Diskussion:Jagd in Deutschland
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit oder--~~~~
.Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Beschreibung
Eine Definition für die Jagd in Deutschland von Professor Dr. Hans Stubbe:
"Jagd ist die durch Gesetze geregelte, in intensiver Arbeit und mit höchsten ökonomischem Nutzen erfolgende, planmäßige Bewirtschaftung der Wildbestände, die notwendig ist, um Störungen im Haushalt der Natur und Schäden in der Kulturlandschaft durch Übervermehrung jagdbarer Tiere zu verhindern. Sie dient damit dem Schutz der Natur und der Kulturlandschaft, und sie sorgt dafür, dass gesunde artenreiche Wildbestände in wirtschaftlich tragbarer Höhe erhalten und vom Aussterben bedrohte Tiere geschützt werden. Jäger und Naturschützer sind somit untrennbar miteinander verbunden als Bewahrer, Pfleger und sinnvolle Bewirtschafter unserer Tier- und Pflanzenwelt und aller Naturreichtümer. Zur waidgerechten Jagd und Bewirtschaftung des Wildes gehören viele Kenntnisse der Wildbiologie, die von der Forschung ständig weiterentwickelt werden müssen. Die Praxis der Jagd erfordert Menschen, die fähig sind, körperliche Strapazen zu ertragen, die eine gute Beobachtungsgabe haben und die als sichere Schützen den schnellen schmerzlosen Tod des Wildes erreichen. Die Jagd ist von großem erzieherischem Wert, indem sie die disziplinierte Beherrschung triebhafter Beuteinstinkte fordert, indem sie den vollen Einsatz körperlicher und geistiger Kräfte verlangt und den Menschen so unmittelbar der Natur verbunden werden lässt wie keine andere menschliche Tätigkeit." Quelle: Hans Stubbe: Buch der Hege. 1981. Sciencia58 (Diskussion) 19:02, 25. Nov. 2020 (CET)
- Tilon3 hat eben einen Revert mit einem seiner persönlichen Einstellung entspringenden Scheinargument begründet. Die Rezeption von Hans Stubbe in der Fachwelt reicht vollkommen aus, damit ein Buch von ihm als valide Quelle gelten kann. So geht das nicht junger Mann. Sciencia58 (Diskussion) 17:24, 7. Dez. 2020 (CET)
- Wenn Dir das mit dem erzieherischen Wert nicht gefällt, können wir es weglassen. Aber selektive Quellennutzung durch Abblocken von Quellen in denen keine Polarisierung zwischen Jagd und Naturschutz betrieben wird, ist hier nicht zulässig. Sciencia58 (Diskussion) 17:28, 7. Dez. 2020 (CET)
- Nun, wer hier mit einem "Scheinargument" hantiert (und wer nicht), kann man ja wieder in einem 3M klären lassen. Es beschleicht mich allerdings das Gefühl, dass ich jetzt schon weiß, wie selbiges ausgehen wird. Ich stehe jedenfalls zu meiner Feststellung, dass diese Def./Ansicht des Sachverhalts so gut wie keinerlei Rezeption in der relevanten Literatur erfahren hat und seine Einfügung als abschnittsfüllendes Blockzitat (!) hier nicht mit WP:NPOV vereinbar ist (von der zumindest fragwürdigen WP:ZIT- bzw. WP:URV-Konformität mal ganz abgesehen). Gruß --Tilon3 (Diskussion) 17:47, 7. Dez. 2020 (CET)
So hat der von mir dann modifizierte Abschnitt ausgesehen:
Bedeutung für Naturschutz und Kulturlandschaft
Der damalige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Jagd- und Wildforschung Hans Stubbe formulierte die Aufgabe der Jagd folgendermaßen: "Jagd ist die durch Gesetze geregelte, ... planmäßige Bewirtschaftung der Wildbestände, die notwendig ist, um Störungen im Haushalt der Natur und Schäden in der Kulturlandschaft durch Übervermehrung jagdbarer Tiere zu verhindern. Sie dient damit dem Schutz der Natur und der Kulturlandschaft, und sie sorgt dafür, dass gesunde artenreiche Wildbestände in wirtschaftlich tragbarer Höhe erhalten und vom Aussterben bedrohte Tiere geschützt werden. Jäger und Naturschützer sind somit ... miteinander verbunden als Bewahrer, Pfleger und sinnvolle Bewirtschafter unserer Tier- und Pflanzenwelt ... . Zur waidgerechten Jagd und Bewirtschaftung des Wildes gehören viele Kenntnisse der Wildbiologie, die von der