Benutzer:Mabschaaf/Kopiervorlage
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
1,2,4-Triazol CoRAP |
1,2,4-Triazol wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 1,2,4-Triazol waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, hoher (aggregierter) Tonnage, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Belgien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/f0d48111-47a7-fa36-8d20-e845fb1127c8 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.005.476 |Name=1,2,4-triazole |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
1,3-Dioxolan CoRAP |
1,3-Dioxolan wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 1,3-Dioxolan waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition empfindlicher [[Bevölkerungsgruppe]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch mutagene und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.010.422 |Name=1,3-dioxolane |Evaluationsjahr=2016 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
1-Phenylethanol CoRAP |
1-Phenylethanol wurde 2017 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 1-Phenylethanol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und mutagene Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2019 und wird von [[Italien]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.461 |Name=1-phenylethanol |Evaluationsjahr=2019 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd CoRAP |
2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.173 |Name=2-(4-tert-butylbenzyl)propionaldehyde |Evaluationsjahr=2012 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
2,3,3,3-Tetrafluorpropen CoRAP |
2,3,3,3-Tetrafluorpropen wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 2,3,3,3-Tetrafluorpropen waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, hoher (aggregierter) Tonnage, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/a794e3ad-c358-b7f8-bc74-268bfea135e7 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.104.879 |Name=Polyhaloalkene |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
2,4-Di-tert-butylphenol CoRAP |
2,4-Di-tert-butylphenol wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 2,4-Di-tert-butylphenol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2017 und wird von [[Belgien]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.303 |Name=2,4-di-tert-butylphenol |Evaluationsjahr=2017 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
2-Ethylhexylsalicylat CoRAP |
2-Ethylhexylsalicylat wurde 2018 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 2-Ethylhexylsalicylat waren die Besorgnisse bezüglich als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung soll ab 2022 von [[Deutschland]] durchgeführt werden.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.877 |Name=2-ethylhexyl salicylate |Evaluationsjahr=2022 |Status=Not started |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
3,5-Dimethylpyrazol CoRAP |
3,5-Dimethylpyrazol wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 3,5-Dimethylpyrazol waren die Besorgnisse bezüglich hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) sowie der vermuteten Gefahren durch fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Spanien]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.597 |Name=3,5-dimethylpyrazole |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
4-tert-Butylbrenzcatechin CoRAP |
4-tert-Butylbrenzcatechin wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 4-tert-Butylbrenzcatechin waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition und Exposition von [[Arbeitnehmer]]n sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen, der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften, der möglichen Gefahr durch mutagene Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2018 statt und wurde von [[Polen]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/db89baa9-4af7-0947-c310-68bb2d39040c ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.413 |Name=4-tert-butylpyrocatechol |Evaluationsjahr=2018 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
4-tert-Butylphenol CoRAP |
4-tert-Butylphenol wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 4-tert-Butylphenol waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2014 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.436 |Name=4-tert-butylphenol |Evaluationsjahr=2014 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Acrylsäurebutylester CoRAP |
Acrylsäurebutylester wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Acrylsäurebutylester waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/870ef6a0-b2d5-2877-eeaf-2de5344132a8 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.004.983 |Name=Butyl acrylate |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Amiloxat CoRAP |
Amiloxat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Amiloxat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2016 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.068.798 |Name=Isopentyl p-methoxycinnamate |Evaluationsjahr=2016 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Antimon(III)-chlorid CoRAP |
Antimon(III)-chlorid wurde 2018 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Antimon(III)-chlorid waren die Besorgnisse bezüglich der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2018 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/6544331e-018f-2db4-52f2-9a97b4e6884d ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.030.031 |Name=Antimony trichloride |Evaluationsjahr=2018 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Antimon(III)-oxid CoRAP |
Antimon(III)-oxid wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Antimon(III)-oxid waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der vermuteten Gefahren durch krebserregende Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2018 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.013.796 |Name=Diantimony trioxide |Evaluationsjahr=2018 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Antimon(III)-sulfid CoRAP |
Antimon(III)-sulfid wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Antimon(III)-sulfid waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch krebsauslösende Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2018 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.014.285 |Name=Antimony sulphide |Evaluationsjahr=2018 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Avobenzon CoRAP |
Avobenzon wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Avobenzon waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.067.779 |Name=1-[4-(1,1-dimethylethyl)phenyl]-3-(4-methoxyphenyl)propane-1,3-dione |Evaluationsjahr=2015 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Benzylalkohol CoRAP |
