Diskussion:Einkommensteuergesetz/Archiv

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1920

Das ursprüngliche Einkommenssteuergesetz stammt von 1920 und nicht von 1934: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19200004&zoom=2&seite=00000359&x=8&y=7. Es wäre sicherlich sinnvoll die historische Entwicklung separat zu betrachten.--94.218.142.68 18:33, 19. Nov. 2009 (CET)

Nachdem die Seite mit den wenigen Daten den Standard Wikipedia nicht erfüllt hatte, habe ich mal ein paar Informationen hier mit eingefügt. Ich werde immer wieder hier weietere Informationen hier einfügen. Nachdem ich die Basics hier aufgezählt habe, habe ich vor ein Schema zur Steuerberechnung hier aufzuschreiben, damit der leie auch mal die EStG anwenden kann. Natürlich wäre ich Euch sehr dankbar, wenn mich einige Kollegen mitunterstützen würden. Dann würden wir den Menschen mal auch zeigen, dass Steuerrecht sehr spannend sein kann.

Der Sinn des Gesetzes könnte doch im Artikel stehen, oder nicht?

Wie wärs, wenn du deine Beiträge unterzeichnen würdest? Und unter einem "spannenden Steuerrecht" verstehe ich nicht, die Beiträge mit möglichst vielen nichtssagenden Ausdrücken und Schreibfehlern zu versehen. Este 22:50, 10. Jul 2006 (CEST)

Ich habe mir erlaubt, an den Basisdaten einige Änderungen vorzunehmen: Wenn diese Seite eine aktuelle Hilfe sein soll, dann ist wohl niemanden gedient, wenn er erfährt, dass es schon 1934 ein Einkommensteuergesetz gab. Wichtig ist wohl, von wann das derzeit geltende Einkommensteuergesetz stammt und wann es zuletzt geändert worden ist. Der Fundstellennachweis ist nur für Historiker interessant. Wenn Geschichtsforschung im Steuerrecht betrieben werden soll, rege ich an, den Basisdaten eine weitere Zeile "Historische Entwicklung des Gesetzes" hinzuzufügen. Weiter: - Änderungsgesetze werden im Bundesgesetzblatt Teil I (nicht Teil II) veröffentlicht! - Die Lohnsteuer ist keine "Einkunftsquelle" und das Gesetz kennt nicht den Begriff "Steuerbürger" sonder "Steuerpflichtiger". Und viele, viele andere "Unschärfen" und Unrichtigkeiten in der Kategorie Steuerrecht.

Ich muss leider feststellen, dass die steuerrechtlichen Hinweise von Wikipedia kaum brauchbar sind, auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass sie für Nichtfachleute geschrieben sind.

Wenn Wikipedia Erfolg haben soll, dann ist es unabdingsbar, dass für jede Kategorie ein fachkundiger Administrator bestellt wird, der solche "populärwissenschaftlichen" Beiträge prüft. 217.235.204.17 19:34, 7. Jan 2005 (CET)


Diesem Anliegen hatte ich mit meinem Eintrag vom 25. Januar 2005 Rechnung getragen. Leider wurde mein Hinweis auf die Ursprungsfassung und die aktuelle Neufassung danach wieder rückgängig gemacht. Der Hinweis auf eine aktuelle Fassung ist sowieso falsch, da es an dieser Fundstelle nur eine marginale Änderung gab und den Leser doch die letzte Komplett-Neufassung interessiert!!!

Das EStG selbst gibt 1934 als Ursprung an - insofern handelt es sich nicht um ein historisches Datum, sondern um die erste Fassung dieses Gesetzes. --YeOldHinnerk 13:32, 15. Feb 2006 (CET)

Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 20:04, 29. Jan 2006 (CET)

Erledigt --Pelz 23:21, 29. Jan 2006 (CET)


Alle Weblinks zu den Untergliederungspunkten funktionieren nicht richtig und sollten meiner Meinung nach entfernt werden. -- Mike Krüger, ?! 09:09, 30. Mai 2007 (CEST)

NEU: Bitte alle Links anpassen, erneut geändert ... Beispiel (alle analog zu ändern)

alt: http://www.bmj.bund.de/jur.php?EStG,40b

neu: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40b.htmlv --217.232.165.14 12:14, 19. Aug. 2007 (CEST)

Frage

In der Einleitung steht "...Andere Erhebungsformen sind das allgemeine Verfahren." Stimmt der Satz so? Weil "allgemeine Verfahren" klingt nicht wie eine Erhebungsform. Es sind welche in Klammer aufgeführt, aber das gibt bei mir kein sinnvollen Satz. --Firlefonz 02:59, 8. Mai 2011 (CEST)

NPOV Abschnitt Geschichte

Der Abschnitt Geschichte verletzt nach meiner Auffassung den neutralen Standpunkt (NPOV)! (siehe Bezugstext)

Ist Deine Auffassung nicht schon eine Abweichung vom neutralen Standpunkt?--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 15:52, 16. Aug. 2011 (CEST)

Zunächst wird ausführlich dargestellt, dass es sich bei dem ursprünglichen EStG um ein NS-Machwerk zum Zwecke der Verfolgung unliebsamer Personen handelt. Wörtlich heißt es zunächst: "Die deutsche Steuergesetzgebung wurde so zur Grundlage der ideologisierten Finanzpolitik Deutschlands und zum diskriminierenden Instrument der systematischen wirtschaftlichen Existenzvernichtung der Juden und Kritiker des Nationalsozialismus sowie zahlreicher Protagonisten der so genannten entarteten Kunst." Das mag so gewesen sein und wird gar nicht bestritten.

Dann ist der Vorwurf des NPOV dahingehend schon vom Tisch!--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 15:52, 16. Aug. 2011 (CEST)

Nach Aufbau dieses Kontextes wird jedoch sinngemäß ausgeführt, dass sich dieses EStG in den vergangenen 65 Jahren seit 1946 praktisch nicht verändert habe. Wörtlich: "...lediglich der Wortlaut der Fassung vom 16. Oktober 1934 unterlag zahlreichen Änderungen, u.a. der Entfernung aller nationalsozialistischen Verweise." Somit entsteht der Eindruck - ob vom Autor beabsichtigt oder nicht, sei dahingestellt - das heutige, aktuelle EStG verfolge immer noch derartige Ziele, wie im Kontext ausgeführt. Das gipfelt in dem Satz: "Damit gehört das Einkommensteuergesetz, so wie auch die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, zu jenen nationalsozialistischen Gesetzen, welche in der Bundesrepublik Deutschland noch heute angewendet werden." Das kann so nicht stehen stehen bleiben!

Du hast hier zunächst einen Eindruck und möchtest diesen im Lemma wiedersehen, das ist also kein NPOV! Weiterhin beschreibe ich hier nachweisliche Tatsachen. Ich habe nirgendwo behauptet, dass sich das EStG nicht verändert hätte, sondern eindeutig, wie Du selbst ziterst: "lediglich der Wortlaut der Fassung vom 16. Oktober 1934 unterlag zahlreichen Änderungen, u.a. der Entfernung aller nationalsozialistischen Verweise.", also klar herausgestellt, dass es zahlreichen Veränderungen unterlag. Deine Interpretation, also Dein Eindruck steht da nicht drin, dahingehend verlangst Du also die Entfernung eines persönlichen Eindrucks, den Du hast. Weiterhin ist es völlig korrekt, dass das EStG, so wie auch die JBeitrO, zu den Gesetzen gehört, welche durch Adolf Hitler erlassen wurden und heute noch angewendet werden. Es sind Tatsachen und gehören in das Lemma. Deine persönliche Betroffenheit ändert daran nichts. Es ist Fakt und es ist bewiesen.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 15:52, 16. Aug. 2011 (CEST)
Die Formulierung ", lediglich der Wortlaut der Fassung vom 16. Oktober 1934 unterlag zahlreichen Änderungen, u.a. der Entfernung aller nationalsozialistischen Verweise. Damit gehört das Einkommensteuergesetz, so wie auch die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, zu jenen nationalsozialistischen Gesetzen, welche in der Bundesrepublik Deutschland noch heute angewendet werden." belegt offensichtlich, dass es dir um Stimmungsmache geht! Als ob es in den letzten 65 Jahren fast nur die "Entfernung aller nationalsozialistischen Verweise" gegeben hätte. Auch die zusätzliche Erwähnung der nicht zum Thema gehörenden "Justizbeitreibungsordnung" bestätigt dies. Mit Verlaub, das Problem ist deine rein formale Abhandlung ("digitale" Denkweise des nur Entweder/Oder) ohne vernünftige Nuancierung. --Udo 09:34, 17. Aug. 2011 (CEST)

Darüberhinaus wird behauptet, das aktuelle EStG sei nicht demokratisch und rechtstaatlich zustandegekommen, so heißt es wörtlich: "Weder in der Zeit zwischen der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1945 noch in der Zeit der folgenden 17 Wahlperioden zum Deutschen Bundestag als demokratisch gewählter Gesetzgeber wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein in einem ordnungsgemäßen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren neu beschlossenes und den demokratischen Erfordernissen des Grundgesetzes entsprechendes Einkommensteuergesetz verabschiedet,...". Ich bin zwar kein jurist, aber wenn das so wäre, dann hätte mit Sicherheit schon mal jemand beim Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt, oder? Jedenfalls gab es seit 1946 so viele und umfangreiche Änderungen, dass heute von dem ursprüglichen Gesetz praktisch nichts mehr übrig geblieben sein kann. --Udo 15:14, 16. Aug. 2011 (CEST)

Es wird nirgendwo behauptet, das aktuelle EStG sei nicht demokratisch und rechtsstaatlich zustande gekommen, sondern es wird - im Gegensatz zu einer (unbewiesenen) Behauptung - anhand der historischen und für jeden nachprüfbaren Tatsachen festgestellt, dass dieses Einkommensteuergesetz zu keiner Folgezeit vom Parlament in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren neu erlassen, sondern nur die alte Fassung verändert wurde. Der Beweis findet sich im Ausfertigungsdatum des aktuell angewendeten EStG. Das ist keine Erfindung von mir, sondern die des Gesetzgebers, welcher bisher kein neues erlassen hat, denn dann stünde in seinem Ausfertigungsdatum ein Datum nach dem Zusammentritt des ersten Bundestages. Dass es Änderungen gab, ändert nichts daran, dass es sich nach wie vor um das von Adolf Hitler unterzeichnete EStG handelt. Dass weiterhin dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht noch keiner geklagt hat, ändert daran auch nichts. Diesbzgl. kannst Du gern einen Verfassungsrechtler fragen, wie eine Normenkontrolle in einem solchen Fall durchgeführt wird, Hinweise dazu findest Du in Art. 93 GG oder in den Lemmata Normenkontrolle, Abstrakte Normenkontrolle sowie Konkrete Normenkontrolle.
Es ist also zweifelsfrei eine bewiesene und nachprüfbare Tatsache, dass das heute angewendete EStG von der Reichsregierung 1934 erlassen und von Adolf Hitler unterzeichnet wurde und heute noch angewendet wird. Ohne jede persönliche Einlassung. Im Gegenteil dazu ist erkennbar, dass Deine daraus gezogenen Schlussfolgerungen und der damit verbundene Wunsch der Löschung der Geschichte des EStG in keinem Fall neutral ist, sondern zutiefst subjektiv. Mein Vorschlag, wir entfernen den unzutreffenden Baustein wieder.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 15:52, 16. Aug. 2011 (CEST)
Das ist nicht nur mein subjektiver Eindruck, sondern wurde inzwischen von vielen anderen Usern so gesehen. Im Übrigen möchte ich nicht alles löschen, sondern neutral umformulieren! --Udo 09:34, 17. Aug. 2011 (CEST)
PS: Danke für die mangelnde Benachrichtigung. Es gehört sich, den Autor zu benachrichtigen!--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 16:09, 16. Aug. 2011 (CEST)
Na ja, offensichtlich hast du's ja mitgekriegt. --Udo 09:12, 17. Aug. 2011 (CEST)

Da bisher von Dir keine substantiierte Stellungnahme ersichtlich ist, schlage ich eine Frist bis 17:00 Uhr vor, dann entferne ich den unzutreffenden Baustein.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 16:34, 16. Aug. 2011 (CEST)

Eine derartige Fristsetzung ist für ehrenamtliche Autoren unzumutbar, so geht's nicht! --Udo 09:12, 17. Aug. 2011 (CEST)

17:06 Baustein NPOV entfernt erledigtErledigt --liche Grüße von Ninxit | Diskussion 17:07, 16. Aug. 2011 (CEST)

Das ist keineswegs erledigt. Aufgrund der Formulierung und Textgestaltung (beispielsweise Fettdruck des Begriffs "Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich" und ausführliche Darstellung von Nebensächlichkeiten (beispielsweise eigenhändige Unterschrift von Adolf Hitler) ist offensichtlich die Absicht erkennbar, das heute gültige EStG als NS-Machwerk darzustellen, was jeder Grundlage entbehrt. Der NPOV Baustein ist sehr wohl berechtigt. --Udo 09:12, 17. Aug. 2011 (CEST)
Volle Zustimmung, Udo! Este 09:14, 17. Aug. 2011 (CEST)
Du hast Recht, Udo, und hast es gut begründet. Überdies wird durch die Erwähnung der Justizbeitreibungsordnung, die mit dem EStG nichts zu tun hat, der Eindruck hervorgerufen, das sei eine allgemeinere Erscheinung. Wenn ich unten zusätzlich einen fehlenden Beleg beanstandet habe, so heißt das nicht, dass ich den Abschnitt im Übrigen billige. --DiRit 09:25, 17. Aug. 2011 (CEST)
Danke, ist schon klar! Gruß--Udo 09:38, 17. Aug. 2011 (CEST)

Der NPOV-Baustein könnte mMn entfernt werden, wenn der untenstehende, von Stechlin vorgeschlagene Text, mit einer kleinen Änderung von mir, verwendet wird. Hier nochmal der entsprechende Text zusammenhängend:

"Die ursprüngliche Fassung des Einkommensteuergesetzes wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz), unter der dadurch ermöglichten diktatorischen Ausschaltung des Parlaments in Fragen der Gesetzgebung, von der deutschen Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler persönlich unterzeichnet ausgefertigt. Es trat zum 16. Oktober 1934 in Kraft und wurde am 24. Oktober 1934 im RGBl. I S. 1005 veröffentlicht. Dabei greift das Gesetz in seinen wesentlichen Grundzügen auf die seit 1920 geltenden gesetzlichen Regelungen zurück"[1]
Im Kontrollratsgesetz vom 11. Februar 1946 wurde eine starke Anhebung des Steuertarifs beschlossen. Durch die folgende Währungsreform und mehreren Steuergesetzen die Tarifsenkungen bzw. Steuervergünstigungen vorsahen wurde diese Anhebung des Tarifs jedoch teilweise wieder abgemildert. [2]
Das EStG ist zuletzt im BGBl vom 13.10.2009 auf Grund des § 51 Absatz 4 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179) in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung in vollem Umfang neu bekannt gemacht worden."

Das wäre als Ausgangspunkt für weitere Diskussionen sinnvoll. Schöne Grüße--Udo 10:15, 18. Aug. 2011 (CEST)

Hinweise zum Belegbaustein vom 16. August: Änderungen des EStG

Hier ist zunächst zu klären, welches Kontrollratsgesetz gemeint ist und um welchen Steuertarif es dort ging. Außerdem wird diese Aussage teilweise zurückgenommen, weshalb hier fraglich ist, ob das überhaupt relevant ist.

Welche bedeutende Änderung erfolgte in Deutschland durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 genau? Wer hat das Gesetz erlassen? Ist es ein Änderungsgesetz? Angabe BGBl. fehlt!

Außerdem bitte auf korrekte Rechtschreibung achten, danke. --liche Grüße von Ninxit | Diskussion 18:11, 16. Aug. 2011 (CEST)

EStRG vom 5. August 1974 (BGBl. I S. 1769) --91.64.168.218 18:22, 16. Aug. 2011 (CEST)

Hinweis "Belege fehlen" im Abschnitt Geschichte, 2. Absatz

Nicht belegt ist das Inkrafttreten des Grundgesetzes. Nicht belegt ist ferner der Satz "Damit gehört das Einkommensteuergesetz, so wie auch die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, zu jenen nationalsozialistischen Gesetzen, welche in der Bundesrepublik Deutschland noch heute angewendet werden." Ein Gesetz wird dann angewandt, wenn Regelungen des Gesetzes angewandt werden. Dafür, dass es (über den Gesetzestitel und das Datum hinaus, beides übrigens keine Erfindungen des Nationalsozialismus) noch Teile des Gesetzestextes gibt, die aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen, fehlen Belege. --DiRit 20:15, 16. Aug. 2011 (CEST)

Entschuldigung, das Inkrafttreten des Grundgesetzes ist nicht belegt? Weißt Du überhaupt wovon Du redest? Erbringe den Beweis, dass meine Angaben unrichtig sind oder schau in das Ausfertigungsdatum des EStG, das ist der 16.10. 1934, und dieses ist entscheidend für den ursprünglichen Stand des Gesetzes und aus ihm geht hervor, dass es nie neu erlassen wurde ansonsten ein anderes Ausfertigungsdatum dort stünde. Befasse Dich bitte mit Gesetzen und Gesetzgebungsverfahren und mach hier keine korrekte Arbeit kaputt.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 20:24, 16. Aug. 2011 (CEST)
Wo sind die Belege für Deine Behauptung? Ich warte!--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 20:32, 16. Aug. 2011 (CEST
Das Bonner Grundgesetz trat am 23.05.1949 in Kraft. Beleg: BGBl. I, S.1. Sowohl das EStG als auch die JBeitrO weisen in der jeweiligen vom Bundesministerium der Justiz die entsprechenden Daten ihres Inkrafttretens bzw. ihr Ausgabedatum aus. Die Verlinkungen führen zu diesen Quellen. Daher ist der Baustein "Belege fehlen" hier deplaziert und gehört sofort entfernt.-- 79.246.11.86 20:43, 16. Aug. 2011 (CEST)
Belege? Meine sind erbracht, Deine nicht.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 20:49, 16. Aug. 2011 (CEST)
Das angegebene Inkrafttretensdatum war nicht belegt. Der jetzt von einer IP angegebene Beleg zeigt, dass es falsch war. Im übrigen muss ich keinen Beweis erbringen, du willst den Abschnitt in Wikipedia haben, also musst du die Angaben belegen. Siehe Hilfe:Belege. Du behauptest die Anwendung des Gesetzes. Dafür ist nicht irgendein früherer Gesetzestext von Bedeutung, sondern derjenige, der angewandt wird. Belege, dass Text von damals noch heute angewandt wird. Solange das nicht belegt ist, kannst du allenfalls schreiben, dass der Gesetzestitel und das Ausfertigungsdatum noch heute angewandt werden, falls du das für sinnvoll hältst. --DiRit 20:51, 16. Aug. 2011 (CEST)
Sorry, aber Du erzählst Mist, ich zitiere aus dem Beitrag:"Weder in der Zeit zwischen der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1945 ..." fällt Dir etwas auf? Das Datum des Inkrafttreten des Grundgesetzes ist der 23.05.1949 oder auch der 23. Mai 1949. Wo ist da etwas falsch (unten revidiert)? Weiterhin behaupte ich keine Anwendung eines Gesetzes, sondern das EStG vom 16.10.1934 wird angewendet, rufe bitte morgen beim Bundesministerium der Justiz an, die sagen Dir das gleiche. Der Stand eines Gesetzes richtet sich sowohl nach dem Ausfertigungsdatum als auch nach der letzten Änderung. Das was dazwischen ist, ist das Gesetz und sein Ausfertigungsdatum ist entscheidend für seine Herkunft. Sorry, aber Du hast überhaupt gar keine Ahnung. Ich muss nicht belegen, dass das EStG vom 16.10.1934 ist, denn das ist durch sein Ausfertigungsdatum belegt. Und eine Anwendung eines Anwendungsdatum und/oder Gesetzestitels gibt es nicht. Das Gesetz wird angewendet und nicht sein Titel oder sein Ausfertigungsdatum. Ich lösche jetzt den Baustein, die Belege sind da, schau einfach in das Gesetz und trolle hier bitte nicht herum.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 21:00, 16. Aug. 2011 (CEST)
Ich habe das Gefühl, hier ist ein Geisterfahrer (DiRit) was Gesetzgebung und Gesetzesanwendung anbelangt, unterwegs.-- 79.246.11.86 21:06, 16. Aug. 2011 (CEST)
Sorry, das Jahresdatum war falsch, da hast Du recht, aber das hättest Du ändern können von 4 in 9, der Rest ist haltlose Behauptung, also Baustein raus.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 21:08, 16. Aug. 2011 (CEST)

