Diskussion:Girocard/Archiv/1

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Lobhudelei?

Die Formulierung

Das Bezahlverfahren "electronic cash" wird als sehr sichere und gleichzeitig kostengünstige Bezahlvariante sehr geschätzt

erscheint mir etwas zu euphemistisch. Außerdem höre ich von Händlern oft das Gegenteil - zumindest, was die Gebühren angeht. Entweder sollte der Autor für diese Aussage eine Quelle nennen oder sie etwas abmildern. -- Taprogge 11:21, 8. Aug. 2007 (CEST)

Name?

Es müsste EC, E-Cash oder e-cash heissen, EC-Cash ist eine unsinnige tautologie

stimmt, dann änder ich das mal ;)
andererseits findet google 97.000 Treffer für "EC Cash"; 187.000 für "E-Cash", wobei mit dem allgemeineren "E-Cash" nicht in jedem Fall "EC-Cash" gemeint scheint. Die Tautologie hat also kein Wikipediaschreiber eingeführt.
Google findet auch Millionen Treffer für HIV-Virus, Standard und einzigsten, das sehe ich also nicht als relevant an.

Mal ne blöde Frage, aber warum sollte "ec cash" ne unsinnige Tautologie sein? Das kann doch für "e(lectroni)c cash" stehen? 84.147.153.191 21:44, 16. Apr 2006 (CEST)

'Heute wird noch irrtümlich EC als Abkürzung für electronic cash verwendet.' Müsste es nicht 'eurocheque' statt 'electronic cash' heißen? Hotcha2

Korrekt, das Kürzel "ec" kommt tatsächlich vom "eurocheque". EC-Cash heißt wirklich ec-cash (auch ecc) und kommt von eurocheque-cash - das klingt vielleicht nach Gegensatz, beschreibt aber nichts anderes als eine Scheckeinlösung auf elektronischem Wege.

ec-cash Chip

Der Absatz zu ec-cash Chip ist, mit nur minimalen Umformulierungen, von http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/kartenzahlung.html#eccash abgeschrieben. Etwas peinlich, wenn der Autor das mal mitkriegt.


Eine Hochrechnung in der Branche für das Jahr 2008 für Chipkarten lag bei einem Anteil von 70%. Durch die aktuelle Entwicklung des Marktes hinsichtlich der Betrugsszenarien kann erwartet werden, dass die aktuelle Zahl der sich im Markt befindlichen Debitkarten mit EMV-Chip diese Schätzung übersteigt. Eine Aussage, dass die Anzahl von Debit-Chip-Karten über 70% liegt halte ich daher für realistisch. Leider finde ich zurzeit keine offizielle Zahl, die hier mit Quelle angegeben werden kann; jedoch ist die Angabe von 85% im Jahr 2005 für mich nicht nachvollziehbar.

--Konterbande 11:58, 8. Jan. 2009 (CET)

Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [1]. --KuhloBot 16:53, 18. Nov. 2007 (CET)

Akzeptanzzeichen

Was ist ein Akzeptanzzeichen? --jpp ?! 16:43, 20. Nov. 2007 (CET)

Das Akzeptanzzeichen ist das Zeichen am POS, also an der Ladenkasse bzw. Automaten, dass anzeigt, welche kartenbasierten Verfahren akzeptiert werden. Diese Logos werden häufig auch an der Eingangstür von Geschäften angebracht. Neben den Pictogrammen von electronic cash können dies auch die Markenzeichen der Kreditkartengesellschaften sein, wie z.B. MasterCard und VISA. --StKramer 17:58, 20. Nov. 2007 (CET)

Steht das schon in irgendeinem Artikel? --jpp ?! 18:10, 20. Nov. 2007 (CET)

Um Missverständnissen vorzubeugen, die Akzeptanzzeichen des electronic cash-Verfahrens sind das "electronic cash-PinPad-Logo" und das "girocard-Logo". Beide Zeichen gehören über der EURO Kartensysteme dem ZKA. Das "ec electronc cash-Logo" ist häufig - leider auch auf Debitkarten der deutschen Kreditwirtschaft - ebenfalls als Logo zu sehen. Dieses Logo befindet sich im Eigentum der Firma MasterCard, da dieses Logo im Rahmen des Verkaufes von "eurocheque" an MasterCard überging. Das "ec electronc cash-Logo" steht, wie alle anderen Logos mit "ec" für Maestro, dem Debitkartenprodukt der Firma MasterCard.--StKramer 22:41, 15. Dez. 2007 (CET)


Auch wenn die Rechte von ec-electronic cash bei MasterCard liegen, stehen die ec-Logos doch insoweit nicht für "Maestro, dem Debitkarenprodukt der Firma MasterCard", als dass sie für die Akzeptanz der entsprechend geprägten Karten in den beiden deutschen Debit-Zahlungssystemen electronic cash im Handel (Point of Sale, POS) und Deutsches Geldautomatensystem stehen. MasterCard zeichnet seine am eigenen Debit-Zahlungssystem teilnehmenden Terminals/Automaten mit dem eigenen Maestro-Logo aus.

Entsprechend werden Debitkarten, die nur mit dem Maestro-Symbol ausgestattet sind, nicht an Terminals/Automaten zugelassen, die nur das electronic cash Symbol (und nicht das eigene Maestro-Symbol - oder ein verwandtes MasterCard-Logo) tragen. (Siehe auch: "Wenn ich mit meiner österreichischen Maestro-Karte versuche bei einem POS-Terminal zu bezahlen, dass nur das ec-Logo trägt, dann funktioniert das nicht. -- Dubaut 13:20, 21. Nov. 2008 (CET) 13:19, 21. Nov. 2008 (CET)" aus der Diskussion um die MaestroCard.)

Konterbande - 2. Januar 2009

EC=Irrtümliche Abkürzung?

Warum heißt es im 1. Absatz, die Abkürzung EC werde "noch irrtümlich als Abkürzung für electronic cash verwendet"? Wenn früher EC eurocheque hieß, dieses System eingestellt wurde, stattdessen ein System mit gleichen "Initialen" installiert wurde, ist eine "irrtümliche" Verwendung der Abkürzung doch fraglich, zumal die electronic cash-logos die Abkürzung EC ausdrücklich (farblich) hervorheben. Hier ist doch weniger von einem Irrtum auszugehen, als von einer abgewandelten Verwendung des Zeichnes/ der Abkürzung. Falls es sich doch um einen Irrtum handelt und selbst die Initiatoren des Systems so sehen sollten, wäre eine Quellenangabe hierfür sinnvoll. -MP


Es hat auch in der juristischen Begutachtung eine andere Qualität! Folglich sollte es geklärt werden. (nicht signierter Beitrag von 91.34.18.194 (Diskussion) 07:14, 17. Okt. 2010 (CEST))

Kombinationen von Debit-Schemes: electronic cash - Maestro - etc.

