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1,2,4-Triazol
CoRAP
1,2,4-Triazol wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 1,2,4-Triazol waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, hoher (aggregierter) Tonnage, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Belgien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/f0d48111-47a7-fa36-8d20-e845fb1127c8 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.005.476 |Name=1,2,4-triazole |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
1,3-Dioxolan
CoRAP
1,3-Dioxolan wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 1,3-Dioxolan waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition empfindlicher [[Bevölkerungsgruppe]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch mutagene und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.010.422 |Name=1,3-dioxolane |Evaluationsjahr=2016 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
1-Phenylethanol
CoRAP
1-Phenylethanol wurde 2017 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 1-Phenylethanol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und mutagene Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2019 und wird von [[Italien]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.461 |Name=1-phenylethanol |Evaluationsjahr=2019 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd
CoRAP
2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.173 |Name=2-(4-tert-butylbenzyl)propionaldehyde |Evaluationsjahr=2012 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
2,3,3,3-Tetrafluorpropen
CoRAP
2,3,3,3-Tetrafluorpropen wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 2,3,3,3-Tetrafluorpropen waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, hoher (aggregierter) Tonnage, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/a794e3ad-c358-b7f8-bc74-268bfea135e7 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.104.879 |Name=Polyhaloalkene |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
2,4-Di-tert-butylphenol
CoRAP
2,4-Di-tert-butylphenol wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 2,4-Di-tert-butylphenol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2017 und wird von [[Belgien]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.303 |Name=2,4-di-tert-butylphenol |Evaluationsjahr=2017 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
2-Ethylhexylsalicylat
CoRAP
2-Ethylhexylsalicylat wurde 2018 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 2-Ethylhexylsalicylat waren die Besorgnisse bezüglich als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung soll ab 2022 von [[Deutschland]] durchgeführt werden.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.877 |Name=2-ethylhexyl salicylate |Evaluationsjahr=2022 |Status=Not started |Abruf=2022-03-06}}</ref>
3,5-Dimethylpyrazol
CoRAP
3,5-Dimethylpyrazol wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 3,5-Dimethylpyrazol waren die Besorgnisse bezüglich hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) sowie der vermuteten Gefahren durch fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Spanien]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.597 |Name=3,5-dimethylpyrazole |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
4-tert-Butylbrenzcatechin
CoRAP
4-tert-Butylbrenzcatechin wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 4-tert-Butylbrenzcatechin waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition und Exposition von [[Arbeitnehmer]]n sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen, der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften, der möglichen Gefahr durch mutagene Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2018 statt und wurde von [[Polen]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/db89baa9-4af7-0947-c310-68bb2d39040c ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.413 |Name=4-tert-butylpyrocatechol |Evaluationsjahr=2018 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
4-tert-Butylphenol
CoRAP
4-tert-Butylphenol wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 4-tert-Butylphenol waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2014 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.436 |Name=4-tert-butylphenol |Evaluationsjahr=2014 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Acrylsäurebutylester
CoRAP
Acrylsäurebutylester wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Acrylsäurebutylester waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/870ef6a0-b2d5-2877-eeaf-2de5344132a8 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.004.983 |Name=Butyl acrylate |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Amiloxat
CoRAP
Amiloxat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Amiloxat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2016 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.068.798 |Name=Isopentyl p-methoxycinnamate |Evaluationsjahr=2016 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Antimon(III)-chlorid
CoRAP
Antimon(III)-chlorid wurde 2018 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Antimon(III)-chlorid waren die Besorgnisse bezüglich der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2018 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/6544331e-018f-2db4-52f2-9a97b4e6884d ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.030.031 |Name=Antimony trichloride |Evaluationsjahr=2018 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Antimon(III)-oxid
CoRAP
Antimon(III)-oxid wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Antimon(III)-oxid waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der vermuteten Gefahren durch krebserregende Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2018 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.013.796 |Name=Diantimony trioxide |Evaluationsjahr=2018 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Antimon(III)-sulfid
CoRAP
Antimon(III)-sulfid wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Antimon(III)-sulfid waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch krebsauslösende Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2018 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.014.285 |Name=Antimony sulphide |Evaluationsjahr=2018 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Avobenzon
CoRAP