Wer etwas schreibt muss das belegen, soweit es nicht augenscheinlich oder an anderer Stelle belegt ist. Hitzige Diskussionen haben hier selten weiter geführt, also ganz ruhig bleiben und den eigenen Informationsvorsprung nicht zum Maßstab machen. Das falsche Datum zeigt, dass jeder irren kann, aber man das ruhig und sachlich am besten löst.--217.81.240.246 21:45, 16. Aug. 2011 (CEST)

Völlig korrekt und Dank dafür. Es sollte jedoch auch gelten, dass man vor einem derartigen Eingriff in ein derart komplexes Thema ein wenig nachdenkt und überprüft, ob die Fakten korrekt sind. Sind diese dann korrekt, und hier ist es einfach nachprüfbar, dann sollte man nicht unbedingt Belege für etwas fordern, was belegt ist, weil man die Belege nicht anerkennen will und dann selbst Behauptungen aufstellen, welche man glaubt nicht belegen zu müssen und welche offensichtlich falsch sind. Das raubt eine Menge Lebenszeit und kann nicht der Zweck der WP sein. Also wie gehabt, vielen Dank für Deine Anmerkung :-) --liche Grüße von Ninxit | Diskussion 21:54, 16. Aug. 2011 (CEST)
Danke, 217.81.240.246, du hast recht, bist besonnen und wirfst nicht mit Beleidigungen um dich wie dein IP-Kollege. Das mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hätte, wie von mir erwartet, eine sachliche Überprüfung des eigenen Fehlers, nicht ein Aufbrausen zur Folge haben sollen. Und wer etwas schreibt, muss es belegen, wenn es nicht augenscheinlich oder an anderer Stelle belegt ist. Leider ist es das hinsichtlich der "Anwendung des nationalsozialistischen Gesetzes" nach wie vor nicht und der Belege-fehlen-Baustein daher berechtigt. Ein nationalsozialistisches Gesetz wird doch nicht heute noch angewandt, bloß weil es früher mal ein solches Gesetz gab. Der Gesetzgeber hat nun nicht ein komplett neues Gesetz erlassen. Aber er hat das Gesetz von 1934 viele Male geändert (allein seit einer Neubekanntmachung im Jahr 1990 durch etwa 150 verschiedene Änderungsgesetze; die letzten vollständigen Neubekanntmachungen sind vom 7.9.1990, 16.4.1997, 19.10.2002 und 8.10.2009). Es stellt sich daher die Frage, ob auf diese Weise überhaupt noch ein einziger Paragraf aus der Zeit des Nationalsozialismus übrig geblieben ist. Wäre der komplette Gesetzestext ausgewechselt worden, könnte man doch nicht mehr von einer Anwendung eines nationalsozialistischen Gesetzes sprechen. Also: Wer behauptet und im Artikel schreiben will, dass mit dem EStG ein nationalsozialistisches Gesetz angewendet wird, der muss auch belegen, dass noch Teile des Gesetzes aus der damaligen Zeit in Kraft sind, die angewendet werden. Der Stand eines Gesetzes richtet sich nicht nur nach dem Ausfertigungsdatum und der letzten Änderung, sondern ergibt sich aus dem ursprünglichen Gesetzestext und sämtlichen zwischenzeitlichen Änderungsgesetzen. Jedes Änderungsgesetz gibt die Fundstelle des vorangegangenen Änderungsgesetzes an. Auf diese Weise lässt sich die Veränderung des Gesetzes zurückverfolgen. Wenn Ninxit also die letzten 150 Änderungsgesetze durchgesehen hat, kann er schon alle Paragrafen ausscheiden, die nach 1990 vom Bundesgesetzgeber neu gefasst wurden. Auf dieselbe Weise muss er dann bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes zurückverfolgen, was der Gesetzgeber in dieser Zeit geändert hat. Nur mit einer umfassenden Aufstellung über alle Paragrafen lässt sich so belegen, ob der Bundesgesetzgeber etwas nicht geändert hat. Nur insoweit könnte man von der Anwendung eines nationalsozialistischen Gesetzes sprechen. Natürlich benötigt Ninxit für die Sammlung der Belege Zeit. Ich bin insoweit großzügiger als er selbst, der immer alles möglichst sofort erwartet, und lasse ihm eine Woche Zeit. Ist die Aussage bis dahin nicht belegt, werde ich sie revertieren. Im übrigen sollte er sich mit Äußerungen wie "angehender Vandalismus" im Zusammenhang mit seiner unberechtigten Entfernung des Bausteins zurückhalten, sonst könnte es notwendig werden, ihm Schranken aufzuzeigen. --DiRit 23:47, 16. Aug. 2011 (CEST)
Volle Zustimmung, DiRit! Du bringst es auf den Punkt, wenn du sagst: "Also: Wer behauptet und im Artikel schreiben will, dass mit dem EStG ein nationalsozialistisches Gesetz angewendet wird, der muss auch belegen, dass noch Teile des Gesetzes aus der damaligen Zeit in Kraft sind, die angewendet werden. Der Stand eines Gesetzes richtet sich nicht nur nach dem Ausfertigungsdatum und der letzten Änderung, sondern ergibt sich aus dem ursprünglichen Gesetzestext und sämtlichen zwischenzeitlichen Änderungsgesetzen." --Udo 09:43, 17. Aug. 2011 (CEST)

Vermeidung von Vandalismus zur Geschichte des EStG

So, nun beruhigt euch mal beide, lasst das Lemma einfach einmal ein paar Tage links liegen und beginnt hier bitte keinen an Vandalismus grenzenden Edit-War. Mein Vorschlag, ihr beschäftigt euch währenddessen mit formellen Gesetzgebungsverfahren und recherchiert selbst, was ein Gesetz ist. Dazu kurz ein Ausschnitt aus dem entsprechenden Lemma: "Gesetz im formellen Sinn (auch: formelles Gesetz, Parlamentsgesetz) ist jede Maßnahme, die in einem Verfahren zustande gekommen ist, das von Verfassungswegen für den Erlass von Gesetzen vorgesehen ist, von den in der Verfassung dazu bestimmten Organen erlassen worden ist und die in der Verfassung für Gesetze bestimmte Form hat. Gesetz im formellen Sinn ist daher regelmäßig nur diejenige Maßnahme, die vom Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen und im Gesetzblatt bekannt gemacht worden ist." Im Lemma Gesetzgebungsverfahren (Deutschland) ist ersichtlich, wie ein solches abläuft. Dazu kurz: Zunächst gibt es die Einbringung eines Gesetzesentwurfs, dann die erste, zweite und dritte Lesung und folgend, soweit das Gesetz vom Parlament angenommen wurde, dessen Verabschiedung, Ausfertigung und Veröffentlichung im BGBl.

Darüber hinaus habe ich alle Angaben haarklein belegt bzw. erwähne ausschließlich Fakten, welche historisch belegt und unzweifelhaft sind, das kann jeder Jurist bestätigen bzw. muss es bestätigen, da es juristisch korrekt ist und nur das zählt bei Rechtsthemen. Dass Euch die entsprechenden Fakten persönlich nicht passen und ihr diese nicht im Lemma erwähnt haben wollt, ist nicht mein Problem, wendet Euch damit an den Gesetzgeber, den Deutschen Bundestag oder macht ein eigenes Wiki auf, in welches ihr schreiben könnt, was ihr wollt, auch gern, dass das EStG vom 16.10.1934 heute nicht in Kraft sei. Es ist darüber hinaus nicht zulässig, vorhandene Belege (Ausfertigungsdatum, mangelndes neues Gesetzgebungsverfahren etc.) nicht als Belege zu anzuerkennen und selbst unbewiesene, die belegten Fakten ignoriende Behauptungen aufzustellen und von mir zu verlangen, Belege zu erbringen, welche den Tatsachen entgegenstehen und eure, den Tatsachen ebenfalls entgegenstehende Behauptungen zu belegen. Das ist nicht mein Job und Fettschrift hilft da auch nicht weiter. Es ist richtig, dass hier Veröffentlichtes mit Quellen zu belegen ist, aber das ist bereits geschehen. Wer jedoch behauptet, diese Quellen wären falsch, der muss selbst beweisen können, dass diese Quellen falsch sind, denn sie gehen aus dem offiziellen Text des EStG hervor. Eine beweiskräftigere Quelle gibt es dahingehend nicht. Wenn ihr das nicht anerkennen wollt, dann unterstellt ihr dem Deutschen Bundestag und dem Bundesministerium für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland die Fälschung von Gesetzen, das sei nur am Rande als Folge erwähnt!

Wir gehen jetzt mal Satz für Satz meiner Einfügung der Geschichte des EStG durch, obwohl sich Abschnitt 1 mit der gestrigen NPOV-Diskussion bereits erledigt hat, demzufolge Du Udo hier also keinen alten Wein in neue Schläuche gießen solltest:

1. Das heute in der Bundesrepublik Deutschland angewendete Einkommensteuergesetz wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz), unter der dadurch ermöglichten diktatorischen Ausschaltung des Parlaments in Fragen der Gesetzgebung, von der deutschen Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler persönlich unterzeichnet ausgefertigt. Es trat zum 16. Oktober 1934 in Kraft und wurde am 24. Oktober 1934 im RGBl. I S. 1005 veröffentlicht.

Das ist sowohl ein belegter Fakt, welcher sich aus dem Ausfertigungsdatum, dem 16. Oktober 1934, dem Inhalt der Erstveröffentlichung im verlinkten RGBl. und durch die Anwendung des EStG ergibt, als auch keine Verletzung der Neutralität, da die Ausschaltung des Parlaments historisch belegt ist und eben durch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz) ermöglicht wurde. Schaut in das Lemma Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, da findet ihr das alles.

2. Ebenfalls am 16. Oktober 1934 trat das Steueranpassungsgesetz (StAnpG; RGBl. I S. 925) in Kraft, dessen § 1 auch für das Einkommensteuergesetz vorschrieb: "Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen." Die deutsche Steuergesetzgebung wurde so zur Grundlage der ideologisierten Finanzpolitik Deutschlands und zum diskriminierenden Instrument der systematischen wirtschaftlichen Existenzvernichtung der Juden und Kritiker des Nationalsozialismus sowie zahlreicher Protagonisten der so genannten entarteten Kunst.

Auch hier ist zu erkennen, dass es sich um historisch belegte Fakten handelt und nur in Abrede zustellen ist, wenn man die historischen Fakten nicht anerkennen will, das nennte sich dann Revisionismus und ändert auch nichts an den Fakten. Weiterhin ist hier auch der neutrale Standpunkt nicht verletzt, da der Satz exakt historische Tatsachen erwähnt. Ich sage nicht, dass das gut oder schlecht sei, ich enthalte mich jeder Wertung. Wer hier werten und damit verharmlosen will und dies im Lemma erwähnt haben möchte, seid ihr. Nun zum nächsten Abschnitt, Satz für Satz:

3. Weder in der Zeit zwischen der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 noch in der Zeit der folgenden 17 Wahlperioden zum Deutschen Bundestag als demokratisch gewählter Gesetzgeber wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein in einem ordnungsgemäßen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren neu beschlossenes und den demokratischen Erfordernissen des Grundgesetzes entsprechendes Einkommensteuergesetz verabschiedet, lediglich der Wortlaut der Fassung vom 16. Oktober 1934 unterlag zahlreichen Änderungen, u.a. der Entfernung aller nationalsozialistischen Verweise.

Auch diese Tatsache ist erwiesen. Da das EStG nach wie vor mit seinem Ausfertigungsdatum vom 16.101934 ausgewiesen ist, ist es absolut korrekt festzustellen, dass es demzufolge nicht in einem den demokratischen Erfordernissen des Grundgesetzes entsprechenden neuen Gesetzgebungsverfahren neu verabschiedet wurde. Der Beleg dafür findet sich zum Einen im Ausfertigungsdatum und in der Tatsache, dass es kein ordnungsgemäßes, d.h. dem Grundgesetz (Art. 77 Abs. 1 GG) entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gab, durch welches ein neues EStG erlassen wurde. Das ist so, ob ihr es glaubt oder nicht, ist dabei nicht entscheidungserheblich. Auch hier bei Kritik bitte an den Gesetzgeber wenden. Der neutrale Standpunkt ist auch nicht verletzt, da keinerlei Wertung ersichtlich ist. Alle Veränderungen wurden auf der Grundlage des EStG vom 16.10.1934 vollzogen. Welche Veränderungen im Einzelnen vollzogen wurden, ist insoweit unerheblich, als dass dies alles keinen Einfluss auf das Ausfertigungsdatum hat, welches explizit ausweist und Auskunft darüber gibt, wann und damit unter welchen Umständen es verabschiedet wurde. Ich behaupte nicht unrichtig, dass die heutige Fassung die gleiche sei, als die damalige, ich stelle lediglich fest, dass es sich nach wie vor um das gleiche und unter erwiesen undemokratischen Umständen in Kraft getretene ESTG vom 16.10.1934 handelt. Du, DiRit, kannst gern dazu schreiben, welche exakten Veränderungen das ESTG erfahren hat, wenn Du Dir diese äußerst umfangreiche Arbeit machen möchtest (eine neue Überschrift und los geht`s), es ändert jedoch nichts an den vorgebrachten und bewiesenen Tatsachen. Weiter im Text:

4. Damit gehört das Einkommensteuergesetz, so wie auch die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, zu jenen nationalsozialistischen Gesetzen, welche in der Bundesrepublik Deutschland noch heute angewendet werden.

Dies ist eine (völlig neutrale) Feststellung und ebenfalls durch die Fakten belegt. Das EStG vom 16.10.1934 ist ein nationalsozialistisches Gesetz, also eines, welches in der Zeit des Nationalsozialismus von der damaligen Reichsregierung ohne parlamentarische Zustimmung erlassen und von Adolf Hitler unterzeichnet wurde und die JBeitrO vom 11.03.1937 ebenfalls, während beide heute noch angewendet werden. Das alles sind belegte Fakten, welche aus den Gesetzen selbst hervorhehen und können nicht in Abrede gestellt werden, da die Fakten einer dahingehenden Einrede des Nichtbestehens eindeutig entgegenstehen. Dass das EStG zahlreiche Änderungen erfahren hat, worauf im Text zweifelsfrei verwiesen wird, ändert nichts daran, dass es ein nationalsozialistisches Gesetz ist, welches zwar geändert wurde, aber nie vom Bundestag neu erlassen wurde. Es geht also nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um seine Geschichte und die beginnt beim Datum seines Inkrafttreten. Da sich dieses Datum nicht geändert hat, ist und bleibt es ein nationalsozialistisches Gesetz, welches in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Veränderungen angewendet wird - das habe ich beschrieben. Wie gesagt, wenn ihr mit diesen Fakten ein Problem habt, so wendet euch mit einer diesbzgl. Beschwerde gemäß Art. 17 GG an die zuständigen Stellen oder erwirkt ein Normenkontrollverfahren, aber versucht nicht permanent, Fakten aus dem Lemma zu entfernen. Und ja, diese Tatsachen sind ungeheuerlich, dass heute noch ein von Adolf Hitler unterzeichnetes Gesetz in Deutschland angewendet wird, in diesem Sinne stimme ich euch absolut zu, aber ich habe diese Fakten nicht erfunden, sondern sie entsprechen der Rechtswirklichkeit, für welche ich nicht verantwortlich bin.

Also noch einmal das Angebot zur Vermeidung von Vandalismus: Wir nehmen den unzutreffenden Baustein raus (welcher mal so und mal so ist), ihr beschäftigt euch mit Gesetzgebungsverfahren, kontaktiert jede Menge Juristen und setzt euch bitte zur Vermeidung etwaiger Irrtümer mit dem Bundesministerium für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung, um zu erfragen, ob diese von mir vorgebrachten Fakten eine Lüge sind: Bundesministerium für Finanzen, Tel.: (030) 18 682 0, Referat IV C 3 (Steuerrecht). Ich habe alle Nachweise erbracht und wenn ihr den offiziellen Wortlaut des EStG anzweifelt, dann müsst ihr schon beweisen, dass der Deutsche Bundestag und das Bundesministerium für Finanzen eine Gesetzesfälschung anwendet. Wenn ihr das bewiesen habt, dann können wir den Text dahingehend ändern, ansonsten hat der Baustein nichts darin verloren und wird gelöscht.Quod erat demonstrandum --liche Grüße von Ninxit | Diskussion 11:50, 17. Aug. 2011 (CEST)

Gegenvorschlag

Das heute in der Bundesrepublik Deutschland angewendete Einkommensteuergesetz wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz), unter der dadurch ermöglichten diktatorischen Ausschaltung des Parlaments in Fragen der Gesetzgebung, von der deutschen Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler persönlich unterzeichnet ausgefertigt. Es trat zum 16. Oktober 1934 in Kraft und wurde am 24. Oktober 1934 im RGBl. I S. 1005 veröffentlicht.

Bis hierhin ist der Text belegt und nicht zu beanstanden; es sollte jedoch um nicht den Eindruck zu erwecken, der nationalsozialistische Gesetzgeber hätte hier etwas gänzlich neues geschaffen, folgender Hinweis ergänzt werden: Dabei greift das Gesetz in seinen wesentlichen Grundzüge auf die seit 1920 geltenden gesetzlichen Regelungen zurück (Paul Kirchhof: Der Auftrag zur Erneuerung des Einkommensteuerrechts, in: Besteuerung vom Einkommen, Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft Bd. 24, Köln 2001, S. 5)
Sicherlich gibt es bessere Belege, die ich aber zur Zeit nicht zur Hand habe.

Ebenfalls am 16. Oktober 1934 trat das Steueranpassungsgesetz (StAnpG; RGBl. I S. 925) in Kraft, dessen § 1 auch für das Einkommensteuergesetz vorschrieb: "Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen."

Streng genommen gehört schon dieser Satz nicht hierher, sondern in einen Artikel zur Geschichte des deutschen Einkommensteuerrecht oder in eine Darstellung der Rechtsquelle Steueranpassungsgesetz 1934, als allgemeine Auslegungsregel für das EStG 1934 mag er aber hier stehen bleiben.

Die deutsche Steuergesetzgebung wurde so zur Grundlage der ideologisierten Finanzpolitik Deutschlands und zum diskriminierenden Instrument der systematischen wirtschaftlichen Existenzvernichtung der Juden und Kritiker des Nationalsozialismus sowie zahlreicher Protagonisten der so genannten entarteten Kunst.

Dieser Absatz sollte entfernt werden, weil er nicht zum Gegenstand des Artikels - nämlich die Darstellung des Gesetzes als Rechtsquelle gehört. Er ist zudem unbelegt, soweit er das Verhältnis von Finanz- und Steuerpolitik betrifft.

