Deutsche Rentenversicherung

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Deutsche Rentenversicherung
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Sozialversicherung Gesetzliche Rentenversicherung
Rechtsform gemeinsame Marke von 16 Körperschaften des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Oktober 2005
Versicherte 56,7 Mio. (31. Dezember 2019)[1]
Rentner 21,2 Mio. (1. Juli 2020)[1]
Haushaltsvolumen 332,9 Mrd. Euro (2020)[2]
Mitarbeiter 59.477 (20. Juni 2020)[3]
Website https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution.

„Deutsche Rentenversicherung“ ist der Anfang des Namens dieser Träger:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr, darunter Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung.

Geschichte

Vorgänger und Gründer der Deutschen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland waren die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Seekasse und die Bahnversicherungsanstalt sowie als Spitzenverband der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum (DSRV – Datenstelle der Rentenversicherung) in Würzburg betrieb.

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte (BfA) in der Rentenversicherung für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten für die Arbeiter und Handwerker und die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn in der Rentenversicherung für Arbeiter, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte in der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie die Seekasse für Seeleute zuständig. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.

2014 wurde die deutsche Rentenversicherung 125 Jahre alt.

Aufgabe der Vermögensbasis

Aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt nahm der anfänglich geringe Anteil der angestellten Versicherten stark zu und übertraf schließlich den Anteil der als Arbeiter definierten Versicherten. Dies führte zu großen Unterschieden im Bestand an Versicherten und Rentnern bei den Trägern der Rentenversicherung für Angestellte und denen der Rentenversicherung für Arbeiter. Mit Einführung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Jahr 1992 wurden die unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Reichsversicherungsordnung für die Rentenversicherung der Arbeiter, Angestelltenversicherungsgesetz für die Rentenversicherung der Angestellten) vereinheitlicht und das Reichsknappschaftsgesetz für die knappschaftliche Rentenversicherung mit einbezogen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde damit die historisch bedingte Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte aufgegeben. Die bis dahin angesparten Vermögen wurden seither durch Umstellen von dieser Basis auf ein mit Steuern kofinanziertes Umlageverfahren aufgezehrt. Ihre Berechtigung finden die Steuerzuschüsse in den versicherungsfremden Leistungen, die von der Rentenversicherung übernommen werden mussten.

Im Zuge einer Organisationsreform wurden am 1. Oktober 2005 die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung aufgehoben sowie BfA und VDR zur Deutschen Rentenversicherung Bund fusioniert und die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten (vormals Landesversicherungsanstalten) reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengefasst.

Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer zur allgemeinen Rentenversicherung werden die Versicherten den Trägern gleichmäßig zugeordnet, sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegeben ist. Die Zuordnung erfolgt in einem Ausgleichsverfahren anhand der Versicherungsnummer. Mittelfristig sollen 55 % der Versicherten von den Regionalträgern, 40 % von der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut werden. Für bereits versicherte Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts, für sie bleibt der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig, kann sich aber aufgrund Hauptwohnsitzverlagerung ändern. Um jedoch den Ausgleich zwischen den Trägern nicht zu lange andauern zu lassen, wird eine begrenzte Anzahl von Versicherten von der DRV Bund zu den Regionalträgern umgegliedert. Für Versicherte, die mindestens einen Beitrag zur Bahnversicherungsanstalt, Knappschaft oder Seekasse entrichtet haben, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Organisation

Die Deutsche Rentenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.

Organe

Zentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung werden von Selbstverwaltungsorganen getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium. Diese Organe sind gemäß § 31 Abs. 3b SGB IV und § 139 SGB VI bei der DRV Bund angesiedelt und werden im Artikel über die DRV Bund beschrieben.

Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung

Sie setzen sich aus Mitgliedern der Selbstverwaltungen aller Träger zusammen und repräsentieren somit alle Rentenversicherungsträger.