Avobenzon wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Avobenzon waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.067.779 |Name=1-[4-(1,1-dimethylethyl)phenyl]-3-(4-methoxyphenyl)propane-1,3-dione |Evaluationsjahr=2015 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Benzylalkohol
CoRAP
Benzylalkohol wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Benzylalkohol waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/f5bb38d2-5514-2999-8ae3-eae557021f08 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.600 |Name=benzyl alcohol |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Biphenyl
CoRAP
Biphenyl wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Biphenyl waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Portugal]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/f9786b9a-fff8-c480-7a25-1e980be239d6 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.967 |Name=Biphenyl |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat
CoRAP
Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/eb2870ff-83c2-bd58-6e25-3f37d03a6c50 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.043.099 |Name=Bis(2-ethylhexyl) tetrabromophthalate |Evaluationsjahr=2019 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Bis(2-propylheptyl)phthalat
CoRAP
Bis(2-propylheptyl)phthalat wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Bis(2-propylheptyl)phthalat waren die Besorgnisse bezüglich Exposition empfindlicher [[Bevölkerungsgruppe]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2020 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.053.137 |Name=Bis(2-propylheptyl) phthalate |Evaluationsjahr=2020 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Bisphenol S
CoRAP
Bisphenol S wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Bisphenol S waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Belgien]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.137 |Name=4,4'-sulfonyldiphenol |Evaluationsjahr=2014 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Bisphenol-A-diglycidylether
CoRAP
Bisphenol-A-diglycidylether wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Bisphenol-A-diglycidylether waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Dänemark]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/e42b823c-0028-7d21-76cf-29efa67b261e ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.015.294 |Name=2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxymethylene)]bisoxirane |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Butanon
CoRAP
Butanon wurde 2017 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Butanon waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2018 und wird von [[Schweden]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.054 |Name=Butanone |Evaluationsjahr=2018 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Butylzinntrichlorid
CoRAP
Butylzinntrichlorid wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Butylzinntrichlorid waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und der möglichen Gefahren durch mutagene und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung wurde abgebrochen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.012.967 |Name=n-butyltin trichloride |Evaluationsjahr=2018 |Status=Suspended |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Calciumacetylacetonat
CoRAP
Calciumacetylacetonat wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Calciumacetylacetonat waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und anderer gefahrenbezogener Bedenken sowie der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/6772b34e-2260-b6d8-4de7-a3895eb5a6b4 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.039.077 |Name=bis(pentane-2,4-dionato)calcium |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Chrom(III)-oxid
CoRAP
Chrom(III)-oxid wurde 2018 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Chrom(III)-oxid waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der möglichen Gefahren durch [[reproduktionstoxisch]]e und sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.013.783 |Name=Chromium (III) oxide |Evaluationsjahr=2019 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Climbazol
CoRAP
Climbazol wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Climbazol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Belgien]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.048.870 |Name=Climbazole |Evaluationsjahr=2014 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
DCMU
CoRAP
DCMU wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von DCMU waren die Besorgnisse bezüglich weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2014 und wird von [[Finnland]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.005.778 |Name=Diuron |Evaluationsjahr=2014 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Decabromdiphenylethan
CoRAP
Decabromdiphenylethan wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Decabromdiphenylethan waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.076.669 |Name=1,1'-(ethane-1,2-diyl)bis[pentabromobenzene] |Evaluationsjahr=2012 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Decalin
CoRAP
Decalin wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Decalin waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung läuft seit 2012 und wird von [[Finnland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.861 |Name=decahydronaphthalene |Evaluationsjahr=2012 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Dichlormethan
CoRAP
Dichlormethan wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Dichlormethan waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der vermuteten Gefahren durch krebserregende Eigenschaften, der möglichen Gefahren durch mutagene, [[reproduktionstoxisch]]e und sensibilisierende Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/584c17dc-2501-2c47-d008-8638d1fc1013 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.763 |Name=Dichloromethane |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Dicyclohexylphthalat
CoRAP
Dicyclohexylphthalat wurde 2017 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Dicyclohexylphthalat waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2017 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.405 |Name=Dicyclohexyl phthalate |Evaluationsjahr=2017 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Diethanolamin
