Diskussion:Beamter (Deutschland)
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit oder--~~~~
.Vor- und Nachteile des Beamtenstatuses
Ich habe den Abschnitt "Vor- und Nachteile des Beamtenstatuses", der von Mikra1 geschrieben wurde, wegen schwerer Mängel wieder heraus genommen. Die Darstellung der Vor- und Nachteile scheinen der persönlichen Meinung des Autors zu entsprechen. Sie verletzen den neutralen Standpunkt. Viele dort aufgeführten Fakten ließen sich ohne die Wertung eines Vor- und Nachteils im übrigen Artikeltext unterbringen, sind jedoch überwiegend dort schon erwähnt und somit redundant. Dem gesamten Abschnitt fehlt es an Einzelnachweisen, von minimalen Verweisen auf Gesetze einmal abgesehen. Einige der dargestellten Sachverhalte sind schlicht falsch oder stark verkürzt. Eine Systematik ist nicht zu erkennen. Vor- und Nachteile sind durcheinander gewürfelt und nicht klar benannt, für wen diese gelten sollen. Daher kann der Abschnitt keinesfalls stehen bleiben. Bitte erst einen Konsens herbeiführen und nicht einfach wieder einfügen.--Asperatus (Diskussion) 22:43, 10. Apr. 2021 (CEST)
- @Asperatus: Ich bitte um Benennung der schlicht falschen Sachverhalte. mfg Mikra1 (Diskussion) 11:19, 11. Apr. 2021 (CEST)
- Zum Beispiel, dass Beamte keine Leistungen erwarten können, wenn sie gekündigt werden. Beamte können nicht gekündigt werden. Ein weiteres Beispiel ist die "nur" Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Möglichkeit des Altersgeldes wird nicht erwähnt.--Asperatus (Diskussion) 12:31, 11. Apr. 2021 (CEST)
- @Asperatus: Natürlich können Beamte gekündigt/"entfernt" werden, siehe z.B. § 10 Bundesdisziplinargesetz - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - und sie können selbstverständlich auch selbst kündigen. Auch nach der Anstellungsprüfung sind sie, auch bei Bestehen, automatisch gekündigt.
- Die "nur" Nachversicherung ist die Regel. Altersgeld gibt es nur in 5 Ländern, 2 Stadtstaaten und dem Bund und nur bei eigener Kündigung oder (eher unwahrscheinlicher) Ruhestandsversetzung vor Erreichen der Altersgrenze. Aber man kann es natürlich ergänzen.
- Sonstige inhaltliche Probleme? Mikra1 (Diskussion) 19:35, 11. Apr. 2021 (CEST)
- Vielleicht solltest du den Artikel, den du umfangreich ergänzen willst, erstmal lesen. Ich zitiere: "Beamte können nicht kündigen und Beamten kann nicht gekündigt werden, da kein vertragliches Arbeitsverhältnis besteht. Eine Entlassung kann jedoch jederzeit beantragt werden." Sie können auch aus dem Dienstverhältnis entfernt oder entlassen, aber nicht gekündigt werden. Das Institut der Anstellung im Beamtenrecht gibt es grundsätzlich nicht mehr. Da es das Altersgeld in 7 Ländern und dem Bund gibt, kann man nicht von einer Ausnahme sprechen und selbst dann hätte man sie erwähnen müssen. Falls dir inhaltlich in dem Artikel noch etwas fehlt, sollte es in die entsprechenden Abschnitte eingefügt werden. Da eine Abwägung von Vor- und Nachteilen naturgemäß subjektiv ist, gehört dies nicht in Wikipedia. Es gäbe noch viele inhaltliche Punkte, aber das würde jetzt zu weit führen.--Asperatus (Diskussion) 10:36, 12. Apr. 2021 (CEST)
Alle Eisenbahner sind Beamte ...
... denn die EBO fasst das gesamte Betriebspersonal als "Betriebsbeamte" zusammen - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__47.html --EM311 Disk 13:49, 24. Sep. 2021 (CEST)
- Zitat von http://www.verwaltungsrecht-ratgeber.de/verwaltungsrecht/eisenbahnrecht/ebo/index_06.html „Mit der Bezeichnung Betriebsbeamter wird der Kreis der für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs in erster Linie verantwortlichen Personen (abschließend) festgelegt. Er umfaßt nicht nur "Beamte" im beamtenrechtlichen Sinne, sondern auch Angestellte und Arbeiter.“ Der Betriebsbeamte ist also offensichtlich kein Beamter im beamtenrechtlichen Sinn.--Albatros 58 (Diskussion) 15:04, 24. Sep. 2021 (CEST)
- Kann ich als nichtverbeamteter Eisenbahner vollauf bestätigen. --CC (Diskussion) 15:08, 24. Sep. 2021 (CEST)
- Weiteres Zitat: „Mit Betriebsbeamten sind keine Beamten im verfassungs-, beamten- oder haushaltsrechtlichen Sinn gemeint, sondern die in Absatz 1 aufgeführten Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben. Unter den Begriff Betriebsbeamte fallen somit die aufgeführten Personen, unabhängig von deren arbeits- oder dienstrechtlichen Stellung. Ausschlaggebend ist die Art der jeweiligen Tätigkeit.“ https://dserver.bundestag.de/brd/2016/0307-16.pdf (Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften)--Albatros 58 (Diskussion) 15:20, 24. Sep. 2021 (CEST)
Ich habe nun im Abschnitt Begriffsbestimmung eine kurze Erläuterung des Begriffes eingefügt.--Albatros 58 (Diskussion) 21:12, 25. Sep. 2021 (CEST)
Siehe auch
- Beamtenbeleidigung
- EU-Beamter
- Personalabbauverordnung vom 27. Oktober 1923
- Dienstaufsichtsbeschwerde
Nach welcher Systematik wurden diese Links ausgewählt? Sorry, rhetorische Frage :-) Ich wollte nur darauf hinweiseen, dass es hier Ausbaupotential für den Artikel gibt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:14, 26. Apr. 2022 (CEST)