Benzylalkohol wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Benzylalkohol waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/f5bb38d2-5514-2999-8ae3-eae557021f08 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.600 |Name=benzyl alcohol |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Biphenyl CoRAP |
Biphenyl wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Biphenyl waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Portugal]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/f9786b9a-fff8-c480-7a25-1e980be239d6 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.967 |Name=Biphenyl |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat CoRAP |
Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/eb2870ff-83c2-bd58-6e25-3f37d03a6c50 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.043.099 |Name=Bis(2-ethylhexyl) tetrabromophthalate |Evaluationsjahr=2019 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Bis(2-propylheptyl)phthalat CoRAP |
Bis(2-propylheptyl)phthalat wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Bis(2-propylheptyl)phthalat waren die Besorgnisse bezüglich Exposition empfindlicher [[Bevölkerungsgruppe]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2020 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.053.137 |Name=Bis(2-propylheptyl) phthalate |Evaluationsjahr=2020 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Bisphenol S CoRAP |
Bisphenol S wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Bisphenol S waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Belgien]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.137 |Name=4,4'-sulfonyldiphenol |Evaluationsjahr=2014 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Bisphenol-A-diglycidylether CoRAP |
Bisphenol-A-diglycidylether wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Bisphenol-A-diglycidylether waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Dänemark]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/e42b823c-0028-7d21-76cf-29efa67b261e ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.015.294 |Name=2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxymethylene)]bisoxirane |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Butanon CoRAP |
Butanon wurde 2017 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Butanon waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2018 und wird von [[Schweden]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.054 |Name=Butanone |Evaluationsjahr=2018 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Butylzinntrichlorid CoRAP |
Butylzinntrichlorid wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Butylzinntrichlorid waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und der möglichen Gefahren durch mutagene und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung wurde abgebrochen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.012.967 |Name=n-butyltin trichloride |Evaluationsjahr=2018 |Status=Suspended |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Calciumacetylacetonat CoRAP |
Calciumacetylacetonat wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Calciumacetylacetonat waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und anderer gefahrenbezogener Bedenken sowie der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/6772b34e-2260-b6d8-4de7-a3895eb5a6b4 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.039.077 |Name=bis(pentane-2,4-dionato)calcium |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Chrom(III)-oxid CoRAP |
Chrom(III)-oxid wurde 2018 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Chrom(III)-oxid waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der möglichen Gefahren durch [[reproduktionstoxisch]]e und sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.013.783 |Name=Chromium (III) oxide |Evaluationsjahr=2019 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Climbazol CoRAP |
Climbazol wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Climbazol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Belgien]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.048.870 |Name=Climbazole |Evaluationsjahr=2014 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
DCMU CoRAP |
DCMU wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von DCMU waren die Besorgnisse bezüglich weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2014 und wird von [[Finnland]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.005.778 |Name=Diuron |Evaluationsjahr=2014 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Decabromdiphenylethan CoRAP |
Decabromdiphenylethan wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Decabromdiphenylethan waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.076.669 |Name=1,1'-(ethane-1,2-diyl)bis[pentabromobenzene] |Evaluationsjahr=2012 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Decalin CoRAP |
Decalin wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Decalin waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung läuft seit 2012 und wird von [[Finnland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.861 |Name=decahydronaphthalene |Evaluationsjahr=2012 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Dichlormethan CoRAP |
Dichlormethan wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Dichlormethan waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der vermuteten Gefahren durch krebserregende Eigenschaften, der möglichen Gefahren durch mutagene, [[reproduktionstoxisch]]e und sensibilisierende Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/584c17dc-2501-2c47-d008-8638d1fc1013 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.763 |Name=Dichloromethane |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Dicyclohexylphthalat CoRAP |
Dicyclohexylphthalat wurde 2017 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Dicyclohexylphthalat waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2017 statt und wurde von [[Schweden]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.405 |Name=Dicyclohexyl phthalate |Evaluationsjahr=2017 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Diethanolamin CoRAP |
Diethanolamin wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Diethanolamin waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/48464236-212b-1ced-e77e-af462d5cfabd ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.517 |Name=2,2'-Iminodiethanol |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Diethylhexyladipat CoRAP |