Wie auch im Maestro-Card-Artikel wurde hier vor kurzem die mögliche Ausstattung von Debitkarten mit electronic cash in Kombination mit Maestro eingefügt. Sollte diese Anmerkung nicht einmalig beim Artikel der Debitkarte auftreten, bei der die Debitkarte an sich und mögliche Ausstattungsformen aufgeführt werden (können)? Im Artikel "electronic cash" und im Beitrag "Maestro-Card" wird das System erläutert. Die möglichen Ausstattungsalternativen und -kombinationen einer Debitkarte sind meiner Meinung nach hier nicht unbedingt gewinnbringend, vor allem da es sich hier nur um ein Beispiel für eine mögliche Prägung/Ausstattung einer Karte handelt. In der entsprechenden Änderung im "Maestro-Card"-Artikel werden auch Funktionsweise und Ablauf angeschnitten, die strukturiert an späterer Stelle schon aufgeführt sind. Ich bin hier noch recht neu und möchte daher ersteinmal auf diese Weise die letzten Änderungen dieser Artikel ansprechen, bevor ich korrigierend eingreife. --Konterbande 10:49, 30. Jan. 2009 (CET)

EC Cash und Cirrus

Der amtliche Schaetzerkreis der Bundesrepublik Deutschland hat am 14.5.2009 bekanntgegeben, dass die Steuereinnahmen (ohne Sonstige Einnahmen und Kredite) 2010 2011 2012 2013 nur 900.000.000.000 Euro sein werden (Spiegel 21 2009 Seite 19 Roth).
Die Kostenlose Finanzzeitung CITY A.M. (Freitag 22 May 2009) aus London berechnet den Schuldenberg von Grossbrittannien auf der Tiitelseite mit 754.000.000.000 Pfund ("UK NATIONAL DEPT").
Der EZB Vizepraesident Stark gibt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Donnerstag ein Interview, welche die Gesamte Abschreibungssumme mit 4 Billionen Euro beziffert (Offizielle Bestaetigung der Europaeischen Zentralbank?).
Fakt ist, dass in London in den ersten 5 Monaten ich bei keiner Londoner Bank mit Geldautomaten selbst den kleinsten moeglichsten Betrag (15 Mal) abheben konnte. 194.83.172.121 15:39, 24. Mai 2009 (CEST)

Vielleicht liegt es an mir, aber ich sehe nicht, was die geschätzten Steuereinnahmen hier zu suchen haben, außer dass sie Verwirrung stiften - wirkt nur wie Spam. Zu dem Problem der nicht funktionierenden GA-Abhebung: ec-cash funktioniert international, d.h. außerhalb Deutschlands, (ursprünglich gar nicht) nur über bilaterale EAPS-Vereinbarungen, die noch nicht sehr verbreitet sind. Cirrus oder Maestro sind dagegen Systeme, die international verbreitet sind, aber eben auch nicht von jeder Bank akzeptiert werden. Bei dem Versuch Geld abzuheben sollte auf die am Geldautomaten aufgebrachten Logos der akzeptierten Zahlungssysteme geachtet werden. Wenn diese Karte und der Automat nicht übereinstimmende Logos tragen, ist die Höhe des Verfügungsbetrags vollkommen egal, die Verfügung wird nicht stattfinden. --Konterbande 11:34, 4. Jun. 2009 (CEST)

POZPlus

Was ist POZPlus für ein Verfahren? 78.50.246.112 00:29, 19. Jun. 2009 (CEST)


Siehe "POZ Plus® mit/ohne Rücklastschrift-Service" der InterCard AG. Anscheinend ein von dieser Firma erweitertes ELV-Verfahren, bei dem die Debitkarten vorab gegen eine unternehmenseigene Sperrdatei geprüft werden. Das ursprüngliche POZ-Verfahren wurde Ende 2006 eingestellt und der Ausdruck hier für ein unternehmensspezifisches Angebot genutzt. --Konterbande 10:50, 22. Jun. 2009 (CEST)

Eingabe der PIN und Sichtschutz

Auf dem Bild ist ja eine Tastatur ganz ohne Sichtschutz dargestellt, das ist sicher schlecht. Immerhin kann ich darauf blind und innerhalb einer Sekunde die PIN eingeben und das ist alles sehr bequem. Der Tipp mit dem Verdecken durch die andere Hand ist ja wohl eine Diskrimination allen Einarmigen und Eltern mit Kind gegenüber.

Viele Eingabe Tastaturen haben einen Sichtschutz durch die meine Mittelgroße Hand kaum durchpasst. Beim Tippen bleibe ich dann hängen und verfehle die Tasten, insbesondere wenn es so billige Tasten sind, die verkannten oder einen undefinierten Druckpunkt haben. Ich würde doch gerne mal wissen, wer sich dabei was gedacht hat (Achtung Wikipedia, Deine Stärke: Quellenangaben!! Alle Experten: Nennt das Patent! Oder den Artikel mit Raytracing und Testergebnissen, wie viel sicherer die Eingabe dadurch wird).

Gibt es keinen Mittelweg? -- Arnero 13:34, 13. Jul. 2009 (CEST)

Aussage zur Datenauskunft bei Lastschriftverfahren noch aktuell?

