Amtsgericht Bad Kreuznach

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Das Amtsgericht Bad Kreuznach ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Bad Kreuznach.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Bad Kreuznach. Es gehört zum Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach.

Vorgeschichte

Nach der Annexion des Linken Rheinufer durch Frankreich entstand der Kanton Kreuznach im Département de Rhin-et-Moselle. Als erstinstanzliches Gericht wurde das Friedensgericht Kreuznach eingerichtet, dem das Tribunal erster Instanz Simmern übergeordnet war, siehe dazu Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers. Auch nach dem Ende der Befreiungskriegen blieb das Friedensgericht (nun dem preußischen Landgericht Koblenz bzw. Kreisgericht Simmern nachgeordnet) bestehen.

Geschichte

Mit dem In Kraft treten des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes wurde die reichsweit einheitliche Gerichtsstruktur umgesetzt. An die Stelle der Friedensgerichte traten zum 1. Oktober 1879 preußische Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Kreuznach. Es war eines von 19 Amtsgerichten, die dem Landgericht Koblenz (damals noch Landgericht Coblenz geschrieben) nachgeordnet waren.

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Stomberg umfasste den Kreis Kreuznach ohne die Gemeinden, die den Amtsgerichten Sobernheim und Stromberg zugeordnet waren.[1]

Am Amtsgericht waren zwei Richter tätig. Es war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Stromberg auf Anordnung des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Juni 1943 als Zweigstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach geführt. Mit der Errichtung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 ist dieses Land Gerichtsträger des Amtsgerichts Stromberg. 1948 wurde es wieder ein selbständiges Gericht. Mit dem ersten Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1966 wurde das Amtsgericht Stromberg zum 31. Dezember 1966 aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Bad Kreuznach zugeordnet. Es blieb noch bis zum 31. Juli 1967 Zweigstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach, danach endete die Tätigkeit.

Gebäude

Neues Gerichtsgebäude in der John-F.-Kennedy-Straße

Das Gerichtsgebäude befand sich lange Zeit in der Ringstraße und befindet sich seit dem 25. September 2017 in der John-F.-Kennedy-Str. 17 in Bad Kreuznach.[3]

Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist für alle Sachen zuständig, die bei einem Amtsgericht anhängig gemacht werden können und ist damit zugleich Zivilgericht, Familiengericht, Grundbuchamt, Betreuungsgericht, Mahngericht, Nachlassgericht und Registergericht.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Bad Kreuznach ist das Landgericht Bad Kreuznach übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Koblenz.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  • Gerhard Schwanke: Amtsgericht Bad Kreuznach; in: Gerhard Schwanke: Geschichte der Amtsgerichte Bad Kreuznach und Stromberg, Online

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 558, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 413 online
  3. Amtsgericht Bad Kreuznach | Gerichte > Ordentliche Gerichte > Amtsgerichte > Bad Kreuznach. (Nicht mehr online verfügbar.) In: mjv.rlp.de. Archiviert vom Original am 28. Juli 2014; abgerufen am 19. Juli 2014.

Koordinaten: 49° 50′ 15,1″ N, 7° 51′ 46,2″ O