Weder in der Zeit zwischen der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 noch in der Zeit der folgenden 17 Wahlperioden zum Deutschen Bundestag als demokratisch gewählter Gesetzgeber wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein in einem ordnungsgemäßen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren neu beschlossenes und den demokratischen Erfordernissen des Grundgesetzes entsprechendes Einkommensteuergesetz verabschiedet, lediglich der Wortlaut der Fassung vom 16. Oktober 1934 unterlag zahlreichen Änderungen, u.a. der Entfernung aller nationalsozialistischen Verweise.

Dieser Satz sollte entfernt werden: wenn der Gesetzgeber das Gesetz von Verweisen auf die nationalsozialistische Gesetzgebung befreit, zahlreiche Regelungen neu fasst und so verabschiedet, kann nicht von einem Fehlen eines demokratisch legitimierten Einkommensteuergesetzes gesprochen werden, zumal der Kern der Bestimmungen wie oben erwähnt auf das Jahr 1920 zurückgeht. Der Satz trifft mithin keine weiterführende Aussage.

Damit gehört das Einkommensteuergesetz, so wie auch die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, zu jenen nationalsozialistischen Gesetzen, welche in der Bundesrepublik Deutschland noch heute angewendet werden. Das EStG ist zuletzt im BGBl vom 13.10.2009 auf Grund des § 51 Absatz 4 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179) in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung in vollem Umfang neu bekannt gemacht worden. Damit - und mit den vielen Neubekanntmachungen vorher - ist das gesamte EStG selbstverständlich vollumfänglich demokratisch legitimiert und darf nicht mehr in die Nähe nationalsozialistischer Gesetzgebung gerückt werden.

Auch dieser Absatz gehört aus den vorstehenden Gründen komplett entfernt. Wenn der abwegige Gedanke eines nicht legitimierten EStG gar nicht erst ausgesprochen wird, muß ihm hier auch nicht entgegengetreten werden. Die Justizbeitreibungsordnung muß hier ebenfalls nicht diskutiert werden.

Im Kontrollratsgesetz vom 11. Februar 1946 wurde eine starke Anhebung des Steuertarifs beschlossen. Durch die folgende Währungsreform und mehreren Steuergesetzen die Tarifsenkungen bzw. Steuervergünstigungen vorsahen wurde diese Anhebung des Tarifs jedoch teilweise wieder abgemildert.[2]

Eine bedeutende Änderung erfolgte in Deutschland durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974.[2]

Die durch Giersch belegten Aussagen sind nicht zu beanstanden und sollten durch den oben gestrichenen Hinweis auf die Neubekanntmachung 2009 ergänzt werden.
Mit diesen Änderungen würde der Abschnitt zur Geschichte dann wie folgt lauten:
Das heute in der Bundesrepublik Deutschland angewendete Einkommensteuergesetz wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz), unter der dadurch ermöglichten diktatorischen Ausschaltung des Parlaments in Fragen der Gesetzgebung, von der deutschen Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler persönlich unterzeichnet ausgefertigt. Es trat zum 16. Oktober 1934 in Kraft und wurde am 24. Oktober 1934 im RGBl. I S. 1005 veröffentlicht. Dabei greift das Gesetz in seinen wesentlichen Grundzügen auf die seit 1920 geltenden gesetzlichen Regelungen zurück[1]
Im Kontrollratsgesetz vom 11. Februar 1946 wurde eine starke Anhebung des Steuertarifs beschlossen. Durch die folgende Währungsreform und mehreren Steuergesetzen die Tarifsenkungen bzw. Steuervergünstigungen vorsahen wurde diese Anhebung des Tarifs jedoch teilweise wieder abgemildert. [2]
Das EStG ist zuletzt im BGBl vom 13.10.2009 auf Grund des § 51 Absatz 4 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179) in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung in vollem Umfang neu bekannt gemacht worden.

Fußnoten:

  1. a b Paul Kirchhof: Der Auftrag zur Erneuerung des Einkommensteuerrechts, in: Besteuerung vom Einkommen, Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft Bd. 24, Köln 2001, S. 5>
  2. a b c d Gierschmann, Gunsenheimer, Schneider: Lehrbuch Einkommensteuer (15. Auflage), S. 65, Rz. 1

Damit würde der Artikel zum Lemma passen, Redundanzen vermeiden, insoweit das Gesetz und nicht der in ihm geregelte Inhalt dargestellt würde und die Bausteine könnten entfernt werden. -- Stechlin 11:56, 17. Aug. 2011 (CEST)

Endlich mal ein Kompromissvorschlag. Der erste Satz sollte aber besser lauten:
"Die ursprüngliche Fassung des Einkommensteuergesetzes wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz), unter der dadurch ermöglichten diktatorischen Ausschaltung des Parlaments in Fragen der Gesetzgebung, von der deutschen Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler persönlich unterzeichnet ausgefertigt."
Ansonsten könnte ich damit leben. --Udo 13:28, 17. Aug. 2011 (CEST)
Es ist unerheblich, womit Du leben kannst, die WP ist nicht "Wünsch Dir was" sondern in ihr werden Tatsachen veröffentlicht, welche auf exakten Quellen beruhen. Diese liegen vor. Ob Du damit leben kannst oder willst, ist, wie erwähnt, unerheblich für deren Tatsachengehalt.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 13:34, 17. Aug. 2011 (CEST)
Der vorstehende Text entspricht voll und ganz den Tatsachen. Er vermeidet aber sinnvollerweise die offenbar von dir beabsichtigte Stimmungsmache, die durch die kontextsensitive Suggestion angeblicher NS-Inhalte entsteht. Du hast im Übrigen - trotz ellenlanger Texte - immer noch nicht dargelegt, worin der vorgebliche NS-Unrechtsgehalt des heute gültigen EStG bestehen sollte. Schöne Grüße--Udo 10:32, 18. Aug. 2011 (CEST)
NS-Inhalte sind bis heute: Ausgabedatum des EStG 16.10.1934, Reichsregierung und nicht Reichstag, unterzeichnet von Adolf Hitler ( Massenmörder ) auf der gesetzlichen und nicht verfassungsrechtlich legitimierten Basis von Reichtstagsbrandverordnung vom 28.02.1933 und Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 ( Suspendierung der Menschenrechte ). So einfach ist das.
-- Filmartist 15:01, 18. Aug. 2011 (CEST)
Verzeihung, aber das Datum und die Namen sind reiner Formalismus und kein Inhalt, der irgendeine rechtliche Wirkung hätte. Wo genau stehen im EStG heute rechtliche Vorschriften (Gesetzestexte), die die "Suspendierung der Menschenrechte" bewirken? --Udo 17:08, 18. Aug. 2011 (CEST)
Es wird immer schlimmer. Damit hast Du Dich für eine juristische Diskussion absolut disqualifiziert und deshalb wird dies mein letztes Wort an Dich sein. Was Du als "reinen Formalismus ohne Inhalt und rechtliche Wirkung" bezeichnest, ist die Grundlage der Rechtsordnung, durch welche Gesetze erlassen werden. Auf diesen Formalien basiert die freiheitliche-demokratische Grundordnung. Stellst Du deren rechtliche Wirkung in Frage, stellst Du diese freiheitliche-demokratische Grundordnung in Frage. Dies wird regelmäßig von einschlägigen Gruppierungen gemacht.--♥liche Grüße von Ninxit | Diskussion 17:23, 18. Aug. 2011 (CEST)
Sorry, das ist keine Antwort auf meine Frage! Du lenkst vom Thema ab. Die Kernfrage lautet: Wo genau stehen im EStG heute rechtliche Vorschriften (Gesetzestexte), die die "Suspendierung der Menschenrechte" bewirken? Ich bitte um eine Antwort. Was die Grundlage unsrer Rechtsordnung ist, weiß ich sehr wohl. Deine diesbezügliche an Beleidigung grenzende Aussage weise ich hiermit zurück! --Udo 17:48, 18. Aug. 2011 (CEST)
Ninxit, es ist wirklich nicht nötig und der Sache auch nicht dienlich, hier einzelne Diskussionsbeiträge in die Nähe von "einschlägigen Gruppierungen" zu rücken. Kollege Udo.brechtel stellt auch nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage, wenn er darauf hinweist, daß man auch im Rechtswesen zwischen Form und Inhalt unterscheiden kann. Wenn er die Frage nach spezifischem Unrechtsinhalt aufwirft und zur Antwort bekommt, dieser liege im Ausstellungsdatum, dann ist diese Antwort schlicht und einfach Unsinn, weil sie im Gegensatz zur Frage nicht zwischen der formalen Ingeltungsetzung des Gesetzes und seinem Regelungsgehalt unterscheidet. -- Stechlin 17:32, 18. Aug. 2011 (CEST)
@Udo: Ich habe niemals die Aussage getroffen, dass im EStG rechtliche Vorschriften stehen, welche die Suspendierung von Menschenrechten bewirken (wir können aber gern darüber diskutieren an anderer Stelle), also wende Dich damit bitte an den Absender und erwarte von mir keine diesbzlg. Aussagen.
@Stechlin: Jetzt mal meine ganz private Meinung: Ich veröffentlichte Fakten, welche bis jetzt nicht widerlegt wurden. Im Gegenteil dazu werden hier diverse Nebenschauplätze eröffnet mit Unterstellungen, was ich gemeint hätte und ich soll beweisen, dass das, was mir unterstellt wurde, von mir nicht so gemeint sei. Das ist mir zu müßig und steht auch jeder Wissenschaftlichkeit entgegen. Wenn es hier darum geht, dass historische Tatsachen nur dann als solche gelten, wenn WPler dem zustimmen, dann sollte das in den Rules so stehen. Ich halte mich an die veröffentlichten Bedingungen und alles andere ist für mich Zeitverschwendung. Tatsachen sind keine Konsensfrage, sondern die der Belegbarkeit und ich habe alles belegt bzw. die Fakten sprechen für jeden, der die Fakten recherchiert, für sich, ich muss auch nicht beweisen, dass die Erde keine Scheibe ist. Wer die Fakten widerlegen kann, soll dies tun, ich werde mich den Fakten nicht verschließen. In diesem Sinne werde ich jeder exakten Widerlegung der Tatsachen nicht entgegenstehen, aber ich werde nicht mehr auf offensichtlichen Unsinn antworten, denn dann kommen wir irgendwann dahin, dass Adolf Hitler Gesetze erlassen hat, welche vorausschauend dem Grundgesetz entsprochen haben und dass er ein lupenreiner Demokrat wahr, welcher bloß falsch verstanden wurde und dass alles gar nicht so schlecht war, denn immerhin hat er Autobahnen bauen lassen und die Nichtaufarbeitung des Nationalsozialismus in Wort, Tat und Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland sei der förmlichen Unerheblichkeit des Nationalsozialismus geschuldet, denn Adolf ist ja tot, also können seine Vernichtungsgesetze ruhig weiter dahingehend bestehen, dass jeder erkennen kann, dass die Bundesrepublik Deutschland die Fahne hoch hält und seine Gesetze weiterhin anwendet, sie wurden ja bloß den veränderten Bedingungen angepasst selbstverständlich. Ist ja nicht so schlimm, steht ja bloß seine formelle Unterschrift darunter. Genau mit dieser Argumentation, es sei formell alles i.O. gewesen, wurde diese Aufarbeitung verhindert. Jetzt von Udo zu hören, dass das Ausfertigungsdatum des EStG und die Unterschrift eines Adolf Hitler quasi unerheblich seien, weil es bloß um Formalien geht, ist schlichtweg unerträglich. Das ist nicht meine Ebene. In diesem Sinne bitte ich Dich also um eine explizite Widerlegung meiner Ausführungen oder um die Entfernung des Bausteins. Liegt beides nicht im Bereich des Möglichen, dann musst Du kraft (förmlichen) Amtes zwangsweise die von mir veröffentlichten Fakten löschen. Die Schlussfolgerungen in diesem Falle liegen auf der Hand. Also lass uns bitte zum Schluss kommen. Soviel zur Wertung. Wenn ich diese im Lemma veröffentlicht hätte, dann könnte man von einem Verstoß gegen NPOV reden. Dein Kollege Udo kann die Frage nach dem speziellen Unrechtsgehalt des EStG gern aufwerfen, doch ist das nicht die Aussage des Eintrags. Er muss das also selbst klären und nicht so tun, als hätte ich das behauptet. Dass das Ausfertigungsdatum des EStG und die Unterschrift von Adolf Hitler den nationalsozialistischen Ursprung des EStG beweisen ist eindeutig, ebenso wie die Tatsache, dass es bis heute mit diesem Datum und der Unterschrift in Kraft ist. Ob das den Unrechtsgehalt des EStG beweist, ist eine Frage, die jeder für sich klären muss. Die einen halten es für unvereinbar mit der Demokratie, die anderen für bloße Förmelei und schon in Ordnung. So ist dass, wir können uns ja alle auf Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Wir können auch gern ins Lemma schreiben, dass es in der WP Autoren gibt, welche das für erheblich halten und welche, die das für unerhebliche Förmelei halten. Gern auch mit Namen. So, jetzt ist aber Schluss, bitte widerlege meine Aussagen.--♥liche Grüße von Ninxit | Diskussion 18:39, 18. Aug. 2011 (CEST)

Ich habe weiter unten in Antwort auf Deinen Beitrag ausreichend dargelegt, in welchem Umfange Deine Formulierungen keinen Bestand haben können. Ansonsten rate ich Dir in aller Kollegialität dringend, Dein Diskussionsverhalten zu überdenken. Du monierst einerseits das Einfügen von Änderungen bei, kündigst aber andererseits unter Fristsetzung eigene Handlungen an und minst offenbar über Dauer der Diskussion ebenso verfügen zu können wie zu entscheiden, wann eine Widerlegung gelungen ist. Deine Zeit ist nicht die einzige, die hier wertvoll ist. -- Stechlin 19:13, 18. Aug. 2011 (CEST)

Warum machst du deine Kritik immer wieder an Datum und Unterschrift fest? Wenn beides zum Regelungsgehalt des Gesetzes gehören würde, wäre von Hitler und dem Datum recht wenig zu sehen, es stünden diverse Unterschriften hinter einzelnen Wörtern und Sätzen, alle nach deinen Maßstäben grundgesetzlich legitimiert, nur eine ganz unten nicht. Eine Unterschrift gehört aber nicht ins Gesetz, ebensowenig wie es in Deutschland amtlich konsolidierte Text gibt, abgesehen von Neubekanntmachungen, die du aber selbst nicht akzeptierst. Wo ist der Sinn, was macht diese Unterschirft relevant, was macht das Gesetz an sich illegitim um es in dem Artikel auf die von dir gewünschte Weise hervorzuheben? Usus ist, das Vorschriften gelten, wenn sie zu ihrer jeweiligen Zeit auf Basis von jeweils gültigen Ermächtigungen erlassen wurden. Mit dem jeweiligen Zeitgeist nicht mehr vereinbare Regelungen werden angepasst. Wenn dem nicht so wäre: Auf welcher rechtlich legitimen Basis sollte das Grundgesetz stehen? Irgendwann entstieg das Leben dem Ozean und schuf kurze Zeit später das Grundgesetz, Henne, Ei. Dessen Grundlage kann man gern bezweifeln. Das wäre dann eine Meinung, die sich sogar gut belegen ließe. Trotzdem ist es Randmeinung zu behaupten, dass das EStG und diverse andere Normen inklusive Grundgesetz heute nicht den anzusetzenden Maßstäben entsprechen. Meine zugegebenermaßen oberflächlichen Recherchen haben übrigens ergeben, dass auch in der DDR das EStG bis 1970 die Unterschrift Hitlers trug. Die Neufassung danach wurde nicht mit der Tilgung dieses Makels begründet. Du wirfst den Diskutanten hier oder der WP im Allgemeinen vor, mit zweierlei Maß zu messen. Einen entsprechenden Artikel zum EStG der DDR gibt es gar nicht, also passen solche Einwürfe hier nicht, ebenso natürlich mein Geschreibsel diesbezüglich, deswegen nur als Erwiderung deiner Meinungsäußerung. --91.66.161.215 20:23, 18. Aug. 2011 (CEST)

Antwort auf den Gegenvorschlag von Stechlin

Hallo Stechlin, zunächst Dank für Deine Einlassung. Dazu folgendes:

Die Geschichte des heute angewendeten EStG, und um diese geht es im Abschnitt, besteht seit dessen Inkrafttreten am 16.10.1934. Ob eine Erweiterung zu anderen, durch sein Inkrafttreten erloschenen Gesetzen, also mit seiner Geschichte nichts zu tun habenden Gesetzen dahingehend sinnvoll ist, kann man diskutieren, dann sollten aber alle je vorher in Kraft getretenen Gesetze zur Regelung der Einkommensteuer erwähnt werden. Inwieweit dies jedoch die Geschichte des heutigen EStG betrifft, ist zweifelhaft. Zu seinem Inkraftreten gehörte untrennbar die nationalsozialistische Auslegungspflicht durch das Steueranpassungsgesetz vom 16.10.1934. Das ist historisch belegt, gehört also hinein. Ebenso unbestreitbarer Fakt ist seine Verwendung zur Verfolgung o.a. Personen. Auch das gehört zu seiner Geschichte. Es geht in diesem Abschnitt nämlich um die Geschichte dieser Rechtsquelle, also alle damit zusammenhängenden Fakten.

Auch zur Geschichte gehört die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag bis heute kein Einkommensteuergesetz erlassen hat, welches sich eindeutig von der Altlast der diktatorischen Entstehung und seiner Unterzeichnung durch Adolf Hitler, dessen Unterschrift formell also nach wie vor darunter steht, distanziert hat, wozu unzweifelhaft die Möglichkeit war in nunmehr 62 Jahren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es ist also nicht die Rede davon, dass die Änderungen des EStG demokratisch nicht legitimiert waren, sondern sein Inkrafttreten i.V.m. der Tatsache, dass kein neues EStG auf demokratischem Wege zustande kam und das ist Fakt und nicht bestreitbar. Es entspricht also den Tatsachen, dass es lediglich umformuliert wurde, aber nach wie vor als das in Kraft ist, was es ist, nämlich ein durch die deutsche Reichsregierung und Adolf Hitler in Kraft gesetztes Gesetz. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Es ist historische Tatsache seiner Geschichte.

Weiterhin ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass das EStG kein Einzelfall diesbezgl. darstellt, sondern, und deshalb der zulässige Verweis auf die JBeitrO, eines von mehreren Gesetzen ist, welche durch die deutsche Reichsregierung und Adolf Hitler erlassen wurden und heute noch angewendet werden. Selbst unter Auslassung des Verweises auf die JBeitrO ist es absolut zulässig festzustellen, dass das EStG ein nationalsozialistisches Gesetz in bestehender Anwendung ist. Es sind historische Tatsachen und gehören zur Geschichte des EStG, es sei denn, wir erstellen ein neues Lemma Einkommensteuergesetz (Deutschland) Geschichte und fügen dies dort ein.

Alles in allem ist hier auch nicht wirklich ersichtlich, weshalb vermieden werden soll, diese Tatsachen beim Namen zu nennen, wo sie doch unbestreitbar der Wahrheit entsprechen. Würden wir eine solche Diskussion haben, wenn es z.B. um das Strafgesetzbuch (DDR) ginge? Dazu ein Auszug:

"Neben vielen Regelungen, die auch in Rechtsstaaten üblich sind, finden sich im StGB der DDR Normen, die der Sicherstellung der Herrschaft der SED und der Verfolgung politisch Andersdenkender dienten. Wie die gesamte DDR-Justiz war auch das Strafrecht und die Strafrechtspflege dem Herrschaftsanspruch der Partei verpflichtet. Ebenfalls im Gegensatz zu rechtsstaatlichen Prinzipien stand die Anwendung des Strafgesetzbuches. Ein rechtsstaatliches Strafverfahren war in der DDR nicht gewährleistet.".

Dies verstößt korrekt betrachtet sogar gegen NPOV und keiner regt sich darüber auf. Warum soll hier also mit zweierlei Maß gemessen werden, zumal die Fakten stimmen? Vielleicht um dem (korrekten) Eindruck entgegenzutreten, dass das EStG ein nationalsozialistisches Gesetz ist und trotzdem angewendet wird, obwohl der Gesetzgeber seit 62 Jahren die Möglichkeit hatte, diesem Umstand abzuhelfen?

Dahingehend ist Dein Gegenvorschlag untauglich, die Geschichte des EStG korrekt darzustellen, da er wichtige Tatsachen außer acht lässt bzw. teleologisch unzulässig verkürzt, welche zur Geschichte des heute angewendeten EStG gehören. Dass diese Fakten anrüchig sind, ist nicht meine Erfindung. Dennoch gehören sie zur Geschichte des EStG vom 16.10.1934, unterzeichnet von Adolf Hitler und noch heute in Kraft befindlich.

Was die nicht von mir vorgenommenen Änderungen danach betrifft, ist fraglich, ob sie zur Geschichte gehören und wenn ja, müssen alle Änderungen exakt ausgeführt werden. --liche Grüße von Ninxit | Diskussion 13:07, 17. Aug. 2011 (CEST)

Nachtrag: Es geht formell im Moment um NPOV. Das ist nicht erwiesen, muss jedoch erwiesen werden, durch den, der den Baustein einsetzt und damit ist der Baustein obsolet.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 13:40, 17. Aug. 2011 (CEST)

Antwort siehe oben im entsprechenden Abschnitt Diskussion:Einkommensteuergesetz#NPOV Abschnitt Geschichte--Udo 10:32, 18. Aug. 2011 (CEST)

Replik

Wir sollten vielleicht versuchen, die Punkte, in denen wir uns einig sind, von den streitigen Fragen zu trennen:

  1. Das Inkrafttreten aufgrund des Ermächtigungsgesetzes mit Unterzeichnung von Hitler steht gleichermaßen in Deinem Text wie in meinem Vorschlag.
  2. Gleiches gilt für die Erwähnung des Steueranpassungsgesetzes und die "Auslegungsregel" der nationalsozialistischen Weltanschauung.
  3. Bist Du explizit gegen die Erwähnung des Vorgängergesetzes von 1920? Dein Hinweis, es sollten alle einkommensteuerrechtlichen Regelungen angeführt werden mag für denjenigen, der sie zusammensuchen, sinnvoll sein, aber bis dahin sollte jedenfalls dieses Gesetz erwähnt werden. Meine Belegstelle dokumentiert, daß Paul Kirchhof davon ausgeht, daß das EStG "in seinen wesentlichen Gründzügen seit 1920" gelte. Damit ist dieses Gesetz keineswegs irrelevant für das 1934 in Geltung gesetzte oder heute geltende Einkommensteuergesetz.
  4. Die Sache mit dem EStG als Instrument der Unrechtsherrschaft des Dritten Reiches ist komplizierter. Es gibt Gesetze, die aussschließlich der Umsetzung des nationalsozialistischen Unrechts dienten, wie die Rassegesetze etc. Bei diesen gehören Intention und Anwendungspraxis zwingend in die Darstellung der Rechtsquelle. Zu solchen Gesetzes wirst aber auch Du das EStG nicht rechnen. Daneben gibt es Gesetze und Bestimmungen, denen eine spezifisch nationalsozialistische Auslegung zuteil wurde. Dies ist für das EStG im vorliegenden Artikel nicht belegt, weil die Konsequenzen, die aus dem StAnpG 1934 gezogen wurden, nicht dargestellt werden. Unbelegt vermittelt der Satz aber eben keine reinen Fakten (den ungehörigen Vorwurf des Revisionismus habe ich einmal überlesen), sondern spekuliert.
    Allein aus dem Inkraftsetzen nach dem Ermächtigungsgesetz wirst Du den Unrechtscharakter des Gesetzes nicht belegen können, weil auch eine Reihe ovn nicht nationalsozialistisch gefürbeten Bestimmungen auf diese Weise eingeführt wurden.
  5. Zur Nachkriegsgeschichte: Du scheinst der Meinung zu sein, daß jedes in der Zeit des Nationalsozialismus eingeführte Gesetz durch den demokratisch legitimierten parlamentarischen Gesetzgeber noch einmal hätte neu beschlossen werden müssen, um den Hauch der Anrüchigkeit zu verlieren. Die Nachkriegsgesetzgebung ist aber einen anderen Weg gegangen, was für die Darstellung der Fakten zu akzeptieren ist. Dort, wo sich noch Spuren nationalsozialistischen Gedankengutes finden (etwa bei § 211 StGB im Kontext der Formulierung "Mörder ist..." sollte dies selbstverständlich dargestellt werden; derartige inhaltliche Bezüge sind mir aber beim EStG nicht bekannt und werden vor allem im Artikel nicht erwähnt. Damit ist aber die Behauptung, ein den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechendees Einkommensteuergesetz liege nicht vor, für den Artikel nicht mehr tragbar.
  6. Die zahllosen Novellen und Änderungen des EStG sollten natürlich in geeigneter Form und möglichst vollständig dargestellt werden, wozu ich mich aber nicht berufen führe. Soweit Deine Ausführungen darlegen sollen, daß solange, wie keine vollständige Behandlung vorliegt auch einzelne Änderungen nicht aufgenommen werden sollen, möchte ich widersprechen und darauf verweisen, daß das allmähliche Wachsen eines (unvollständigen) Artikels Teil des Prinzips eines Wikis ist.

-- Stechlin 14:17, 17. Aug. 2011 (CEST)

Duplik

  1. Dann kann mein Text ja so bleiben.
  2. Siehe Punkt 1.
  3. Nein, ich bin nicht explizit gegen die Erwähnung des EStG vom 29.03.1920 (RGBl. I. S. 359), welches durch das Parlament der Weimarer Republik erlassen und vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert unterzeichet wurde. Ich frage lediglich, ob es sinnvoll ist, dieses mit der Geschichte eines damit absolut nicht in gesetzgeberischer Verbindung stehenden Gesetzes zu erwähnen. Wenn diese Erwähnung jedoch bejaht wird, dann müssten korrekterweise alle Vorgängergesetze zur Einkommensteuer auf deutschem Boden erwähnt werden. Da es hier aber explizit um die Geschichte des EStG vom 16.10.1934 geht, ist dies zumindest fraglich. Kirchof mag der durchaus richtigen Ansicht sein, dass das EStG von 1920 eine inhaltliche Vorlage für das von 1934 war, dass es jedoch quasi weitergegolten habe, ist hinsichtlich des neuen Datums des Inkrafttretens und der damit verbundenen Ablösung des vorherigen EStG (welches wie weiter unter gezeigt, nicht das von 1920 war) und auch im Hinblick auf den Vorgang der Gesetzgebung selbst nicht korrekt. Ich bezweifle, dass Kirchof das so meint, zumal zwischen diesen beiden Gesetzen vom 29.03.1920 und 16.10.1934 noch mindestens das Gesetz über die Einkommenbesteuerung für 1933 (RGBl. I S. 1 vom 2.01.1934) am 21.12.1933 in Kraft trat und welches ebenfalls von der Reichsregierung ohne Parlament erlassen und ebenfalls von Adolf Hitler unterzeichnet wurde. Der Beginn eines Gesetzes ist das Datum seines Inkrafttretens, stellt also in diesem Falle, soweit es kein Änderungsgesetz, sondern ein neu erlassenes ist, eine eindeutige Ablösung eines vorhergehenden Gesetzes dar - eben genau das, woran es dem heutigen EStG mangelt, will man behaupten, es wäre nicht das von der deutschen Reichregierung erlassene und von Adolf Hitler unterzeichnete EStG. Wie gesagt, ich habe nichts gegen eine diesbzgl. Einfügung, dann jedoch unter einer gesonderten Überschrift "Vorgängergesetze des EStG vom 16.10.1934" und nicht als Teil der Geschichte des EStG von 1934, da es so nicht korrekt wäre.
  4. Die Konsequenzen aus dem StAnpG 1934 sind exakt dargestellt durch den Wortlaut dessen § 1, ich zitiere:"Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen." Dass dieses EStG i.V.m. dem StAnpG zur erwähnten Verfolgung führte ist unstrittig, dazu als Beispiel die Studie “Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution” von Ronald Faber und Franz S Meissel, erschienen 2006 im Verlag MANZ'sche Wien (978-3-214-00148-3). Sie gewährt einen hervorrangenden Einblick in die Wirkweise des nationalsozialistischen Steuerrechts des Dritten Reiches; Zitat: “So setzte sich der Reichsfinanzhof etwa bei der Begriffsbestimmung, wer als Jude anzusehen war, über die Vorgaben der Reichsbürgergesetze hinweg, und entschied, dass die bloße Glaubenszugehörigkeit für die steuerliche Behandlung als Jude genüge.76) Beim Ausschluss von Juden von steuerlichen Vergünstigungen stützte sich der Reichsfinanzhof dogmatisch auf § 1 Abs 3 SteueranpassungsG (Beurteilung von Tatbeständen nach nationalsozialistischer Weltanschauung): Der Ausschluss eines Juden von der Steuervergünstigung des ermäßigten Steuersatzes im Einkommenssteuerrecht sei nicht eine Frage der Gesetzesauslegung, sondern der Beurteilung des Tatbestandes nach nationalsozialistischer Weltanschauung, weil es „der gesunden deutschen Volksanschauung“ widersprechen würde, einem Juden den ermäßigten Steuersatz zuzubilligen.77)”. Weiterhin erhob ich nicht den Vorwurf der Revision, schon gar nicht Dir gegenüber, sondern stellte korrekt fest, dass im Falle des Abstreitens der Tatsachen, dies revisionistisch sei. Der Unrechtscharakter des EStG (schön dass Du das Kind beim Namen nennst) ergibt sich weiterhin sehr wohl aus der Ermächtigung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich, da dieses nämlich dazu ermächtigte, Gesetze unter Umgehung des Parlaments, also auf explizit dikatatorischem Wege zu erlassen! Und genau das ist nämlich der springende Punkt! Weiterhin wirst Du bei eingehender Recherche feststellen, dass keineswegs "eine Reihe von nicht nationalsozialistisch gefärbten Bestimmungen auf diese Weise eingeführt wurden", soweit dies für die hier geführte Diskussion überhaupt erheblich ist, da es hier um das EStG vom 16.10.1934 geht. Ebenso wirst Du feststellen, dass das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, einschließlich aller zusätzlichen(!!!), also auf ihm beruhenden Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht gemäß Art. I. 1. mit Wirkung vom 20. September 1945 "ausdrücklich aufgehoben" wurde, also zwingend ein neues EStG hätte erlassen werden müssen! Dahingehend gehört dieser Fakt eigentlich auch in die Geschichte. Die Konsequenzen mögen unerfreulich sein, liegen aber auf der Hand und die diesbzgl. Fakten sind nicht aus der Welt zu räumen. Man mag sie wegdenken wollen, aber sie existieren.
  5. Zur Nachkriegsgeschichte: Ich bin nicht der Meinung, dass "jedes in der Zeit des Nationalsozialismus eingeführte Gesetz durch den demokratisch legitimierten parlamentarischen Gesetzgeber noch einmal hätte neu beschlossen werden müssen, um den Hauch der Anrüchigkeit zu verlieren", sondern ich stelle lediglich fest, dass dies in Bezug auf das EStG (wie auch der JBeitrO) nicht passiert ist, nicht mehr aber auch nicht weniger. Zur Forderung nach Erwähnung aller Änderungen habe ich schon weiter oben gesagt, dass wir gern alle Änderungen eindeutig, explizit und bis ins einzelne auflisten können. Der den Vorschlag gemacht Habende kann dies gern tun. Ich habe im Text bereits festgestellt, dass das EStG vom 16.10.1934 zahlreiche Änderungen erfahren hat und dass alle nationalsozialistischen Bezügen entfernt wurden; insoweit bin ich diesem Ansinnen bereits durchaus nachgekommen. Letztlich habe ich nicht behauptet, " ein den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechendes Einkommensteuergesetz liege nicht vor", sondern ich habe festgestellt, dass, ich zitiere im verkürzten Auszug: "Weder in der Zeit zwischen ... 1945 bis ... 1949 noch in der Zeit der folgenden 17 Wahlperioden .. wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein in einem ordnungsgemäßen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren neu beschlossenes und den demokratischen Erfordernissen des Grundgesetzes entsprechendes Einkommensteuergesetz verabschiedet, " Dahingehend ist festzuhalten, dass ich also nicht behaupte, das EStG würde in seiner jetzigen Fassung dem Grundgesetz widersprechen, was zumindest hinsichtlich einiger seiner Inhalte selbst hier zu hinterfragen wäre, sondern ich habe festgestellt, dass das EStG in keinem neuen und den Erfordernissen des Grundgesetzes entsprechenden Gesetzgebungsverfahren neu erlassen wurde. Deine Schlussfolgerung ist also eine Vermutung Deinerseits und sie ist mir, da durch den dem entgegenstehenden Text belegt, nicht zuzurechnen.
  6. Wie schon mehrmals erwähnt und bestätigt, ich bin absolut dafür, alle Änderungen des EStG vom 16.10.1934 mit der Zeit aufzunehmen, gern auch alle Vorgängergesetze - in jeweils einer eigenen Überschrift bzw. hinsichtlich der Änderungen des EStG vom 16.10.1934 gern in einer Unterüberschrift der Geschichte. Das jedoch ändert nichts an den von mir eingefügten und zweifelsfrei belegten Tatsachen. Und noch einmal abschließend: Dass die Tatsachen so sind, ist nicht meine Erfindung - sie sind deutsche Geschichte, ich bin hier bloß der Bote. Ich belege alles, was ich schreibe und enthalte mich jeder persönlichen Wertung, lege aber Wert auf die korrekte Darstellung. Dass daraus natürlich ziemlich unangenehme Schlussfolgerungen gezogen werden können, liegt in der Natur der Sache, dass nämlich der Gesetzgeber, also der demokratische Gesetzgeber, das Parlament bzw. der Deutsche Bundestag, es bis heute nicht geschafft hat, den unmittelbaren Bezug des heute angewendeten EStG vom 16.10.1934 zu Adolf Hitler zu beseitigen, indem er, der Gesetzgeber, ein neues erlassen hat. Die Wertung erfolgt hier, ob bewusst oder unbewusst, durch diejeinigen, welche mir ihre Wertung unterstellen wollen. Es handelt sich beim EStG vom 16.10.1934 also nach wie vor um ein nicht nach parlamentarischen Grundsätzen zustande gekommenes Gesetz, welches heute noch angewendet wird.

Noch eine Anmerkung zu und von Paul Kirchhof: Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen. [...] Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein. [...] Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht. [...] Es interessiert ihn auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen. [...]Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten. (Der Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts, Akademie-Journal 2/2002)

In diesem Sinne können wir langsam zum Ende kommen und den Baustein entfernen, es sei denn, eine Triplik ist zu erwarten, aber dann muss ich einen neuen Begriff erfinden, vielleicht die Quadroplik ;-) Lass uns bitte die Kirche im Dorf lassen. Meine Ausführungen sind exakt und belegt und entbehren jeder persönlichen Meinung, also sind die Bedingungen zur Veröffentlichung erfüllt. --liche Grüße von Ninxit | Diskussion 16:45, 17. Aug. 2011 (CEST)

Hallo, du solltest allerdings berücksichtigen, dass sich die anrüchigen Inhalte nicht im EStG befanden, sondern in dem genannten Anpassunggesetz - das es heute nicht mehr gibt. Dieses Anpassungsgesetz nahm nichtmal irgendwelche Änderungen im EStG vor, sondern beeinflusste dessen Auslegung (siehe Gesetzestext). D.h. selbst ein heute komplett neu und demokratisch erlassenes EStG würde bei Anwendung dieses Anpassungsgesetzes zur verwerflichen Auslegung führen. Deswegen gibt es dieses Anpassungsgesetz nicht mehr. Damit bleibt als einzig Verwerfliches im EStG selbst die Unterschrift des Herrn Hitler. Diese hat aber keinerlei Regelungsgehalt und gehört nicht zu Gesetzeswortlaut. Daher ist die von dir propagierte Darstellung m.E. überzogen.
Hier finden sich Hinweise auf noch ältere Gesetzes mit dem Namen "Einkommensteuergesetz" (ab 1896). (nicht signierter Beitrag von 91.102.9.12 (Diskussion) 16:59, 17. Aug. 2011 (CEST))
Deine Argumente gehen am Thema vorbei, zumal auch das EStG vom 16.10.1934 Änderungen erfahren hat, welche seinen nationalsozialistischen Charakter determiniert haben, z.B. das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 1.2.1938 (RGBl. I. S. 99 ff., Unterschrift Adolf Hitler), dessen § 32 Nr. 3 schloss für jüdische Kinder die Kindeerermäßigung aus und z.B. auch das Gesetz zur Änderung der Einkommensteuer vom 17.2.1939 (RGBl. I. S. 283 ff. Unterschrift Adolf Hitler); dies erweiterte die steuerliche Benachrichtigung jüdischer Familien und ordnete diese generell in die höchste Steuerklasse ein. Stichwort: Einkommensteuerliche Sonderbehandlung! Außerdem geht es im Moment nicht um ältere Steuergesetze und Deine Quelle ist dahingehend nicht sehr aufschlussreich, sondern schaut eher nach Werbung für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 17:18, 17. Aug. 2011 (CEST)
PS: Und rede hier nicht von Herrn Hitler, denn die Anrede Herr ist eine Ehrenbezeigung. Adolf Hitler und seine Helfer in Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung waren sadistische Massenmörder und seine Unterschrift gehört nicht unter ein Gesetz im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Ist das so schwer zu verstehen?--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 17:22, 17. Aug. 2011 (CEST)
Du bemängelst aber selbst ausschließlich den Verkündungstermin und nicht spätere Änderungen während der Nazizeit, die zweifelsfrei alle gestrichen wurden, soweit sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Wenn du nun mit weiteren Änderungen während der Nazizeit argumentierst, musst du auch die späteren grundgesetzlich legitimierten Änderungen anerkennen, die den "Urmangel" heilen würden - was du ihnen aber absprichst. Daher sind gestrichene Änderungen während der Nazizeit nicht relevant bei deiner Grundkritik. --91.102.9.12 17:28, 17. Aug. 2011 (CEST)
Das EStG ist am 16.10.1934 in Kraft getreten und von Adolf Hitler unterzeichnet worden und wird noch heute angewendet. Mehr gibt es dazu nicht zusagen und ich wiederhole mich nicht permanent. Lies die Fakten und gut ist. Alles andere ist (D)eine Meinung und juristisch unerheblich.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 17:39, 17. Aug. 2011 (CEST)
"Lies die Fakten und gut ist." Das ist das Problem. In deinem Eifer ist dir entgangen, dass hier bisher niemand die von dir genannten Fakten auch nur ansatzweise in Frage gestellt hat. Strittig ist lediglich die Formulierung dieser Fakten. Deswegen gab es den Vorschlag zur Güte, eine Formulierung, die genau die Fakten enthielt, aber nicht in der von die präferierten ("Skandal") Art und Weise, sondern sehr sachlich. Vermutungen: Dass das EStG noch nicht neu erlassen wurde, ist der Art des Handwerk in einer Demokratie geschuldet. Die Regelung betreffen praktisch alle. Die Interessen sind vielfältig. Ein Gesetzgebungsverfahren ist aufwendig. Steht ein neues Gesetz an, steht jedes Wort zur Debatte. Deswegen gab es lange keine echte Reform des EStG geschweige denn ein neues Gesetz. Worauf hätte man sich also am ehesten in einem Gesetzgebungsverfahren (nach langer Zeit) einigen können: Den Text des alten Gesetzes zu übernehmen und die diskriminierenden Passagen zu streichen - genau das ist geschehen, nur nicht als Neufassung sondern im Rahmen von praktisch durchsetzbaren Änderungsgesetzen. Wem wäre also mit einer Neufassung geholfen? Nicht den Opfern, nicht Deutschland. Ich persönlich würde das "Schöner Schein" nennen. Wegen dieser Demokratie enthält dieses Gesetz nach wie vor die Unterschrift des Massenmörders (besser?) Hitler.
Im Übrigen: Es gibt verschiedene Gesetze und Verordnungen, die von der Volkskammer erlassen wurden und auch nicht einfach nur wegen der Etikette neu erlassen wurden. Es ist Handwerk, es ist Demokratie, es ist kein Skandal. Versuche doch auch mal auf ein Kompromissvorschlag einzugehen! Dein Mentor hat das praktisch schon alles geschrieben. Kleines Beispiel: Nimm eine aktuelle Diskussion in der Wikipedia, Artikel "Einkommensteuergesetz". Nun soll über jedes Wort im alten bzw. neuen EStG so diskutiert werden. Einziger Unterschied: ca. 82 Mio weitere Beteiligte, die über diverse Interessengruppen versuchen Einfluss zu nehmen.
Weil hier immer soviel von den Neubekanntmachungen geschrieben wurde: Eine Neubekanntmachung hat rechtlich praktisch fast keine Bedeutung, sie ist Service für den Rechtsanwender. Sie gibt lediglich eine konsolidierte Fassung (oft mit Fehlern) zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Entscheidend sind die Änderungsgesetze, die Grundlage für diese Konsolidierung sind. Die durchlaufen ausnahmslos den kompletten Gesetzgebungsprozess und sind somit ohne Frage im Einklang mit dem Grundgesetz entstanden, auch wenn sich die Regelungen selbst im Nachhinein manchmal als mit dem Grundgesetz unvereinbar entpuppt.
Ich finde den Vorschlag von Stechlin sehr gut. --91.64.170.12 20:48, 17. Aug. 2011 (CEST)
Dein Beitrag ist vernünftig. Stechlin hat sich sehr um eine Versachlichung der Diskussion verdient gemacht. Sein Formulierungsvorschlag ist eine gute Grundlage. Allerdings wäre ich auch für die von Udo formulierte Modifikation. Denn die Wendung "das heute in der Bundesrepublik Deutschland angewendete Einkommensteuergesetz wurde 1934 ...von ... Hitler ... persönlich unterzeichnet" ist nicht hinreichend belegt. Das Gesetz ist vom Bundesgesetzgeber in vielen Einzelschritten entweder vollständig oder weitgehend verändert worden. Die Aussage, dass das Gesetz von 1934 angewendet wird, würde voraussetzen, dass man belegt, dass überhaupt noch Teile seiner Regelungen aus der damaligen Zeit bestehen geblieben sind. Die leicht veränderte Formulierung von Udo steht eher auf sicherem Boden. Aus meiner Sicht könnte man noch anfügen, dass das Gesetz vom Bundesgesetzgeber nicht als Ganzes durch ein anderes Gesetz ersetzt wurde, aber durch eine große Zahl von einzelnen Änderungsgesetzen geändert wurde.
Zutreffend ist auch, dass die Neubekanntmachungen selbst ohne wesentliche rechtliche Bedeutung sind. Sie stellen nur zusammen, was davor durch Änderungsgesetze verändert wurde. Insoweit haben sie einen praktischen Nutzen, für uns auch insoweit, als zu Beginn jeder Neubekanntmachung sämtliche Änderungsgesetze seit der letzten Neubekanntmachung mit Fundstelle aufgelistet werden. Auf diese Weise konnte ich feststellen dass es zwischen den Neubekanntmachungen von 1990 und 2009 etwa 150 verschiedene Änderungsgesetze gab, die das EStG verändert haben. Die Formulierung, das Gesetz sei durch die Neubekanntmachungen demokratisch legitimiert, trifft also so nicht zu, die demokratische Legitimation kommt nicht durch die Neubekanntmachungen, sondern durch die zwischenzeitlichen Änderungsgesetze, auf denen diese Neubekanntmachungen beruhen. --DiRit 22:48, 17. Aug. 2011 (CEST)
Hier noch Belege für meine Aussage zu den Änderungsgesetzen: Die letzten Neubekanntmachungen haben die folgenden Fundstellen, in Klammern erwähne ich die Zahl der dort mit Fundstelle angegebenen Änderungsgesetze zum EStG seit der jeweils vorangehenden Neubekanntmachung: BGBl I 2009, 3366 (71 Änderungen); BGBl I 2002, 4210 (47 Änderungen); BGBl I 1997, 821 (33 Änderungen); BGBl I 1990, 1898 (19 Änderungen); BGBl I 1987, 657 (5 Änderungen); BGBl I 1986, 441 (7 Änderungen); BGBl I 1985, 977. Seit der Neubekanntmachung von 1985 sind es also zusammen 182 Änderungsgesetze zum EStG. Natürlich enthalten nicht alle Gesetze große Veränderungen, manche dürften nur einzelne Paragrafen ändern, andere größere Veränderungen beinhalten. Ensprechend könnte man die Neubekanntmachungen weiter zurück verfolgen, um die Gesamtzahl der Änderungsgesetze seit 1949 zu ermitteln. In einem Großkommentar zum EStG (den Namen kann ich noch nachtragen) habe ich gesehen, dass dort 150 Änderungsgesetze gesondert näher dargestellt werden, also offenbar solche, die nennenswerte, nicht nur geringfügige Änderungen enhalten. Als Beleg zur Ansicht: BGBl. 2009 I S. 3366. --DiRit 10:47, 18. Aug. 2011 (CEST)
Es macht keinen Sinn, sich der Systematik von Gesetzgebungsverfahren und der Fortführungen von Gesetzen hier durch Schwadronieren zu entziehen. Ein sich Berufen dann auch noch auf "Großkommentare", Kommentare sind nichts als Meinungen, macht die sache nicht glaubwürdiger oder bedeutungsvoller. Kommentare werden in der Rechtswissenschaft immer dann angewendet, wenn sich um den Wortlaut des Gesetzes herumgedrückt werden soll. Kommentare dienen letztendlich weniger dem Verständnis eines Gesetzes, sondern befördert das bewusste und gewollte Fälschen, in der Bundesrepublik nach wie vor im Sinne von "Recht ist,[...] was nützt". Fakt ist und bleibt, dass heutige EStG ist lückenlos zurückzuführen auf das EStG vom 16.10.1934, es wurde von der damaligen Reichsregierung und nicht vom Reichstag erlassen und trägt die Unterschrift des "Massenmörders" Adolf Hitler. Alle Gesetze des Dritten Reiches, die nach dem Erlass der Reichstagsbrandverordnung sowie dem Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 erlassen worden sind, hatten einzig zum Ziel, die nationalsozialistische Weltanschauung gepaart mit dem Holocaust und dem Völkermord zu ermöglichen und abzusichern. Es gilt daher hier mit Bezug auf das diesbezügliche EStG alles zu vermeiden,w as dessen wahre Herkunft verschleiern hilft und gleichzeitig klar zum Ausdruck zu bringen, dass dieses von Hitler erlassene und unterzeichnete Gesetz bis heute nur im Wege von Änderungsgesetzen fortgeschrieben wurde, der deutsche Bundestag es wider das Bonner GG unterlassen hat, sich von diesem "braunen Überbleibsel" demonstrativ durch das Erlassen eines wirklich neuen und auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehenden Einkommensteuergesetzes, respektive Steuerrechtes, endlich klar erkennbar zu distanzieren.
-- Filmartist 13:29, 18. Aug. 2011 (CEST)
Ihr dreht euch in euer Argumentation auch wie es gerade passt. Einerseits wird von euch selbst ausführlich mit Kommentaren argumentiert, andererseits ist der Hinweis auf das Vorläufergesetz aus 1920 nicht erlaubt (wohlgemerkt vom selben Autor, auf den ihr euch selbst beruft)und ihr werft DiRit den Hinweis auf die Entnahme der (gefährlichen, geschichtsfälschenden) Zahl 150 aus einem Kommentar vor, obwohl er die Zahl durch BGBl.-Fundstellen unterlegt. Als nächstes kommt der Vorwurf, dass mit diesem Verstecken hinter Kommentaren der wahre Wortlaut des Gesetzes verschleiert werden soll. Als ihr selbst mehrfach nach Belegen für nationalsozialistisches, rassistisches etc. Gedankengut im Wortlaut des geltenden Gesetzes gefragt wurdet - nichts! Vieles was ihr schreibt ist ja richtig, hat aber herzlich wenig mit dem EStG zu tun und ist hier fehl am Platze. Alles was den Fakten entspricht, ist in den diversen hier unterbreiteten Vorschlägen enthalten. Also was ist euer eigentliches Anliegen? --91.102.9.12 14:49, 18. Aug. 2011 (CEST)


So, mal zum Feierabend, es wird mir hier NPOV vorgeworfen, das ist nicht belegt, da ich keine Meinung äußere, sondern Fakten aufzähle. Dass diese erschreckend sein mögen, liegt an der Sache und nicht an mir. NPOV also nicht erwiesen. Weiterhin ist niemand außer Stechlin auf meine Sachargumente eingegangen, worauf ich geantwortet habe. Es geht hier um eine juristische Problemstellung, welche nicht durch Meinungsbekundungen pro oder contra zu lösen ist, sondern ausschließlich durch juristische Betrachtung dessen, was ein Gesetz ist und wie ein Gesetz zustande kommt und dahingehend sind die veröffentlichten Fakten erwiesen. Alle hier vorgeschlagenen anderen Formulierungen negieren einen Teil der Fakten, ergo sind sie in der Sache nur teilweise richtig bzw. unrichtig. Fazit: Kein NPOV sowie Belege angeführt, ergo sachlich korrekt, demzufolge NPOV-Baustein raus. Gute Nacht. --liche Grüße von Ninxit | Diskussion 23:20, 17. Aug. 2011 (CEST)

Als jemand, der in der Sache seit Jahren rechtswissenschaftlich forscht, habe ich festgestellt, dass alle Angaben und wiederhole das ausdrücklich, die Ninxit hier bisher hat verlauten lassen, überaus korrekt sind. Tatsächlich mangelt es dem bundesdeutschen Steuerrecht bis heute an einer verfassungskonformen Gesetzgebung. Dazu hat Ninxit auch hier den bekannten Bundesverfassungsreichter a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof bereits zitiert. Daran ändern auch die vielen sog. Änderungsgesetze des EStG seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm nichts. Fakt ist, dass der bundesdeutsche Gesetzgeber seit 62 Jahren noch kein einziges vollständiges Einkommensteuergesetz im Gesetzgebungsverfahren beraten und verabschiedet hat und das hat seinen Grund, denn es wurden dem Gesetzgeber nur sog. Änderungsgesetze von Seiten des Bundesfinanzministers zum Einkommensteuergesetz vorgelegt. Diese Änderungsgesetze, verfolgt man sie zurück, finden alle ihren Ursprung im von der nationalsozialistischen Reichsregierung am 16.10.1934 ( heute noch als Ausgabedatum im aktuellen EStG benannt ) auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes vom 24.03.1933 erlassenen und verkündeten EStG, unterschrieben vom Diktator Adolf Hitler und seinem Finanzminister. Das Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 basiert auf der Reichstagsbrandverordnung vom 28.02.1933, mit dessen Hilfe die damals in der Reichsverfassung als Staatszielbestimmungen verankerten Menschenrechte vollständig suspendiert wurden. Im Ermächtigungsgesetz hat sich dann die Reichsregierung selbst ermächtigt, auch Gesetze gegen die Verfassungsbestimmungen erlassen zu können, wenn sie dieses für richtig hält. Die Ziele des Nationalsozialismus müssen hier nicht weiter vertieft werden, oder ? Der Holocaust war maßgeblich von der nationalsozialistischen Finanzverwaltung mit betrieben worden. Dazu dienten sämliche von der Reichsregierung erlassenen Steuergesetze, auch natürlich das EStG vom 16.10.1934 im Zusammenwirken mit u.a. dem Steueranpassungsgesetz vom 16.10.1934, das übrigens zusammen mit der Reichsabgabenordnung noch bis 1976 gegolten hat. Die Alliierten haben am 20.09.1945 auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens das Kontrollratgesetz Nr. 1 erlassen und gemäß Art. 1 alle dort gelisteten Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welche das Nazi-Regime beruhte, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse aufgehoben und verboten. Klammheimlich, so muss man es aus heutiger Sicht betrachten, hat der erste bundesdeutsche Finanzminister Schäffer sich am 11.01.1950 in den Bundestag begeben und dort an der Stelle weitergemacht, an der das Dritte Reich quasi mit der Gesetzgebung aufgehört hatte, denn anstatt ein neues Gesetz einzubringen, das auch den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes genügt hätte, wurden einige Änderungen vorgeschlagen und sich ansonsten wenig um das Bonner Grundgesetz als nun ranghöchste Rechtsnorm gekümmert. Es wurde ausgeführt von Herrn Schäffer, dass eine große Steuerreform ausdrücklich derzeit nicht möglich sei, die müsse warten, bis man ruhigere Zeiten habe, sinngemäß. Nachlesen kann man die Deteils in den Bundestagsdrucksachen, was hier einigen dringend zu empfehlen wäre, würden sie dann verstehen, was Ninxit hier bisher sachlich und nüchtern zur Geschichte des EStG bis heute in den Artikel gestellt hat. Ich kann keine Verletzung des neutralen Standpunktes feststellen, stelle im Gegenteil fest, dass hier Bestrebungen laufen, die mit der Wahrheit einhergehende Ungeheuerlichkeit der Tatsache, dass nach wie vor das bundesdeutsche Einkommensteuergesetz auf den Massenmörder Adolf Hilter zurückzuführen ist, das Ausfertigungsdatum 16.10.1934 lässt ausdrücklich keinen anderen Schluss zu, in Abrede gestellt werden soll.-- 79.246.14.130 00:00, 18. Aug. 2011 (CEST)

Guten Tag, Herr 79.246. Als Wissenschaftler sind sie offenbar mit den Prinzipien von Wikipedia noch nicht vertraut, deshalb will ich Ihnen auch nicht das hier sonst übliche "Du" aufzwingen. Offenbar hatten wir in der Diskussion hier bereits miteinander zu tun. Ich hatte dabei eher den Eindruck, Sie würden im Straßenverkehrsrecht forschen, weil sie den Begriff "Geisterfahrer" mit Bezug auf mich als eine Art Argument benutzt haben. Ergänzend sollten sie auch noch die strafrechtlichen Aspekte solcher Aussagen erforschen. - Im übrigen ist Ihr Beitrag nicht geeignet, irgendetwas zu belegen, denn er enthält keinen Beleg. Anomyme Beiträge sind schon per se keine Belege, wie Wikipedia sie fordert. Veröffentlichen Sie Ihre Forschungen unter Ihrem Namen als wissenschaftliche Publikation, dann kann man prüfen, ob diese als akzeptabler Beleg dienen kann. Ihre Ausführungen mögen einzelne Tatsachen enthalten, die zwar nicht belegt sind, aber belegbar wären. Auch Ninxits Ausführungen im Artikel enthalten wahre Tatsachen, wie in der Diskussion durchaus festgestellt wird. Das Problem ist nur, dass durch die Zusammenfügung an sich zutreffender Einzeltatsachen, die durch die Darstellungsweise erzeugte Gewichtung von Einzeltatsachen und die Hinzufügung von Ereignissen, die nicht passiert sind, eine Gesamtaussage erzeugt wird, die sich von einer objektiven Darstellung entfernt. Absolut unpräzis ist die Aussage, dass ein zu einem bestimmten Zeitpunkt erlassenes Gesetz angewandt wird, wenn gerade die Frage ist, ob seine einzelnen Paragrafen noch bestehen oder von einem späteren Gesetzgeber durch andere ersetzt wurden, und es hierzu an der Angabe ausreichender Belege fehlt. Aussagen solcher Qualität haben in Wikipedia nichts verloren. --DiRit 09:56, 18. Aug. 2011 (CEST)

Guten Morgen alle zusammen. 62 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes findet ausgerechnet an dieser Stelle eine solche umfangreiche Diskussion um die historische Wahrheit statt. Es ist kaum zu fassen. Ein bisschen mehr Geschichtsbewusstsein würde ich mir von denen, die hier die Historie Scheins wegen ihres dauerhaften Makels nicht gerne geschrieben sehen möchten, anders kann ich hier das Verhalten einiger nicht deuten, wünschen bevor sie hier das Rad drehen wollen. Gerade die heutigen Generationen müssen auf diesem Wege, es ist nahezu der einzige, fundiert erfahren können, dass auch 62 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes als einmal gedachtes Bollwerk gegen ein sich Wiederholen eines Dritten Reiches oder auch nur solcher Machenschaften, es die im Grundgesetz bestimmten Organe wie der Gesetzgeber an erster Stelle nicht für nötig erachten, von scheinbar damals probaten Gesetzen und Gesetzgebungsmethoden abzulassen, frei nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter. Für viele sicherlich kaum zu verstehen, wird doch überall gegen "rechts" demonstriert, vor "rechts" gewarnt, nur findet "rechts" nicht vielleicht seit jahrzehnten ganz woanders statt? Die Wehrmacht hat kapituliert am 08.05.1945, alles bei Wikipedia inzwischen nachzuschlagen und nachzulesen. Was aber wurde aus der zum Plündern und Rauben von Juden, Künstlern, Andersdenkenden sowie den europäischen Völkern Raubmaschine, so wie sie der Historiker Götz Aly in seinem Werk "Hitlers Volksstaat" beschreibt? Sie wurde nie zerschlagen, denn um sie hat sich kein Alliierter wirklich gekümmert. Am 23. Mai 1949 waren deshalb diejenigen auch alle wieder am Start, nur haben sie sich jetzt als entnazifiziert gegeben. Schon 1952 waren 95% der belasteten Richter in Schleswig-Holstein wieder auf ihrem Richterstuhl und haben sich um alles andere gekümmert als um die Vorschriften im Bonner Grundgesetz. Hochbelastete Figuren des Dritten Reiches haben durch die Anwesenheit ihrer Person sowie durch ihre Machenschaften wie das Weiterführen von großen Teilen der Nazigesetzgebung dafür Sorge getragen, dass sich vieles änderte aber nicht nach den zwingenden Regeln des Grundgesetzes als die bis heute ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Änderungsgesetze waren die Lösung, um ungeniert am altenZopf festhalten zu können. Aufschluss darüber geben die Gesetzgebungsprotokolle aus der Zeit. Heute sind diese Dokumente verfügbar. Spezialrezeptionen hat man diese Dinge genannt, um ohne inhaltliches Anpassen an die grundgesetzlichen Vorschriften, eigentlich nicht mehr benutzbares Gesetzeswerk fortzuführen. Schnell kam man auf den Begriff des "vorkonstitutionellen", also Vorschriften aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des GG wurden so benannt, um auszudrücken, dass der ursprüngliche Gesetzgeber ja nicht den Inhalt des späteren Grundgesetzes kennen konnte, weil noch nicht existent und somit er sich auch nicht an die Regeln / Vorschriften des Grundgesetzes beim Schaffen seiner "vorkonstitutionellen" Gesetze und Vorschriften halten konnte. Diese Ausrede muss man erst einmal verstehen, übersetzt heißt das doch nichts anders, als wenn man sagen würde, weil es in Afrika keinen TÜV für Fahrzeuge gibt, braucht mein Fahrzeug, wenn ich damit aus Afrika nach Deutschland komme auch niemals zum TÜV. Das würde wohl niemand seitens der heutigen Vollzugsorgane auf den Straßen der Bundesrepublik dulden.