Im Artikel steht bei der Lastschriftzahlung folgender Satz unter Verweis auf ein Urteil des LG Wuppertal: „Im Gegensatz zum abgeschafften POZ-Verfahren ist das Kreditinstitut des Karteninhabers bei Zahlungsausfällen jedoch nicht verpflichtet und berechtigt, Name und Adresse des Karteninhabers an den Händler weiterzugeben[3], was ein erhöhtes Risiko für den Händler darstellt.“ Ist dieser Satz noch aktuell? Immerhin stammt das Urteil von 1996 und war definitiv kein Urteil der letzten Instanz. Oder ist der heute übliche Ermächtigungstext die Konsequenz dieses Urteils? Wer weiß da näheres? --Hmwpriv 12:29, 7. Sep. 2009 (CEST)

Soweit ich weiß, hat sich diese Situation nicht verändert, allerdings kann ich hier nicht auf ein umfassendes Wissen über entsprechende Gerichtsurteile bauen. Da es sich bei dieser Anfrage jedoch um die Bedinungen zum Lastschriftverkehr handelt, denn um nichts anderes handelt es sich hier, wäre diese Frage bzw. Ergänzung vielleicht beim Artikel "Lastschrift" passender. Das hier angesprochene Elektronische LastschriftVerfahren ist ja nur eine vom Handel genutzte "normale" Lastschrift (bei der die Debitkarte nur genutzt wird, um die Bankdaten abzufragen), um electronic cash und die dazugehörigen Gebühren zu umgehen. Durch einen Vergleich mit der Variante POZ war/ist der ursprüngliche Eintrag sinnvoll, diese weitergehende Diskussionen passt meiner Meinung nach nicht mehr zu electronic cash. --Konterbande 11:44, 10. Sep. 2009 (CEST)

2010 Datenpanne

Müßte man in diesem Zusammenhang nicht auch etwas über die Jahr 2010 Datenpanne berichten?! Dabei ein Verweis auf das Jahr-2000-Problem. --Martinvoll 20:42, 6. Jan. 2010 (CET)

Kontoauszug-Erklärung

Auf Kontoauszügen habe ich mehrere Arten von Abbuchungen festgestellt. Alle erfolgten am Terminal mit der Terminal-ID 68197325 am 26.04.2010 um 18:07:10 mit der 0. Karte

  • EC 68197325 26.04 18.07 CE0 - Electronic Cash Zahlung mit Chip-Nutzung
  • ELV68197325 26.04 18.07 ME0 - Elektronisches Lastschriftverfahren mit Magnetstreifen-Nutzung
  • EC 68197325 26.04 18.07 ME0 - Electronic Cash Zahlung mit Magnetstreifen-Nutzung
  • EC 85500895 26.04 18.07 MK0 - Electronic Cash Zahlung mit Magnetstreifen-Nutzung
  • EC 68197325 260410180710OC0 - ??
  • EC 68188307 260410180710OC0 - ??
  • EC 54407947 260410180710OC0 - ??
  • EC 65111916 2604101807102E0 - ??
  • EC 60601370 260410180710OC0 - ??

Was bedeuten die zweite und dritte Stelle von hinten im Einzelnen? --Juliabackhausen

  • ME bedeutet ec cash mit Magnetstreifen
  • MK sonstige Karte, Magnetstreifen, Banken-/Kundenkarte
  • CE bedeutet ec cash mit Chip (offline)
  • CK bedeutet sonstige Karte mit mit Chip Magnetstreifen, Banken-/Kundenkarte

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Berlin, Sonderbedingungen für Datenfernübertragung, Mai 2002, Seite 34 --Juliabackhausen 14:12, 11. Aug. 2010 (CEST)

In Kontoauszügen gibt es folgende Buchungstexte und -Schlüssel:

  • POS electronic cash (005/005), Lastschrift aus POS-Verfügung - electronic cash, Ce0
  • Lastschrift aus POS-Verfügung (mit ausländischer Karte) – Maestro/Magnetstreifen, 005/006
  • Lastschrift aus POS-Verfügung (mit ausländischer Karte) - Maestro/EMV, 05010
  • POS ec-cash EMV (005/011), Lastschrift aus POS-Verfügung (elecronic cash) - Magnetstreifen Spur 2, EMV, Fe0
  • Lastschrift aus POS-Verfügung - POZ '05015'
  • 05 019 5 Lastschrift aus POS-Verfügung - ELV '05019', Lastschrift ELV (005/019) für Me0
  • 05 021 5 Lastschrift aus POS-Verfügung (mit ausländischer Karte) EAPS/EMV und Magnetstreifen '05021'

Quelle: Postbank --Juliabackhausen 16:16, 26. Sep. 2010 (CEST)


Beschriftung
Feldinhalt Bedeutung
05001 Belastungen aus institutsübergreifenden Verfügungen an ec-Geldautomaten im Inland [a 1]
05002 Belastungen aus Verfügungen an ec-Geldautomaten durch Ausländer mit Magnetstreifenkarten [a 1][a 2]
05003 Belastungen aus institutsübergreifenden Verfügungen an ec/EMV-Geldautomaten im Inland (Chipkarte) [a 2][a 1]
05004 Belastungen aus Verfügungen an ec-Geldautomaten mittels Kreditkarten bzw. CIRRUS- und PLUS-Debitkarten auf Magnetstreifenbasis [a 1]
05005 Lastschrift aus POS-Verfügung – electronic cash [a 1][a 3] Ce0
05006 Lastschrift aus POS-Verfügung (mit ausländischer Karte) – Maestro/Magnetstreifen [a 2][a 1][a 3]
05007 Belastungen aus Verfügungen an EMV-Geldautomaten durch Ausländer mittels Debitkarten auf Chipbasis [a 1]
05008 Lastschrift aus Kreditkartenumsätzen [a 1]
05009 Belastungen aus Verfügungen an EMV-Geldautomaten mittels Kreditkarten auf Magnetstreifenbasis [a 1]
05010 Lastschriften aus POS-Verfügungen (mit ausländischer Karte) – Maestro/EMV [a 1][a 3]
05011 POS ec-cash EMV Lastschrift aus POS-Verfügung (elecronic cash) - Magnetstreifen Spur 2, EMV [a 3] Fe0
05015 Lastschrift aus POS-Verfügung – POZ [a 1]
05019 Lastschrift aus POS-Verfügung - ELV [a 3] Me0
05021 Lastschrift aus POS-Verfügung (mit ausländischer Karte) EAPS/EMV und Magnetstreifen [a 3]
14000 Lastschrift für Fremdwährungs-eurocheque [a 1]
14001 Belastung aus Verfügungen an ec-Geldautomaten im Ausland, Magnetstreifensysteme [a 1][a 2]
14002 Lastschrift aus online-POS-Verfügung im Ausland – Maestro [a 1]
14003 wie 14002, zweite Vorlage [a 1], [a 2]
14004 wie 14001, zweite Vorlage [a 2]
14005 Belastung aus Verfügungen an EMV-Geldautomaten im Ausland [a 1]
14006 Lastschrift aus online-POS-Verfügung im Ausland – Maestro/EMV [a 1]
14007 wie 14006, zweite Vorlage [a 1]
14008 Belastung aus Verfügungen an Geldautomaten im Ausland EAPS Magnetstreifen [a 2]
14009 Lastschrift aus online-POS-Verfügung im Ausland - EAPS [a 2]
14010 wie 14009, zweite Vorlage [a 2]
14011 Belastung aus Verfügungen an Geldautomaten im Ausland EAPS Chipbasis [a 2]
14012 Lastschrift aus online-POS-Verfügung im Ausland - EAPS/EMV [a 2]
14013 wie 14012, zweite Vorlage [a 2]
14014 wie 14005, zweite Vorlage [a 2]
14015 wie 14008, zweite Vorlage [a 2]
14016 wie 14011, zweite Vorlage [a 2]
14082 Lastschrift aus offline-POS-Verfügung im Ausland – Maestro [a 1]
14083 Maestro, 2. Vorlage einer Lastschrift aus offline-POS-Verfügung im Ausland [a 1]
14084 Lastschrift aus offline-POS-Verfügung im Ausland – Maestro/EMV [a 1]
14085 wie 14085, zweite Vorlage [a 1][a 2]
14088 Lastschrift aus offline-POS-Verfügung im Ausland – EAPS/EMV [a 2]
14089 wie 14088, zweite Vorlage [a 2]
  1. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v vrbk.de
  2. a b c d e f g h i j k l m n o p q r rvb-am.de
  3. a b c d e f Postbank

