Diskussion:Martin Semmelrogge/Archiv
Artikellücken
Meiner Erinnerung nach wurde Martin Semmelrogge bereits in den 80er oder 90er Jahren schon mal wegen Körperverletzung (?) zu Gefängnis verurteilt. Weiß da jemand was drüber? Ich hab ein bißchen recherchiert, aber leider nichts gefunden.
Wenn jemand Informationen dazu hat, wäre es nett, wenn er sie einarbeiten würde. (Auf Wunsch kann ich das natürlich auch machen.) --Skriptor 16:36, 23. Mär 2004 (CET)
Probleme
Darf man fragen warum nichts über seine Alkoholprobleme zu lesen ist? Wenn sich Herr Semmelrogge im Speigel selbst zum Thema, äussert sollte eigentlich ein Zitat in der Wikipedia nicht fehlen. http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,556462,00.html Grüße -- 123matjes 22:45, 22. Apr. 2009 (CEST)
Gesetzesverstöße wieder reingenommen!
Begründung:
Semmelrogge ist eine Person des öffentlichen Lebens. Zitat: " Die Rechtsprechung hat bisher definiert, dass das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person berechtigt ist, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt (BVerfG AfP 2000, 76, 80)" .
Seine Gesetzesverstöße werden in den Medien - und auch von ihm selbst! - öffentlich angemerkt. Sie stehen mit der Person Semmelrogges in steter Verbindung. Als öffentlich bekannte Person sind Versuche einiger Weniger seinen "Ruf" zu retten, in dem derart unliebsame Tatsachen aus einem Lexikon gelöscht werden, nur als Versuch (evt. duch geschäftliche Verteter der Marke "Semmelrogge") zu werten, Schönfärberei unter dem (woanders sicher berechtigten) Vorwand des Persönlichkeitsschutzes zu betreiben.
Verständlich, wenn es etwas sehr Privates ist, z.B. eine heimliche Behinderung (siehe Dagmar Berghoff) oder ein ehelicher Fehltritt, aber unverständlich bei etwas, was man alle 5 Wochen in seriösen Medien, wie z.B. dem SPIEGEL (Link s.o.) oder dem Südwestfunk ("Leute!", SWR1) nachlesen und hören kann. Daher sollte es auch in Wikipedia nicht fehlen. Was einem Konstantin Wecker oder Max Greger nicht schadet, dass sollte auch einem selbstbeussten Mann aus dem Leben, wie Martin Semmelrogge, nicht schaden. Alberich21 01:07, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Bitte WP:BIO verstehen und WP:Q beachten (und da bitte seriöse Quellen, nicht Yellow-Press, die munter das Halbwissen voneinander abschreibt). Wieder entfernt. -- Tobnu 08:01, 23. Apr. 2009 (CEST)
Zum Ersten ist der SPIEGEL nicht als Yellow Press zu verstehen. Dann kannst du nicht unterscheiden was Yellow Pres ist und was nicht. (Vielleicht mal in den SPIEGEL reingucken - es ist ein weltweit angesehenes Nachrichtenmagazin!). Ebenso dürfe der Südwestfunk als Öffentlich-Rechtliches Organ nicht zur Yellow Press gehören - Martin Semmelrogge sprach SELBST dort sehr ausführlich über seine "Missetaten". Die anerkannte International Movie Database erwähnt die Vorgänge usw...usw...usw.. Und zum Zweiten habe ich die WP:BIO gelesen und verstanden. Vielleicht solltest du ja dann Konstaantin Wecker (Drogen) und Max Greger (verursachter tödl. Unfall) und andere Artikel ebenfalls dahingehend korrigieren, und Wikipedia somit der Lächerlichkeit preisgeben, dass man zwar über Personen des öffentlichen Lebens eigentlich einiges an Wissen mitbringt und sich dann aber wundert, dass das nicht in dem angeblich so umfassenden Wikipedia steht. Wikipedia als Prawda - Unangenehmes rausfiltern. Die herangezogenen Quellen sind vielfältig und seriös. Bitte belegen, wenn sie nicht seriös sind! Laut WP reicht ein Hinweis auf eine seriöse Quelle - und der gibt es mehrere. Ich habe die WP:BIO schon aufmerksam gelesen. Du auch? Denn da steht drin: Über öffentlich bekannte Personen gibt es in der Regel eine Vielzahl von verlässlichen Quellen, und die Wikipedia-Biographie sollte einfach wiedergeben, was dort steht. Andererseits haben auch diese Personen ein Recht auf Privatsphäre. Nur wenn ein Vorwurf oder Zwischenfall bedeutsam, und in solchen angesehenen Veröffentlichungen dokumentiert ist, gehört er in den Artikel, und zwar auch, wenn der Betroffene die Erwähnung ablehnt. Auch steht dort, dass gerne Angehörige den Artikel munter umgestalten, so dass er "nett" aussieht. Das sollte natürlich nicht sein. Daher: Es ist belegt, es ist offiziell, es ist eine richtige Information, sie ist bei vielen Menschen auch bekannt und M.S. ist eine Person des öffentlichen Lebens! Der umfassende Schutz der Privatsphäre greift hier nur eingeschränkt. Der Absatz ist wieder drin! (Über kleine Detaiänderungen können wir ja reden) Alberich21 12:06, 23. Apr. 2009 (CEST)
Bitte kein Editwar! eine löschung sollte genau begründet werden. Der simple Verweis auf WP:BIO in der Hoffnung, er werde schon irgendwie zutreffen, reicht nicht! Alberich21 14:32, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Was Du da einfügst, ist ebenso unbelegt wie falsch, was daran liegt, dass Pressevertreter die komplexen Verläufe der strafrechtlichen Karriere S. nicht verstehen und dann Unfug schreiben. -- Tobnu 14:37, 23. Apr. 2009 (CEST)
Bitte finde und belege du die wahren Verhältnisse, füge die Links an und setze den richtigen Sachverhalt ein! Dass die bekannte und auch von ihm selbst dargestellte strafrechtliche Karriere ganz unter den Tisch fallen soll, nur weil du meinst, dass sowieso alles erstunken und erlogen sei, was so geschrieben wird kann ja wohl nicht richtig sein. Am Ende war er nie im Gefängnis. Ich bitte um Aktion! Alberich21 15:41, 23. Apr. 2009 (CEST)
Ich verstehe es auch nicht warum Tobnu sich dagegen wehrt, dass die Tatsache das S. keine lupenrein weiße Weste hat, verschwiegen werden sollte. Viele Prominente sind mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und nicht nur diese, sondern auch Millionen von normalen BÜrgern. Das ist kein Problem in einer tolleranten Gesellschaft und sollte auch einfach wertungsfrei sein. Hier lesen und schreiben Menschen die keiner Vormundschaft bedürfen, was sie sich für ein Bild von S. machen sollen. Was unterschiedet S. von allen anderen, dass diese Umeditiererei hier stattfinden muss. Ausserdem könnte Sonja Semmelrogge die sich auch in diesem Forum äussert ja einfach die Fakten, die sie ja bestens kennen müsste, einfügen und so diese müßige Diskusion beenden. Dann wäre auch das Thema "YellowPress" erledigt weil in der Wiki die wahren Fakten stünden und man sich hier diese Infos auch abholen könnte.-- 77.22.251.100 16:53, 23. Apr. 2009 (CEST)
Synchronisation
Hat M.S. nicht dieses böse schlangenartige Viech in Die Monster AG synchronisiert? --80.129.1.193 01:04, 11. Mai 2006 (CEST)
Ja. Eigentlich sogar eine ganze Menge, Synchronrollen in Zeichentrickserien. Taucht immer wieder auf. --62.226.66.25 21:17, 22. Dez. 2006 (CET)
Soweit ich weiß, hat nicht Martin Semmelrogge, sondern Jan Delay die Synchronstimme von Vector in "Ich-Einfach Unverbesserlich" gesprochen. -- Banajan 16:34, 22. Jun. 2011 (CEST)
- Steht auch so in Ich_–_Einfach_Unverbesserlich und auf [1]. Ich habe es deshalb rausgenommen. --Grip99 01:42, 23. Jun. 2011 (CEST)
Privatleben
Liebe Schreiberlinge, das ist ja unglaublich gründlich recherchiert, stimmt aber zum Teil leider und zum Teil zum Glück nicht alles, und zu einem anderen Teil sind derlei Angaben, die auf Mutmaßungen beruhen, gehässiger Tratsch und haben in einem seriösen Lexikon nichts zu suchen. Liebe Grüße, Sonja Semmelrogge
- Martin Semmelrogge ist eine Person im öffentlichen Interesse. Die Gesetzesverstöße sind belegt und gehören damit in einen seriösen Lexikonartikel.