CoRAP
Diethanolamin wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Diethanolamin waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/48464236-212b-1ced-e77e-af462d5cfabd ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.517 |Name=2,2'-Iminodiethanol |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Diethylhexyladipat
CoRAP
Diethylhexyladipat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Diethylhexyladipat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2020 statt und wurde von [[Finnland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/a6b24ab9-09c8-2bd4-14d8-d5e61fff2ca1 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.810 |Name=Bis(2-ethylhexyl) adipate |Evaluationsjahr=2020 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Distickstofftetroxid
CoRAP
Distickstofftetroxid wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Distickstofftetroxid waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) sowie der möglichen Gefahren durch mutagene und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Lettland]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.031.012 |Name=dinitrogen tetraoxide |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Di-tert-butylperoxid
CoRAP
Di-tert-butylperoxid wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Di-tert-butylperoxid waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von den [[Niederlande]]n durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/0d8dd921-cffb-6686-cb03-6760ec5a5eae ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.395 |Name=Di-tert-butyl peroxide |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Diundecylphthalat
CoRAP
Diundecylphthalat wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Diundecylphthalat waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Dänemark]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.079.428 |Name=Diundecyl phthalate, branched and linear |Evaluationsjahr=2014 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Eisen(III)-sulfat
CoRAP
Eisen(III)-sulfat wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Eisen(III)-sulfat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Litauen]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.030.054 |Name=diiron tris(sulphate) |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Ethylencarbonat
CoRAP
Ethylencarbonat wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Ethylencarbonat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2018 statt und wurde von [[Lettland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/42ee256b-4026-fd3f-91f3-b75e9127f06d ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.283 |Name=ethylene carbonate |Evaluationsjahr=2018 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Formaldehyd
CoRAP
Formaldehyd wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Formaldehyd waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/cc0acabf-6e82-f2ed-5dbe-8058f48ce6c4 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.002 |Name=Formaldehyde |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Glycoldinitrat
CoRAP
Glycoldinitrat wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Glycoldinitrat waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen, der möglichen Gefahren durch [[reproduktionstoxisch]]e und sensibilisierende Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/7f62c8aa-9ee1-08ae-20f2-57ef117f3397 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.010.058 |Name=Ethylene dinitrate |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Hexafluorpropen
CoRAP
Hexafluorpropen wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Hexafluorpropen waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/12db3489-e1cc-f18f-f977-3cffe0563fc4 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.753 |Name=Hexafluoropropene |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Hexogen
CoRAP
Hexogen wurde 2019 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Hexogen waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Ungarn]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.004.092 |Name=Perhydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazine |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Hydroxyethylmethacrylat
CoRAP
Hydroxyethylmethacrylat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Hydroxyethylmethacrylat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/d7785835-655a-f2a0-d941-f24882448a6f ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.011.621 |Name=2-hydroxyethyl methacrylate |Evaluationsjahr=2014 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Isophoron
CoRAP
Isophoron wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Isophoron waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.024 |Name=3,5,5-trimethylcyclohex-2-enone |Evaluationsjahr=2013 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Kaliumtitanoxid
CoRAP
Kaliumtitanoxid wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Kaliumtitanoxid waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n sowie der vermuteten Gefahren durch krebserregende Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2017 und wird von [[Frankreich]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.103.050 |Name=Potassium titanium oxide (K2Ti6O13) |Evaluationsjahr=2017 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Kieselgel
CoRAP
Kieselgel wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Kieselgel waren die Besorgnisse bezüglich anderer gefahrenbezogener Bedenken. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von den [[Niederlande]]n durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/5f238e67-e159-1fba-1f7f-23df7c25a4fb ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.028.678 |Name=Silicon dioxide |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Kohlenstoffdisulfid
CoRAP
Kohlenstoffdisulfid wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Kohlenstoffdisulfid waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und hoher (aggregierter) Tonnage sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.767 |Name=Carbon disulphide |Evaluationsjahr=2013 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Methacrylsäureethylester
CoRAP