Um ausführliche Tabelle erweitert. --Juliabackhausen 17:57, 21. Okt. 2010 (CEST)

Hier noch eine Umfangreichere Erklärung der Zeichen:

  • ME - magnetstreifenbasierte Autorisierung electronic cash mit Debitkarte ohne Einschränkung (früher: ec-Karte)
  • MK - magnetstreifenbasierte Autorisierung electronic cash mit Kundenkarte
  • CE - chipbasierte Autorisierung electronic cash mit Debitkarte ohne Einschränkung (früher: ec-Karte)
  • CK - chipasierte Autorisierung electronic cash mit Kundenkarte
  • FE - Spur 2 Fallback
  • 2E - Spur 2 kein Fallback
  • IC - EMV Offline-Autorisierung
  • OC - EMV Online-Autorisierung

Diese Informationen stammen von Benutzer Ehrhardt (hier bzw. hier).

Das könnte man jetzt vielleicht mal in den Artikel einbauen. Wo, Wie, Meinungen? --Juliabackhausen 01:11, 27. Dez. 2010 (CET)

Sicherheit

Moin, weiß einer wie sicher das System ist (auch im Vergleich zu anderen Karten-Systemen). --xZise 21:43, 10. Aug. 2010 (CEST)

Kosten im Ausland

Sind die Kosten im Ausland genau so hoch wie die im Inland? Sprich - zahlt der Kunde auch nur den Barpreis ohne dass zusätzliche Buchungskosten hinzukommen? Gruß --213.191.34.50 12:36, 21. Okt. 2010 (CEST)

Meist ist der Umrechnungskurs etwas zugunsten der Banken verändert, wodurch sie etwas verdienen. Aber EC-Karte aus Deutschland im EU-Euro-Ausland wird ohne weitere Gebühren belastet. AFAIK. --Juliabackhausen 17:21, 21. Okt. 2010 (CEST)

Verwirrende Weiterleitung von TeleCash

Ich wollte eigendlich Informationen über die Firma TeleCash sammeln, die meines Wissens ein Konkurrent zur Firma EasyCash ist... Leider führt das Link hierher. (nicht signierter Beitrag von Troopie t (Diskussion | Beiträge) 21:59, 23. Okt. 2010 (CEST))

Ich habe den Artikel TeleCash überarbeitet und auch den Artikel First Data. Nun solltest du fündig werden.--Juliabackhausen 01:12, 24. Okt. 2010 (CEST)

electronic cash mit Chip, Chip-offline

Dort stand der Satz: Ist im Chip ein ausreichend hoher, zeitlich noch nicht abgelaufener Kreditrahmen hinterlegt, so wird der Betrag subtrahiert und der verringerte Kreditrahmen auf dem Chip abgespeichert, weiter mit Schritt 11.

Den Schritt 11 gibt es nicht. Ich denke der Schritt sieben ist gemeint.Ich habe ich es entsprechend korrigiert. --Romate 15:44, 26. Okt. 2010 (CEST)

Verschieben Artikel nach Girocard

Per Zufall bin ich auf den Artikel Girocard gestossen. Dieser Artikel hat Erstens eine sehr geringe Qualität (vgl. Diskussionsseite) und Zweitens Girocard der Nachfolgebegriff für Electronic cash. D.h. der Artikel Electornic Cash muss verschoben werden nach Girocard und die Einleitung muss natürlich entsprechend aktualisiert werden (d.h. im ersten Satz müssen dann beide Begriffe stehen). Ich bin die nächsten Wochen noch stark bei anderen Themen unterwegs und würde mich freuen, wenn die Stammautoren dieses Artikels sich diesen Thema annehmen. Viele Grüße, --ocrho 19:31, 7. Nov. 2009 (CET)

Allerdings müsste dann unbedingt ein Redirect erhalten bleiben, noch ist der Begriff des electronic cash geläufiger als der der Girocard (und gerade rückblickend müsste so etwas auch erhalten bleiben). --Hmwpriv 09:50, 8. Nov. 2009 (CET)
Bin auch der Meinung, dass die Artikel Girocard und Electronic cash zusammengelegt werden sollten. Girocard ist der Nachfolgebegriff von Electronic Cash.-- 89.204.137.128 21:43, 25. Mai 2011 (CEST)

Chaotische Groß-/Kleinschreibung, Koppelung

Auch wenn es sich bei "Electronic Cash" um einen englischen Begriff handelt, so folgt seine Verwendung im Deutschen dennoch den Regeln der deutschen Grammatik. Die sehen keine Ausnahmen vor, den Begriff klein zu schreiben, ganz sicher nicht am Satzanfang und auch nicht im Lemma. Und auch die Regeln der Bindestrich-Koppelung gelten bis auf Weiteres. So ist "electronic cash-Logo" ganz sicher falsch und muss richtigerweise so geschrieben werden: "Electronic-Cash-Logo". Dito "Electronic-Cash-PIN-Pad“. Die "Freizügigkeit" der Industrie im Umgang mit Sprache und Grammatik muss man in der WP nicht kritiklos hinnehmen, von Ausnahmefällen abgesehen. Wo die Kleinschreibung eines Begriffes sich nicht umgehen lässt, sollte er in diesem Fall in Anführungszeichen gesetzt werden, um seine Eigentümlichkeit zu unterstreichen. Wie seht Ihr das? --Shoshone 17:02, 25. Mai 2011 (CEST)

Übersetzung

We are in the process of translating this article into English --AnTransit 14:46, 26. Okt. 2010 (CEST)

Markenrechte girocard

Hat man das girocard-Logo nicht eingeführt, um die Lizenzgebühr an Mastercard zu sparen? Deshalb wundert es mich, dass die Rechte dafür bei MC liegen sollen.