- z.B. die Gesetzesverstöße waren im Artikel durch einen Link belegt. --Krawi Disk Bew. 11:58, 8. Jan. 2008 (CET)
- Die Familie Semmelrogge wird sicherlich in der Lage sein, uns unparteiische und neutrale Angaben zu den erwähnten Vorgängen zu machen. --Scooter Sprich! 11:59, 8. Jan. 2008 (CET)
- Liebe Sonja, ich habe zunächst deine Version wieder hergestellt. Magst du die bitte via E-Mail an info-de@wikimedia.org wenden, um zu bestätigen, dass du tatsächlich Sonja bist (eine Ip-Adrese ist da meistens nicht sehr aussagekräftig) und deine Kritikpunkte vorbringen? Entschuldige den Aufwand, aber im Internet kann natürlich keder behaupten er sei X,y,z... Liebe Grüße und schönen Tag, --Anneke Wolf 12:03, 8. Jan. 2008 (CET)
- Die Familie Semmelrogge wird sicherlich in der Lage sein, uns unparteiische und neutrale Angaben zu den erwähnten Vorgängen zu machen. --Scooter Sprich! 11:59, 8. Jan. 2008 (CET)
- Die Vorstrafen gehören nicht in den Artikel, es gibt ja noch Persönlichkeitsrechte. -- Martin Vogel 16:10, 9. Feb. 2008 (CET)
Datenschutz ist ja tabu - keine Frage. Aber jetzt fehlt durchaus ein Satz zu den „medialen Affären“ über strafrechtlich relevante Aktivitäten und Gefängnisaufenthalte. Ich meine das ist doch ein wesentlicher Teil es Images (s. z.B. der auch von Semmelrogge selbstironisch mitgetragenen Auftritt in „Pastewka“ S01F06) und muss auch neutral so dargestlellt werden. --91.35.147.172 22:12, 9. Feb. 2008 (CET)
Ich bitte dringend darum, bei zukünftigen Änderungen WP:BIO zu beachten: Im Zweifelsfall zugunsten der Privatsphäre. Was eine Richterin meinte, gehört ebensowenig in den Artikel wie irgendwelche Medienblasen zu nicht statgefundenen Auftritten bei Stern TV oder ähnlichem. -- Tobnu 15:29, 23. Jun. 2008 (CEST)
- Selbstverständlich muss das Recht auf Privatsphäre berücksichtigt werden. Gerade deshalb könnte eine seriös belegte Sektion in der gebotenen Kompaktheit den mehrfach beklagten, faktuell unrichtigen Darstellungen unseriöser Presseorgane entgegentreten. Während der Sperrung des Artikels kann ja hier eine konsensfähige Version erarbeitet werden. -- Wahrheitsministerium 15:39, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Das Hauptproblem dabei ist, dass es - ich habe es seinerzeit im Zusammenhang einer OTRS-Anfrage versucht - aufgrund der zahlreichen unpräzisen Presseberichten im Prinzip nur noch mit einem Auszug aus dem Bundeszentralregister gelingen kann, die Fakten festzustellen. Die Angaben in den Presseberichten passten teilweise überhaupt nicht zusammen, dieses galt insbesondere für Tatbestände, Strafdauern etc. (was z.B. daran liegt, dass die wenigsten Journalisten etwa eine Gesamtstrafenbildung verstehen und dann in der Presse später die einbezogene Strafe und die Gesamtstrafe als zwei Strafen gezählt werden..). Erst, wenn man die rechtlichen Fakten festgestellt hat, könnte man die Richtigkeit von Presseberichten beurteilen und anhand der Berichte (und S. Autobiographie) eine inhaltlich stimmige und stimmende Biographie schreiben. Alles übrige ist Stochern im Nebel. -- Tobnu 16:09, 23. Apr. 2009 (CEST)
So kriegt man jeden Pressetext, egal aus welcher seriösen Quelle und auch egal wieviele Quellen, auch kaputt. Demontage seriöser Berichterstattung um jeden Preis, egal von wem. Hauptsache im Artikel steht rein garnichts von Gefängnisstrafen o.ä. Super Einstellung! Und so durchsichtig.... Alberich21 19:30, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Packen wir hier doch erstmal alle zitierfähigen Berichte zum Thema auf einen Haufen. Wenn das kein widerspruchsfreies Bild ergibt, dann muss es eben vorsichtig formuliert werden und etwa auf nicht rekonstruierbare Zeitangaben bei Haftstrafen verzichtet werden. Mehr als Quellen zusammentragen und das Belegte in angemessener Form darstellen können wir auch nicht. Vollkommen unter den Tisch fallen sollte es deswegen nicht und durch die Artikelsperre steht einer gemütlichen Konsensbildung hier nchts im Weg. -- Wahrheitsministerium 19:43, 23. Apr. 2009 (CEST)
Gerne: Hier der SIEGEL Onlinebericht: http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,556462,00.html "Seit den achtziger Jahren fiel Semmelrogge immer wieder durch Gesetzesverstöße auf: Meist wegen Fahrens ohne Führerschein und Fahrens im betrunkenen Zustand. 2004 wurde er nach 28 Vergehen zu einer Gefängnisstrafe von 37 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Im März 2006 wurde er nach zweijähriger Haft auf Bewährung freigelassen. und hier die als Weblink im Artikel verankerte Internet Movie Database: "Has a number of convictions (starting in 1987) for drunk-driving, driving without a driver's license, drugs, hit and run and contempt. Has served more than three years in prison. Is a self-confessed alcoholic." oder Die Welt http://www.welt.de/print-welt/article295696/Martin_Semmelrogge_sitzt_im_Gefaengnis.html "Der Schauspieler Martin Semmelrogge (48) ist gestern zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung und zu 12 Monaten Führerschein-Entzug verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Filmstar mit dem proletarischen Touch vorsätzliches, wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Semmelrogge war geständig.". Der SWR sagt auf seiner Webseite über die Livesendung "Leute" am 4. November 2007 (SWR1.de): "Nach insgesamt rund 30 Straftaten, Drogenentzug und Gefängnisstrafe will Martin Semmelrogge in seiner zweiten Lebenshälfte noch mal richtig durchstarten. Im Podcast zur Sendung sagt der Interviewer (Jens Hübschen in der 20 Minute zu Semmelrogge vor Publikum (ich war dabei!): "...37 Monate Haft haben Sie dafür gekriecht. Das ist eine lange Zeit..." - Semmelrogge hat nicht widersprochen) http://www.swr.de/swr1/rp/programm/leute/-/id=446530/did=2775884/pv=mplayer/vv=popup/nid=446530/1rz9h3d/index.html . BR-Online schreibt:"Im Februar 2004 wird er wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein zu 37 Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt." http://www.br-online.de/bayern3/stars-und-storys/martin-semmelrogge-stars-und-hits-ID1195400908.xml Diese Liste setze ich gerne fort - oder jemand anders.... Aber vermutlich ist das alles nicht gut genug. Journalisten sind ja alles Lügner und keiner Zeitung ist zu trauen - darum lassen wir es einfach weg, nicht wahr? Alberich21 20:54, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Gerade der Spiegelartikel beweist hervorragend, wie schlampig Journalisten schreiben: Es gab keine Verurteilung zu einer Haftstrafe von 37 Monaten ohne Bewährung. Beim Bericht der Welt fehlt dafür ein entscheidendes Faktum, nämlich, ob das dort geschilderte Urteil so auch Rechtskraft erlangte. Ob es einen Rechtsmittelverzicht gab, teilt der Bericht nämlich nicht mit, ohne diesen lief bei Erscheinen des Berichts die Rechtsmittelfrist noch. Das reduziert den Quellenwert erheblich. -- Tobnu 09:47, 24. Apr. 2009 (CEST)
Aha? Und woher, bitte, beziehst du das Wissen, dass dem nicht so war? Wo sind eigentlich deine Quellen? Alberich21 11:08, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Den Beleg schuldet derjenige, der die Behauptung im Artikel haben möchte. Gibt es denn noch weitere, seriöse Quellen, die das Bild abrunden könnten ? Besteht zumindest Einigkeit über die Delikte, wegen derer er zu Gefängnisstrafen verurteilt wurde, losgelöst von der Frage der Haftdauer ? -- Wahrheitsministerium 11:28, 24. Apr. 2009 (CEST)
@Wahrheitsministerium: Ich habe ja die Belege eingefügt! Meine Schuldigkeit habe ich also getan. Jetzt fehlen lediglich die Belege dafür, dass meine Belege seriösester Quellen falsch sind. Das meinte ich damit Alberich21 10:55, 25. Apr. 2009 (CEST)
- (BK) Ich schrieb schon: Im Zusammenhang mit einer OTRS-Anfrage habe ich recheriert... Ich lese dieselben Presseberichte wie Du - allerdings habe ich fundierte, praxiserprobte Kenntnisse im Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht und weiß daher, worauf man bei Presseberichten über Gerichtsverfahren zu achten hat. Ich kann daher z.B. vermuten, dass die 37 Monate des Spiegels sich aus den 10 Monaten aus dem Welt-Urteil (so es in der Form rechtskräftig wurde) und diversen widerrufenen Bewährungen zusammensetzten, also die Summe aus mehreren Verurteilungen und Reststrafen gemeint war, nicht aber eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 37 Monaten. Aber das ist auch nur eine auf Wissen aus dem OTRS-Ticket, Fachwissen und Auslegung der Presseartikel dahin, was wohl gemeint war, aber verfälschend wiedergegeben wurde, gezogene Vermutung. Ich wiederhole nochmal: Um einen inhaltlich einwandfreien Artikel zu schreiben, müsste man die Fakten exakt kennen, und dabei hilft der Pressenebel nicht wirklich. Ich halte übrigens auch nichts von der Lösung, mit schwammigen Formulierungen wie "mehrere Verurteilungen, vorwiegend wegen Verkehrsdelikten, zu mehreren Haftstrafen" zu arbeiten - da kommt dann doch nur der nächste Depp, der aus schlechten Presseberichten scheinbar belegtes einfügt, weil er die Diskussion nicht gelesen hat. -- Tobnu 11:36, 24. Apr. 2009 (CEST)
Schön, dass du interessierte Wikipedianer, die auf vollständige, informative und belegte Wikipediaartikel achten als Deppen bezeichnest. Und ebenso schön, dass du wohl der einzige Nicht-Depp hier bist. Wenn man ALLE Belege und Pressezitatonen die hier in WP als Beleg verlinkt sind (und es mag ja wirklich zweifelhafte geben) durchweg als schlampig recherchiert und anzuzweifeln betrachten würde, und alle dadurch unbelegten Absätze gelöscht würden, dann wäre WP nur ein Drittel so groß. Bringe DU Belege, wie es wirklich war! Solange gelten journalistische Erkenntnisse und Veröfffentlichungen höchst seriöser Presseorgane, wie WELT und SPIEGEL als wahr. So wie in allen anderen WP-Artikeln es auch anerkannt wird. Du bist dran. Nur einfach unbewiesen sagen - "alles unwahr", was seriöse Presse publiziert, gilt nicht. Alberich21 13:49, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Um hier mal eine konstrukive Note reinzubringen: Wie wäre es mit:
- Seit Mitte der 80er Jahre fuhr Semmelrogge wiederholt unter Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein und verbüsste deshalb mehrere Gefängnisstrafen.
- Wenn, wie von Tobnu befürchtet "der nächste Depp" kommt, um problematische Ergänzungen im Artikel vorzunehmen, so bin ich sicher, daß er mit der gebotenen herzlichen Deutlichkeit auf die Problematik hinweisen wird, die man sicher auch in Form eines Kommentars nochmal im Artikel verankern könnte. -- Wahrheitsministerium 16:52, 24. Apr. 2009 (CEST)
@Tobnu: Ich hatte unten bereits den Beleg [2] für die zweijährige Haftzeit angegeben. Zumindest diese Haftdauer ist also unbestreitbar und sollte in Übereinstimmung mit dem Spiegel-Artikel aufgenommen werden.-- Grip99 21:14, 24. Apr. 2009 (CEST)
Löschung erfolgte, da sie nichts mit dem Beruf oder den wikipedia-üblichen Relevanzkriterien zu tun haben. Und geeignet sind der Person zu schaden. Die Sache ist zudem verjährt und die Delikte tauchen auch sonst nirgends mehr auf. Selbst das Führungszeugnis ist mittlerweile sauber. Es ist nicht einzusehen, warum das hier als aufgeführt werden sollte, wenn nicht, um die Person zu diskreditieren. --Alleswirdbesser 12:50, 21. Jun. 2011 (CEST)
Bartimäus
Martin Semmelrogge hat die erste Episode der Bartimäus-Trilogie gelesen. (s. Artikel bei Amazon). Als veröffentlichungsdatum wird dabei der 3. November 2008 genannt. Das sollte meiner Meinung nach im Artikel erwähnt werden. Ich bin mir nur nicht sicher, ob dafür eine eigene Kategorie neben Filmographie und Theater angelegt werden sollte -- oder eher nicht. MaZder 12:35, 28. Dez. 2008 (CET)
Dritte Meinung
Kopiert von WP:3M:
Bekanntermaßen ist Martin Semmelrogge mit dem Gesetz in Konflikt geraten - und dies vielfach. Es ist weithin bekannt. Er galt in der Öffentlichkeit lange Zeit als "schauspielernder Freigänger". Dieses Faktum, ich betone es, ist mit der Person Martin Semmelrogge verbunden, so wie sein Durchbruch als Offizier in dem Film "Das Boot".