Forschung ständig weiterentwickelt werden müssen. Die Praxis der Jagd erfordert Menschen, die fähig sind, körperliche Strapazen zu ertragen, die eine gute Beobachtungsgabe haben und die als sichere Schützen den schnellen schmerzlosen Tod des Wildes erreichen. (Zit. Hans Stubbe 1981)[1] Sein wissenschaftsbasierter Anspruch findet teilweise Umsetzung im Paragraph 1 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes, nach dem die Hege als Bestandteil der Aufgaben der Jäger zum Ziel "die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen" hat,[2] sowie im Paragraph 19 a, nach dem es verboten ist "Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten ... zu stören",[3] und in Paragraph 21, nach dem die Abschußregelung dazu beitragen soll, dass "ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint."[4] (siehe auch Gefährdungskategorie (Naturschutz).) Weiterhin in Paragraph 22 Absatz 4, dem gemäß in den "Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden" dürfen.[5] Sciencia58 (Diskussion) 07:50, 8. Dez. 2020 (CET)
Bundesjagdgesetz Neufassung September 1976. Da gab es das Buch der Hege schon in einer älteren Ausgabe.
Was würde dagegen sprechen zu schreiben:
Bedeutung für Naturschutz und Kulturlandschaft
Nach Paragraph 1 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes hat die Hege als Bestandteil der Aufgaben der Jäger "die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen" zum Ziel.[6] Nach Paragraph 19 a ist es verboten "Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten ... zu stören".[7] Nach Paragraph 21 soll die Abschußregelung dazu beitragen, dass "ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint."[8] (siehe auch Gefährdungskategorie (Naturschutz).) Nach Paragraph 22 Absatz 4, dem gemäß in den "Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden" dürfen.[9]
Das wäre eine sehr reduzierte Form der Aussage, wenn nur Paragraphen zitiert werden. Da könnte man auf die entsprechenden Artikel verweisen und damit begründen, dass man es weglässt, dadurch entsteht hier wieder der falsche Eindruck, die Jäger seien Leute, die schießwütig mit ihren Waffen durch die Natur trampeln und "alles abknallen" (siehe Bambis Mama), wenn man es ihnen nicht durch Gesetze verbietet. So ist das Bild der Jagdgegner, und genau das wird hier gefördert, wenn wir keinen solchen Abschnitt haben. Deshalb gehört die Aussage von Professor Stubbe hier hinein, egal ob über oder unter den entsprechenden Paragraphen des Jagdgesetzes. Diese Auszüge aus dem Bundesjagdgesetz in einem eigenen Abschnitt wären immer noch besser als nichts.
Ich finde es übrigens extrem unfair von Tilon3, dass er sich zu dem von mir schon lange hier auf der Diskussionsseite eingetragenen Zitat überhaupt nicht geäußert hat, um mir dann, wenn ich es verwende, urplötzlich in den Rücken zu fallen. Das spricht Bände. Sciencia58 (Diskussion) 07:54, 8. Dez. 2020 (CET)
- Es ist nicht meine Aufgabe die Gedanken anderer Benutzer zu erraten oder zu extra zu erfragen. Das Zitat stand hier im Disk.-Abschnitt ohne irgendwelche Hinweise darauf, was damit gemacht werden soll. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 16:58, 8. Dez. 2020 (CET)
Dass man sich bei den Gründen für die Bejagung immer nur auf Vermeidung von Wildschäden bezieht, verstärkt den falschen Eindruck, dass Wildtiere von Jägern nur als Schädlinge gesehen werden und deshalb "abgeknallt" werden. Jäger als "Tierhasser" und "Mörder" die nicht verstehen, dass die "Natur sich selbst reguliert". In den jetzigen Versionen sind die Artikel Jagd und Jagd in Deutschland von Neutralität weit entfernt. Sciencia58 (Diskussion) 08:09, 8. Dez. 2020 (CET)
- ↑ Hans Stubbe: Buch der Hege. Berlin 1981. Seite 17
- ↑ Bundesjagdgesetz § 1 Inhalt des Jagdrechts
- ↑ Bundesjagdgesetz § 19a Beunruhigen von Wild
- ↑ Bundesjagdgesetz § 21 Abschußregelung
- ↑ Bundesjagdgesetz § 22 Jagd- und Schonzeiten