Methacrylsäureethylester wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Methacrylsäureethylester waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/4bb4d1a2-8a33-167f-2641-ec27e9bf5a61 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.362 |Name=Ethyl methacrylate |Evaluationsjahr=2014 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Methyldiethanolamin
CoRAP
Methyldiethanolamin wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Methyldiethanolamin waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde vom [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/3dfb4c65-8843-4b5d-3fe3-5e3557d07363 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.012 |Name=2,2'-methyliminodiethanol |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Methylvinylether
CoRAP
Methylvinylether wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Methylvinylether waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition empfindlicher [[Bevölkerungsgruppe]]n und Exposition von [[Arbeitnehmer]]n sowie der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2018 statt und wurde von [[Lettland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/b683b6f0-addc-25f2-9e83-f827793c1fb1 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.161 |Name=methyl vinyl ether |Evaluationsjahr=2018 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Metol
CoRAP
Metol wurde 2020 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Metol waren die Besorgnisse bezüglich anderer gefahrenbezogener Bedenken sowie der vermuteten Gefahren durch mutationsauslösende und sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2020 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/720d04a7-933a-8a10-0fe7-ee1f5b27400d ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.216 |Name=Bis(4-hydroxy-N-methylanilinium) sulphate |Evaluationsjahr=2020 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
MTBE
CoRAP
MTBE wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von MTBE waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.015.140 |Name=Tert-butyl methyl ether |Evaluationsjahr=2014 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
N,N′-Diphenylguanidin
CoRAP
N,N′-Diphenylguanidin wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von N,N′-Diphenylguanidin waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, hoher (aggregierter) Tonnage und hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR). Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/4df27360-03aa-3c93-54f0-08f8366f42f3 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.730 |Name=1,3-diphenylguanidine |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Natriumchlorit
CoRAP
Natriumchlorit wurde 2019 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Natriumchlorit waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch mutagene und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung wurde abgebrochen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.028.942 |Name=Sodium chlorite |Evaluationsjahr=2019 |Status=Suspended |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Natriumdithionit
CoRAP
Natriumdithionit wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Natriumdithionit waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Österreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/0dc853a4-a70f-fa58-8207-db71834fb565 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.028.991 |Name=sodium dithionite |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
N-Phenyl-1-naphthylamin
CoRAP
N-Phenyl-1-naphthylamin wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von N-Phenyl-1-naphthylamin waren die Besorgnisse bezüglich weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.803 |Name=N-1-naphthylaniline |Evaluationsjahr=2012 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Octamethyltrisiloxan
CoRAP
Octamethyltrisiloxan wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Octamethyltrisiloxan waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Norwegen]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.181 |Name=Octamethyltrisiloxane |Evaluationsjahr=2015 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Octinoxat
CoRAP
Octinoxat wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Octinoxat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.157.824 |Name=2-Ethylhexyl trans-4-methoxycinnamate |Evaluationsjahr=2016 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Octocrilen
CoRAP
Octocrilen wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Octocrilen waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung läuft seit 2012 und wird von [[Frankreich]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.025.683 |Name=Octocrilene |Evaluationsjahr=2012 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Oktogen
CoRAP
Oktogen wurde 2019 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Oktogen waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Ungarn]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.018.418 |Name=Octahydro-1,3,5,7-tetranitro-1,3,5,7-tetrazocine |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Phenol
CoRAP
Phenol wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Phenol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und anderer gefahrenbezogener Bedenken sowie der möglichen Gefahr durch mutagene Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Dänemark]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/de108693-1d4f-abfe-818e-9cea812ab4c2 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.303 |Name=Phenol |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Piperonylbutoxid
CoRAP
Piperonylbutoxid wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Piperonylbutoxid waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung sollte von [[Schweden]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.070 |Name=2-(2-butoxyethoxy)ethyl 6-propylpiperonyl ether |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Propargit
CoRAP
Propargit wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Propargit waren die Besorgnisse bezüglich der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von den [[Niederlande]]n durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/574fbe39-cb23-e2b3-42cb-0fad07c98733 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.017.279 |Name=Propargite |Evaluationsjahr=2019 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Resorcin
CoRAP