Träger, Version 1

Die Deutsche Rentenversicherung hat 16 rechtlich selbständige Versicherungsträger. Diese sind entweder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) oder in einer bestimmten Region (Regionalträger) zuständig. Im Jahr 2016 waren bei der DRV inklusive Eigenbetriebe und Sonderbereiche insgesamt 60 987 Mitarbeiter beschäftigt.[4]

Regionalträger der DRV

Liste der Träger

Träger der Deutschen Rentenversicherung
Rentenversicherungsträger Versicherte am 31.12.2017[5] gezahlte Renten
Deutsche Rentenversicherung Bund 23.201.810 10,0 Mio.[6]
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 2.074.724 1,7 Mio.[7]
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 4.066.615 1,5 Mio.[8]
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd 2.836.704 1,0 Mio.[9]
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg 2.176.453 0,8 Mio.[10]
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover 2.317.363 1,0 Mio.[11]
Deutsche Rentenversicherung Hessen 2.186.258 0,6 Mio.[12]
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland 2.629.412 1,6 Mio.[13]
Deutsche Rentenversicherung Nord 2.244.331 1,0 Mio.[14]
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern 1.663.231 0,9 Mio.[15]
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen 636.973 0,3 Mio.[16]
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 3.454.823 1,3 Mio.[17]
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 1.524.045 0,6 Mio.[18]
Deutsche Rentenversicherung Saarland 390.193 0,2 Mio.[19]
Deutsche Rentenversicherung Schwaben 802.157 0,6 Mio.[20]
Deutsche Rentenversicherung Westfalen 2.902.060 1,2 Mio.[21]
gesamte Deutsche Rentenversicherung 55.107.152 25,6 Mio.[22]

Selbstverwaltung der Träger

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung werden im Verhältnis 50:50 durch Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber selbstverwaltet (bei der ehemaligen Bundesknappschaft war das Verhältnis disparitätisch 2/3 Arbeitnehmer zu 1/3 Arbeitgeber) und stehen unter staatlicher Rechtsaufsicht.

Träger, Version 2

Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 125 SGB VI die Bundes- und die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Die Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe sind in § 6 Abs. 1 SGB IX aufgezählt. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist nach § 22 Abs. 2 SGB I als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung in ihrem Sektor.

Gemäß § 139b Abs. 1 AO teilt das Bundeszentralamt für Steuern jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu. Die Finanzbehörden dürfen diese Steueridentifikationsnummer gemäß § 139c Abs. 2 AO verarbeiten, um den Finanzbehörden die Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen (§ 139c Abs. 4 Nr. 5 AO).[23] Durch das Alterseinkünftegesetz wurden die verschiedenen Rentenversicherungsträger verpflichtet, einer zentralen Stelle die Rentenbezüge einschließlich der Identifikationsnummer nach § 139b AO mitzuteilen (§ 22a EStG).[24]

Abgrenzung

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen erbringen die im 2. Kapitel des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelten Leistungen zur Teilhabe (§ 9 SGB VI), Renten (§ 33 SGB VI), insbesondere die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI) sowie Zusatz- und Serviceleistungen (§§ 106 ff., §§ 109 f. SGB VI). Die betriebliche Zusatzsicherung wird von den Kassen und Pensionsfonds der betrieblichen Altersvorsorge sichergestellt. Die private Vorsorge wie z. B. die Riester-Rente und andere private Rentenversicherungen beruhen auf einem privaten Altersvorsorgevertrag.

Die Zahlungsempfänger werden Rentner genannt.

Beamte treten in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand (§ 25 BeamtStG, § 51 BBG). Mit Beginn des Ruhestands entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt (§ 4 BeamtVersG). Die lebenslange Alimentation einschließlich der Altersversorgung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG).[25] Der Dienstherr ist daher kein Versicherungsträger.

