Berliner Kunstpreis

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Der Berliner Kunstpreis, offiziell Großer Kunstpreis Berlin, wird jährlich wechselnd von einer der sechs Sektionen der Akademie der Künste im Auftrag des Senats von Berlin verliehen. Er ist mit 15.000 Euro dotiert. Daneben verleihen die anderen Sektionen fünf mit jeweils 5000 Euro ausgestattete Kunstpreise Berlin.

Verleihung

Der Berliner Kunstpreis wird seit 1948 in Erinnerung an die Märzrevolution von 1848 vergeben. Bis 1969 verlieh ihn der Berliner Senat unter dem Namen Berliner Kunstpreis – Jubiläumsstiftung 1848/1948, die Preisverleihung fand durch den Regierenden Bürgermeister im Schloss Charlottenburg statt. Seit 1971 wird der Preis von der Akademie der Künste verliehen. Die Akademie vergibt den Preis jährlich wechselnd im Turnus ihrer sechs Sektionen in der Reihenfolge Bildende Kunst, Baukunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst sowie Film- und Medienkunst. Der Kunstpreis für „Film- und Medienkunst“ wird seit 1984 vergeben, von 1956 bis 1983 gab es stattdessen den Kunstpreis für „Film-Hörfunk-Fernsehen“. Der Preis, der alle sechs Jahre von der Sektion Literatur vergeben wird, trug bis 2010 den Namen Fontane-Preis und wird auch weiterhin mit der zusätzlichen Benennung „Fontane-Preis“ vergeben (Stand 2021).

Geschichte

Der „Große Kunstpreis Berlin“ hat eine wechselvolle Vorgeschichte. Er war ursprünglich am 18. März 1948 von der Stadt Berlin als „Berliner Kunstpreis – Jubiläumsstiftung 1848/1948“ gestiftet worden und sollte an die Märzrevolution sowie die „für einen neuen Staat gefallenen Revolutionäre“ erinnern. Erste Preisträger des kurz vor der Währungsreform mit je 10.000 Mark dotierten Preises waren im Jahr 1948 die Bildhauerin Renée Sintenis und die Komponisten Ernst Pepping und Wolfgang Fortner. Der damalige Senator für Volksbildung Joachim Tiburtius vergab den Preis ohne Vergabekriterien und ohne eine Jury.

1949 wurde eine Satzung ausgearbeitet. Der Preis (pro Sparte 3.000 DM) sollte alljährlich für Leistungen in der Literatur, der Musik, der Malerei, Grafik und Darstellenden Kunst vergeben werden. In der Folge ergaben sich Änderungen hinsichtlich der Sparten, der Aufteilung auf mehrere Preisträger und der Vergabekriterien. Ab Mitte der 1950er Jahre war die Preisverleihung immer wieder von Kritik begleitet.

Im Jahr 1956 wurden aus der ehemaligen Satzung „Richtlinien“. Diese legten fest, dass die Einzelpreise für Bildende Kunst zu einem Preis zusammengeführt werden und ein Preis für Film-Hörfunk-Fernsehen hinzukommt. Außerdem wurde eine eindeutige Zweiteilung in den Hauptpreis Berliner Kunstpreis und ein Stipendium Preis der Jungen Generation geschaffen. Es sollte zukünftig jeweils nur noch ein Künstler aus den sechs Kunstgebieten mit einem Hauptpreis à 4.000 DM und einem Stipendium à 2.000 DM bedacht werden. Die Jury-Mitglieder sollten nur noch auf Vorschlag der Akademie der Künste benannt werden. Nur die Überreichung der Auszeichnungen wurde mit Ehrenurkunde und Staatsakt noch vom jeweiligen Regierenden Bürgermeister in feierlichem Rahmen vorgenommen.

1969 schließlich fand die Preisverleihung unter dem Protest der Außerparlamentarischen Opposition statt, an die die Preisträger des Fontane-Preises Wolf Biermann und des Literaturpreises der Jungen Generation Peter Schneider unter entstehenden Tumulten ihre Preise weitergaben. Dies war für den Berliner Senat der Anlass, die Preisverleihung im Jahr 1970 auszusetzen. Die Akademie der Künste wurde aufgefordert, die Vergabe eines neuen Kunstpreises Berlin – Jubiläumsstiftung 1848/1948 in eigener Regie vorzunehmen. Nach vielen Diskussionen, intern und in der Öffentlichkeit, beschloss am 8. November 1970 das Plenum der Mitgliederversammlung der Akademie einstimmig neue Richtlinien: Die Vergabe soll zukünftig ohne Zeremoniell vorgenommen werden. Statt der zuletzt sechs Hauptpreise à 10.000 DM und sechs Preisen der Junge Generation à 5.000 DM fiel die Entscheidung auf jährlich zwei Hauptpreise zu je 15.000 DM und sechs Stipendien zu je 10.000 DM.

1978 wurden die beiden Hauptpreise zugunsten eines einzigen Kunstpreises Berlin in Höhe von 30.000 DM zusammengelegt. Dieser Preis sollte fortan turnusmäßig im Wechsel der sechs Sektionen der Akademie nur noch jährlich in einer Sparte vergeben werden. Aus den Stipendien wurden Förderungspreise.

Seit 2002 stehen insgesamt 45.000 Euro Preisgeld zur Verfügung: der Große Kunstpreis Berlin mit 15.000 Euro dotiert, die Kunstpreise mit je 5.000 Euro. Gemäß § 1 der Richtlinien werden mit dem Kunstpreis Berlin „künstlerische Leistungen“ ungeteilt ausgezeichnet bzw. in maximal „zwei gleiche Teile geteilt“ gefördert (Förderungspreis).

Seit 2011 firmieren die mit dem Kunstpreis Berlin verbundenen Auszeichnungen als Großer Kunstpreis Berlin (vormals Kunstpreis Berlin und Fontane-Preis) und Kunstpreis Berlin (vormals Förderungspreis) in sechs Kunstgebieten.[1]

Preisträger (ohne Fontane-Preise und Förderungspreise)

Weblinks

Commons: Berliner Kunstpreis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise