Wikiup:Review/Sozial- und Geisteswissenschaft

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Prädikat (Grammatik)

Prädikat (von lateinisch praedicatum, Partizip zu praedicare „ausrufen, rühmen“), in der traditionellen Grammatik auch Satzaussage, bezeichnet in der deutschen Grammatik in der Regel den Kernbestandteil in einem Satz, von dem ergänzende Satzteile (die Satzglieder) abhängen; es sind allerdings verschiedene Definitionen des Begriffs Prädikat im Umlauf.

Die Diskussionsseite ist jüngst etwas ausgeufert zur Frage des Artikelaufbaus. Da es viel zu erklären gibt, ergibt sich die Aufgabe, vom Einfachen zum Spezielleren/Komplexeren fortzuschreiten -- aber auch, ohne am Anfang falsche Erwartungen zu wecken oder Vereinfachungen zu bringen, die letztlich unrichtig sind. Das Problem ist allgemein wohl wieder einmal, welchen inhaltlichen Kurs man zwischen Schulgrammatik und Sprachwissenschaft steuern soll. --Alazon (Diskussion) 08:53, 10. Jul. 2022 (CEST)

Gute Idee, den Artikel hier ins Review zu stellen! Auf der Diskussionsseite wurde immer wieder bemängelt, dass in der Einleitung des Artikels nichts über die inhaltliche Funktion des Prädikats steht, also z. B., dass sehr viele Prädikate eine Aussage darüber machen, was das Subjekt tut, wo oder wie es sich befindet. In dem Abschnitt "Inhaltliche Bestimmungsversuche" wird darauf eingegangen. Dort steht, dass etwa eine Aussage darüber, was das Subjekt tut, im Deutschen oft mehr Worte umfasst als das Prädikat. Das Prädikat wird in dem entsprechenden Ausdruck vom Verb gebildet. Wie können wir das in der Einleitung allgemeinverständlich und zugleich korrekt formulieren? Und zugleich darauf hinweisen, dass Verb die Wortart und Prädikat das Satzglied bezeichnet? --Jejko (Diskussion) 00:31, 11. Jul. 2022 (CEST)
...bzw. dass das Prädikat kein Satzglied ist... --Alazon (Diskussion) 09:47, 11. Jul. 2022 (CEST)
Auf Schulgrammatik würde ich gar nicht zurückgreifen, da diese schlicht falsch ist. Sie sollte zwar erwähnt werden, dann aber unter Angabe, dass das, was in der Schule gelehrt wird, eben seit Jahrzehnten falsch ist. Subjekt, Prädikat und Objekt beziehen sich auf die Syntax, keinesfalls auf die Semantik. Ich weiß nicht, wie es heute in der Schule gelehrt wird, aber bei uns wurde das Prädikat immer semantisch erklärt. Ein weiteres Problem ist, dass der Artikel zu sehr auf das Deutsche eingeht und damit angenommene universelle Sprachstrukturen vernachlässigt. Hier sollten verschiedene Grammatikmodelle berücksichtigt(Generative Grammatik und Weiterentwicklungen, Dependenzgrammatiken) werden. Zuletzt sollte auch ein psycholinguistischer Zugang erwähnt werden. Ich bin gerne bereit, an der Verbesserung des Artikels mitzuwirken. Viele Grüße --Angemeldeter Benutzer (Diskussion) 18:09, 26. Aug. 2022 (CEST)


Die Definition von Prädikat bei Eisenberg lautet:

"2. Prädikat. Als Prädikat bezeichnen wir die größte Form eines Verbs, die einem S, einer IGr oder PrGr unmittelbar untergeordnet ist." (Eisenberg, Der Satz, S. 49)

IGr müsste hier für Inifinitivgruppe stehen und PrGr für Präpositionalgruppe. Das sollte vielleicht als Definition in den Artikel. Viele Grüße--Angemeldeter Benutzer (Diskussion) 18:48, 26. Aug. 2022 (CEST)

Zu Eisenberg: Der Wortlaut der Definition ist mE etwas schief und sollte nicht die hauptsächliche Referenz sein. "Form eines Verbs" ist sehr unglücklich, wo mehrere Verben sein können, manchmal auch mehrere Vollverben, manchmal auch nichtverbale Ausdrücke. E.'s Fortsetzung "In Sätzen mit Modalverb wie 2e bildet die Konstituente aus Modalverb + größter Verbform das Prädikat," kommt mir dann widersprüchlich vor, oder wie eine willkürliche Reparatur, mit der es noch kein Ende haben wird. E.'s Begriff vom "S" und "IGr" ist erklärungsbedürftig (PrGr oben ist ein Lesefehler, es ist PtGr "Partizipgruppe"). Mal überlegen, ob gegenwärtig eine allgemeine Definition überhaupt fehlt.
Zur Frage: Schwergewicht auf dem Deutschen. – Ich würd das so verteidigen. Erstens ist das Englische ausführlich und das Russische kurz einbezogen. Zweitens ist es an sich schon legitim, in der deutschsprachigen Wikipedia die deutsche Sprache schwerpunktmäßig darzustellen. Im vorliegenden Fall gibt es viele Verständnisprobleme zum Deutschen auszuräumen (dein Stichwort "Schulgrammatik ist oft einfach falsch"), das muss man mE auch hier tun, das erfordert aber Platz. – Man kann gut noch was anfügen, welche andere Sprachen zusammengesetzte Prädikate wie im Deutschen aufweisen, das ist auch interesssant (OV-Sprachen). Aber im übrigen ist der typologische Anspruch schwierig, zB weiß ich gar nicht, ob in Sprachen mit seriellen Verben ein Prädikat oder mehrere Prädikate vorliegen und ob sich jemals jemand mit dieser Frage beschäftigt hat. Ob es weitere Bedeutungen von "Prädikat" gibt, die über die vorhandene Unterscheidung von 2 Bedeutungen hinausgeht, wäre erst mal zu zeigen.
Zum Thema verschiedene Grammatikmodelle einbeziehen. – Bisher wird versucht, theorieneutral darzustellen, obwohl wesentliche Inhalte in der generativen Literatur formuliert worden sind. Man muss aber auch irgendwo schauen, dass es nicht zu lang wird (das betrifft auch den Wunsch nach Psycholinguistik). Ich versuche gerade, im Artikel Verb was zu formulieren, was Grammatiktheorien zum Verhältnis Verb und Satz sagen, vielleicht genügt dann eine Verlinkung (wenns fertig ist).
Gruß, --Alazon (Diskussion) 13:49, 27. Aug. 2022 (CEST)
Du hast schon Recht, die Definition bei Eisenberg ist kurz. Aber er ist halt die Standardliteratur, so ich das aus der Germanistik mitbekommen habe. Ich würde ihn deswegen auf jeden Fall zumindest irgendwo erwähnen. Ich bin allerdings, obwohl ich Germanistik studiere, nicht eingeweiht, welche Standardwerke zur Grammatik des Deutschen es außer Eisenberg gibt.
Zu den Sprachen: Es bieten sich hier, denke ich mehrere Möglichkeiten an. Man könnte eigene Artikel zum Prädikat in den einzelnen Sprachen erstellen oder aber, man unternimmt im vorliegenden Artikel zuoberst eine allgemeine Definition von Prädikat und geht dann in die Einzelsprachen, gerne mit Vorrang des Deutschen. Ganz weglassen würde ich sie ungerne, weil der Begriff des Prädikats gemäß den Ansprüchen der Linguistik ja ggf. universell ist (wobei ich mir nicht sicher bin, ob das für Sprachen gilt, in denen z.B. Subjekt und Prädikat zusammenfallen (im Arabischen ist das teils möglich).
Ich habe ein wenig nach psycholinguistischen Studien gesucht, aber bisher leider nichts gefunden. In meinem Linguistikstudium hatte ich das Thema, glaube ich, auch nie in Psycholinguistik.
Der englische Artikel zum Prädikat hat einen anderen Aufbau, der stärker auf Grammatikmodelle eingeht. Vielleicht könnte man sich hieran orientieren? Viele Grüße --Angemeldeter Benutzer (Diskussion) 14:18, 27. Aug. 2022 (CEST)
Ich meinte nicht dass die Eisenberg-Definition "kurz" ist, sondern dass sie ungenau ist, das Gewünschte nicht erfasst. Soweit ich sie verstehe. Eisenbergs Werk ist ein lesenswerter Überblick, aber die Dudengrammatik (ab ca. 2009) ist deutlich detaillierter und ist m.E. die beste wissenschaftliche Grammatik, die wir haben. --- Ich schau mir mal den englischen WP-Artikel an, diese Möglichkeit, sich inspirieren zu lassen, übersehe ich allzu oft... --Alazon (Diskussion) 14:31, 27. Aug. 2022 (CEST)
Noch ein PS aus leidvoller Erfahrung: Der Anspruch der linguistischen Theorie ist durchaus universal -- aber die Praxis der linguistischen Terminologie ist derart, dass den meisten Kollegen nicht im mindesten bewusst ist, dass die Fachbegriffe, die sie verwenden, bei anderen Leuten oft ganz andere Bedeutungen haben. Es schießt immer nur jeder aus seinem eigenen Schützengraben... Ich hab die Tragweite dieses Problems erst in der Wikipedia-Arbeit einschätzen gelernt. Das setzt auch dem Bemühen Grenzen, irgendwas "in seiner ganzen Breite" darzustellen. Aber wir versuchens :) --Alazon (Diskussion) 14:36, 27. Aug. 2022 (CEST)
Ich werde die nächste Zeit mal die Augen nach anderen Definitionen und psycholinguistischen Studien Ausschau halten. --Angemeldeter Benutzer (Diskussion) 21:27, 27. Aug. 2022 (CEST)

Walter Van Dyke Bingham

Walter Van Dyke Bingham (* 20. Oktober 1880 in Swan Lake, Iowa; † 7. Juli 1952) war ein US-amerikanischer Angewandter Psychologe und Arbeitspsychologe. Er trug einen bedeutenden Teil zur Entwicklung von Intelligenz- und Eignungstestungen bei. Bingham war außerdem zuständig für die redaktionelle Verantwortung verschiedener Journale und war Autor von über 200 Artikeln und Büchern. Sein Buch „Aptitude and Aptitude Testing“ (1937/1942) ist ein Klassiker in seinem Fachgebiet.

Sehr geehrte Wikipedianer, Ich habe die letzten Wochen an diesem Artikel gearbeitet und bitte Euch nun um Eure Hilfe: Ich habe umfangreich recherchiert und so gut wie alle auffindbaren Informationen im Artikel untergebracht. Ich bin neu bei Wikipedia und würde mich über Verbesserungsvorschläge oder Eure Meinung zu meinem Artikel sehr freuen. Liebe Grüße, Krokodü Krokodü (Diskussion) 13:20, 25. Jul. 2022 (CEST)

Hallo Krokodü, hier ein paar Anmerkungen:
  • Die Einleitung sollte noch etwas länger werden. Zum Beispiel könnte man noch einen Satz zu seinen wichtigsten Arbeitsstationen und einen oder zwei zu wichtigen wissenschaftlichen Ergebnissen Binghams ergänzen.
  • Der Biographie-Abschnitt ist nach meinem Empfinden noch etwas sprunghaft. Auch die Untergliederung in Unterkapitel ist seltsam: Erst viel Text außerhalb jedes Unterkapitels, dann drei ganz kurze Unterkapitel. Meines Erachtens wäre für einen Biographie-Abschnitt dieser Länge (wenn überhaupt) eine Untergliederung in zwei Unterkapitel sinnvoll, die dann aber den gesamten Text umfassen sollten und nicht nur die letzten drei Absätze.
  • Auch die gesamte Gliederung des Artikels ist nicht schlüssig: Das Kapitel "Leben" erläutert nicht den gesamten Lebensweg, sondern bricht irgendwann um 1910 ab, umgekehrt enthält das Kapitel "Wirken" nicht nur das wissenschaftliche Werk Binghams, sondern auch die Lebensstationen nach der Rückkehr von der Europareise. Entweder du strukturierst den Kapitel komplett um, sodas "Leben" die komplette Biographie und "Wirken" die wissenschaftlichen Inhalte seiner Arbeit umfasst. Oder du benennst die Kapitel anders, etwa das erste Hauptkapitel mit "Früher Werdegang" und das zweite mit "Wissenschaftliches Wirken".
  • Wikipedia-Artikel sollten im Idealfall neben den Einzelnachweisen auch ein übergreifendes Literaturverzeichnis enthalten, das die wichtigste Literatur zum Artikelthema enthält (in diesem Fall also die wichtigsten biographischen/wissenschaftsgeschichtlichen Texte über Bingham).
So viel erst einmal an Rückmeldung. Ganz gelesen habe ich den Artikel noch nicht, es ist aber auch überhaupt nicht mein Fachgebiet. --DerMaxdorfer (Diskussion) 12:38, 28. Aug. 2022 (CEST)
Den Beitrag fand ich gar nicht übel. Sprachlich wohl etwas trocken, aber okay. Was mir evtl. noch fehlen würde: wie kam es z. B. zur (doch bemerkenswerten) 'Zerstreuung' des Instituts, was tat sich da genau(er) zwischen 1922 und 1924? Fanden Gegner die enge Allianz aus Wirtschaft & Akademie dann doch anstößig? Überhaupt erfährt man wenig über Kontroversen oder Einwände von Gegnern dieser angewandten quantitativen (Arbeits-)Psychologie, die ihre Wurzeln interessanterweise in Militäraufträgen hatte. Vor allem aber fehlen hier noch Einschätzungen & Einordnungen aus (fach-)historischer Sicht & weitere Rezeption (nach 2.WK), wie wertet man Bingham und seine Arbeiten denn heute? Die angegebene Literatur (abgesehen v. Internet-Quellen & Fachenzyklopädien, also Abrisswerken) ist ferner nicht gerade aktuell. LG --SemiKo (Diskussion) 12:32, 18. Sep. 2022 (CEST)

Benutzer:Recherche_de_Montfaut/Sozialökonomik_(Überarbeitung)

Die Sozialökonomik ist (1) die historische Fachbezeichnung einer integrierten Sozial- und Wirtschaftswissenschaft (vgl. Einzelwissenschaft, Disziplin). Als (Sozial-)Ökonomik wird die Wissenschaft selbst bezeichnet, ihr Gegenstand als (Sozial-)Ökonomie. (2) Ein kontextabhängiger Ausdruck für komplexe Zusammenhänge von Gesellschaft und Wirtschaft (vgl. Sozialökonomie bzw. Sozioökonomie). [...]

Der bisherige Artikel Sozialökonomik ist seit seiner Erstellung 2010 sehr verkürzt und unspezifisch. Vor einer Löschung konnte er dennoch bewahrt werden. Mit dem jetzigen Entwurf wird ein fachlich grundierter Ausbau des bisherigen Artikels geleistet.

Der Artikelentwurf basiert auf einem [Paralleltext auf Exploring Economics]. Die Autorenschaft beider Texte ist identisch und autorisiert. Bitte bei Fragen melden.

Entwurf liegt wegen thematischer Überschneidung auch Wikipedia:Review/Geschichte vor.--Recherche de Montfaut (Diskussion) 15:26, 10. Jun. 2022 (CEST)

Ein eindrucksvoller Artikelentwurf. Nur gibt es den Text ja schon im Netz, hier. Wie und wodurch wird eine Urheberrechtsverletzung vermieden? Wo ist was autorisiert? --Jürgen Oetting (Diskussion) 16:49, 10. Jun. 2022 (CEST)
Hab's bei den Urheberrechtsfragen thematisiert. --Jürgen Oetting (Diskussion) 17:19, 10. Jun. 2022 (CEST)
"Ein eindrucksvoller Artikelentwurf." Schön zu lesen! :) Schönes Wochenende! --Recherche de Montfaut (Diskussion) 19:48, 10. Jun. 2022 (CEST)

Meinem Verständnis nach stehen bei Wikipedia nur Originaltexte. Wenn der Wunsch ist, dass beides, weil auch vom gleichen Autor, an verschiedenen Stellen stehen soll, dann sollte immernoch der Text in exploring-economics als frei lizenzierter Text aus Wikipedia gekennzeichnet werden. Andersherum geht es nicht, da das Veröffentlichen im Wikipedia-ANR automatisch mit einem Urheberrechtsanspruch und einer Lizenzerteilung verknüpft wird. Wenn ein Text auf der expl-economics-Seite zunächst "als Manuskript" zirkuliert, seh ich aber noch kein Problem, es entsteht mMn erst eins durch Einstellen auf Wikipedia. Die Situation scheint genau analog mit zirkulierenden wissenschaftlichen Manuskripten vor der Publikation in einem Verlag, oder? --Alazon (Diskussion) 10:03, 10. Jul. 2022 (CEST)

Ist bereits geklärt, siehe: Diskussion:Sozialökonomik, oben. --Jürgen Oetting (Diskussion) 13:02, 10. Jul. 2022 (CEST)

Ach das war hier nur'n Anstandsrest... --Alazon (Diskussion) 14:37, 10. Jul. 2022 (CEST)

Digitale Edition

Digitale Editionen dienen dazu, kulturelles Erbe zu erschließen, zugänglich und nutzbar zu machen. Als Basis und Ergebnis wissenschaftlicher Forschung richten sie sich sowohl an Experten als auch an die allgemeine Öffentlichkeit. Durch die verwendeten Technologien sind sie im Vergleich zur traditionellen, gedruckten Edition durch eine Erweiterung der Inhalte, Methoden und Nutzungsformen charakterisiert und zeichnen sich dem digitalen Paradigma folgend insbesondere durch Datenzentriertheit, Multimedialität und Interaktivität aus. Sie stellen daher disziplinübergreifend den Normalfall der Edition dar.

Hey! Ich bin noch relativ neu als Wikipedia-Autor und möchte das Review nutzen, um den Artikel bis zum 25.09.2022 auf ein möglichst hohes Niveau zu heben, da ich danach vorerst nicht daran weiterarbeiten kann. Die bisherige Version (vom 12.08.22) habe ich umfassend überarbeitet und insbesondere spezifischere Infos zum digitalen Paradigma, zur Abgrenzung, verschiedenen Editionstypen, der Erstellung und Evaluierung von digitalen Editionen ergänzt. Ich freue mich über alle Hinweise zu (unbeabsichtigt) unberücksichtigten Wiki-Spezifika und sprachlichen Verbesserungen, insbesondere aber auch über inhaltliche Erweiterungen.

Da ich hauptsächlich Kenntnisse zu textuellen digitalen Editionen habe, stehen diese derzeit noch recht stark im Fokus des Artikels. Digitale Editionen zu Musikalien, Objekten und Werken der bildenden Künste gehen aber sicherlich mit geänderten Nutzungsweisen, editorischen Ansprüchen und Zielsetzungen, sowie anderen Werkzeugen und Standards einher. Diese Perspektiven würde ich gerne noch stärker integrieren. In diesem Sinne möchte ich durch das Review auch einfach weitere Mitbearbeiter für den Artikel gewinnen.

Ein Kritikpunkt des Artikels ist, dass sich viele der Einzelverweise auf Werke von Patrick Sahle beziehen. Auch hierzu würde ich mich über weitere Einschätzungen und vielleicht Lösungsansätze freuen. Besten Dank! --KBstu (Diskussion) 22:50, 11. Sep. 2022 (CEST)

Danke für Deine bisherige Arbeit. Für belegpflichtig halte ich die Behauptung, digitale Editionen stellten „disziplinübergreifend den Normalfall der Edition dar.“ Ist mit „Normalfall“ gemeint, die Mehrheit der laufenden oder neu begonnenen Editionen seien digitale Editionen? (Die Mehrheit der vorhandenen Editionen meint es sicher nicht.) Ich halte die Aussage nicht für falsch, aber auch nicht für offensichtlich richtig und für zu wichtig, um unbelegt im Artikel stehen zu bleiben. Also, welche Belege gibt es? Zumindest für einzelne Fächer? Oder Quellentypen (RIDE nennt eine ganze Menge Editionen von Briefcorpora des 19./20. Jh.) --CRolker (Diskussion) 23:40, 18. Sep. 2022 (CEST)
Dass die Geschichte der dig.ed. hier quasi erst mit der CD-ROM anhebt, finde ich etw. seltsam. Gut, die Vorläufer werden als 'elektronische Editionen' abgegrenzt. Aber z. B. die Bibel wurde bereits in der Frühzeit der EDV digitalisiert (1950er), vgl. u. A. hier. Alles nicht erwähnenswert? LG --SemiKo (Diskussion) 23:34, 19. Sep. 2022 (CEST)
Ich habe sicher nichts dagegen, früher einzusetzen, aber das verlinkte Beispiel ist eine Wortkonkordanz zu einer Bibelübersetzung, keine Edition. Gedruckte Wortkonkordanzen und Indices werden, unabhängig von ihrer Vollständigkeit, nicht als Editionen bewertet, daher würde ich auch elektronische Konkordanzen nicht als elektronische Editionen zählen. --CRolker (Diskussion) 08:58, 20. Sep. 2022 (CEST)
Wenn man elektronische Wortkonkordanzen aufnehmen wollte, wäre Roberto Busa das üblichere Beispiel, der nach eigenen Aussagen ab 1941 an der Thomas.-konkordanz arbeitete, die heute oft als Beginn der Digital Humanities (aber nicht des digitalen Edierens) gilt, siehe zB Bleier et al, Digitale Mediävistik (2011) https://doi.org/10.1515/mial-2019-0001 --CRolker (Diskussion) 09:05, 20. Sep. 2022 (CEST)
Vielen Dank für dein Interesse! Der Beleg findet sich bei der Diskussion des digitalen Paradigmas (Punkt 1.2, ganz unten) bzw. hier: Patrick Sahle: Digitale Editionsformen. Zum Umgang mit der Überlieferung unter den Bedingungen des Medienwandels. Teil 2: Befunde, Theorie und Methodik (= Schriften des Instituts für Dokumentologie und Editorik. Band 8). Books on Demand, Norderstedt 2013, ISBN 978-3-8482-5252-7, S. 148. In der Zusammenfassung des Artikels im ersten Abschnitt sind gemäß den Schreibhinweisen Literaturverweise unüblich, deshalb hatte ich ihn dort nicht hinterlegt. --KBstu (Diskussion) 00:57, 21. Sep. 2022 (CEST)
Hallo @KBstu, ich habe mir den Artikel noch einmal angeschaut und einen größeren Verbesserungsvorschlag: Der Abschnitt „Editionstypen“ gehört eigentlich nicht in den Artikel. Inhaltlich finde ich ihn gelungen, aber er bezieht sich auf Editionen und sollte daher in die entsprechenden (leider etwas redundaten) Artikel Edition, Historisch-kritische Ausgabe und Quellenedition eingearbeitet werden. Tatsächlich ist der Abschnitt sogar eher auf gedruckte als auf digitale Editionen bezogen, die Aufbereitung von historischen Quellen mit Schwerpunkt Daten (wie im Fall der Basler Rechnungsbücher, die Sahle selbst als Beispiel für diese Art digitaler Edition nennt) kommt jedenfalls nicht vor. Also: Obwohl ich die Unterscheidung der unterschiedlichen Arten und Ziele von Editionen gelungen finde, ist der Artikel Digitale Edition der falsche Ort dafür, besser wäre Historisch-kritische Ausgabe oder Edition, um ohnehin vorhandene Redundanzen nicht weiter zu vergrößern. Ich kopiere das mal auf die Disk, man sieht dem Artikel ja nicht an, dass er hier im Review ist. Gruß --CRolker (Diskussion) 22:29, 20. Sep. 2022 (CEST)
Das ist ein super Punkt, vielen Dank @CRolker! Was würdest du davon halten, wenn ich die entsprechenden Abschnitte im Artikel Editionstyp unterbringe, sodass in den von dir genannten Artikeln dann Verweise auf diesen eingearbeitet werden könnten? Das scheint mir hierarchisch betrachtet sauber und redundanzarm bzw. zumindest nicht redundanzsteigernd zu sein. --KBstu (Diskussion) 01:19, 21. Sep. 2022 (CEST)
Den Artikel kannte ich gar nicht... Grundsätzlich geht das und wäre zumindest „sauberer“ als die Abhandlung im Rahmen von Digitale Edition (wo Autoren sich über Editionstypen Gedanken machen müssen, Leser aber anderes erwarten). Aber wie wäre es, den Artikel Editionstyp (auf den es keine Links gibt und der eigentlich nur eine Liste ist) in den Artikel Edition zu integrieren und dabei um Deine Erläuterungen anzureichern? Denn auf Edition verlinken tatsächlich sehr viele Artikel, in denen es um sehr verschiedene Typen von Editionen geht, und auch sonst ist es ein Artikel, in dem man Informationen über unterschiedliche Typen von Editionen erwarten kann (was zZt nur teils erfüllt wird). Da würde ich auch gerne mithelfen. Gruß --CRolker (Diskussion) 09:24, 21. Sep. 2022 (CEST)
Dann nehmen wir das so in Angriff; d.h. wir erweitern den Artikel Edition. Danke für das Hilfsangebot @CRolker; das nehme ich sehr gerne an! --KBstu (Diskussion) 00:38, 22. Sep. 2022 (CEST)
Gut, dann machen wir auf Edition bzw der Disk dort weiter. --CRolker (Diskussion) 14:17, 23. Sep. 2022 (CEST)
Die IMHO mit etwas Abstand zweitbeste Option: Den Artikel Editionstyp ausbauen und von Edition aus prominent darauf verlinken, z.B. durch einen gleichnamigen Abschnitt mit Hauptartikel-Verweis. Gruß --CRolker (Diskussion) 09:24, 21. Sep. 2022 (CEST)
Ich stimme CRolker zu: Der Abschnitt zu Editionstypen gehört nicht direkt in diesen Artikel. Optimal wären diese Informationen im Kapitel Edition untergebracht – Editionstyp wäre dann zu löschen (ich sehe keinen Mehrwert darin, dafür einen separaten Artikel zu haben). Ansonsten möchte ich noch auf einen Sammelband hinweisen, dessen Fokus auf digitalen Editionen liegt: Stylianos Chronopoulos, Felix K. Maier, Anna Novokhatko (Hrsg.): Digitale Altertumswissenschaften. Thesen und Debatten zu Methoden und Anwendungen (= Digital Classics Books. Band 4). Propylaeum, Heidelberg 2020, ISBN 978-3-947450-92-3 (online). Hier eine jüngst erschienene Rezension dazu. Mehr kann ich auf die Schnelle auch nicht beitragen. Trotzdem danke für den guten bisherigen Ausbau und viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion) 13:08, 21. Sep. 2022 (CEST)

Völkerrechtlicher Vertrag (Schweiz)

Mit einem völkerrechtlichen Vertrag (auch: Staatsvertrag, Übereinkommen, Übereinkunft, Abkommen, Konvention, Charta, Notenaustausch) schliesst die Schweiz mit anderen Völkerrechtssubjekten (andere Staaten oder supranationale Gemeinschaften) eine Vereinbarung ab. Mit dieser Vereinbarung drücken die Vertragspartner den übereinstimmenden Willen aus, bestimmte Verpflichtungen einzuhalten oder auf entsprechende Rechte zu verzichten. Zu unterscheiden ist zwischen bilateralen Verträgen zwischen zwei Vertragsparteien und multilateralen Verträgen (auch Kollektivverträge), an denen mehr als zwei Parteien beteiligt sind, insbesondere im Rahmen von internationalen Organisationen.

In der Schweiz hat der Bundesrat (Bundesregierung der Schweiz) umfassende Kompetenzen im Bereich der völkerrechtlichen Verträge; diese werden ihm von Verfassungs wegen eingeräumt. Er darf jedoch nicht eigenmächtig agieren, sondern ist grundsätzlich auf die Genehmigung der Bundesversammlung, dem schweizerischen Parlament, angewiesen. Dieser Genehmigung bedarf es sowohl bei der Ratifikation als auch der Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrags. Oft wird als Synonym für den völkerrechtlichen Vertrag der Begriff des Staatsvertrags verwendet, obwohl das fachlich nicht korrekt ist, denn heute stellen nicht nur Staaten Subjekte des Völkerrechts dar. Trotzdem ist Staatsvertrag in Form des Kompositums Staatsvertragsreferendum der gebräuchlichste Begriff, obwohl ihn amtliche Quellen wie die Bundesverfassung nicht nutzen.

Das ist das erste Mal, das ich einen Artikel ins Review stelle. Deswegen weiß ich überhaupt nicht, ob der Artikel gut genug dafür ist oder offensichtliche Mängel enthält. Habt bitte Nachsicht, sollte das der Fall sein. Im April dieses Jahres habe ich ihn angelegt und seitdem gründlich überarbeitet. Ich trage ihn hier im Review ein, damit sich ein paar Augen mehr den Artikel anschauen und im besten Fall kritische Rückmeldungen anbringen. Mir ist natürlich bewusst, dass das Thema dieses Artikels sehr trocken ist. Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass sich einige dessen annehmen. Gruß, --FWS AM (Diskussion) 21:07, 24. Sep. 2022 (CEST)