Es ist richtig, dass nahezu die geamte nationalsozialistische Finanzverwaltung in die bundesdeutsche Finanzverwaltung übergeführt wurde und das unter Beibehaltung ihres vollständigen Gesetzeskataloges. Die verdächtigen Passagen hinsichtlich des Nationalsozialismus wurden nur eigenhändig geschwärzt, doch was man jahrelang gelernt hatte, brauchte man nicht tagtäglich wieder nachlesen. Die nationalsozialistische Finanzverwaltung war die maßgebliche Kraft bei der Umsetzung des nationalsozialistischen Gedankengutes in die Tat zum Wohle von Volk und Vaterland oder treffender ausgedrückt, zum Wohle der NSDAP und ihrer Verbrecher. Die Ausformung organisierter Kriminalität hat man das fiskalische System des Dritten Reiches inzwischen benannt. Bis 1976 galt nahezu unverändert die Reichabgabenordnung zusammen mit dem Stueranpassungsgesetz vom 16.10.1934. Warum sollte da plötzlich ein anderslautendes EStG erlassen werden, würde es doch sicherlich nicht zur RAO und Steueranpassungsgesetz gepasst haben, alles war doch aufeinander abgestimmt und die Anwender wussten instinktiv, wie sie es anwenden mussten, hatte ihnen doch der erste bundesdeutsche Finanzminister Schäffer ihre persönliche Unantastbarkeit versprochen. Übersetzt heißt das, Straffreiheit. Wenn aber doch alles sich nach den Buchstaben des Bonner GG richtet, wozu denn dann Strafffreiheit? Tausende Finanzbeamte sind tatsächlich in Deutschland endgültig seit 1986 dann straffrei gestellt, wenn sie gemäß § 353 Abs. 1 Strafgesetzbuch nicht in ihre eigene Tasche plündern, sondern es ordnungsgemäß für die Staatskasse erheben obwohl sie wissen, dass der einzelne Bürger gar nicht Steuerschulder ist oder nur im geringeren Maße. Das über diese Tatsachen, die die bundesdeutsche Bevölkerung natürlich nicht wissen soll, ungerne geschrieben oder geredet wird, liegt auf der Hand, hat es doch mit der freiheitlich - demokratischen Grundordnung und desm Rechtsstaatprinzip der Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner GG nichts zutun, oder...

Ich habe heute Nacht mir den Aufsatz des Prof. Kirchhof (Der Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts, Akademie-Journal 2/2002) durchgelesen und musste auch dabei feststellen, Nixit liegt hier völlig richtig mit seiner geschichtlichen Darstellung und nur um die geht es, oder... was heißt denn, Zitat Kirchhof: "Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein." oder: "Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten." Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sind der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Gerichte an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden. Alle Gesetze müssen sich seit dem 23.05.1949 daran zwingend orientierten, müssen diese zwingende Vorschrift in sich tragen. Weiter heißt es im Art. 20 Abs. 3 GG: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Das bedeutet, da ist de fakto für Gesetze und Vorschriften aus der Zeit vor dem In krafttreten des GG faktisch kein Raum, denn die nationalsozialistische Gesetzgebung fand vollständig ohne Anbindung an demokratische Regeln sowie ausdrücklich unter suspendierten Menschenrechten statt. Es war ein Gewalt- und Willkürsystem, deren Gesetze zu keinem anderen Zweck von der Reichsregierung erlassen worden sind. Da helfen auch heute keine Sonntagsreden oder Beschönigungen irgendwelcher Art.

Änderungsgesetze, das möchte ich hier noch anmerken, sind alles andere als sich mit einem einzigen Gesetz befassende Werke. Änderungsgesetze ändern vieles oftmals gleichzeitig. Auf diese Weise wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, wirklich etwas neues zu machen, weil dann ggf. alles zusammenbricht. Und das war Scheins die Absicht derer, die sich gleich zu Beginn über die sie zwingenden Regeln des Bonner GG als ranghöchste Rechtsnorm kaltschnäuzig hinweggesetzt haben.

Ich plädiere dafür, dass hier die Fakten im Geschichtsteil des EStG unverbümt dargestellt werden müssen, ansonsten wird hier die Geschichte geklittert und das steht der Wikipedia auf gar keinen Fall zu. Also weg mit dem ersten Baustein wegen NPOV.-- Filmartist 08:57, 18. Aug. 2011 (CEST)

Ich vergaß noch hinzuzufügen, dass es seit 1943 !!! im Strafgesetzbuch ausdrücklich nicht mehr den Straftatbestand des Amtsmissbrauches gibt. Da brauchen sich Amtsträger, die sich nicht an die Vorschriften des Grundgesetzes halten, nun wirklich keine Sorgen zu machen, warum sollen denn dann die einfachen Gesetze den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes entsprechen? Sorry, aber man sollte zumindest mal drüber geredet und nachgedacht haben.-- Filmartist 09:21, 18. Aug. 2011 (CEST)

Triplik

Es geht hier um einen angeblichen Verstoß gegen den neutralen Standpunk (NPOV) durch meine Ausführungen. Wir sollten exakt dabei bleiben. Ich möchte nun zunächst auf die weiter oben vorgebrachten Punkte von Stechlin eingehen, wobei hier festgestellt werden muss, dass meine nunmehr zum wiederholten Male ausgeführten Sachstände offensichtlich zu keinem expliziten Dementi oder einer Bestätigung einladen zu scheinen, weshalb ich, nach meiner Einlassung auf die Argumente von Stechlin, die von mir vorgebrachten Tatsachen leider noch einmal darstellen muss, allein um zu vermeiden, dass der eigentliche Punkt, der Vorwurf der Verletzung des neutralen Standpunktes in den Hintergrund gerät. Doch zunächst zu Stechlins Ausführungen:

„Unstreitig trat das EStG 1934 in Kraft, wobei das Gesetzgebungsverfahren durch das Ermächtigungsgesetz bestimmt war und die Gesetzesausfertigung von Adolf Hitler unterzeichnet wurde. All dies kann und sollte im Artikel stehen, was auch alle hier diskutierten Fassungen berücksichtigen.“

Also ist dieser Punkt abgehakt und verifiziert.

„Ebenso unstreitig wurde das Gesetz nie förmlich aufgehoben, sondern zunächst durch Kontrollratsgesetz und später durch etliche Einzelrevisionen geändert, neugefaßt und zuletzt 2009 neu bekanntgemacht. Auch all dies kann und sollte in dem Artikel stehen.“

Insoweit unkorrekt, als dass die mit dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich zusammenhängenden Gesetze durch Art. 1 des Kontrollratsgesetzes Nr. 1 ausdrücklich aufgehoben wurden. Da sehe ich jedoch jetzt schon die nächste Diskussion, weshalb ich vorschlage, dies gesondert und nach Abschluss der jetzigen zu diskutieren.

„Ich möchte weiterhin einen Hinweis darauf anbringen, daß die wesentlichen Bestimmungen des EStG 1934 seit 1920 gelten. Inhaltlich habe ich das mit der zitierten Aussage von Kirchhof belegt. Wenn Kirchhoff im Jahr 2001 schreibt, daß die wesentlichen Strukturen des Gesetzes seit 1920 gelten, ist das gerade angesichts der hier geführten Debatte erkennbar relevant. Natürlich - darauf weist Ninxit zurecht hin - muß der Hinweis so abgefaßt sein, daß nicht etwa behauptet wird, das alte Gesetz von 1920 sei mit dem EStG 1934 identisch oder habe quasi weitergegolten; meines Erachtens trägt mein Formulierungsvorschlag dem aber durchaus Rechnung.“

Das kann gern von einem anderen Autor in einer gesonderten Überschrift erfolgen, berührt jedoch den Vorwurf des Verstoßes gegen NPOV durch mich nicht, ist also insoweit unerheblich für die momentane Diskussion.

„Abschließend noch ein Wort zu dem "heute angewendeten EStG": angewendet wird doch nicht im eigentlichen Sinne "das EStG", sondern einzelne Normen des EStG über Steuertatbestände, Steuertarife ... etc.“

Ich vermute (sicher nicht zu Unrecht) Du bist Jurist. Du solltest also wissen oder, für den Fall, dass Du ein "juristisch durchschnittlich gebildeter Laie" bist, Dir des Irrtums bewusst sein bzw. werden, dass jeder Akt der öffentlichen Gewalt, wozu natürlich vorrangig die Anwendung von Gesetzen und deren Einzelnormen gehört, diese Anwendung auf eine (gesamt-)gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, also ein Gesetz zurückzuführen sein muss (hier EStG), ansonsten es sich um eine rechtswidrige Anwendung öffentlicher Gewalt handelt. Es ist also unrichtig festzustellen, dass nicht das EStG als gesamtgesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Einkommenbesteuerung angewendet wird, sondern dessen bloße, Deinen Ausführungen nach ohne Gesetz, quasi schwerelos im Rechtsraum schwebende, Einzelnormen ohne Bezug zum diese Einzelnormen zusammenfassendes Gesetz selbst. Das ist, mit Verlaub und bei allem Respekt, ein Irrtum oder eine unkorrekte Darstellung der rechtlichen Tatsachen.

Nun möchte ich der Übersicht wegen meine Aussagen mit allen Beweisen nochmals in aller Kürze darstellen, da ich sehe, dass auch Du hier Irrtümern unterliegst und bitte der Fairness wegen entweder um Bestätigung der einzelnen Punkte oder Widerlegung, ansonsten wir uns hier im Kreis drehen:

  1. Das heute angewendete EStG trat am 16.10.1934 in Kraft. Beweis: Das Ausfertigungsdatum des 16.10.1934.
  2. Das EStG vom 16.10.1934 beruht auf dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, durch welches in Gesetzgebungsverfahren das Parlament umgangen werden konnte und Gesetze durch die Reichsregierung bzw. durch Adolf Hitler persönlich errlassen werden konnten. Dazu aus dem Bonner Kommentar 1956, Holtkotten, Erl. zu Art. 123 GG: ... in dem Verfassungskonglomerat des sogenannten Dritten Reiches - "nachdem im neuen Reich ... Gesetzgebung und Exekutive in der Hand des Führers bereinigt worden sind, hat der Begriff des formellen Gesetzes seinen Sinn verloren" (Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, 2. Aufl. S. 246) - [als] für formelle, d.h. vom Volke oder von einer nach anerkannt demokratischen Grundsätzen gewählten Volksvertretung [...] beschlossenen Gesetze kein Raum war [...]; Beweis: Die Unterschrift von Adolf Hitler sowie die Formulierung in der Präambel: Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hierdurch verkündet wird.
    1. Meine Ausführungen dazu lauten: Das heute in der Bundesrepublik Deutschland angewendete Einkommensteuergesetz wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz), unter der dadurch ermöglichten diktatorischen Ausschaltung des Parlaments in Fragen der Gesetzgebung, von der deutschen Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler persönlich unterzeichnet ausgefertigt. Es trat zum 16. Oktober 1934 in Kraft und wurde am 24. Oktober 1934 im RGBl. I S. 1005 veröffentlicht.
    2. Fazit: Dahingehend sind meine Ausführungen korrekt (Belegbaustein nicht erforderlich), beachten die Neutralität (NPOV-Baustein nicht erforderlich)und haben auf Grund der Übereinstimmung mit den Bedingungen der WP im Lemma zu verbleiben.
  3. Unmittelbar mit dessen Erlass stand auch das am gleichen Tage, dem 16.10.1934 erlassene Steueranpassungsgesetz, welches erst im Jahre 1976 außer Kraft gesetzt wurde (also auch hier ist die gesetzliche Kontinuität des Nationalsozialismus bis weit in die "Neuzeit" hinein erkennbar und gehört eigentlich auch zur Geschichte des EStG). Das Steueranpassungsgesetz erklärte für alle Steuergesetze, also auch für das EStG, verbindlich die Pflicht zur nationalsozialistischen Auslegung. Beweis: "Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen."
  4. Auf dieser Grundlage wurde das EStG vom 16.10.1934 zur Verfolgung und Existenzvernichtung verwendet. Beweis: Duplik Erl. 4. (welche streng genommen ebenfalls als Beleg in den Abschnitt zur Geschichte gehören).
    1. Meine Ausführungen dazu lauten: Ebenfalls am 16. Oktober 1934 trat das Steueranpassungsgesetz (StAnpG; RGBl. I S. 925) in Kraft, dessen § 1 auch für das Einkommensteuergesetz vorschrieb: "Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen." Die deutsche Steuergesetzgebung wurde so zur Grundlage der ideologisierten Finanzpolitik Deutschlands und zum diskriminierenden Instrument der systematischen wirtschaftlichen Existenzvernichtung der Juden und Kritiker des Nationalsozialismus sowie zahlreicher Protagonisten der so genannten entarteten Kunst.
    2. Fazit: Dahingehend sind meine Ausführungen ebenfalls korrekt (Belegbaustein nicht bzw. nach Einfügung o.a. Belege nicht erforderlich), beachten die Neutralität (NPOV-Baustein nicht erforderlich) und haben auf Grund der Übereinstimmung mit den Bedingungen der WP im Lemma zu verbleiben.
  5. Bis heute wurde kein in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren und den Vorschriften des Grundgesetzes zur Gesetzgebung entsprechendes EStG neu erlassen, sondern sein Inhalt zahlreich geändert und die nationalsozialistischen Bezüge entfernt. Beweis: Das Ausführungsdatum der aktuellen Fassung, Vollzitat: Ausfertigungsdatum: 16.10.1934 - Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist sowie dessen Inhalt und weiter meine dahingehenden Ausführungen zu den Änderungen und der Entfernung der nationalsozialistischen Bezüge (siehe 2.1 nachfolgend)
    1. Meine Ausführungen dazu lauten: Weder in der Zeit zwischen der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 noch in der Zeit der folgenden 17 Wahlperioden zum Deutschen Bundestag als demokratisch gewählter Gesetzgeber wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein in einem ordnungsgemäßen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren neu beschlossenes und den demokratischen Erfordernissen des Grundgesetzes entsprechendes Einkommensteuergesetz verabschiedet, lediglich der Wortlaut der Fassung vom 16. Oktober 1934 unterlag zahlreichen Änderungen, u.a. der Entfernung aller nationalsozialistischen Verweise.
    2. Fazit: Auch dahingehend sind meine Ausführungen wiederum korrekt (Belegbaustein nicht erforderlich), beachten die Neutralität (NPOV-Baustein nicht erforderlich)und haben auf Grund der Übereinstimmung mit den Bedingungen der WP im Lemma zu verbleiben.
  6. Kommen wir nun zum Bauchschmerzensatz im Abschnitt: "Damit gehört das Einkommensteuergesetz, so wie auch die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, zu jenen nationalsozialistischen Gesetzen, welche in der Bundesrepublik Deutschland noch heute angewendet werden."
    1. Das EStG vom 16.10.1934 ist durch das Ausfertigungsdatum und die vorhandene, jedoch nicht veröffentlichte Unterschrift von Adolf Hitler, eindeutig ein nationalsozialistisches Gesetz, da helfen keine dem entgegenstehenden Ausführungen von Wissenschaftlern oder Laien, welches heute noch angewendet wird. Natürlich mit Änderungen und der Entfernung von nationalsozialistischen Bezügen, darauf wurde eindeutig verwiesen, aber eben als ein nationalsozialistisches Gesetz im Gewande demokratischer Änderungen doch mit dem Mangel eines demokratischen Erlasses.
    2. Fazit: Ersichtlich sind meine Ausführungen nochmals korrekt (Belegbaustein nicht erforderlich), beachten die Neutralität (NPOV-Baustein nicht erforderlich)und haben auf Grund der Übereinstimmung mit den Bedingungen der WP im Lemma zu verbleiben.

Zum Kontrollratsgesetz Nr. 1 siehe Erl. zu Zitat 2.

Es ist also nach wie vor festzuhalten, dass der den Abschnitt im Moment als Verstoß gegen den neutralen Standpunkt disqualifizierende Baustein keinerlei Berechtigung hat und eher die Befangenheit der/des Urheber/s zu den Tatsachen zum Ausdruck bringt, als dazu geeignet zu sein, den Mangel an Neutralität im Abschnitt zu belegen. Daher ist er zu entfernen. Nur darum geht es hier. Die Belege stimmen, die Neutralität ist gewahrt und nach den Bedingungen der WP liegt hier also weder Unbelegtes noch nicht Neutrales oder Vandalismus vor. Die Folgen sind eindeutig.

Sollten sich darüber hinaus andere Autoren befleißigen wollen, durch Belege und neutrale Ausführungen darzustellen, dass das EStG heute ein harmloses und über den Makel des Ausfertigungsdatums des 16.10.1934 und der Unterschrift von Adolf Hitler dem Grundgesetz entsprechendes Gesetz ist (was, wie gesagt von mir nie in Abrede gestellt wurde), so hat jeder die der WP immanente Freiheit, das Lemma durch Erweiterung des Abschnitts der Geschichte oder durch Einfügung andere Abschnitte zu bereichern. Einer Änderung oder Auslassung der historischen Fakten bedarf es dazu nicht.

Ich bitte also entweder um korrekte einzelne Widerlegung meiner Ausführungen oder um die Beendigung der Diskussion und schlage noch einmal den Bogen zur Tatsache, dass im Hinblick auf Artikel über die DDR keineswegs ein solches Geschrei gemacht wird. Fakten sind Fakten und unter der Voraussetzung der neutralen Darstellung Bestandteil der WP. Wer die (nicht veröffentlichten) Schlussfolgerungen unter Wahrung der Neutralität und unter Erhalt der historischen Fakten implizit ergänzen oder ihnen einen anderen Tenor verleihen möchte, kann dieses gern tun.

Nachtrag zur Falsifikation: Falsifikation, auch Falsifizierung (von lat. falisificare „als falsch erkennen“) oder Widerlegung, ist der Nachweis der Ungültigkeit einer Aussage, Methode, These, Hypothese oder Theorie. Aussagen oder experimentelle Ergebnisse, die Ungültigkeit nachweisen können, heißen „Falsifikatoren“. Eine Falsifikation besteht aus dem Nachweis immanenter Inkonsistenzen bzw. Widersprüche (Kontradiktion) oder der Unvereinbarkeit mit als wahr akzeptierten Instanzen (Widerspruch zu Axiomen) oder aus der Aufdeckung eines Irrtums. Methodisch konfrontiert man die widersprüchlichen Aussagen, die aus der Ausgangsbehauptung folgen, als Gegenhypothese oder Antithese.