Diethylhexyladipat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Diethylhexyladipat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2020 statt und wurde von [[Finnland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/a6b24ab9-09c8-2bd4-14d8-d5e61fff2ca1 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.810 |Name=Bis(2-ethylhexyl) adipate |Evaluationsjahr=2020 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Distickstofftetroxid CoRAP |
Distickstofftetroxid wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Distickstofftetroxid waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) sowie der möglichen Gefahren durch mutagene und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Lettland]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.031.012 |Name=dinitrogen tetraoxide |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Di-tert-butylperoxid CoRAP |
Di-tert-butylperoxid wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Di-tert-butylperoxid waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von den [[Niederlande]]n durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/0d8dd921-cffb-6686-cb03-6760ec5a5eae ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.395 |Name=Di-tert-butyl peroxide |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Diundecylphthalat CoRAP |
Diundecylphthalat wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Diundecylphthalat waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Dänemark]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.079.428 |Name=Diundecyl phthalate, branched and linear |Evaluationsjahr=2014 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Eisen(III)-sulfat CoRAP |
Eisen(III)-sulfat wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Eisen(III)-sulfat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Litauen]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.030.054 |Name=diiron tris(sulphate) |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Ethylencarbonat CoRAP |
Ethylencarbonat wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Ethylencarbonat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2018 statt und wurde von [[Lettland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/42ee256b-4026-fd3f-91f3-b75e9127f06d ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.283 |Name=ethylene carbonate |Evaluationsjahr=2018 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Formaldehyd CoRAP |
Formaldehyd wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Formaldehyd waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/cc0acabf-6e82-f2ed-5dbe-8058f48ce6c4 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.002 |Name=Formaldehyde |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Glycoldinitrat CoRAP |
Glycoldinitrat wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Glycoldinitrat waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen, der möglichen Gefahren durch [[reproduktionstoxisch]]e und sensibilisierende Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/7f62c8aa-9ee1-08ae-20f2-57ef117f3397 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.010.058 |Name=Ethylene dinitrate |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Hexafluorpropen CoRAP |
Hexafluorpropen wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Hexafluorpropen waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/12db3489-e1cc-f18f-f977-3cffe0563fc4 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.753 |Name=Hexafluoropropene |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Hexogen CoRAP |
Hexogen wurde 2019 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Hexogen waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Ungarn]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.004.092 |Name=Perhydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazine |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Hydroxyethylmethacrylat CoRAP |
Hydroxyethylmethacrylat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Hydroxyethylmethacrylat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/d7785835-655a-f2a0-d941-f24882448a6f ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.011.621 |Name=2-hydroxyethyl methacrylate |Evaluationsjahr=2014 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Isophoron CoRAP |
Isophoron wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Isophoron waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.024 |Name=3,5,5-trimethylcyclohex-2-enone |Evaluationsjahr=2013 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Kaliumtitanoxid CoRAP |
Kaliumtitanoxid wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Kaliumtitanoxid waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n sowie der vermuteten Gefahren durch krebserregende Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2017 und wird von [[Frankreich]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.103.050 |Name=Potassium titanium oxide (K2Ti6O13) |Evaluationsjahr=2017 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Kieselgel CoRAP |
Kieselgel wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Kieselgel waren die Besorgnisse bezüglich anderer gefahrenbezogener Bedenken. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von den [[Niederlande]]n durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/5f238e67-e159-1fba-1f7f-23df7c25a4fb ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.028.678 |Name=Silicon dioxide |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Kohlenstoffdisulfid CoRAP |
Kohlenstoffdisulfid wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Kohlenstoffdisulfid waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und hoher (aggregierter) Tonnage sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.767 |Name=Carbon disulphide |Evaluationsjahr=2013 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Methacrylsäureethylester CoRAP |
Methacrylsäureethylester wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Methacrylsäureethylester waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/4bb4d1a2-8a33-167f-2641-ec27e9bf5a61 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.362 |Name=Ethyl methacrylate |Evaluationsjahr=2014 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Methyldiethanolamin CoRAP |
Methyldiethanolamin wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Methyldiethanolamin waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde vom [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/3dfb4c65-8843-4b5d-3fe3-5e3557d07363 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.012 |Name=2,2'-methyliminodiethanol |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Methylvinylether CoRAP |