Der SPIEGEL berichtet in seiner Onlineausgabe darüber. Der Südwestfunk hat eine Sendung mit ihm gemacht, wo dieses Thema zur Sprache kam. Die Internet Movie Database berichtet darüber... Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Einem (oder zwei) Usern gefällt diese kritische Darstellung nicht. Die Informationen werden als Gerüchte und "Yellow Press" beschrieben, schreiben aber hingegen nicht, wie s denn ihrer Meinung richtig sei. Und haben ihrerseits keine Belege.
Aber so geht es doch nicht! Nur weil eine bestimmte Darstellung einigen selbsterklärten Freunen (oder Fans) des Schauspielers nicht so recht passt, wird sie einfach unter den Tisch fallen gelassen. Man bemüht weinerlich WP:BIO und hofft, dass das einfach so durchgeht. Dabei ist Martin Semmelrogge eine Person des öffentlichen Lebens und sein Recht auf Privatshäre dadurch auch eingeschränkt. Alberich21 18:57, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Ich könnte mir eine kurze, nicht herabsetzende, belegte Erwähnung in diesem Falle vorstellen und glaube, dass das auch WP:BIO nicht verletzt. Es sollte nur darauf geachtet werden, dass die Quelle absolut seriös und zutreffend ist. --Port (u*o)s 19:03, 23. Apr. 2009 (CEST)
Semmelrogge ist Schauspieler und wurde als solcher bekannt. Es handelt sich nicht um einen "berühmten Krimimnellen", und die Wikipedia ist nicht das Bundeszentralregister. Dass er auch augrund diverser strafrechtlicher Verurteilungen mehrfach in den Medien war, kann in einem Satz allgemein erwähnt werden - die Auflistung einzelne Taten und Urteile verstoßen nicht nur gegen WP:BIO sondern steht auch im Gegensatz zum enzyklopädischen Anspruch, relevante Informationen aufzubereiten, Klatsch und Tratsch jedoch außen vor zu lassen. Gruß -- Superbass 20:42, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Im Abschnitt Leben ist für kurze Erwähnung, dass er mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, sicherlich der richtige Platz. Weil in der Presse erwähnt und da er selber offen damit umgeht. Das muss aber nicht breitgetreten oder im Detail erörtert werden. Verschweigen, was zum Leben dazu gehört, ist sicherlich ebenso verkehrt.--Tastentipper snafu 20:56, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, nichts anderes ist gemeint! Niemand will die genauen Untaten und jedes eizelne Urteil - und sich womöglich daran delektieren. Es geht ausschlich um Vollständigkeit, will man die Person M.S. betrachten. So wie z.B. bei Konstatin Wecker oder Max Schmeling. Weiter oben steht ein Link zu einem SPIEGEL-Artikel zu Semmelrogge, Da ließe sich sicher ein prägnannter Satz heruasbilden, der die, zu Vita Semmelrogges gehörenden Gesetzeskonflikte abdeckt, so dass Wikipedia sich nicht der Euphemie und freundlichen Verheimlichung schuldig macht. Alberich21 22:35, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Superbass, auf welche Passage in WP:BIO beziehst Du Dich genau? Wenn Semmelrogge 2 Jahre in Japan gewesen wäre, würden wir es aufnehmen. Wenn er 2 Jahre im Knast sitzt (selbst als Freigänger), sollten wir es auch aufnehmen. Das hat ja schon eine andere Qualität wie ein einmonatiger Führerscheinentzug oder sowas. Insofern ist Deine Zuordnung zur Kategorie irrelevanter Klatsch und Tratsch ebenfalls nicht ohne Weiteres nachvollziehbar.-- Grip99 22:42, 23. Apr. 2009 (CEST)
Aufgrund der Versionslöschungen ist für einen Nichtadministrator gar nicht genau nachvollziehbar, worum es im Editwar überhaupt ging und wozu eine Meinung abgegeben werden soll. Meine Meinung ist jedenfalls, dass die zweijährige Haft (Einzelnachweis http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/626704 nach 13 min 30 sec) auf jeden Fall in den Artikel gehört. Wenn die Gesamtdauer der ursprünglich verhängten Haftstrafe umstritten ist, muss man eben z.B. "mindestens 2 Jahre" schreiben.-- Grip99 22:42, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Die gelöschten Versionen enthalten jeweils die gleiche URV. Siehe dazu dieser Hinweis. -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 09:30, 24. Apr. 2009 (CEST)
@grip99: "Nur wenn ein Vorwurf oder Zwischenfall bedeutsam (...) ist, gehört er in den Artikel (...)". (WP:BIO#Personen des öffentlichen Lebens) Die Häufung von Gesetzeskonflikten bei S. ist durchaus bedeutsam, da sie seine öffentliche Wahrnehmung nachhaltig geprägt hat. Einzelne Straftaten, Urteile und Details dazu sind dagegen nicht bedeutsam. Auch zwei Jahre in Japan würden wir nicht unbedingt aufnehmen, wenn sie keinem Zusammenhang zur enzyklopädischen Relevanz eines Schauspielers stünden. Gruß -- Superbass 16:42, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Wenn ich Nolispanmo richtig verstehe, bestand die beanstandete Stelle aus der wörtlichen Wiedergabe des vorletzten Absatzes des Spiegelartikels. Von der URV mal abgesehen scheint mir das aber durchaus keine Sammlung einzelner Straftaten, Urteile und Details dazu zu sein.
- Ein zweijähriger Japanaufenthalt während der Rentnerzeit, der nicht zu einer Unterbrechung oder Behinderung der Berufskarriere führt, wäre vielleicht tatsächlich nicht der Rede wert. Aber zum Beispiel die einjährige Weltreise von Harald Schmidt steht auch (nicht ohne Grund) im Artikel. Und zudem würde ich eine zweijährige Haftzeit, die ja doch eine andere Relevanz wie eine Reise hat, selbst bei einem Schwerverbrecher noch für bedeutsam genug halten, um sie aufzunehmen.-- Grip99 21:00, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Wie ich schon schrieb, und wie u.A. auch Port(u*o)s|(u*o)s oben andeutete, kann man die Häufung der Gesetzeskonflikte als Besonderheit erwähnen, meinentwegen auch unter Erwähnung der Haftstrafe, denn auch die ist wohl bereits Teil des öffentlichen Bildes von S. Mehr Details aber bitte nicht, Begründung siehe oben. Gruß -- Superbass 21:28, 24. Apr. 2009 (CEST)
Da alles ein bisschen auf dieser Diskussionsseite durcheinander geschrieben wird, möchte ich auf die (heute noch erweiterten) Quellenangaben weiter oben (Sektion "Privatleben") hinweisen - SPIEGEL, BR-Online, WELT, Südwestfunk: Die 37 Monate Haft wurden auch auch live und unwidersprochen vor Semmelrogge selbst und Publikum erwähnt (ca. 20. Minute) http://www.swr.de/swr1/rp/programm/leute/-/id=446530/did=2775884/pv=mplayer/vv=popup/nid=446530/1rz9h3d/index.html Alberich21 10:33, 25. Apr. 2009 (CEST)
Vorschlag:
Seit den 80er Jahren stand Semmelrogge häufig vor Gericht, unter Anderem wegen Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Führerschein, Drogenbesitz, Beleidigung und Betrug.[1] Schließlich wurde er wegen eines Verkehrsdelikts während der Bewährungszeit zu einer Gesamtstrafe von 37 Monaten Haft[2] verurteilt, von der er 24 Monate[3] von März 2004[4][5] bis März 2006[6] als Freigänger absaß.