Ich erlaube mir also, bei allem Respekt Deiner Funktion als Admin gegenüber, lieber Stechlin, bei Feststellung des Mangels an Widerlegung (nicht bloßer Widerspruch) den Baustein morgen früh zu entfernen. Dann können wir uns gern der Diskussion widmen, inwieweit das Kontrollratsgesetz Nr. 1 die Aufhebung oder das Inkraftbleiben das EStG vom 16.10.1934 betraf. Ich freue mich schon sehr auf eine fruchtbringende Diskussion mit vielen rechtswissenschaftlichen Quellen unter Beachtung der gesetzlichen Fakten und verbleibe bis dahin --liche Grüße von Ninxit | Diskussion 15:09, 18. Aug. 2011 (CEST)

Stellungnahme

Zu den einzelnen Punkten, bei denen Du um Bestätigung oder Widerlegung nachsuchtest, darf ich wie folgt Stellung nehmen:
  1. Das heute angewendete EStG trat am 16.10.1934 in Kraft. Beweis: Das Ausfertigungsdatum des 16.10.1934.
Grundsätzlich nicht falsch, präziser wäre: Das EStG trat am 16.10.1934 in Kraft und wird nach etlichen Änderungen noch heute anwegendet., weil natürlich nicht die 1934 verkündete Fassung des Gesetzes angewendet wird.
  1. Das EStG vom 16.10.1934 beruht auf dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, durch welches in Gesetzgebungsverfahren das Parlament umgangen werden konnte und Gesetze durch die Reichsregierung bzw. durch Adolf Hitler persönlich errlassen werden konnten. Dazu aus dem Bonner Kommentar 1956, Holtkotten, Erl. zu Art. 123 GG: ... in dem Verfassungskonglomerat des sogenannten Dritten Reiches - "nachdem im neuen Reich ... Gesetzgebung und Exekutive in der Hand des Führers bereinigt worden sind, hat der Begriff des formellen Gesetzes seinen Sinn verloren" (Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, 2. Aufl. S. 246) - [als] für formelle, d.h. vom Volke oder von einer nach anerkannt demokratischen Grundsätzen gewählten Volksvertretung [...] beschlossenen Gesetze kein Raum war [...]; Beweis: Die Unterschrift von Adolf Hitler sowie die Formulierung in der Präambel: Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hierdurch verkündet wird.
Mißverständlich, weil der Inhalt des EStG nicht auf dem Ermächtigungsgesetz "beruht" - bei haben schließlich völlig unterschiedliche Regelungsbereiche. Richtig ist, daß das Gesetzgebungsverfahren, das zum Erlaß des EStG 1934 führte, auf dem Ermächtigungsgesetz beruht.
    1. Meine Ausführungen dazu lauten: Das heute in der Bundesrepublik Deutschland angewendete Einkommensteuergesetz wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz), unter der dadurch ermöglichten diktatorischen Ausschaltung des Parlaments in Fragen der Gesetzgebung, von der deutschen Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler persönlich unterzeichnet ausgefertigt. Es trat zum 16. Oktober 1934 in Kraft und wurde am 24. Oktober 1934 im RGBl. I S. 1005 veröffentlicht.
    2. Fazit: Dahingehend sind meine Ausführungen korrekt (Belegbaustein nicht erforderlich), beachten die Neutralität (NPOV-Baustein nicht erforderlich)und haben auf Grund der Übereinstimmung mit den Bedingungen der WP im Lemma zu verbleiben.
In Deiner Formujlierung tritt das Mißverständnis wegen des Ermächtigungsgesetzes nicht hervor, weswegen ich auch in meinem weiter oben niedergelegten "Gegenvorschlag" diese Passage übernommen habe. Den Hinweis darauf, daß die mehrfache Änderung des Gesetzes erwähnt werden sollte, weil zwar das Gesetz von 1934 aber in einer anderen, heutigen Fassung angewandt wird, sollten wir gleichwohl aufnehmen.
  1. Unmittelbar mit dessen Erlass stand auch das am gleichen Tage, dem 16.10.1934 erlassene Steueranpassungsgesetz, welches erst im Jahre 1976 außer Kraft gesetzt wurde (also auch hier ist die gesetzliche Kontinuität des Nationalsozialismus bis weit in die "Neuzeit" hinein erkennbar und gehört eigentlich auch zur Geschichte des EStG). Das Steueranpassungsgesetz erklärte für alle Steuergesetze, also auch für das EStG, verbindlich die Pflicht zur nationalsozialistischen Auslegung. Beweis: "Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen."
Ich akzpetiere den Konnex zwischen dem Inkrafttreten des EStG und des StAnpG, weise aber darauf hin, daß letzteres eine Auslegungsregel für alle Steuergesetze war, also nicht nur das EStG betraf.
  1. Auf dieser Grundlage wurde das EStG vom 16.10.1934 zur Verfolgung und Existenzvernichtung verwendet. Beweis: Duplik Erl. 4. (welche streng genommen ebenfalls als Beleg in den Abschnitt zur Geschichte gehören).
Das ist nicht belegt, jedenfalls nicht im Artikel. Insbesondere gibt der Artikel keine Darstellung, welche Tatbestandsmerkmale eines Besteuerungstatbestandes in welcher Weise spezifisch nationalsozialistisch ausgelegt wurden. Das StAnpG 1934 ist nach der bislang in der WP gegebenen Darstellung ein Programm zur Besteuerungspolitik. Ob und wie dieses Programm umgesetzt wurde, sagt der Artikel nicht. In Deiner Duplik oben gehst Du weiter, indem Du auf Sondersteuer für Juden hinweist. Soweit diese in Normen des EStG enthalten waren, kann und sollte das erwähnt werden. Ich würde in diesem Falle den Abschnitt "Geschichte" in einen Zeitruam von 1934-1945 und einen Zeitraum nach 1945 untergliedern, aber das ist eine Frage der Technik. Wichtig ist, daß wir hier ein Lemma über eine Rechtsquelle haben, also einen Artikel zur Gesetzesgeschichte, der von der Erklärung des Inhalts, die im Artikel Einkommensteuer gegeben werden sollte und der historischen Analyse, die etwa in Steuerpolitik des Dritten Reiches oder so ihren Platz finden sollte, abgegrenzt werden muß.
    1. Meine Ausführungen dazu lauten: Ebenfalls am 16. Oktober 1934 trat das Steueranpassungsgesetz (StAnpG; RGBl. I S. 925) in Kraft, dessen § 1 auch für das Einkommensteuergesetz vorschrieb: "Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen." Die deutsche Steuergesetzgebung wurde so zur Grundlage der ideologisierten Finanzpolitik Deutschlands und zum diskriminierenden Instrument der systematischen wirtschaftlichen Existenzvernichtung der Juden und Kritiker des Nationalsozialismus sowie zahlreicher Protagonisten der so genannten entarteten Kunst.
Hier gehen Deine Schlußfolgerungen zu weit oder die Argumentation greift zu kurz. Wie dargelegt war durch das StAnpG 1934 die Grundlage geschaffen, ein Steuergesetz zum Instrument ideologisierter Politik zu machen, Du behauptest aber eine Umsetzung dieses Programms gerade durch das EStG, die im Artikel nicht dargestellt ist. Auch die Verknüpfung von Finanzpolitik und Steuergesetzgebung ist nicht selbstverständlich, weil das finanzpolitische Instrumentarium sich nicht auf die Steuerhoheit beschränkt.
    1. Fazit: Dahingehend sind meine Ausführungen ebenfalls korrekt (Belegbaustein nicht bzw. nach Einfügung o.a. Belege nicht erforderlich), beachten die Neutralität (NPOV-Baustein nicht erforderlich) und haben auf Grund der Übereinstimmung mit den Bedingungen der WP im Lemma zu verbleiben.
Nach meinen vorstehenden Darlegungen kann ich für diesen Teil Deiner Ausführungen Dein Fazit nicht teilen. Diese bedürfen vielmehr um unangefochten BNestandteil des Artikels bleiben zu können, weiterer Belegführung, die dann auch den POV-Verdacht beseitigen könnte.
  1. Bis heute wurde kein in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren und den Vorschriften des Grundgesetzes zur Gesetzgebung entsprechendes EStG neu erlassen, sondern sein Inhalt zahlreich geändert und die nationalsozialistischen Bezüge entfernt. Beweis: Das Ausführungsdatum der aktuellen Fassung, Vollzitat: Ausfertigungsdatum: 16.10.1934 - Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist sowie dessen Inhalt und weiter meine dahingehenden Ausführungen zu den Änderungen und der Entfernung der nationalsozialistischen Bezüge (siehe 2.1 nachfolgend)
Der Eingangssatz Bis heute wurde kein in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren ... neu erlassen impliziert, das solches notwendig oder wenigstens wünschenswert gewesen wäre. Das ist eine Meinung, die ich nicht teilen muß und die daher nicht als Tatsache kommuniziert werden sollte. Bei gleicher Faktenlage kann ich formulieren: Nach 1945 wurde das EStG von ideologischen Verirrungen und nationalsozialistischen Bezügen gereinigt und durch diese zahlreichen Änderungen in eine den Anforderungen an eine verfassungskonforme Besteuerungsgrundlage gerecht werdende Form gebracht - es erführ sodann bis zur Neubekanntmachung 2009 und seither weitere, teilweise tiefgreifende Änderungen.
Ich glaube, daß Kollege DiRit eben diesen Aspekt meint, wenn er davon spricht, daß POV auch dann vorliegen kann, wenn objektiv richtige Fakten in einen nur scheinbar zwingenden Zusammenhang gebracht werden.
    1. Meine Ausführungen dazu lauten: Weder in der Zeit zwischen der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 noch in der Zeit der folgenden 17 Wahlperioden zum Deutschen Bundestag als demokratisch gewählter Gesetzgeber wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein in einem ordnungsgemäßen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren neu beschlossenes und den demokratischen Erfordernissen des Grundgesetzes entsprechendes Einkommensteuergesetz verabschiedet, lediglich der Wortlaut der Fassung vom 16. Oktober 1934 unterlag zahlreichen Änderungen, u.a. der Entfernung aller nationalsozialistischen Verweise.
Dies belegt meinen Einwand: Dein Text besagt im Umkehrschluß, daß das EStG den demokratischen Erfordernissen des Grundgesetzes nicht gerecht wird. Das wird so in der Literatur nicht vertreten und würde in letzter Konsequenz dazu führen, daß die Finanzgerichte das EStG nicht anwenden dürften.
    1. Fazit: Auch dahingehend sind meine Ausführungen wiederum korrekt (Belegbaustein nicht erforderlich), beachten die Neutralität (NPOV-Baustein nicht erforderlich)und haben auf Grund der Übereinstimmung mit den Bedingungen der WP im Lemma zu verbleiben.
Die Bedenken gegen Deine Argumentation schlagen sich im Fazit nieder: die in der relevanten Literatur und Rechtsprechung nicht vertretene These von der fehlenden demokratischen Legitimation des EStG hat gerade nicht im Artikel zu verbleiben.
  1. Kommen wir nun zum Bauchschmerzensatz im Abschnitt: "Damit gehört das Einkommensteuergesetz, so wie auch die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, zu jenen nationalsozialistischen Gesetzen, welche in der Bundesrepublik Deutschland noch heute angewendet werden."
    1. Das EStG vom 16.10.1934 ist durch das Ausfertigungsdatum und die vorhandene, jedoch nicht veröffentlichte Unterschrift von Adolf Hitler, eindeutig ein nationalsozialistisches Gesetz, da helfen keine dem entgegenstehenden Ausführungen von Wissenschaftlern oder Laien, welches heute noch angewendet wird. Natürlich mit Änderungen und der Entfernung von nationalsozialistischen Bezügen, darauf wurde eindeutig verwiesen, aber eben als ein nationalsozialistisches Gesetz im Gewande demokratischer Änderungen doch mit dem Mangel eines demokratischen Erlasses.
Dies ist abhängig von Deiner Prämisse, daß ein von Adlof Hitler unterzeichnetes Gesetz eo ipso ein nationalsozialistisches Gesetz ist und bleibt. Wie dargelegt, teile ich diese Auffassung nicht.
    1. Fazit: Ersichtlich sind meine Ausführungen nochmals korrekt (Belegbaustein nicht erforderlich), beachten die Neutralität (NPOV-Baustein nicht erforderlich)und haben auf Grund der Übereinstimmung mit den Bedingungen der WP im Lemma zu verbleiben.
Einen Konsens haben wir insoweit noch nicht erzielt.
-- Stechlin 16:59, 18. Aug. 2011 (CEST)

Neueinfügung

Zitat einer Neueinfügung in das Lemma: "Das EStG ist zuletzt im BGBl vom 13.10.2009 auf Grund des § 51 Absatz 4 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179) in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung in vollem Umfang neu bekannt gemacht worden. Damit - und mit den vielen Neubekanntmachungen vorher - ist das gesamte EStG selbstverständlich vollumfänglich demokratisch legitimiert und darf nicht mehr in die Nähe nationalsozialistischer Gesetzgebung gerückt werden."

Zunächst halte ich es für bedenklich, dass hier etwas in das Lemma geklemmt wird, während die Diskussion läuft. Weiterhin ist die Einfügung eindeutig NPOV, da sie eine Meinung zum Besten gibt. Aber dazu einige Fakten:

  1. Die Fakten: Das heute angewendete EStG hat folgende korrekte Bezeichnung: Ausfertigungsdatum: 16.10.1934 - Vollzitat: "Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist
  2. Jede Neubekanntmachung des EStG erfolgt durch den Bundesminister für Finanzen auf Grund einer Ermächtigung zur Neubekanntmachung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Finanzminister ein neues Gesetz erlassen kann, er kann ein neu erlassenes oder geändertes Gesetz bekanntmachen, aber nicht erlassen. Die Gesetzgebungskompetenz liegt ausschließlich beim Deutschen Bundestag gemäß Art. 77 Abs. 1 GG Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen.
  3. Eine Neubekanntmachung ist weiterhin kein Ersatz für ein reguläres Gesetzgebungsverfahren, ansonsten das EStG nicht nach wie vor das Ausfertigungsdatum des 16.10.1934 tragen würde, sondern das Ausfertigungsdatum des neu erlassenen Gesetzes, was es nachweislich nicht trägt, demzufolge seit dem 16.10.1934 kein neues Einkommensteuergesetz erlassen wurde. Somit stehen die Fakten nach wie vor fest. Es ist ein nationalsozialistisches Gesetz, welches von Adolf Hitler unterzeichnet wurde und heute noch angewendet wird. Das heutige EStG wird also nicht "in die Nähe nationalsozialistischer Gesetzgebung gerückt", sondern es ist ein nationalsozialistisches Gesetz und von Adolf Hitler unterzeichnet. Daran ändert sich solange nichts, bis ein neues EStG erlassen wird und das ist bis eben nicht der Fall, ich habe gerade noch einmal nachgeschaut.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 18:24, 17. Aug. 2011 (CEST)

Sehr bedenklich finde ich hier die plötzliche Häufung der Abwehr von historischen Fakten und muss fragen, wer hier Interesse daran hat, diese Fakten zu verschleiern? In Lemmata über die DDR gäbe es da gar keine Diskussion. Sehr eigenartig.--liche Grüße von Ninxit | Diskussion 18:24, 17. Aug. 2011 (CEST)

Wo Ninxit Recht hat, hat er auch hier Recht, sorry, auch hier sind die Spielregeln doch wohl klar und unmissverständlich.-- 79.246.15.173 09:34, 18. Aug. 2011 (CEST)


Vorab: WP:AGF! Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich selbstverständlich davon aus, daß alle hier Beteiligten nur den Artikel verbessern wollen und kein Interesse an der Unterdrückung oder Entstellung von Tatsachen besteht.
Zweite Vorbemerkung: Mit der Modifizierung meines Forumlierungsvorschlags durch Udo bin ich einverstanden.
In der Sache wäre meines Erachtens zunächst zu schauen, ob wir nicht tatsächlich die unbestrittenen Tatsachen für sich sprechen lassen können und Wertungen oder Folgerungen, die immer in der Gefahr stehen gegen WP:NPOV oder WP:KTF zu verstoßen außer acht lassen sollten.
  1. Unstreitig trat das EStG 1934 in Kraft, wobei das Gesetzgebungsverfahren durch das Ermächtigungsgesetz bestimmt war und die Gesetzesausfertigung von Adolf Hitler unterzeichnet wurde. All dies kann und sollte im Artikel stehen, was auch alle hier diskutierten Fassungen berücksichtigen.
  2. Ebenso unstreitig wurde das Gesetz nie förmlich aufgehoben, sondern zunächst durch Kontrollratsgesetz und später durch etliche Einzelrevisionen geändert, neugefaßt und zuletzt 2009 neu bekanntgemacht. Auch all dies kann und sollte in dem Artikel stehen. Über eine sinnvolle Detailaufbereitung der von DiRit erwähnten 150 Novellen müßten wir uns vielleicht noch einmal verständigen, aber das ist aktuell nicht unser Thema.
  3. Ich möchte weiterhin einen Hinweis darauf anbringen, daß die wesentlichen Bestimmungen des EStG 1934 seit 1920 gelten. Inhaltlich habe ich das mit der zitierten Aussage von Kirchhof belegt. Wenn Kirchhoff im Jahr 2001 schreibt, daß die wesentlichen Strukturen des Gesetzes seit 1920 gelten, ist das gerade angesichts der hier geführten Debatte erkennbar relevant. Natürlich - darauf weist Ninxit zurecht hin - muß der Hinweis so abgefaßt sein, daß nicht etwa behauptet wird, das alte Gesetz von 1920 sei mit dem EStG 1934 identisch oder habe quasi weitergegolten; meines Erachtens trägt mein Formulierungsvorschlag dem aber durchaus Rechnung.
An dieser Stelle sind wir uns darüber uneinig, inwieweit hier die Darstellung sich mit der Frage nach der demokratischen Legitimation befassen sollte. Meines Erachtens sollte sie insoweit schweigen - ein Einwand den ich auch gegen die jetzige Neueinfügung ins Feld führen möchte. Keine mir bekannte ernsthafte Stimme in der juristischen Literatur behauptet, daß das EStG in seiner heutigen Fassung nicht legitimiert sei. Die Rechtsprechung wendet es ohne jede Frage an. Damit können wir als Enzyklopädisten nicht gegen die wissenschaftliche Auffassung den Schluß ziehen, der Gesetzgeber habe kein legitimiertes EStG geschaffen. Selbst wenn die Auffassung von Ninxit, Filmartist und der rechtswissenschaftlich forschenden IP zutreffen sollte, können wir nur die Tatsachen referieren und müssen die Frage, welche Schlüsse sie ergeben, der Diskussion überlassen. Wir können hier auch keinen Meinungsstand wiedergeben, solange die Diskussion nicht außerhalb der Wikipedia in dedr wissenschaftlichen oder politischen Debatte geführt wird, wofür bislang keine Belegstellen genannt sind. Insoweit darf ich Ninxit widersprechen, wenn er meint, ausschließlich "belegte Fakten" in den Artikel eingepflegt zu haben - die Frage der (fehlenden) demokratischen Legitimation ist ihrer Natur nach nicht einfach ein "Fakt", sondern Ergebnis einer (wertenden) Subsumption.
Abschließend noch ein Wort zu dem "heute angewendeten EStG": angewendet wird doch nicht im eigentlichen Sinne "das EStG", sondern einzelne Normen des EStG über Steuertatbestände, Steuertarife etc. Wenn mein Einkommensteuerbescheid feststellt, daß ich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von x € erhalten habe, die einem Steuertarif von y % unterworfen werden, so daß ich z € Steuern zu zahlen habe, dann kann ich gegen diesen Bescheid den Einwand der nationalsozialistischen Unrechtsgesetzgebung doch nur dann erheben, wenn ich vortragen kann, daß entweder die Definition der nichtselbständigen Arbeit, die Bestimmungen über die Ermittlung der Einkünfte bei Überschußeinkünften oder die Regelung des Steuertarifs auf spezifisch nationalsozialistisches Unrecht zurückgehen. Insoweit kann das "heute angewendete" EStG auf dem Vorgängergesetz der Weimarer Republik oder einer der zahlreichen Änderungsnormen beruhen. Der Schluß: "Das Gesetz trat 1934 aufgrund eines Unrechtsgesetzes (Ermächtigungsesetz) in Kraft, ergo stellen die einzelnen Regelungen (unabhängig von ihrem Inhalt) Unrecht dar" ist mir zu platt und wird dem gesamten Umgang der Nachkriegszeit mit Gesetzen, die zwischen 1933 und 1945 in Kraft getreten sind, nicht gerecht.
-- Stechlin 09:50, 18. Aug. 2011 (CEST)
Die unbestrittenen Tatsachen, ich nehme hier gerne die Formulierung von Stechlin o.a. auf, sind von Ninxit exakt und ohne jede persönliche Wertung im Artikel darglegt worden. Sie entsprechen der Historie bis heute und da gibt es auch hier kein Weichspülen. Bezüglich des DDR-Unrechtsstaates sind solche Diskussionen hier nicht geführt worden. Die Bundesrepublik Deutschland wird jedoch ihre "braune Vergangenheit" nicht los, solange auch nur Fragmente dieser völkermordenden Mischpoke heute noch unreflektiert für mit dem Bonner Grundgesetz vereinbar fortgeführt werden. Das Geschichtsbewusstsein ist da in Deutschland wenig bis gar nicht ausgeprägt, schrieb der Historiker Götz Aly, er wurde o.a. bereits einmal erwähnt, in seinem soeben erschienen Buch, dass die Deutschen so tun, als sei der Holocaust damals einfach so vom Himmel gefallen. Ich darf daran erinnern, dass alle Steuergesetze des Dritten Reiches darauf ausgerichtet wesen sind, einzeln sowie im Zusammenspiel miteinander den Raub und das Plündern für Dritte immer und zu jederzeit als legalisiert, als gesetzlich legitimiert erscheinen zu lassen. Die Geschichte ist hier durch wen auch immer nicht änderbar. Das gilt auch für die falschen Bemühungen von Strechlin, daher sind seine Vorschläge hier als untauglich zu titulieren und sonst nichts.
-- Filmartist 11:32, 18. Aug. 2011 (CEST)