Resorcin wurde 2019 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Resorcin waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2019 und wird von [[Frankreich]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.260 |Name=Resorcinol |Evaluationsjahr=2019 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Salicylsäuremethylester
CoRAP
Salicylsäuremethylester wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Salicylsäuremethylester waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/6fa86360-6573-cbbe-19d9-a36e30ca197b ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.925 |Name=Methyl salicylate |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Tert-Butanol
CoRAP
Tert-Butanol wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tert-Butanol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde vom [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/528c3841-87b8-d5c9-4269-d7cef27d815b ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.809 |Name=2-methylpropan-2-ol |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Tert-Butylperoxybenzoat
CoRAP
Tert-Butylperoxybenzoat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tert-Butylperoxybenzoat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/f2f7ee56-fae8-30ed-bd51-a78039f3d1d3 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.009.440 |Name=tert-butyl perbenzoate |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Tetrabrombisphenol A
CoRAP
Tetrabrombisphenol A wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tetrabrombisphenol A waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen, der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2015 und wird von [[Dänemark]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.125 |Name=2,2,6,6-tetrabromo-4,4-isopropylidenediphenol |Evaluationsjahr=2015 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Tetrachlormethan
CoRAP
Tetrachlormethan wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tetrachlormethan waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und hoher (aggregierter) Tonnage. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/8bdf4479-4a7c-261b-f195-ad8b4bd6170e ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.239 |Name=Carbon tetrachloride |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Titan(IV)-oxid
CoRAP
Titan(IV)-oxid wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Titan(IV)-oxid waren die Besorgnisse bezüglich anderer gefahrenbezogener Bedenken sowie der vermuteten Gefahren durch krebserregende Eigenschaften und der möglichen Gefahr durch mutagene Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2018 und wird von [[Frankreich]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.033.327 |Name=Titanium dioxide |Evaluationsjahr=2018 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Triclocarban
CoRAP
Triclocarban wurde 2018 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Triclocarban waren die Besorgnisse bezüglich weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/ed5ddbf6-6890-0a3b-f479-3d8496fa5d10 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.659 |Name=Triclocarban |Evaluationsjahr=2019 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Triclosan
CoRAP
Triclosan wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Triclosan waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von den [[Niederlande]]n durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.020.167 |Name=Triclosan |Evaluationsjahr=2012 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Trimethylolpropantriacrylat
CoRAP
Trimethylolpropantriacrylat wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Trimethylolpropantriacrylat waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/1c6481a8-dc12-a0c0-81b6-5dff0a58babc ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.036.077 |Name=2-ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1,3-propanediyl diacrylate |Evaluationsjahr=2014 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Triphenylphosphat
CoRAP
Triphenylphosphat wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Triphenylphosphat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2017 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.739 |Name=Triphenyl phosphate |Evaluationsjahr=2017 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Triphenylphosphit
CoRAP
Triphenylphosphit wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Triphenylphosphit waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen, der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaftenals potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde vom [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/fc02208b-9999-388f-440d-e25b7e03f591 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.645 |Name=Triphenyl phosphite |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Tris(2-ethylhexyl)trimellitat
CoRAP
Tris(2-ethylhexyl)trimellitat wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tris(2-ethylhexyl)trimellitat waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung läuft seit 2012 und wird von [[Österreich]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.020.019 |Name=tris(2-ethylhexyl)-benzene-1,2,4-tricarboxylate |Evaluationsjahr=2012 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Vinylacetat
CoRAP
Vinylacetat wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Vinylacetat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch [[reproduktionstoxisch]]e und sensibilisierende Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von [[Lettland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/d2caa33d-6373-1599-6fa0-67fb50ae9cf0 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.224 |Name=Vinyl acetate |Evaluationsjahr=2019 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Zinkoxid
CoRAP
Zinkoxid wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Zinkoxid waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung läuft seit 2017 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.013.839 |Name=Zinc oxide |Evaluationsjahr=2017 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
Zinn(II)-sulfat
CoRAP
Zinn(II)-sulfat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Zinn(II)-sulfat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.028.457 |Name=Tin sulphate |Evaluationsjahr=2016 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>