlicher Professor" gibt es in den Hochschulgesetzen nicht, auch Lehrstühle sind dort nicht genannt. Die Bezeichnung "ordentlicher Professor" ist abgeleitet vom Ordinarius, der mit der Hochschulreform in den 1970er Jahren weitgehend abgeschafft wurde, in Art. 12 Abs. 3 des bayerischen Hochschulpersonalgesetzes noch als Titel genannt und in anderen Bundesländern nur noch informell verwendet wird. Die Hochschulgesetze formulieren nur noch "Professor bzw. Professorin". Art. 79 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) besagt zu Honorarprofessoren: "Hauptberufliche Lehrkräfte, die die Voraussetzungen des Art. 7 BayHSchPG erfüllen, können für die Dauer ihrer Beschäftigung die Berufsbezeichnung „Professor“ bzw. „Professorin“ führen." Art. 7 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) regelt die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen an Universitäten und besagt in Abs. 1 S. 4 "Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Satz 1 Nr. 4 werden durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht.". Auch die RK unterscheiden nicht zwischen Professor und Honorarprofessor, lediglich die Juniorprofessoren werden gesondert erwähnt.--Lapp (Diskussion) 09:48, 28. Aug. 2019 (CEST)
Wie bereits ausgeführt, betreiben wir hier keine Wiki-Juristerei. Wikipedia erkennt nur ordentliche Professuren an, keine Juniorprofessuren und erst recht keine Honorarprofessuren. Ich spreche dir, lieber Benutzer Lapp, aber auch ab, dass du hier in redlicher Absicht handelst. Du hast auch in eigener Sache schon vor Jahren deinen Werbelink auf deiner Benutzerseite mit Hilfe von Canvassing über soziale Netzwerke verteidigt und springst nun wiederum in einem Fall an, in dem wir ausdrücklich verhindern wollen, dass Wikipedia zur Werbung durch Rechtsanwälte verwendet wird. Die Scheinargumente, die du vorbringst, haben mit einer Löschdiskussion nichts zu tun und gehören nicht hierher, bringe sie bitte auf WD:RK vor, wenn du vorhast, die RKs ändern zu lassen, damit auch ein Herr Hendricks hier einen Artikel erhalten kann. Das Fachportal hat sich gegen diesen Artikel ausgesprochen. Es wäre sehr naheliegend, dass du deinen eigenen Lehrauftrag dazu verwenden möchtest, deinen bereits vorbereiteten Artikel demnächst in den ANR zu verschieben und dass du dies hier nun vorbereitest. Das wäre nicht redlich. Du befindest dich mindestens insoweit in einem Interessenkonflikt.--Aschmidt (Diskussion) 17:36, 28. Aug. 2019 (CEST)
Danke Aschmidt für die Aufdeckung der Hintergründe. Unfassbar, wie man hier, um eigene Interessen zu stärken, die LD missbraucht. Lapp wird sich hoffentlich bewusst, was für einen Ansehensverlust das für ihn (jedenfalls bei mir) bedeutet. Jetzt aber sofort löschen, damit dieser Werbeunsinn endlich aufhört. --Opihuck 19:09, 28. Aug. 2019 (CEST)
Der Artikel ist neutral genug gehalten, dass eine Löschung als Werbung nicht geboten wäre. Andererseits geht aus der Anzahl der Werke
und der Honorarprofessur Relevanz nicht zwingend hervor, es steht auch nichts im Artikel, was weiter für Relevanz spricht. Also ein
Mensch, der seinem Beruf einigermaßen erfolgreich nachgeht. Dass der Artikel praktisch verwaist war (einzige Links von der Namens-BKS
und der Biographienliste spricht für sich. Gelöscht. -- Perrak (Disk) 16:05, 31. Aug. 2019 (CEST)