- ↑ Bundesjagdgesetz § 1 Inhalt des Jagdrechts
- ↑ Bundesjagdgesetz § 19a Beunruhigen von Wild
- ↑ Bundesjagdgesetz § 21 Abschußregelung
- ↑ Bundesjagdgesetz § 22 Jagd- und Schonzeiten
3M: Blockzitat von Hans Stubbe (WP:Dritte Meinung)
3M ist angefragt. Die Beschreibung des Konfliktgegenstandes im 3M:
- Einfügung eines neuen Abschnitts namens "Bedeutung für Naturschutz und Kulturlandschaft" mit einem abschnittsfüllenden Blockzitat von Hans Stubbe in das Lemma Jagd in Deutschland, vgl. Spezial:Diff/206320655/prev
- Position A). Behalten, weil die (Zitat) "Rezeption von Hans Stubbe in der Fachwelt [vollkommen ausreicht], damit ein Buch von ihm als valide Quelle gelten kann."
- Position B). Die konkret zitierte Def./Ansicht hat so gut wie keinerlei Rezeption in der relevanten Literatur erfahren und seine Einfügung als abschnittsfüllendes Blockzitat ist folglich auf Basis von WP:NPOV zu entfernen (von der zumindest fragwürdigen WP:ZIT- bzw. WP:URV-Konformität ganz abgesehen).
Gruß --Tilon3 (Diskussion) 18:11, 7. Dez. 2020 (CET)
- PS: Während der Erstellung dieses 3Ms hat die ursprunglich einfügende Autorin die betreffenden Inhalte zwischenzeitlich wieder in den Artikel hineinrevertiert und mit Privatinterpretationenen und Verweisen auf das (im Übrigen in weien Teilen hinfällig gewordene, vgl. Jagd in Deutschland#Objektives Jagdrecht) BJagdG ausgeschmückt, die im Widerspruch zu WP:KTF stehen (Gesetztestexte gelten nicht als Sekundärquellen und können daher für sich genommen i.d.R. nicht als Belege verwendet werden). --Tilon3 (Diskussion) 18:37, 7. Dez. 2020 (CET)
- 3M: Die Einfügung dieses Zitats als praktisch einzigen Inhalts eines Abschnitts "Bedeutung für Naturschutz und Kulturlandschaft" erhebt den Anspruch, als habe Herr Stubbe die unwidersprochene Autorität, dieses Thema alleine zu beurteilen. Zweifel an der Unabhängigkeit der Darstellung sind aber durchaus angebracht. Hinzu kommt, dass die Quelle fast 40 Jahre alt ist und daher nicht zwangsläufig den heutigen Stand der Wissenschaft widerspiegelt. Die unreflektierte alleinige Wiedergabe dieses umfangreichen Zitats an dieser Stelle ist insofern unpassend. Solcherlei Inhalte kann man allenfalls ausgleichend im Dialog mit anderen, auch kritischen Beiträgen zulassen, z. B. im Abschnitt "Natur- und Umweltschutz"; dann aber auch entsprechend kürzer. Im Übrigen ist mir unklar, warum das hier im Artikel "Jagd in Deutschland" gepostet wurde, denn es ist eine allgemeine Aussage ohne besonderen Deutschlandbezug, die daher besser im Artikel Jagd aufgehoben wäre. -- H005 (Diskussion) 19:14, 7. Dez. 2020 (CET)
- Hallo H005 - Die Aussage, dass eine unreflektierte alleinige Wiedergabe eines so umfangreichen Zitats an dieser Stelle unpassend ist, kann ich mich so unterschreiben. Zum Schlusssatz: Der Deutschland-Bezug (oder genauer DDR-Bezug) ist hier zwar nicht explizit, wohl aber implizit gegeben. Man muss sich hierbei bewusst machen, dass die Jagdautoren insbesondere in der damaligen Zeit sehr DE-fixiert waren (die erwähnte Weidgerechtigkeit ist ein sehr deutsches Konzept), gerade auch in der buchstäblich eingemauerten DDR, wo Hans Stubbe tätig war - mit internationalem Blickwinkel und Anspruch war es da nicht allzu weit her. Was Stubbe in dem Blockzitat schreibt, kann man aber, in abgeänderter und kontextualisiert mit aktueller Literatur, z.B. in den Artkel Jagd in der DDR einarbeiten. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 19:57, 7. Dez. 2020 (CET)
- 3M: Das Zitat und der gesamte Abschnitt ist
- 1. falls es überhaupt relevant sein sollte viel zu dominant eingefügt, gleich mal ziemlich am Anfang des Artikels und das Zitat viel zu lang, auch wenn man dies in Relation zum Abschnitt "9 Kritik / 9.1 Natur- und Umweltschutz" sieht. Ob Herrn Stubbes Publikation für den Artikel relevant ist kann ich auf die Schnelle nicht beurteilen.