Aufgaben und Dienstleistungen

Auskunft- und Beratung

Auskunfts- und Beratungsstellen

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind regionale Dienststellen der Rentenversicherungsträger, die trägerübergreifend beraten sowie Anträge und Rechtsbehelfe entgegennehmen. Sie dienen, wie auch die kommunalen Versicherungsämter (Versicherungsamt), dem Servicegedanken und sind Anlaufstellen für Probleme, Hilfestellungen und Auskünfte rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Stellen arbeiten kostenlos und neutral. Versicherte und interessierte Personen erhalten hier Hilfe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der Formulare für die Kontenklärung und Reha- oder Rentenanträge sowie Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung und Informationen zur Altersvorsorge und zur Grundsicherung.

Ansprechstellen

Die Deutsche Rentenversicherung und verschiedene andere Träger (z. B. Krankenkassen) haben für alle Landkreise und kreisfreien Städte Ansprechstellen zur Vermittlung von Informationsangeboten über die Leistungen zur Teilhabe eingerichtet, die Rat suchende Bürger speziell nur zu Reha-Angelegenheiten beraten und unterstützen. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Kostenträger, dem sie auch den Antrag weiterleiten.

Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss oder wer als Rentner eine solche Leistung beantragen will, kann sich an eine dieser Ansprechstellen wenden.[26]

Themensprechtage

Die Auskunfts- und Beratungsstellen halten zusätzlich besondere Sprechtage zu festen Themengebieten ab. Beispiele sind die sogenannten „Internationalen Sprechtage“ zu Rentenversicherungsfragen mit Auslandsbezug, besonders mit Anrainerstaaten (zum Beispiel Beschäftigung in mehreren Staaten), sowie „Tage der kurzen Wege“ (Beratungen, an denen sich mehrere Institutionen zum Beispiel Finanzamt, Krankenkassen und Zusatzversorgungskassen beteiligen) oder Altersvorsorgetage.

Vorträge und Seminare

Weiterhin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Vorträge sowie Seminare, ebenfalls kostenlos, angeboten.

Um die einzelnen Veranstaltungsorte und Termine für die jeweiligen Vorträge und Seminare[27] zu erfahren und sich anzumelden, ist ein Kontakt zur zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle erforderlich.

eService

Wer möchte, kann sich alle Informationen zu seinem persönlichen Rentenkonto auch von zu Hause aus abrufen. Dieses Angebot wird eService genannt. Damit kann man sich beispielsweise per Internet über den persönlichen Versicherungsverlauf informieren, die bisher erworbenen Ansprüche abrufen oder die voraussichtliche Rente hochrechnen lassen. Damit diese vertraulichen Daten geschützt (Datenschutz) bleiben, wird eine spezielle Signaturchipkarte benötigt.

Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben

2016 wurden bei der Rentenversicherung mehr als 1,6 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitation[28] gestellt. Die Rentenversicherung führte rund eine Million Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha) durch. Dazu kommen knapp 450.000 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Die Regional- und Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung haben ein dichtes Netz an Reha-Kliniken und Reha-Zentren aufgebaut. Neben den rund 90 rentenversicherungseigenen Reha-Einrichtungen[29] wird überwiegend mit Vertragseinrichtungen kooperiert.

Projekte

Rentenblicker

„Rentenblicker“ ist das Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung, das seit 2007 online zu finden ist. Neben der Website www.rentenblicker.de werden Schüler- und Lehrermaterialien bereitgestellt und können von (Schul-)Referenten angefordert werden. Bislang gab es mehr als 100.000 Downloads (Unterrichtsmaterial und Broschüre) und 250.000 Broschüren und Arbeitshefte wurden an Schulen verschickt.

Finanzen

Buchungsgrundlagen

Die Haushaltspläne der einzelnen Träger werden nach den Bestimmungen der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), der Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV) und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) erstellt. Gemäß § 26a SVHV haben „Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, ... nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.“

Einnahmen

Die Gesamteinnahmen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2016 betrugen 296 Milliarden Euro. Sie setzten sich aus 72,6 % Beiträgen, 14,0 % allgemeinem Bundeszuschuss, 3,7 % zusätzlichem Bundeszuschuss und 9,7 % sonstigen Einnahmen zusammen.[4]

Die Beitragseinnahmen in Höhe von 214,8 Milliarden Euro, das sind 8,2 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2015, setzen sich aus 90,6 % Pflichtbeiträgen, 5,8 % Beiträgen für Kindererziehungszeiten, 1,6 % Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit, 1,2 Prozent Beiträgen der Krankenversicherung, 0,5 % Beiträgen der Pflegeversicherung sowie 0,3 % freiwilligen Beiträgen zusammen.[4]

Ausgaben

Die Gesamtausgaben der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2016 betrugen 288,4 Milliarden Euro, 10,7 Milliarden mehr als im Vorjahr.