Das girocard-Logo wurde genau aus dem Grund eingeführt, um an Mastercard keine Lizenzgebühren für das MAESTRO-Symbol bzw. die Verwendung des Markenzeichens Maestro abführen zu müssen. Das ec-cash-Symbol gibt es ja aktuell nirgendwo mehr, sondern stattdessen ist auf allen "ehemaligen" ec-Karten jetzt eben das Maestro-Logo zu sehen (in anderen Ländern steht da auch schonmal Cirrus drauf, aber es sind immer die beiden unterschiedlich gefärbten Kugeln zu sehen).


Das girocard-Logo wurde eingeführt, weil die Rechte für das ec electronic cash-Logo bei MasterCard liegen und somit die deutsche Kreditwirtschaft mit dem neuen girocard-Logo erstmals das alleinige Recht an dem Logo ihres Debitkarte-Schemes hält. Evtl. an MasterCard abzuführende Lizenzgebühren für das Maestro-Logo haben hiermit überhaupt nichts zu tun. Wird auf einer Debitkarte das girocard-Logo aufgebracht (vormals/bisher das ec-Logo oder das ec-pin-pad-Logo), dann zeigt man hiermit, dass diese Karte (das Terminal bzw. der Automat) am deutschen electronic cash-System teilnimmt. Ist auf der Karte das Maestro-Symbol aufgebracht, zeigt dieses, dass diese Karte im Maestro-Debit-System teilnehmen kann. Beide Systeme sind völlig eigenständige Zahlungssysteme (Schemes), die eigentlich miteinander nichts zu tun haben. In der Regel wird in Deutschland das electronic cash-System für inländische Transaktionen eingesetzt und über Maestro werden alle internationalen Transaktionen abgewickelt. Das ist auch der Grund dafür, dass die Debitkarten meistens beide Symbole tragen. In Österreich gibt es, meines Wissens nach, neben Maestro kein weiteres Zahlungssystem mehr, so dass über Maestro sämtliche (inländsiche und ausländische/internationale) Transaktionen abgewickelt werden. Das ist dann auch der Grund dafür, dass dort keine ec-Symbole auf den Karten sind und die Debit-Karten nur noch das Maestro-Symbol tragen. Auch gibt es in Deutschland mittlerweile einzelne Banken, die reine Maestro-Karten ausgeben und somit all ihre Zahlungstransaktionen von MasterCard (Maestro) abwickeln lassen wollen.

Es bleibt aber der Grundsatz, dass die jeweils geprägten Karten nur an solchen Terminals/Automaten funktionieren, die auch das (eines der) Symbol(e) der Karte tragen. Ausnahmen treten höchstens im Rahmen der über EAPS bilateral geschlossenen Vertäge für electronic cash auf, die die Akzeptanzgebiete der einst nationalen Zahlungssysteme ausweiten.

--Konterbande 15:01, 6. Jan. 2009 (CET)

In dieser Quelle wird begründet, warum das Logo ausgestauscht wurde:
http://icon-ub.biz/uploads/media/Wissenswertes_zu_TA70.pdf
easycash, November 2008 TA7.0 – Terminal-Migration Interner Projekt-Infobrief #2
Auszug von Seite 2 der PDF:

Warum der Wechsel von „ec-cash“ nach „girocard“?

Der ZKA verwendet das ec-cash Logo [seit 2002] mit einer Lizenzgenehmigung der MasterCard-Organisation (über die
in Deutschland zuständige EURO Kartensysteme GmbH). Daher auch die grafische / farbliche Anlehnung der
Symbole ec-cash und Maestro. Gemäß einer Vereinbarung zwischen ZKA und MasterCard sollte jede in
Deutschland ausgegebene ec-Karte mit dem Maestro Logo im cobranding-Verfahren ausgestattet werden.
Der ZKA erhielt dafür im Gegenzug die Genehmigung, innerhalb Deutschland das ec-System auf eigene
Rechnung zu betreiben. Die Maestro Funktion auf den ec-Karten war für den grenzüberschreitenden Einsatz
der ec-Karten außerhalb Deutschlands vorgesehen (hieraus stammt auch die bisherige Regelung, dass eccash-
Terminals nur innerhalb Deutschland aufgestellt werden durften).

Mit Einführung von SEPA entschloß sich der ZKA, entgegen der Vereinbarung mit MasterCard, das ec-cash-
System nun doch für den europäischen Markt zu öffnen. Über die Berlin Group (einer europäischen
Initiative für Kartenzahlungen in Europa) initiierte man den Verbund weiterer nationaler Kartensysteme
anderer Länder. Daraus wurde der EAPS Systemverbund gegründet. Ziel ist, den SEPA-Regelungen des
SEPA-Cards Framework nachzukommen, die eine Beibehaltung rein nationaler Kartensysteme unter SEPA
nicht zulassen.

Allerdings konnte unter diesen neuen Bedingungen (der Öffnung des ec-cash-Systems für Europa) die
bisher geltende und auf Deutschland beschränkte ec-cash/Maestro-Vereinbarung mit MasterCard nicht
weiter fortgeführt werden. MasterCard und ZKA einigten sich daher darauf, dass der ZKA für seine
Bankkarten das ec-cash Logo aufgibt und ein neues Logo – das „girocard“ Symbol etabliert. Lediglich das
dahinter stehende Zahlungssystem darf weiterhin den Namen „electronic cash System“ behalten, weshalb
die Händlerbedingungen weiterhin auf electronic cash lauten werden.
Die beiden Symbole electronic cash und ec-cash-PinPad werden ersetzt durch das neue Symbol girocard

Ich denke, man könnte das in ein-, zwei Sätzen zusammengefasst in den Wiki-Artikel schreiben.
--Missl06 11:38, 11. Jan. 2012 (CET)

Markenrechte EC

Das EC Logo kommt vom eurocheque. Ich vermute lt. dem Wikiartikel eurocheque, dass vor 2002 das Board of Directors von Europay International die Markenrechte daran gehalten hat. 2002 wurden das eurocheque System und die Markenrechte an MasterCard International verkauft. (Siehe auch "Markenrechte girocard" in dieser Diskussion.) Ich habe leider im Internet keine Quelle gefunden, die besagt wer genau es verkaufte.