- 2. Den Kompromiss-Vorschlag, den Inhalt stark einzudampfen und an anderer Stelle - weiter unten - im Artikel zu bringen finde ich gut (falls das Buch und die Zitate für den Artikel relevant sind).
- 3. Der Abschnitt hat die Tendenz, zu implizieren, dass Herrn Stubbes "wissenschaftlicher Anspruch" "teilweise" im Bundesjagdgesetz "Umsetzung" fand. Ist dies so? War zeitlich zunächst Herrn Stubbes Publikation da (angegeben ist für Herrn Stubbes Buch als Referenz das Jahr 1981, das "Buch der Hege" gibt es allerdings seit 1973) und wurden danach erst die angegebenen Abschnitte im Bundesjagdgesetz fomuliert? Falls dies zeitlich der Fall wäre, wo sind die Belege, dass Herrn Stubbes Publikation oder sein "wissenschaftlicher Anspruch" Eingang in das Bundesjagdgesetz fanden? Die bisherigen Referenzen verweisen dazu lediglich auf vier Paragraphen im Bundesjagdgesetz, das sind keineswegs Belege für die implizierte Aussage, zudem (momentan?) Theoriefindung. Mehr noch: Es wird der Eindruck erweckt, als seien nur von Herrn Stubbe Einflüsse ins Bundesjagdgesetz geflossen (falls dies der Fall sein sollte).
- 4. Zu dem von Tilon3 angesprochenen Verhalten der als "Autorin" Genannten: Ich finde es stets verwirrend, wenn mitten im Prozess der Dritten Meinung der Abschnitt, um den es geht, verändert wird. Das kann dazu führen, dass man den Grund für die 3M dort nicht mehr so vorfindet, wie zu Beginn der "Dritten Meinung" bis hin dazu, dass man den Grund nicht mehr nachvollziehen kann (wenn man zu seiner Info die aktuelle Fassung des Artikel miteinbezieht). Bitte stattdessen Vorschläge hier in 3M formulieren.--Werner, Deutschland (Diskussion) 20:31, 7. Dez. 2020 (CET)
Hinweis: Der Artikel wurde in der Zwischenzeit administrativ auf der vorhergehenden Version vom 30. November 2020 gesperrt. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 22:35, 7. Dez. 2020 (CET)
Hinweis: Zwecks Übersichtlichkeit formatiert und auf Hinweis von Siehe-auch-Löscher Volltextzitat einer Artikelbearbeitung aus dem 3M-Abschnitt heraus und nach oben verschoben. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 16:56, 8. Dez. 2020 (CET)
- 3M: Volltextkopien mit Referenzen in der Diskussion verwirren den Leser. Es geht wohl um den Absatz Bedeutung für Naturschutz und Kulturlandschaft. Ich finde den Absatz an dieser Stelle unpassend und unnötig akademisiert. Aus meiner Sicht sollte man die Einleitung etwas OMA-tauglicher machen. Ich bin nun kein Fachmann, habe aber im Hinterkopf, dass beispielsweise Wildschweine in Deutschland überhand nehmen und zum Gemeinwohl bejagt werden müssen. Insofern sollten in der Einleitung die Gründe für die Jagd in Deutschland dargestellt werden und dazu zählt (meines Wissens) nicht nur die Mordlust der Jäger :-) sondern auch die Regulierung des Wildbestandes. Dem Artikel sieht man übrigens an, dass es unversöhnliche Streitpunkte gibt. Daher steht in der Einleitung nur noch unbestreitbare aber im Grunde nichtssagende Fakten. Man könnte übrigens den Konflikt direkt in die Einleitung nehmen. ... Die Jagd in Deutschland steht unter starken Spannungen zwischen Befürwortern und Gegnern. Jagdverbände führen an die Jagd sei notwendig ..., Gegner verweisen auf ... . Stattdessen könnte man die rechtliche Lage und die Statistik in einen Absatz nach der Einleitung verschieben. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:22, 8. Dez. 2020 (CET)