- ↑ http://www.n-tv.de/364426.html
- ↑ http://www.swr.de/swr1/rp/programm/leute/-/id=446530/did=2775884/pv=mplayer/vv=popup/nid=446530/1rz9h3d/index.html ab 20 min
- ↑ http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/626704 ab 13 min 30 sec
- ↑ http://www.n-tv.de/362955.html
- ↑ http://www.n-tv.de/361737.html
- ↑ http://www.n-tv.de/648419.html
-- Grip99 19:33, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Nochmal: Gesamtstrafe ist ein juristischer Fachbegriff und meint etwas anderes. Eine Verurteilung zu einer solchen zu 37 Monaten gab es nicht (wenn es die gäbe, müsste ein Pressebericht zu exakt diesem Urteil aufzutreiben sein) - und wenn S. das in einer Sendung nicht demementiert, ist das seine Sache, davon wird das ganze aber nicht richtiger. -- Tobnu 11:04, 2. Mai 2009 (CEST)
- Einen Artikel mit der Begründung es wird keine Einigung geben [3] unbefristet vollsperren zu lassen scheint mir reichlich selbstentlarvend zu sein. Es mag Dein Ziel sein, dass es zu keiner Einigung kommt. Aus den reputablen Medienberichten, die hier zu Hauf geliefert wurden, lässt sich jedoch sicherlich ein Abschnitt erstellen, der die Persönlichkeitsrechte von Herrn Semmelrogge nicht verletzt und eine allgemein bekannte Facette seiner Person sachlich erwähnt. Da Du sprachlich und von der juristischen Kompetenz her dazu in der Lage zu sein scheinst, könntest Du das ja auch selbst übernehmen, um zu beweisen, dass Du hier nichts verschweigen willst.--bennsenson 11:09, 2. Mai 2009 (CEST)
- Ich habe es weiter oben schon mal geschrieben: Ich hatte es seinerzeit versucht, als eine Beschwerde über den Artikel beim OTRS einging. Aufgrund des Pressenebels (auch oben dargestellt) sehe ich mich aber außerstande, die Abläufe von Verurteilungen und Inhaftierungen so zu rekonstruieren, wie es eine richtige Darstellung erfordert - dazu würde ich vermutlich den Bundeszentralregisterauszug von S. benötigen. Ich bezweifele übrigens, dass S. selbst die ganzen Abläufe in juristisch richtigen Begriffen darstellen könnte. -- Tobnu 11:45, 2. Mai 2009 (CEST)
- Einen Artikel mit der Begründung es wird keine Einigung geben [3] unbefristet vollsperren zu lassen scheint mir reichlich selbstentlarvend zu sein. Es mag Dein Ziel sein, dass es zu keiner Einigung kommt. Aus den reputablen Medienberichten, die hier zu Hauf geliefert wurden, lässt sich jedoch sicherlich ein Abschnitt erstellen, der die Persönlichkeitsrechte von Herrn Semmelrogge nicht verletzt und eine allgemein bekannte Facette seiner Person sachlich erwähnt. Da Du sprachlich und von der juristischen Kompetenz her dazu in der Lage zu sein scheinst, könntest Du das ja auch selbst übernehmen, um zu beweisen, dass Du hier nichts verschweigen willst.--bennsenson 11:09, 2. Mai 2009 (CEST)
In der Tat scheint es sehr durchsichtig zu sein. Selbst trägt der User Tobru nichts außer blindem Herumlöschen im Artikel dazu bei den Artikel richtig auszubauen. Sein, man mag schon sagen, Vandalismus, wird auch noch durch WP dadurch "belohnt" dass der Artikel "in seinem Sinne" nun etliche Tage und Wochen so stehen bleibt. Wer legt eigentlich fest, wessen Version nun derart "festgestzt" richtig ist - und wer ist derjenige der den Edit-War begann? Schon traurig, dass solche unproduktiven Rabauken mit ihren blinden Weglöschungen auch noch belohnt werden. Wo sind eigentlich SEINE Links, dass die reichlich genannten seriösen Quellen allesamt falsch sind? Behaupten kann ich auch viel Alberich21 11:15, 2. Mai 2009 (CEST)
- Zu blöd zum Lesen? Ich brauche keine Links. Zum Zerpflücken der „Pressebelege“ brauche ich nur eigenen juristischen Sachverstand. -- Tobnu 11:45, 2. Mai 2009 (CEST)
Wenn du diesen wirklich besäßest, würdest du die Passage entsprechend (und belegt) umgestalten, anstatt ihn wie ein Vandale komplett und ersatzlos(!) zu löschen. Sollte ich vielleicht auch mal machen: Artikelpassagen über Computer oder Bekleidung, die m.E. fehlerhaft geschrieben sind einfach mal weglöschen! Ich habe ja schließlich Sachverstand, ich darf das. Alberich21 11:58, 2. Mai 2009 (CEST)
- Tasten wir uns doch einmal ganz entspannt heran: Bestehen Bedenken gegen den ersten Satz? Wenn nicht, bestehen Einwände gegen eine Ergänzung (sinngemäß) „...und wurde mehrfach zu Geld- und Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt.“ ? Vielleicht können wir ja dann im Interesse der Vollständigkeit zumindest einen Minimalkonsens schon einmal in den Artikel schreiben, während wir um die Formulierung zur abgesessenen Haftstrafe noch ringen. -- Wahrheitsministerium 12:08, 2. Mai 2009 (CEST)
- Ja, es bestehen Bedenken, nämlich gegen die Aufzählung der Delikte. „überwiegend wegen Verkehrsdelikten“ wäre juristisch sicherer. Bei der vorgeschlagenen Ergänzung dann das „auf Bewährung“ weglassen. Meine Formulierung zur Haftzeit: „Zeitweise befand er sich als Freigänger in Strafhaft, aus der er im März 2006 vorzeitig entlassen wurde.“ Keine Details, Daten, Zeiten oder sonst etwas, wo es auf absolute juristische Exaktheit ankommt. Für die Fassung können wir dann sogar auf Einzelnachweise verzichten. -- Tobnu 13:08, 2. Mai 2009 (CEST)
Die Verkehrsdelikte genauer zu benennen, scheint mir notwendig zu sein, daß es weder rote Ampeln noch Unfallflucht war, ist schon wichtig. Unter Berücksichtigung Deiner Anregungen fasse ich noch einmal zusammen:
Seit den 80er Jahren stand Semmelrogge häufig vor Gericht, überwiegend wegen Fahren unter Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein. Zeitweise befand er sich als Freigänger in Strafhaft, aus der er im März 2006 vorzeitig entlassen wurde.
Vollkommen belegfrei sollte das sicher nicht sein, welche Quelle(n) scheinen denn die seriösesten zu sein, die wir bisher so hatten? -- Wahrheitsministerium 13:59, 2. Mai 2009 (CEST)
- Die Verwendung des Oberbegriffs war Absicht, um die juristischen Deliktsbezeichnungen draussen zu lassen. „Häufig“ im ersten Satz sollte durch „mehrfach“ ersetzt werden, und die von Dir vorgeschlagene Ergänzung des ersten Satzes „und wurde zu mehreren Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt“ hast Du vergessen. Von den bisher vorgeschlagenen Einzelnachweisen hat mich keiner überzeugt. Da jede Verlinkung eines Presseberichts die Gefahr heraufbeschwört, dass dann wieder Details mit juristisch angreifbaren Formulierungen eingebaut werden, würde ich hier auf den Einzelnachweis verzichten. Die Fassung enthält nichts, was irgendwie strittig werden könnte, juristisch wäre damit ein Beweisantritt überflüssig. -- Tobnu 14:26, 2. Mai 2009 (CEST)
Klär mich doch mal einer auf, bitte. Da ist ein User der sagt unverhohlen und schlicht "Von den bisher vorgeschlagenen Einzelnachweisen hat mich keiner überzeugt." - und löscht mal eben munter eine ganze Passage. Und das mehrfach und wiederholt! Darf man das in Wikipedia? Fällt das nicht unter Vandalismus? "Mir persönlich gefällt das so nicht - ich lösche es einfach die gesamte Passage!". Ohne Ersatz, ohne Belege für die Gründe dieser Löschung. Einfach "ussem Jeföhl" und, Verzeihung, mit (ebenso unbelegtem) vorgebichem Sachverstand. Früher wurde man von Wikipedia dafür gesperrt. Die Zeiten haben sich scheinbar geändert - jetzt bestimmen vandalisierende Rechthaber mit Löschungen und Edit-War das Bild. Vielleicht habe ich ja nur was übersehen. Löblich hingegen ist zubewerten, dass ich bei unserem von WP-Moral, kollegialen Anstand und Mitarbeitenwollen unbeleckten Vandalen nun endlich mal so etwas wie Mitarbeit regt. Weiter so - vielleicht kommen wir unwissenden und stets fehlerhafte Presse lesenden Lichter (ohne Sachverstand) ja doch noch zu der Ehre, dass du den Artikel mal unverstümmelt lässt. Und kümmere dich mal um DEINE Belege für deine Löschungen! Z.B. Paragraphen oder "bessere" Quellen als unsere. Behauoten alleine gilt nicht! Traurig, dass du damit bei deinen Artikelverstümmelungen bisher durchgekommen bist. Alberich21 12:46, 3. Mai 2009 (CEST)
Wenn ein User, wie tobru, beständig mit guten und nachprüfbaren seriösen Quellen belegte Passagen inklusive aller Quellen aus einem Artikel löscht - dies sogar in einem Edit-War - ohne selbst hierfür eine belegbare Begründung mitzuliefern betrachte ich das als Vandalsimus-ähnliches Verhalten. Sollte ich mich täuschen und es gibt einen guten und auch von Wikipedia anerkannten Grund für dieses in Wikipedia und unter Wikipedianern eher unübliche ruppige Gebaren des blinden unbegründeteten Weglöschens und Artikelverstümmelung, dann bitte ich um Vergebeung für den Vorwurf des Vandalsismus. Dann habe ich mich von den Augenscheinlichkeiten dazu verleiten lassen. Sorry. Alberich21 19:39, 3. Mai 2009 (CEST)
- Tobnu besitzt juristischen Sachverstand und ist, wie er selbst richtig schreibt, im Rahmen der Arbeit des Support-Teams mit dem Werdegang dieses Artikels vertraut. Dort gibt es einen einschlägigen Vorgang zum Artikel der es, analog zu den Forderungen in WP:BIO, anraten lässt, hier behutsam mit Begriffen und Daten umzugehen. Daher befürworte auch ich einen Text etwa wie folgt:
Seit den 80er Jahren stand Semmelrogge mehrfach vor Gericht und wurde zu mehreren Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt, überwiegend wegen Verkehrsdelikten. Zeitweise befand er sich als Freigänger in Strafhaft, aus der er im März 2006 vorzeitig entlassen wurde.