FWS AM hat sich eines der schwierigsten Themen des schweizerischen Staatsrechts angenommen – sehr verdienstvoll. Die Darstellung ist einigermassen umfassend und trägt der Komplexität des Themas Rechnung. Ob das für Otto Normalverbraucher noch verständlich ist, ist eine andere Frage. Allzu grobe Vereinfachungen darf sich aber eine Enzyklopädie aber nicht erlauben. Ich sehe folgendes Verbesserungspotenzial:
1. Man könnte den Artikel attraktiver machen, wenn man die grosse praktische Bedeutung des Themas an prominenter Stelle (zusätzliches Kap. nach der Einleitung) erklären würde. Unzählige Aspekte des Alltagslebens können heute nicht mehr isoliert für die Schweiz allein, sondern müssen durch völkerrechtliche Verträge geregelt werden (Verkehr, Telekommunikation, Energieversorgung, Vereinheitlichung technischer Geräte, usw. usf.). Zur Veranschaulichung wären einige Beispiele anzuführen.
2. Das Kapitel «Geschichte» ist sehr mager, dafür finden sich einzelne Aspekte der Entstehungsgeschichte, aber nicht alle wichtigen Weiterentwicklungen in der Darstellung des geltenden Rechts. M.E. sollte «Geschichte» und Darstellung des geltenden Rechts (Kap. 2ff.) getrennt werden. Entwicklungsschritte, die nicht fehlen sollten: Verträge vor 1848 (mit Beispiel, im Internet unschwer zu finden), 1848, 1921 (Staatsvertragsreferendum), 1977 (oblig. Referendum für Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit und zu supranationalen Gemeinschaften, Präzisierung des fak. Referendums), 1991/2002 Pflicht zur Konsultation der Parlamentskommissionen, 2003 (fak. Referendum für alle Verträge mit wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen), 2005/2015 (vorläufige Anwendung), 2019 (Kündigung).
3. Das Unterkapitel «Kündigung» wäre nach Herausnehmen der Entstehungsgeschichte wohl ziemlich neu zu schreiben, um das geltende Recht verständlich zu machen. Der 1. und 2. Satz sind unzutreffend; es gilt eben nicht ein «Parallelismus der Zuständigkeiten, deren Zuweisung sich nach formalen Kriterien richtet», sondern ein « Parallelismus der Zuständigkeiten nach inhaltlichen Kriterien» (siehe den Bericht in Fn. 17, S. 3472), was in den beiden Sätzen ab «Nimmt…» richtig dargestellt ist.
4. Die Existenz des Staatsvertragsreferendums als zentrales Element des Themas sollte bereits in der Einleitung erwähnt werden; dafür könnte man dort m.E. auf die terminologischen Erklärungen betr. Staatsvertrag verzichten (der Begriff erscheint ja bereits im ersten Satz).
Bearbeitet --FWS AM (Diskussion) 15:21, 29. Sep. 2022 (CEST)
5. Unterkap. «Fakultatives Staatsvertragsreferendum»: bitte zu Beginn den Schachtelsatz auseinandernehmen. Ich sehe nicht, was der Satz «Keine Kündigung…» mit dem Unterkap. zu tun hat.
Bearbeitet. Ich habe den zweiten Satz, der deutlich zu lange war, in zwei Sätze aufgeteilt. Der Satz, der mit „Keine Kündigung“ beginnt, dient als Präzisierung der ersten Bedingung (unbefristet und unkündbar), denn Kündigung ist nicht gleich Kündigung. Bei Art. 141 Abs. 1 Buchstabe d Ziffer 1 sind ja Verträge gemeint, die – eben abgesehen von ausserordentlichen Umständen – nicht gekündigt werden können. --FWS AM (Diskussion) 15:21, 29. Sep. 2022 (CEST)
6. Die Literaturbasis (allein Häfelin et al.) ist etwas schmal: Der kritische Vergleich eines Werkes mit 2-3 weiteren Grundlagenwerken ist immer lehrreich und würde erlauben, einige Formulierungen noch zu verbessern.
--Graf1848 (Diskussion) 18:32, 26. Sep. 2022 (CEST)
Vielen Dank für die ausführlichen Rückmeldungen. Ich stimme Dir bei allen Punkten zu und werde die restlichen Vorschläge zeitnah ergänzen/überarbeiten. Wie Du sehen kannst, habe ich den ersten Vorschlag umgesetzt. Der Abschnitt zur Bedeutung ist nicht besonders lang, er zeigt sie aber meines Erachtens ausreichend auf. Oder fehlt Dir dort noch etwas?
Hast Du gerade ein paar Vorschläge für weitere Werke (Punkt 6), die ich verwenden könnte? Da ich momentan (die nächsten zwei Wochen) keinen Zugriff auf die gedruckte Literatur habe, kann ich keine Referenzen darin abgleichen. Gruss, --FWS AM (Diskussion) 12:38, 27. Sep. 2022 (CEST)

Ōmu Shinrikyō

Ōmu Shinrikyō, in der deutschsprachigen Presse häufig als Aum-Sekte bezeichnet, ist eine in Japan entstandene neureligiöse Gruppierung, die der weltweiten Öffentlichkeit durch ihren Giftgasanschlag in der Tokioter U-Bahn am 20. März 1995 bekannt wurde. Im Januar 2000 benannte sich Ōmu Shinrikyō in Aleph um.

  • Ich habe mich in den letzten Neun Monaten sehr intensiv mit der Aum-Religion beschäftigt und den Artikel um etwa 50% erweitert. - Ich vermute jedoch, dass noch Informationen zum Atomprogramm und den Egebnissen der Durchsuchungen im Juni 2018, bei denen Persimonen gefunden wurden, ergänzt werden könnten.

-- Alaska Saedaere (Diskussion) 10:25, 29. Sep. 2022 (CEST)