- 3M Das Zitat ist aus meiner Sicht in Gänze sachlich ungeeignet und sollte entfernt werden. Über lyrische schlicht themenfremde Passagen wie "Die Praxis der Jagd erfordert Menschen, die fähig sind, körperliche Strapazen zu ertragen, die eine gute Beobachtungsgabe haben und die als sichere Schützen den schnellen schmerzlosen Tod des Wildes erreichen. Die Jagd ist von großem erzieherischem Wert, indem sie die disziplinierte Beherrschung triebhafter Beuteinstinkte fordert, indem sie den vollen Einsatz körperlicher und geistiger Kräfte verlangt und den Menschen so unmittelbar der Natur verbunden werden lässt wie keine andere menschliche Tätigkeit." möchte ich eigentlich gar nicht anfangen zu diskutieren. Was genau hat das jetzt mit "Bedeutung der Jagd für Naturschutz und Kulturlandschaft" zu tun? Das verbleibende Zitat ist nicht nur veraltet, sondern auch fern der umfangreichen fachlichen Literatur zum Thema. "Störungen im Haushalt der Natur" mögen damals, gerade noch, diskussionsfähig gewesen sein. Mit der heutigen Fachdebatte haben sie schlicht nichts zu tun. Als Aussagen eines Genetikers und passionierten Jägers dazu sind sie zudem fachfremd. Ich würde erwarten, dass dieses Thema anhand der empirischen Forschung in diesem Bereich behandelt wird.--Meloe (Diskussion) 10:05, 8. Dez. 2020 (CET)
- 3M: Die Umwelt- und Naturschutzfunktion der Jagd insgesamt darzustellen, würde sicher eine Lücke schließen, denn bisher werden insoweit nur die Auswüchse unter Kritik dargestellt. Mit 40 Jahre alter Literatur die Gegenwart beschreiben zu wollen, verbessert aber den Artikel nicht, zumal Stubbe (sicher ein redlicher Wissenschaftler) ohnehin nur das (eher leicht idealisierte) Selbstverständnis des Jagdwesens in der DDR (ohne die Staatsjagd) wiedergab. Für Jagd in der DDR wäre der Beleg sicher verwendbar, hier eher nicht. --Lord Castlepool (Diskussion) 12:24, 9. Dez. 2020 (CET)
Mein Vater war Forstdirektor in Niedersachsen, damals sorgten die Forstleute noch alle selbst für die Regulierung der Schalenwildbestände. Bei ihm lag in dem Regal neben seinem Schreibtisch das Buch der Hege von Hans Stubbe. Ich habe damals nie reingeschaut, weil es schöner war, mir die Dinge von ihm erklären zu lasen. Sehr vieles, was er mir als Kind und junges Mädchen erklärt hat und in der Praxis angewandt hat, stammte aus diesem Buch. Das sehe ich erst jetzt, da ich es mir nun gekauft habe. Das Buch war in der damaligen Jägerschaft und ist in der heutigen Jägerschaft auch bekannt und geschätzt. Deshalb kann man den Inhalt nicht auf die Jagd in der DDR begrenzen. Die DDR war eingemauert, durfte nichts von außerhalb annehmen. Aber die BRD war es nicht. Wir durften selbstverständlich auch in der DDR erschienene Bücher hier kaufen und lesen.