- Das beschönigt oder verharmlost imho nichts, erspart dem Artikel einen längeren Absatz zu einzelnen Straftaten und Haftzeiten und ist juristisch kaum angreifbar. Gruß --Superbass 22:00, 3. Mai 2009 (CEST)
- +1, scheint mir vernünftig zu sein.--bennsenson 22:59, 3. Mai 2009 (CEST)
Ich habe nicht minder technischen Sachverstand und ebenso Sachverstand, was Computer und Programmiersprachen angeht. Aber ich gehe nicht hin und lösche mal eben eine ganze Passage inklusiver aller Quellen eines Artikels, nur weil mich ein Wort, eine Formulierung oder ein Detail stört. Dann gehe ich hin und setze meinen Sachverstand nicht zum Zerstören ein, sondern dazu die strittige Passage zu entschärfen, umzugestalten und ggf. auf einer Diskussionsseite mich dezidiert dazu - im Dialog mit anderen! - zu äußern, was ich genau meine. Und zwar präzise und möglichst mit Belegen. Alles andere ist wortknappe Gutsherrenart, so als gelte die Meinung anderer user einen Dreck, - und so was benötigt kein Lexikon, was von den Beiträgen der Gemeinde lebt. Oder ist WP schon auf ausgesuchte Editoren verteilt? So viel zu den konstruktiven Qualitäten eines Users der "im Rahmen der Arbeit des Support-Teams mit dem Werdegang dieses Artikels vertraut" ist. Bin mal gespannt, ob dieser letzte Vorschlag Gnade vor den Augen unseres strengen Sachverständigen findet, oder ob er, sobald in den Artikel verankert, sogeich mit der Begründung gelöscht wird: "Nee, gefällt mir persönlich irgendwie immer noch nicht" Alberich21 22:29, 3. Mai 2009 (CEST)
- Wenn Du gütigerweise statt Giftzwergerei zu betreiben genauer lesen würdest, würdest Du feststellen können, dass der Text, den Superbass im Kasten zusammengefasst hat, die Fassung ist, die von mir auf Basis von Wahrheitsministeriums Vorarbeit am 2. Mai um 14:26 vorgeschlagen wurde. -- Tobnu 00:19, 4. Mai 2009 (CEST)
Stimmt - jetzt sehe ich es auch. Und warum nicht gleich so? Warum den Artikel nicht gleich so aufbauend editieren, damit es passt? Warum erst alles komplett löschen und kaputtmachen, ohne Belege für die eigenen Annahmen, aber dafür mit tollen (sinngem.) Kommentaren, wie "Gefällt mir nicht" "SPIEGEL = Yellow Press" "Ich weiß was richtig ist, weil Sachverstand"? "Ich tobru, ich das dürfen!" Naja, SO im Elfenbeiturm hockend würde ch niemals Artikel korrigieren. Da würd ich mich vor anderen stets in ehrlicher Absicht mitarbeitenden Wikipedianern schämen. Aber nun wirds ja wohl was... Man soll eben die Hoffnung nie aufgeben. Hoffentlich begegnest du mir nicht mehr wieder. Ich möchte konstruktuive freundliche Mitstreiter um mich, keine selbsterklärten "Fachleute" mit offensichtlich ungeahndeter Löschungs- und Editwar-Erlaubnis Alberich21 01:58, 4. Mai 2009 (CEST)
- Ich habe tatsächlich nur zusammengefasst und nichts eigenes kreiert - hätte ich vielleicht besser dazugeschrieben. Ich schließe aus den letzten Beiträgen, die beiden Sätze könnten so in den Artikel? Wenn ich bis morgen nachmittag nichts Gegenteiges höre, würde ich dann entsperren, ok? Gruß --Superbass 17:11, 4. Mai 2009 (CEST)
- Von mir aus kannst Du ihn gesperrt lassen. Sonst wiederholt sich das Theater demnächst. -- Tobnu 18:27, 4. Mai 2009 (CEST)
- Mit dieser Aussage belegst du nur, dass dir weder der Artikel noch seine Vollständigkeit wirklich am Herzen liegen - sonst wärest du sehr damit einverstanden, dass zumindest "deine" Version (die wohl ihre Zeit benötigte um überhaupt aus deiner Maushand zu perlen) zum Wohle des Artikels und im Interesse eines umfassenden Wikipedia-Projektes veröffentlicht wird. Ging dir wohl nur ums ersatzlose Löschen, das Rechthaben und um den "Sachverstand", nicht um die in einer Zusammenarbeit gelungene Vollständigkeit des Artikels selber. Alberich21 19:43, 4. Mai 2009 (CEST)
- Von mir aus kannst Du ihn gesperrt lassen. Sonst wiederholt sich das Theater demnächst. -- Tobnu 18:27, 4. Mai 2009 (CEST)
- Hmpf, nun lasst es doch mal gut sein. Wenn es neuen Stress gibt, wird der Artikel halt nochmal gesperrt; und ansonsten gab es in den letzten Wochen durchaus auch schonmal sinnvolle Änderungen, was gegen eine Präventivsperre spricht. Gruß --Superbass 19:49, 4. Mai 2009 (CEST)
@Superbass: Die eingerahmte Version ist allemal besser als das völlige Verschweigen des Sachverhalts wie in der gegenwärtigen Version. Insofern kein Widerspruch von mir. Was allerdings, obwohl es anscheinend gar nicht umstritten ist, fehlt und nach meiner Meinung entscheidender ist als der Monat der Entlassung, ist (mindestens) die Dauer der tatsächlichen Inhaftierung (größtenteils als Freigänger). Er wurde am 23.2.2004 inhaftiert und kam am 24.3.2006 frei. Diese Dauer (25 Monate und nicht bloß 24, wie oben von mir geschrieben) ist durch Presseberichte aus den entsprechenden Tagen mit Datumsangabe belegt (u.a. [4]) und sollte in den Artikel. Weiteres siehe die folgenden Abschnitte:
@tobnu: Nach Auskunft des JVA-Chefs handelte es sich bei den verbüßten 25 Monaten um 2/3 der Haftstrafe. Dies spricht durchaus dafür, dass die Gesamtstrafe wie andernorts ebenfalls angegeben 37 Monate betrug.
Dein Verdacht weiter oben, dass es sich bei den 37 Monaten um eine Fehlinterpretation der Reporter handeln könnte, basiert vermutlich auf dieser oder einer ihr ähnlichen Meldung, bei der eine Gesamtstrafe von 17 Monaten aus zwei Einzelstrafen von 10 Monaten gebildet wurde. In dieser Gesamtstrafe von 17 Monaten noch nicht berücksichtigt war allerdings die in der verlinkten Meldung zitierte Bewährungsstrafe des Landgerichts Bielefeld von 24 Monaten, die durchaus zu einer Erhöhung auf 37 Monate führen kann.
Insofern frage ich mich (und Dich) schon, wie Du zu der Aussage kommst, es habe keine Bildung einer Gesamtstrafe von 37 Monaten gegeben (auch wenn ich tatsächlich keinen Pressebericht über eine derartige Entscheidung gefunden habe) und der juristische Fachbegriff bezeichne einen anderen Sachverhalt als den bei Semmelrogge vorliegenden.
Fakt ist, dass sowohl die 25 Monate Haft als auch die Aussage des GerichtssprechersJVA-Chefs, er habe 2/3 verbüßt, belegt sind.--Grip99 01:29, 5. Mai 2009 (CEST), letzten Satz verbessert 17:34, 5. Mai 2009 (CEST)
- Um Dich zu zitieren: „die durchaus führen kann“ - An dem Punkt spekulierst Du, auch wenn Deine Vermutung stimmig ist. Gesichertes Wissen sieht anders aus. Die Haftdauer (dass es sich um eine 2/3 Entlassung handelte, habe ich die ganze Zeit schon angenommen) halte ich jedoch für entbehrlich: Die Strafe ist verbüßt, der Strafrest möglicherweise erlassen (Üblichen Bewährungszeit ist drei Jahre, die sind vorbei. Den Erlaß Hinderliches ist jedenfalls nicht in die Presse gekommen und in dubio auch nicht geschehen.). Der Unterschied zwischen „vorzeitig entlassen“ und „nach 2/3 der Haftdauer auf Bewährung entlassen“ ist, dass viele Laien die zweite Formulierung so verstehen, dass die Bewährung noch andauert, solange nicht deutlich da steht, dass die Reststrafe erlassen wurde. Das wissen wir aber nicht und können es darum nicht schreiben. Damit wäre die zweite Fassung - da wir nicht wissen, ob die Bewährung noch andauert - im Sinne von WP:BIO kritisch: Jemanden zu unterstellen, er stünde unter Bewährung, bei dem dieses nicht mehr der Fall ist, ist ehrenrührig. Der Vorteil bei der vorgeschlagenen Formulierung "Zeitweise saß er" ist, dass sie nicht nur diesen letzten Gefängnisaufenthalt Semmelrogges abdeckt, sondern den gesamten Zeitraum ab den 80er Jahren, in dem es eine frühere Inhaftierung gab. -- Tobnu 08:35, 5. Mai 2009 (CEST)
- Das meinte ich mit Begründung. Sehr gut. Jetzt kann man dich ein weig besser verstehen. Ließe sich nicht "auf Bewährung" weglassen - eben weil wir es (noch) nicht wissen - so dass er nach "2/3 der Haftstrafe entlassen" wurde? Punkt. Damit ist auch das Ansehen der Person gewahrt. Strafe abgesessen und fertig. Und die Passage wäre vollständiger, als nur so ein kümmerliches Rest-Fragment, dass deswegen so kümmerlich erscheint, nur weil über die Passage seiner bekannten Straffälligkeit stets dein Damoklesschwert der (unter Wikipedia-Usern eher unüblich) ersatzlosen(!) Komplettlöschung schwebt. Alberich21 10:22, 5. Mai 2009 (CEST)
- Um Dich zu zitieren: „die durchaus führen kann“ - An dem Punkt spekulierst Du, auch wenn Deine Vermutung stimmig ist. Gesichertes Wissen sieht anders aus.
- Spekulieren würde ich vielleicht, wenn ich die Äußerung des JVA-Chefs als einzigen Beleg hätte, denn dann wäre vielleicht nicht ganz klar, ob es 36 oder 37 Monate waren. Wesentliche Quelle ist jedoch immer noch das oben mehrmals zitierte Interview bei SWR1 Rheinland-Pfalz. Der dortige Moderator hat sich die 37 Monate sicher nicht aus den Fingern gesogen, sondern sie vermutlich im wohl als reputable Quelle geltenden Archiv der ARD gefunden. Und Semmelrogge hat wie gesagt damals auch nicht dementiert.
- Die Äußerung des JVA-Chefs diente mir lediglich dazu, eventuelle Zweifel durch einen weiteren Beleg zu zerstreuen.
- Die Haftdauer halte ich jedoch für entbehrlich: Die Strafe ist verbüßt, der Strafrest möglicherweise erlassen.
- Naja, dass ein Ereignis in der Vergangenheit abgeschlossen wurde, heißt ja nicht, dass es für die Enzyklopädie entbehrlich ist. Ich halte die Dauer der längsten Haftstrafe, zu der er verurteilt wurde, oder zumindest die der dafür verbüßten Haft für wesentlich, weil sie dem Leser einen Anhaltspunkt für Intensität und Umfang der Delikte gibt. 37 Monate sind was Anderes als 12 Monate, und auch was Anderes als 8 Jahre.
- Der Unterschied zwischen „vorzeitig entlassen“ und „nach 2/3 der Haftdauer auf Bewährung entlassen“ ist, dass viele Laien die zweite Formulierung so verstehen, dass die Bewährung noch andauert, solange nicht deutlich da steht, dass die Reststrafe erlassen wurde.
- Ich denke nicht, dass der durchschnittliche juristische Laie diese Formulierung in der von Dir befürchteten Weise falsch versteht. Aber unabhängig davon erscheint mir eine noch OMA-tauglichere Formulierung ohne größere Abstriche beim Inhalt im Bereich des Möglichen. Notfalls lässt man einfach wie von Alberich vorgeschlagen das auf Bewährung weg.
- Der Vorteil bei der vorgeschlagenen Formulierung "Zeitweise saß er" ist, dass sie nicht nur diesen letzten Gefängnisaufenthalt Semmelrogges abdeckt, sondern den gesamten Zeitraum ab den 80er Jahren, in dem es eine frühere Inhaftierung gab.
