Diskussion:Öffentlicher Dienst/Archiv

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Archiv bis 2005

Ich meine mich zuerrinnern, das der Staat sehr viele Aufträge der Wirtschaft gibt - sowohl zahlen als auch wertmäßig. Hat jemand die Zahlen? da didi 14:32, 27. Feb 2004 (CET)

Nach dem Lesen von [1] bin ich mir nicht mehr sicher, ob die Auftragsarbeit tatsächlich zum öffentlichen Dienst gehört. Mittlerweile glaube ich eher, dass nur die direkte Arbeit für Institutionen, die zu 100% Staatseigentum sind, dazu zählt. Mwka 14:51, 27. Feb 2004 (CET)
Habe die Seite mal entsprechend umformuliert. Mwka 15:11, 28. Feb 2004 (CET)

Quelle für Beschäftigte im öffentlichen Dienst 2003: (http://www.destatis.de/basis/d/fist/fist05.php)

Helmut Krause 21:49, 10. Apr 2005 (CEST)

erledigtErledigt

Werbungweblinks löschen

In dem Artikel ist der externe Link: SCHWARZBUCH BAT angegeben. Ich frage mich was soll der Link in dem Artikel? Das ist pure Werbung. --217.86.56.7 08:44, 11. Apr 2005 (CEST)

Weil ich das auch so sehe, hatte ich den Link gestern entsorgt. Nachdem er leider prompt wieder eingestellt wurde, habe ich ihn gerade erneut gelöscht. --Bubo 17:27, 11. Apr 2005 (CEST)
Die beiden Weblinks führen zu Werbeseiten von Finanzdienstleistern. Ich werde daher die Kategorie erst einmal ganz entfernen, solange es keine besseren Weblinks gibt. --134.102.20.212 10:03, 6. Mai 2008 (CEST)
Die Problemlage wurde entschärft. --Bahrmatt (Diskussion) 13:42, 29. Mär. 2013 (CET)

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Mitarbeiteranzahl

"Ende 2005 arbeiteten rund 3,8 Millionen Menschen in Deutschland im öffentlichen Dienst, die Zahl der Beschäftigten ist seit vielen Jahren rückläufig." In der Tabelle weiter unten kann man aber 4,6Millionen Beschäftigte für 2005 ablesen. Wer schreibt denn so einen Mist? 81.173.214.10 12:45, 26. Jan. 2009 (CET)


der artikel ist veraltet aber das wird schon jemand mal ausbessern ^^ (nicht signierter Beitrag von 79.240.163.113 (Diskussion | Beiträge) 14:49, 13. Nov. 2009 (CET)) 


Mein Reden, wir haben 2012. Heutzutage sollte es doch möglich sein die Daten aus dem Vorjahr zu bekommen. Beschäftigte 2006, das ist nun über 5 Jahre her. (nicht signierter Beitrag von Hmelk (Diskussion | Beiträge) 09:29, 31. Mär. 2012 (CEST))

Es sind nun aktuellere Zahlen ergänzt worden. --Bahrmatt (Diskussion) 13:42, 29. Mär. 2013 (CET)

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BKS, nicht ganz optimal, aber redir wäre auch ungünstig

Öffentlicher Dienst steht für:

und in Staatsdienst den falschen satz, "Öffentlicher Dienst" wäre der rechtsbegriff (nur de, at) ausbessern und stattdessen index der länder, eu, histrorisches, usw., cf. beamter --W!B: 09:12, 27. Dez. 2010 (CET)

Siehe auch:
  • Internationale Organisation („Internationaler öffentlicher Dienst“ ist eine Bezeichnung für den Bereich der internationalen und multinationalen Organisationen und Vertretungen)
(Belege: [2], [3], [4] --Carolin 11:56, 27. Dez. 2010 (CET)
Der Artikel ist grundlegend überarbeitet und verbessert worden. --Bahrmatt (Diskussion) 13:42, 29. Mär. 2013 (CET)

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"Dienst" ist keine Tätigkeit

Dieser 1. Satz der Einleitung macht nicht recht Sinn: "Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man die Tätigkeit (...)". Vielleicht wäre "Tätigkeitsfeld" richtiger. --Horst bei Wiki (Diskussion) 19:37, 20. Aug. 2012 (CEST)

Der Satz wurde entsprechend verbessert. --Bahrmatt (Diskussion) 13:42, 29. Mär. 2013 (CET)

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Rechtsreferendare

auch in einer Anwaltskanzlei? --2001:4CA0:2FFF:3:0:0:0:88 15:25, 17. Jan. 2013 (CET)

ja, es ist egal, wo sie arbeiten. --77.4.84.117 12:45, 18. Sep. 2013 (CEST)

Beamte oder Angestellte wirtschaftlich vorteilhafter?