Das sollten die Biologen hier eigentlich wissen, oder habt ihr nie im Rothmaler [1], Werner Rothmaler gelesen? Sciencia58 (Diskussion) 10:29, 10. Dez. 2020 (CET)
Meloe hast Du das Buch überhaupt gelesen? Oder kennst Du bisher nur die paar Sätze aus dem ersten Kapitel? Wenn Du das Buch vorliegen hättest, würdest Du die Literaturlisten sehen, die am Ende jedes einzelnen Kapitels stehen. Dann würdest Du Dir nicht anmaßen, diese Buchpublikation eines Professors als "fachfremd" zu bezeichnen. Welches Fach hätte ein Autor so eines Buches denn Deiner Meinung nach in den 70-er Jahren studiert haben müssen? Welche Fächer wurden damals an Fachhochschulen und Hochschulen als eigene Studiengänge angeboten? Es ist schon etwas an den Haaren herbei gezogen, seine Fachkompetenz in Frage zu stellen. Sciencia58 (Diskussion) 07:40, 11. Dez. 2020 (CET)
- Fachfremd ist er für das Thema, um das es hier geht. Dass er eine Mengen vom Jagdwesen verstanden hat, bestreite ich doch gar nicht. Allerdings mag ja die Jagt damals und die Jagd heute recht gut vergleichbar sein (DDR/BRD dito), aber im Naturschutz sind Bücher aus den 1970ern entweder historische Schriften oder Altpapier. Das Zitat enthält nur Allgemeinplätze. Zu dem Thema gibt es reichlich Fachliteratur. Die ist zu verwenden.--Meloe (Diskussion) 17:18, 11. Dez. 2020 (CET)
Unverständliche Einleitung
- Die Jagd ist in Deutschland ein mit dem Grundeigentum verbundenes und durch die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes, subjektives Recht.
ist nicht OMA-tauglich. Besser wäre
- Die Jagd ist in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz und das deutsche Jagdrecht geregelt. Es umfasst neben ... auch die Hege ....
Und in einem zweiten Satz könnte man dann darauf eingehen, wie das mit den Jagdbezirken und dem Grundeigentum ist. Also in der Art
- Das Jagdausübungsrecht steht grundsätzlich den Grundeigentümern zu sofern sie mindestens 75 ha zusammenhängendes Gebiet besitzen.
Letztendlich soll der Artikel ja nicht wiederholen was bereits unter Jagd steht, sondern die Besonderheiten in Deutschland hervorheben. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:55, 9. Dez. 2020 (CET)
- Die Formulierung des ersten Satzes im Artikel klingt aktuell zugegebenermaßen etwas... hölzern. Ich werde zusehen, dass ich dass anders formuliere. Allerdings ist das Jagdrecht in DE ein in der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern stehender Flickenteppich, was allgemeine Beschreibungen abseits von Grundsätzen, wie der Bindung ans Grundeigentum, doch etwas erschwert. So ist die Mindestgröße von Eigenjagdbezirken eben nicht in ganz DE die gleiche, vielmehr haben 14 Bundesländern die 75ha festgesetzt, Bayern fordert standardmäßig 81,755ha sowie 300ha in den Alpen und Brandenburg will sogar 150ha (bei Gemeinschaftsjagdbezirken ist die Variation sogar noch ausgeprägter). So oder so, ich formuliere mal was und poste das zeitnah. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 18:29, 9. Dez. 2020 (CET)
- Die Einleitung muss ja nicht alle Details enthalten. Der Grundsatz, dass der Grundbesitzer auch das Jagdrecht hat, scheint mir wichtig. Wie ich oben schon schrieb würde, ich auch noch anreißen, dass die Jagd in Deutschland umstritten ist, sollte auch in die Einleitung, da der Kritikabsatz auch einiges ausmacht. Den Statistiksatz finde ich übrigens gut. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:14, 9. Dez. 2020 (CET)
- Sprachlich missverständlich wird formuliert: neben dem Recht gibt es auch die Pflicht zur Hege. Es gibt kein Recht zur Hege, sondern im Jagdrecht liegt die Pflicht zur Hege.--Gabrikla (Diskussion) 22:51, 9. Dez. 2020 (CET)