- Wenn sie alle Inhaftierungen abdecken sollte, wäre aus der er im März 2006 vorzeitig entlassen wurde teilweise falsch.
- Ich halte übrigens nach wie vor den Verzicht auf Einzelnachweise für unzweckmäßig und nicht im Einklang mit WP:BLG. Dass auch fehlerhafte Meldungen durch die Medien geistern mögen, sollte nicht zu einer pauschalen Ablehnung jeglicher Belege führen.--Grip99 17:34, 5. Mai 2009 (CEST)
- Ich setze die Kastenformulierung, die ja zumindest niemand abehnt, mal rein und gebe den Artikel frei. Verbunden allerdings mit der Aufforderung, den zuletzt recht sachlichen Ton in der Diskussion fortzuführen und vor einer Einigung auf das "wie" keine Edits in Punkto Haft/Straftaten im Artikel vorzunehmen. Vielen Dank, --Superbass 20:47, 5. Mai 2009 (CEST)
- Danke für Deine erfolgreiche Vermittlung. Ich denke auch, man sollte vorerst an dieser "Mini-Lösung" festhalten, da sie am wenigsten angreifbar ist und nähere Details meiner Meinung nach nicht zwingend zu mehr Erkenntnisgewinn bezüglich seiner Person führen. Ich möchte jedoch trotzdem feststellen, dass ich der Argumentation von Grip99 durchgehend folgen kann. Einfach Berichte reputabler Medien als unzureichend zu deklarieren, sollte in kommenden Diskussionen vermieden werden.--bennsenson 09:59, 6. Mai 2009 (CEST)
- Dem, insbesondere dem letzten Satz, schieße ich mich voll un ganz an. Verbunden mit dem Wunsch, dass die Diskussion, im Hinblick auf die recht magere Minimallösung, fortgeführt wird. Danke Alberich21 13:39, 6. Mai 2009 (CEST)
abgesehen vom inhalt des umstrittenen absatzes...
..könnte man den satzbau etwas an den normalen lese-rhythmus anpassen? Soll heißen: statt: Seit den 80er Jahren stand Semmelrogge mehrfach vor Gericht und wurde zu mehreren Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt, überwiegend wegen Verkehrsdelikten. eher: Seit den 80er Jahren stand Semmelrogge mehrfach vor Gericht und wurde, überwiegend wegen Verkehrsdelikten, zu mehreren Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt. gruss-- Cusquena 22:44, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Ich sehe da keine Verbesserung. Wenn schon, dann den Nebensatz in Klammern oder Gedankenstrichen einschließen. Gruß -- Grip99 23:06, 24. Jul. 2009 (CEST)
Änderungen von Benutzer:Wikisemmel
Wie kann man einerseits mit seinem Bad-Boy-Image kokettieren und Werbekampagnen fahren, in denen die eigene Haft als Gag benutzt wird, und dann andererseits sich über die öffentliche Aufmerksamkeit dafür beschweren? -- Grip99 23:12, 24. Jul. 2009 (CEST)
- solte man einbauen (mal ne nachprüfbare quelle für drei jahre)--87.186.85.13 00:21, 25. Jul. 2009 (CEST)
- ps.: gibt`s eigentlich garantie auf bewährung?
Martin Semmelrogge Straftaten
Liebe Wikipedia-Schreiber und Diskussionsteilnehmer, um diese endlose Diskussion mal auf den Punkt zu bringen: Hier die aus Wikipedia-Hilfe kopierten Richtlinien zum Thema Persönlichkeitsrechte: Straftaten [Bearbeiten] Auch Opfer von Verbrechen und Straftäter genießen Persönlichkeitsrechte. Die Namen von Opfern wie Tätern in zeitgenössischen Kriminalfällen, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, sollten in der Wikipedia daher nur dann ausgeschrieben werden, wenn diese Personen unter ihrem Namen nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, zum Beispiel durch Buchveröffentlichungen, oder (außer durch den Tathergang und das Strafverfahren) auch aus eigener Entscheidung öffentlich aufgetreten sind, zum Beispiel durch Talkshowauftritte. Damit wird beispielsweise verhindert, dass das Opfer einer Mädchenentführung einige Jahre später seinen Namen bei Google eintippt und dann einen Wikipediaartikel vorfindet „Entführung der XY … Der Täter wurde wegen mehrfachen sexuellen Missbrauches verurteilt“.
In vielen Rechtskreisen, auch Deutschland, haben verurteilte Täter einen rechtlichen Anspruch auf Resozialisierung, der eine Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft nach dem Ende seiner Strafe ermöglichen soll. Nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Lebach-Urteil kann die Nennung ihres vollständigen Namens im Zusammenhang mit der Tat durch die Massenmedien dieses Ziel erheblich beeinträchtigen; in einem solchen Fall könne das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zwar bei einer aktuellen Berichterstattung über die Straftat noch Vorrang haben, nach Abschluss des Falls, wenn „die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert“ wurde, sei jedoch in der Regel ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht mehr gerechtfertigt. Informationsübernahme in die Wikipedia aus der Presse von Namen und von Lebensumständen der Beteiligten sollte daher im Einzelfall auf die langfristige Relevanz geprüft werden. Im Zweifelsfall ist es angebracht, tagesaktuelle Presseinformationen in Artikeln bei Wikinews zu veröffentlichen.
Zitat Ende. Wir meinen, die Öffentlichkeit ist über vergangene und verbüßte Straftaten von Martin Semmelrogge bereits ausreichnend informiert worden. Auch er genießt als deutscher Staatsbürger das Recht auf Resozialisierung, und es gibt keinen Grund, warum seine Vorstrafen, Gerichtsprozesse etc. immer wieder neu der Öffentlichkeit präsentiert oder dieselbe daran erinnert werden sollte. Jeder Mörder und Kinderschänder genießt hier mehr Rechte als ein Schauspieler, der nun wirklich niemandem ausser sich selbst geschadet hat. Man muß also die Öffentlichkeit keineswegs immer wieder neu über Vorstrafen von Semmelrogge in Kenntnis setzen. Dies widerspricht sich auch nicht, wenn Martin Semmelrogge in Fernsehsendungen oder Zeitschriftenartikeln oder in seiner Biografie dazu Stellung genommen hat. Wer die entsprechenden Publikationen genau studiert, wird feststellen, daß die Einlassungen über seine Vergangenheit nicht von ihm ausgingen, sondern lediglich Antworten auf Fragen waren, es liegt ihm nichts daran, damit in der Öffentlichkeit zu prahlen.
Die Biografie und die Interviews sind zeitnah nach der Haft bzw. letzen Verurteilung entstanden, daher war das Interesse an der Berichterstattung noch gegeben. Inzwischen sind aber mehr als Drei Jahre vergangen und das ganze Thema hat keinen aktuellen Bezug mehr. Dies wäre aber die Bedingung, das solche Erwähnungen über Privates überhaupt noch in Wikipedia erscheinen dürfen. Daher bitten wir um euer Verständnis und um die Streichung von den Passagen, die sich auf Martin Semmelrogges "kriminelles" Vorleben beziehen. Herzliche Grüße von Martin und Sonja Semmelrogge
- Juristisch interessant und wichtig ist auch das Lebach II-Urteil (BVerfG, 1 BvR 348/98 vom 25. November 1999): „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt Straftätern aber keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit der Tat konfrontiert zu werden. Ein solches Recht läßt sich weder dem Lebach-Urteil von 1973 noch anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entnehmen. Im Lebach-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht lediglich festgestellt, daß das Persönlichkeitsrecht vor einer zeitlich unbeschränkten Befassung der Medien mit der "Person eines Straftäters und seiner Privatsphäre" Schutz bietet. Eine vollständige Immunisierung vor der ungewollten Darstellung persönlichkeitsrelevanter Geschehnisse war damit nicht gemeint. Entscheidend ist vielmehr stets, in welchem Maß eine Berichterstattung die Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigen kann.“ Die Persönlichkeitsentfaltung des Herrn Wikisemmel sehe ich nicht gehindert. Wenn man zudem noch den entscheidenden Unterschied zwischen dem Täter der Lebach-Morde und Herrn Wikisemmel berücksichtigt (ersterer war nicht prominent) und den Umstand, dass Herr Wikisemmel durchaus selbst das Medieninteresse gefüttert hat (die Biografie mag zeitnah geschrieben worden sein, Bücher schreibt man jedoch, damit sie, z.B. in Bibliotheken, präsent bleiben) sehe ich keinen Grund, wieso der maßvolle Absatz entfernt werden sollte. -- 80.139.120.93 14:57, 25. Jul. 2009 (CEST)
- Ich kann nicht verstehen, wieso Sie, Herr Semmelrogge, gerade hier nicht zu Ihrer Vergangenheit stehen, wo Sie dies doch andernorts (in Talkshows und dergleichen) ganz offen und ehrlich zu tun scheinen. Bei kaum einem anderen Schauspieler ist gerade diese Art von Problemen im Privatleben so eng mit dem Bild der Person in der Öffentlichkeit (und auch mit den gespielten Rollen) verknüpft wie bei Ihnen, und das ganz unabhängig von der Wikipedia. Die Bekanntheit dieses Aspekts zeigt sich ja auch daran, dass Sie in doppeldeutigen Anzeigen wie der oben von mir erwähnten auftreten und damit Geld verdienen. Wenn fast keiner diesen Aspekt Ihres Privatlebens kennen würde, würde auch der Gag der Anzeige wirkungslos verpuffen.
- Diese Bekanntheit Ihrer privaten Probleme hat Ihnen anscheinend für Ihre Karriere nicht einmal sehr geschadet, weil Verkehrsdelikte gemeinhin als Kavaliersdelikte angesehen werden und die Details der Sache aus den 80ern eher unbekannt sind. Vor allem bedürfen Sie aber doch anscheinend gar keiner Re-Sozialisierung. Selbst während Ihrer Haftzeit sind Sie als Schauspieler engagiert worden. Sie werden ganz überwiegend als weitgehend sympathischer Schauspieler wahrgenommen, der halt auch mal einen über den Durst getrunken hat und es mit dem Führerschein nicht so genau nimmt, aber nicht als Krimineller, der nebenbei schauspielert. Und der Artikel liefert eben dieses zutreffende zwiespältige Bild mit starkem Akzent auf der Schauspielerei. Man könnte höchstens noch mehr Details zu Ihrer beruflichen Karriere hinzufügen.