Methylvinylether wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Methylvinylether waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition empfindlicher [[Bevölkerungsgruppe]]n und Exposition von [[Arbeitnehmer]]n sowie der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2018 statt und wurde von [[Lettland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/b683b6f0-addc-25f2-9e83-f827793c1fb1 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.161 |Name=methyl vinyl ether |Evaluationsjahr=2018 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Metol CoRAP |
Metol wurde 2020 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Metol waren die Besorgnisse bezüglich anderer gefahrenbezogener Bedenken sowie der vermuteten Gefahren durch mutationsauslösende und sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2020 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/720d04a7-933a-8a10-0fe7-ee1f5b27400d ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.216 |Name=Bis(4-hydroxy-N-methylanilinium) sulphate |Evaluationsjahr=2020 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
MTBE CoRAP |
MTBE wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von MTBE waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.015.140 |Name=Tert-butyl methyl ether |Evaluationsjahr=2014 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
N,N′-Diphenylguanidin CoRAP |
N,N′-Diphenylguanidin wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von N,N′-Diphenylguanidin waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, hoher (aggregierter) Tonnage und hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR). Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/4df27360-03aa-3c93-54f0-08f8366f42f3 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.730 |Name=1,3-diphenylguanidine |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Natriumchlorit CoRAP |
Natriumchlorit wurde 2019 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Natriumchlorit waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch mutagene und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung wurde abgebrochen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.028.942 |Name=Sodium chlorite |Evaluationsjahr=2019 |Status=Suspended |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Natriumdithionit CoRAP |
Natriumdithionit wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Natriumdithionit waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Österreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/0dc853a4-a70f-fa58-8207-db71834fb565 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.028.991 |Name=sodium dithionite |Evaluationsjahr=2016 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
N-Phenyl-1-naphthylamin CoRAP |
N-Phenyl-1-naphthylamin wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von N-Phenyl-1-naphthylamin waren die Besorgnisse bezüglich weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.803 |Name=N-1-naphthylaniline |Evaluationsjahr=2012 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Octamethyltrisiloxan CoRAP |
Octamethyltrisiloxan wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Octamethyltrisiloxan waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Norwegen]] durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.181 |Name=Octamethyltrisiloxane |Evaluationsjahr=2015 |Status=Conclusion under preparation |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Octinoxat CoRAP |
Octinoxat wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Octinoxat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.157.824 |Name=2-Ethylhexyl trans-4-methoxycinnamate |Evaluationsjahr=2016 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Octocrilen CoRAP |
Octocrilen wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Octocrilen waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung läuft seit 2012 und wird von [[Frankreich]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.025.683 |Name=Octocrilene |Evaluationsjahr=2012 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Oktogen CoRAP |
Oktogen wurde 2019 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Oktogen waren die Besorgnisse bezüglich [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch krebsauslösende und [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften. Die Neubewertung sollte von [[Ungarn]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.018.418 |Name=Octahydro-1,3,5,7-tetranitro-1,3,5,7-tetrazocine |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Phenol CoRAP |
Phenol wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Phenol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und anderer gefahrenbezogener Bedenken sowie der möglichen Gefahr durch mutagene Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Dänemark]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/de108693-1d4f-abfe-818e-9cea812ab4c2 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.303 |Name=Phenol |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Piperonylbutoxid CoRAP |
Piperonylbutoxid wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Piperonylbutoxid waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung sollte von [[Schweden]] durchgeführt werden, wurde jedoch zurückgezogen.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.070 |Name=2-(2-butoxyethoxy)ethyl 6-propylpiperonyl ether |Evaluationsjahr= |Status=Withdrawn |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Propargit CoRAP |
Propargit wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Propargit waren die Besorgnisse bezüglich der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von den [[Niederlande]]n durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/574fbe39-cb23-e2b3-42cb-0fad07c98733 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.017.279 |Name=Propargite |Evaluationsjahr=2019 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Resorcin CoRAP |
Resorcin wurde 2019 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Resorcin waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2019 und wird von [[Frankreich]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.260 |Name=Resorcinol |Evaluationsjahr=2019 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Salicylsäuremethylester CoRAP |
Salicylsäuremethylester wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Salicylsäuremethylester waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/6fa86360-6573-cbbe-19d9-a36e30ca197b ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.925 |Name=Methyl salicylate |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Tert-Butanol CoRAP |
Tert-Butanol wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tert-Butanol waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde vom [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/528c3841-87b8-d5c9-4269-d7cef27d815b ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.809 |Name=2-methylpropan-2-ol |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Tert-Butylperoxybenzoat CoRAP |