(@Perrak: Nach BK nur informativ hier angehängt, da war ich eine Viertelstunde zu langsam...) Ein Einschlusskriterium wird nicht erfüllt, weder sind selbstverfasste Monographien ausreichend zahlreich noch genügt die Honorarprofessur. Zu prüfen ist, ob das in der Summe, insbesondere unter Berücksichtigung der weiteren Publikationen und die Mitautorenschaften bei Monographien, ausreicht. Hier sehe ich auch in der Gesamtschau die enzyklopädische Relevanz als Wissenschaftler nicht als gegeben an, denn dass die wissenschaftliche Arbeit im entsprechenden Fachgebiet als bedeutend angesehen wird geht aus dem Artikel nicht hervor und lässt sich auch sonst nicht absehen (abgesehen von der Honorarprofessur, die aber eben nicht genügend sticht). So ist der Artikel noch unter dem, was in den RK ausdrücklich gefordert wird: „Die Bedeutung der Forschungsarbeit des Wissenschaftlers soll im Artikel erkennbar sein. Insbesondere ist es nicht ausreichend, ausschließlich den Lebenslauf des Forschers von Geburt über Schule und Studium bis zur Professur zusammenzufassen.“ Kein Einstein (Diskussion) 16:24, 31. Aug. 2019 (CEST)

Thomas Einsfelder (SLA)

Deutlich unterhalb der Relevanzschwelle. Rezeption ist sehr spärlich, deshalb wurde wohl auch auf Belege verzichtet. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 13:41, 5. Aug. 2019 (CEST)

Relevanz ist nicht nachzuweisen. SLA? --Jageterix (Diskussion) 15:25, 5. Aug. 2019 (CEST)
ja gerne SLA, hatte ebenfalls erfolglos nach relevanzstiftenden Argumenten gesucht. --Sputniktilt (Diskussion) 00:42, 7. Aug. 2019 (CEST)
Stimme meinen Vorrednern zu, SLA gestellt. Grüße --Tronje07 (Diskussion) 11:09, 7. Aug. 2019 (CEST)
--Nolispanmo Disk. Hilfe? 11:47, 7. Aug. 2019 (CEST)

BB Cream (bleibt)

Eine Creme, die angeblich in Ostasien populär sei, was aber nur schwach, vor allem mit der berüchtigten HuffPost belegt ist. Ich sehe das eher als Werbeeintrag --MBq Disk 14:23, 5. Aug. 2019 (CEST)

Weiß nicht, was hier überhaupt angezweifelt werden soll. Das BB Cream vor allem in Ostasien populär sind ist ja allgemein bekannt. Man könnte noch hinzufügen, dass es das südkoreanische Unternehmen Dr. Jart war, dass die Creme 2011 auch im Westen populär machte. BBC, Cosmopolitan, FAZ, Korea Times, New York Times, Vox, Die Welt. --Christian140 (Diskussion) 14:47, 5. Aug. 2019 (CEST)
"Allgemein bekannt" ist so eine Sache ... ich weiß nichts über die weltweite Prominenz dieses Produkts. --131Platypi (Diskussion) 14:53, 5. Aug. 2019 (CEST)
Was kümmert mich die Welt. Wass ich nicht kenne ist nicht relevant :-)? Kleiner Tipp: in dem Falle immer mal die Interwikis anschauen. Das riecht stark nach Relevanz. -- Brainswiffer (Diskussion) 15:08, 5. Aug. 2019 (CEST)
*quetsch* War insofern unglücklich formuliert. Ich will den Leser aber nicht auf Interwikis verweisen, wenn er die zugehörigen Sprachen im Allgemeinen nicht beherrschen dürfte. Immerhin heißt es dort nicht, dass es allgemein bekannt sei, sondern dass es spezifisch in Ostasien bekannt sei, sodass alleine die Existenz von Interwikis nicht ausreicht. Dass da zwei, drei asiatische dabei sind alleine reicht mir nicht zwingend. Worauf ich hinauswollte ist, dass hier eben die Bekanntheit nicht ohne Quellen vorausgesetzt werden sollte, weil es diesbezüglich erheblich hinter "Tag und Nacht kommen abwechselnd" und ähnlichem zurücksteht. Also kein Argument "Relevanz glaube ich allgemein nicht", sondern eins "Qualität des Artikels sollte an dieser Stelle für spezifische Behauptungen nachgebessert werden." --131Platypi (Diskussion) 11:53, 6. Aug. 2019 (CEST)
Habe es mal ein bisschen ergänzt. Man kann natürlich noch einiges verbessern. Beispielsweise könnte man argumentieren, dass 8 Jahre später der Satz "vor allem in Ostasien populär" gestrichen werden kann, da sie durch den K-Beauty-Boom nun weltweit bekannt ist. --Christian140 (Diskussion) 18:41, 5. Aug. 2019 (CEST)
"...und einige westliche Kosmetikmarken brachten ihre eigenen BB Creams raus." Das ist, wie drücke ich mich freundlich aus, leicht unenzyklopädisch. Und der Rest des Artikels wirkt für mich auch irgendwie sehr werbelastig, vor allem mit dem Bild und der immer wieder explizit erwähnten Dermatologin/Marke. Im gegenwärtigen Zustand ist wohl eher löschen angesagt. Nach Relevanz duftende Interwikis nützen dem Leser der deWP nix. Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 10:57, 6. Aug. 2019 (CEST)