Es ist leider nicht klar, wieso die ZKS unter das EC Logo anstelle "eurocheque" nun "electronic cash" schreiben durfte. Es wäre schön, wenn Einzelheiten zu dieser Vereinbarung mit den damaligen Gerechtinhabern des EC-Logos zusammengetragen werden können.--Missl06 12:08, 11. Jan. 2012 (CET)

Mindestbetrag bei Zahlung mittels electronic cash Verfahren

Hallo,

aus aktuellem Anlass verweise ich auf folgende, m.M.n. sehr interessante und im Zusammenhang mit vorliegendem Artikel sehr wichtige, Diskussion: EC-/girocard – Mindestbetrag?!.

Der Übersichtlichkeit halber bitte nur dort Antworten.

Einen schönen Abend noch

Gruß Zieshan Diskussion?! 21:06, 31. Jan. 2012 (CET)

→ Nun archiviert: Hier! Gruß Zieshan Diskussion?! 19:49, 5. Feb. 2012 (CET)

Nun endlich eine konkrete Antwort von der Deutschen Kreditwirtschaft, in Federführung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.: Jeder Händler hat die freie Option, einen Mindesumsatzbetrag zur Akzeptierung der Kartenzahlung im electronic cash Verfahren festzulegen! Ganz im Gegensatz zu MasterCard/VISA – Kreditkartenzahlungen sind jederzeit zu akzeptieren, so reglet es der Händlervertrag. Gruß Zieshan Diskussion?! 12:17, 15. Mär. 2012 (CET)

Kontrolle

Werden die Geräte zusätzlich von Zeit zu Zeit kontrolliert? (nicht signierter Beitrag von 84.190.100.248 (Diskussion) 07:37, 21. Sep. 2006 (CEST))

optisch nur durch den Händler, aber die Geräte bemerken durchaus Manipulationen an der Technik und reagieren darauf. (nicht signierter Beitrag von 84.190.133.174 (Diskussion) 14:38, 21. Sep. 2006 (CEST))

Ich denke da an die kleinen, unscheinbaren Aufätze zum Kopieren und PIN mitloggen. (nicht signierter Beitrag von 84.190.100.248 (Diskussion) 07:37, 21. Sep. 2006 (CEST))

Karte Kopieren funktioniert nur bei Magnetstreifen, und der wird zunehmend durch den Chip ersetzt. Die PIN könnte per Kamera mitgeloggt werden, und dagegen hift der Sichtschutz um die Tastatur bei neueren Geräten. (nicht signierter Beitrag von 84.190.133.174 (Diskussion) 14:38, 21. Sep. 2006 (CEST))

Dazu finde ich leider keine Infos. (nicht signierter Beitrag von 84.190.100.248 (Diskussion) 07:37, 21. Sep. 2006 (CEST))

Absolut sicher ist nichts, aber im Ausland sind die Sicherheitsstandards meistens niedriger, daher höheres Risiko bei Zahlungen. (nicht signierter Beitrag von 84.190.133.174 (Diskussion) 14:38, 21. Sep. 2006 (CEST))

Ob Media Markt ihre Kunden deshalb per Kamera bei der PIN-Eingabe überwacht? (nicht signierter Beitrag von 84.190.100.248 (Diskussion) 07:37, 21. Sep. 2006 (CEST))

Dann stell dich so hin, daß du die Kamera verdeckst. Im Übrigen können die Kameras, auch dank des Tastatursichtschutzes, die PIN normalerweise nicht mitlesen. Sonst der Tip: Hand drauf !!!

(nicht signierter Beitrag von 84.190.133.174 (Diskussion) 14:38, 21. Sep. 2006 (CEST))

Wenn nicht, wäre es trotzdem der größere Skandal. (nicht signierter Beitrag von 84.190.100.248 (Diskussion) 07:37, 21. Sep. 2006 (CEST))

E-Cash vs. ec-cash

Auch wenn ec-cash eine Tautologie ist (oder zu seien scheint), sollte die Abkürzung nicht nach persönlichem Geschmack geändert werden. Die im Zahlungsvekehr und im Handel absolut gültige Kurzbezeichnung für electronic cash ist nun mal ec-cash. Das kommt wohl historisch von ec als Abkürzung für Eurocheque, wie im Artikel ja auch erwähnt wird. E-Cash ist ein Begriff, der eher im Umfeld der Internetbezahlmöglichkeiten und des virtuellen Geldes auftaucht. (nicht signierter Beitrag von Chilleddreams (Diskussion | Beiträge) 10:24, 14. Jul. 2005 (CEST))

Ob eine Bezeichnung häufig auftaucht ist leider kein Hinweis darauf ob diese gültig ist.
Ich kenne mich nicht ausreichend aus um mit letzter Bestimmtheit beantworten zu können wofür die Abkürzung "EC" steht. Allerdings ist mir der Begriff "Eurocheque-Cash" nicht geläufig und noch dazu heißt der Artikel nicht von ungefähr ja "Electronic Cash". Sicher, daß "EC" tatsächlich für "Eurocheque" steht?
Falls nicht, stelle ich mich auf den Standpunkt daß es, gerade weil "EC-Cash" häufig als Abkürzung für "electronic cash" benutzt wird, wichtig ist diese Abkürzung *nicht* zu verwenden. Sonst endet das ganze wie der HI-Virus, der heute auf sechsmal weniger Seiten im Google-Cache vorkommt als der Begriff "HIV-Virus". Der Argumentation "EC-Cash" soll - auch wenn es falsch ist - verwendet werden weil es viele anderen verwenden, schließe ich mich jedenfalls nicht an. Denn umgekehrt wird dann ein Schuh draus: Es verwenden den Begriff so viele, gerade weil sie ihn überall lesen. (nicht signierter Beitrag von 84.163.255.195 (Diskussion) 00:02, 25. Jul. 2005 (CEST))
Aus Sicht der Sprachpflege sind die Argumente gegen "ec cash" sicher richtig. Die Behauptung, daß der Begriff verwendet wird, weil man ihn überall liest, ist aber zu kurz gedacht. Dazu gleich mehr. Das Produzieren einer "ausgedachten" Abkürzung (siehe Diskussion oben) in einem Nachschlagewerk halte ich für Kontraproduktiv für die Glaubwürdigkeit von Wikipedia
"EC" stand tatsächlich für Eurocheque. Da bin ich sicher. Später wurde (laut einigen eher mundartlichen Quellen) daraus die Abkürzung für "electronic cash". Hierdurch würde "ec-cash" tatsächlich zur Tautologie werden. Schaut man sich offizielle Quellen an (in diesem Fall ZKA-Unterlagen und deren Website), sieht man, daß es für "electronic cash" überhaupt keine Abkürzung gibt. Weder "E-Cash", noch "e-cash", noch "ec cash" etc. In den ansonsten nicht mit Abkürzungen geizenden ZKA-Publikationen zu electronic cash gibt es keine einzige Abkürzung dafür. Lediglich die Dokumente selbst enthalten "elcash" im Namen. Dies spricht dafür, daß sich das ZKA um eine offizielle Abkürzung scheut.
Ich habe selbst schon im EFT-Umfeld gearbeitet. Auch wenn es sprachlich gesehen eine Tautologie ist: "ec-cash" ist Programmieren, Verantwortlichen, Händlern, Banken, Netzbetreibern, etc. ein Begriff. Jeder weiß genau, was gemeint ist. Es ist ein Fachbegriff (diese bewegen sich ja oft an der Grenze der sprachlichen Korrektheit). Würde man E-Cash sagen, wäre niemandem geholfen. Ich bleibe dabei: E-Cash meint etwas anderes. Nämlich virtuelles Geld im Internet.
Als sicher guten Kompromiss zwischen Sprachpflege und begrifflicher Präzision, würde ich die offizielle Nennung der angeblichen Abkürzung (also E-Cash) entfernen und darauf hinweisen, daß umgangssprachlich ec-cash oder ec cash als Akürzung gängig ist. Auch der Duden tut so etwas bei Umganssprachlichen Begriffen. Niemandem ist geholfen, wenn ihm in einem Nachschlagewerk aus Gründen des guten Geschmacks Informationen vorenthalten werden. (nicht signierter Beitrag von Chilleddreams (Diskussion | Beiträge) 15:45, 25. Jul. 2005 (CEST))
Dem letztgesagten möchte ich zustimmen: Als mögliche (wenn auch nicht korrekte) Variante kann ec-cash bzw. ec cash als gängige und doch recht häufig genutzte Abkürzung genutzt werden ohne dass es zu Missverständnissen kommt. Besser wäre die ausgeschriebene Variante "electronic cash", da - wie gesagt - ja auch der ZKA und damit die gesamte deutsche Kreditwirtschaft sich auf diese Schreibweise geeinigt hat. Was meiner Meinung nach nicht gut für den Artikel ist, ist die neu erfundene und mir hier erstmals auffallende Abkürzung "ecc" (zum Teil in Verbindung mit weiteren Wörtern). Wenn electronic cash schon mit "ec-cash" abgekürzt wird, dann wird diese Bezeichnung sicherlich nicht nochmals mit ecc abgekürzt. Nicht nur, dass diese Abkürzung hier neu auftaucht, sie wird auch inkorrekter Weise nicht einmal irgendwo konkret zugeordnet (z.B. ec-cash (ecc); electronic cash-Transaktion (ecc-Transaktion)). -- Konterbande 17:50, 5. Jan. 2009 (CET)

Neutralität

Auch wenn so ein Flash-movie anschaulich ist, finde ich es wegen des hohen Verdrängungswettbewerbs in der Branche bedenklich auf eine Seite eines Anbieters zu verlinken. (nicht signierter Beitrag von 85.22.129.71 (Diskussion) 13:18, 11. Jul. 2008 (CEST))

Markenrechte OLV

Die Bezeichnung "OLV" ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma easyCash. (nicht signierter Beitrag von 84.63.55.207 (Diskussion) 00:02, 30. Okt. 2008 (CET))

EC-Zahlung mit Magnetstreifen

Bei Zahlungen mit Magnetstreifen kann seit Februar nicht mehr mit dem PIN-Verfahren bezahlt werden. Elektronisches Lastschriftverfahren funktioniert weiterhin. Allerdings steht hier, dass bei Zahlungen mit Magnetstreifen immer noch die PIN überprüft wird, das stimmt so nicht. http://www.n24.de/n24/Wissen/Finanzen/d/1798604/der-magnetstreifen-wird-abgeschafft.html --37.201.192.59 14:53, 11. Mai 2013 (CEST)

Verwendung der EC-Karte zur Erzeugung von TAN-Nummern für das Online-Banking (ChipTAN)

Bei der Erzeugung von TAN-Nummern mittels Chip-TAN-Verfahren muss die EC-Karte in einen universellen, nicht personalisierten TAN-Generator gesteckt werden. Der TAN-Generator wird für die Erzeugung einer TAN mit einigen Daten zur Überweisung gefüttert wie z.B. Empfängerkontonummer, Betrag, Startcode und zeigt dann nach Betätigung einer Taste eine für die Transaktion gültige TAN in seinem Display an. Die Eingabe der Karten-PIN ist dafür nicht erforderlich. Passend dazu heißt es, dass bei Verlust der Karte damit in einem beliebigen anderen TAN-Generator gültige TAN-Nummern erzuegt werden können.

Für die Bewertung der Sicherheit des Verfahren wäre es interessant, wie die EC-Karte an der TAN-Erzeugung beteiligt ist. Speziell: werden nur statische Daten von der Karte gelesen und fließen in die Berechnung der TAN im TAN-Generator ein oder kann der Karten Chip so etwas wie einen kryptografischen Hash oder eine digitale Signatur für Daten, die an ihn gesendet werden, erzeugen?

Im ersten Fall, d.h. Verwendung statischer Kartendaten, wäre die Erzeugung gültiger TAN-Nummern ohne physisches Vorhandensein der Karte vorstellbar.

Für den zweiten Fall, d.h. kryptografische Hash-Funktion oder digitale Signatur, stellt sich die Frage, warum für deren Ausführung nicht die Eingabe einer PIN erforderlich ist, so dass bei Verlust der Karte nicht einfach gültige TAN-Nummern damit erzeugt werden können. (nicht signierter Beitrag von 79.194.162.136 (Diskussion) 15:13, 3. Jan. 2014 (CET))

EC statt Ec

In der Überschrift müßte EC stehen uns nicht Ec!! (nicht signierter Beitrag von 80.133.115.120 (Diskussion) 10:16, 8. Jan. 2004 (CET))

eigentlich müsste da ec stehen, aber der erste Buchstabe wird bei Lemmas immer groß geschrieben, da gibt es auch irgendwo eine liste mit eigentlich kleinzuschreibenden Lemmas. Insofern war Ec nicht ganz falsch. (nicht signierter Beitrag von 172.180.177.131 (Diskussion) 19:21, 26. Mai 2005 (CEST))
hier die Kategorie:Wikipedia:Falscher_Titel, korrekter ArtikelName wäre also Electronic cash und eine Aufnahme in obige Kategorie (nicht signierter Beitrag von 172.180.177.131 (Diskussion) 19:38, 26. Mai 2005 (CEST))
Und der Plural von "Lemma" lautet "Lemmata" (ohne anglizistisches Mehrzahl-"s"). --H7 (Diskussion) 08:52, 7. Mai 2014 (CEST)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot (Diskussion) 03:24, 7. Mai 2014 (CEST)

erledigtErledigt MfG Harry8 07:16, 7. Mai 2014 (CEST)

Nutzung im Ausland

Wie sieht es mit der Nutzung der Karte im Ausland aus? Ich habe gehört (kann es nicht verifizieren), dass die EC-Karte nur noch im Bereich von EU und EFTA akzeptiert wird (also z.B. nicht in den USA oder touristischen Hochburgen wie Türkei, Thailand oder Tunesien). Welche Gebühren, welche Wechselkurse fallen an (unterschieden nach EU-, Euro- und EFTA-Ländern)? Wer genaueres weiß: Nur zu. --CarstenH (Diskussion) 10:06, 13. Aug. 2014 (CEST)

Mein letzter Türkei-Urlaub war vor drei Jahren und da war die EC-Kartenzahlung kein Problem. Ich kann das heuer wieder testen und - falls ich es nicht vergesse - hier bekanntgeben. Kann natürlich sein, dass es für touristische Gebiete besondere Bedingungen gibt, so wie früher in Österreich ja auch in allen touristischen Gebieten die D-Mark genommen (und auch herausgegeben) wurde. --H7 (Diskussion) 12:33, 13. Aug. 2014 (CEST)
Einer meiner Neffen war vor zwei Jahren in Neuseeland und konnte dort problemlos Bargeld mit der ec-Karte abheben. Ein weiterer Neffe geht jetzt ebenfalls für einige Monate nach Neuseeland, seit Anfang dieses Jahres ist es aber wohl nicht mehr möglich, die ec-Karte dort einzusetzen. Das Einsatzgebiet soll (!) jetzt auf den oben beschrieben EU-EFTA-Raum beschränkt sein. Aber nichts Genaues weiß man nicht. Daher die Frage. --CarstenH (Diskussion) 11:15, 15. Aug. 2014 (CEST)
So, ich bin jetzt zurück aus Alanya (Türkei). Dort kann man nicht nur mit EC-Karte zahlen, das steht auch überall angeschrieben. Zumindest in touristischen Gebieten (woanders war ich nicht). --H7 (Diskussion) 22:44, 22. Aug. 2014 (CEST)

Mineralölsektor

Laut Artikel gelten im "im Mineralölsektor" andere Gebührensätze für EC-Zahlungen als anderswo. Was ist da konkret mit "Mineralölsektor" gemeint (ich vermute mal, dass damit primär das Bezahlen an der Tankstelle gemeint ist, aber die Formulierung würde es wohl auch durchgehen lassen, wenn ich mir in der Kantine der Shell-Verwaltung ein Mittagessen kaufen würde; in der englischen Version des Artikels ist an dieser Stelle von der "oil industry" die Rede, was zumindest bei mir eher Assoziationen mit millionenschweren Deals unter Scheichs und Konzernen hervorruft als mit per EC-Karten abgewickelten Geschäfte)? Warum gibt es ausgerechnet da andere Gebühren (es träfe den Mineralölkonzern und auch den Tankstellenpächter ja nicht härter als den Bäcker, das Restaurant oder das Bekleidungsgeschäft, wenn er 0,3 % des Umsatzes abdrücken müsste, und wenn man sagt, dass an der Tankstelle üblicherweise höhere Beträge fällig werden, dann wäre doch eine Deckelung der Gebühren, und zwar für alle Branchen, die naheliegendere Lösung)? Und gibt es diese Ausnahmeregelung überhaupt wirklich und immer noch (die Seite, auf die als Einzelnachweis verwiesen wird, weiss nichts davon)? Wenn ja, stimmt die Höhe des Mindestbetrags (in der englischen Wikipedia sind es 4 statt 1 Cent)? --YMS (Diskussion) 17:04, 13. Okt. 2014 (CEST)

grundsätzliches zu EC, Maestro-Card und V Pay

Alle drei Systeme Electronic Cash, Maestro-Card und V Pay verwenden ähnliche technische Verfahren. Hier im Artikel sind sie am besten erklärt, unter V Pay noch ein wenig und unter Maestro-Card so gut wie gar nicht. Meiner Ansicht nach ist es nicht möglich, diese Informationen usergerecht in diesen drei Artikeln anzugeben, ohne dabei erhebliche unerwünschte Redundanzen zu erzeugen. Ich denke, man sollte die Informationen leicht auffindbar in den sehr langen/unübersichtlichen Artikel Debitkarte packen und dann aus allen drei Artikeln deutlich beschrieben(!) auf den entsprechenden Abschnitt verweisen, mit einer Formulierung wie siehe Funktionen verschiedener Debitkartensysteme oder siehe Sicherheit verschiedener Debitkartensysteme. --Zopp (Diskussion) 11:47, 19. Dez. 2014 (CET)

Volle Zustimmung von mir. --H7 (Diskussion) 12:11, 19. Dez. 2014 (CET)