Tert-Butylperoxybenzoat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tert-Butylperoxybenzoat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und weit verbreiteter Verwendung sowie der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde von [[Italien]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/f2f7ee56-fae8-30ed-bd51-a78039f3d1d3 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.009.440 |Name=tert-butyl perbenzoate |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Tetrabrombisphenol A CoRAP |
Tetrabrombisphenol A wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tetrabrombisphenol A waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen, der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung läuft seit 2015 und wird von [[Dänemark]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.125 |Name=2,2,6,6-tetrabromo-4,4-isopropylidenediphenol |Evaluationsjahr=2015 |Status=Ongoing |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Tetrachlormethan CoRAP |
Tetrachlormethan wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tetrachlormethan waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanz, Exposition von [[Arbeitnehmer]]n und hoher (aggregierter) Tonnage. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/8bdf4479-4a7c-261b-f195-ad8b4bd6170e ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.000.239 |Name=Carbon tetrachloride |Evaluationsjahr=2012 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Titan(IV)-oxid CoRAP |
Titan(IV)-oxid wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Titan(IV)-oxid waren die Besorgnisse bezüglich anderer gefahrenbezogener Bedenken sowie der vermuteten Gefahren durch krebserregende Eigenschaften und der möglichen Gefahr durch mutagene Eigenschaften. Die Neubewertung läuft seit 2018 und wird von [[Frankreich]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.033.327 |Name=Titanium dioxide |Evaluationsjahr=2018 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Triclocarban CoRAP |
Triclocarban wurde 2018 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Triclocarban waren die Besorgnisse bezüglich weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch [[reproduktionstoxisch]]e Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/ed5ddbf6-6890-0a3b-f479-3d8496fa5d10 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.659 |Name=Triclocarban |Evaluationsjahr=2019 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Triclosan CoRAP |
Triclosan wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Triclosan waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen und als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von den [[Niederlande]]n durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.020.167 |Name=Triclosan |Evaluationsjahr=2012 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Trimethylolpropantriacrylat CoRAP |
Trimethylolpropantriacrylat wurde 2014 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Trimethylolpropantriacrylat waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR) und weit verbreiteter Verwendung sowie der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2014 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/1c6481a8-dc12-a0c0-81b6-5dff0a58babc ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.036.077 |Name=2-ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1,3-propanediyl diacrylate |Evaluationsjahr=2014 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Triphenylphosphat CoRAP |
Triphenylphosphat wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Triphenylphosphat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2017 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.739 |Name=Triphenyl phosphate |Evaluationsjahr=2017 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Triphenylphosphit CoRAP |
Triphenylphosphit wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Triphenylphosphit waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen, der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaftenals potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2013 statt und wurde vom [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/fc02208b-9999-388f-440d-e25b7e03f591 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.002.645 |Name=Triphenyl phosphite |Evaluationsjahr=2013 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Tris(2-ethylhexyl)trimellitat CoRAP |
Tris(2-ethylhexyl)trimellitat wurde 2012 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Tris(2-ethylhexyl)trimellitat waren die Besorgnisse bezüglich hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[PBT-Stoff|PBT]]/[[vPvB-Stoff|vPvB]]-Substanzen. Die Neubewertung läuft seit 2012 und wird von [[Österreich]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.020.019 |Name=tris(2-ethylhexyl)-benzene-1,2,4-tricarboxylate |Evaluationsjahr=2012 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Vinylacetat CoRAP |
Vinylacetat wurde 2016 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Vinylacetat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, hoher (aggregierter) Tonnage und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahren durch [[reproduktionstoxisch]]e und sensibilisierende Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2019 statt und wurde von [[Lettland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/d2caa33d-6373-1599-6fa0-67fb50ae9cf0 ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.003.224 |Name=Vinyl acetate |Evaluationsjahr=2019 |Status=Concluded |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Zinkoxid CoRAP |
Zinkoxid wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Zinkoxid waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung, [[Umwelt]]exposition, anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung läuft seit 2017 und wird von [[Deutschland]] durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.013.839 |Name=Zinc oxide |Evaluationsjahr=2017 |Status=Information requested |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|
Zinn(II)-sulfat CoRAP |
Zinn(II)-sulfat wurde 2013 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Zinn(II)-sulfat waren die Besorgnisse bezüglich [[Verbraucher]]verwendung und hoher (aggregierter) Tonnage sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der [[CMR-Stoffe|CMR]]-Substanzen und der vermuteten Gefahren durch sensibilisierende Eigenschaften. Die Neubewertung fand ab 2016 statt und wurde von [[Frankreich]] durchgeführt.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.028.457 |Name=Tin sulphate |Evaluationsjahr=2016 |Status=Follow-up |Abruf=2022-03-06}}</ref>
|