Behalten die sprachlichen Mängel stimmen zwar, aber nix davon ist so schwerwiegend das löschen besser als behalten wäre. Und die französischen WP liefert auch die Quellen für die Verbreitung: Aux États-Unis et selon une étude de Mintel, les lancements de BB cream ont progressé de près de 50 % au cours de l'année 2012 et 29 % de femmes déclaraient l’utiliser en 2013 alors qu'elles étaient 24 % en 2012 [3], wenn auch hinter paywall von en:Mintel. Die Creme ist in Asien (und Ländern mit genügend asiatischen Immigranten) so bekannt wie bei uns Nivea.--Fano (Diskussion) 14:31, 6. Aug. 2019 (CEST)

Muss man nicht löschen, kann man so aber auch nicht behalten. Umbauen wäre das Mindeste, ggf. im BNR. (Wenn das mit der Popularität stimmt, sollte sich das doch sauber belegen lassen, ggf. mit japanischen/koreanischen Belegen und angesichts der behaupteten Popularität in den USA wohl auch mit englischsprachigen. Meines Wissens ist die Porzellanhaut vor allem in Südkorea ein vorherschendes Schönheitsideal, weniger in Japan, also würde ich da nach koreanischen Belegen suchen – wenn ich Koreanisch könnte…) --77.1.31.2 12:46, 7. Aug. 2019 (CEST)
Wurde ein wenig ausgebaut, kann so zum weiteren Ausbau bleiben. -- Perrak (Disk) 15:55, 31. Aug. 2019 (CEST)

Institut für Lernsysteme (LAE, ungültig)

Eine Löschdiskussion der Seite „Institut für Lernsysteme“ hat bereits mehrfach stattgefunden:
14. Januar 2006 URV, hier erledigt.
13. Februar 2006 Bleibt
28. August 2010 bleibt
Dieser Hinweis wurde von TaxonBot eingefügt.

Wettbewerbsverzerrung bei Online-Schulen, Verstoß gegen das UWG. -- 88.198.171.66 14:26, 5. Aug. 2019 (CEST)

Und was ist jetzt der Löschgrund? Der Artikel wurde schon 3x(stimmt, 2x) administrativ behalten. Wer immer noch nicht genug hat, bitte WP:Löschprüfung bemühen. Hier ist das ein LAE-Fall. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 14:52, 5. Aug. 2019 (CEST)
Kleine Korrektur: "nur" zwei Mal. Was immer noch ein Mal mehr ist als gefordert. (Aber bei "Links auf diese Seite" aus dem WP-Namensraum erstaunlich viele Treffer für "Was hat das Institut, was mein Artikel nicht hat?") Bei 2006 mag die LP zurück in die LD verweisen, aber der Weg sollte schon gegangen werden. --131Platypi (Diskussion) 14:58, 5. Aug. 2019 (CEST)

Die Sebastians (gelöscht)

Relevanz nicht dargestellt. --DaizY (Diskussion) 14:27, 5. Aug. 2019 (CEST)

Nachwuchsmoderatoren, die sich einen Spass machen. Wenn die U-tube-Zahlen ausreichen (kann ich nicht beurteilen) reicht es vll. Alles andere genügt nicht (nominiert für Preis). Von den 17 Interviewten haben DREI Artikel hier. --Hannes 24 (Diskussion) 22:53, 8. Aug. 2019 (CEST)
Derzeit keine Relevanz ersichtlich. --Gripweed (Diskussion) 07:16, 12. Aug. 2019 (CEST)

Philipp Tigris (gelöscht)

