Benutzer:Edda32/Botschaft

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Aufbau und Art einer Botschaft

Kanzlei und Residenz

Eine Botschaft besteht aus der Kanzlei und der Residenz. Der Botschaft steht ein außerordentlicher und bevollmächtiger Botschafter vor. Die Kanzlei ist die eigentliche Vertretung. Die Residenz ist der Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie. Sie dient auch der offiziellen Repräsentation bei dienstlichen Empfängen zu verschiedenen Anlässen und ist bei kleinen Botschaften meistens zusammen in einem Gebäude mit der Kanzlei untergebracht, bei großen Botschaften dagegen in einem eigenen Gebäude und nicht selten auch in einem anderen Stadtteil.

Politische Kanzlei

Die Kanzlei besteht in der Regel aus der politischen Abteilung und die allgemeine Verwaltung. Die politische Abteilung ist die Schnittstelle der bilateralen Beziehungen. Ihr steht (außer bei sehr großen Botschaften) im Regel der Stellvertreter des Botschafters im Range eines Gesandten (ministre plénipotentiaire) oder bei kleineren Botschaften im Range eines Gesandten-Botschaftsrats (ministre conseiller) vor. Im Falle der Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung des Botschafters wird dieser zum Geschäftsträger (chargé d'affaires) der Botschaft. Weitere Mitarbeiter des politischen Referats sind je nach Größe Botschaftsräte (conseiller), Erste und Zweite Botschaftssekretäre (premier et deuxième sécretaire).

Verwaltung

Die allgemeine Verwaltung wird durch den Kanzler geleitet. Ihm unterstehen die Liegenschaftsverwaltung, Personalverwaltung, der Fernmeldedienst, Kurier- und Postwesen und Sicherheitsfragen.

Militärattachéstab

Bei den meisten Botschaften besteht ein Militärattachéstab. Der Militärattaché ist protokollarisch an dritter Stelle. Der Militärattaché ist ein Stabsoffizier des Verteidigungsministeriums, der dienstrechtlich zum diplomatischen Dienst abgeordnet ist und damit Dipomatenstatus hat. Er bleibt jedoch weiterhin Soldat. In der Regel bekleidet ein Militärattaché den Rang eines Oberst oder Kapitäns zur See, bei großen Botschaften ist er Teil der Generalität oder Admiralität. Ihm steht ein Stabsdienstfeldwebel /- bootsmann als Büroleiter zur Verfügung. Bei großen Botschaften sind dem Militärattaché als Gehilfen, ein Heeres-, Luftwaffen, Marine oder Militärtechnischer Attaché beigeordnet.

Konsulat

Soweit der Botschaft konsularische Aufgaben übertragen wurden, besteht ein Konsulat. Es wird vom Generalkonsul geleitet. In der Regel nimmt die Botschaft konsularische Aufgaben nur für einen Teil des Staatsgebiets des Gastlandes wahr. Für den übrigen Teil wird sie hierbei gegebenenfalls durch weitere Konsulate (Generalkonsulat, Vizekonsulate und Honorarkonsulate) in anderen Städten des Gastlandes unterstützt.

Sonstige Attachés

Sehr häufig bestehen weitere Referate. Die Leiter dieser Referate (Attachés) sind bei Botschaften mittlerer Art und Größe meist in Range von Gesandten-Botschaftsräte (ministre-conseiller) oder Botschaftsräten (conseiller).

Der Botschaft werden z.B. ein Handelsattaché, ein Kulturattaché oder eine Presseattaché zugeordent.

Der Kulturattaché pflegt die bilateralen Kulturbeziehungen. Dabei koordoniert er häufig Mittlerorganisationen seines Heimatlandes. Der Handelsattaché arbeitet eng mit den Außenhandelskammern, Wirtschaftsdelegationen und Repräsentanzen der Wirtschaft oder einzelner Wirtschaftsunternehmen oder Verbände zusammen.

Aufgabe des Presseattachés ist es, Verbindung zu den Journalisten des Gastlandes zu halten, die ausländische Öffentlichkeit über die Politik seines Landes zu unterrichten und aufzuklären. Er wertet die Auslandspresse und den Auslandsrundfunk, soweit von Bedeutung, aus. Die aus der Auswertung öffentlich zugänglichen Quellen gewonnenen Erkenntnisse werden an den Botschafter, und soweit erforderlich an die eigene Regierung weitergeleitet, um politische Schlussfolgerungen zu ziehen. Der Presseattaché organisiert Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und betreut Besuchergruppen.

Residentur

Sehr häufig ist einer Botschaft eine Residentur des Nachrichtendienstes zugewiesen. Die Mitarbeiter der Residentur genießen wegen ihrer diplomatischen Akkreditierung Immunität.

Einzelne Länder

Deutschland

Der Auswärtige Dienst der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Auswärtigen Amt und den Auslandsvertretungen (diplomatische und konsularische), die zusammen eine einheitliche oberste Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden. Seit den Schülerschen Reformen von 1918/1919 besteht eine einheitliche Laufbahn für Diplomaten und Berufskonsulbeamte. Vor allem die politische Abteilung und die konsularische Abteilung werden mit Beamten des Auswärtigen Dienstes besetzt. In anderen Botschaftsabteilungen (Handel, Militär) werden Beamte und Soldaten von Fachministerien oder sonstigen Behörden an die Botschaften für eine bestimmte Zeit entsandt. Während des Entsendezeitraums erhalten die Beamten einen Diplomatenstatus und werden dienstlich dem Auswärtigen Amt unterstellt. Derzeit unterhält Deutschland 155 Botschaften, die für die Pflege von diplomatischen und konsularischen Beziehungen zu 195 Staaten zuständig sind.

Des Weiteren werden Ständige Vertretungen bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen unterhalten. Besonders wichtige Ständige Vertretungen sind bei der Europäischen Union, bei der Nato und bei den Vereinten Nationen errichtet. Für die Beziehungen zur DDR bestand ebenfalls eine Ständige Vertretung.

Vatikan

Die Aufgabe der diplomatischen Vertretungen des Heiligen Stuhls (also des Papstes als Völkerrechtssubjekt), die auch die Interessen des Staates Vatikanstadt vertreten, nehmen die Apostolischen Nuntiaturen wahr. In vielen Staaten nimmt der Nuntius die Aufgaben des Doyens des Diplomatischen Corps wahr.

Europäische Union

Die Europäische Union (EU) verfügt über 130 Auslandsvertretungen, die Delegation genannt werden. Die EU-Delegationen erfüllen für die Europäische Union eine ähnliche Funktion wie Botschaften für Nationalstaaten.

Commonwealth

Eine weitere Besonderheit bilden die diplomatischen Vertretungen der Staaten des Commonwealth of Nations. Diese führen den Titel Hochkommissariate (High Commission). Dies ist historisch darin begründet, dass der britische Monarch gleichzeitig Staatsoberhaupt aller unabhängig gewordenen Länder des ehemaligen Britischen Weltreiches war. Die diplomatischen Leiter dieser Missionen Hochkommissare (High Commissioner) werden daher auch formal von den jeweiligen Regierungen ernannt. Die Praxis, keine Botschafter untereinander auszutauschen, üben auch die Republiken (z. B. Indien, Trinidad & Tobago) und sonstigen Monarchien (z. B. Malaysia, Brunei) im Commonwealth of Nations aus. Mit Nicht-Commonwealth Staaten werden Botschafter ausgetauscht.[1]