Die Ausgaben teilen sich wie folgt auf: 89,9 % der Ausgaben entfielen auf Rentenzahlungen, 6,4 % auf die Krankenversicherung der Rentner, 2,2 % auf Leistungen zur Teilhabe, 1,3 % auf Verwaltungs- und Verfahrenskosten und 0,2 % auf sonstige Ausgaben.[4] Ein Teil der Ausgaben entfällt auf versicherungsfremde Leistungen, die durch die Bundeszuschüsse gedeckt werden sollen.

Saldo

Im Jahr 2016 ergab sich ein Einnahmedefizit von 2,2 Milliarden Euro.[4]

Rentenanpassung

Zum 1. Juli 2022 findet eine Rentenanpassung statt.[30]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Deutsche Rentenversicherung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Ergebnisse auf einen Blick 2021; abgerufen am 17. August 2021
  2. Die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung; abgerufen am 17. August 2021
  3. Personalstatistik nach § 11 RSVwV zum 30. Juni 2020; abgerufen am 17. August 2021
  4. a b c d e Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung (2016); abgerufen im März 2018
  5. Deutsche Rentenversicherung Bund - Statistikband - Versicherte 2017. deutsche-rentenversicherung.de/bund; abgerufen am 28. Juli 2019.
  6. Deutsche Rentenversicherung Bund - Geschäftsbericht 2016. deutsche-rentenversicherung.de/bund; abgerufen im März 2018
  7. Webseite der Knappschaft-Bahn-See (2017); abgerufen im März 2018
  8. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (2016); abgerufen im März 2018
  9. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (2016); abgerufen im März 2018
  10. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (2016).; abgerufen im März 2018
  11. Webseite der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Unternehmensprofil); abgerufen März 2018
  12. Webseite der Deutschen Rentenversicherung Hessen (Zahlen und Fakten); abgerufen am 5. März 2018
  13. Webseite der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (Zahlen, Daten, Fakten regional); abgerufen im März 2018
  14. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Nord (2017) (PDF; 1 MB) S. 2
  15. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (2016) (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive) (PDF; 4,3 MB) S. 3
  16. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen (2016) (PDF; 729 kB) S. 8
  17. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (2016) PDF; abgerufen im März 2018
  18. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (2016) PDF; abgerufen im März 2018
  19. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Saarland (2016) PDF; abgerufen im März 2018
  20. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Schwaben (2016) PDF, abgerufen im März 2018
  21. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (2016). PDF; abgerufen im März 2018
  22. Deutsche Rentenversicherung: Wichtige Eckzahlen zur Statistik. Stand Januar 2018; abgerufen im März 2018
  23. BFH, Urteil vom 18. Januar 2012, Az.: 2 R 49/10, BStBl. II 2012, 168 = BFHE 235, 151
  24. Kohlhammer Verlag (Hrsg.), Probleme beim Vollzug der Steuergesetze, 2006, S. 113
  25. Beamtenversorgung Bundesinnenministerium, abgerufen am 27. Juni 2021.
  26. Ansprechstellen; abgerufen im Februar 2019
  27. Übersicht Vorträge und Seminare (Termine und Orte); abgerufen im März 2018
  28. Reha-Bericht 2018 der Deutschen Rentenversicherung (PDF); abgerufen im März 2018
  29. DRV - Klinikgruppe, Standortsuche. Abgerufen am 9. Juli 2022.
  30. Rentenanpassung zum 1. Juli 2022