- Ihre Situation ist in vielerlei Hinsicht nicht mit der Situation eines Mörders wie im Fall Lebach vergleichbar, der nur durch dieses Verbrechen überhaupt an die Öffentlichkeit trat. Für einen solchen bewirken natürlich die Vorbehalte der Bevölkerung in viel stärkerem Umfang eine extreme soziale Ausgrenzung und können eine Re-Sozialisierung nach einer langjährigen Haftstrafe (ohne Freigang wie bei Ihnen) unmöglich machen. Bei Ihnen liegen die Verhältnisse aber völlig anders. Diesen Unterschied hat die IP 80.139.120.93 über mir gut zusammengefasst.
- Bei (zum Beispiel) Ingrid van Bergen, Otto Graf Lambsdorff, Helmut Kohl oder Klaus Zumwinkel werden die Verurteilungen auch nicht verschwiegen, sondern im Gegenteil sogar in (absolut und - abgesehen von van Bergen - auch relativ zu den Taten) größerem Umfang ausgebreitet. Dies wäre eigentlich auch hier angebracht. Die momentan im Artikel stehende Kompromisslösung bzgl. Ihrer Haftstrafen hatte nur deshalb Bestand, weil die Befürworter einer genaueren Beschreibung (zu denen auch ich gehörte) trotz guter Argumente auf eine Fortsetzung der langwierigen Diskussion verzichtet haben und den Kompromiss nicht wiederaufrollen wollten. Das sollten Sie aber auch nicht tun.
- Wenn Sie übrigens konstruktiv oder verbessernd zu Ihrem Artikel beitragen wollen, können Sie dies gern tun, sollten dabei jedoch zur Vermeidung von Enttäuschungen WP:Interessenkonflikte und dort insbesondere WP:Interessenkonflikte#Eigendarstellung beachten. Im Moment ist allerdings der Artikel wegen der durch Ihre Löschungen bedingten Sperre für Sie nicht änderbar und Sie müssen Ihre Vorschläge hier auf die Diskussionsseite schreiben. Mit freundlichen Grüßen --Grip99 21:16, 25. Jul. 2009 (CEST)
Sehr stark in der Öffentlichkeit stehende Personen wie Heinrich Fürst zu Fürstenberg versuchen insbesondere vor dem berüchtigten Landgericht Hamburg sich unter Berufung auf ihre angeblichen Persönlichkeitsrechte eine weiße Weste hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Verurteilungen zu verschaffen. Wer ein Leben in der Öffentlichkeit führt, muss damit leben, dass ihm zeitlebens frühere Verfehlungen vorgehalten werden. Zu einer vollständigen Biographie gehören immer auch die schwarzen Flecken --Nobelhobel 17:24, 30. Jul. 2009 (CEST)
Job
also diese bezeichnung "einer der meistbeschäftigten deutschen Schauspieler" finde ich schon sehr hochgestochen für den herren semmelrogge. was hat er den in den letzten 10 jahren tolles gemacht? wenn ich an deutsche schauspieler denke fällt mir der herr semmelrogge erst sehr spät ein. nichts für ungut :) spielt doch immer nur kleine nebenrollen und seine besten jahre sind auch schon 20 jahre her. also ich seh ihn so gut wie nie und wenn dann höchstens in talk shows:) (nicht signierter Beitrag von 80.129.42.138 (Diskussion) 02:25, 24. Jan. 2008 (CET))
Zeiten ändern Dich
Herr Semmelrogge scheint 5 Sekunden in dem Film da aufzutreten, der ständig eingetragen wird. Unabhängig von einer zu liefernden Credit-Quelle, ist das Filmographierelevant?--Lorielle 23:29, 3. Feb. 2010 (CET)
- Er spielt mit, also kommts in die Filmografie. Wo ist das Problem? — PDD — 00:01, 4. Feb. 2010 (CET)
- Problem 1: Wo außer im Artikel steht, dass er mitspielt? WP:Q
- Problem 2: Wo steht, dass jeder Kurzauftritt (so es denn einer ist) in eine Filmmographie gehört? (WP:Unübersichtlichkeit, WP:WSIGA?)
- Das ist das Problem.--Lorielle 18:57, 4. Feb. 2010 (CET)
- Problem 1 ist kein Problem, da Semmelrogge sogar im Trailer prominent auftaucht. Problem 2 ist kein Problem, da ganz sicher nirgendwo steht, dass Kurzauftritte (selbst wenn es einer sein sollte) nicht in die Filmografie gehören. — PDD — 20:05, 4. Feb. 2010 (CET)
Löschung einer Passage durch Alleswirdbesser
Löschung erfolgte, da sie nichts mit dem Beruf oder den wikipedia-üblichen Relevanzkriterien zu tun haben. Und geeignet sind der Person zu schaden. Die Sache ist zudem verjährt und die Delikte tauchen auch sonst nirgends mehr auf. Selbst das Führungszeugnis ist mittlerweile sauber. Es ist nicht einzusehen, warum das hier als aufgeführt werden sollte, wenn nicht, um die Person zu diskreditieren. --Alleswirdbesser 12:49, 21. Jun. 2011 (CEST)
Der Mann ist ja Schauspieler und nicht bekennender Krimineller. --Alleswirdbesser 12:52, 21. Jun. 2011 (CEST)
- üblicherweise sollte man die Reaktion der anderen User auf den Disku-Beitrag abwarten, bevor man die in Frage stehende Passage löscht. Editswars sind tunlichst zu vermeiden.--Ottomanisch 14:45, 21. Jun. 2011 (CEST)
- Alleswirdbesser, ich schreibe das wieder rein. Selbst eine Verurteilung wegen Mordes wird im Normalfall irgendwann aus dem Führungszeugnis entfernt. Das bedeutet aber keineswegs, dass deswegen von da ab bei Prominenten die Erwähnung der Tat oder der Verurteilung untersagt wäre. Im Übrigen lief dazu schon eine längere Diskussion im Jahr 2009, bei der die Befürworter einer ausführlicheren Darstellung trotz der besseren Argumente freiwillig darauf verzichtet haben, ihre Position zur Gänze im Artikel umzusetzen, siehe [5] und [6]. Es könnte sich aus Deiner Sicht als kontraproduktiv erweisen, die seit damals im Artikel stehende Formulierung in Frage zu stellen. --Grip99 02:18, 22. Jun. 2011 (CEST)
Falsch, ein Mord wird nie aus dem Führungszeugnis gestrichen. Und was soll das mit dem kontraproduktiv? UM was geht es hier? Es ist einfach nicht redlich und macht denn Eindruck einer motivierten Inhaltsangabe. Ich sehe keinen grund, warum der Eintrag bestehn bleiben sollte. Der MAnn def. sich ja nicht über seine Straftaten. Es wäre dann also an der Zeit, die Park- und Alkoholsünden aller Promis hier zu ergänzen. Aber warum? Wir sind doch keine Regenbogenpresse. Was für ein Quatsch. --81.14.209.194 15:55, 22. Jun. 2011 (CEST)
- Bitte lies § 33 f. im Bundeszentralregistergesetz sowie die dort erwähnten Paragraphen des StGB. Mord kann nach einer Entlassung aus dem Gefängnis sehr wohl aus dem Führungszeugnis verschwinden. Wer natürlich ohnehin lebenslang im Gefängnis sitzt, bei dem wird auch der Eintrag im Führungszeugnis nicht gelöscht.
- Hast Du die von mir angegebenen beiden Diskussionen vollständig durchgelesen? Dort stehen auch Argumente, die eben belegen, dass im Fall Semmelrogge zumindest die Alkoholeskapaden inklusive Verurteilungen (anderes mit Gerichtsbezug will ich jetzt gar nicht erwähnen) zum weitbekannten öffentlichen Bild dazugehören (ganz egal, was wir hier schreiben oder nicht schreiben). Z.B. steht oben der Verweis auf "Ich habe bei OKI gekauft und dafür 3 Jahre bekommen", wo Semmelrogge selbst mit seinem Image kokettiert und damit (mutmaßlich) Geld verdient hat. Diese Werbung hätte gar nicht funktioniert, wenn praktisch keiner die Anspielung verstanden hätte. --Grip99 01:45, 23. Jun. 2011 (CEST)
- Die Relevanzkriterien beziehen sich auf die Relevanz eines Lemmas. Bezüglich Artikelinhalten ist hingegen WP:Q lesenswert.--91.39.112.87 18:31, 22. Nov. 2011 (CET)
Aktuelles
Semmelrogge spielt einen Piraten im Piraten Open Air Grevesmuelen.[7] (nicht signierter Beitrag von 91.12.240.90 (Diskussion) 20:51, 31. Mai 2012 (CEST))
Semmelrogge hat sich für seine Frau Sonia tätoowieren lassen.[8] (nicht signierter Beitrag von 91.12.216.151 (Diskussion) 00:30, 30. Sep. 2012 (CEST))
Straftatbestand geändert
"Fahren ohne Führerschein" korrigiert in "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Nur das ist juristisch korrekt, auch wenn es die Quelle, eine Zeitung, in ihrer Überschrift anders schreibt. Der Führerschein ist nur Nachweisdokument der behördlichen Fahrerlaubnis, also das Papier in der Mappe. Ohne das Papier zu fahren ist nur eine OWi. --Lukas Berlinger (Diskussion) 16:50, 28. Nov. 2012 (CET)
Unvollständig-Baustein
Der bezog sich wohl auf das Vorstrafenregister, dass inzw. ja hübsch dokumentiert ist. Die Filmografie ist auch ziemlich vollständig, daher besteht eigentlich keine echte Lücke im Leben. Ich entferne den Baustein daher demnächst. --Feliks (Diskussion) 08:58, 13. Dez. 2012 (CET)
Der Coup
Liebe Semmelrogge-Spezialisten,
mir fehlt in der Filmographie ein Film, der leider auch sonst nirgendwo im Internet dokumentiert zu sein scheint und wohl auch nirgends erhältlich ist. Ende der 70er oder Anfang der 80er gab es aber mal einen Fernsehkrimi, in dem es um einen fiktiven Klau der gerade neu von der Bundesbank ausgegebenen 5-DM-Stücke in Form von 3 (oder 5?) Lkw-Ladungen (und den Problemen, mit dieser Beute etwas sinnvolles anzufangen) ging. Die Lkw wurden auf einer fingierten Autobahn-Baustelle "abgezweigt" und in einem stillgelegten Bergwerksstollen einige Zeit zwischengelagert. Es ist alles schon eine Weile her, aber ich kann diesen Dreiteiler - m. E. obigen Namens - unmöglich geträumt haben und ich erinnere mich u. a. genau, dass es Semmelrogge war, der in diesem Film den denkwürdigen (?!) Satz abgelassen hat: "Länger ist er schicker, besser ist er dicker". Seine Rolle war, soweit ich mich erinnere, und wen wundert's: einer der am Überfall beteiligten Ganoven. Für die damaligen Verhältnisse ging es insgesamt ziemlich actionreich und durchaus spannend zu. Wer hier außer mir kennt diesen Film und kann evtl. etwas über das Phänomen berichten, dass das Werk nirgendwo erwähnt oder gar erhältlich ist (evlt. ist ja lediglich der Titel falsch)? --92.206.6.221 22:19, 9. Nov. 2013 (CET)
- Das Ding. Aber da hat er wohl nicht mitgemacht. Vielleicht hast Du ihn mit Uwe Ochsenknecht verwechselt, weil beide im Boot mitspielten. --Grip99 02:15, 27. Nov. 2013 (CET)
Fehlende Serienauftritte
In drei Folgen von Polzeiinspektion 1 hatte er auch Auftritte. Ausserdem spielte er in der ORF Serie Seehotel Fischer den Ober Klaus (Folge drei bis fünf mit dem Stadartspruch: "Ick bin Klaus- ihr Ober- Wat kann ick denn für ihr dem sein Wohlbefinden tun?" ) . --Joss1060 (Diskussion) 19:25, 11. Nov. 2013 (CET)
Privater Abschnitt verstößt m.E. gegen interne Richtlinien und gegen das Persönlichkeitsrecht zum Schutz Resozialisierter und enthält nicht relevante Informationen
Im privaten Abschnitt von Martin Semmelrogge steht Folgendes:
Seit den 1980er Jahren stand Semmelrogge wiederholt vor Gericht und wurde zu mehreren Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt, überwiegend wegen Verkehrsdelikten. Zeitweise befand er sich auch als Freigänger in Strafhaft. 1987 erschien eine Single der Deutschpunkband Stunde X unter dem Titel Befreit Martin Semmelrogge auf dem Weserlabel. 2 Pfennig pro verkaufter Einheit gingen an die deutsche Rechtshilfe. Am 28. November 2012 wurde Semmelrogge wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Nürnberg zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, die er am 14. Januar 2013 in der JVA Waldeck wieder im offenen Vollzug antrat.