Nur die Protokolle des Parl. Rates als grundgesetzliche Grundlage, und KEINE GG-Kommentare NACH dem 23.05.1949

Eigentlich sollte sich JEDER anhand dieser Diskussion hier auf WIKIPEDIA über das EStG klarmachen, wie der Wortlaut des Grundgesetzes entstanden ist. Denn die Entstehung des GG ist auch durch stenografisch dokumentierte Diskussionsprotokolle im Parlamentarischen Rat dokumentiert, wo in ähnlicher Art und Weise diskutiert worden ist und Argumente ausgetauscht worden sind. Eine NACHTRÄGLICHE Bewertung und Auslegung des Grundgesetz-Wortlaut NACH (!) dem 23.05.1949 durch die Nazi-Kommentartoren Günter Düring, Theodor Maunz und Hermann von Mangoldt hätte eigentlich Tabu sein müssen und hätte bis heute in keinster Weise zur Auslegung des Wortlautes des GG herangezogen werden dürfen. Denn die ganze Argumentation, warum der Wortlaut des GG und insbesondere der Grundrechte in dieser Form und Wortlaut entstanden ist ist durch die Protokolle des Parl. Rates dokumentiert.

Genauso müssten auch die Protokolle herangezogen werden, die bei der Entstehung eines zukünftiges Gesetzes dokumentiert worden sind, um zu erfahren, was der Wortlaut eines Gesetzes bedeutet, und warum ein Gesetz diesen und keinen Anderen Wortlaut ausweist.

Eine nachträgliche Auslegung von Gesetzen durch zweifelfte Kommentarmeinungen müsste zwingend Tabu sein. Dadurch würden zahlreiche juristischen Missverständnisse unterbleiben. Erst dann, wenn die Gesetzgebungsprotokolle keine Informationen über die Auslegung eines bestimmten realen Sachverhaltes liefern, müssten Richter tätig werden und einen Sachverhalt beurteilen dürfen.

Deshalb: Alle Gesetzgebungskommentare zwingend abschaffen und sich zwingend auf die Entstehungsprotokolle berufen. (nicht signierter Beitrag von Wikri (Diskussion | Beiträge) 17:02, 18. Aug. 2011 (CEST))

Vorschlag zur Neuformulierung der Geschichte unter Beachtung aller vorgebrachten Einwände

Das heute in der Bundesrepublik Deutschland angewendete Einkommensteuergesetz wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz), unter der dadurch ermöglichten vereinfachten, weil viel Zeit sparenden Umgehung des Parlaments in Fragen der Gesetzgebung, von der deutschen Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Herrn Adolf Hitler persönlich unterzeichnet ausgefertigt. Es trat zum 16. Oktober 1934 in Kraft und wurde am 24. Oktober 1934 im RGBl. I S. 1005 veröffentlicht. Das ist jedoch heutzutage unerheblich, weil das Ausfertigungsdatum und die Unterschrift von Herrn Adolf Hitler bloße Formalität darstellen und sowieso keine Rechtskraft mehr besitzen und deren unstrittiges Vorhandensein im heutigen EStG vom 16.10.1934 keinen Schaden anrichten, denn Herr Adolf Hitler ist bekanntlich formell aus freiem Verzicht auf sein Amt nicht mehr am Leben.

Ebenfalls am 16. Oktober 1934 trat das Steueranpassungsgesetz (StAnpG; RGBl. I S. 925) in Kraft, auch dieses unterzeichnet von Herrn Adolf Hitler, dessen § 1 auch für das Einkommensteuergesetz vorschrieb: "Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen." Dieser Umstand ist aber, von seiner damaligen Zweckmäßigkeit abgesehen, heuzutage ebenfalls unerheblich, da dieses Steueranpassungsgesetz, welches erst im Jahre 1976 aufgehoben wurde, alle Steuergesetze im Sinne der Gleichheit vor dem Gesetz betraf, so dass man hier nicht von einer Besonderheit sprechen kann, sondern von Normalität, da sowieso alles nach nationalsozialistischer Weltanschauung ausgelegt wurde und diese Weltanschauung mit der Bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 spurlos verschwunden ist, was jedoch in Teilen der Lehre, dem Schrifttum und der herrschenden Meinung, welche sich, nicht ohne einen gewissen Stolz auf herausragende Rechtsgelehrte wie Theodor Maunz, Hermann von Mangoldt, Carl Schmitt und sogar auf den ehemaligen ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff berufen, bis heute bezweifelt wird.

Dass die deutsche Steuergesetzgebung so zur Grundlage der die Welt erobernden Finanzpolitik Deutschlands und zum wirksamen Instrument der wirksamen systematischen wirtschaftlichen Sozialkontrolle der Gegner des Nationalsozialismus sowie zahlreicher schlechter Künstler wurde, ist heute insoweit unschädlich und auch unerheblich, als dass diese Opfer zum Einen nicht mehr Zeugnis darüber ablegen können, und wer weiß ob sie nicht selbst schuld waren, denn irgend etwas wird schon dran gewesen sein, und zum Zweiten heute kein Finanzamt auch nur annähernd auf die Idee kommen würde, durch die Erhebung von Steuern Existenzen zu vernichten, da im Übrigen die Finanzverwaltung heute ausschließlich mit der Rettung von Existenzen beschäftigt ist. Außerdem wurde das EStG vom 16.10.1934 inzwischen so oft geändert, so dass, bis auf das wie erwähnt rechtlich unerhebliche Ausfertigungsdatum des 16.10.1934 und die bedeutungslose Unterschrift des Herrn Adolf Hitlers, praktisch nichts mehr übrig ist von dessen altem Wortlaut, was ein bisschen schade, aber den Alliierten geschuldet ist, jedoch bis auf ein paar klitzekleine unbemerkte Unerheblichkeiten wie z.B. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, aber auch der ist nicht mehr im Orginalwortlaut vorhanden, sondern nur noch im Kern, aber dafür demokratisch erweitert.

Auch dass bis heute zu keiner Zeit vom Deutschen Bundestag ein Einkommensteuergesetz erlassen wurde, welches nicht das Ausfertigungsdatum des 16.10.1934 und die Unterschrift von Adolf Hitler trägt, ist ebenfalls unerheblich, da diese Umstände heute für den Normadressaten nicht mehr erkennbar sind und der Inhalt des EStG vom 16.10.1934 inzwischen so oft verändert wurde, dass es heute völlig den Vorschriften des Grundgesetzes für die Bundesrpublik Deutschland zu entsprechen scheint, denn dieses schreibt nirgendwo erkennbar vor, dass ein Gesetz keine Unterschrift von Adolf Hitler tragen darf, woraus die teleologische Reduktion erlaubt ist, dass derartige Gesetze in Kraft bleiben dürfen; Art. 123 GG (Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.) ist insoweit nicht einschlägig. Dass das EStG vom 16.10.1934 kein den demokratischen Grundsätzen eines vom Parlament erlassenen Gesetzes entspricht, ist also insoweit unschädlich, als dass, wie erwähnt, Herr Adolf Hitler bereits an der Seite des Allmächtigen weilt und die zahlreichen Änderungen des Einkommensteuergesetzes vom Deutschen Bundestag in bester Eintracht beschlossen wurden und heute sowieso keiner mehr nach dem Ursprung des EStG vom 16.10.1934 fragt.

Gewisse, der Rechtswissenschaft zugewandte Personen fragen sich allerdings, ob denn das so sein kann und ob nicht eigentlich ein neues, vom Parlament beschlossenes und in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommenes Einkommensteuergesetz erlassen werden müsste, um diese, wenn auch unerheblichen Unstimmigkeiten hinsichtlich des Anspruchs einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zumindest optisch zu beseitigen. Da es aber auch gewisse, der Rechtswissenschaft zugewandte Personen gibt, welche diese Umstände als schon in Ordung verstehen, ist man seitens der öffentlichen Gewalt der Bundesrepublik Deutschland, selbstverständlich aus bloßen Gründen der Effizienz, geneigt, der zweiten Gruppe zuzustimmen, da diese vor allem immer wieder auf die Vermeidung von aufwändiger formeller Arbeit hinweist, welche mit dem Erlass eines neuen Einkommensteuergesetzes verbunden wäre und nicht zu Unrecht behaupten: "Wir würden sowieso alles so formulieren, wie es jetzt drin steht und die bloße Tilgung des Ausfertigungsdatums und des Namens von Herrn Adolf Hitler ist untauglich für eine derartigen Aufwand, denn die öffentliche Gewalt in Form der Steuerbehörden hat schon genügend wichtigere Aufgaben zu erledigen, man beschaue sich z.B. die diversen Rettungspakete für systemimmanente Banken und Industriebetriebe wie VW oder Opel." Das versteht selbstverständlich auch jeder Normadressat und wer damit nicht einverstanden ist, der kann ja eine Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG einreichen.

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute ...--♥liche Grüße von Ninxit | Diskussion 20:21, 18. Aug. 2011 (CEST)

Eine sehr schön zu lesende Satire. So natürlich leider - wie du selbst weißt - nicht für einen Artikel in der Wikipedia geeignet. Die unterstellten Motive der anderen Diskussionsbeteiligten kannst du dir aber alle klemmen, dazu liegen dir einfach zu wenig Informationen vor. Du wärst ein sehr guter WP-Autor! Toleranz üben! --91.66.161.215 20:44, 18. Aug. 2011 (CEST)
Toleranz gegenüber der Verniedlichung des Nationalsozialismus und der Tatsache, dass hier verheimlicht werden soll, dass das EStG vom 16.10.1934 und unterzeichnet von dem Massenmörder Adolf Hitler noch heute in Kraft ist und sich der bundesdeutsche Gesetzgeber weigert, diesen Umstand zu beseitigen? Meinst Du diese Toleranz? Oder eher die Toleranz gegenüber einem Admin, welcher seine Rechte missbraucht und zur "Kollegialität" nutzt, um so etwas zu tolerieren? Wem soll diese Toleranz gelten? Hier sind genug Informationen über die Beteiligten veröffentlicht, um schlussfolgern zu können, dass die WP missbraucht wird. Da bedarf es keiner Schlussfolgerungen von mir.--♥liche Grüße von Ninxit | Diskussion 13:19, 19. Aug. 2011 (CEST)

So - und jetzt ist es genug. Mehrere seit längerem hier tätige Mitarbeiter haben geduldig diskutiert, ich selbst mich ehrlich um Sachlichkeit und eine konstruktive Argumentation bemüht. Wenn Benutzer:Ninxit nach mehreren grenzwertigen Anschuldigungen (Revisionismus, Leugnen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, einschlägige Organisationen) jetzt nichts besseres zu tun weiß, als die Vertreter der Mehrheitsmeinung (Mehrheit jedenfalls bezogen auf die angemeldeten und ernsthaft diskutierenden Teilnehmer) zu ironisieren, dann setze ich den zwischen den Kollegen DiRit, Udo.Brechtel und mir gefundenen Konsens nunmehr um - das erspart dem Artikel zusätzlich die Bausteine wegen fehlender Neutralität und fehlender Belege. -- Stechlin 20:54, 18. Aug. 2011 (CEST)

Hier spielt wohl jemand den "Führer", jedenfalls den Rädelsführer, behauptet, mit Mehrheit die Geschichte, die historisch verbürgten Daten klittern zu können in einer Enzyklopedie, das hat was. Ich habe mir erlaubt, auf die Disskussionseite dieses Admin Stechlin zu schreiben, denn ich werde alles dransetzen, dass ihm hier in absehbarer Zeit die Adminrechte wegen des Verdachts "nationalsozialistischer Umtriebe" entzogen wird. Es kann nicht heißen, "gegen rechts" und wenn man ihnen begegnet, dann kneifen wieder mal alle. Und wessen Geistes Kind hier die Kollegen des Stechlin sind, ich nennen sie mal "Spießgesellen", wird erkennbar, wenn man sich ihr die Geschichte klitterndes Vokabular aufmerksam durchliest. Von der Sache selbst haben alle drei keine Ahnung, also vom Gesetzgebungsverfahren im Besonderen, von der Wirkweise des parlamentarischen Rates, von der absoluten Vorrangstellung des Bonner Grundgesetzes gerade gegenüber dem "braunen Gesetzeswerk" der nationalsozialistischen Terrorherrschaft. Deutschland hat Völkermord begangen und diesen gesetzlich legitimiert. u.a. mit den Steuergesetzen vom 16.10.1934. Das ist Fakt, da ähndern auch die Kollegen Stechlin, Udo und DiRit nichts dran. Beschämend ist nur, dass hier zwar eine Menge Personen mitlesen, doch sich wieder nicht trauen, den Tätern hier ins Handwerk zu pfuschen.

-- Filmartist 12:55, 19. Aug. 2011 (CEST)

""Demokratie ist diejenige Staatsform, die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt. Es scheint ihr tragisches Schicksal zu sein, daß sie auch ihren ärgsten Feind an ihrer eigenen Brust nähren muß." Hans Kelsen
Apropos, wann reden wir über die Rechtsfolgen des Kontrollratsgesetzes Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht, nach dessen Art. I. 1. mit Wirkung vom 20. September 1945 das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse, demnach auch das EStG vom 16.10.1934 ersatzlos aufgehoben wurden? --♥liche Grüße von Ninxit | Diskussion 21:10, 18. Aug. 2011 (CEST)

Apropos: Das hast du doch schon vor Jahren versucht und bist in der ganzen Zeit seitdem nicht schlauer geworden? Damals hast du vorher nicht so ein Brimborium veranstaltet. Wo liest du in dem Gesetz etwas von Ermächtigungen oder explizit vom EStG? Kann es sein, dass du auch die Gültigkeit von OWiG, StGB etc. in Zweifel ziehst und von Anbeginn deiner Aktivitäten hier ein Ziel verfolgst, dass herzlich wenig mit dem EStG zu tun hat? Bemitleidenswert, wie ihr es immer wieder versucht, schon so lange und ihr schafft es nicht, obwohl ihr euch so sehr müht. --91.66.161.215 21:49, 18. Aug. 2011 (CEST)

Apropopos: Sehr hoch verehrtes IP-Geschwätz, was habe ich schon vor Jahren versucht? Hast Du vielleicht eine Stasigegenwart? Zum Kontrollratsgesetz Nr.1; ich gehe davon aus, dass Du des Lesens mächtig bist, also schau Dir einfach dessen Inhalt an und verschweige die Folgen. Solltest Du jedoch Jurist sein, dann lass es, da es dann insoweit unerheblich wäre, als dass Juristen meist nur ihre eigenen Zitate lesen und zitieren und nicht den Wortlaut der Gesetze oder gar des Grundgesetzes, welches sie fürchten, wie der Teufel das Weihwasser. Da Du im Übrigen das OWiG und das StGB ansprichst, ist damit irgend etwas nicht in Ordnung? Verheimlichst Du da etwas? Bist Du gar Beamter und weißt von etwas, wovon der juristische Meinungsadressat (vormals Normadressat) nichts wissen darf? Oder gehörst Du gar zu den Teilnehmern einschlägiger rechter Foren, in welchen kameradschaftlich mit abstrusen Behauptungen der untaugliche Versuch des Beweises unternommen wird, dass das Grundgesetz keinen Geltungsbereich hätte und die BRD eine GmbH wäre? Fragen über Fragen an einen Unbekannten. Auch ist mir die Ableitung des "Du" in ein "ihr" dahingehend unverständlich, als dass ich keineswegs an multipler Persönlichkeitsspaltung leide, diese auch nicht zur Selbstunterstützung verwende und hier auch nicht im Mehrfachaccount, Sockenpüppchentheater und unter anonymer IP auftrete, was jedoch hinsichtlich Deiner Anwesenheit nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Wenn Du mir also ganz doll persönliche Anfragen mitzuteilen hast, dann befleißige Dich bitte einer E-Mail oder verwende meine Diskussionsseite, aber bitte mülle hier nicht ein zu Beweiszwecken angelegtes offizielles WP-Formular zu. In diesem Sinne hoffe ich auf Dein wohlmeinendes Verständnis für meine begrenzte Zeit mit Dir zu plaudern und sende Dir unfrei --♥liche Grüße von Ninxit | Diskussion 11:31, 19. Aug. 2011 (CEST)
Wie war das noch, Millionen Nazis können sich doch nicht irren, Deutschland ist laut Daily Mail, hier der Link: http://www.dailymail.co.uk/news/article-2026840/European-debt-summit-Germany-using-financial-crisis-conquer-Europe.html vom 17.08.2011 auf einem guten Weg, Zitat: "Wo Hitler mit seinen militärischen Mitteln versagte, sind die modernen Deutschen erfolgreich, durch Handel und Finanzdisziplin. Willkommen im Vierten Reich“, heißt es zum Schluss einer Kolumne des Autoren Simon Heffer.-- 79.246.23.80 21:58, 18. Aug. 2011 (CEST)

Ist es rechtsstaatlich, wenn man Gesetze ignoriert, einfach über Bord wirft, also hier das Kontrollratsgesetz? Dann herrscht ja Willkür, der Gesetzgeber wird ignoriert und man bastelt sich selbst, was man möchte. Hat aber dann mit Gewaltenteilung und ihrer festgelegten Zuständigkeit nichts mehr zu tun. Es wird immer deutlicher, dass man sich das nur vorgaukelt und krampfhaft versucht, das heile Bild aufrecht zu erhalten.--93.196.58.52 23:11, 18. Aug. 2011 (CEST)

Und der Verursacher Benutzer:Udo.Brechtel löscht seine Spuren durch Autoarchivierung. Es ist alles folgerichtig.--♥liche Grüße von Ninxit | Diskussion 18:00, 19. Aug. 2011 (CEST)