Enzyklopädische Relevanz nicht dargestellt, zudem komplett unbelegt. --Count Count (Diskussion) 15:14, 5. Aug. 2019 (CEST)

Die Chance scheint aber da zu sein --Brainswiffer (Diskussion) 15:28, 5. Aug. 2019 (CEST)
Beleglos, keine Relevanz dargestellt. --Gripweed (Diskussion) 07:21, 12. Aug. 2019 (CEST)

Skydive Empuriabrava (gelöscht)

Enzyklopädische Relevanz nicht dargestellt, zudem werblich. --Count Count (Diskussion) 15:17, 5. Aug. 2019 (CEST)

Naja, ist schon ziemlich werblich. Wobei Ampuriabrava schon ein bedeutender Stützpunkt in der Welt der Skydiver ist. Das Ding gehört aber nicht UM 20 Prozent gekürzt, sondern AUF 20 Prozent der Textmenge. Gruß Zweimot (Diskussion) 18:22, 5. Aug. 2019 (CEST)
Per Antrag. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 11:46, 14. Aug. 2019 (CEST)

WorldSkills International (erledigt als redir nach WorldSkills)

Eigenständige Relevanz des Vereins nicht ersichtlich. Das Wichtigste zum Verein kann im Artikel zu dem von dem Verein veranstalteten WorldSkills-Wettbewerb untergebracht werden. --Count Count (Diskussion) 15:28, 5. Aug. 2019 (CEST)

Kann man machen, würde auch einige Redundanzen auflösen. Dann aber nicht löschen, sondern hier Weiterleitung draus machen. Meine Frage bei sowas ist immer: copy-Paste noch zulässig oder versionsimport? Der erste Schreiber ist noch neu. -- Brainswiffer (Diskussion) 17:13, 5. Aug. 2019 (CEST)
Au weia, die Geschichte ist URV von der Homepage - nur übersetzt. Da bleibt fast nichts übrig. -- Brainswiffer (Diskussion) 07:39, 6. Aug. 2019 (CEST)
So, das wenige Verbliebene nach WorldSkills übernommmen. Wenn niemand die URV-Geschichte noch zusammenfasst eine WL von hier darauf machen? -- Brainswiffer (Diskussion) 07:53, 6. Aug. 2019 (CEST)

So, ich denke, dass ist mit einem Redirect (Organisation -> Wettewerb) gut bedient. Die Geschichte kann ja jemand dort ohne URV zusammenfassend einbauen. Box übernommen und die Teilnehmerländer sind dort ohnehin besser. Nix verloren. -- Brainswiffer (Diskussion) 16:44, 6. Aug. 2019 (CEST)

Malwarebytes (SLA / Verschiebung)

Begründung siehe Diskussion bei Artikel Malwarebytes. --Dieter123 (Diskussion) 16:06, 5. Aug. 2019 (CEST)

Habe SLA gestellt. --PM3 16:23, 5. Aug. 2019 (CEST)
BKS gelöscht, Softwareartikel auf das Hauptlemma verschoben. --PM3 19:36, 5. Aug. 2019 (CEST)
Danke, das ging ja schnell.--Dieter123 (Diskussion) 22:23, 5. Aug. 2019 (CEST)

TaKeTV (SLA)

Enzyklopädische Relevanz nicht dargestellt--Lutheraner (Diskussion) 17:11, 5. Aug. 2019 (CEST)

In dieser Form kein Artikel und somit löschbar. --Goroth Stalken 17:52, 5. Aug. 2019 (CEST)
Der übliche Schrott aus Coburg. --PM3 19:35, 5. Aug. 2019 (CEST)

Martin Spano (gelöscht)

Enzyklopädische Relevanz nicht ausreichend dargestellt--Lutheraner (Diskussion) 19:17, 5. Aug. 2019 (CEST)

Ich habe weitere Referenzen hinzugefügt.--Martanitra (Diskussion) 11:25, 8. Aug. 2019 (CEST)

Auch die weiteren Referenzen stellen keine Relevanz im Sinne unserer RK dar. --Gripweed (Diskussion) 07:19, 12. Aug. 2019 (CEST)

BrandsEdit (SLA)

Eine Löschdiskussion der Seite „BrandsEdit“ hat bereits am 21. November 2018 (Ergebnis: gelöscht) stattgefunden.
Dieser Hinweis wurde von TaxonBot eingefügt.