Dazu meine Fragen:
1. Was hat die Single "Befreit Martin Semmelrogge" mit seinem persönlichen Privatleben zu tun? Rein gar nichts. Das wäre das Gleiche, wenn ich ein Lied schreiben würde, "George W Bush ist ein alter Mann". Es gehört nicht in das Privatleben Semmelrogges, sondern wenn überhaupt, in den Bereich Musik von Rockbands, falls sie hier bei Facebook vertreten sind. Hier wird auf Kosten Semmelrogges Werbung für eine Single betrieben.
Dann möchte ich einmal auf die facebookeigenen Richtlinien verweisen, insbesondere auf den der Resozialisierung: Ich zitiere: "In vielen Rechtskreisen, auch Deutschland, haben verurteilte Täter einen rechtlichen Anspruch auf Resozialisierung, der eine Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft nach dem Ende seiner Strafe ermöglichen soll. Nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Lebach-Urteil kann die Nennung ihres vollständigen Namens im Zusammenhang mit der Tat durch die Massenmedien dieses Ziel erheblich beeinträchtigen; in einem solchen Fall könne das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zwar bei einer aktuellen Berichterstattung über die Straftat noch Vorrang haben, nach Abschluss des Falls, wenn „die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert“ wurde, sei jedoch in der Regel ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht mehr gerechtfertigt. Im Einzelfall sollte immer überprüft werden, ob Informationen aus der Presse, zum Beispiel Namen und Lebensumstände der Beteiligten, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, langfristig von Belang sind. Im Zweifelsfall ist es angebracht, tagesaktuelle Presseinformationen in Artikeln bei Wikinews zu veröffentlichen. Die Erwähnung von Straftaten in Personenartikeln bedarf der Einzelfallabwägung unter Beachtung des Resozialisierungsgedankens. In Biografien sollten Straftaten und Verurteilungen nicht erwähnt werden, wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird, also kein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse daran besteht."
Hier wird durch einen Vorfall der nunmehr fast 2 Jahre her ist und der weder in der Öffentlichkeit mehr in den Medien vorhanden ist, noch mit einem aktuellen Bezug zu tun hat. Auch hier zitiere ich: "Seit den 1980er Jahren stand Semmelrogge wiederholt vor Gericht und wurde zu mehreren Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt, überwiegend wegen Verkehrsdelikten. Zeitweise befand er sich auch als Freigänger in Strafhaft. 1987 erschien eine Single der Deutschpunkband Stunde X unter dem Titel Befreit Martin Semmelrogge auf dem Weserlabel. 2 Pfennig pro verkaufter Einheit gingen an die deutsche Rechtshilfe.[12] Am 28. November 2012 wurde Semmelrogge wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Nürnberg zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, die er am 14. Januar 2013 in der JVA Waldeck wieder im offenen Vollzug antrat."
Im Sinne der Wikipediaregeln müssen diese Einträge entfernt werden, da hier die Regeln mit Füßen getreten werden.Es würde nicht einmal mehr eine Änderung des Artikels, beispielsweise, dass die Haftstrafen längst verbüßt sind ausreichen, um sich regelkonform und auch im Sinne des Gesetzes zu verhalten, damit Resozialisierung stattfinden und nicht immer wieder eine ungerechtfertigte Öffentlichkeit der Vergehen stattfindet. (nicht signierter Beitrag von Rumham2 (Diskussion | Beiträge) 17:56, 11. Nov. 2014 (CET))
- Erstmal: Hier ist nicht Facebook sondern die Wikipedia. Aber auch hier gibt es Regel zu Persönlichkeitsrechten. Zwar sehe ich da keine Werbung für eine Single und der Absatz ist mit Quellen belegt, aber in der Gesamtschau und im Sinne der Regeln sowie der Resozialisierung ist der Absatz nicht mehr angebracht. Daher jetzt gestrichen. --Don-kun • Diskussion 20:44, 11. Nov. 2014 (CET)
- Ich habe das teilweise revertiert. Der Anfang des Abschnitts war eine Konsensversion, die in wochenlangen Diskussionen (mit Semmelrogges Beteiligung, wenn auch nicht zu seiner Zufriedenheit) ausgearbeitet und diskutiert worden war, vgl. [9][10][11][12]. Jeder, der sich in diesem Punkt engagiert, sollte zunächst diese alten Diskussionen lesen. Inzwischen kenne ich allerdings noch mehr Gründe als damals, die für eine Einfügung sprechen. Es gibt nahezu keine Biografie Semmelrogges (nicht einmal seine Autobiografie), die diese Punkte seines Lebens ganz unerwähnt lässt. --Grip99 02:39, 14. Nov. 2014 (CET)
- Dann sollte diese Erwähnung aber auch mit den Biografien belegt sein - am besten auch seiner eigenen - und nicht mit der damaligen Tagespresse. --Don-kun • Diskussion 06:48, 14. Nov. 2014 (CET)
- Ich habe das teilweise revertiert. Der Anfang des Abschnitts war eine Konsensversion, die in wochenlangen Diskussionen (mit Semmelrogges Beteiligung, wenn auch nicht zu seiner Zufriedenheit) ausgearbeitet und diskutiert worden war, vgl. [9][10][11][12]. Jeder, der sich in diesem Punkt engagiert, sollte zunächst diese alten Diskussionen lesen. Inzwischen kenne ich allerdings noch mehr Gründe als damals, die für eine Einfügung sprechen. Es gibt nahezu keine Biografie Semmelrogges (nicht einmal seine Autobiografie), die diese Punkte seines Lebens ganz unerwähnt lässt. --Grip99 02:39, 14. Nov. 2014 (CET)
- Ich glaube es geht auch um die Rezeption dieses Schauspielers in der Öffentlichkeit. O.J.Simpson oder Bubi Scholz sind auch nicht nur wegen ihrer sportlichen Erfolge in der Öffentlichkeit bekannt, auch unter Tiger Woods finden sich pikante Details seines Privatlebens. Da müsste man doch auch sagen, "dass so was nicht in die Öffentlichkeit gehört und ja auch schon 5 Jahre her ist".
- Martin Semmelrogge ist einer breiten Öffentlichkeit eben nun mal nicht ausschließlich als Schauspieler bekannt. Ebenso wenig wie Harald Juhnke (Alkoholiker) oder Otto Wiesheu (tödl. Autounfall schuldhaft verursacht). Und daher müssen alle Seiten seines öffentlichen Daseins und Rezeption in die Wikipedia. Ob das die Familie Semmelrogge oder Familie Juhnke oder Familie Woods anders sieht oder nicht, muss unter diesen Gesichtspunkten zweitrangig bleiben. Alberich21 (Diskussion) 12:55, 14. Nov. 2014 (CET)
- @Don-kun: Die Autobiografie steht als Einzelnachweis drin. Aber ich behaupte nicht, dass sie alles Angeführte belegt, nur Teile davon. Die Munzinger-Biografie ist ein anderer Beleg, das ist auch keine Tagespresse. Tagespresse ist aber auch nicht generell ausgeschlossen, zumal sie ja auch immer wieder ältere Fälle behandelt. Beispielsweise bei Hoeneß ist auch viel Tagespresse dabei. Siehe auch Ich habe bei OKI gekauft und dafür 3 Jahre bekommen. Das gehört einfach zu Semmelrogges Image, das seinen Wiedererkennungswert erhöht und mit dem er ja auch Geld verdient hat. (Danke übrigens für Deine Korrektur.) --Grip99 01:29, 17. Nov. 2014 (CET)
Semmelrogge ist imho das klassische Beispiel, bei dem der Resozialisierungsgedanke an seine Grenzen stößt. Natürlich darf hier nicht jede einzelne Strafe aufgelistet werden (der Artikel wies früher tatsächlich mal solch ein "Strafregister" auf). Dass aber die öffentliche und mediale Wahrnehmung bei S. nachhaltig auch von dessen wiederholter Straffälligkeit geprägt wurde, kann man auch in der Wikipedia nicht verbergen. Neben einer Vielzahl von Belegen gibt es auch seine Autobiografie, die das aufgreift, Semmelrogge gibt in der BILD Uli Hoeneß Tipps "von Knacki zu Knacki" und hat (siehe oben bei Grip99) sogar in einer Werbekampagnen mit seinem Image als Strafräter gespielt. Da mutet unser kurzer Abschnitt geradezu zurückhaltend an. --Superbass (Diskussion) 11:17, 17. Nov. 2014 (CET)