In einer Untersuchung kommt der Bundesrechnungshof 1996 auf Seite 14 zu dem Ergebnis, dass "die Beschäftigung von Beamten grundsätzlich als wirtschaftlich vorteilhafter" zu sehen sei, als die Beschäftigung von Angestellten. Allerdings liegt der BAT, nicht der TVöD zugrunde. Wäre das hier zu thematisieren? Quelle: [5] --Karl 3 (Diskussion) 08:08, 28. Mär. 2014 (CET)

--- Hallo, das ist eine uralte Diskussion, die lediglich zur Neiddebatte beiträgt, sich aber m.E. nicht objektiv auflösen lässt. Es ist aus unterschiedlichen Gründen für den Arbeitgeber "preisgünstiger", Beamte statt Arbeitnehmer zu beschäftigen (längere Wochenarbeitszeit, kein Streikrecht, in einzelnen Bundesländern mehr Dispositionsfreiheit weil weniger Mitbestimmungsrechte des Personalrats gegenüber den bei Tarifbeschäftigten, kein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, nur anteilige konkrete Behandlungskosten via Beihilfe, die meist unter dem AG-Anteil der Soz.vers. liegen). Das ist aber von Bundesland zu Bundesland und z.T. auch nach Entgelt-/Besoldungsgruppen und Alters-/Erfahrungsstufen sehr unterschiedlich. Hinzu kommt, dass nach Ende des aktiven Dienstes der Beamte seinen Dienstherrn "teurer" kommt, denn üblicherweise wird die Beamtenversorgung ("Pension") vom bisherigen Dienstherrn bezahlt, ebenso die üblicherweise höheren Krankenbehandlungskosten im Alter (in NRW steigt der Beihilfesatz dann sogar von 50 auf 70 %), während die Tarifbeschäftigten nach dem Ausscheiden in jeder Hinsicht der Sozialversicherung (und damit mehr oder weniger allen) zur "Last" fallen. Mir sind jedenfalls in 40 Jahren Tätigkeit im öD noch nie unabhängige und nachvollziehbare Berechnungen untergekommen, dafür aber jede Menge interessengeleitete. HDeinert2002 (Diskussion) 14:09, 31. Mär. 2014 (CEST)

Hallo, zu dieser uralten Diskussion hat der BRH 1996, allerdings unter anderen Rahmenbedingungen, eine eindeutige Aussage getroffen, die meines Wissens teilweise auch Entscheidungen bei der Frage "Beamte oder Angestellte" beeinflusst. Eigentlich sollte eine BRH-Aussage als "unabhängig und nachvollziehbar" anzusehen sein, wenn sie dann unter den richtigen Prämissen getroffe wurde. Aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Meinungen zu diesem Thema? --Karl 3 (Diskussion) 09:45, 1. Apr. 2014 (CEST)

Auch der Landtag Schleswig-Holstein hat zum Punkt "Verbeamtung von Landesbediensteten" Ende Oktober 2006 die Meinung vertreten, Beamte seien wirtschaftlich günstiger: [6]. . --Karl 3 (Diskussion) 16:44, 12. Apr. 2014 (CEST)

Die vom Landtag Schleswig-Holstein im Oktober 2006 geäußerte Aussage, Beamte seien wirtschaftlich günstiger, ist aus folgenden Gründen kritisch zu hinterfragen: Die Aussage basiert auf den Vergütungsregelungen des BAT. Seit 1.10.2005 wurde dieser jedoch durch den TVöD abgelöst, der durch den Fortfall der familienbezogenen Bestandteile Familien mit Kindern schlechter stellt. Zum 1.1.2004 haben sich die Versorgungsleistungen der VBL durch die Umstellung vom Umlageverfahren auf ein Kapitaldeckungsverfahren verschlechtert. Die Pensionszahlungen wurden mit einem Zinssatz von 6% abgezinst. Verringert sich dieser Zinssatz, verschlechtert sich damit die wirtschaftliche Vorteihaftigkeit des Einsatzes von Beamten gegenüber Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes. Eine eventuelle wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Einsatzes von Beamten verringert sich tendenziell vom einfachen zum höheren Dienst.--Karl 3 (Diskussion) 10:56, 26. Nov. 2014 (CET)

Tabelle der Anzahl

Da die Spalte 2013 frei ist bedeutet das wohl, daß es -zumindest in diesem Jahr- nur "sonstige" Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gab und 2014 sich dann -Hokuspokus Fidibus- die 2013 nicht vorhandenen Beamten wieder materialisierten? --- Loggediteur (Diskussion) 12:51, 17. Feb. 2016 (CET)

Ich setze das hier einfach mal mit hinein, erkundigen kann man sich für Weiter- Bildung- Maßnahmen im Sozialen, denn das Fach "Polizeidienstkunde", hierzu -Recht des Öffentlichen Dienstes, ist der Bereich des Sozialrechts.