- Doch, das gibt es sehr wohl. "Dies macht das Gesetz in der Weise deutlich,dass das Jagdrecht neben der Pflicht zur Hege (vgl. § 5 Abs. 4), deren Kehr-seite das eigentumsrechtlich abgesicherte Recht zur Hege ist, die Jagdaus-übung (vgl. Abs. 5) sowie das Recht zur Aneignung (vgl. Abs. 6) umfasst;" (Brenner, Bürner, Kurz: (2015) Jagdrecht in Baden-Württemberg. ISBN 978-3-415-05432-5, S. 107) Ich bin allerdings offen für die Ansicht, dass man es nicht unbedingt erwähnen muss. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 16:39, 10. Dez. 2020 (CET)
- Ja, der Statistikabsatz macht sich gut und sollte definitiv bleiben, ebenso der für das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in DE zentrale Punkt der Bindung des Jagdrechts ans Grundeigentum. Kritik ebenso wie positive Meinungsäußerungen zur Thematik würde ich aber eher aus der Einleitung heraushalten. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 16:56, 10. Dez. 2020 (CET)
- Sprachlich missverständlich wird formuliert: neben dem Recht gibt es auch die Pflicht zur Hege. Es gibt kein Recht zur Hege, sondern im Jagdrecht liegt die Pflicht zur Hege.--Gabrikla (Diskussion) 22:51, 9. Dez. 2020 (CET)
- Die Einleitung muss ja nicht alle Details enthalten. Der Grundsatz, dass der Grundbesitzer auch das Jagdrecht hat, scheint mir wichtig. Wie ich oben schon schrieb würde, ich auch noch anreißen, dass die Jagd in Deutschland umstritten ist, sollte auch in die Einleitung, da der Kritikabsatz auch einiges ausmacht. Den Statistiksatz finde ich übrigens gut. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:14, 9. Dez. 2020 (CET)
Ich schlage vor während der Artikelsperre mal hier zu formulieren, bitte gerne direkt an folgendem Text editieren --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:43, 10. Dez. 2020 (CET)
- Version 1
Die Jagd ist in Deutschland ein an das Grundeigentum gebundenes, subjektives Recht. In der deutschen Jägersprache traditionell auch als Weidwerk oder seltener Waidwerk bezeichnet, ist die Legaldefinition von Jagd gemäß § 1 Bundesjagdgesetz „das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“. Das objektive Jagdrecht liegt im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern.
Mit Stand des Jahres 2019 gab es in Deutschland 388.529 Jagdscheininhaber, was etwa einem halben Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung entspricht, darunter 27.190 Frauen (7 %). Die Gesamtjagdfläche, also die Summe aller nicht zu sogenannten befriedeten Bezirken gehörigen und damit bejagbaren Flächen, beläuft sich auf etwa 319.000 km² und umfasst damit rund 89 % der Gesamtfläche Deutschlands.
- So, das wäre mein Textvorschlag mit im Vergleich zur Ist-Version reduzierten Schachtelsätzen, weniger Details sowie Verweis auf die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Ländern. --Tilon3 (Diskussion) 18:01, 10. Dez. 2020 (CET)
- Ist noch nicht OMA-tauglich. Subjektives und objektives Recht gehören nicht zum OMA-Wissen und sind für das Verständnis auch nicht nötig. Außerdem fehlt die Hege und das Spannungsfeld. Ich setze meinen Vorschlag doch nochmal hierher. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:55, 10. Dez. 2020 (CET)
- Version 2
Die Jagd ist in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz und das deutsche Jagdrecht geregelt. Sie umfasst neben dem Recht auf das eigentliche Jagen auch die Pflicht zur Hege. Außerdem verpflichten sich die Jäger zu den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit.
Das Jagdausübungsrecht steht grundsätzlich den Grundeigentümern zu. <Wird das dann weiterverpachtet? Wie ist das mit den Jagdbezirken>
Mit Stand des Jahres 2019 gab es in Deutschland 388.529 Jagdscheininhaber, was etwa einem halben Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung entspricht, darunter 27.190 Jägerinnen (7 %). Die Gesamtjagdfläche, also die Summe aller nicht zu sogenannten befriedeten Bezirken gehörigen und damit bejagbaren Flächen, beläuft sich auf etwa 319.000 km² und umfasst damit rund 89 % der Gesamtfläche Deutschlands.