Enzyklopädische Relevanz nicht ausreichend dargestellt--Lutheraner (Diskussion) 19:31, 5. Aug. 2019 (CEST)

- Wie kann man die Relevanz des Artikel besser darstellen? Eine Löschung würde ich gerne vermeiden. -- WilliamBrand 19:42, 5. Aug. 2019 (CEST)

SLA wegen Wiedergänger umgesetzt. Bitte ggf. die Löschprüfung bemühen. XenonX3 – () 19:57, 5. Aug. 2019 (CEST)

Clemens Dittmeyer (gelöscht)

Relevanzfrage, beleglose Reklame für eine Austernfarm --Schnabeltassentier (Diskussion) 19:56, 5. Aug. 2019 (CEST)

Im gegenwärtigen Zustand definitiv löschen. Null Belege, dazu absolut unenzyklopädischer Schreibstil (völlig an WP:WSIGA und WP:POV vorbei). Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 11:01, 6. Aug. 2019 (CEST)
Relevanz nicht ersichtlich. --Gripweed (Diskussion) 07:17, 12. Aug. 2019 (CEST)

Norbert Tretter (gelöscht)

Werbender Branchenbucheintrag eines Anwalts, der die RKen nicht erfüllt. --94.219.189.175 21:21, 5. Aug. 2019 (CEST)

Hm, Tretter ist mir als einer der ganz wenigen Rechtsanwälte mit Zulassung für Zivilsachen beim BGH sogar ein Begriff. Ich tendiere daher zu behalten, insbesondere da er auf diese Weise eine zum Bundesrichter vergleichbare dauerhafte Bedeutung für die Rechtswissenschaft in Deutschland hat. Um die werbenden Aspekte ist der Artikel natürlich zu bereinigen --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:34, 5. Aug. 2019 (CEST)
(kenn mich in der Sache/dem Fall nicht aus) bei solchen LAs fällt mir immer cui bono ein (um es nett auszudrücken). Nicht mal die RK kann die IP korrekt/üblich schreiben. Ich behaupte mal: Neidantrag der Konkurrenz ;-) --Hannes 24 (Diskussion) 17:29, 6. Aug. 2019 (CEST)
Och Hannes ... Wie sollich denn in Kurzschreibweise den Unterschied zwischen Singular und Plural darstellen, wennich so - hm? --94.219.123.245 00:02, 8. Aug. 2019 (CEST)
Juristenspam. Enzyklopädische Bedeutung des Herrn, die möglw. aus seiner Reputation ableitbar wäre, ist im Artikel in keinster Weise dargelegt. Löschen. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 00:46, 7. Aug. 2019 (CEST)
Das war mein Gedanke. Wenn der fachlich wirklich überragend wäre, müßte das im Artikel dargestellt werden; mit Belegen. Isses aber nicht. "Zulassung als BGH-Anwalt" wird AFAICS nirgends genannt als für sich genommen bereits relevanzstiftend. Nach Veröffentlichungen habe ich auch geschaut, da ist aber so gut wie nix, zumindest nicht genug laut RK. So ganz ohne wissenschaftliche Forschungstätigeit ist mir das zu dünn. --94.219.123.245 00:02, 8. Aug. 2019 (CEST)
Keineswegs alle Rechtsanwälte beim BGH haben einen Artikel. Selbst der bekanntere Sozius und Kammerpräsident, auf den wohl auch das gute Juve-Ranking zurückgeht, hat (noch) keinen Artikel. Zwei Aufsätze 1999 und 2009 sprechen auch noch nicht für Relevanz. Die BGH-Anwälte sind ein exklusiver Kreis von Kollegen. Aber es gibt andere, die eher relevant wären. Hier sehe ich die Relevanz nicht als gegeben an. -- Lapp (Diskussion) 09:14, 12. Aug. 2019 (CEST)
Keine enzyklopädische Relevanz.--Karsten11 (Diskussion) 09:24, 12. Aug. 2019 (CEST)

Erläuterungen: Ra beim BGH schafft keine Relevanz qua Amt. Die allgemeinen Personen-RK sind nicht erfüllt, als Autor ebenfalls nicht relevant.--Karsten11 (Diskussion) 09:24, 12. Aug. 2019 (CEST)