Ich habe mit der Tabelle auch meine Probleme. Wenn ich mir die zitierte Quelle, Statistisches Bundesamt, Fachserie 14 Reihe 6 für das Jahr 2017 ansehe, finde ich z.B. auf Seite 46 die Gesamtzahl von 1.843.345 Beamte und auf Seite 47 die Gesamtzahl von 2.895.285 Arbeitnehmer. Insgesamt also 4.738.600 Beschäftige im Öffentlichen Dienst. Sicher scheint aber zu sein, dass es sich bei knapp 40% der Beschäftigen um Beamte handelt. Diese Zahl wäre vielleicht im Artikel erwähnenswert. --Karl 3 (Diskussion) 14:59, 7. Aug. 2019 (CEST)

Die in der Tabelle angegebenen Zahlen finden sich auf S. 15 oben. Dabei handelt es sich für den öffentlichen Gesamthaushalt um 4,26 Mio Beschäftigte und Insgesamt (= incl. sonstige öffentliche Einrichtungen) um 5,99 Mio Beschäftigte. Wäre es nicht aussagekräftiger, statt der jetzigen Unterteilung zukünftig nach Beamten und Arbeitnehmern zu unterteilen? Für die Entwicklung der Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalente!) könnte man die Tabelle auf Seite 86 nehmen. Nach der Tabelle auf Seite 86 entfallen per 30.6.2017 59,2% der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente!) auf Arbeitnehmer und 40,8% auf Beamte, Richter und Soldaten.--Karl 3 (Diskussion) 14:40, 17. Aug. 2019 (CEST)

Stellenbesetzung

"Die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst unterliegt dem Prinzip der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG." steht zurzeit im Artikel. Im Art. 33 Abs. 2 GG. ist aber vom "öffentlichen Amt" die Rede. Ist das gleichzusetzen? Hat ein Mitarbeiter der Müllabfuhr ein öffentliches Amt? Abgesehen davon ist der komplette Absatz unbequellt. --Jeansverkäufer (Diskussion) 10:47, 14. Mär. 2018 (CET)

Der WP-Artikel Öffentliches Amt beschränkt die Inhaber auf Beamte und Richter, in keinem Fall also Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes.Falls es so ist, sollte es im Artikel verdeutlicht werden. --Karl 3 (Diskussion) 15:07, 7. Aug. 2019 (CEST)
"Öffentliche Ämter iSv. Art. 33 Abs. 2 GG sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können." (siehe: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/konkurrentenklage-im-oeffentlichen-dienst-und-die-frage-des-anforderungsprofils-380236, insb. Fußnote 3.--Asperatus (Diskussion) 23:38, 7. Aug. 2019 (CEST)

Danke für die Ergänzung! Aber was bedeutet dieses Prinzip in der Praxis im Unterschied zur Privatwirtschaft? Auch dort suche ich natürlich nach dem bestgeeigneten Bewerber. Aus der zitierten Quelle geht hervor, dass den "gestellten Anforderungen keine sachfremden Erwägungen zugrunde liegen" dürfen, also z.B. Uni- statt FH-Studium. Ich denke, in der Privatwirtschaft kann ich auch sachfremde Erwägungen einfließen lassen, oder? Damit würde das Prinzip der Bestenauslese im ÖD aber die Ausschreibungsmöglichkeiten ggü der Privatwirtschaft einschränken. Aber ich bin kein Jurist und kein Arbeitsrechtler! --Karl 3 (Diskussion) 09:50, 8. Aug. 2019 (CEST)

In der Privatwirtschaft kann jeder jeden einstellen, wen er will (abgesehen von firmeninternen Regelungen). Vielleicht ist der zweitbeste Bewerber der Sohn des Nachbarn oder die ausgeschriebene Assistentin ist weniger fähig, aber bildhübsch (sachfremde Erwägungen)? Dann wird er oder sie genommen und das ist rechtens (aber die wahren Gründe selten kommuniziert). Mit gewissen Einschränkungen (z.B. AGG) gilt Vertragsfreiheit. Im öffentlichen Dienst dürfen persönliche Beziehungen oder Aussehen keine Rolle spielen. Wenn die Stelle für universitäre oder FH-Abschlüsse ausgeschrieben ist, weil die Stellenanforderungen besser zu der einen oder anderen Studienart passen, ist das m. E. keine sachfremde Erwägung.--Asperatus (Diskussion) 12:00, 8. Aug. 2019 (CEST)

Zu den "firmeninternen Regelungen" gehört natürlich auch die ggf. notwendige Einbeziehung des Betriebsrats gem. §§93,95 BetrVG. Entsprechende Fallkonstellation vorausgesetzt, können Einstellungsprozesse im ÖD und der Privatwirtschaft durchaus ähnlich ablaufen.--Karl 3 (Diskussion) 14:25, 8. Aug. 2019 (CEST)