Die Jagd steht in Deutschland im Spannungsfeld zwischen Jägern, der Forst- und Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, sowie Tierschützern.
- Wenn der einen oder anderen OMA-Person das aus dem Kontext nicht klar ist, dann muss sie eben auf den Link klicken und es nachlesen... Im Zweifelsfall geht fachliche Klarheit vor tatsächlicher oder vermeintliche OMA-Kompatibilität. Bzgl.: "Die Jagd ist in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz und das deutsche Jagdrecht geregelt." Das Bundesjagdgesetz ist Teil des objektiven Jagdrechts in DE. Das ist also in etwa so, als würde man sagen: "München liegt in Bayern und in Deutschland." Es ist nicht falsch, aber eine komische Art es zu sagen. Bzgl.: "Das Jagdausübungsrecht steht grundsätzlich den Grundeigentümern zu." Es wäre zwar m.E. sehr gut, wenn das so wäre (vgl. Jagdrecht (Dänemark)), aber das ist in DE nicht der Fall, da - als wäre die Sache mit subjektiv/objektiv nicht schon schwierig genug - das subjektive Jagdrecht und Jagdausübungsrecht zwei verschiedenen Dinge sind. Hier eine Variante zur Umschiffung des Problem, die ganz die Erwähnung von "Jagdrecht" auskommt. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 06:52, 11. Dez. 2020 (CET)
- Version 3
Die Jagd (in der deutschen Jägersprache traditionell auch Weidwerk oder seltener Waidwerk) ist in der deutschen Rechtsordnung untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Gemäß der Legaldefinition in § 1 Bundesjagdgesetz ist die Jagd das „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.“ Mit der Befugnis zur Jagdausübung verbunden ist die Befugnis zur Hege und Aneignung des – voher herrenlosen – Wildes. Das Bundesjagdgesetz verpflichtet den Jäger zudem auch zur Hege und zur Beachtung der „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.“ Die Jagdgesetzgebung im engeren Sinne liegt weitgehend im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern, während andere jagdlich relevante Rechtsgebiete wie Waffen- und Fleischhygienerecht in die alleinige Kompetenz des Bundes fallen.
Mit Stand des Jahres 2019 gab es in Deutschland 388.529 Jagdscheininhaber, was etwa einem halben Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung entspricht, darunter 27.190 Frauen (7 %). Die reguläre Gesamtjagdfläche, also die Gesamtheit aller nicht zu sogenannten befriedeten Bezirken gehörigen und damit bejagbaren Flächen, beläuft sich auf etwa 319.000 km² und umfasst damit rund 89 % der Gesamtfläche Deutschlands. In befriedeten Bezirken kann mit Zustimmung der Eigentümer und im öffentlichen Raum nach Maßgabe der zuständigen Behörden eine eingeschränkte Jagdausübung stattfinden.
Jagd in Deutschland ist kein rein juristisches Thema, sondern gesellschaftlich, wirtschaftlich, statistisch etc. In der Einleitung sollte man die Punkte kurz anreißen und darauf achten, die eng verwandten Artikel zu verlinken und nicht Rechtsordnung und Legaldefinition. Das reicht alles im Absatz Jagdrecht. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:50, 11. Dez. 2020 (CET)
- Fair enough. --Tilon3 (Diskussion) 21:06, 11. Dez. 2020 (CET)
Jagdunfälle
Der Abschnitt suggeriert viele Jagdunfälle. Das entspricht nicht den Tatsachen. Offizielle Statistiken weisen noch nicht einmal extra die Zahlen von Jagdunfällen mit Schusswaffen aus, weil statistisch offensichtlich unerheblich. Das heißt dann ja wohl, dass die in den Einzelnachweisen angegebene Sicherheitsbelehrung von den Jägern eingehalten wird. Ansonsten täte dem Lemma gut, ein paar mehr Belege aus Statistiken hinzuzufügen. Ein Einzelnachweis zu Jagd in Deutschland aus Frankreich zu Macht der Jäger erscheint mir jedenfalls ebenso wenig geeignet wie Belege aus 1996(!),2018 und 2019. --Gabrikla (Diskussion) 23:12, 8. Apr. 2022 (CEST)